GFK Snorri Figur mit Eis
Snorri mit Eis
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anforderungen an die Ausführung: Die Figur muss sowohl für den Einsatz in einer Schwimmbadatmosphäre als auch für den Einsatz im Freien geeignet sein und dauerhaft hoher Luftfeuchtigkeit, wechselnden Temperaturen und einer chlorhaltigen Umgebung standhalten. Die Konstruktion muss robust ausgeführt sein, um ständigem und teils grobem Gästekontakt zu widerstehen. Die Konstruktion muss durch Verwendung einer Bodenplatte kippsicher sein, auch bei Kletterversuchen durch Kinder. Alle tragenden Metallteile sind aus hochkorrosionsbeständigem Stahl (HCR) oder alternativ duplexbeschichtetem Stahl auszuführen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 01 GFK-Figur Snorri
01
01 GFK-Figur Snorri
01.__.0010 Herstellung und Lieferung GFK-Figur 'Snorri mit Eis' Herstellung und Lieferung einer GFK-Figur 'Snorri mit Eis' als Fotopunkt. Spezifikationen: Figur:  'Snorri' mit angebissenem Twister von Langnese Material: Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) Größe Snorri ohne Eis: ca. 1,30 m Gesamthöhe inkl. Eis: ca. 1,60 m Kippsicherheit durch Bodenplatte Brandschutzklasse: B1 Klassifizierung (schwer entflammbar) nach DIN 4102-1 Die Leistung umfasst die komplette Fertigung der Figur inklusive aller notwendigen Konstruktions-, Modellierungs- und Finish-Arbeiten gemäß den allgemeinen Vorbemerkungen und den zur Verfügung gestellten 3D Dateien. Eine 3D Datei zum angebissenem Eis (Twister von Langnese) liegt nicht vor.
01.__.0010
Herstellung und Lieferung GFK-Figur 'Snorri mit Eis'
1,00
Stk
01.__.0020 Abzug bei Bereitstellung der Gussform durch AG Minderpreis für die Herstellung der Figur, wenn eine bauseits vorhandene Gussform vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt und für die Produktion verwendet werden kann. Die Eignung und der Zustand der Form sind vom Auftragnehmer vorab zu prüfen. Eventuell notwendige Anpassungen oder Reparaturen sind gesondert anzubieten.
01.__.0020
Abzug bei Bereitstellung der Gussform durch AG
E
1,00
psch