HLS + Contracting
Ginnheimer Landstraße, Frankfurt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS über Sanitär-/ Heizungsinstallation - Technikzentrale - Bauvorhaben:                       Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses                                            Ginnheimer Landstraße 182-186                                            60431 Frankfurt am Main Bauherr:                              F&A Ginnheimer Landstraße eGbR                                            Frankfurter Straße 149                                            63263 Neu-Isenburg Fachplaner:                          Ingenieurbüro für Wärme- und Haustechnik                                            Frank-Uwe-Pöhlmann und Partner                                            Straße des Friedens 19                                            99094 Erfurt                                            Telefon: 0361/22324-0  Fax: 0361/22324-99                                            www.ibp-erfurt.de        info@ibp-erfurt.de Baubeginn:                           Februar 2025 Fertigstellung:                      - Abgabetermin:                                            ungeprüft                                            geprüft Summe Netto:                  ____________________ EUR            ____________________ EUR MWST____%:                   ____________________ EUR            ____________________ EUR ________________________________________________________________________________ Summe Brutto:                 ____________________ EUR            ____________________ EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Angaben zur Baustelle Art und Lage der baulichen Anlage Ort:  Ginnheimer Landstraße 182-186 in 60431 Frankfurt am Main Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine energetische Sanierung. Konstruktion Das Bauwerk ist in Massivbaukonstruktion errichtet. Es handelt sich um ein unterkellertes Bauwerk mit bis zu vier Vollgeschossen. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle  : Das Anfahren der Baustelle ist nur über öffentliche Straßen möglich. Das Grundstück selbst kann befahren werden und es stehen Park- und Aufstellplätze für Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Die Sanierung erfolgt im bewohnten Zustand Lagerflächen Es dürfen keine Baumaterialien im Gebäude gelagert werden, es sei denn, dem AN werden von der Bauleitung des AG hierfür Lagerplätze zur Verfügung gestellt. Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Entsorgung von Produktions- und Montageabfällen, erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Entsorgung erfolgt in Eigenregie auf Kosten und in Verantwortung des AN. Lärmschutz Das Bauwerk liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Alle lärmenden Arbeiten sind mit Verfahren und Geräten auszuführen, die hinsichtlich der Schallemmsionen dem Stand der Technik entsprechen und unter Beachtung des Kriteriums möglichst geringer Emissionen ausgewählt sind (Minimierungsgebot). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Baulärm (AVV Baulärm - Geräuschimmsionen - vom 19.08.1970) ist zu beachten. Der AN hat sicherzustellen, dass die einzelnen Baustellenbereiche so eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert werden. Dies kann durch den Einsatz lärmarmer Baumaschinen mit dem Umweltzeichen UZ 53 (Blauer Engel) bzw. durch geräuscharme Kraftfahrzeuge, die entsprechend § 49 ABs. 3 der Strassenverkehrszulassungsordnung mit einem "G" gekennzeichnet sind, sichergestellt werden. Ist dies nicht möglich, müssen zum Einsatz kommende Maschinen und Fahrzeuge über das CE-Zeichen nach EG-Richtlinien 2000/14/EG und 2005/88/EG verfügen. Weiterhin ist hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Maschinen und Geräte die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) zu beachten. Die Arbeitszeiten sind zur Tagzeit auszuführen. Die Tagzeit beginnt um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr Lärmintensive Arbeiten sind in die Zeiten des starken Verkehrslärms bzw. in Tageszeiten zu legen, in denen mit geringster Belästigung der im Einwirkungsbereich der Baustelle sich aufenhaltenden Menschen zu rechnen ist. (9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es ist zu jeder Zeit Rücksicht auf die bewohnten Nachbarhäuser zu nehmen. In der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr (Nachtzeit) sind lärmintensive Bauarbeiten und Materialanlieferungen nicht zulässig. Alle Maschinen, die im Rahmen der Baumaßnahme zum Einsatz kommen, sind in den arbeitsfreien Zeiten, und, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unvertretbar erschwert, bei Arbeitsunterbrechungen zwischen Arbeitsvorgängen abzustellen. Gleiches gilt für zum Be- und Entladen wartende Fahrzeuge. Abladeplätze, Lagerflächen und nicht ortsgebundene lärmintensive Bauaktivitäten sind in möglichst großem Abstand zu schützenswerten Daueraufenthaltsräumen nach DIN 4109 vorzusehen. Gleiches gilt für die An- und Abfahrt von Transportmischern. Das Abkippen bzw. das Abwerfen von Baumaterialien ( z.B. Rüstmaterial, Bohlen, Steine, Stahlmatten etc.) ist unzulässig. Diese sind von Hand oder mit Kranhilfe abzuladen. Zur Vermeidung unnötiger Lärmbeeinträchtigungen sind leistungsstarke Maschinen und Geräte einzusetzen, die nicht bei Volllast arbeiten müssen. Während der Einsatzzeit der Maschinen und Geräte sind die Geräteführer zur Einhaltung einer drehzahlbewussten, lärmarmen Arbeitsweise anzuhalten. Auf den Einsatz von Hochfrequenz-Innenvibratoren ist soweit wie möglich zu verzichten. Luftreinhaltung Es sind organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die für die Umgebung unzumutbare Staubbelästigungen ausschließen. Die Dauer der Staubexposition ist auf ein Minimum zu begrenzen und es sind emmisionsarme Verfahren zu wählen. Zur Staubemission neigendes Material ist vor Beginn der Bauarbeiten ausreichend zu befeuchten, aufkommender Staub durch Berieselung niederzuhalten. Ggf. sind wirksame chemische Staubbindemittel einzusetzen. Insbesondere ist dem Entstehen von Feinstaub (PM10) entgegenzuwirken. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen nach dem Stand der Technik mit einer wirksamen Absaugung versehen sein. Verhalten auf der Baustelle (Baustellenordnung) Der Auftragnehmer hat vor Ausführung der jeweiligen Leistungen eine Liste der Personen dem Auftraggeber zur Weiterleitung an den Bauherrn einzureichen, die auf der Baustelle eingesetzt werden. Der Bauherr behält sich vor, in begründeten Fällen, einzelnen Personen des Auftragnehmers den Zugang zu verwehren. Auf dem Baugelände besteht absolutes Alkoholverbot, innerhalb der Liegenschaft ein absolutes Rauchverbot. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf der Baustelle ist zu jedem Zeitpunkt vom AN zu gewährleisten. Baustrom Strom sowie Wasser werden bauseits an einer vom AG benannten Stelle zur Verfügung gestellt. Das Verbringen zum Einsatzort ist Sache des AN. Die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer (AN). 0 Allgemeine Hinweise 0.1  Angebotszeichnungen Die dem LV beigefügten Ausführungspläne und Details dienen zunächst als Anhalt für die Angebotsbearbeitung. 0.2.  Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Neben den in der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen sind stets gleichwertige Lösungen zugelassen, sofern sie den Anforderungen der mit der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen entsprechen. Als geeignete Mittel zum Nachweis der Gleichwertigkeit gelten insbesondere technische Beschreibungen des Herstellers (Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter) oder ein Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle. Die Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und prüffähig vorzulegen. Die angebotenen Technischen Spezifikationen müssen auch im Hinblick auf die Emissionen (VOC, Formaldehyd etc.) mindestens den in der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen entsprechen. Der Bieter ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Der Einheitspreis versteht sich für die fix und fertige, gebrauchsfertige Leistung einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien, Verankerungen und Befestigungen, Dämmungen und Abdichtungen sowie alle Nebenleistungen, die zu einer mängelfreien und abnahmefähigen Gesamtleistung notwendig sind. 1 Besondere Grundlagen für Angebot und Ausführung Massenvorgaben des LVs dienen lediglich der Kalkulationsgrundlage. Bestellungen sind eigenverantwortlich durchzuführen.Bei vom Bieter erstelltem Angebot (z.B. EDV-Ausdruck) gilt der Urtext der Leistungsbeschreibung.Der Bieter hat nach Aufforderung innerhalb von 5 Tagen eine Fabrikatsliste der angebotenen Fabrikate zu übergeben. Diese hat folgenden Aufbau:Positionsnummer       Bauteil            angebotenes Fabrikat         angebotener Typ Die angebotenen Preise  sind von Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung der geplanten Leistungen bindend. Der AN hat die zur Bemessung der Anlagen notwendigen Nachrechnungen durchzuführen, einschl. Bekanntgabe der Rahmenbedingungen für Fremdgewerke (z.B. Belastungsgewicht). Bei der Ausführung sind insbesondere folgende technischen Vorschriften zu beachten:Generelle Gültigkeit hat die VOB, Teil B und C.Ergänzend zur VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Gesetze, Vorschriften, Satzungen, Richtlinien und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen. Im Zuge der Baumaßnahme müssen nachstehende Leistungen ausgeführt und in den Einheitspreisen kalkulatorisch berücksichtigt sein:- Führen von Protokollen über Druckproben, Probebetrieb, Hydraulischer Abgleich der Heizungs- und Zirkulationsanlage gem. Berechnungen und Schemata, sowie die Dokumentation dieser, Spülen von Rohrleitungen und Anlagenteilen und unaufgeforderte Übergabe dieser Protokolle an den Auftraggeber- Alle Systembauteile sind sofern erforderlich elektrisch betriebsfertig anzuschließen.- Alterungsbeständige Rohrkennzeichnung auf Isolierung bzw. Rohrnetz- Revisions- und Bestandsunterlagen bestehend aus Satz der Installationspläne, Messprotokolle, Gerätebeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.- Die Bestandsunterlagen sind vollständig in übersichtlicher Ausfertigung vor der Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Die zu erbringenden Leistungen haben einschl. dem geplanten Material und dessen Verarbeitung nach den "Anerkannten Regeln der Technik" und unter Beachtung des Standes der Technik zu erfolgen.Vom AN sind die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen aufgeführten Leistungen vollständig, funktions- und betriebsfertig zu erbringen. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, ist der AN gehalten sich rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bezüglich aller Anschluss-, Verankerungs- und Übergangspunkte in baulicher und technischer Hinsicht zu informieren.Während der Ausführung sind erforderliche Sonderlösungen, vor allem, wenn diese vom LV und den späteren Vereinbarungen zwischen den Beteiligten abweichen, bis zur Erzielung von Übereinstimmung zu erörtern. 1.1 MaßeAlle für seine Arbeiten erforderlichen Maße hat der Auftragnehmer selbst und in eigener Verantwortlichkeit an Ort und Stelle zu nehmen sowie die in den Plänen angegebenen Maße auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Die Größen der angegebenen Aggregate-Einbauteile und Materialien sind ebenfalls zu prüfen, ob sie an Ort und Stelle entsprechend den vorhandenen Baumaßen eingebaut werden können, vor allem in der Koordinierung mit den anderen Gewerken. Abweichungen gegenüber der Leistungsbeschreibung, den Zeichnungen sowie den Angaben sind sofort mitzuteilen.Über Arbeiten, die ohne zeichnerische Unterlagen ausgeführt werden, sind vor Beginn derselben durch den Auftragnehmer genaue Angaben einzuholen. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistung notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen und mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten. Im Zweifelsfall ist es Sache des Auftragnehmers, sich vor Vertragsabschluss eindeutig über die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu informieren. Abweichungen von den Ausführungsunterlagen sind nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner zulässig. 1.2. BemusterungDer AN benennt dem AG einen Fachgroßhandel mit Badausstellung, in der der Bauherr Sanitärobjekte, bemustern bzw. auswählen kann. 1.3.Baustellenlogistik1.3.1 Besondere gewerkespezifische BauabläufeLagerräume können nur in Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung gestellt werden. Wird die Räumung der Lager oder Verlegung der Waren im Zuge des Baufortschrittes erforderlich, ist der Aufforderung der Bauleitung zur Räumung innerhalb von 2 Tagen Folge zu leisten. Auch bei mehrmaliger Umlagerung erfolgt keine besondere Vergütung. Nach dem Räumen der benutzten Flächen und Räume ist der frühere Zustand wieder herzustellen. Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, die in Zusammenhang mit seinen Leistungen erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat Bauschutt und andere Reste (Abfälle) seiner Eigenarbeit täglich zu entfernen, an einem angewiesenen Platz zwischenzulagern oder sofort zu entsorgen. Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom sind an der Baustelle vorhanden. Die Zuführung zu den Entnahmestellen sowie die Kosten für die Anschlüsse und für den laufenden Betrieb trägt der Auftragnehmer und hat hierüber mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zu treffen. Ist der vorhandene Strom für bestimmte Arbeiten nicht ausreichend, so hat der Auftragnehmer eine entsprechende Verstärkung zu erwirken. Genehmigungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, zur Sperrung von öffentlichen Verkehrswegen sowie zur Benutzung von Nachbargrundstücken sind ausschließlich vom AN zu erwirken, Über Zeitbeschränkungen im Zusammenhang mit seiner Leistungserfüllung hat sich der AN kundig zu machen. Die vereinbarte Werkleistung umfasst die Fachbauleitung für den AN. Ein deutschsprachiger Obermonteur oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit  der Bauüberwachung eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Der Auftragnehmer muss ein Bautagebuch führen und der Fachbauleitung zur Gegenzeichnung wöchentlich vorlegen.  Das Bautagebuch muss folgende Eintragungen haben:a) Personalstandb) durchgeführte Arbeitenc) Standzeiten mit Begründung und Verursacherd) Ausführungsfestlegungen mit Bauherrn und Bauleitunge) Terminvereinbarungf) Terminstand Die Arbeitstakte entsprechen dem einzusehenden Terminplan des AG. Das zeitversetzte Anarbeiten von bauablaufbedingt ineinander greifenden Bauteilen, die durch andere Gewerke beigestellt werden ist in die EPs mit einzurechnen.Materiallieferungen sind mit der örtlichen Bauleitung nach Möglichkeit drei Tage im Voraus abzustimmen. Nicht angemeldete und genehmigte Anlieferungen können von der örtlichen Bauleitung abgewiesen werden, wenn zeitlich abgestimmte Anlieferungen anderer Gewerke erwartet werden. 1.3.2 Besondere gewerkespezifische SicherheitsbestimmungenDer Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle Sicherheitsmaßnahmen für seine Leistungen selbst zu treffen.Bei der Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten sind die Baustellenordnung, die Arbeitsstättenrichtlinien und alle erforderlichen Bauberufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV), BG-Regeln ( BGR) und BG-Informationen (BGI) zu beachten. 1.4 BaubesprechungenIm Auftragsfall ist die Teilnahme des verantwortlichen und entscheidungsbefugten Vertreters des AN an Baubesprechungen erforderlich. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 2. Werkstoffe Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Werkstoffe oder die Vorarbeiten anderer Unternehmer, so hat er dies dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung unter Angabe der Gründe vor Beginn der Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen.Auf Wunsch des Bauherrn, des Architekten oder des Ingenieurs sind für Anlagenteile Muster vorzulegen bzw. einzubauen. Alle in Räumen sichtbaren Anlagenteile bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Bauherren. Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts Gegenteiliges genannt ist, sind alle Aggregate und Teile als komplette Einheit zu liefern, einzubringen, zu montieren, funktionsfähig und betriebssicher anzuschließen, in Betrieb zu nehmen und mit Anweisung bezüglich Handhabung und Wartung zu übergeben.Grundsätzlich dürfen keine gesundheitsschädlichen Baustoffe zur Ausführung kommen. Materialien und Hilfsmittel sind grundsätzlich formaldehydfrei einzubauen. 3. Ausführung Die mit dem Bauherren vereinbarten Zwischen-und Endtermine sind Vertragstermine. Voraussetzung der Ausführung ist das Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen, wie Schweißgenehmigung, Anschlussgenehmigung an die Medienversorgung, Wasserentnahme- und Wasserableitungsmöglichkeit, Nutzung der Baustelleneinrichtung. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit den anderen ausführenden Firmen zu koordinieren. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung hinzuzuziehen. Kosten aus Ausführungsfehlern, die durch mangelhafte oder fehlende Koordinierung entstehen, trägt der Auftragnehmer selbst. Bei Schweißarbeiten sind die gesetzlichen Vorschriften und Auflagen für den Brandschutz einzuhalten. Eventuelle Nachkontrollen an bereits installierten Anlagenteilen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.Für alle Befestigungsmaßnahmen und Konstruktionen müssen Zulassungen oder statische Berechnungen vorliegen und auf Wunsch zur Einsicht vorgelegt werden. Alle körperschallführenden Leitungen sind körperschalldämmend durch Wände und Decken zu führen. Brandabschnitte sind rauchdicht mit zugelassenen Materialien herzustellen. Für Aggregate mit Schalldämm-Maßnahmen ist die erreichte Reduzierung des Emissionspegels anhand von Schallmessungen nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung die Lieferzeiten aller Anlagenteile zu prüfen und entsprechend mit seinen Bestellungen zu disponieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sofort nach Auftragserhalt die bereits erfolgte Ausführung von Schlitzen, Durchbrüchen, Einbringungsöffnungen und ähnlichen Arbeiten an Ort und Stelle zu überprüfen, sämtliche Maße am Bau zu nehmen, und falls erforderlich, ergänzen zu lassen. Bezeichnungsschilder, Farbkennzeichnungen, Schaltbilder etc. sind mit anderen Auftragnehmern bzw. Gewerken abzustimmen, so dass ein einheitliches Bild entsteht. Die Funktion der Anlage ist zu überprüfen und nachzuweisen, besonders im Hinblick auf gleichmäßige Verteilung und Beaufschlagung der Verbraucher sowie auf die Einhaltung der zulässigen Geräuschpegel. Bei der Montage der Rohrleitungen ist unbedingt ein genügend großer Abstand für die Isolierung zu lassen. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass die Abstände gleich groß sind. Ebenfalls muss die Unterkante aller isolierten Leitungen eine Höhe haben.Durchbrüche und Schlitze für die Hauptleitungstrassen werden im Zuge des Rohbaus hergestellt. Alle übrigen Durchbrüche, Schlitze, Bohrungen und Aussparungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit in der Massenaufstellung keine besonderen ausgewiesen sind. Verlegung:Leitungen sind grundlegend parallel zu verlegen.Der Abstand paralleler Leitungen ist so zu wählen, dass späteres Isolieren möglich ist. Längenausdehnung beachten, ggf. Dehnungsbögen verlegen. Wanddurchführungen:Wanddurchführungen sind ohne den Putz zu beschädigen auszuführen.Durchführungen durch Brandwände müssen eine Zulassung besitzen. Aufhängungen/ BefestigungenNur körperschallgedämmte Befestigungen ausführen. Aufhängungen müssen Rohrbewegungen nachgeben.Die erforderlichen Rohr- und Systemaufhängungen sind auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend fachgerecht auszuführen. Die Montage- und Auflagerpunkte sind im Vorfeld mit der Bauleitung und bei Erfordernis mit dem Statiker abzustimmen. Die Rohraufhängungen sind komplett mit erforderlichen Kleinteilen, Klammer-, Mutter-, Press-, Schlag- und Schraubverbindung sowie erforderlicher Dübeltechnik anzubieten.Auf dem Rohfußboden ist aller 0,8 m eine Befestigung zu setzen. Vor und hinter jeder Richtungsänderung ist einen Befestigung im Abstand von 0,3 m zu setzen. Aufhänge- und Befestigungsmaterial System Sikla, Hilti oder gleichwertig. Befestigungen am Bauwerk sind mit der Bauleitung abzustimmen. Dafür sind die auftretenden statischen Belastungen zu benennen. Es dürfen nur Befestigungsmaterialien mit Zulassungsbescheinigungen verwendet werden. Alle Rohrbefestigungen sind grundsätzlich nach DIN 4109 und entsprechend der Spezifizierung des LVs auszuführen. Sämtliche Leitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhängungen und Rohrträgern lösbar zu befestigen. Die hierfür erforderlichen Schrauben etc. müssen  aus korrosionsgeschütztem Material bestehen. Der Abstand der Befestigungen für waagerechte Leitungen ist so zu wählen, dass ein Durchbiegen der Rohrleitung mit Sicherheit vermieden wird. Für die senkrechten Leitungen sind pro Strang und Stockwerk mindestens zwei Rohrschellen zu verwenden. Das Anschweißen von Befestigungen, Schilderleisten usw. an die Rohrleitungen, ist nicht zulässig. Die Anordnung von Festpunkten, Dehnungsbogen, Kompensatoren, Rohrschalldämpfern und Rohrführungspunkten ist so vorzunehmen, dass die Anschlussleitungen nicht unter Biegespannung geraten, die Wärmedehnungen spannungsfrei und geräuschlos aufgenommen werden, die Rohrleitungen ihre Lage nicht verändern, die Befestigungen sich nicht lockern und die Kompensatoren eine Lebensdauer von mindestens 5000 Doppelhüben haben. Außer den Festpunkten müssen alle Befestigungen bei Rohrleitungen mit Taupunktunterschreitung zwischen Rohr und Befestigungsbügel eine diffusionsdichte Isolierung und schalldämmende Einlage erhalten, die so ausgeführt ist, dass eine diffusionsdichte Anschlussisolierung erfolgen kann. Um die Übertragung von Fließgeräuschen möglichst weitgehend zu unterbinden, ist es unbedingt erforderlich, Schallbrücken zwischen den Rohrleitungen und dem Gebäude zu vermeiden. Löcher für Dübel sind grundsätzlich zu bohren. Es dürfen nur zugelassene Metalldübel verwendet werden! Die Verwendung von Schussapparaten für jegliche Art von Befestigungen an Mauerwerk und Beton ist verboten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Planungsunterlagen den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in Absprache mit dem Planer anzupassen. Die in den Werkplänen des Architekten eingetragenen Aussparungen sind entsprechend des Projektes verantwortlich zu prüfen und die sachgemäße Erstellung an der Baustelle zu überwachen. Das Projekt ist vom Auftragnehmer auf Übereinstimmung mit den Werkplänen des Architekten zu prüfen. Die Rohr- und Trassenführung ist den Aussparungsplänen anzupassen. Folgende Kosten sind bei etwaigen Anfall dieser in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Montageaufsicht und Ausführungskontrolle - Vergütung von Auslösungen, Reisekosten, Landzulagen und Wegezeiten Inbetriebnahme/Anschluss aller ausgeschriebenen Anlagen: - Auflegen aller bis zu den Geräten geführten elektrischen Anschlusskabel - Inbetriebnahme und Einregulieren der Anlagen - Probebetrieb - Nachweis der Luftmengen und  Druckverluste durch Messungen - Einweisung des Nutzers in die Bedienung Vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Anlagenteile gemäß einschlägiger Vorschriften gründlich zu reinigen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. 4. Abweichende Regelungen von der VOB, Teile B und C 4.1 Abrechnung Abweichungen von der VOB, hinsichtlich der Abrechnung von Bauleistungen, soweit sie in diesen Vorbemerkungen nicht aufgeführt sind, werden in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses beschrieben. 5. Vom AN vor Beginn seiner Leistung an den AG einzureichende Unterlagen : Prüfzeugnisse, Zulassungen und Herstellereinbau- und -verarbeitungsvorschriften der einzubauenden Materialien (Diese Unterlagen sind ohne Aufforderungen der Bauleitung zusätzlich bereits vor Montagebeginn einzureichen) 6. Sonstige vom AN zu liefernde technische und zeichnerische Unterlagen Montagepläne sind gem. DIN anzufertigen und  vorzulegen. Sie sind vor Montagebeginn vom Ausführungsbetrieb anzufertigen und dem zuständigen Ingenieurbüro mindestens 14 Tage vor Baubeginn zur Prüfung zu übergeben. Revisionsunterlagen Übergabe der fertiggestellten Revisionsunterlagen 14 Tage vor der Abnahme der jeweiligen Anlage an das zuständige Ingenieurbüro zur Überprüfung, Abgabe in drei Ringordnern Format A 4, versehen mit einem Bezeichnungsschild auf der Ordner-Rückseite und einem Inhaltsverzeichnis bzw. einer Zeichnungs-Liste in folgender Zusammenstellung : Komplette Grundrisse, Strangschemen und Schnitte,  3-fach - davon min. 2 Satz farbig geplottet, und 1-fach auf CD-Datenträger im Format DXF/DWG/PLT. Kalkulationshinweis : Der Ausführungsfirma wird empfohlen, sich beim zuständigen Ingenieurbüro über Format bzw. Anzahl der zu bearbeitenden Ausführungspläne zu informieren. In Abstimmung mit Bauherrn, genügen PDF Skizzen. Bestandsunterlagen Lieferung und Anfertigung von  Bestandsunterlagen Sanitär, Heizung, Lüftung in drei Ringordnern im Format A4, versehen mit einem Bezeichnungsschild auf der Rückseite der Ordner, einschließlich Inhaltsverzeichnis. Enthalten müssen sein: 1. Allgemeines     -Protokoll Einweisung Bedienpersonal 2. Anlagen- und Funktionsbeschreibung     -Stichpunktartige Beschreibung der Installation 3. Grundlagen der Montageplanung     -Rohrnetzberechnung 4. Bedienung und Wartung     -Bedienungsanleitungen     -Wartungsanweisungen     -Schmierpläne 5. Bescheinigungen     -Protokolle TÜV / TÜH-Abnahmen     -Bescheinigung über Einhaltung der VDE- und DIN-Normen     -Bauartzulassungen     -VdS-Abnahmeprotokolle     -Sichtabnahmeprotokoll Fachbauleitun für alle nicht mehr zugänglichen In-      stallationsbereiche ( z.B.: Schächte,Zwischendecken etc. )     -Abnahmebescheinigungen aller abnahmepflichtigen Anlagen     -Fachunternehmererklärung     -Zulassung aller Brandschotts     -Alle Brandschotts erhalten ein unterschriebenes Kennzeichnungsschild.     -Errichterbescheinigung 6. Messprotokolle     -Spülprotokoll Rohrleitungen     -Druckprobenprotokoll Rohrleitungen     -Prüfprotokoll für elektrische Anlagen sämtlicher Stromkreise 7. Schaltschrankunterlagen     -Stromlaufpläne und Klemmpläne nach DIN 40719     -Schaltschrankstückliste ( Angabe von Menge, Fabrikat, Bestellnummer, Typen-      bezeichnung, Positionsbezeichnung lt. Stromlaufplan )     -Schaltschrankansicht ( Außenansicht, Innenansicht, Querschnitt )     -Funktionsbeschreibung der Anlage     -Kabelliste nach DIN 40719 ( Kabelart, Querschnitt, Adernzahl, Kabellänge, Ziel- / Endpunkt)     -Stromaufnahme / Einstellwerte Schutzorgane 8. Regelung     -Beschreibung der Regelungsfunktionen     -Regelschemata mit eingetragenen Regelparametern     -Ventillisten ( mit Angabe der Voreinstellwerte für Thermostatventile ) 9. Herstellerunterlagen     -Herstellerprospekte ( Kennzeichnung aller eingesetzten Komponenten )     -Kennlinien für Armaturen und Pumpen ( mit Kennzeichnung der Betriebspunkte )     -Gerätekartei (beinhaltet Fabrikateliste u. Ersatzteilliste aller eingesetzten Komponenten) 10.  Revisionszeichnungen:     -Anfertigung von Revisionszeichnungen der ausgeführten Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung. Diese Bestandspläne      müssen alle Anlagenteile enthalten ( regel- und elektrotechnische Geräte, Druckwächter, Thermometer ). Es sind      Flussrichtungspfeile vorzusehen. Bei Geräten, Heizkesseln, Apparaten und dergleichen sind Fabrikat, Typ und      technische Daten anzugeben. 11. Wartungsvertragsangebot      -Einjähriger Wartungsvertrag ab 2. Betriebsjahr mit einmaliger Überprüfung der       Anlage jährlich und Erstellen des Protokolls laut Wartungsvertrag,       Wartungsarbeiten laut Empfehlungen bzw. Forderungen des jeweiligen       Herstellers, sowie der gültigen Vorschriften und Regelwerke für die Wartung von Heizungs-, Sanitäranlagen       Die Wartungsarbeiten sind für den Zeitraum der Gewährleistung zu kalkulieren.       Die Beauftragung erfolgt im Folgejahr nach Fertigstellung. in jeweils 3-facher Ausfertigung 7. Abnahme Abgenommen werden nur Leistungen in örtlich festgestellter, fachgerechter, meisterhafter Ausführung. Hat der AG Zweifel an der technisch einwandfreien, fachgerechten Ausführung der Arbeit, so ist er berechtigt, durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen die Qualität der Ausführungbegutachten zu lassen. Die durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Sollten durch mangelhafte Leistungen des AN mehrfach Abnahmen durch Behörden, behördenähnliche Institutionen, Sachverständige etc. erforderlich werden, so trägt der AN die hieraus entstehenden Kosten und Folgekosten. Vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Anlagenteile gemäß einschlägiger Vorschriften gründlich zu reinigen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vor Abnahme muß eine ausreichende Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals erfolgt sein. Hierüber ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen. Liegt diese Bestätigung zur Abnahme nicht vor, so hat dies den Abbruch der Abnahme zur Folge. Abnahmebescheinigungen neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV, sind gemäß bestehender Richtlinien vorzulegen. Außerdem weitere Abnahmebescheinigungen gemäß darüber hinausgehender Anforderungen, soweit dies erforderlich ist. ( z. Bsp.: Abnahme mit dem Brandschutzamt; Abnahme durch das Gesundheitsamt –Hygienenachweis Trinkwasserleitung etc. ) Der Abnahmebericht ist dem Bauherren vorzulegen. 8. Hinweise zur Kalkulation und Abrechnung Alle vorgenannten Verarbeitungshinweise und Anforderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zusätzlich sind in die Einheitspreise alle für die Übergabe einer funktionstüchtigen Anlage erforderlichen Leistungen einzukalkulieren! - wirksamer Schutz der fertiggestellten Installation bis zur Abnahme - Besondere Maßnahmen zum Schutz aller angrenzender Bauteile - Bemusterung sämtlicher Materialien - Formteile, soweit sie in diesem LV nicht beschrieben sind. - Die Druck-/Dichteitsprüfung, sowie das Spülen von Rohrleitungen kann sowohl im Gewerk Sanitär, als auch bei der Heizungsanlage abhängig des Baufortschrittes in mehreren Teilabschnitten nötig werden. Es ist unwahrscheinlich, dass die Gesamtanlage ausschließlich einmalig den vorg. Prüfungen unterzogen werden kann. Es empfiehlt sich die etagen- oder wohnungsweise Prüfung. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäudeteilen und Geschossebenen zur Ausführung kommen, sind die Aufwendungen dafür mit dem Einheitspreis abgegolten. Sofern in den Einzelpositionen oder deren Vortexten nichts anderes beschrieben ist, sind alle im LV genannten Positionen als liefern und montieren zu verstehen!
Technische Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Erläuterungsbericht Allgemeines Bauherr: City 1 Grundbesitz Frankfurter Str. 181a 63263 Neu-Isenburg Bauvorhaben: Ginnheimer Landstraße 182-186 60431; Frankfurt am Main Fachplanung Gewerke Heizung und Sanitär: Ingenieurbüro für Wärme- und Haustechnik IBP GmbH Straße des Friedens 19 99094 Erfurt Projektabstimmung Projektserver: Es gibt keinen Projektserver. Alle Projektunterlagen werden per E-Mail übermittelt. Projektbeteiligten: Gem. Projektbeteiligtenliste. Baubeschreibung Das Bestandsgebäude erhält eine Sanierung der Trinkwasser- und Heizungsinstallation. Das Gebäude ist in drei Häuser eingeteilt. Je Haus ist ein sep. Treppenhaus inkl. Aufzug vorhanden. Dies Sanierung wird im bewohnten Zustand durchgeführt. Die jeweiligen Häuser bestehend aus: Ginnheimer Landstraße 182 Anzahl Wohneinheiten: 16 Stck. UG, EG + 3.ObergeschosseUG - Technikräume, Mieterkeller, FahrradstellplätzeEG – 3.OG: Wohnungen Ginnheimer Landstraße 184 Anzahl Wohneinheiten: 16 Stck. UG, EG + 3.ObergeschosseUG - Technikräume, Mieterkeller, FahrradstellplätzeEG – 3.OG: Wohnungen Ginnheimer Landstraße 186 Anzahl Wohneinheiten: 16 Stck. UG, EG + 3.ObergeschosseUG - Technikräume, Mieterkeller, FahrradstellplätzeEG – 3.OG: Wohnungen Raumhöhen je Haus: Untergeschoss:ca. 2,30 m Erdgeschoss:ca. 2,50 mOG 1 bis OG 3: ca. 2,50 m Flächenangaben: Wohnfläche Wohnungen:Haus 182:                     ca. 1084 m²Haus 184:  ca. 1084 m²Haus 186:  ca. 1084 m² In den Gebäuden ist vorhanden: Je Haus gibt es innenliegende TreppenhausJe Haus gibt in jedem Treppenhaus einen Aufzug Bestandsaufnahme Es fanden mehrere Begehungen mit dem Bauherrn statt. Begangen wurden die Kellerverteilung, Treppenhäuser, Technikräume und vereinzelt Wohnungen. Es konnten jedoch nicht alle Wohnungstypen begangen werden. Brandschutz Derzeit liegt kein Brandschutzkonzept vor. Die Planung wurde ohne Abstimmung mit einem Brandschutz Planungsbüro erstellt. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen. Statik Die Durchbruchsplanung werden durch ein Statik-Büro geprüft Kostengruppen Kostengruppe 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen KG 412 Abwasseranlagen Allgemein: Die Planung beinhaltet lediglich die Sanierung der Schmutzwasserleitungen im Kellergeschoss. Die Sanierung der Schmutzwasserinstallation in den Etagen ist nicht teil der Planung. Die Regenwasserinstallation ist ebenfalls nicht teil der Planung. KG 412 Wasseranlagen Allgemein: Die Planung beinhaltet die Sanierung der Kellerverteilung, Trinkwasser Steigstränge sowie Wohnungsanbindungen. Die Wohnungsverteilung in den Bädern und Küchen bleibt im Bestand erhalten und wird an die neue Wohnungsanbindung angebunden. Die Leitung der neuen Wohnungsanbindung werden gem. Vorgabe Bauherr im Flurbereich, Küchen und teilweise in Wohnräumen in der Abhangdecke verlegt. Die Entscheidung der detaillierten Leitungswege erfolgt während der Ausführung durch die Bauleitung des Bauherrn. Dies kann aufgrund der Möblierung in den Wohneinheiten variieren. Ein möglicher Leitungsverlauf wurde bei den leerstehenden Wohnungen gemeinsam mit dem Bauherrn geprüft und in den Grundrissen dargestellt. Für die Wohnungen, die nicht besichtigt werden konnten, wurde der gleiche Leitungsweg angenommen, der für die leerstehende Wohnung geplant ist. Als Rohrmaterial für die Kellerleitungen und Steigstränge wurde Edelstahlrohr für Trinkwasser geplant. Für die Wohnungsverteilleitungen wurde Mehrschichtverbundrohr für Trinkwasser geplant. Die Rohrmaterialien wurden mit dem Bauherrn abgestimmt. Die Wärmedämmung erfolgt nach aktuell gültigem GEG Standard. Ausführung in alukaschiert. Trinkwasserversorger: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am Main Ansprechpartner: H. Becker E-Mail: m.becker3@NRM-Netzdienste.de Tel.: 069-21325017 Trinkwasseranschlüsse: Der Trinkwasseranschluss in Bestand befindet sich in Haus 182. Der Versorger hat einen Fließdruck von 3,71 bar mitgeteilt. Dieser ist nicht ausreichend. Gem. der Trinkwasser-Berechnungen ist ein Versorgungsdruck von 5,0 bar notwendig. Hierfür ist eine Druckerhöhungsanlage geplant. Der Aufstellort befindet sich am Trinkwasseranschluss in Haus 182. Trinkwasserenthärtung: Gem. Trinkwasseranalyse beträgt die Gesamthärte mehr als 14°dH. Eine Enthärtungsanlage wird empfohlen. Für die Enthärtungsanlagen wird ein Fabrikat der Firma Grünbeck gewählt. Trinkwassererwärmung: Für die Warmwasserbereitung ist eine zentrale Frischwasserstation mit Heizungspuffer geplant. KG 413 Gasanlagen Allgemein: Sobald die Sanierungen abgeschlossen sind, werden die Gasanschlüsse in Bestand soweit wie möglich zurückgebaut. Wärmeversorgung (KG 420) KG 421 Wärmeerzeugungsanlagen Allgemein: Die neue Wärmeerzeugung erfolgt mit einer Pelletheizung. Der Lagerraum für die Pellets und die Aufstellung der Kessel ist in Haus 184 im Kellergeschoss geplant. Am 30.07.2025 erfolgte eine Begehung mit Fa. KWB, Fa. IBP, Fa. Gesellschaft für Abgastechnik und dem Bauherrn. Es wurde bestimmt, dass die neue Wärmeerzeugung im bestehenden Heizraum neu aufgebaut wird. Während der Umbaumaßnahme dient ein Hot-Mobil als Wärmeerzeugung und Trinkwarmwasser-Bereitung. Der bestehende Abgaskamin erhält eine Sanierung. Das Pelletlager wird im ehemalige Fahrradraum Kellergeschoss Haus 184 errichtet. KG 422 Wärmeverteilnetze Wärmeverteilung allgemein: Die Wärmeverteilung erfolgt im Kellergeschoss Technikraum durch einen Heizkreisverteiler. Der Heizkreisverteiler hat folgende Abgänge: Heizkreis 1 Heizkörper Haus 182-184VL 55°C - RL 44°CDimension DN 50Volumenstrom 4,4 m³/hHeizkreis 2 Heizkörper Haus 186VL 55°C - RL 44°CDimension DN 40Volumenstrom 2,3 m³/h Wärmeverteilleitungen: Bei der Auslegung der Rohrleitungen wurde folgendes beachtet: Geschwindigkeit ca. 1 m/sDruckverlust ca. 100 Pa/mInnerhalb der Technik- und Kellerräume können diese Parameter überschritten werden. Als Rohrmaterial für die Kellerleitungen und Steigstränge wurde niedrig legiertes Edelstahlrohr für Heizung geplant. Für die Wohnungsverteilleitungen wurde Mehrschichtverbundrohr für Heizung geplant. Die Rohrmaterialien wurden mit dem Bauherrn abgestimmt. Die Wärmedämmung erfolgt nach aktuell gültigem GEG Standard. Ausführung in alukaschiert. Der hydraulische Abgleich erfolgt über Differenzdruckregler am Fußpunkt der Steigleitung und über voreinstellbare Thermostatventile. Die Leitung der neuen Wohnungsanbindung werden gem. Vorgabe Bauherr im Flurbereich in der Abhangdecke verlegt. Der Verlauf der Anbindeleitungen für die jeweiligen Heizkörper erfolgt im Sockelleistenbereich. Die Entscheidung der detaillierten Leitungswege erfolgt während der Ausführung durch die Bauleitung des Bauherrn. Dies kann aufgrund der Möblierung in den Wohneinheiten variieren. Ein möglicher Leitungsverlauf wurde bei den leerstehenden Wohnungen gemeinsam mit dem Bauherrn geprüft und in den Grundrissen dargestellt. Für die Wohnungen, die nicht besichtigt werden konnten, wurde der gleiche Leitungsweg angenommen, der für die leerstehende Wohnung geplant ist. Raumheizflächen (KG 423) Die Beheizung der Wohnungen erfolgt mittels Heizkörper. Der Bauherr hat festgelegt, dass alle Heizkörper erneuert werden. Kostengruppe 430 Raumlufttechnische Anlagen Allgemein: Für alle Wohnungen wurde eine Zusammenfassung der Auslegung als Übersicht erstellt. Wohnungen Mitte Rechts und Mitte Links. Die Wohnungen Mitte Rechts und Mitte Links haben innenliegende Bäder. Diese Wohnungen erhalten eine maschinelle Lüftung mit Einzelraumlüfter in den Bädern. Die Nachströmung der Außenluft erfolgt über ALD´s an den Fenstern. Die Auslegung der ALD´s ist nicht Teil der Planung. Die Einzelraumlüfter sind so ausgelegt, dass im Dauerbetrieb der Volumenstrom zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6:2019-12 sichergestellt ist. Bei Feuchteanfall in den Bädern wird der Volumenstrom der Lüfter so erhöht, dass der Volumenstrom zur Nennlüftung nach DIN 1946-6:2019-12 sichergestellt ist. Wohnungen Rechts und Links Die Wohnungen Rechts und Links haben Bäder mit Fenster. Diese Wohnungen haben im Bestand Abluftgitter und werden natürlich Be- und Entlüftet. Die natürliche Be- und Entlüftung bleibt erhalten. Es werden an allen Fenstern der Wohnung ALD´s installiert. Die Auslegung der ALD´s ist nicht Teil der Planung. Die ALS´s sind so auszulegen, dass der Volumenstrom zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6:2019-12 sichergestellt ist. Aufgrund der natürlichen Be- und Entlüftung ist sicherzustellen, dass die gewaschene Wäsche der Mieter nicht in den Wohneinheiten getrocknet wird. Küchen Alle Küchen enthalten entgegen der Empfehlung nach DIN 1946-6 keine maschinelle Abluft.
Anlagenbeschreibung
1 Contracting - Heizzentrale
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Contracting - Heizzentrale
1. 1 KG 420 Heizungsinstallation
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KG 420 Heizungsinstallation
1. 2 Besondere Leistungen
1. 2
Besondere Leistungen
2 Steigstränge und Wohnungsinstallationen
2
Steigstränge und Wohnungsinstallationen
2. 1 KG 410 Sanitärinstallation
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KG 410 Sanitärinstallation
2. 2 KG 420 Heizungsinstallation
2. 2
KG 420 Heizungsinstallation
2. 3 KG 430 Lüftungstechnische Anlagen
2. 3
KG 430 Lüftungstechnische Anlagen
2. 4 Besondere Leistungen
2. 4
Besondere Leistungen
3 Kellerverteilung Heizung, Sanitär
3
Kellerverteilung Heizung, Sanitär
3. 1 KG 410 Sanitärinstallation
3. 1
KG 410 Sanitärinstallation
3. 2 KG 420 Heizungsinstallation
3. 2
KG 420 Heizungsinstallation
3. 3 Besondere Leistungen
3. 3
Besondere Leistungen
4 Besondere Leistungen aller Lose
4
Besondere Leistungen aller Lose
4. 1 Besondere Leistungen
4. 1
Besondere Leistungen
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die zugrunde gelegten Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen an und bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er alle Lieferungen und Leistungen im vorstehenden Leistungsverzeichnis erfaßt hat und in der Lage ist eine sach-, und fachgerechte Arbeit zu liefern und auszuführen. .................................................  .............................................. Ort, Datum    Stempel, rechtsgültige Unterschrift Im Auftragsfalle gewährt der Bieter projektbezogen: ....... %     Abgebot ....... %     Skonto/....... Tagen
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