Blitzschutz Erdung
Gifhorn_NB BP Unterbringung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Rohbauarbeiten der Gebäude A1.1, sowie A1.2 bis A1.4 des Bauabschnitt A1. Die Bauabschnitte sind in den Plananlagen entsprechend gekennzeichnet. Die Baumaßnahme befindet sich auf der Landseite, im An- und Abflugbereich (Startrichtungen: 130° und 280°; Landerichtungen: 100° und 310°). Es handelt es sich um einen „Hubschrauber-Sonderlandeplatz“. Der Flugbetrieb darf nicht behindert werden. Der Bauablauf ist entsprechend zu planen. Der Baustellenbereich ist ausgezäunt, und unterliegt grundsätzlich keinen Restriktionen. Für die Arbeiten innerhalb des Geländes der Bundespolizei-Fliegerstaffel Gifhorn sind die von der Bundespolizei vorgeschriebenen sicherheitsrelevanten Bestimmungen und Auflagen einzuhalten (siehe auch Allgemeine Vorbemerkungen Einschränkungen/ Wartezeiten/Arbeitszeiten). Dies betrifft insbesondere den Flugbetrieb. Es kann im Bereich der Baustelle zu Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb kommen (Induzierte Strömung mit Staubentwicklung und Fluglärm). Allgemeine Vorbemerkungen: 1. Ausschreibungsunterlagen: Grundlage des Angebotes sind die Ausschreibungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des AG. Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und Zeichnungen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt "oder gleichwertiger Art" zu betrachten. Die Erfüllung der im Leistungstext beschriebenen Anforderungen durch die angebotenen Bauteile / Elemente / Konstruktionen sind anhand gültiger Prüf- und Zulassungsbescheinigungen in Deutschland öffentlich anerkannter Prüfstellen und Muster zu belegen. Alle Baustoffe müssen frei von FCKW und sonstigen Stoffen mit gesundheitsschädlicher Wirkung sein. Das Bauvorhaben wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifiziert. -Dämmstoffe EPS/XPS/PUR/PIR-Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume, für den Innen- und Außenbereich: müssen frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS sein, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % -gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenbereich: müssen frei von Altreifen-granulat und  Chlorparaffine sein, PBDE < 0,1 % -kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und -versiegelungen: Einhaltung GISCODE BBP bzw. bei Polymerbitumenbahnen kein Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop -PVC Produkte, Rohre, Kanäle: keine Cadmium- und Bleistabilisatoren. für Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher < 0,1 %. 2. Nebenangebote: sind nicht zugelassen. 3. Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Alle Mengenangaben im LV sind überschlägig ermittelte Werte und sind vom AN vor Materialbestellung u. ä. eigenverantwortlich durch ein Aufmaß zu überprüfen. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, hat der AN grundsätzlich alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten benötigten Materialien zu liefern. Diese müssen den technischen Vorschriften für die ausgeschriebenen Leistungen, den Forderungen der Leistungsbeschreibung und den einschlägigen Gütebestimmungen genügen. 4. Sicherheitsvorkehrungen Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Leitungen und Kabeln etc., sind mit den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auszuführen. 5. Befähigung / Nachweis der Eignung Der AG behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters anzufordern. 6. Wartezeiten und Behinderungen Das beiliegende Logistikhandbuch ist zu beachten. Es muss mit Unterbrechungen der Ausführung aufgrund von Nutzungseinschränkungen gerechnet werden. Wartezeiten an der Pforte entstehen nur bei Arbeiten auf der Liegenschaft. Die Baustelle ist ausgezäunt, und für die Zeit des Rohbaues frei zugänglich. Personenkontrolle auf der Baustelle werden mit Beginn der Ausbaugewerke eingeführt - voraussichtlich 08/2027. Durch die besonderen Sicherheitsbedingungen können weitere Behinderungen entstehen, die ebenfalls entsprechend einzukalkulieren sind. Diese Einschränkungen und daraus resultierender Koordinierungsaufwand werden nicht separat vergütet. Behinderungen bzw. Arbeitsunterbrechungen müssen unverzüglich telefonisch und nachfolgend schriftlich angezeigt und mit Begründung in den Tagesberichten vermerkt werden. Das weitere Vorgehen wird dann mit dem AN festgelegt. 7. Arbeitszeiten Die Baustelle ist regulär zu folgenden Zeiten zugänglich: 6-18h. Wochenendarbeit ist mit 24 Stunden Vorlauf anzuzeigen. Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit mit fachlich qualifiziertem Personal zu besetzen.
Vorbemerkungen
ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen: Inhalt: Beschreibung der Maßnahme Ausführungsfristen Ausführung Baugrundstück Zuwegung, Baustellenzufahrt Sicherheitsauflagen der Liegenschaft Baustellenversorgung Kosten für Baustellenumlage Objektüberwachung, SiGeKo, Baubesprechungen, Dokumentation Bauleitung des AG Bauleitung des AN Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Baubesprechungen Ausführungs- und Dokumentationsunterlagen Ausführung Abnahmen Abrechnung Stundenlohnarbeiten Bemusterungen 1. Beschreibung der Maßnahme : Rohbauarbeiten der Gebäude A1.1., sowie A1.2 bis A1.4 des Bauabschnitt A1 für den Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände der Bundespolizei-Fliegerstaffel Gifhorn. 1.1 Ausführungsfristen: Beginn der Arbeiten: 14.09.2026 bis Ende der Arbeiten: 13.09.2027. Gemäß Terminvorgaben bzw. Terminplan. Der Beginn der Arbeiten wird mit dem Auftragsschreiben festgelegt. Die Ausführungsfristen werden Vertragsbestandteil (Vertragsfristen). Vor Baubeginn ist ein Bauzeitenplan in Abstimmung mit der Bauleitung, und dem AG aufzustellen, der Vertragsbestandsteil wird. Der Bauzeitenplan ist fortzuschreiben. Der tatsächliche Arbeitsbeginn ist mit der beauftragten Bauleitung rechtzeitig abzustimmen und schriftlich festzuhalten. Teilfristen können einvernehmlich festgelegt werden. 2. Baugrundstück Das Baugrundstück befindet sich auf dem Gelände der Bundespolizei-Fliegerstaffel Gifhorn, Wilscher Weg 59, 38518 Gifhorn. Die Baustelle ist ausgezäunt. 2.1 Zuwegung, Baustellenzufahrt: Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich über die Straße Wilscher Weg. Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Erreichbarkeit des Baufeldes in Verbindung mit den Zufahrtsmöglichkeiten, ist bei der Auswahl der zum Einsatz kommenden Maschinen sowie dem Materialtransport zu beachten. Von den Arbeiten und dem Materialtransport dürfen keine unnötigen Belastungen für die Umgebung ausgehen. Die Zufahrten und Straßen sind ständig von allen Verschmutzungen freizuhalten. Für Schäden an Straßen oder Gebäuden haftet der AN und diese sind auf seine Kosten zu beseitigen. Vor Aufnahme der Arbeiten ist der bestehende Zustand festzustellen, schriftlich und ggf. fotografisch festzuhalten und durch Unterschrift anzuerkennen. Die Baustellen- und Arbeitsbereiche sind vom nichtöffentlichen Verkehr auf dem Gelände getrennt. Die öffentlichen Belange der Nutzer haben stets Vorrang. 2.2 Sicherheitsauflagen der Liegenschaft: Freie Zugänglichkeit während der offiziellen Arbeitszeiten. Mit Beginn der ausbauenden Gewerke (voraussichtlich 08/2027) wird eine Zugangskontrolle eingerichtet. Zugangsberechtigung Für die Zugangsberechtigung zum Gelände ist die Mitführung und Vorlage eines Personalausweises notwendig. Die Personalausweise werden bei Einfahrt an der Wache abgegeben und die Mitarbeiter erhalten dafür eine Zutritts- und Aufenthaltsberechtigung. Bei Verlassen der Baustelle bzw. des Geländes wird diese Zutrittsberechtigung wieder gegen den Personalausweis getauscht. Die am Bau beteiligten Firmen müssen für ihr einzusetzendes Personal eine Mitarbeiterliste mit Angabe des Namens, des Vornamens und der Personalausweisnummer einreichen. Die Liste hat auch Angaben zur Firma zu enthalten (Briefkopf der Firma mit Ansprechpartnern u. dgl.). Der AN hat für seine Arbeiten einen deutschsprachigen Projekt- / Bauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen: Bauleiter AN. Der Bauleiter AN ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Er hat die Ausführung der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu koordinieren und für die Ordnung auf der Baustelle zu sorgen. Einfahrtberechtigung Firmenfahrzeuge und Lieferanten Die Einfahrtberechtigung erfolgt über die Personalausweishinterlegung des Fahrers. Die am Bau beteiligten Firmen werden gebeten, eine Fahrzeugliste mit Fahrerangaben einzureichen. Die am Bau beteiligten Firmen sind verpflichtet, ihre Lieferanten über diesen Sachstand rechtzeitig und nachhaltig in Kenntnis zu setzen. Lieferanten, die keinen gültigen Personalausweis bei Einfahrt vorlegen können, erhalten keinen Zutritt. Einfahrtberechtigung Privatfahrzeuge Mitarbeiter der am Bau beteiligten Firmen dürfen das Gelände mit ihren privaten Fahrzeugen befahren. Die Fahrzeuge müssen die vorgeschriebenen Anfahrtsrouten benutzen und auf dem zugewiesenen Parkplatz abgestellt werden. Private Fahrzeuge dürfen nicht im abgezäunten Baustellenbereich abgestellt und geparkt werden. Transport und Lagerflächen Es sind Transport- und Lagerflächen vorhanden. Die Nutzung ist vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen. Für Straßensperrungen, Umleitungen etc., die für die Leistungen des AN erforderlich werden, hat der AN selbst zu sorgen. Alle daraus resultierenden Kosten und Gebühren hierfür trägt der AN. Entsprechende Maßnahmen sind durch den AN bei den entsprechenden öffentlichen Stellen / Trägern zu beantragen. 2.3 Baustellenversorgung: Baustromversorgung Die Baustromversorgung ist Sache des AG. Der Baustellenbereich ist nur teilweise beleuchtet. Die Beleuchtung des Arbeitsbereichs ist Sache des AN und ist in die entsprechend einzukalkulieren. Bauwasserversorgung Brauchwasser für die Aufbereitung von Baustoffen und zur Reinigung ist vom AG zu stellen. Abwasser Farbreste und Reinigungsflüssigkeiten, Baustoffe, Baumaterialien und kontaminierte Stoffe bzw. Flüssigkeiten dürfen in keinem Fall in das Abwassersystem eingeleitet werden, sondern müssen entsprechend des Abfallschlüssels fachgerecht gelagert und entsorgt werden. Schutz angrenzender Gebäudeteile, Bauteilflächen Gebäude in unmittelbarer Nähe und umliegende Flächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen wirkungsvoll zu schützen. Kleinere örtliche Schutzmaßnahmen wie (Abdeckungen/Spritzschutz im Arbeitsbereich) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hindernisse: Kabel, Leitungen, Rohre, Kanäle etc. Der AN hat sich frühzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG. bzw. den jeweiligen Trägern über Leitungen, Rohre, Kanäle usw. zu informieren. Baustelleneinrichtung Eine Baustellentoilette ist vom AG zu stellen, vorzuhalten und wieder zu entfernen. Mobile Toilette, beleuchtet, mit Handwaschbecken, Seifenspender und Papierhandtuchhalter. Inkl. regelmäßiger Reinigung und Vorhaltung Verbrauchsmaterialien.  Material-, Mannschafts- / Pausenräume soweit erforderlich sind Sache des AN. Flächen für die Baustelleneinrichtung werden zugewiesen. Kurzfristige Lagerung an den Arbeitsbereichen ist möglich, muss jedoch gemäß Logistikhandbuch im Vorfeld abgeklärt werden. Geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen an den Zwischenlagerungsplätzen sind vorzusehen und in der Preisbildung einzukalkulieren. Baustellenreinigung Die Reinigung und Räumung der Arbeitsplätze sind ausschließlich Sache des AN und jeweils am Ende des Arbeitstages vorzunehmen. Die Baustelle ist besenrein zu hinterlassen. Wird dieser Verpflichtung der Baustellenreinigung nicht nachgekommen, ist der AG berechtigt, sofort die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Lärmschutz Alle auf der Baustelle eingesetzten Geräte und Maschinen sind gemäß dem neuesten Stand der Technik und den gültigen Lärmschutzvorschriften auszurüsten und zu betreiben. Die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Baulärm ist vom AN gemäß Logistikhandbuch zu gewährleisten. Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind vom AN auf Verlangen vorzulegen. Bauschutt, Abfall, Sonderabfall Der AN ist für die fachgerechte und zulässige Beseitigung bzw. Verwertung des in seinem Bereich anfallenden Bauschutts und Abfalls gemäß Logistikhandbuch verantwortlich. Transport- und Umverpackungen, sowie Schutzabdeckungen sind gemäß der Verpackungsverordnung bei den Rücknahmeverpflichteten gemäß Logistikhandbuch zu entsorgen. Beim Auffinden von Sonderabfallbaustoffen ist die örtliche Bauüberwachung in Kenntnis zu setzten, um geeignete Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege Der AN hat sich vorab mit dem AG bzw. dessen Vertreter über Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege im Baustellenbereich abzustimmen. Gebäudesicherung, Einbruchsschutz Anordnungen des AG und dessen Vertreters sind zu befolgen. 2.4 Kosten für Baustellenumlage Bereitstellung von Brauchwasser und Baustrom ist Sache des AG. 3. Objektüberwachung, SiGeKo, Baubesprechungen, Dokumentation: 3.1 Bauleitung des AG: wird rechtzeitig vor der Ausführung bekannt gegeben. 3.2 Bauleitung des AN: Der AN hat für seine Arbeiten einen deutschsprachigen Projekt- / Bauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen. Der Bauleiter AN ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Er hat die Ausführungen der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu koordinieren und für die Ordnung auf seiner Baustelle zu sorgen. Von allen auf der Baustelle anwesenden Personen sind unaufgefordert Kopien der gemäß Logistikhandbuch geforderten Nachweise an den AG bzw. dessen Vertreter zu übergeben. 3.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle: Die Maßnahme wird durch einen vom AG beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sowie einem Fachbauleiter begleitet. Es gilt die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung - BaustellV). Der AN hat den Anordnungen des vom AG bestellten SiGe-Koordinators Folge zu leisten und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe sind die Arbeiten durch den AN bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie dem Gewerbeaufsichtsamt fristgerecht anzuzeigen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.Der AN muss schriftlich bestätigen, dass alle seine eingesetzten eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiter eingesetzter Subunternehmer über die Vorschriften der Berufsgenossenschaften geschult und regelmäßig unterrichtet werden. Es ist ebenfalls schriftlich zu bestätigen, dass alle eingesetzten Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet sind. An Einweisungen, Unterweisungen und Begehungen des SiGeKo müssen die Mitarbeiter teilnehmen, diese Zeit wird nicht separat vergütet und ist in das Angebot einzurechnen. Durch den AN sind dem AG 14 Tage vor Baubeginn schriftlich vorzulegen: Gem. Arbeitsschutzgesetz: § 5:              Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Ermittlung der Gefährdungen und den entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen als Dokumentation. § 7:              Zuordnung der Leistungen und Aufgaben innerhalb des eigenen Betriebes an Mitarbeiter. § 10:            Benennung der Ersthelfer vor Ort. Gem. Betriebssicherheitsverordnung: (Nur bei Erfordernis durch entsprechende Betriebsmittel) § 3:              Gefährdungsbeurteilung der Betriebsmittel § 9:              Unterrichtung der Beschäftigten zu Arbeitsmitteln und deren Gefahren mit Dokumentation. § 10:            Prüfung der Arbeitsmittel Durchführung von Demontageanweisungen Montageanweisungen Die Unterweisungen der Mitarbeiter sind zu dokumentieren. Die erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen müssen auf der Baustelle vorliegen Erforderliches Sicherungsgerät und die erforderliche Erste-Hilfe-Ausrüstung müssen den aktuellen Anforderungen und Zulassungen entsprechen. 3.4 Baubesprechungen: Baubesprechungen zwischen Bauleitung AG und AN finden nach Festlegung durch die Bauleitung AG in der Regel wöchentlich statt. Die Teilnahme der Bauleitung des AN ist über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. 3.5 Ausführungs- und Dokumentationsunterlagen/Arbeitsberichte: Der AN erhält Planunterlagen durch den AG zweifach auf Papier, bei Erfordernis und nach Absprache im dwg- oder dxf-Format auf Datenträger. Dokumentationszeichnungen im dxf-/dwg-Format sind kompatibel für das EDV-gestützte CAD-Zeichensystem mind. AUTOCAD 2010 zu liefern. Vorgaben des AG über den elektronischen Datenaustausch von CAD - Daten und EDV - Daten sind einzuhalten. Eine Änderung der Ausführung gegenüber der Planung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem AG und dessen schriftlicher Zustimmung zulässig. Die Zustimmung des AG ist durch den AN i.S. des Baufortschritts rechtzeitig schriftlich zu erwirken. Als Ausführungspläne sind nur aktuelle Unterlagen, die zur Ausführung freigegeben sind, zugelassen. Als Werk- / Montagezeichnungen sind nur geprüfte Unterlagen mit dem Freigabevermerk des AG bzw. seines Vertreters zugelassen. Die Freigabe zur Ausführung von Montagezeichnungen durch den AG erstreckt sich im Wesentlichen auf: Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen der Objektplanung und Planbeiträgen Dritter Einhaltung der Geometrie, Funktion und Qualität Einhaltung der technischen Regeln und Normen Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und sonstigen Auflagen Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten Leistungspflichten Einhaltung (Einhaltbarkeit) der Termine und Kostenziele Der AN hat die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind diese mit dem AG zu klären. Eigenverantwortliche Auslegungen bzw. Entscheidungen, die zu geänderten Ausführungen führen sind durch den AN rückzubauen und erneut auszuführen. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. Art und Umfang der vom AG verlangten Zulassungs-, Eignungs- und Gütenachweise: Die Nachweise sind unverzüglich vorzulegen und auf Anforderung AG zu ergänzen. Nachweise und Zulassungen müssen in Deutschland anerkannt / eingeführt sein. Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, täglich Bautagesberichte zu erstellen und mindestens einmal wöchentlich von der Bauleitung anerkennen zu lassen. Wochenberichte sind nicht zugelassen. Das Original und eine Kopie verbleiben nach Anerkennung beim AG. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind. Die Bautagesberichte enthalten u.a.: lfd. Nr. des Bautagesberichtes, Kennzeichnung der Baumaßnahme gem. Auftrag, Angaben über das eingesetzte Personal nach Anzahl, Qualifikation und ggf. Gewerken Kurzangaben zu den Wetterverhältnissen (sofern relevant), Art der ausgeführten Arbeiten, Ort der ausgeführten Arbeiten so genau, dass der Arbeitsort auch später lokalisiert werden kann, verwendete Werkzeuge und Einrichtungen, -                  Besuche des Bauleiters des AN, Besuche des Bauleiters des AG, Anweisung der Bauleitung einschließlich der Beauftragung von Stundenlohnarbeiten, Behinderungen, Anlieferungen von Groß-Komponenten, Besondere Vorkommnisse. Aktualisierte Unterlagen zur Ausführung sind auf Anforderung, spätestens mit der Schlussrechnung dem AG auszuhändigen. Die für die Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Kopien erstellt der AN auf seine Kosten. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und im Format A 4 vorzulegen laut Formblatt gemäß Logistikhandbuch. 4. Ausführung 4.1 Abnahmen Der AN hat die Abnahme der Leistung rechtzeitig schriftlich anzufragen. Eine vorläufige Abnahme kann nach Fertigstellung von Teilleistungen erfolgen. Nachfolgende Leistungen dürfen erst begonnen werden, wenn die vorläufige Abnahme der vorangegangenen Leistungen mängelfrei ist. Die Schlussabnahme erfolgt nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen. 4.2 Abrechnung Rechnungen sind gemäß der Leistungsbeschreibung aufzustellen. Sie müssen eindeutig und nachvollziehbar sein. Abrechnungsmengen sind durch gut lesbare Aufmaßblätter und Massenlisten zu belegen. Positionen mit dem Hinweis auf eine erfolgte Rücksprache mit der Bauleitung des AG werden nur anerkannt, wenn dies schriftlich festgehalten wurde. Der Materialverbrauch ist durch Lieferscheine nachzuweisen. Für Leistungen, die nicht durch das Leistungsverzeichnis abgedeckt werden, muss rechtzeitig ein prüffähiges Nachtragsangebot vorgelegt werden. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Beauftragung des Nachtragsangebots ausgeführt werden. 4.3 Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB Teil B § 15 Abs. 3: - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel verbleiben beim AG, die bescheinigten Kopien erhält der AN. 4.4 Bemusterungen Der AN hat ggf. erforderliche Bemusterungen rechtzeitig zu veranlassen und durchzuführen, so dass die Herstellungs- und Lieferzeiten keine negativen Auswirkungen auf den Bauablauf haben. Von der im Angebot des AN beschriebenen Leistung kann nur aus besonderem Grund und nach schriftlicher Genehmigung des AG abgewichen werden. Lieferschwierigkeiten werden als Grund für eine veränderte Ausführung nicht akzeptiert. Die Kosten für Bemusterungen im üblichen Rahmen, sind durch den AN zu tragen. Darüber hinaus gehende Bemusterungen sind im Einzelfall gesondert zu vereinbaren.
ATV
Baubeschreibung nach VOB Baubeschreibung nach VOB Auf dem Stützpunkt der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Gifhorn sind umfangreiche Neubau- und Bestandsanierungen geplant. Der Stützpunkt ist in der bundeseigenen Liegenschaft, Wilscher Weg 59, in Gifhorn untergebracht. Das Projekt besteht aus Ingenieurbau- und Hochbaubauaufgaben. Der Hochbau beinhaltet als Ziel der Baumaßnahme einen Neubau für die Unterbringung von: -Diensträumen der Nutzer -Instandsetzungs-, Abstell- und Waschhalle für Polizeihubschrauber (PHS) -Kfz-Halle -die Herrichtung der vorhandenen Bestandshubschrauberhallen für besondere Einsatzlagen Die Leistung umfasst: Rohbauarbeiten 1.Bauabschnitt einschl. Erdung/Blitzschutz, Grundleitungen, Leerrohreinlegearbeiten 0.1 Angaben zur Baustelle nach DIN 18299 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Die Baumaßnahme befindet sich in einem von der Bundespolizeiliegenschaft ausgezäunten Bereich. Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich über die Straße Wilscher Weg durch das gegenüber Hausnummer 30, Wilscher Weg befindliche Tor im Liegenschaftszaun. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Zugangsbeschränkungen gemäß Vorbemerkungen 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse Der in zwei Bauabschnitten zu errichtende Neubau besteht aus einem L-förmigen Hauptgebäude mit einem Gesamtbauvolumen von rd. 10.546m² BGF bzw. 66.519m³ BRI. Auf den, hier ausgeschriebenen BA 1 entfallen davon rd. 86 % bzw. 9.167m² BGF bzw. 56.570m³ BRI. Die Hauptmaße des zu errichtenden Bauabschnittes betragen ca. 105m x max. 38m für den nördlichen, den Hangar beinhaltenden Gebäudebereich, der sich in drei Geschossen bis zu einer Höhe von rd. 12,3m über GOK entwickelt, und 78m x max. 20m für den südlichen, teilunterkellerten Gebäudeteil, der sich in Staffelung auf bis zu vier Geschosse entwickelt. Die Dächer des Neubaus werden als Flachdächer mit Attikaeinfassung ausgebildet, alle Flachdächer aus Stahlbeton erhalten eine Dachbegrünung. Zur Stromgewinnung wird auf dem in Holzbauweise errichteten Hangardach eine Photovoltaikanlage errichtet. Nachrichtlich beinhaltet der Ingenieurbau die Schaffung zusätzlicher Abstellpositionen für Hubschrauber, die Erstellung und Umsetzung eines Liegenschaftsenergiekonzeptes sowie die Neuordnung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur der Liegenschaft. Damit sollen die Voraussetzungen für die zusätzliche Aufgabenerfüllung der Bundespolizei-Fliegerstaffel Gifhorn, die einhergeht mit zusätzlichem Raumbedarf und Personalaufstockung, geschaffen werden. Baukonstruktion: Der Gebäudekörper gliedert sich in unterschiedliche Funktions-, wie auch Konstruktionsbereiche. Diese sind zum einen der den Hangar umfassende „Mantelbau“, der östliche Gebäuderiegel, sowie der Hangar. Die Gebäudeaussteifung wird über definierte Wandscheiben, sowie über diverse Treppenhauskerne sichergestellt. Zu dem Bestandshangar wird in diesem Bauabschnitt keine bauliche Verbindung hergestellt. Mantelbau Der nördlich und östlich an den Hangar angrenzende „Mantelbau“ ist in Massivbauweise geplant. Der nördliche Gebäudeteil besteht insgesamt aus drei Geschossen, dabei werden die oberen beiden Geschosse eingerückt und im Erdgeschoss über Unterzüge abgefangen. Im Bereich des Towers wird eine Gebäudefuge eingeplant. Die Decken des nördlichen Gebäudeteils werden in Stahlbeton erstellt. Die Wände sind zum überwiegenden Teil mit tragendem Mauerwerk geplant. Die Treppenhauswände, welche auch zur Aussteifung herangezogen werden, sowie vereinzelte Wände zur Abfangung und die Trennwand zum Hangar werden in Stahlbeton ausgeführt. Der östlich gelegene Gebäudeflügel besteht zum Teil aus zweigeschossigen Einbauten in Massivbauweise sowie zum überwiegenden Teil aus einer hallenähnlichen Konstruktion über die volle Gebäudehöhe. Im Bereich der Werkstätten/ Garagen ist die Dachkonstruktion mittels Doppel T-Platten geplant (TT-Platten). Die geschossigen Einbauten werden mit herkömmlichen Stahlbetondecken überspannt. Die tragenden Wände sind ebenfalls mit Mauerwerkswänden geplant. Auf dem Dach des östlichen Flügels ist derzeit zudem eine Technikfläche samt Einhausung vorgesehen. Im nördlichen Bereich des Werkstattflügels ist ein Untergeschoss vorgesehen. Die Ausführung des Untergeschosses ist in Stahlbetonbauweise mit WU-Anforderungen vorgesehen. Dachtragwerk Hangar Das am „Mantelbau“ angehängte Dachtragwerk des Hangars besteht aus einem Holztragwerk. Die aus dem geplanten Dachaufbau mit Bekiesung, mineralischer Gefälledämmung und ballastierter PV-Anlage resultierenden Lasten werden über Holzpfetten abgetragen und an die Holzbinder übergeben. Die Holzbinder verlaufen orthogonal zu der Toranlage und werden im Bereich der Mantelbaus auf der Stahlbetonwand aufgelagert. In der Tor-Achse werden die anfallenden Lasten aus den Holzbindern über einen Holzfachwerkträger geleitet und über die eingespannten Stb.-Stützen (Krag-stützen) in den Achsen 1-6 in den Baugrund übergeben. Die Aussteifung des Dachtragwerkes erfolgt über eine Dachscheibe aus OSB sowie dem Anschluss an den Mantelbau. Neben der Belastung aus der Dacheindeckung sowie weiteren äußeren Lasten wie Wind und Schnee wird das Dachtragwerk zusätzlich durch einen Brückenlaufkran im Achsbereich 2-4 belastet. Die beiden Kranbahnträger werden parallel zum Torträger im Bereich des Tores sowie der Stahlbetonwand zum Mantelbau an die Nebenbinder angehängt 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen siehe Vorbemerkungen 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Sämtliche Verkehrsflächen außerhalb der Baustelle sind zwingend freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen entfällt 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Der AG stellt Anschlussmöglichkeiten für die Ver- und Entsorgung bereit. Die für die Baumaßnahme notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. deren Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser werden vom AN gestellt, erforderliche Unterverteilungen sind durch den AN auf eigene Kosten betriebsbereit herzurichten und zu betreiben. Der Anschluss ist nach Beendigung der Arbeiten durch den AN fachgerecht auf den Urzustand zurückzubauen. Sämtliche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die entstehenden Kosten für Gebühren, Nebenkosten sowie Verbrauch trägt der AG. Unbelastetes Bauabwasser (soweit diese anfallen) können in die Kanalisation eingeleitet werden. Unter Umständen ist hierfür eine öffentliche Genehmigung einzuholen. Hierfür ist der AN verantwortlich. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Das Lagern, Verpacken und Abtransportieren von Materialien hat innerhalb der abgesperrten Baustellenfläche bzw. der zugewiesenen Flächen zu erfolgen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Für Tagesunterkünfte und zur Material- bzw. Gerätelagerung stehen Lager- und Stellflächen für Container in begrenzten Umfang zur Verfügung. Dies ist zu beachten. Der AN ist eigenverantwortlich für die Logistik auf der Baustelle, einschl. der Festlegung der Lagerflächen/ Stellflächen für Container. Das Stellen von Einrichtungen auf die Grünfläche ist nicht gestattet. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit; Ergebnisse von Bodenuntersuchungen gemäß beiliegendem geologischen Gutachten 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern; Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern; Ergebnisse von Wasseranalysen entfällt 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften entfällt 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall entfällt 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen entfällt 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Straßen/ Bürgersteige. Die öffentlichen Flächen sind über die Gesamtzeit der Maßnahme vor Beschädigungen zu schützen und sauber zu halten. Der Aufwand ist einzukalkulieren. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Wasser-, Gas- und Stromleitungen zur Versorgung der rückzubauenden Gebäude wurden im Vorfeld der Maßnahme stillgelegt und mechanisch getrennt. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und - soweit bekannt - deren Eigentümer entfällt 0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden entfällt 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Die Hinweise und gesetzlichen Vorgaben/ Vorschriften zur Unfallverhütung gem. Baustellenverordnung sowie Baustellenordnung und Anweisungen des bauseitigen SiGe-Koordinators sind zu beachten. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle und zum Unfallschutz werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechende Position einzurechnen. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle Zur Durchführung der Baumaßnahmen sind geräusch- und staubarme Maschinen und Geräte einzusetzen. Es ist zu gewährleisten, dass die Emission die Richtwerte der Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm nicht überschreiten und die Staubgrenzwerte jederzeit eingehalten werden. 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Schadstoffverschleppungen bzw. Rekontaminationen von bereits sanierten Flächen sind zu vermeiden. 0.1.21 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten entfällt 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Folgende Gewerke sind während der Rohbauphase zu berücksichtigen: Gerüstbau und Dachabdichtungsarbeiten als Gewerke, die eine Abhängigkeit für den AN darstellen. Außerdem: Zimmererarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Metallbauarbeiten der Vorhangfassade, die wie alle Ausbaugewerke als Folgegewerke in Abhängigkeit von der Leistung des AN stehen. 0.2 Angaben zur Ausführung nach DIN 18299 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer Der AN erstellt einen Bauzeitenplan, der die vom AG vorgegebenen Termine und die ordnungsgemäße Fertigstellung berücksichtigt. Dieser ist mit zeitgleich tätigen Unternehmen abzustimmen. Der Bauzeitenplan beinhaltet auch die Leistungen von Subunternehmern, ist durch den AN laufend fortzuschreiben und wöchentlich vorzulegen sowie zu erläutern. Der Aufwand ist einzukalkulieren. Der Leistung des AN gehen umfangreiche Ingenieurbau-, Abbruch- und Erdbauarbeiten voraus. Das übergebene Baufeld besteht aus einer Baugrube mit abgeräumtem Oberboden und dem erfolgten Aushub für das Untergeschoss des Südflügels. Der Bauablauf hat in der Weise zu erfolgen, dass der unterkellerte Südflügel mit der KFZ-Halle (Bauabschnitt A1.1) vor dem Nordflügel mit dem Hanger (Bauabschnitt A1.2 bis A1.4) in der Weise fertiggestellt ist, dass Ausbaugewerke frühzeitig im Südflügel (Bauabschnitt A1.1) mit der Arbeit beginnen können. Die Zielstellung lautet, die "Luftseite", also die dem Flugfeld zugewandte Gebäudeseite, möglichst früh von Baubetrieb freizuhalten, damit hier die erforderlichen Ingenieurbauarbeiten für das Flugfeld beginnen können. Die Leistungen sind in einzelnen Bauabschnitten durchzuführen. Die Bauabschnitte können auch (teilweise) parallel ausgeführt werden, solange gewährleistet ist, dass sich keine Behinderungen bzw. Gefährdungen ergeben. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen Die Reihenfolge und Koordination der Arbeiten ist mit dem AG und der Bauüberwachung vor Ausführung abzustimmen und festzulegen und in einem Bauablaufplan zu dokumentieren. Die Arbeiten sind lärm- und staubarm durchzuführen. Arbeitszeiten: gemäß Vorbemerkungen 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Schadstoffsanierung und der Abbruch der Bestands-Gebäude ist durch das Vorgewerk bereits abgeschlossen. 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für getrennte Erfassung Das Bereitstellen von Materialien (außer Bauschutt) zum Zweck der Entsorgung hat in mit wasserabweisenden Folien abgedeckten Mulden/ Containern zu erfolgen. Das Einlagern von (Regen-)Wasser in den Behältern ist zu vermeiden. Die Behältergröße jeder Abfallart ist entsprechend der begrenzten Lagerfläche auszuwählen. Die Abfallbehälter sind ständig verschlossen zu halten. Für Tagesunterkünfte und zur Material- bzw. Gerätelagerung steht nur eine begrenzte Lagerfläche zur Verfügung. Sanitäreinrichtungen vor Ort können nicht genutzt werden. Der AN ist für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit den notwendigen Einrichtungen nach ArbStättV verantwortlich. WC Container und Baubürocontainer werden durch den AG über die gesamte Bauphase gestellt. Das Aufstellen eigener Materialcontainer des AN ist gem. Logistikhandbuch abzustimmen. 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt Die Verkehrszeichen und Einrichtungen sind ständig zu unterhalten und - soweit erforderlich - zu reinigen. Die Aufwendungen hierfür sind in der entsprechenden Position zu berücksichtigen. Zur Sicherung der Baustelle dürfen nur zugelassene Materialien gemäß ZTV-SA 97 verwendet werden. Sollte zur Durchführung der Maßnahme die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen notwendig sein, sind sämtliche Aufwendungen zur Einholung verkehrsrechtlicher Genehmigungen zur Sperrung von Bürgersteigen und Straßen, einschl. sämtlicher anfallenden Gebühren einzukalkulieren. 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Alle erforderlichen (Mobil-) Gerüste / Hebezeuge für die vollständige Umsetzung aller ausgeschriebenen Leistungen im Innen- und Außenbereich, bis 3,50 m Höhe gemäß VOB, sind als Nebenleistung anzusehen, qualitativ und quantitativ vom AN zu ermitteln und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer entfällt 0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der AN Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat: WC Container und Baubürocontainer werden durch den AG über die gesamte Bauphase gestellt. Das Aufstellen eigener Materialcontainer des AN ist gem. Logistikhandbuch abzustimmen. Für alle anderen Vorhaltungen des AN, bis zum Ende der Rohbauarbeiten. Termin lt. Terminplan: bis 13.09.2027. 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen Der für die Abdeckung der Baugrube notwendige Oberboden darf nur güteüberwachtes Mutterboden-Material sein (kein Recyclingmaterial). 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile entfällt 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen entfällt 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. entfällt 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. entfällt 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom AG zu tragenden Entsorgungskosten. 0.2.15 Art, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe. entfällt 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür den Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt entfällt 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer entfällt 0.2.18 Mitwirken beim Erstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation entfällt 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme entfällt 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vgl. § 13 IV 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag entfällt 0.2.21Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. entfällt 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV entfällt 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen entfällt 0.5 Abrechnungseinheiten entfällt 0.6 Mindestanforderungen für ein staubarmes Arbeiten auf der Baustelle siehe Logistikhandbuch 0.6.1 Baustelleneinrichtung zur Verhinderung der Ausbreitung von Stäuben siehe Logistikhandbuch 0.6.2 Technische Maßnahmen zur Staubminimierung siehe Logistikhandbuch 0.6.3 Persönliche Schutzausrüstung Verweis auf den "Arbeits- und Sicherheitsplan" erstellt durch den AN.
Baubeschreibung nach VOB
Vorbemerkungen BNB-Zertifizierung Vorbemerkungen BNB-Zertifizierung Das Bauvorhaben wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifiziert. Es werden Anforderungen an die Inhaltsstoffe der Bauprodukte gestellt, um die Errichtung eines sehr schadstoffarmen Gebäudes sicherzustellen. Dazu werden in bestimmten Leistungspositionen spezifische Anforderungen (z. B. Inhaltsstoffe, Emissionsverhalten, GISCODE, Gütesiegel) gestellt, die durch die Bieter bei der Bauproduktauswahl zwingend zu berücksichtigen sind. Die Angebote erfolgen produktneutral. Nach der Vergabe, jedoch spätestens bis drei Wochen vor Bestellung oder Einbau sind die Bauprodukte durch das ausführende Unternehmen zu deklarieren, d. h. die relevanten Datenblätter und Erklärungen mit Bezug zu den Leistungspositionen (Liste) zu deklarieren. Die Bauprodukte werden innerhalb von fünf Werktagen auf Zulässigkeit überprüft und das Prüfergebnis dem Unternehmer mitgeteilt. Sollten Bauprodukte nicht zugelassen werden, kann der Unternehmer ein alternatives Produkt vorschlagen. Während der Bauausführung erfolgen Kontrollen bezüglich der ausschließlichen Verwendung von zum Einbau freigegebenen Bauprodukten. Bei Verstößen wird der Einbau untersagt. Bei bereits erfolgtem Einbau kann der Rückbau oder die Durchführung einer Freimessung durch den Bauherrn, beides zu Lasten des Unternehmers, angeordnet werden. Für die Nachweisführung der Umsetzung eines sehr schadstoffarmen Gebäudes erfolgen nach der Fertigstellung Raumluftmessungen. Folgende Anforderungen sind einzuhalten und nachzuweisen: -Für Betonierarbeiten: Nur Verwendung von Betontrennmitteln mit GISCODE BTM10 und RAL-UZ 178 -Dämmstoffe EPS/XPS/PUR/PIR-Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume, für den Innen- und Außenbereich: müssen frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS sein, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % -gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenbereich: müssen frei von Altreifen-granulat und  Chlorparaffine sein, PBDE < 0,1 % -Verlorene Schalung: Für mindestens  80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates vorzulegen. Lieferschein: Adresse der Baustelle (!), CoC Zertifikatsnummer, Mischverhältnis, Masse/Volumen. -kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und -versiegelungen: Einhaltung GISCODE BBP bzw. bei Polymerbitumenbahnen kein Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop -PVC Produkte, Rohre, Kanäle: keine Cadmium- und Bleistabilisatoren. für Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher < 0,1 %.
Vorbemerkungen BNB-Zertifizierung
ZTV Rohbauarbeiten ZTV Rohbauarbeiten 1. Grundanforderungen: Alle Arbeiten werden nach dem aktuellen Stand der Technik sowie gemäß der gültigen VOB Teil C ausgeführt. Für alle Arbeiten gilt die VOB Teil C ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Geltungsbereich: In Ergänzung zu den ZTV Allgemein (DIN 18299) ergibt sich der sachliche Geltungsbereich sowie die Grundlage für die technische Ausführung grundsätzlich aus: -DIN 18014 VOB Teil C, ATV Erdungsanlagen -DIN 18015 VOB Teil C, ATV Eiektro-Einlegarbeiten -DIN 18300 VOB Teil C, ATV Erdarbeiten -DIN 18306 VOB Teil C, ATV Entwässerungsarbeiten -DIN 18330 VOB Teil C, ATV Mauerarbeiten -DIN 18331 VOB Teil C, ATV Betonarbeiten 2. Technische Anforderungen: 2.1 Der AN erhält zu Arbeitsbeginn ein fertig erstelltes Grobplanum. 2.2 Nach Auftragserteilung und vor Baubeginn sind folgende Unterlagen zur Vorlage beim zuständigen Baurechtsamt (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz etc.) vorzulegen: 3. Geforderte Dokumentation/ Unterlagen vor und während der Ausführung: Folgende Unterlagen sind nach Beauftragung bis spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten dem AG zwingend vorzulegen: Benennung von: - Oberbauleiter - Bauleiter - Polier vorzulegende Unterlagen: -Liste der verwendeten Bauprodukte (nach BNB-Zertifizierungsvorgaben) Unterlagen zur Schlussrechnung: (nach BNB-Zertifizierungsvorgaben) -Produktdatenblätter, -Lieferscheine Holz für verlorene Schalung -Sicherheitsdatenblätter -Nachhaltigkeitsdatenblätter (sofern diese vorhanden) 4. Hinweise zur Kalkulation / Ausführung Die Neubestimmung von Einheitspreisen bei Mengenmehrungen oder -minderungen von > 10% erfolgt mit Rückgriff auf die Urkalkulation sowie das Preisniveau der Urkalkulation des AN Verwendete Abkürzungen: AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer BE = Baustelleneinrichtung BL = Bauleitung des Auftragnehmers BÜ = Bauüberwachung des Auftraggebers Wo = Woche Mt = Monat d = AT = Arbeitstag 1 Werk-/ Arbeitstag = 0,2 Wochen
ZTV Rohbauarbeiten
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis 01_Lageplan 02_BE-Plan / Baulogistik 03_Hochbaupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) 04_Übersichtspläne (Pläne Rohbau) 05_Gutachten Statik 06_Rahmenterminplan 07_Bodengutachten 08_Logistikhandbuch
Anlagenverzeichnis
03 Erdung / Blitzschutz
03
Erdung / Blitzschutz
03.01 KG 446 - Erdungsanlagen
03.01
KG 446 - Erdungsanlagen