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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 HOLZTÜREN
01
HOLZTÜREN
Allgemeine Beschreibung. Allgemeine Beschreibung.
In Rahmen der energetischen Sanierung der Gebäude in der Ginnheimer Landstraße 182-186 in Frankfurt am Main (Hessen) werden alle Wohnungseingangstüren in allen Wohneinheiten getauscht.
Zum Zeitpunkt der Sanierung sind die Gebäude teilweise bewohnt.
Der AN ist verpflichtet, sich mit seiner Baustellenorganisation nach diesem Zustand zu richten und dementsprechend zu bauen, insbesondere der Austausch der Wohnungseingangstüren in den bewohnten Wohnungen.
Allgemeine Beschreibung.
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 VOB
Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung der VOB.
1.2 Normen, Verordnungen, Bestimungen, Empfehlungen
Maßgeblich für die Ausführung sind sämtliche einschlägigen Normen ( DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO ) und Vorschriften, insbesondere
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4113 Aluminium im Hochbau
DIN 6169 Farbwiedergabe
DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse
DIN 18095 Rauchschutztüren
DIN 18201 Maßtoleranzen im Hochbau - Begriffe -
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
(Fenster und Türöffnungen)
DIN 18250 Schlösser - Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse
DIN 18251 Schlösser - Wohnungsabschluss- und Innentüren
DIN 18255 Baubeschläge - Wohnungsabschluss-,
Zimmer- und Badtüren
DIN 18256 Baubeschläge
DIN 18257 Baubeschläge - Sicherheitstürschilder
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18451 Gerüstbauarbeiten
DIN 52210 Schallmessungen
DIN 68360 Holz für Tischlerarbeiten
DIN 68800 Holzschutz im Hochbau
VDI 2719 Schallschutz
- Zulassungsbescheide des Instituts für Bautechnik, Berlin
- Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers und der Zulieferfirmen
- Landesbauordnung Hessen (LBauO)
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
- Richtlinie des Verbandes der Sachversicherer (VdS), Köln
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen oder Änderungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
1.3 Weitere Grundlagen
Ausführungsunterlagen, die vom AG für die zu erbringende vertragliche Leistung beigestellt werden.
Ausführungsunterlagen des AN, die vom AG zur Ausführung freigegeben werden.
Bauseitige Vermessungspunkte.
2. Leistungsübersicht
2.1 Leistungsumfang
Wohnungseingangstüren 81 Stück
Die Wohnungseingangstüren werden mit Stahlumfassungszargen ausgeführt.
2.2 Einbauorte
Die Wohnungseingangstüren werden in allen Wohneinheiten ausgetauscht.
3. Maßgenauigkeit, Einmessungen
3.1 Rohbau
Toleranzen sind entsprechend der DIN 18202 grundsätzlich zu berücksichtigen.
Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich nach örtlichem Aufmaß zu fertigen.
3.2 Ausbau
Abweichungen von Fertigmaßen von den in der Leistungsbeschreibung oder Zeichnung angegebenen Abmessungen für Höhe, Breite und Länge hat der AN bis zu 5% jedes dieser Maße ohne Anspruch auf besonderer Vergütung zu berücksichtigen.
4. Ausführungs-, Werkstatt- und Detailzeichnungen
Nach Auftragerteilung sind, soweit erforderlich, vom AN für sämtliche Positionen frühzeitig die Ausführungs-, Werkstatt- und Detailzeichnungen mit folgenden Angaben zu fertigen:
- Maße
- Materialdicken
- Profile
- Befestigung
- Dichtungsprofile
- Dichtungsstoffe
- Beschläge
- angrenzende Bauteile
- Einbauort
- Sicherheitsanforderungen
Türlisten
Als Grundlage für die Fertigung und Montage ist eine Türliste aufzustellen, die alle Anforderungen, Maße, Bauteile, Beschläge usw. enthalten muss, die zur Ausführung und Abstimmung mit anderen Auftragnehmern und dem AG notwendig sind.
5. Beschläge, Bänder, Schlösser und sonstige Einbauteile
5.1 Beschläge
Beschläge für die Türelemente, wie Bänder und Drückergarnituren sind gemäß der Positionsbeschreibung einzukalkulieren. Weiterhin sind Boden- bzw. Wandstopper in ausreichender Zahl vorzusehen.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Beschläge sind vom Bieter hinsichtlich der geforderten Bedingungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wie z.B Systemprofil, Belastung, Konstruktion, Werkstoff und Bemessung. Auf Verlangen des AG ist vom Bieter der Nachweis vorzulegen, dass die Beschläge den gestellten Anforderungen genügen.
Vor Ausführung und Bestellung hat der AN rechtzeitig eine komplette Aufstellung aller Beschläge sowie Muster zur Freigabe vorzulegen.
Bänder
Bänder sind gemäß der Positionsbeschreibung einzukalkulieren.
Fabrikat:
............................................................................
( vom Bieter auszufüllen )
5.2 Einbau- Anbauteile Drückergarnituren
Fabrikat:
............................................................................
( vom Bieter auszufüllen )
Schlösser
Fabrikat:
.............................................................................
( vom Bieter auszufüllen )
Bodendichtungen
Fabrikat:
.............................................................................
( vom Bieter auszufüllen )
5.3 Oberfläche
Die Oberflächen der Einbauteile sind in den Leistungspositionen angegeben.
7. Werkstoff Stahl
Für Stahlbauteile sind auf Anforderung des AG vom AN Nachweise über die Lieferqualität gemäß den Gütevorschriften vorzulegen. Die Stahlbauteile sind in Qualitäten zu liefern, die den Gütevorschriften der jeweiligen Beanspruchungsart entsprechen.
Befestigungsmittel, wie Schrauben, Bolzen, Stifte, Dorne u.s.w. müssen korrosionsgeschützt sein.
8. Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung
Feuerverzinkung
Stückverzinkung DIN 50 976
Oberfläche der Stahlteile entrostet,
entzundert, gesandstrahlt und feuerverzinkt.
Schichtdicke mindestens 70 my.
Bandverzinkung DIN 17 162 - Feinblech
Vorbehandlung wie vor,
Verzinkung
Schichtdicke mindestens 20 my.
9. Ausführung
9.1 Befestigung an Mauerwerk/Beton
Das Zargenprofil ist für den gefälzten Anschlag in der Laibung vorzusehen. Zur Befestigung in Mauerwerk sind nur zugelassene bzw. genormte Befestigungsmittel zu verwenden. Alle Stahlzargen sind voll mit Mörtel zu hinterfüllen.
Alle Verbindungselemente, die statisch beansprucht werden, müssen korrosionsgeschützt ausgebildet werden.
9.2 Schwellenausbildung
Türen mit Schallschutzanforderungen sind grundsätzlich mit Bodendichtungen auszubilden. Die Schwellen-Abdichtung erfolgt über eine absenkbare Schwellen-Dichtung. Die Schwellenabdichtung ist in den einzelnen Leistungspositionen beschrieben.
9.3 Innenliegende Räume
Türen innenliegende Räume ohne Fenster zur Be- und Entlüftung sind mit ca. 15 mm Unterschnitt auszubilden.
Diese Leistung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
10. Montage
Die Durchführung erfolgt nach Terminplan bzw. nach Angabe der Bauleitung. Zur Leistung des AN gehört die technische Abstimmung mit anderen Gewerken.
11. Gerüste
Gerüste zur Durchführung der eigenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
12. Baumaße
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen. Der AN hat sämtliche Maße zu prüfen und ist für deren Richtigkeit allein verantwortlich. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Maßangaben in den Bauzeichnungen ist nicht gegeben. Die Anschlagrichtungen der Türen werden nach Auftragserteilung gemeinsam mit dem AG bzw. der planenden Architekten festgelegt.
13. Nebenleistungen
In jedem Fall ist die Leistung komplett einschließlich der Lieferung aller Materialien anzubieten. Auch hier nicht aufgeführte Punkte, die aber zu einer geschlossenen, funktionssicheren Leistung gehören, sind in die Kalkulationsansätze einzurechnen.
Alle Leistungen und Bauteile, die in den ZTV beschrieben, für die aber keine besonderen Leistungspositionen angesetzt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
In die Einheitspreise einzurechnen sind:
- Vorlage von Eignungs-, Gütenachweisen und Prüfzeugnissen
- Vorlage von Mustern, wie z.B. Bänder, Drückergarnituren, Oberflächen, etc.
- Erstellen aller notwendigen Ausführungsunterlagen
- Ausführung in zeitlich und örtlich getrennten Abschnitten
- Abstimmen mit den Installationsfirmen
- Schutzmaßnahmen an anderen Bauteilen während des Materialtransportes und der Montage
- Ausgleich von Bautoleranzen
- Schutz der eigenen Leistung bis zur Abnahme
Bauschuttbeseitigung
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt/ Müll
(Bauschutt, Verpackungsmaterialien, Behälter und sonstige
Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln.
Der Schutt/ Müll ist vom AN zu beseitigen und zu entsorgen, einschließlich der zurückgebauten Wohnungseingangstüren (inkl. Zargen, Beschläge, usw.)
Bei der Entsorgung sind Bestimmungen der örtlichen Aufsichtsbehörden sowie die
einschlägigen Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten und einzuhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
01.01 Wohnungseingangstüren
01.01
Wohnungseingangstüren
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