Bodenbelag Teppich
Gewog - Umbau GS8
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten Teppichboden und Teppichfliesen Vorbemerkungen und allgemeine HinweiseGegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Bodenbelagsarbeiten (Teppichboden als Bahnenware und Teppichfliesen) im Rahmen des Umbaus, Teilabbruchs und der Aufstockung des Verwaltungsgebäudes Gutenbergstraße 8, 95444 Bayreuth. Die Ausführung erfolgt nach VOB/B und VOB/C, insbesondere DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sowie ATV DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“, jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im bestehenden Gebäudebestand sowie in den im Zuge der Maßnahme neu hergestellten bzw. umgebauten Bereichen des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses. Aufgrund des Bestandsgebäudes ist mit wechselnden Untergründen, unterschiedlichen Bodenaufbauten, Höhenlagen und Anschlusssituationen zu rechnen; dies ist bei der Ausführung zu berücksichtigen. Untergrund:Der Untergrund ist vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten gemäß DIN 18365 und den Vorgaben des Belagherstellers auf Eignung zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Ebenheit (DIN 18202), Feuchte, Festigkeit, Sauberkeit und Rissfreiheit. Bedenken sind gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B unverzüglich schriftlich vor Ausführungsbeginn anzuzeigen, auch wenn diese nicht gerechtfertigt erscheinen. Die im Rahmen der üblichen Untergrundvorbereitung anfallenden Leistungen (Reinigen, Schleifen, Grundieren, Spachteln, Voranstrich im handelsüblichen Regelmaß) sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Über dieses Regelmaß hinausgehende Untergrundvorbereitungen (Nivellierausgleich, Ausgleichsspachtelung, zusätzliches Schleifen) sind nicht Bestandteil der Regelpositionen, sondern werden über die hierfür gesondert ausgeschriebenen Bedarfspositionen erfasst. Produktanforderungen:Die zu verlegenden Teppichboden- (Bahnenware) und Teppichfliesenprodukte müssen für die vorgesehene Nutzung geeignet sein (mindestens Nutzungsklasse für stark frequentierte gewerbliche Bereiche nach DIN EN 1307), ein Brandverhalten von mindestens Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1 aufweisen (in Rettungswegen ist die gemäß Brandschutznachweis geforderte Klassifizierung maßgeblich) sowie den Anforderungen an das elektrostatische Verhalten nach DIN EN 1815 entsprechen. Es sind emissionsarme, schadstoffgeprüfte Produkte sowie emissionsarme Klebstoffe, Grundierungen und Spachtelmassen (z. B. GUT-Signet, Blauer Engel, EMICODE EC1 PLUS oder gleichwertige Nachweise) einzusetzen. Gleichwertigkeit:Die in den Positionen genannten Hersteller und Kollektionen beschreiben den geforderten Qualitäts- und Erscheinungsbildstandard und dienen der eindeutigen Leistungsbeschreibung. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zugelassen, sofern sie hinsichtlich Florart, Florgewicht, Gesamtgewicht, Nutzungsklasse, Brandverhalten, elektrostatischem Verhalten und Farbwirkung nachweislich gleichwertig sind; der Nachweis ist durch technische Datenblätter und Muster spätestens mit Angebotsabgabe bzw. vor Ausführungsbeginn zu erbringen. Bemusterung und Freigabe:Vor Ausführungsbeginn sind für jede vorgesehene Farbe/Kollektion Muster im Originalformat zur schriftlichen Freigabe durch die Bauleitung vorzulegen. Die Vorlage hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass Fertigung und Lieferung der freigegebenen Ware bis zum vertraglich vereinbarten Ausführungsbeginn sichergestellt sind; hieraus resultierende Verzögerungen gehen zulasten des Auftragnehmers. Mit der Verlegung darf erst nach erteilter Freigabe begonnen werden. Verlegeplan und Zonierung bei kombinierten Belägen:In Räumen, in denen gemäß Leistungsbeschreibung unterschiedliche Produkte bzw. Kollektionen bereichsweise kombiniert werden (z. B. Podest-, Marktplatz- oder Zonierungsbereiche), erfolgt die endgültige Aufteilung der Teilflächen durch einen der Ausführung vorausgehenden, von der Bauleitung/Planung übergebenen Verlegeplan. Der Auftragnehmer hat die Verlegung entsprechend diesem Plan auszuführen; für die Kalkulation ist, soweit in der jeweiligen Position nicht anders angegeben, eine Mischkalkulation über die gesamte Raumfläche zugrunde zu legen. Verlegung:Die Teppichboden- und Teppichfliesenprodukte sind entsprechend Verlegebild, Florrichtung, Rapport und den Vorgaben des Herstellers flucht- und maßgerecht zu verlegen. Anschlüsse an Wände, Stützen, Türen, Einbauten und angrenzende Bodenbeläge sind passgenau und höhengerecht herzustellen. Übergänge sind stolperfrei auszubilden; in barrierefrei zu gestaltenden Bereichen sind die Anforderungen der DIN 18040-1 (Kantenhöhe grundsätzlich ≤ 2 cm, nach Möglichkeit gefast bzw. mit Rampe) einzuhalten. Erforderliche Übergangs- und Randprofile sind entsprechend den Planungsvorgaben herzustellen und, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren; darüber hinausgehende Übergangsprofile sind über die hierfür vorgesehenen Bedarfspositionen abzurechnen. Zuschnitte und Anschlüsse an gerundete Bauteile sowie an Bodentanks und Bodenkanäle sind, soweit sie über das übliche Zuschnittmaß hinausgehen, über die hierfür gesondert ausgeschriebenen Zulagepositionen abzurechnen. Bahnenware:Wird Teppichboden als Bahnenware verlegt, sind zusätzlich die Bahnenbreite, die Verlegerichtung sowie ein gleichlaufender Rapport und eine gleichlaufende Florrichtung sämtlicher Bahnen sicherzustellen. Nähte sind fachgerecht, spannungsfrei und optisch unauffällig auszubilden bzw. entsprechend den Herstellervorgaben zu verschweißen oder zu verkleben. Die Nahtführung ist möglichst in Bereichen geringer Lauffrequenz bzw. entlang der Raumachsen vorzusehen und vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Schnittstellenkoordination zu anderen Gewerken:Soweit Teppichflächen an andere, gesondert vergebene Gewerke angrenzen oder mit diesen in einem Raum kombiniert werden (insbesondere Parkett-/Holzbodenbeläge, Fliesenbeläge sowie Bodentanks und Bodenkanäle der Elektro-/Datentechnik), hat der Auftragnehmer Anschlusshöhen, Übergänge, Zuständigkeiten und Ausführungsreihenfolge rechtzeitig mit den beteiligten Fachfirmen und der Bauleitung abzustimmen. Etwaige Bedenken gegen die Anschlusssituation sind vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Abgrenzung Rückbau:Die Demontage und Entsorgung ggf. noch vorhandener Altbodenbeläge ist nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses; sie wird, soweit erforderlich, gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer hat den Zustand der Untergründe im Rahmen der Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe zu prüfen und etwaige Bedenken rechtzeitig anzuzeigen. Aufmaß und Mengen:Die Mengenansätze der nachfolgenden Positionen basieren auf den Nettoraumflächen bzw. Raumumfängen gemäß den Grundrissplänen EG, 1.OG und 2.OG im jeweils angegebenen Planstand. Vor Ausführung ist ein Aufmaß vor Ort durchzuführen; für die Abrechnung ist gemäß § 14 VOB/B die tatsächlich ausgeführte Fläche bzw. Länge maßgeblich. Verschnitt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Schutz-, Neben- und Abschlussleistungen:Angrenzende Bauteile und bereits fertiggestellte Flächen sind während der Ausführung ausreichend zu schützen; Verunreinigungen sind unverzüglich fachgerecht zu beseitigen. Nach Fertigstellung sind die Flächen besenrein zu übergeben. Sämtliche zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenleistungen im Sinne der VOB/C sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Gewährleistung:Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 VOB/B, soweit im Bauvertrag nicht abweichend geregelt.
Allgemeine Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten Teppichboden und Teppichfliesen
Bietererklärung BietererklärungDer Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum Leistungsverzeichnis anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt;er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat;über die Art der Ausführung sämtlicher im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen Klarheit besteht;er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeit und über Sozialabgabeleistungen beibringt;er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat;er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen; auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Bedenken gegen die geplante Ausführung sind mit Angebotsabgabe unverzüglich zu melden, auch wenn diese nicht gerechtfertigt erscheinen;die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist;die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bodenbelagsarbeiten (Teppichboden und Teppichfliesen) mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Vorbereitungszeit im Betrieb (einschließlich Anfertigung eventuell erforderlicher Werkzeichnungen) sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Ausführung auf der Baustelle benötigt werden;bei Auftragserteilung die Arbeiten unter Vertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere besondere Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen10.1 Siehe EVM 214.H – Besondere Vertragsbedingungen. 10.2 Besichtigung von Baustellen: Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B: Anschlussmöglichkeiten (Baustrom, Bauwasser) werden von der Baumeisterfirma erstellt; der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht, siehe Aufstellung unter „AHZL“. Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter: Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten: Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten (siehe Regieleistung) ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen; der Umfang wird bei der Anordnung festgelegt. Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen: Der Auftragnehmer hat zu den regelmäßig durchgeführten Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. 10.7 Nachabnahmen: Sind aufgrund unzureichender Mängelbeseitigung weitere Nachabnahmen erforderlich, werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: Der SIGE-Plan wird durch AG und SIGE-Koordinator erstellt, ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten; bei fremdsprachigen Mitarbeitern hat der AN für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen: Der Auftraggeber stellt Grundriss- und Detailpläne digital als PDF-Datei zur Verfügung; bei Bedarf können die Unterlagen gegen Gebühr in Papierform nachgereicht werden. Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. 10.11 Baudokumentation: Nach Abschluss der Bodenbelagsarbeiten ist eine Dokumentation in dreifacher Ausfertigung in deutscher Sprache in Papierform einzureichen, u. a.: Verlege- und Bemusterungsprotokolle, bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Konformitätsnachweise der verwendeten Produkte, Produktdatenblätter der eingesetzten Beläge, Klebstoffe, Grundierungen und Spachtelmassen, Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller sowie die Fachunternehmererklärung. 10.12 Baufristenplan: Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann; bei Änderungen ist der Plan unverzüglich fortzuschreiben. Übergabe an den Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in dreifacher Ausfertigung. 10.13 Unterkünfte: Schlaf- und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.14 Subunternehmer: Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung mit dem AG zulässig. 10.15 Gewährleistung: Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank mit unbegrenzter Laufzeit über 5 % der Auftragssumme zu erbringen. Abweichende Sicherheiten (Sparbuch, Versicherungsbürgschaft etc.) sind vor Auftragsvergabe gesondert schriftlich mit dem Auftraggeber zu vereinbaren; andernfalls kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. 10.16 Baustellenreinigung: Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Verpackungsmaterial, Verschnittreste und sonstige Abfälle sind umgehend zu beräumen. Der Bauherr behält sich vor, die Räumung von nicht beräumtem Material der jeweils zuständigen Firma in Abzug zu bringen. 10.17 Einweisung: Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-Leistungsverzeichnis, vor Ort verfügbar sind. Der Auftragnehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen. 10.18 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B): Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen: bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme; bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Technische Angaben Technische AngabenTechnische Spezifikationen: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige technische Spezifikationen mit einbezogen. Abfallmaterial: Aus dem Bereich des AN anfallende Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Belags-, Kleber- und Spachtelmassenreste, sonstige Reststoffe) sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung) zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18299). Ausführungsbedingungen: Die beiliegenden Grundriss- und Raumpläne dienen dem Verständnis der räumlichen Zusammenhänge und zeigen die besonderen Randbedingungen (Raumnutzung, Transportwege, Zugänglichkeiten, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Bodenbelagsarbeiten; ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten; es dürfen nur schallgedämmte Geräte und Maschinen eingesetzt werden. Das Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich ist untersagt. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege: Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien (z. B. Teppichboden, Teppichfliesen, Klebstoffe, Spachtelmasse, Werkzeug) und Geräten nur die dafür freigegebenen Wege und Flächen benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle für Ausführung und Abrechnung bedeutsamen Angaben enthalten, mindestens: ausführendes Personal, eingesetzte Geräte, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse und Besonderheiten. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten, insbesondere vor Aussparungen, Zuschnitten oder Anschlüssen im Bereich von Bodentanks und Bodenkanälen, über die Lage von Leitungen, Kabeln und Installationen beim Anlagenbetreiber bzw. bei der Bauleitung zu unterrichten. Transport- und Zugangsbedingungen: Die Bodenbelagsarbeiten erstrecken sich auf alle Geschosse des Gebäudes, einschließlich Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss. Für den Material- und Geräteeinsatz steht im Erdgeschoss eine großzügige Eingangstür mit lichten Maßen von ca. 2,885 m Breite und ca. 2,51 m Höhe zur Verfügung. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden; die Kabinenmaße betragen ca. 1,25 m x 1,40 m. Darüber hinaus steht ein offenes Treppenhaus für den Transport von Bodenbelagsmaterial und Geräten in die oberen Geschosse zur Verfügung. Die Planung der Logistik, des Materialtransports sowie der Einsatz geeigneter Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Böden, Wände, Türen, Einbauten und sonstige Bauteile sind in die Kalkulation einzubeziehen und fachgerecht umzusetzen.
Technische Angaben
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: VOB/B; VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459, insbesondere ATV DIN 18365 – Bodenbelagarbeiten; DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau; DIN EN 1307 – Nutzungsklassen textiler Bodenbeläge; DIN EN 13501-1 – Brandverhalten von Baustoffen; DIN EN 1815 – elektrostatisches Verhalten von Bodenbelägen; DIN 18040-1 – Barrierefreies Bauen, soweit einschlägig; sämtliche weiteren erforderlichen DIN-Vorschriften, welche für die jeweilige Baudurchführung, die verwendeten Baustoffe oder die Ausführungsart bindend sind; die geltenden Arbeitsschutzvorschriften; die geltenden Umweltschutzvorschriften; Schallschutzanforderungen. Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Leistung, einschließlich Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen für die fachgerechte Ausführung der Bodenbelagsarbeiten (Teppichboden und Teppichfliesen). Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe (Teppichboden, Teppichfliesen, Klebstoffe, Grundierungen, Spachtelmassen etc.) vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Allgemeine Hinweise zur Baustellensauberkeit und Reinigung im Rahmen der Bodenbelagsarbeiten: Es wird ausdrücklich auf die bauliche Situation des Gebäudes sowie die angrenzenden, teils weiterhin genutzten Bereiche hingewiesen. Sämtliche Maßnahmen zur Durchführung einer staubarmen bzw. staubfreien Bauausführung sowie zur laufenden Reinigung der Arbeitsbereiche während und nach Abschluss der jeweiligen Bodenbelagsarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten aus Sicht des Bieters über die ausgeschriebenen Leistungen hinaus zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein, sind diese bei Angebotsabgabe gesondert mit Mengen- und Preisangaben zu benennen. Nach Abschluss der jeweiligen Bodenbelagsarbeiten hat der Auftragnehmer die von ihm genutzten Arbeitsbereiche besenrein sowie frei von Verlege- und sonstigen Baustellenrückständen zu übergeben. Die im Rahmen der Belagsarbeiten beanspruchten Flächen und angrenzenden Bauteile sind in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und ohne Beschädigungen zu übergeben.
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
01 Erdgeschoss (EG) – Teppichboden- und Teppichfliesenarbeiten
01
Erdgeschoss (EG) – Teppichboden- und Teppichfliesenarbeiten
01.__.0010 Teppichboden Standardbüroflächen EG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichboden in den Standardbüroflächen des Erdgeschosses. Produkt: Object Carpet Loop 708 oder Object Carpet Weave 700 0736, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Betroffene Räume mit Nettoraumfläche lt. Grundriss EG: Büro FBL 00-26 (18,09 m²), Außendienst 00-25 (18,30 m²), Entmietung 00-23 (21,75 m²), Vermietung 00-22 (30,04 m²), Mahnwesen 00-20 (19,75 m²), Betriebs- und Heizkosten 00-19 (19,87 m²), Besprechung 00-04 (16,97 m²). Technische Kennwerte Object Carpet Weave 700 0736 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PA 6.6, Trägermaterial PA/PES, Flächengewicht ca. 2.200 g/m², Gesamtdicke ca. 3,50 mm, Poleinsatzgewicht ca. 750 g/m², Rückenausrüstung textiler Zweitrücken, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 188.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C2, CPR 0809-CPR-19006323-C2, NB 1658. Trittschallverbesserung +18 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,15 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung mit Zuschnitt und Randanpassung, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
01.__.0010
Teppichboden Standardbüroflächen EG
144,77
01.__.0020 Teppichfliesen Meetingzone, Flur und Drucker EG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichfliesen im Bereich Meetingzone (00-08), im Flurbereich (00-21) sowie im Druckerbereich (00-24) im Erdgeschoss. Produkt: Object Carpet Geneva 0201, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Betroffene Räume mit Nettoraumfläche lt. Grundriss EG: Meetingzone 00-08 (33,76 m²), Flur 00-21 (62,83 m²), Drucker 00-24 (1,60 m²). Technische Kennwerte Object Carpet Geneva 0201 (Herstellerdatenblatt):Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PET, Trägermaterial PET, Flächengewicht ca. 3.700 g/m², Gesamtdicke ca. 5,0 mm, Poleinsatzgewicht ca. 655 g/m², Rückenausrüstung Welltex Akustik, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 156.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C4, CPR 0809-CPR-19006323-C4, NB 1658. Trittschallverbesserung +20 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,2 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse und Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
01.__.0020
Teppichfliesen Meetingzone, Flur und Drucker EG
98,19
01.__.0030 Teppichboden Arbeitsbereich Arbeiten mit Kind EG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichboden im Arbeitsbereich des Raums Arbeiten mit Kind / Workshop (00-18) im Erdgeschoss. Produkt: Object Carpet Loop 708 oder Object Carpet Weave 700 0736, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan EG: 16,43 m². Die Gesamtnettoraumfläche des Raums 00-18 beträgt 38,52 m² und gliedert sich laut Plan in diese Teppichboden-Fläche sowie eine gesondert ausgeschriebene Teppichfliesen-Akzentzone von 22,09 m² (Object Carpet Geneva 0201). Technische Kennwerte Object Carpet Weave 700 0736 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PA 6.6, Trägermaterial PA/PES, Flächengewicht ca. 2.200 g/m², Gesamtdicke ca. 3,50 mm, Poleinsatzgewicht ca. 750 g/m², Rückenausrüstung textiler Zweitrücken, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 188.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C2, CPR 0809-CPR-19006323-C2, NB 1658. Trittschallverbesserung +18 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,15 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung mit Zuschnitt und Randanpassung, Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Belagswechsel sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
01.__.0030
Teppichboden Arbeitsbereich Arbeiten mit Kind EG
16,43
01.__.0060 Teppichfliesen Akzentzone Arbeiten mit Kind EG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichfliesen in der Akzentzone des Raums Arbeiten mit Kind / Workshop (00-18) im Erdgeschoss. Produkt: Object Carpet Geneva 0201, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan EG: 22,09 m² (Teilfläche innerhalb des Raums 00-18 mit einer Gesamtnettoraumfläche von 38,52 m²; die restliche Fläche von 16,43 m² ist gesondert als Teppichboden ausgeschrieben, siehe zugehörige Position). Technische Kennwerte Object Carpet Geneva 0201 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PET, Trägermaterial PET, Flächengewicht ca. 3.700 g/m², Gesamtdicke ca. 5,0 mm, Poleinsatzgewicht ca. 655 g/m², Rückenausrüstung Welltex Akustik, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 156.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C4, CPR 0809-CPR-19006323-C4, NB 1658. Trittschallverbesserung +20 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,2 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse an angrenzende Teppichboden-Fläche sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
01.__.0060
Teppichfliesen Akzentzone Arbeiten mit Kind EG
22,09
01.__.0040 Sockelleisten Weiß Vollholz EG – Teppichflächen Lieferung und Montage von Sockelleisten aus Vollholz, weiß lackiert, im Bereich der neu verlegten Teppichflächen des Erdgeschosses. Mengenermittlung auf Basis des Raumumfangs (RU) lt. Grundriss EG je Raum: Büro FBL 00-26 (17,1225 m), Außendienst 00-25 (17,526 m), Entmietung 00-23 (18,9765 m), Vermietung 00-22 (22,140 m), Mahnwesen 00-20 (17,820 m), Betriebs- und Heizkosten 00-19 (18,125 m), Drucker 00-24 (5,600 m), Flur 00-21 (42,073 m), Besprechung 00-04 (16,6495 m), Meetingzone 00-08 (34,508 m), Arbeiten mit Kind 00-18 (24,136 m). Der angesetzte Wert entspricht dem vollen Raumumfang lt. Grundriss; Tür- und sonstige Wandöffnungen sind in der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Abgerechnet wird nach Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Länge gemäß § 14 VOB/B. Leistung inkl. Zuschnitt, Befestigung, Anpassung an Ecken und Kanten sowie Endreinigung. Höhe und Profilform sind, sofern nicht bereits festgelegt, im Rahmen der Bemusterung gemäß den Vorbemerkungen mit der Bauleitung abzustimmen.
01.__.0040
Sockelleisten Weiß Vollholz EG – Teppichflächen
234,68
lfm
01.__.0050 Bedarfsposition: Übergangsprofile im Bereich Teppichflächen EG Bedarfsposition für die Herstellung erforderlicher Übergangs- und Abschlussprofile an Belagswechseln im Bereich der neu verlegten Teppichflächen des Erdgeschosses, soweit dies durch die Anschlusssituation zu angrenzenden Bodenbelägen erforderlich wird. Abrechnung nach tatsächlich erforderlichem, mit der Bauleitung abgestimmtem Umfang.
01.__.0050
Bedarfsposition: Übergangsprofile im Bereich Teppichflächen EG
E
1,00
psch
02 1. Obergeschoss (1.OG) – Teppichboden- und Teppichfliesenarbeiten
02
1. Obergeschoss (1.OG) – Teppichboden- und Teppichfliesenarbeiten
02.__.0010 Teppichboden Standardbüroflächen 1.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichboden in den Standard-Büro- und Verkehrsflächen des 1. Obergeschosses. Produkt: Object Carpet Loop 708 oder Object Carpet Weave 700 0736, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Betroffene Räume mit Nettoraumfläche lt. Grundriss 1.OG: Büro 01-17 (22,80 m²), Büro 01-07 (19,04 m²), Büro 01-06 (20,06 m²), Büro 01-18 (21,43 m²), Büro 01-19 (22,88 m²), Büro 01-20 (21,85 m²), Büro 01-22 (17,87 m²), Büro 01-05 (18,25 m²), Büro 01-04 (23,68 m²), Meetinzone (16,06 m²), Meetingzone (46,58 m²), Drucker 01-21 (1,58 m²). Technische Kennwerte Object Carpet Weave 700 0736 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PA 6.6, Trägermaterial PA/PES, Flächengewicht ca. 2.200 g/m², Gesamtdicke ca. 3,50 mm, Poleinsatzgewicht ca. 750 g/m², Rückenausrüstung textiler Zweitrücken, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 188.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C2, CPR 0809-CPR-19006323-C2, NB 1658. Trittschallverbesserung +18 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,15 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung mit Zuschnitt und Randanpassung, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0010
Teppichboden Standardbüroflächen 1.OG
252,08
02.__.0020 Teppichfliesen Meeting-/Besprechungszonen 1.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichfliesen in den Meeting- und Besprechungszonen des 1. Obergeschosses. Produkt: Object Carpet Geneva 0201, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Betroffene Räume mit Nettoraumfläche lt. Grundriss 1.OG: Club Office 01-02 (56,55 m²), Besprechungsraum 01-14 (41,37 m²). Technische Kennwerte Object Carpet Geneva 0201 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PET, Trägermaterial PET, Flächengewicht ca. 3.700 g/m², Gesamtdicke ca. 5,0 mm, Poleinsatzgewicht ca. 655 g/m², Rückenausrüstung Welltex Akustik, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 156.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C4, CPR 0809-CPR-19006323-C4, NB 1658. Trittschallverbesserung +20 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,2 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse und Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0020
Teppichfliesen Meeting-/Besprechungszonen 1.OG
97,92
02.__.0030 Teppichboden Kreativraum 1.OG (Hauptfläche) Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichboden in der Hauptfläche des Kreativraums (01-16) im 1. Obergeschoss, außerhalb des Podestbereichs. Produkt: Object Carpet Loop 708 oder Object Carpet Weave 700 0736, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 1.OG: 30,73 m². Die Gesamtnettoraumfläche des Kreativraums beträgt 43,41 m² und gliedert sich laut Plan in diese Teppichboden-Hauptfläche sowie den gesondert ausgeschriebenen Podestbereich von 12,68 m² (Object Carpet Poodle 1400 1412/1422). Technische Kennwerte Object Carpet Weave 700 0736 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PA 6.6, Trägermaterial PA/PES, Flächengewicht ca. 2.200 g/m², Gesamtdicke ca. 3,50 mm, Poleinsatzgewicht ca. 750 g/m², Rückenausrüstung textiler Zweitrücken, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 188.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C2, CPR 0809-CPR-19006323-C2, NB 1658. Trittschallverbesserung +18 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,15 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse und Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0030
Teppichboden Kreativraum 1.OG (Hauptfläche)
30,73
02.__.0060 Teppichfliesen Podestbereich Kreativraum 1.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichfliesen im Podestbereich des Kreativraums (01-16) im 1. Obergeschoss. Produkt: Object Carpet Poodle 1400 1412/1422, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 1.OG: 12,68 m² (Teilfläche innerhalb des Kreativraums mit einer Gesamtnettoraumfläche von 43,41 m²; die restliche Fläche von 30,73 m² ist gesondert als Teppichboden ausgeschrieben, siehe zugehörige Position). Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse an angrenzende Teppichboden-Fläche sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0060
Teppichfliesen Podestbereich Kreativraum 1.OG
12,68
02.__.0070 Bodenbelag Meet & Retreat 01-08, Object Carpet Marrakesh 0301 Lieferung und fachgerechte Verlegung von Object Carpet Marrakesh 0301 als Bodenbelag im Raum Meet & Retreat (01-08) im 1. Obergeschoss. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 1.OG. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung mit Zuschnitt und Randanpassung, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0070
Bodenbelag Meet & Retreat 01-08, Object Carpet Marrakesh 0301
2,00
02.__.0080 Wandbekleidung Meet & Retreat 01-08, Object Carpet Marrakesh 0301 Lieferung und fachgerechte Bekleidung der Wandflächen im Raum Meet & Retreat (01-08) im 1. Obergeschoss mit Object Carpet Marrakesh 0301. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 1.OG (endgültiges Aufmaß vor Ort). Leistung inkl. Untergrund-/Unterkonstruktionsprüfung und -vorbereitung, ggf. erforderlicher Unterkonstruktion, Zuschnitt, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0080
Wandbekleidung Meet & Retreat 01-08, Object Carpet Marrakesh 0301
15,00
02.__.0090 Deckenbekleidung Meet & Retreat 01-08, Object Carpet Marrakesh 0301 Lieferung und fachgerechte Bekleidung der Deckenfläche im Raum Meet & Retreat (01-08) im 1. Obergeschoss mit Object Carpet Marrakesh 0301. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 1.OG (endgültiges Aufmaß vor Ort). Leistung inkl. Untergrund-/Unterkonstruktionsprüfung und -vorbereitung, ggf. erforderlicher Unterkonstruktion, Zuschnitt, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0090
Deckenbekleidung Meet & Retreat 01-08, Object Carpet Marrakesh 0301
3,90
02.__.0100 Sitzpodest Meet & Retreat 01-08, Belag Object Carpet Marrakesh 0301 Herstellung des im Raum Meet & Retreat (01-08) im 1. Obergeschoss vorgesehenen Sitzpodestes sowie dessen vollflächige Bekleidung mit Object Carpet Marrakesh 0301. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Größe, Höhe, Stufenanzahl sowie die genaue Fläche des Podestes sind den Ausführungs-/Detailplänen zu entnehmen bzw. vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen; eine Mengenermittlung ist auf Basis der vorliegenden Bodenbelagspläne nicht möglich. Leistung inkl. Unterkonstruktion des Podestes, Untergrundprüfung/-vorbereitung, Bekleidung aller sichtbaren Flächen (Trittstufen, Seitenflächen, Deckflächen), Zuschnitt, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
02.__.0100
Sitzpodest Meet & Retreat 01-08, Belag Object Carpet Marrakesh 0301
4,00
02.__.0040 Sockelleisten Weiß Vollholz 1.OG – Teppichflächen Lieferung und Montage von Sockelleisten aus Vollholz, weiß lackiert, im Bereich der neu verlegten Teppichflächen des 1. Obergeschosses. Mengenermittlung auf Basis des Raumumfangs (RU) lt. Grundriss 1.OG je Raum: Büro 01-17 (19,441 m), Büro 01-07 (17,520 m), Büro 01-06 (17,950 m), Meetingzone 01-03 (22,7005 m), Meetingzone 01-01 (51,852 m), Büro 01-18 (19,680 m), Büro 01-19 (20,110 m), Büro 01-20 (18,700 m), Büro 01-22 (17,7545 m), Besprechungsraum 01-14 (27,750 m), Büro 01-05 (17,190 m), Büro 01-04 (21,020 m), Club Office 01-02 (31,1105 m), Kreativraum 01-16 (26,376 m), Drucker 01-21 (5,550 m). Der angesetzte Wert entspricht dem vollen Raumumfang lt. Grundriss; Tür- und sonstige Wandöffnungen sind in der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Abgerechnet wird nach Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Länge gemäß § 14 VOB/B. Leistung inkl. Zuschnitt, Befestigung, Anpassung an Ecken und Kanten sowie Endreinigung. Höhe und Profilform sind, sofern nicht bereits festgelegt, im Rahmen der Bemusterung gemäß den Vorbemerkungen mit der Bauleitung abzustimmen.
02.__.0040
Sockelleisten Weiß Vollholz 1.OG – Teppichflächen
334,70
lfm
02.__.0050 Bedarfsposition: Übergangsprofile im Bereich Teppichflächen 1.OG Bedarfsposition für die Herstellung erforderlicher Übergangs- und Abschlussprofile an Belagswechseln im Bereich der neu verlegten Teppichflächen des 1. Obergeschosses, soweit dies durch die Anschlusssituation zu angrenzenden Bodenbelägen erforderlich wird. Abrechnung nach tatsächlich erforderlichem, mit der Bauleitung abgestimmtem Umfang.
02.__.0050
Bedarfsposition: Übergangsprofile im Bereich Teppichflächen 1.OG
E
1,00
psch
03 2. Obergeschoss (2.OG) – Teppichboden- und Teppichfliesenarbeiten
03
2. Obergeschoss (2.OG) – Teppichboden- und Teppichfliesenarbeiten
03.__.0010 Teppichboden Standardbüroflächen 2.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichboden in den Standardbüro- und Verkehrsflächen des 2. Obergeschosses. Produkt: Object Carpet Loop 708 oder Object Carpet Weave 700 0736, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Betroffene Räume mit Nettoraumfläche lt. Grundriss 2.OG: Externe Mitarbeiter 02-05 (21,50 m²), Drucker/Archiv 02-04 (15,94 m²), Büro 02-03 (22,83 m²), Flur 02-02 (16,83 m²), Flur 2 (24,90 m²), Geschäftsführung (37,24 m²), Meet & Retreat / Service (14,42 m²). Technische Kennwerte Object Carpet Weave 700 0736 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PA 6.6, Trägermaterial PA/PES, Flächengewicht ca. 2.200 g/m², Gesamtdicke ca. 3,50 mm, Poleinsatzgewicht ca. 750 g/m², Rückenausrüstung textiler Zweitrücken, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 188.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C2, CPR 0809-CPR-19006323-C2, NB 1658. Trittschallverbesserung +18 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,15 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung mit Zuschnitt und Randanpassung, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0010
Teppichboden Standardbüroflächen 2.OG
153,66
03.__.0020 Teppichfliesen Geschäftsführungsbereich und Meeting-/Konferenzzonen 2.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichfliesen im Geschäftsführungsbereich sowie in den Meeting- und Konferenzzonen des 2. Obergeschosses. Produkt: Object Carpet Geneva 0201, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Betroffene Räume mit Nettoraumfläche lt. Grundriss 2.OG: Meetingzone 02-01 (14,73 m²), Besprechung 02-12 (40,16 m²), Sekretariat Geschäftsführung 02-16 (36,13 m²). Technische Kennwerte Object Carpet Geneva 0201 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PET, Trägermaterial PET, Flächengewicht ca. 3.700 g/m², Gesamtdicke ca. 5,0 mm, Poleinsatzgewicht ca. 655 g/m², Rückenausrüstung Welltex Akustik, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 156.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C4, CPR 0809-CPR-19006323-C4, NB 1658. Trittschallverbesserung +20 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,2 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse und Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0020
Teppichfliesen Geschäftsführungsbereich und Meeting-/Konferenzzonen 2.OG
91,02
03.__.0030 Teppichfliesen Club Office 2.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppichfliesen im Club Office (02-17) im 2. Obergeschoss. Produkt gemäß Farbkonzept: Kombination aus Object Carpet Loop 708 bzw. Object Carpet Weave 700 0736 und Object Carpet Geneva 0201 je Teilbereich (Marktplatzbereich), Farbe und Flächenaufteilung gemäß Bemusterung/Freigabe; die genaue Zonierung der Produktkombination (Marktplatzbereich) wird der ausführenden Firma vor Ausführungsbeginn mittels Verlegeplan mitgeteilt. Für die Kalkulation ist eine Mischkalkulation über die Gesamtfläche zugrunde zu legen. Gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Nettoraumfläche lt. Grundriss 2.OG: 45,75 m². Technische Kennwerte Object Carpet Geneva 0201 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PET, Trägermaterial PET, Flächengewicht ca. 3.700 g/m², Gesamtdicke ca. 5,0 mm, Poleinsatzgewicht ca. 655 g/m², Rückenausrüstung Welltex Akustik, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 156.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C4, CPR 0809-CPR-19006323-C4, NB 1658. Trittschallverbesserung +20 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,2 αw. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung, Anschlüsse und Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0030
Teppichfliesen Club Office 2.OG
45,75
03.__.0040 Teppich Wartebereich Empfang Geschäftsführung 2.OG Lieferung und fachgerechte Verlegung von Teppich im Wartebereich innerhalb des Raums Empfang Geschäftsführung (02-15) im 2. Obergeschoss. Der Raum ist überwiegend mit Holzboden ausgeführt; im Bereich Warten wird zusätzlich eine Teppichfläche von ca. 6 m² vorgesehen. Der Holzboden (Parkett) ist bereits gesondert ausgeschrieben und nicht Bestandteil dieser Position bzw. dieses Leistungsverzeichnisses. Produkt: Object Carpet Loop 708 oder Object Carpet Weave 700 0736, Farbe gemäß Bemusterung/Freigabe, oder gleichwertiges Produkt gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen, gemäß finaler Ausführungsplanung. Die Schnittstelle zum gesondert vergebenen Parkettbelag ist hinsichtlich Anschlusshöhe und Übergang mit dem ausführenden Parkettleger abzustimmen. Fläche ca. 6 m² (Richtwert); genaue Abmessung des Wartebereichs vor Ausführung mit der Bauleitung/Ausführungsplanung abzustimmen. Technische Kennwerte Object Carpet Weave 700 0736 (Herstellerdatenblatt): Herstellungsart gewebt, Flachgewebe, Material der Nutzschicht 100% PA 6.6, Trägermaterial PA/PES, Flächengewicht ca. 2.200 g/m², Gesamtdicke ca. 3,50 mm, Poleinsatzgewicht ca. 750 g/m², Rückenausrüstung textiler Zweitrücken, elektrostatische Aufladbarkeit < 2 kV, Lichtechtheit ≥ 5, Wasserechtheit ≥ 4, Reibechtheit ≥ 3-4, Noppenzahl ca. 188.000/m². Kennzeichnung nach EN 14041, DoP 1060-OC-6323-C2, CPR 0809-CPR-19006323-C2, NB 1658. Trittschallverbesserung +18 dB, Verbesserung der Raumakustik +0,15 αw.
03.__.0040
Teppich Wartebereich Empfang Geschäftsführung 2.OG
6,00
03.__.0070 Bodenbelag Meet & Retreat 02-06, Object Carpet Marrakesh 0301 Lieferung und fachgerechte Verlegung von Object Carpet Marrakesh 0301 als Bodenbelag im Raum Meet & Retreat (02-06) im 2. Obergeschoss. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 2.OG. Leistung inkl. Untergrundprüfung/-vorbereitung, Verlegung mit Zuschnitt und Randanpassung, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0070
Bodenbelag Meet & Retreat 02-06, Object Carpet Marrakesh 0301
2,00
03.__.0080 Wandbekleidung Meet & Retreat 02-06, Object Carpet Marrakesh 0301 Lieferung und fachgerechte Bekleidung der Wandflächen im Raum Meet & Retreat (02-06) im 2. Obergeschoss mit Object Carpet Marrakesh 0301. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 2.OG (endgültiges Aufmaß vor Ort). Leistung inkl. Untergrund-/Unterkonstruktionsprüfung und -vorbereitung, ggf. erforderlicher Unterkonstruktion, Zuschnitt, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0080
Wandbekleidung Meet & Retreat 02-06, Object Carpet Marrakesh 0301
15,00
03.__.0090 Deckenbekleidung Meet & Retreat 02-06, Object Carpet Marrakesh 0301 Lieferung und fachgerechte Bekleidung der Deckenfläche im Raum Meet & Retreat (02-06) im 2. Obergeschoss mit Object Carpet Marrakesh 0301. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 2.OG (endgültiges Aufmaß vor Ort). Leistung inkl. Untergrund-/Unterkonstruktionsprüfung und -vorbereitung, ggf. erforderlicher Unterkonstruktion, Zuschnitt, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0090
Deckenbekleidung Meet & Retreat 02-06, Object Carpet Marrakesh 0301
3,90
03.__.0100 Sitzpodest Meet & Retreat 02-06, Belag Object Carpet Marrakesh 0301 Herstellung des im Raum Meet & Retreat (02-06) im 2. Obergeschoss vorgesehenen Sitzpodestes sowie dessen vollflächige Bekleidung mit Object Carpet Marrakesh 0301. Produkt: Object Carpet Marrakesh 0301, Farbe und Ausführung gemäß Bemusterung/Freigabe; gleichwertige Produkte gemäß den Gleichwertigkeitskriterien der Vorbemerkungen zulässig. Fläche gemäß Bodenbelagsplan 1.OG (endgültiges Aufmaß vor Ort). Leistung inkl. Untergrund-/Unterkonstruktionsprüfung und -vorbereitung, ggf. erforderlicher Unterkonstruktion, Zuschnitt, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Endreinigung gemäß Vorbemerkungen.
03.__.0100
Sitzpodest Meet & Retreat 02-06, Belag Object Carpet Marrakesh 0301
4,00
03.__.0050 Sockelleisten Weiß Vollholz 2.OG – Teppichflächen Lieferung und Montage von Sockelleisten aus Vollholz, weiß lackiert, im Bereich der neu verlegten Teppichflächen des 2. Obergeschosses. Mengenermittlung auf Basis des Raumumfangs (RU) lt. Grundriss 2.OG je Raum: Externe Mitarbeiter 02-05 (18,558 m), Drucker/Archiv 02-04 (16,231 m), Büro 02-03 (19,201 m), Club Office 02-17 (28,9885 m), Meetingzone 02-01 (20,6805 m), Besprechung 02-12 (26,057 m), Geschäftsführung 02-14 (24,935 m), Meet und Retreat/Service 02-11 (17,608 m), Sekretariat Geschäftsführung 02-16 (24,681 m), Flur 2 02-13 (27,4665 m), Flur 1 02-02 (23,3345 m). Der angesetzte Wert entspricht dem vollen Raumumfang lt. Grundriss; Tür- und sonstige Wandöffnungen sind in der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Abgerechnet wird nach Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Länge gemäß § 14 VOB/B. Leistung inkl. Zuschnitt, Befestigung, Anpassung an Ecken und Kanten sowie Endreinigung. Höhe und Profilform sind, sofern nicht bereits festgelegt, im Rahmen der Bemusterung gemäß den Vorbemerkungen mit der Bauleitung abzustimmen.
03.__.0050
Sockelleisten Weiß Vollholz 2.OG – Teppichflächen
247,74
lfm
03.__.0060 Bedarfsposition: Übergangsprofile im Bereich Teppichflächen 2.OG Bedarfsposition für die Herstellung erforderlicher Übergangs- und Abschlussprofile an Belagswechseln im Bereich der neu verlegten Teppichflächen des 2. Obergeschosses, soweit dies durch die Anschlusssituation zu angrenzenden Bodenbelägen erforderlich wird. Abrechnung nach tatsächlich erforderlichem, mit der Bauleitung abgestimmtem Umfang.
03.__.0060
Bedarfsposition: Übergangsprofile im Bereich Teppichflächen 2.OG
E
1,00
psch
04 Zulagen / Sonderleistungen
04
Zulagen / Sonderleistungen
04.__.0010 Zulage für Rundungen und Bodentanks im Bereich Teppichflächen Zulage (Bedarfsposition) für zusätzlichen Aufwand bei der Verlegung der Teppichfliesen infolge besonderer Randbedingungen, soweit diese in den betroffenen Teppichflächen des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses auftreten: Zuschnitt und passgenaue Anpassung an gerundete Bauteile, Wände bzw. Einbauten (Rundungen)Aussparungen, Zuschnitt und Anschluss an Bodentanks (Elektro-/Datenanschlüsse im Boden) einschließlich der zugehörigen AbdeckungenZusätzlicher, über das in den Vorbemerkungen als Nebenleistung enthaltene Regelmaß hinausgehender Bodenausgleich ist nicht Gegenstand dieser Position; er wird gesondert über die hierfür vorgesehenen Bedarfspositionen zum Bodenausgleichen (Nivellierausgleich) und zur Ausgleichsspachtelung in dieser Gruppe erfasst. Die genaue Lage und Anzahl der Bodentanks und gerundeten Bauteile ist den haustechnischen Planungsunterlagen bzw. der örtlichen Situation zu entnehmen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Mengenermittlung ist auf Basis der vorliegenden Architekturpläne nicht möglich. Abrechnung als Pauschale nach tatsächlich erforderlichem, mit der Bauleitung abgestimmtem Umfang.
04.__.0010
Zulage für Rundungen und Bodentanks im Bereich Teppichflächen
E
1,00
psch
04.__.0020 Zulage für Anschluss an Bodenkanäle im Bereich Teppichflächen Zulage für den zusätzlichen Aufwand bei der Verlegung der Teppichfliesen im Bereich vorhandener Bodenkanäle (Aussparungen, Zuschnitt und Anschluss einschließlich der zugehörigen Abdeckungen), soweit diese in den betroffenen Teppichflächen des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses auftreten. Mengenansatz: ca. 140 lfm Bodenkanallänge (Angabe gemäß Bauherr/Planung); die genaue Lage und Länge ist den haustechnischen Planungsunterlagen bzw. der örtlichen Situation zu entnehmen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich betroffenen Bodenkanallänge gemäß § 14 VOB/B.
04.__.0020
Zulage für Anschluss an Bodenkanäle im Bereich Teppichflächen
140,00
lfm
04.__.0030 Regieleistung Bodenbelagsarbeiten Regiestunden für zusätzliche, im Rahmen der Bodenbelagsarbeiten anfallende Leistungen, die nicht durch die übrigen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses abgedeckt sind und nur auf ausdrückliche schriftliche Anordnung der Bauleitung erbracht werden. Abrechnung nach tatsächlich geleisteten und von der Bauleitung schriftlich bestätigten Stunden gemäß § 15 VOB/B. Der angesetzte Stundenumfang dient ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründet keinen Anspruch auf Abruf dieser Leistung.
04.__.0030
Regieleistung Bodenbelagsarbeiten
10,00
h
04.__.0040 Bedarfsposition: Bodenausgleichen im Bereich Teppichflächen Bedarfsposition für zusätzliches, über das in den Vorbemerkungen als Nebenleistung enthaltene Regelmaß hinausgehendes Ausgleichen (Nivellierausgleich) des Untergrundes, bezogen auf die Gesamtfläche aller im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses vorgesehenen Teppichflächen des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses von insgesamt ca. 978,94 m², soweit dies durch die Bestandssituation erforderlich wird. Die genaue Lage und der tatsächlich erforderliche Umfang sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Der angesetzte Mengenwert entspricht der Gesamtfläche der betroffenen Teppichflächen und dient der Vergleichbarkeit der Angebote; er begründet keinen Anspruch auf Abruf dieser Leistung. Abrechnung als Bedarfsposition nach Aufmaß der tatsächlich erforderlichen, mit der Bauleitung abgestimmten Fläche gemäß § 14 VOB/B.
04.__.0040
Bedarfsposition: Bodenausgleichen im Bereich Teppichflächen
E
978,94
04.__.0050 Bedarfsposition: Anspachteln des Untergrundes im Bereich Teppichflächen Bedarfsposition für zusätzliches, über das in den Vorbemerkungen als Nebenleistung enthaltene Regelmaß hinausgehendes Anspachteln (Ausgleichsspachtelung) des Untergrundes im Bereich der Teppichflächen des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses, soweit dies durch die Bestandssituation erforderlich wird. Die genaue Lage und der Umfang sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Mengenermittlung ist auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht möglich. Abrechnung als Pauschale nach tatsächlich erforderlichem, mit der Bauleitung abgestimmtem Umfang.
04.__.0050
Bedarfsposition: Anspachteln des Untergrundes im Bereich Teppichflächen
E
1,00
psch
04.__.0060 Bedarfsposition: Bodenschleifen im Bereich Teppichflächen Bedarfsposition für zusätzliches, über das in den Vorbemerkungen als Nebenleistung enthaltene Regelmaß hinausgehendes Schleifen des Untergrundes im Bereich der Teppichflächen des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses, soweit dies durch die Bestandssituation erforderlich wird. Die genaue Lage und der Umfang sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Mengenermittlung ist auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht möglich. Abrechnung als Pauschale nach tatsächlich erforderlichem, mit der Bauleitung abgestimmtem Umfang.
04.__.0060
Bedarfsposition: Bodenschleifen im Bereich Teppichflächen
E
1,00
psch