Elektrotechnik
Gieseke Grundbesitz, Wetter, Neubau Fa. Haas
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.  Angebotsbedingungen     Dem Angebot liegen zugrunde und werden Bestandteile des Auftrages:     a.  "zusätzliche Vertragsbedingungen"     b.  diese "Technischen Vertragsbedingungen"     c.  die nachfolgend beschriebenen "Technischen Baubeschreibungen"     d.  die VDE-Vorschriften und  -Richtlinien  sowie  die einschlägigen EN DIN- Normen; insbesondere VDE 0100, 0105, 0108 usw., neueste  Fas-       sung.     e.  die Vorschriften und Technischen  Anschlussbedingungen  (TAB) des        zuständigen NVB und die Vorschriften der  gewerblichen Berufsge-        nossenschaften,  insbesondere  die Unfallverhütungsvorschriften      nach DGUV.     f.  die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Telekom.     g.  alle Bauteile für die Datentechnik müssen konform IEEE802.3 sein.     h.  das Leistungsverzeichnis     i.  die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen  (VOB)     k.  zusätzlich vom  Gesetzgeber erlassene Grundlagen, die im Baurecht        bzw. im Gewerberecht verankert  sind und damit behördliche Aufla-        gen wurden, wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Elt- Bauverordnungen  und sonstige Bauauflagen, entsprechend der  jeweiligen Verordnung der zuständigen Länder. 2.  Auftragsabwicklung Der Auftragnehmer erhält vom AG bzw. dessen Vertreter ein Leistungsverzeichnis in digitaler Form als PDF- und GAEB-Datei und im Zuge der Beauftragung die zugehörigen Planunterlagen in digitaler Form als PDF- und DXF-/DWG-File. Der Bieter hat auf Verlangen und insbesondere bei Änderungen Werk-  und Montagezeichnungen von der Anlage, von der Versorgungsanlage,  wie Verteilungen, Stationen, Datennetz, Ela-, Uhren-, Fernseh-, Tele- kommunikations-Anlagen sowie Gefahrenmelde-Anlage, Brandmelde-, Einbruchmelde-Anlagen usw., einschl. Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen und vor Beauftragung dem AG bzw. dem Fachbauleiter zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe dieser Planunterlagen  kann eine Montagefreigabe erfolgen.      Sollten weitere Zeichnungsunterlagen in Papiertform und Blankette vom  AG zusätzlich verlangt werden, so werden diese zum Selbstkostepreis an  den Auftragnehmer weitergeleitet und berechnet.      Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung der Werk- und Montagezeichnungen bzw. die Kosten der oben erwähnten Aufbau- und Stromlaufpläne mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.      Zwecks genauer Preisgestaltung hat der Bieter vor Abgabe des Ange-    bots Gelegenheit, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen.      Nachforderungen scheiden als Folge von Unkenntnis über den tatsächli-     chen Arbeitsumfang der jeweiligen Anlagenteile aus. Ebenfalls hat der  Bieter kein Recht, Nachforderungen zu verlangen.      Grundsätzlich hat sich der Bieter vor Einbau von Geräten, wie Schalter,     Steckdosen, Leuchten, Verteilungen usw. durch Vorlage eines Musters      eine schriftliche Genehmigung vom AG bzw. von der Fachbaulei-     tung einzuholen. 3.  Aufmaß, Abnahme, Revisionzeichnungen      Eine Abnahme ist spätestens zwei Wochen vor der Übergabe bzw. Abnahme schriftlich zu beantragen unter gleichzeitiger Vorlage der Revisionsunterlagen und -zeichnungen. Benötigt werden ein Satz Revisionszeichnungen und Revisionsunterlagen zur Prüfung und Freigabe durch den AG für die endgültige Vervielfältigung.      Es sind Revisionszeichnungen mit Kabelverlauf und Kabellängen zu er-     stellen sowie Messprotokolle über das statische Durchmessen der Datenanlagensegmente.      Im Falle der Notwendigkeit eines Aufmaßes, hat der Auftraggeber dies      frühzeitig anzumelden. Nicht mehr aufzumessende Materalien werden  vom Auftraggeber bzw. von der Fachbauleitung ermittelt und festgelegt.      Im Falle, dass Abnahmen durch Sachverständige gesetzlich oder aber    vom Auftraggeber gefordert werden, so hat der Auftragnehmer diese zu     beantragen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Die Kosten sämtlicher durch diese Forderung verursachten Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies trifft insbesondere bei notwendigen Wiederholungsprüfungen für die Erstabnahme der  Neuanlage zu. 4. Leitungsverlegung      Bei einer Deckendurchführung ist ein Stahl-Schutz-Rohr bis zu einer     Höhe von 0.10 m über Fertigfußboden zu verlegen, soweit die Leitungsführung nicht in einem separaten Kabelschacht erfolgt. Auch ein    Kunststoffpanzerrohr ist nunmehr zulässig.      Die Leitungen sind generell nach VDE nur senkrecht und waagerecht in     der oberen Zone von 15 - 45 cm unter der fertigen Deckenfläche, in     der unteren Zone von 15 - 45 cm über der fertigen Fußbodenfläche und      in einer mittleren Zone von 90 - 120 cm über der Fußbodenfläche zu     verlegen. Genauer ist dies in der DIN 18015 Teil 3 festgelegt. Es hat  lediglich eine senkrechte und waagerechte Installation der Leitungen zu     erfolgen. 5.  Erdausbreitungswiderstand und Schutzmaßnahmen      Generell erhält jedes Bauvorhaben eine Erdungsanlage nach den technischen Erfordernissen sowie den aktuellen DIN-Vorschriften. Eine Erdungs-Anschlußfahne ist im Elektroanschlussraum einzuführen  und später auf die Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Der gesamte Potentialausgleich ist nach den gültigen DIN EN / VDE-Vorschriften durchzuführen.      Bei voneinander getrennten Bauteilen muss auf ein gleiches Erdpotential  geachtet werden.      Der Erdausbreitungswiderstand sowie die Schutzisolation und die Schutzmaßnahme sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu messen und in einem Messprotokoll festzuhalten. Diese Messprotokolle und eine Errichterbescheinigung sind den Revisionsunterlagen beizufügen. 6.  Kabel und Leitungen für Fremdgewerke      Vorbemerkung:      Die Leitungen für Fremdgewerke sind in ausreichender Länge so zu verlegen, dass diese durch den Lieferanten der Geräte     abgesetzt, eingeführt, aufgelegt und die Anlage in Betrieb genommen     werden kann.      Aus Gewährleistungsgründen können die Arbeiten wie Auflegen, Inbetrieb- nahme usw. nur dann vom Auftragnehmer des Gewerkes Elektro durchgeführt werden, wenn ihm diese Arbeiten direkt in Auftrag gegeben     werden.      Das gilt auch für Rechnungsstellung und Abrechnung. 7. Kennzeichnung und Beschriftung von Schaltern, Steckdosen und Geräten Sämtliche Schalter, Steckdosen und Geräte-Anschlußdosen sind, nach Vorgabe vom AG und der Bauleitung, nach aktuellen DIN EN Normen    (z.B. DIN EN 61346-2) dauerhaft und unverwechselbar mit  Stromkreisnummern zu kennzeichnen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht  gesondert vergütet. 8. Einverständniserklärung      Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er technisch     und betrieblich in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis genannte  Elektroinstallation selbstverantwortlich zu erstellen.      Er erklärt sich  weiterhin mit den  vorstehenden Vertragsbedingungen     vollinhaltlich einverstanden.             ___________________, den ________________________ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Verteilungen
1
Verteilungen
1. 1 Niederspannungs-Hauptverteilung
1. 1
Niederspannungs-Hauptverteilung
1. 2 Verteilungseinbauten
1. 2
Verteilungseinbauten
2 Zuleitungen und Potentialausgleich
2
Zuleitungen und Potentialausgleich
2. 1 Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2. 1
Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2. 2 Leitungen Potentialausgleich (mit Brandverhalten Eca)
2. 2
Leitungen Potentialausgleich (mit Brandverhalten Eca)
2. 3 Potentialausgleich
2. 3
Potentialausgleich
3 Elektroinstallation
3
Elektroinstallation
3. 1 Schalter, Steckdosen und Geräte
3. 1
Schalter, Steckdosen und Geräte
3. 2 Energieverteiler
3. 2
Energieverteiler
3. 3 Einzelraumregelung Fußbodenheizung
3. 3
Einzelraumregelung Fußbodenheizung
3. 4 Sonnen- / Blendschutzsteuerung
3. 4
Sonnen- / Blendschutzsteuerung
3. 5 Schalter-und Abzweigdosen
3. 5
Schalter-und Abzweigdosen
3. 6 Installationsrohre
3. 6
Installationsrohre
3. 7 Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3. 7
Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3. 8 Leitungen Schwachstrom
3. 8
Leitungen Schwachstrom
3. 9 Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
3. 9
Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
3.10 Geräteanschlüsse
3.10
Geräteanschlüsse
4 Leitungsführungssysteme
4
Leitungsführungssysteme
4. 1 Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4. 1
Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4. 2 Kabelrinnen
4. 2
Kabelrinnen
5 Beleuchtung
5
Beleuchtung
5. 1 Beleuchtung -Innen-
5. 1
Beleuchtung -Innen-
5. 2 Beleuchtung -Aussen-
5. 2
Beleuchtung -Aussen-
6 Haustür- / Öffnungsanlage
6
Haustür- / Öffnungsanlage
6. 1 Haustür-Video-Sprechanlage
6. 1
Haustür-Video-Sprechanlage
7 Passives Datennetz
7
Passives Datennetz
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA Vorbemerkungen für die Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA Auf das Verkabelungssystem ist eine Hersteller-Garantie von 25 Jahren zu gewähren. Die Herstellergarantie deckt im Garantiefall die Kosten des auszutauschenden Materials und die dadurch entstehenden Montagekosten ab. Um die Voraussetzungen zur Erlangung der Herstellergarantie zu erfüllen, muss die Verkabelung durch einen von Fa. Reichle & De-Massari (R&M) geschulten und zertifizierten Freenet-Installateur erfolgen. Dieser hat den Nachweiß einer gültigen Zertifizierung dem Angebot beizulegen. Die Herstellergarantie ist nach Fertigstellung des Projektes bei Fa. R&M zu beantragen. Die Messwerte der Linkmessungen sind der Fa. R&M zur Überprüfung vorzulegen und es ist die Abnahme der Verkabelung zu erwirken. Anforderung und Zertifikate Für das Kupfer-Verkabelungssystem der Fa. R&M sind mit dem Angebot folgende Zertifikate von akkreditierten Prüflabors vorzulegen, über die Einhaltung: - der Kategorie 6A Einzelproduktanforderung nach der   ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 und re-embedded nach   IEC 60603-7-51 und IEC 60512-27-100 - der Grenzwerte der Übertragungsklasse EA für die   gesamte Übertragungsstrecke (4-Connector-Model),   Channel-Link nach ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. - des PVP Standards, Teilnahme an der dauerhaften   Qualitätskontrolle des "GHMT Premium Verification   Program". - bei der ausschließlichen Verwendung von geschirmten   R&M Produkten und Installation durch einen   Zertifizierten Freenet-Installateur wird für den   Permanent Link eine Systemreserve von 4dB NEXT   garantiert Das Verkabelungssystem muss vorbereitet sein für die Aufnahme von: - Visueller Farbmarkierung mit integriertem   Staubschutz von Dose, Rangierfeld und Rangierkabel - Mechanischer Codierung von Dose, Rangierfeld und   Rangierkabel - Mechanischem Aus- und Einsteckschutz von Dose und   Rangierfeld (entriegelbar nur mit Spezialschlüssel) - Staub- und Feuchtigkeitsschutz bis IP54 von Dose Normen Die Produktanforderungen und Messungen basieren auf den Spezifikationen der Normen: ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. DIN-EN 50173-1:2011 und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN 50173-3:2011, DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011 IEC 60603-7-51 Kalibrierung von Messgeräten Die fristgemäße Kalibrierung des Messgerätes ist entsprechend Herstellerbestimmungen nachzuweisen. Die Messungen der Kabelstrecken mit den vorgegebenen NVP- Werten ist nicht genau genug. Es sind deshalb exakte Referenzlängen für die Kalibrierung der Messgeräte vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird der neue mittlere NVP festgelegt und als Standard definiert. Die Abweichung der Fertigungstoleranzen wird zu Gunsten der Installationsfirmen ausgelegt. Klasse EA Messung der Twisted-Pair Kupferverkabelung Klasse EA Permanentlinkmessung der Kupferverkabelung nach der ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. Messung und Auswertung aller in der Norm beschriebenen Parameter und Dokumentation in Schriftform und auf Datenträger. Anforderungsprofil für Kupferkabel-Messtechnik Zur Überprüfung bzw. Zertifizierung von dienstneutralen, strukturierten Verkabelungen ist ein Messgerät einzusetzen, das folgende technische Eigenschaften aufweist. Eigenschaften: - Level IV - Genauigkeit gefordert. - ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 bis 500 MHz - Messung gemäß Grenzwerten nach DIN-EN 50173-1:2011   und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN 50173-3:2011,   DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011 bis 500 MHz Messbereich: Frequenzbereich:   1-500 MHz geforderte Messparameter: - Verdrahtungsplan - Widerstand - Länge - Kapazität - Dämpfung - DUAL NEXT TM ( Nahnebensprechen von beiden Seiten) - ACR-N - Impedanz ( 85 - 115 Ohm) - Laufzeit / Laufzeitdifferenz - Dual Return Loss ( Rückflussdämpfung von beiden   Seiten) - Power Sum NEXT - Power Sum ACR - ACR-F (gleichpegliges Übersprechen am fernen Ende) - Power Sum ACR-F - Headroom (Systemreserve)
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA
7. 1 Datennetz KAT 6A
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Datennetz KAT 6A
7. 2 Systembeschreibung "LWL-Netz"
7. 2
Systembeschreibung "LWL-Netz"
8 Sonstiges
8
Sonstiges
8. 1 Stundenlohnarbeiten
8. 1
Stundenlohnarbeiten
8. 2 Bohrungen und Mauerschlitze
8. 2
Bohrungen und Mauerschlitze
8. 3 Brandabschottungen
8. 3
Brandabschottungen
8. 4 Revision / SV-Abnahme
8. 4
Revision / SV-Abnahme