Entsorgung
Gewässerwiederherstellung Hönningen Liers
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zum Bauvorhaben Leistungsverzeichnis Kurzbeschreibung der Leistung Der Kreis Ahrweiler beabsichtigt, das Gewässerbett der Ahr im Gemeindegebiet Hönningen im Zuge einer Gewässerwiederherstellung partiell aufzuweiten sowie ökologisch aufzuwerten. Im Zuge dessen soll in dem Teilbauabschnitt ALT380 - Ortslage Hönningen (BA 01) der Hauptaushub zur Aufweitung des Gewässerabflussprofils durchgeführt werden sowie im Anschluss die ökologische Aufwertung des Gewässers sowie der Uferrandbereiche ausgeführt werden. Der BA01 befindet sich zwischen der Brücke Kapellenstraße sowie der gegenwärtig im Bau befindlichen Brücke Hönningen im unterstromigen Bereich (vgl. beiliegender Lageplan). Die Gesamtgewässerstrecke, welche baulich bearbeitet wird hat eine Länge von ca. 1.100 m. Parallel zu diesem BA01 wird auch der BA03 in der Ortslage Liers ausgeführt. Insofern ein Bieter erwägt auch für diesen Abschnitt ein Angebot einzureichen ist zu beachten, dass beide Abschnitte überschneidend / parallel auszuführen sind. Eine vor- oder nachgelagerte Bearbeitung ist nicht zulässig. Leistungsbestandteil der Ausschreibung sind die nachfolgenden Inhalte: - Vorabtrag des Oberbodens einschl. Vegetationsschicht - Begleitung der Baumaßnahme durch einen Feuerwerker als Nachunternehmer des AN-Bau - Schichtenweiser Abtrag der an das Gewässer angrenzenden Ufer bzw. Vorlandbereiche - Entfernung etwaiger Hindernisse im Boden bei Erfordernis (Fundamente, alte Medien etc.) - Errichtung von Fahrgassen zur Durchführung der Erdarbeiten / Wasserbauarbeiten - Unterhaltung des Baustoff- bzw. Bodenlagers - sortenreine Trennung und Zwischenlagerung des Aushubs im Baufeld - Beprobung und Analytik der auf dem zentralen Bodenlager verorteten Haufwerke - Aufnahme und Abtransport der Haufwerke zu einer Verwertungsstelle - Dokumentation der Verwertung / Entsorgung - Profilierung der Uferbereiche - Partieller Einbau von Böschungs- bzw. Uferbefestigung Bei den Arbeiten ist einzukalkulieren, dass - eine Betankung der Fahrzeuge im Uferbereich auszuschließen ist - biol. abbaubares Öl / Hydrauliköl in allen Gerätschaften zu verwenden ist   ( die Verwendung wird vor Maßnahmenbeginn durch die Bauüberwachung geprüft! ) Es ist zu beachten und einzukalkulieren: Die Baustellenbereiche grenzt teilweise an Wohnbebauung. Die Arbeiten sollen und müssen so ablaufen, dass - Staub- und Lärmbelästigungen eingeschränkt werden - Alle Baustellensicherungsmaßnahmen eingehalten werden Mindestens wöchentliche, z.T. tägliche Ablaufabstimmungen sind mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Bauherrn und Nutzer zu führen und einzuhalten. Die exakten Umfänge der Arbeiten sowie die Lage der Haufwerke wird vor Ort abgestimmt. Lage und Andienung des Baufelds Die Zufahrt zum Baubereich erfolgt über die B257 sowie die Schulstraße. Die Hauptzufahrt erfolgt unmittelbar im Bereich des angrenzenden Sportplatzes. In diesem Bereich / Vorlandbereich ist auch die BE-Fläche sowie Lagerfläche einzurichten. Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich vom rechten bzw. linken Ufer aus. Das eigentliche Gewässer soll möglichst nicht befahren werden. Zu Querung der Ahr ist die vorhandene Furt im Unterwasser zu verwenden und mittels Stahl-Lastverteilungsplatten zu sichern (vgl. nachfolgende Abbildung). Insofern zur Ausführung der Arbeiten weitere Stichwege erforderlich sein sollten, sind diese über ergänzende Lastverteilungsplatten herzustellen. Für diese Leistungen sind entsprechende Positionen im LV vorgehalten. Umwelt- und Artenschutzaspekte Das Baufeld befindet sich im FFH-Gebiet. Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind zu beachten. Daher werden die Bautätigkeiten von einer Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) überwacht. Die Gewässersohle wird nur im Ausnahmefall und dann auch nur punktuell befahren. Bereiche dichten Uferbewuchses werden ebenfalls nur punktuell angefahren und sind im Zuge der Bautätigkeiten zu schützen / auszusparen. Eine Betankung der Maschinen im Gewässerbereich / Vorland ist auszuschließen. Die Bauleitung des AG bzw. die Ökologische Baubegleitung machen detaillierte Vorgaben zu den vorgenannten Aspekten der Bautätigkeit und der Befahrbarkeit. Den Anweisungen der ÖBB ist Folge zu leisten. Bei eventuellen Disputen entscheidet die Bauüberwachung bzw der AG. Ausführungsunterlagen Richtschnur des Handelns sind diese Verdingungsunterlagen sowie Anweisungen des AG während des Arbeitseinsatzes im und am Gewässer. Nach Absprache können Ausführungsskizzen und weitere Ausführungshilfen (z.B. Absteckung, Markierung etc.) seitens der Bauüberwachung des AG zur Verfügung gestellt bzw. eingebracht werden. Es wird empfohlen, sich durch eine Geländebegehung einen persönlichen Eindruck von der örtlichen Situation, insbesondere von der Wegsamkeit des Geländes zu machen. Detaillierte Ausführungsunterlagen werden nach der Beauftragung an den AN übergeben. Baudokumentation Es sind Regieberichte (Stundenlohnnachweise) und Bautagesberichte bzw. ein Bautagebuch zu führen, worin die erbrachten Tätigkeiten beschrieben werden und woraus die zugehörigen Einsatzzeiten hervorgehen. Auszüge / Kopien der Dokumentation sind spätestens zu Wochenbeginn für die vergangene Woche der BL vorzulegen (E-Mail oder in Kopie). Dies gilt ebenfalls für Lieferscheine und sonstige Leistungsbescheinigungen, die abrechnungsrelevant sind. Bauzeit Die Bauausführung soll ab 11/2026 beginnen (vgl. Verdingungsunterlagen). Für die Ausführung der Arbeiten wird eine Bauzeit von ca. 6 Monaten festgelegt. Hierbei inkludiert ist eine Unterbrechung der Arbeiten während der Weihnachtsfeiertage / Jahreswechsel von 2 Wochen. Die Arbeiten sind demnach bis 05/2027 fertigzustellen (vgl. Verdingungsunterlagen). Zur Einhaltung dieser Bauzeit ist der AN-Bau verpflichtet im Baufeld BA01 mit zwei Aushubkolonnen parallel tätig zu sein. Dies resultiert aus der Notwendigkeit, dass die Erdarbeiten durch einen Feuerwerker begleitet werden müssen, wodurch die tätgliche Bauleistung stark reduziert ist (vgl. Kapitel Baulogistik). Baulogistik Um den Flächeneingriff in den schützenswerten Bereichen einzuschränken muss eine Fahrgasse durch den AN ausgebaut werden. Die Fahrgasse ist für geländegängige Fahrzeuge zu konzipieren (all-achsig angetriebene Muldenkipper). Zur Erreichung des Baufelds kann der AN-Bau lokal begrenzte Stichwege mittels Lastverteilungsplatten anlegen. Die Aushubleistung pro Aushubkolonne beträgt aufgrund der Betreuung durch einen Feuerwerker maximal 200 m3/d (Gesamtaushub im BA01 beträgt 400 m3/d). Der Abtrag erfolgt demnach schichtenweise und entsprechend langsam. Der Abtransport des Aushubs erfolgt mittels Muldenkipper zu dem zentralen Bodenlager im Baufeld. Der Transport und das fachgerechte Aufhalden des Aushubs (bis zu 4,0 m) sind in die jeweilige Aushub-Pos. einzukalkulieren. Die Abholung der Aushubmassen erfolgt durch den AN mittels Sattelzügen. Für den Umschlag des Materials ist der AN selber veranwortlich. Logistisch ist davon auszugehen, dass die Aushublose ca. 400 m3/d ausheben und ablagern werden. Der AN ist dafür verantwortlich, dass über eine Analytik des Aushubs ein regelmäßiges Abholen des Aushubs gewährleistet ist. Von Beprobung des Aushubs bis zur Abfuhr des Materials dürfen maximal 10 Werktage vergehen, da ansonsten das Bodenlager kapazitiv an seine Grenzen stößt. Das Bodenlager hat hierbei eine Flächengröße von ca. 3.000 m2, welche eigenverantwortlich vom AN verwendet werden können. Die damit einhergehende Logistik, auch hinsichtlich der Beprobung und Abfuhrzyklen, ist Sache des AN. Die Beprobung hat nachweislich durch einen unabhängigen Gutachter zu erfolgen. Zudem wird auftraggeberseitig eine Fremdüberwachung eine parallele Probenahme vornehmen und untersuchen, um die Ergebnisse zu verifizieren / zu bestätigen. Die eigenen Probenahmen sind mind. 2 Tage vorher anzuzeigen und gemeinsam mit der Fremdüberwachung auszuführen. Bei Nicht-Einhaltung der Prozedur kann der Bauherr das Beprobungsergebnis abweisen und eine erneute Probenahme und Analytik unter Beisein der Fremdüberwachung auf Kosten des AN anfordern. Augenscheinlich grobe, sperrmüllähnliche Verunreinigungen (ab ca. Kantenlänge 15 cm) sind vom AN bereits am Aushubort zu separieren. Die Entsorgung wird über gesonderte Pos. vergütet. Anderweitige in geringen anfallende Abbruchmaterialien werden durch den AN-Bau eigenständig beprobt und verwertet. Die Beprobung ist in die jeweiligen Entsorgungs-Pos. gem. LV einzukalkulieren. Daraus resultierende Aufwendungen in der Baulogistik sind zu beachten und einzukalkulieren. Parallel laufende Maßnahmen An der unterwasserseitigen Ausbaugrenze des BA01 wird gegenwärtig die neue Brücke Hönningen errichtet. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeiten im Umfeld aufeinander abgestimmt sind. Bauunterbrechungen die mehr als 4 Wochen vorher bekanntgegeben worden sind, können nicht als Stillstandszeit angezeigt werden. Daraus resultierende Aufwendungen in der Baulogistik sind zu beachten und einzukalkulieren. Die SiGeKo-Leistungen werden durch einen vom Auftraggeber beauftragten Gutachter erbracht. Der AN hat die Vorgaben und Anweisungen des SiGeKo zu beachten und umzusetzen. Vorhandene Strukturen im Baubereich Neben diversen Gebäuden im Umfeld der Baumaßnahme ist vor allem der neu errichtete Sportplatzbereich zu erwähnen. Des Weiteren ist im Vorlandbereich ein neuer Mobilfunkmast geplant - die bauliche Realisierung ist gegenwärtig aus zeitlicher Sicht nicht bekannt. Im Baufeld befinden sich zudem im Randbereich Medienbestände, welche es zu beachten gilt. Hier ist vor allem die querende Abwasser- und Wasserleitung zu erwähnen und zu beachten. Der Leitungsverlauf ist dediziert vor Beginn der Aushubarbeiten zu erkunden. Der Aushubhorizont ist in diesem Bereich entsprechend an die Tiefenlage anzupassen, um die Mindestüberdeckung der Medienleitungen zu erhalten. Der im Gewässer verbleibende Erddamm oberhalb der Leitungen ist gegen Strömungsangriff zu sichern. Gefahrenübergang Für die Einstellung der Arbeiten im Gewässerbett wird der Pegel Müsch 2 herangezogen. Die Einstellung erfolgt hierbei bei erreichen eines Wasserstands von ca. HQ2 (entspricht einem Wasserstand am Pegel in Höhe von ca. 1,84 m) und in Abstimmung mit der Bauüberwachung. Bei einem drohenden Hochwasser ist die Baustelle zu räumen (abschwemmbare Materialien, Container, Fahrzeuge etc.). Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis über Stundenlohnarbeiten. Insofern daraus ein Baustillstand resultiert, erfolgt die Abrechnung über die Baustillstands-Positionen im LV. Die Wasserstände sind hierfür täglich im Bautagebuch zu dokumentieren. Für die Dokumentation erfolgt keine gesonderte Vergütung. Für die Räumung der Baustelle hat der AN-Bau einen Alarmplan aufzustellen und vorab durch den AG bestätigen zu lassen. Baugerätschaften Aufgrund des unwegsamen Geländes sind grundsätzlich geländegängige Baumaschinen einzusetzen. Die Quertransporte im Baufeld haben mittels geländegängiger Muldenkipper (einschl. angetriebener Hinterachse) zu erfolgen. Aufgrund der höheren Reichweite und damit verbundenen zügigeren Bauabwicklung wird der Einsatz eines Langstilbaggers pro Aushubkolonne vorgeschrieben. Die Gerätschaften (hier Bagger) sind grundsätzlich spreng-geschützt auszuführen.
Zum Bauvorhaben
Hinweise zum Bodenschutz Hinweise zum Bodenschutz 1. Rechtliche Grundlagen & Regelwerke Sämtliche Arbeiten sind unter Beachtung der jeweils gültigen Fassung folgender Vorschriften und Normen auszuführen: BBodSchG & BBodSchV: Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (insbes. Vorgaben zur Verwertung und zum Schutz der Bodenfunktionen). ErsatzbaustoffV: Ersatzbaustoffverordnung (Verordnung über Anforderungen an das Einbringen von Baustoffen in technische Baubauwerke und zur Neuregelung der Ersatzbaustoffverwertung). DIN 19731: Verwertung von Bodenmaterial im Rahmen von Bauvorhaben. DIN 18915: Vegetationstechnik im Landbau - Bodenarbeiten. DIN 18300: VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten. 2. Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Anweisungsbefugnis: Zur Überwachung der bodenschutzrelevanten Vorgaben setzt der Auftraggeber eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) ein. Den fachlichen Anweisungen der BBB hinsichtlich Bodenschutz, Materialtrennung und Befahrbarkeit ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei eventuellen Disputen entscheidet die Bauüberwachung bzw. der AG. Abstimmungspflicht: Vor Aufnahme von Erdarbeiten, insbesondere beim Abtrag von Oberboden (Mutterboden) und Unterboden, ist eine Freigabe durch die BBB einzuholen. 3. Grundsätze zur Bauausführung & Bodenschonung Befahrbarkeit & Witterung: Der Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen ist strikt auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z. B. Starkregen, langanhaltende Nässe) oder wassergesättigtem Boden sind die Erdarbeiten zur Vermeidung von Verdichtungen und Gefügeschäden sofort einzustellen. Es dürfen nur druckarme Baumaschinen (z. B. Moorketten, Breitreifen) verwendet werden. Anderweitige Fahrzeuge dürfen nur im Bereich befestiger Fahrgassen Verwendung finden. Schichtenweiser Abtrag & Getrennte Lagerung: Oberboden (Mutterboden) und Unterboden sind strikt getrennt abzutragen, zu transportieren und zu lagern. Eine Vermischung mit Fremdstoffen oder untereinander ist unzulässig. Mieten für Oberboden dürfen eine Höhe von 2,0 m (bei Unterboden max. 3,0 m, bei Kiesen max. 4,0 m) nicht überschreiten, um Verdichtungen im Mieteninneren zu verhindern. Die Mieten sind profilgerecht anzulegen und bei längerer Standzeit zu begrünen. Schutz vor Kontamination: Betankungen, Wartungsarbeiten und die Reinigung von Fahrzeugen sind nur auf hierfür speziell eingerichteten, dicht bemessenen Flächen zulässig. Leckage-Kits (Ölbindemittel, Auffangwannen) sind auf der Baustelle jederzeit griffbereit vorzuhalten. 4. Materialverwertung & Entsorgung Deklarationsanalytik: Vor einer Verwertung oder Entsorgung von Bodenmaterial auf oder außerhalb der Baustelle ist der Nachweis der Unbedenklichkeit gemäß ErsatzbaustoffV / BBodSchV zu erbringen. Dies erfolgt im Verantwortungsbereich des AG. Verwertungsgebot: Weiterverwendbares Bodenmaterial ist nach Möglichkeit vor Ort im Projekt zu bilanzieren und schonend wieder einzubauen.
Hinweise zum Bodenschutz
Allgemeine Hinweise und Vorbemerkungen In Ergänzung der Allgemeinen, Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen) gelten die nachfolgenden Hinweise und Vorbemerkungen für die Kalkulation des Angebotes und sind in die EP entsprechend einzukalkulieren. Preiskalkulation Wenn nicht als eigenständige Positionen erfasst, so hat der Bieter folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Alle für die beschriebenen Leistungen erforderlichen/ notwendigen Maßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschrift BGV C22 Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen. Durch die örtliche Bauüberwachung wird die Baustelle digital dokumentiert, u.a. für Bautagesberichte, Zustandsfeststellungen, Mängelrügen, Abnahmen,Fotodokumentationen etc. Abrechnung Aufmaße sind unmittelbar nach Leistungserbringung., - im Original - positionsweise auf Basis des LV aufgebaut und durchnummeriert - seitenweise unterschrieben an die Bauüberwachung zu übergeben. Auf jedem Aufmaßblatt muss Bauvorhaben, Los-Nr. sowie Ausführungsfirma erkennbar sein. Rechnungen werden auf Basis des geprüften Aufmaßes gestellt. Baustelleneinrichtung Die Kosten für die eigene Baustelleneinrichtung sind in der zugehörigen LV-Pos. zu verpreisen. Die medienseitige Versorgung ist Sache des AN. Die Aufstellflächen von eigenen Containern des AN sind mit der Objektüberwachung abzustimmen und können nur nach Ihrer Zustimmung eingerichtet werden. Der AN ist diesem Fall für die Hochwasserschutzbelange selber verantwortlich.
Allgemeine Hinweise und Vorbemerkungen
Hinweise zum Angebot Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren: - Unterrichtung über die Lage der vorhandenen Leitungen bei den Versorgungsunternehmen, Einholung der Schachtschein, Benachrichtigung der Versorgungsträger bei Beschädigungen von Leitungen, - Abschwemmungen von Boden und Verunreinigungen des Wassers sind zu verhindern. Die vorhandenen Leiteinrichtungen mittels Betonblocksteinen sind stets im funktionstüchtigen Zustand zu halten und an die Arbeiten anzupassen, - Durchzuführende Bauarbeiten dürfen sich nicht nachteilig auf die Beschaffenheit der vorhandenen Vorfluter auswirken. - Beschaffung von Wasser- Gas- und Stromanschlüssen und Anschlüssen an Entsorgungsleitungen, einschl. der erforderlichen Genehmigungen(unter vorheriger Rücksprache mit dem AG) - Oberflächen- und Sickerwasser ist schadlos in die Vorflut einzuleiten. - strikte Trennung von Abfallmengen auf der Baustelle - Entsorgung von durch den AN im Rahmen seiner Arbeiten verursachten Abfall (betrifft nicht die in den folgenden Losen als Abbruch- und Rückbaumaterial beschriebenen Positionen) - Vor jeglichen Abbrucharbeiten sind rechtzeitig mit dem AG die Frage der Wiederverwendung der Abbruchmaterialien und der dafür vorgesehene Lagerplatz des AG zu klären. - Einhaltung aller allgemeinen örtlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen. - Unfallverhütungsvorschriften,   Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA).   Der AN ist verpflichtet, alle für den AG geltenden Unfallverhütungsvorschriften, die gültige Baustellenverordnung und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regelungen zu beachten. - Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, - Vom AN verursachte Stillstandszeiten, Unterbrechungen im Maschinen- und Geräteeinsatz. - Lieferungen aller Materialien, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt ist (gemäß VOB). - Zwischenlagerungen. - Kosten für Wiederherstellung von Leitungen sowie Verluste an Gas, Wasser einschl. Schadenersatzforderungen, sofern die Beschädigungen durch den AN verursacht werden. - Preisgleitklauseln für Änderung von Löhnen und Stoffkosten während der Bauzeit werden nicht vereinbart.
Hinweise zum Angebot
02 Bauausführung
02
Bauausführung
02.05 Verwertung / Entsorgung
02.05
Verwertung / Entsorgung