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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauherr und Nutzer0.1.1 BauherrStadt Grevenbroich Markt
1 41515 GrevenbroichVertreten durch:Stadtbetriebe Grev
enbroich AöR Bereich HochbauAnsprechpartner Jochen Küh
n0.1.2 Nutzer3. Gesamtschule Grevenbroich?Bergheimer St
r. 49/51?41515 Grevenbroichvertreten durch Schulleiter
Herr Daniel KrohneSchulgebäude 3. Gesamtschule Grevenbr
oichAb dem Schuljahr 2024/2025 wird eine dritte Gesamts
chule in Grevenbroich gegründet, die zunächst in der eh
emaligen Realschule Bergheimer Straße startet und ab 20
27/2028 an den Standort Wevelinghoven umzieht. Die best
ehende Dietrich-Uhlhorn-Realschule wird bis 2028/2029 a
uslaufen. Die geplante 6- bzw. 3-zügige Gesamtschule er
fordert neben einer Sanierung der Bauteile B, Baujahr 1
996 und BT D 2005, umfangreiche bauliche Erweiterungen
in zwei Bauabschnitten. Um auskömmlich Platz für die Ne
ubauten zu erhalten, wird das bestehende Schulgebäude B
T A, Baujahr 1964, abgerissen.Als Neu- und Umbau entste
ht eine voll funktionsfähige Gesamtschule, sechszügig f
ür Sekundarstufe I und dreizügig für Sekundarstufe II,
bestehend aus folgenden Räumlichkeiten:· Klassen 5 10
Sekundarstufe I36 Unterrichtsräume,3 Differenzierungsrä
ume, 4 Mehrzweckräume/Wissensstation (offene Lernbereic
he)· Klassen 11 13 Sekundarstufe II9 Kursräume,2 Mehrz
weckräume,1 Offene Lernlandschaft in Bestandsaula Baute
il B· 2 Fachklassen Musik, inkl. Sammlungsräume
· 2 Fachklassen Kunst, inkl. Sammlungsräume
· 2 Fachklassen Werken/Technik
· 6 Fachräumen Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, P
hysik), inkl. Sammlungsräume,
· 1 Fachraum Raum für Technologie/Informatik
· 1 Lehrküche inkl. Speiseraum
· Verwaltung mit Büros für Sekretariat, Schulleitung, E
lternsprechzimmer, Schulsozialarbeit, Raum Berufsorient
ierung und Berufsberatung, Didaktische Leitung, Abteilu
ngsleitung und Ganztagsorganisation sowie Lehrerzimmer;
· Lehrerarbeitsbereiche (20 Arbeitsplätze nach ArbStätt
V)· Bibliothek
· Mensa mit Küche (Ausgabeküche)
· Mensa inkl. Bühne mit 400 Zuschauerplätzen in Reihenb
estuhlung und 224 Speiseplätzen an Tischen
· Dreifeld-Sporthalle, inkl. Geräteräumen, Umkleiden un
d Sanitärbereichen;Die Schule wird für 1.190 Schüler un
d ca. 120 Lehrkräfte ausgelegt.Für die Schulneubauten i
st eine Netto-Nutzfläche NF von ca. 8.448 m², eine VF-V
erkehrsfläche 2.198 m² und TF Technikflächen mit 272 m²
geplant, insgesamt eine Nettoraumfläche von 10.919 m².
Die Bruttogrundfläche beträgt 12.813 m².1. Grundstück1
. Vorhandene Grundstücksituation1.1.1 Lage und Erschlie
ßungDas Grundstück Flurstück 1263, Bebauungsplan W55, F
lur 12, Gemarkung Wevelinghoven (3228) hat eine Gesamtf
läche von 30.366 m². 12.813 m² davon werden mit dem Sch
ulbau und den neuen Außenanlagen bebaut.Die Erschließun
g der 3. Gesamtschule erfolgt über den Heyerweg. Zusätz
lich ist im südlichen Bereich des Grundstücks eine Busw
endeschleife vorgesehen, die parallel angrenzen wird un
d für Fahrtschüler eingerichtet wird. Diese Bushalteste
lle soll auch zur Erschließung der Schule , Mensa, als
Veranstaltungsraum und für die Dreifeldturnhalle mitgen
utzt werden.1.2 Städtebauliche Situation1.2.1 Baugrundv
erhältnisseZur Bebauung des Grundstücks wurde ein Baugr
undgutachten von Terra Umwelt Consulting GmbH erstellt,
welches der Neubauplanung erneut zugrunde gelegt wird
und im Februar 2024 aktualisiert wurde.Folgende Schicht
en existieren auf dem Baugrundstück:1. Humoser Oberbode
n (bindig) I Auffüllungen (gemischtkörnig)
Lößlehm I Löß (stark bindige Böden)3. Sande I Kiessan
de (Terrasse, überwiegend nicht bindige Böden)Der Flura
bstand des Grundwassers liegt dauerhaft > 5 m Tiefe vor
. Das Grundwasser hat damit keine Bedeutung für die Bau
vorhaben im B-Plangebiet.1.3 Vorhandene ErschließungDas
Grundstück liegt im Westen von Grevenbroich in Wevelin
ghoven und wird im Nordwesten über den Heyerweg erschlo
ssen. Zukünftig sollen die Bushaltestelle und die PKW-S
tellplätze zum einen weiter südlich verschoben werden,
um den neuen Eingangsbereich der Schule freizugeben und
zum anderen werden im südöstlichen Bereich 50 Lehrerpa
rkplätze errichtet.Zusätzlich ist im südlichen Bereich
eine Buswendeschleife geplant, die ebenfalls zur Erschl
ießung des Grundstücks und der neuen Gesamtschule genut
zt werden soll. Die Buswendeschleife dient gleichzeitig
als Erschließung für die Lehrerparkplätze und der Drei
feldturnhalle. Insgesamt werden in Anlehnung und Erfüll
ung der Stellplatzverordnung NRW für den Schulneubau 63
Stellplätze realisiert.Die Haupterschließung für Schül
er, Feuerwehr und Anlieferung erfolgt über den Schulhof
, der nordwestlich entlang des Heyerwegs und südöstlich
von der Buswendeschleife genutzt werden kann.Das Grund
stück wird mit den Medien Wasser, Abwasser, Strom und F
ernmeldetechnik aus der Straße "?Heyerweg"? erschlossen
.Die Kapazitäten der einzelnen Anschlüsse wurden unters
ucht und bemessen. Sie müssen jedoch teilweise ertüchti
gt werden, da die Leistung für den Schulneubau bzw. die
optional vorgesehenen Bauten nicht auskömmlich sind.Di
e Kapazität der Frischwasserleitung ist für den Löschwa
ssereinsatz nicht auskömmlich, weshalb eine Löschwasser
zisterne mit einem Fassungsvermögen von 48m³ im Projekt
realisiert wird.2. Bauwerk - Baukonstruktion2.1 Vorhan
dene Bauliche AnlagenDer bauliche Zustand des Bestandsg
ebäudes A von 1964 ist aus strukturellen sowie ökonomis
chen Gründen nicht tragbar. Daher wird dieses Gebäude z
usammen mit den angrenzenden, außenliegenden Sanitärräu
men und dem Vordach rückgebaut. An dieser Stelle wird d
er U-förmige Neubau errichtet, der im Endzustand die be
stehenden Bauteile B, C und D zu einer baulichen Einhei
t verbindet. Der Bauprozess erfolgt in drei Phasen, um
den fortlaufenden Betrieb der Realschule bis 2027 zu ge
währleisten. Erst mit dem Bezug der neuen Schule BT A n
eu im Jahr 2027 können die letzten Sanierungsarbeiten a
n Bauteil B sowie die Arbeiten an den Außenanlagen abge
schlossen werden, sodass die Gesamtmaßnahme bis zu den
Sommerferien 2028 abgeschlossen sein wird.2.2 Geplante
Bauliche Anlagen2.2.1 Städtebauliches KonzeptDie Neubau
ten der Gesamtschule integrieren sich im nordwestlichen
und südöstlichen Bereich nahtlos in die Bestandsstrukt
uren und schaffen so eine kohärente bauliche Einheit mi
t kurzen Wegen zwischen den einzelnen Bauteilen.Der Neu
bau des Bauteils AN, mit einem Achsraster von 2,8 x 2,8
m, fügt sich U-förmig an den Stirnseiten der Bauteile
B und D an. Diese Anordnung definiert einerseits eine p
rägnante Adresse zum Heyerweg, betont andererseits den
Eingangsbereich des Schulhofs im Nordosten und schafft
einen geschützten Innenhof.Der Neubau des Bauteils E, m
it einem Achsraster von 3 x 3 m in der Mensa und 2,5 x
2,5 m in der Dreifeld-Sporthalle, schließt südlich an d
as Bestandsgebäude Bauteil B an. In Verbindung mit Baut
eil AN entsteht eine Magistrale, die den Zugang zur Sch
ule sowohl vom Nordosten als auch vom Südwesten ermögli
cht.Alle Baukörper bestehen aus zwei Vollgeschossen und
sind teilweise durch eingeschossige Verbindungsbauten
miteinander verbunden.2.2.2 Grundstücksbezogene Maßnahm
enParallel zu diesem Bauvorhaben wird südlich angrenzen
d eine Buswendeschleife errichtet, um eine zusätzliche
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
für die zukünftige Schülerschaft zu gewährleisten. Die
se Maßnahme dient auch der Entlastung des Verkehrsaufko
mmens entlang des Heyerwegs, insbesondere im Bereich de
r Schule.2.2.3. Äußere Entwurfskonzeption2.2.3.1 Bildun
g von BauabschnittenDas Schulgebäude wird in vier Bauab
schnitten realisiert:1. Bauabschnitt (14.07.2025 26.08
.2025)
In der ersten Bauphase werden sämtliche vorbereitenden
Maßnahmen durchgeführt, einschließlich der Sicherungsma
ßnahmen und der Einrichtung eines temporären Zugangs zu
r Schule. Zudem erfolgt die Baustelleneinrichtung sowie
die Installation temporärer Gerüsttreppen, um die Fluc
htwege sicherzustellen. Der Abriss des Bestandsgebäudes
Bauteil A, einschließlich Vordach, Hausmeisterhaus und
Fahrradlaube mit Garage, wird durchgeführt. Darüber hi
naus werden in den Bauteilen B und D temporäre räumlich
e Abtrennungen im Übergangsbereich zu den Neubauten Bau
teil AN und E errichtet.2. Bauabschnitt (27.08.2025 20
.07.2026)
In dieser Phase beginnen die Rohbauarbeiten für die Neu
bauten Bauteil AN und E. Des Weiteren erfolgen die Rück
bauten der Vorklinkerungen im Anschlussbereich der Baut
eile AN und B, um den ordnungsgemäßen Anschluss der Neu
bauten zu ermöglichen.3. Bauabschnitt (01.01.2026 19.0
7.2027)
Im dritten Bauabschnitt erfolgen die Ausbauarbeiten in
den Neubauten Bauteil AN und E. Gleichzeitig werden vor
bereitende Arbeiten im Anschlussbereich an der nordwest
lichen Ecke von Bauteil B durchgeführt, insbesondere de
r Ausbau der Sanitäranlagen sowie der Heizungszentrale
für Bauteil AN. Zudem wird Bauteil D saniert, in Verbin
dung mit der Sanierung von Bauteil C (ab 01.01.2026).4.
Bauabschnitt (20.07.2027 22.08.2028)
Im letzten Bauabschnitt erfolgt der Umzug der Gesamtsch
ule in den bis dahin fertiggestellten Neubau Bauteil AN
. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Bauteile bis auf Bautei
l B in Betrieb. Bauteil B wird in diesem Zeitraum umfas
send saniert.2.2.4 Bauart2.2.4.1 KonstruktionsartDie Ne
ubauten werden in Massivbauweise, vorwiegend Stahlbeton
, errichtet.3. Baubeschreibung 3.1 Bauwerk / Baukonstru
ktion Alle Neubauten der Gesamtschule werden in Massivb
auweise errichtet, wobei zur Gewährleistung eines schne
llen und geräuschreduzierten Bauablaufs überwiegend auf
Betonfertigteilelemente zurückgegriffen wird. Nichttra
gende Wände werden entweder konventionell aus Trockenba
uelementen oder Mauerwerkswänden erstellt.Eine konstruk
tive Besonderheit stellen die Holzleimbinder in Satteld
achform dar, die in der Dreifeld-Sporthalle und der Men
sa verwendet werden. In der Sporthalle werden die Holzl
eimbinder auf den Längsseiten von Betonfertigteilstütze
n auf Gabelauflagern getragen und mit einer trapezblech
verkleideten Deckenkonstruktion als Schubfeld ausgestei
ft. Zwischenliegende Holzpfetten dienen der weiteren Au
ssteifung des Daches. In der Mensa sind die kleineren H
olzleimbinder auf einem ausladenden Auflager einer Beto
nstütze positioniert. Beide Räume zeichnen sich durch d
en Kontrast von Beton und Holz aus, der eine besondere
ästhetische Wirkung erzielt.3.2 Baugrube Eine Baugrube
ist im südöstlichen Bereich des Grundstücks für die Auf
nahme von Lösch- und Regenwasserrigolen vorzusehen. Zud
em wird nach dem Abbruch des bestehenden Untergeschosse
s des Hausmeisterhauses im nordwestlichen Bereich des G
rundstücks eine weitere Rigole eingebaut.3.3 Gründung D
ie Statik (AWD Ingenieure) schlägt eine Flachgründung v
or. Die Tiefe erfolgt nach den Anforderungen des Bodeng
utachtens. Detaillierte Angaben sind im Entwurfsbericht
Tragwerksplanung enthalten.3.4 AußenwändeDie Außenwänd
e werden als zweischalige Konstruktion mit tragender St
ahlbetonwand, Luftschicht und Wärmedämmung ausgeführt.
Die äußere Schale besteht aus einer Klinkervormauerung.
Die genauen Dimensionen richten sich nach den Planungs
unterlagen.3.5 InnenwändeDie Flurwände sowie die Trennw
ände zwischen den Klassenräumen in den Neubauten werden
überwiegend als Betonwände ausgeführt.3.6 TreppenDer A
ufbau des Zwischenpodests wird in Ortbeton ausgeführt.
Dabei wird der Beton direkt vor Ort gegossen, um eine s
tabile, durchgehende Struktur zu schaffen. Um Schallübe
rtragungen zu minimieren, wird der Belag des Podests sc
hallentkoppelt, wodurch die Schallwellen nicht direkt i
n die tragenden Bauteile übertragen werden. Diese Techn
ik sorgt dafür, dass das Podest sowohl tragwerksplaneri
sch stabil als auch akustisch optimiert ist. Als Altern
ative könnte der untere Lauf des Podests samt Zwischenp
odest auch als Vollfertigteil aus vorgefertigten Betone
lementen hergestellt werden.3.7 Decken In allen Bereich
en werden Stahlbetondecken errichtet.3.8 Dächer Dämmstä
rke im Mittel 30 cm auf allen Neubauten, Ertüchtigung a
uf BT B unter Beibehalt des Bestandsaufbaus. Dachabdich
tung als Foliendach mit Substratauflager für extensive
Begrünung.Alle Wartungseinrichtungen, wie Dacheinläufe
etc. werden durch Wartungswege 50 cm Breite erschlossen
und durch Sekuranten gesichert.
Bauherr und Nutzer0.1.1 BauherrStadt Grevenbroich Markt
1. Vorbemerkungen
Die nachfolgende Tragwerksbeschreibung des Entwurfs zum
Projekt
3. Gesamtschule Grevenbroich basiert auf den Entwurfspl
änen des Architekturbüros gmp Architekten aus Berlin vo
m
18.12.2024.
Geplant ist die Erweiterung einer bestehenden Schule du
rch einen Neubaukomplex
bestehend aus einem Schulgebäude (Bauteil AN) sowie ein
er Sporthalle und einer Mensa
(Bauteil E). Hierfür werden in Teilen Bestandsgebäude a
bgebrochen, die Neubauten werden
bis an den Bestand (verbleibende Bauteile B1/B2 und D s
owie C1/C2) herangeführt, jedoch
nicht mit diesen verbunden.
Die nachstehende Beschreibung zum statischen Entwurf de
r Konstruktion basiert auf dem
Bearbeitungsstand der Architekten für die Gebäude sowie
auf unserem Bearbeitungsstand
aus dem gleichen Zeitraum. Ergänzungen infolge Architek
tur und Haustechnik während der
Planung wurden ebenso berücksichtigt wie die aktuellen
Abstimmungen aus den
Besprechungen.
Die Konstruktion wurde in gemeinsamer Abstimmung mit de
n Architekten, den Haustechnikern
und den anderen Fachplanern erarbeitet.
Die auf diese Erfordernisse abgestimmte Nutzung des Geb
äudes und die daraus
resultierenden haustechnischen Vorgaben mussten bei der
Konstruktion genauso
Berücksichtigung finden, wie die - aus der geographisch
en Lage resultierenden -
Beanspruchungen infolge Windlast, Schiefstellung und Er
dbebenlasten.
Dieses Dokument stellt nur die gekürzte Version zur Aus
schreibung dar, grundsätzlich
gilt die offizielle Tragwerksbeschreibung.
2. Tragsystem Bauteil AN
Die Konstruktion des Schulneubaus erfolgt in konvention
eller Massivbauweise aus
Stahlbeton. Um möglichst flache Decken planen zu können
wurden neben den Kernen auch
Flurwände und weitere Trennwände tragend angesetzt da b
auherrenseitig kein Bedarf an
eine erhöhte Flexibilität der Raumnutzung gestellt wurd
e. Das Gebäude besteht aus dem
Erd- sowie einem Obergeschoss; es ist keine Unterkeller
ung geplant. Der Neubau grenzt an
den Bestand (BT B und BT D) an, wird jedoch nicht mit d
iesem verbunden.
Die Deckenplatten in den beiden Geschossen werden in St
ahlbeton mit einer Stärke von
h=25cm geplant.
Diese Festlegung berücksichtigt die schalltechnischen A
nforderungen und ermöglicht eine
strukturierte und auf ein Minimum reduzierte Anordnung
zusätzlich tragender Wände.
Die erforderlichen Betongüten werden in Abhängigkeit de
r Durchbiegung, Dauerhaftigkeit
und Querkraftausnutzung gewählt. Die Deckenstärken werd
en grundsätzlich für den Einsatz
von leichten Trennwänden aus Gipskarton (max. 300kg/m)
mit einer Schlankheit von li/35
ausgelegt. Hierbei wird das Ziel sein, auf gleitende De
ckenanschlüsse möglichst zu
verzichten. Etwaige Ausnahmen sind der statischen Berec
hnung (LPH 4) zu entnehmen.
Die Treppenhauswände werden einschalig aus Stahlbeton m
it b=22cm hergestellt oder als
Mauerwerkswand mit b=24cm ausgeführt.
Die Außenwände werden in Stahlbeton in einer Breite von
20cm geplant. Umlaufend ist fassadenseitig jeweils inn
en und außen ein Randunterzug vorgesehen.
Die Treppenläufe werden als Fertigteile ausgeführt und
schallentkoppelt über Konsolen
aufgelagert, während die Hauptpodeste über den Belag en
tkoppelt ohne weitere Trennung in
die übrigen Geschossdecken einbinden.
3. Tragsystem Sporthalle/Mensa + Foyer Sporthalle:
Im Rahmen der Vorentwufsplanung der Sporthalle wurden v
erschiedene Tragvarianten
durchgespielt. Diese umfassten unterschiedliche Spannwe
iten, Materialitäten und
Lastansätze. Das aktuell vorgesehene System vereint zah
lreiche Vorteile in Bezug auf
Wirtschaftlichkeit, Ausführung und Nachhaltigkeit:
Die Sporthalle wird mit einem Dach aus Holzbindern konz
ipiert. Diese weisen eine
Spannweite von ca. 28 Metern und einen Achsabstand von
5,0 Metern auf (siehe Abbildung).
Vorläufig wurde eine Binderabmessung von 26/240 cm ermi
ttelt. Die Dachkonstruktion wird
als Satteldach ausgebildet, wobei die Entwässerung über
die Dachschultern erfolgt. Daraus
resultiert eine abnehmende Binderhöhe zu den Auflagern
hin (mindestens 2,0 m). Die
Dachneigung beträgt ca. 2,5 %. Zur weiteren Aussteifung
sind quer zu den Bindern
Holzpfetten vorgesehen, die zusätzlich für die Aussteif
ung im Brandfall angesetzt sind. Die
Dachhaut bildet ein Trapezblech aus, welches zur Ausste
ifung als Schubfeld angesetzt wird.
Die Auflager der Binder erfolgen in der Fassadenachse a
uf Stützen, die mit Gabellagern
ausgestattet sind. Diese Gabellager integrieren sowohl
die Halterung der Holzbinder als
auch die Einbauteile für die Auflagerung der Außenwand
und der Attika. Zum Nebentrakt hin
werden die Binder ebenfalls auf Stahlbetonstützen in de
r Wandebene aufgelagert. Diese
Konstruktion ermöglicht eine effiziente Tragwerkslösung
mit klaren Lastabtragungswegen.
Die Stützen werden als Vollfertigteile mit Blockfundam
enten / Einzelfundamenten geplant, um eine
schnelle und effiziente Montage zu gewährleisten. Eine
Unterkellerung der Sporthalle ist
nicht vorgesehen.
Die Dachlasten werden gemäß den Anforderungen des Bebau
ungsplans (B-Plan)
bemessen. Dies beinhaltet eine extensive Dachbegrünung
sowie Lasten aus Schnee- und
Personenverkehr (Mannlast). Eine zusätzliche Belastung
durch technische Anlagen oder
eine Photovoltaikanlage ist nicht vorgesehen.
Mensa / Küche:
Neben der Sporthalle wird auch für die Mensa ein überwi
egend aus Holzbindern
bestehendes Tragsystem geplant. Aufgrund der geringeren
Spannweiten in der Mensa und
der kleineren Achsabstände von ca. 3,00 m wurden für di
e Binder vorläufige Abmessungen
von ca. 24/95 cm ermittelt. Im Gegensatz zur Sporthalle
sind hier keine Querträger
vorgesehen. Auch in der Mensa wird die Dachhaut durch e
in Trapezblech gebildet, das zur
Aussteifung als Schubfeld dient.
Über der Küche, die an die Mensa angrenzt, wird eine St
ahlbetondecke eingeplant, um den
spezifischen Anforderungen dieser Nutzung gerecht zu we
rden. Für das Dach der Mensa
werden die Lasten analog zur Sporthalle bemessen. Eine
Unterkellerung ist sowohl für die
Mensa als auch für die Küche ebenfalls nicht vorgesehen
-
Die Holzbinder liegen auf einem Stützensystem auf, welc
hes als Pfosten/Riegelkonstruktion
mit eingespannten Stützen die Lasten aufnimmt. Die Stüt
zen bilden direkt die Auflager für die
Holzbinder.
Der Küchentrakt schließt direkt an die Mensa an. Dieser
ist überwiegend in konventioneller
Bauweise (Stahlbetondecke mit Wänden) geplant. Dieser G
ebäudeabschnitt übernimmt auch
einen Großteil der Aussteifung der gesamten Konstruktio
n Mensa/Küche.
Der Eingangsbereich mit Foyer und Vordach wird im Gegen
satz zur angrenzenden Mensa
anders konstruiert. Aufgrund eines Höhenversprungs wird
hier ein Flachdach aus Stahlbeton
geplant, welches auf einer filigranen und regelmäßigen
Stützenkonstruktion ruht. Bei der
Planung wurde besonderer Wert auf eine leichte und eleg
ante Struktur gelegt.
Die Stahlbetondecke weist eine Dicke von 25 cm auf. Der
Übergang zwischen Vordach und
Foyer wird monolithisch ausgebildet, das heißt, beide B
auteile werden in einem Guss erstellt,
um eine nahtlose Konstruktion zu gewährleisten. Sowohl
ober- als auch unterseitig wird die
Konstruktion entsprechend gedämmt, um den Wärmeschutzan
forderungen gerecht zu
werden.
Es erfolgt kein direkter Anschluss an den Bestandsbau,
da der Neubau eigenständig
konzipiert ist. Der Durchgang zwischen Neubau und Besta
nd wird jedoch in die Konstruktion
integriert. In diesem Bereich stehen die notwendigen St
ahlbetonstützen, welche die Lasten
der Decke abtragen. Diese Stützen erhalten eine Fassade
, die sich zum Freiraum und dem
angrenzenden Lesehof orientiert. Das Dach über dem Durc
hgang wird durch die
durchgehende und gedämmte Stahlbetondecke gebildet, die
das Tragwerk stabilisiert und
gleichzeitig die thermischen Anforderungen erfüllt
4. Gründung, Abdichtung gegen Grundwasser
Grundlage für das Gründungskonzept ist das vorab erstel
lte Bodengutachten von "TERRA
Umwelt Consulting GmbH"aus Februar 2024. Bei der Erstel
lung des Gründungskonzeptes
muss die Randbedingung Erdbebensicherheit berücksichtig
t werden (Erdbebenzone 2).
Mit dem ergänzenden/erweiterten Bodengutachten aus Juli
2024 wurde darüber hinaus
Kennwerte für die Bemessung der Gründung bereitgestellt
: Ein besonderes Augenmerk ist
auf die Schnittstelle zwischen Bestand und Neubau zu le
gen, insbesondere im Bereich des
Bauteiles AN: Hier wird das bestehende Kellergeschoss (
diese endet ca. in Achse AD) nicht
weiter genutzt und soll daher mit dem Abbruchmaterial v
erfüllt werden und als
Gründungspolster für den Neubau dienen. Dies gilt sowoh
l für den Kellerbereich als auch für
den vorhanden Luftschutzkeller. Im Übergang zum bislang
nicht bebauten bzw.
unterkellerten Bereich (ab Achse AD) muss daher sicherg
estellt werden, dass keine
signifikanten Setzungsunterschiede auftreten werden. Um
dies zu erreichen, muss die
Gründung des Neubaus mit Magerbeton in die tragenden Bo
denschichten hinuntergeführt werden.
In den bislang nicht bebauten Bereichen steht bis in ca
. 1,4-2,6m Tiefe flächendeckend kein
tragfähiger Boden an, auch hier müssen die Fundamente d
es Neubaus mit Magerbeton
tiefergeführt werden; zum einen um Setzungsdifferenzen
zu minimieren und zum anderen
um in den gut tragfähigen Sanden und Kiesen gründen zu
können.
Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundament
e mit den entsprechenden
Bettungen bzw. zulässigen Sohlpressungen gemäß Bodengut
achten. Zwischen den
Fundamenten wird eine nicht tragende Bodenplatte vorges
ehen.
5. Gebäudestabilität
Für die Gebäudeaussteifung aus Imperfektion und Windaus
steifung bzw. Erdbeben werden
die Treppenhauswände und einzelne Wände, welche bis zur
Gründung gerade durchlaufen,
angesetzt.
Das Gebäude liegt gemäß Bodengutachten in der Erdbebenz
one 2 und der
Untergrundklassen T.
Als Einspannebene wird die UK des EGs angesetzt. Die Ho
rizontallasten werden hier über
die Stahlbetondeckenscheiben auf die vertikalen Traggli
eder verteilt und in den Baugrund
abgeleitet.
Die zur Aussteifung angesetzte Bewehrung muss üblicherw
eise der Duktilitätsklasse A
entsprechen, was bei Stabbewehrung immer der Fall ist.
Die Sporthalle wird durch die auskragenden Stützen und
den Nebentrakt, welcher die
Umkleiden und den Geräteraum beherbergt, zusätzlich aus
gesteift. Die Konstruktion des
Daches über der Sporthalle fungiert als steife Scheibe,
die dazu beiträgt, die Verformungen
gleichmäßig auf das gesamte Tragwerkssystem zu verteile
n und somit die Stabilität zu
gewährleisten.
Im Nebentrakt werden die Decken und Dächer mit Filigran
deckenplatten und Aufbeton ausgebildet, die
ebenfalls eine wichtige Funktion für die horizontale Au
ssteifung übernehmen. Diese Bauteile
tragen dazu bei, das Gebäude gegen Erdbebenlasten sowie
Wind- und Lastverformungen zu
sichern und sorgen für eine klare und effiziente Lastab
tragung. Durch diese Maßnahmen
wird eine ausgewogene und robuste Tragstruktur erzielt,
die sowohl den funktionalen als
auch den wirtschaftlichen Anforderungen entspricht.
6. Material
Für die tragenden Bauteile kommen i.d.R. folgende Baust
offe zum Einsatz:
?Beton Beton C25/30 bis C50/60
?Betonstahl B500A
?Trapezblech Sporthalle T135.1 tN=1,50 mm
?Trepzblech Mensa T135.1 tN=1,00 mm
?Holz BSH GL 30c
1. Vorbemerkungen
1. Arbeitszeiten
Bedingt durch den Umstand, dass der Schulbetrieb ? in T
eilbereichen in angrenzenden Bereichen
aufrecht erhalten bleibt, müssen lärmintensive Arbeiten
, wie Betonage oder Abbrucharbeiten vor der Ausführung
mit der Bauleitung abzustimmen.
Auf der Baustelle kann montags bis samstags von 6:15 bi
s 19:30 Uhr gearbeitet werden.
2. Ergänzend zu VOB/B § 4 gilt Folgendes
Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland für
die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, WC- u
nd Waschcontainern, Materiallager und dergl. erforderli
chen behördlichen Genehmigungen hat der AN rechtzeitig
im Namen des AG zu beantragen.
Die Antragstellung ist in die Einheitspreise einzukalku
lieren.
Der AN hat, ohne besondere Vergütung für die Dauer der
Bauausführung auch alle Schutzmaßnahmen gegen Beschädig
ungen, Witterungseinflüsse, Schichten-, Tagwasser und E
rschütterungen zu treffen, die im Bereich der Baustelle
und ihrer Umgebung zur Sicherung seiner Anlagen, seine
s Arbeitsbereiches, angrenzender Bäume und
gärtnerischer Anlagen sowie zur Sicherung von Personen
erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lan
ge vor- und funktionsfähig zu halten, bis jede Gefährdu
ng von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Sie sin
d in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern keine
gesonderten Positionen dafür im LV vorhanden sind.
3. Sauberhaltung der Baustelle
Der Abtransport und die Entsorgung der aus eigenen Arbe
iten (einschl. Abbruchpositionen) anfallenden
Abfälle, Sonderabfälle, Bauschutt und Schadstoffe sind
in die jeweiligen Positionen, in denen sie anfallen, e
inzukalkulieren. Dabei ist die Trennung in reiner Bausc
hutt, Mischabfall (Restmüll), Holzabfall, mineralischer
Abfall und Kunststoffabfall - grüner Punkt- entsprech
end der Vorschriften des Bundeslandes / der Gemeinde d
es Bauortes zu berücksichtigen.
Es ist Pflicht des ANs, täglich die Beseitigung von Abf
ällen und Schutt aus eigener Arbeit durchzuführen. Das
Baustellenpersonal ist anzuweisen, grundsätzlich die Ar
beits- und Lagerplätze aufzuräumen und den Arbeitsbere
ich von Verpackungs- und Restmaterialien, Schutt, Staub
, Abfällen und dergl. zu säubern.
Kommt der AN auf der Baustelle einer mündlichen Mahnun
g nicht kurzfristig nach, so ist die AG-Bauleitung ohne
jede weitere Mitteilung berechtigt, die Säuberung auf
Kosten des ANs durch einen Dritten vornehmen zu lassen
.
Bei nicht eindeutig nachweisbarer Zuordnung verbliebene
r Abfälle erfolgt die Verteilung der Kosten anteilig d
urch die Schätzung des AG.
Hinweis:
Umlagen werden mit der Schlussrechnung wie folgt abgere
chnet
Bauwasser: 0,30 % der Schlussrechnungssumme
Baustrom: 0,40 % der Schlussrechnungssumme
Bauwesenversicherung: 0,30 % der Schlussrechnungssumme
4. Baustrom
Baustrom Hauptanschluss wird durch AG bereit gestellt,
die Baustromverteiler wurden unter Position 6.3 /9.3 Ba
ustrom ausgeschrieben.
Die Kosten für den Verbrauch des Baustroms werden auf d
ie Firmen umgelegt.
5. Bauwasser
Bauwasser Hauptanschluss wird durch AG bereit gestellt
Der Anschluss wurde unter Bauwasser ausgeschrieben.
Die Kosten für den Verbrauch des Bauwassers werden auf
die Firmen umgelegt.
?Eine separate Bauwasseranlage wird bauseits nicht gest
ellt. Es stehen nur Bestands-Zapfstellen zur Verfügung
Die Bauwasseranlage ist Bestandteil dieser Ausschreibun
g und ist allen am Bau beteiligten Gewerken zur Mitben
utzung zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat für seine eigenen Leistungen geeignetes Schl
auchmaterial und Verteilungen seinem Bedarf entsprechen
d selbst zu erstellen und in der Kalkulation zu berücks
ichtigen. Der AN trägt die Verantwortung und die Kosten
bei Wasserschäden durch sein eigenes undichtes Schlauc
hmaterial oder nicht geschlossene Zapfstellen.
Eine Überprüfung der Eignung des Trinkwassers als Bau-
und Anmachwasser für Beton, Putzmörtel etc. ist Sache
des AN. Die Kosten für eventuell erforderliche Wasserzu
sätze, Aufbereitungs- oder Ersatzwasserbeschaffungsmaßn
ahmen trägt ebenfalls der AN.
6. Änderung der Ausführung / Nachtragsangebote
Verursachen Entscheidungen des AG Mehrkosten über den V
ertragspreis hinaus, so hat der AN die schriftliche Fre
igabe durch den AG einzuholen.
Der entsprechende interne Genehmigungsvorgang und Diens
tweg des AG von ca. 2-4 Wochen nach Zugang des prüfbare
n Nachtragsangebots ist hierbei einzukalkulieren, so da
ss terminliche Verzögerungen durch die Genehmigung von
vertraglichen Abweichungen bzw. Bewilligung von Ansprüc
hen des AN kein Anrecht auf Anerkenntnis von Behinderu
ngen darstellen. Behinderungsanzeigen aus diesem Grunde
sind ausgeschlossen.
Die örtliche Bauleitung des AG hat jedoch gem. VOB/B §
1 Abs. 4 Vollmacht, nicht vereinbarte Leistungen, die z
ur Ausführung der vertraglichen Leistung notwendig sind
, anzuordnen (s. o.). Diese sind vom AN umgehend, ohne
Beharren auf vorherige Genehmigung von Mehrkosten, ausz
uführen. Die Prüfung des Anspruchs auf Mehrvergütung er
folgt schnellstmöglich nach Vorlage des kompletten Nach
tragsangebotes während bereits laufender Ausführung.
Die Preisgestaltung für geänderte oder zusätzliche Leis
tungen ist auf der Kalkulationsbasis der Preise des Hau
ptleistungsverzeichnisses unter Vorlage der entsprechen
den Nachweise vorzunehmen und in Form von Nachtragsange
boten umgehend nach Bekannt werden der zusätzlichen / g
eänderten Leistungen vorzulegen.
Nachtragsangebote sind mit folgenden Angaben einzureich
en:
- Gliederung nach LV-Titel und Positionen
- Begründung der Änderung
- Voraussichtliche Massen
- Aus dem LV entfallende Positionen mit Massen und Prei
sen
- Daraus resultierende Mehr- und Minderkosten
- Prüfbarer Kalkulationsnachweis unter Berücksichtigung
und Nachweis der Kalkulationsbasis
des Hauptangebotes
- Plankopien mit gekennzeichneten Änderungen
- Berücksichtigung von eventuellen Nachlässen
- Auswirkungen auf die Ausführungszeit und den Terminpl
an
Unvollständig eingereichte Nachtragsangebote werden man
gels Prüffähigkeit nicht bearbeitet.
7. Illegale Arbeitskräfte
Auf der Baustelle dürfen weder durch den AN noch durch
seine Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,
- für die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen keine
Sozialabgaben abgeführt werden oder
- die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz ein
er gültigen Arbeitserlaubnis sind oder
- deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderl
iche Erlaubnis erfolgt.
Der AN hat sicherzustellen, dass die genannten Verpflic
htungen durch ihn selbst und durch die von ihm
beauftragten Nachunternehmer eingehalten werden.
Die Zuwiderhandlung gegen die genannten Verpflichtungen
berechtigt den AG zur fristlosen Kündigung aus wichti
gem Grund.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt
vorbehalten.
8. Preisbindung
Alle Preise sind für die Dauer der vertraglich vereinba
rten Bauzeit, und für weitere sechs Monate über die ve
rtraglich vereinbarte Gesamt-Bauzeit hinaus, Festpreise
. Alle Preisänderungen (Lohn- und Materialpreis- sowie
Entsorgungsgebührenerhöhungen, Stand- / Vorhaltezeiten
etc.) sind einzukalkulieren.
9. Werkstatt- und Montagepläne
?sind als besondere Leistungen gem. VOB/C vor Ausführun
g zu liefern und in besonderen Positionen erfasst
Ein Zurückbehaltungsrecht des AN an den von ihm erstell
ten Unterlagen, die für die Durchführung und die Reali
sierung des Bauvorhabens erforderlich sind, ist ausgesc
hlossen.
10. Prüfpflichten
alle nach Auftragsvergabe übergebenen Zeichnungen, Unte
rlagen und Angaben des AG oder seiner Beauftragten (Un
terlagen werden ebenenweise übergeben) sind vom AN vor
Verwendung und Aufnahme der Arbeiten auf Vollständigkei
t, Übereinstimmung mit allen Vorschriften und auf techn
ische Richtigkeit zu prüfen.
Werden Bedenken oder Beanstandungen nicht spätestens 10
Tage nach Erhalt der jeweils übergebenen
Planungspakete oder Angaben bzw. vor Aufnahme der Arbei
ten dem AG schriftlich angezeigt, dann gelten diese al
s vom AN geprüft und akzeptiert.
Der AN hat die für ihn notwendigen Ausführungsunterlage
n entsprechend Bauablauf vom AG rechtzeitig anzuforder
n, so dass ihm für die Prüfung und ggf. Beanstandungen
und Überarbeitung genügend Zeit zur Verfügung steht. Fü
r etwaige Überarbeitungen der Planungen infolge der Prü
fung durch den AN sind jeweils 10 Tage zu berücksichtig
en und führen zu keiner Verlängerung der Vertragsfriste
n.
Vor Ausführungs- und Produktionsbeginn ist ein örtliche
s Aufmaß zu nehmen und mit dem AG abzustimmen; es sind
sämtliche vertraglich geschuldeten Werkstattzeichnungen
und Montagepläne zu fertigen und dem AG rechtzeitig
zur Genehmigung vorzulegen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt we
rden, die vom AG zur Ausführung freigegeben sind.
Die Prüfung erfolgt nach Plausibilität hinsichtlich der
Übereinstimmung mit den Projektzielen und stellt den A
N nicht von seiner vertraglichen Verantwortung für sein
e Leistungen frei. Das ausnahmsweise Arbeiten nach Vor
abzügen muss vom AG schriftlich genehmigt werden.
1. Arbeitszeiten
Die Titel zur Baustelleneinrichtung beinhalten die für
die Ausführung der Arbeiten aller vertraglichen Leistun
gen erforderlichen Baustelleneinrichtungen.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Allgemeinen Baus
telleneinrichtung für die Rohbauarbeiten Verblendsmaue
rwerksarbeiten sowie Tiefbauarbeiten zu erbringen:
- Sozialeinrichtungen
- Sanitäreinrichtungen
- Bürocontainer für den AG
- Anschlüsse an die Medien
- Herrichten, Anlegen und Vorhalten von Lagerflächen, B
austraßen, Zufahrten, Umleitungen
- alle für die Ausführung notwendige Schnurgerüste
Die Anlagen sind für die hier beschriebenen Leistungen
vorzuhalten und während der Bauzeit zu unterhalten. Mit
den Angebotsunterlagen erhält der Bieter einen Lagepla
n über das gesamte Baugelände (Plan zur Baustelleneinri
chtung). In diesen Lageplan hat der AN die von ihm vorg
esehene Baustelleneinrichtung (BE), inklusive aller Lei
tungen und Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und T
elekommunikation, für die Abwicklung der gesamten Leist
ungen einzutragen.
Der Plan mit der Baustelleneinrichtung ist spätestens 2
0 Kalendertagen nach Auftragserteilung zu übergeben. De
r BE-Plan muss vom AG freigegeben werden und wird Vertr
agsbestandteil.
Die Baustelle ist umlaufend durch einen geschlossenen B
auzaun zu sichern.
Firmen bzw. Werbebanner sind nur nach Absprache und Gen
ehmigung vom AG möglich.
Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sowie nach Beendig
ung der hier beschriebenen Leistungen mit Übergabe der
Baustelle an den nachfolgenden Unternehmer bzw. den AG
hat der AN mit dem AG den Zustand des Gehweg-/ Straßenb
ereichs festzustellen und in einem Übernahmeprotokoll z
u dokumentieren. Die Kosten sind mit in die Einheitspr
eisen der BE einzukalkulieren.
Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen (Sicherung der
Baustelle, Schutzschichten für Überfahrten etc) sind im
Vorfeld durch den AN zu klären und die Kosten für dies
e Maßnahmen bzw. für die Auflagen der Genehmigungsbehör
den mit in die Einheitspreise der BE einzukalkulieren
.
Die für die BE zu den auf dem Grundstück vorhandenen Fl
ächen zusätzlich benötigten Flächen sind vom AN bei den
zuständigen Behörden zu beantragen. Die Lagerplätze si
nd so anzulegen, daß die Baustelle über die gesamte Bau
zeit einen ordentlichen Eindruck macht.
Die Einrichtung aller für die eigenen Leistungen erfo
rderlichen Anschlüsse für Bauwasser-, Abwasser und Bau
stromanschlüsse ist vom AN zu planen und zu veranlassen
und unter positionen Baustrom und Bauwasser abzurechne
n.
Baustellenordnung / Unfallverhütung
Die zur Erfüllung der beauftragten Leistungen notwendig
en Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsgesetze
sowie die vom Auftraggeber zu erlassende Baustellenordn
ung und der SiGe Plan sind einzuhalten. Dem AN obliegt
die Pflicht, sich hiervon in geeigneter Weise Kenntnis
zu verschaffen und alle seine Arbeitnehmer vor Aufnahme
der Arbeiten entsprechend einzuweisen.
Der AN hat alle Maßnahmen eigenverantwortlich im Rahmen
seiner Baustelleneinrichtung mit den zuständigen Behör
den abzustimmen und durchzuführen. Vom AN ist nach Einr
ichtung der Baustelle eine Ortsbesichtigung mit den zus
tändigen Behörden für Arbeitssicherheit durchzuführen.
Dabei ist vom AN mit den Behörden zu klären, ob und in
welchen Zeitabständen Besichtigungen und Begehungen erf
orderlich sind und diese durchgeführt werden.
Die Titel zur Baustelleneinrichtung beinhalten die für
Anforderung an die Technischen Bearbeitung des AN
Alle nach Auftragsvergabe übergebenen Zeichnungen, Unte
rlagen und Angaben des AG oder seiner Beauftragten sind
vom AN vor Verwendung und Aufnahme der Arbeiten auf Vo
llständigkeit, Übereinstimmung mit allen Vorschriften u
nd auf technische Richtigkeit zu prüfen.
Der AN hat die für ihn notwendigen Ausführungsunterlage
n entsprechend Bauablauf vom AG rechtzeitig anzufordern
, so dass ihm für die Prüfung und ggf. Beanstandungen u
nd Überarbeitung genügend Zeit zur Verfügung steht.
Vor Beginn der Technischen Bearbeitung, jedoch späteste
ns vor Beginn der
Fertigung und/ oder Ausführung ist ein örtliches Aufmaß
zu nehmen und mit dem AG abzustimmen.
Schnittstellen
Neben der beigestellten Ausführungsplanung, sprich Scha
l- und Bewehrungspläne für Ortbetonkonstruktionen des T
ragwerkes, sind bei der Bauleistungsübernahme weitere P
lanungsleistungen wie Werkstattplanungen und Planung d
er Bauzwischenstände durch den Auftragnehmer (AN) erfor
derlich und diese Leistungen wurden in entsprechenden P
ositionen erfasst.
Im Leistungsumfang des AN ist die Werkstattplanung vers
chiedener Bauteile sowie die Kosten der statischen Prüf
ung (sofern diese nicht vom Bauherren bereitgestellt wi
rd) und die terminlich rechtzeitige Leistungserbringung
mit enthalten. Sämtliche planerischen Unterlagen sind
seitens des AN durch einen Qualifizierten Tragwerksplan
er (ggf. Bauvorlageberechtigten) einzureichen!
Insbesondere sind betroffen:
Planungen, Stücklisten und statische Berechnungen von
Bauteilen die nicht zur eigentlichen Gebäudetragkonstru
ktion gehören. (z.B. Geländer inkl. deren Dübelbefestig
ung, Fundamente von Haustechnikanlagen, Nichttragende M
auerwerkstrennwände, Nichtragende Leichte Trennwände ,
separater Anprallschutz )
Elementplanung für Stahlbetonfertig- und -halbfertigte
ile, einschließlich Stahl- und Stücklisten sowie Elemen
tübersichts- und Verlegepläne inklusive statischer Bere
chnungen der Elemente auf Grundlage der Objektstatik. S
ämtliche Randbedingungen wie Transport- und Montagezust
ände sind durch den AN zu berücksichtigen und bei seine
r Elementstatik zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabe
i die Anschlüsse der Fertigteilplanung an die Ortbetonp
lanung bei Veränderungen anzupassen.
Durch den AN ist die planerische Bearbeitung (Statik /
Pläne) für sämtliche Baubehelfe (insbesondere Schalung
en, Hilfsgerüste, Absteifungen, örtliche Verbauten, Brü
cken und ggf. deren notwendige Lastverteilungen bzw. Gr
ündungen etc.) auszuführen und prüfen zu lassen. Dies
gilt auch für alle Belange hinsichtlich von Kranstandor
ten im bzw. neben dem Gebäude.
Die mit der Festlegung von Betonierabschnitten verbund
enen Arbeitsfugen erfolgen nach Wahl des AN in Abstimmu
ng mit der Objektplanung und Tragwerksplanung. Sind mit
der Wahl der Art und Lage der Arbeitsfuge Veränderunge
n der Ausführungsplanung verbunden (z.B. Anschlussbeweh
rung, Fugenbänder, Abdichtungen, ... ) so ist es Sache
des AN die Ausführungsplanung eigenverantwortlich anzup
assen. Alle Anschluss und Bauteilfugen sind mindestens
als "raue"Fuge gemäß DIN EN 1992-1-1 auszubilden, bei W
andträgern bzw. bei Oberzügen und Unterzügen sind alle
Fugen "verzahnt"auszuführen.
Sämtliche bautechnische Prüfungen, die der AN veranlas
st, sind durch den Prüfingenieur des Bauherrn auszuführ
en. Die Prüfzeugnisse, aber auch die geprüften Unterlag
en, sind dem AG in geeigneter Form, nach Absprache mit
der Bauleitung des AG, zu übergeben.
Sämtliche Planungsleistungen des AN erfolgen auf Grund
lage der freigegebenen Planungsunterlagen des Objektpla
ners und der Fachplaner.
Planungsgrundlage auf der Baustelle: Die bereitgestell
ten und als "baufrei"gegebenen Ausführungspläne des Arc
hitekten (einschließlich Rohbauplanung), des Haustechni
kplaners und -wenn erforderlich -weiterer Planer (z.B.
Aufzugsplaner, .) sind als verbindliche Planunggrundlag
e auf der Baustelle zu verwenden. D.h. Schal- und Bewe
hrungspläne sind keine Rohbaupläne und bedürfen der Erg
änzung durch andere Planunterlagen.
Alle möglicherweise entstehenden Aufwendungen, die aus
den nachfolgend genannten Punkten dem AN erwachsen kön
nen, sind einzukalkulieren:
Bei Verwendung anderer Baustoffe, Produkte und/oder Sy
steme ist der Nachweis der Gleichwertigkeit vom jeweili
gen Bieter im Angebotsprozess, bei späteren Wechseln re
chtzeitig vor dem Einbauzeitpunkt selbständig und unauf
gefordert zu erbringen (z.B. statischer Nachweis unter
Beachtung des Einflusses auf das gesamte Tragsystem, ba
uaufsichtliche Zulassung, etc.).
Für im Tragwerk eingesetzte Produkte oder Systeme müss
en bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen; die jeweilig
en Herstellerangaben, Einbauvorschriften und Richtlinie
n sind vollumfänglich zu beachten. Die bauaufsichtliche
n Zulassungen müssen zum Zeitpunkt der Abnahme gültig s
ein.
Die Mengen und Massen für Aushub und Gründung sind auf
der Basis der Angaben des Baugrundgutachtens und des A
ushubplanes der Objektplanung zu erstellen. Im Zuge der
Ausführung vom Baugrundgutachten können abweichende Ba
ugrundeigenschaften angetroffen werden.
Einbauteile wie Halfenschienen, Anschweißplatten, etc.
werden in allseitigen Einbau- und Schalsituationen vor
gesehen (also auch auf Zuschalseite, Deckenoberseite, e
tc.)
Beton- Maurer- und Vergussarbeiten: Die Vergussfestigk
eiten entsprechen mindestens der jeweilig höheren Baute
ilfestigkeit angrenzender Bauteile. Der Verguss muss qu
ellfähig und auf die Sollfugengrößen abgestimmt sein.
Vorlage Werkstatt- und Montageplanungen bzw. Statik im
Rahmen der Bauvorbereitung durch den AN zuerbringen:
Werkstatt- und Montageplanungen sowie tragwerkstechnisc
he Berechnungen, welche vom AN für die Erbringung der e
igenen Leistung erforderlich sind und welche dem Prüfi
ngenieur zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, sind
stets für "Planungen" durch einen bauvorlageberechtigte
n Planer bzw. für "statische Berechnungen" durch einen
eingetragenen Tragwerksplaner zu erstellen und unterzei
chnen zu lassen.
Planlauf und Freigaben :
Die Plananforderungen hat der Auftragnehmer rechtzeitig
schriftlich zu tätigen. Der Planvorlauf beträgt 2 Kale
nderwochen für Tragwerksplanung und Prüfstatik. Die Aus
führungsunterlagen werden dem Auftragnehmer im Rahmen
der Bauanlaufbesprechung übergeben.
Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen:
Statisch relevante Schlitze und Durchbrüche werden in d
en Schalplänen der Tragwerksplanung erfasst und sind ei
nzuschalen und mit einem speziellen Bewehrungskorb gemä
ß Bewehrungsplanung (Randeinfassung und Randverbügelung
, Diagonaleisen in den Ecken, jeweils oben und unten) z
u versehen.
Da Schalpläne keine Rohbaupläne darstellen, sind weiter
e Schlitz- und Durchbruchsangaben sowie Einlege-
arbeiten den Architektenplänen bzw. den Plänen der Fach
planer zu entnehmen.
Unter statisch relevanten Durchbrüchen und Schlitzen we
rden allgemein verstanden:
· Durchbrüche und Schlitze aller Größen im Umfeld von c
a. 1,65 m um Stützen, Wandenden, Wandecken (incl. Schäc
hte, etc.) - hier sind nachträgliche Bohrungen nicht mö
glich
· Durchbrüche und Schlitze aller Größen in Unter- und O
berzügen und Stützen. Hier sind nachträgliche Bohrungen
nicht möglich. Dies gilt auch für Wandpfeiler mit eine
m Querschnittslänge kleiner dem 5-fachen der Wanddicke
· Durchbrüche und Löcher größer 0,5 x 0,5 m außerhalb v
orgenannter Bereiche, auch bei Überschrei-
tung nur einer Einzelabmessung, in allen Wänden und Dec
ken
Nachträgliches Schlitzen
Nachträgliches Schlitzen- bzw. Durchbruchsherstellung b
edarf immer einer statischen Einzelfallprüfung und Frei
gabe durch den Tragwerksplaner. Die Herstellung hat dur
ch Fräsen, Schneiden bzw. Bohren zu erfolgen.
Ecken sind ggf. durch Kernbohrungen auszurunden und fre
igelegte bzw. geschnittene Bewehrung ist gegen Korrosio
n zu schützen.
Anforderung an die Technischen Bearbeitung des AN
1. AllgemeinDer AN wird ergänzend zur VOB, jedoch ohne
Anspruch auf Vollständigkeithingewiesen auf die Berücks
ichtigung folgender Richtlinien: a) Merkblätter des DBV
, jeweils in der aktuell gültigen Fassungb) Richtlinie
n des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, jeweils in de
raktuell gültigen Fassung,c) Merkblatt des Bundesverban
d der Deutschen Zement-Industrie, jeweilsin der aktuell
gültigen Fassung. 2. Beton 2.1 Baustoff BetonBei der H
erstellung und Überwachung von Beton- und Stahlbetonbau
teilengilt die aktuelle Fassung der DIN EN1992-1-1. Die
verwendeten Betongüten sind in der Ausführungsunterlag
e/Postitionsplänen des Tragwerksplaners dargestellt. Es
gelten die Eintragungen in den Plänen und die Angaben
der örtlichenAG Bauleitung.Werden unterschiedliche Beto
ngüten verlangt, so ist derBetonierfortschritt so einzu
richten, dass die höheren Betongütengewährleistet sind.
Die Verwendung von Betonzusatzmitteln bedarf der Zusti
mmung der AGBauleitung. Die Betonzusammensetzung und di
e Verarbeitung des Frischbetons muss soerfolgen, dass e
in Beton mit möglichst geringer Schwindneigung undTempe
raturentwicklung entsteht. Auf eine sorgfältige Nachbeh
andlung desjungen Betons ist besonders zu achten. Es is
t ein Schutz vorzusehen,gegen zu starkes Abkühlen oder
Erwärmen, Austrocknen. 2.2 TransportbetonEs ist nur wer
kgemischter Transportbeton zugelassen. Die Eigenfeuchte
der Zuschläge ist bei der Produktion zu ermitteln,wobe
i insbesondere die des Sandanteils kontinuierlich oder
chargenweisezu messen ist. Die ermittelten Mengen sind
bei der Wasserzugabe und imStoffraum entsprechend zu be
rücksichtigen. 2.3 Nachbehandlung des BetonsEs ist DIN
1045 -3 Abschn. 8.7 zu beachten. Der Beton ist nach dem
Betonieren und während des Bauzustandes gegen Abkühlung
und gegenAustrocknung mit geeigneten Maßnahmen zu schü
tzen. Zur Dauer derNachbehandlung sind in der Richtlini
e zur Nachbehandlung von Beton desD.A.f.Stb. Mindestanf
orderungen angegeben. Es sind witterungsabhängigeMaßnah
men zur Minimierung von Schwindwirkungen zu treffen. 2.
4. ArbeitsfugenLage und Ausbildung von Arbeitsfugen sin
d abzustimmen mit demArchitekten, der örtlichen Bauleit
ung und dem Tragwerksplaner. Alle Arbeitsfugen sind gen
erell als raue Fugen auszuführen und mit dafür geeignet
en Elementen (recostal o.glw.) abzustellen. Vor dem Anb
etonieren ist durchgedrungene Zementschlempe undausgela
ufener Beton zu entfernen und ausreichend lange zu näss
en.Arbeitsfugen sind grundsätzlich außerhalb hochbeansp
ruchterBauteilbereiche (z. B. Stützen, Außenwandecken u
sw.) anzuordnen. 2.5. BetondeckungFür die Betonüberdeck
ung gelten die Regelungen der Eurocode 2 / DIN EN 1992-
1-1. Außerdem sind die "Empfehlungen zur Verbesserung d
er Dauerhaftigkeit von Außenbauteilenaus Stahlbeton" de
s Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu beachten. 3.
Bewehrung 3.1. Betonstahl, Abrechnung BewehrungAls Bewe
hrung ist Betonstahl der Güte B 500S nach DIN 488 und B
500Mnach DIN 488 zu verwenden. Die Abrechnung erfolgt
ausschließlich nach den in den Plänen undStahllisten en
thaltenen Stahlmengen. Die Bewehrung umfasst alle erfor
derlichen Bewehrungsstahlmengen, die zurHerstellung der
Beton- und Stahlbeton Bauteile erforderlich sind.Die M
ontageeisen sowie die Sonderformen der Bewehrungen sind
einzukalkulieren. Spezialteile, wie Schraubmuffen inkl
. Gewindeherstellung, Dübelleisten,Anschlussbewehrungsk
ästen werden in gesonderten Positionen erfasst undvergü
tet.
3.2. Abstandshalter
Für die Wahl und Anordnung von Unterstützungen ist
das DBV Merkblatt Unterstützungen"? zu beachten.
Sämtliche für die Unterstützungen erforderlichen
Stahlmengen sind separat ausgeschrieben.Das Einbringen
von Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. 3.3. B
ewehrungsabnahme Jede eingebaute Bewehrung und alle sta
tische wirksamen Einbauteile (z.B.Schöck-Körbe usw.) si
nd vor dem Zuschalen durch den Prüfingenieurfreizugeben
. Eine Betonage ohne Freigabe ist nicht zulässig. Die K
ontrolle der Bewehrung ist mindestens 2 Arbeitstage vor
der geplanten Abnahme beim Prüfingenieur schriftlich z
u beantragen. Der Termin ist so zu wählen, dass ausreic
hend Zeit vor der Betonage bleibt, um eventuelle Änderu
ngen oder Anpassungen durchführen zu können.Treten info
lge zu kurz angesetzter Fristen für die Kontrolle undMä
ngelbeseitigungen Verzögerungen beim Bauablauf ein, so
werden diesenicht für eine Fristverlängerung anerkannt;
ebenso können hieraus keineMehrforderungen abgeleitet
werden. Dies gilt auch für vorgezogeneTeilkontrollen.Ze
itgleich mit dem Rohbau sind die Blitzschutz-, Erdungs
massnahmen und Leerrohrarbeiten zurealisieren, 3.4. Ans
chlüsseEs werden sowohl in die Schalung einzulegende (A
nschlussplatten undAnkerschienen, etc.) als auch nachtr
äglich am Ortbeton zu befestigendeVerankerungsmittel (D
übel, Anker, etc.) zur Anwendung kommen.4. Öffnungen, V
ersprünge, Bauteilanschlüsse Das Herstellen umfasst all
e Höhenversprünge entsprechend Planung, alleerforderlic
hen Durchbrüche in Decken, Lufträume zwischen Ebenen,ei
nschl. Verstärkungen und Einbauteile.Ebenso sind alle e
rforderlichen An- und Abschlüsse zwischen denverschiede
nen Bauteilen zu berücksichtigen und fachgerecht auszuf
ühren.Sofern nicht gesonderte Positionen im LV aufgefüh
rt sind, sind die damitverbundenen Aufwendungen, als Be
standteil der Leistung, in dieEinheitspreise der jeweil
igen Konstruktionen einzukalkulieren. 5. Schalung 5.1.
Mengenermittlung Schalung Die Massen aller Schalungen d
er Ortbetonwände, Stützwände einschließlichder Stirnsei
ten sind als Abwicklung der Ansichtsfläche abzurechnen.
Füralle Fundamentplatten und Bodenplatten wird festgel
egt,dass die zu stellende Randabschalung nur einmal am
äußeren Randumlaufend vergütet wird unter Berücksichtig
ung der jeweiligenPlattendicken. Schalungen für Versprü
nge und Arbeitsfugen innerhalb derPlatte werden nicht g
esondert vergütet, Aufwendungen hierfür sind in dieEinh
eitspreise einzurechnen. 5.2. Hinweise zur Schalung Die
vom AN gewählte Schalmethode muss dem Stand der Techni
k entsprechen. Nach dem Ausschalen sind alle Flächen zu
entgraten. Die Schalungen sind vor Beginn des Betonier
ens genügend anzufeuchten.Werden Trennmittel verwendet,
so dürfen diese Mittel den Beton in keiner Weise ungün
stig beeinflussen, z. B. verfärben, bzw. die den Haftve
rbund von Bewehrung und Beton stören. Ihre Verträglichk
eit mit späteren Anstrichen oder Beschichtungen (Spacht
el / Putz) ist zu überprüfen und mit der Bauleitung abz
ustimmen. Es dürfen nur Mittel mit Prüfzeugnissen für W
asserschutzgebiete verwendet werden. Die Hinweise zu de
n jeweiligen Schalungshöhen in den Positionen sind zu b
erücksichtigen. Als Standard-Schalungen sind vorzusehen
:gehobelte Schalung oder großflächige, nichtsaugende Sc
halung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen und mit
gefasten Kanten (Fasen max. 10 mm), Betonwarzen und -g
rate abgeschliffen, für sichtbar bleibendeBetonflächen
für bauseitige malermäßige Nachbehandlung (Teilspachtel
ung und Anstrich), als glatte Schalung.5.3. Ausschalfri
sten Die ausreichende Festigkeit des Betons bzw. das wi
rksame Betonalter ist vomAN eigenverantwortlich festzus
tellen. Für alle Ortbeton, oder Halbfertigteil Wände un
d Decken ist eine Ausschalfrist gemäß statischen Erford
ernissen einzuhalten und auf den zu verwendenen langsam
erhärtenden Betonabzustimmen. Das Verbleiben in der Sc
halung ist Teil der Nachbehandlung.Decken sind bis zu e
inem wirksamen Betonalter zu unterstützen. Wandträger m
üssen nach Erfordernis länger unterstützt bleiben. Zur
Aufnahme der Betonierlasten inkl. der Rüstung ist es u.
U.erforderlich, über mehrere Geschosse, ggf. bis zur G
ründung,durchzustützen, siehe hierzu die zulässigen Nut
zlasten gemäßBaubeschreibung Tragwerk.Maßnahmen zur Ers
tellung von Schalungen auf Gründungspolster sind zu ber
ücksichtigen.Der AN hat die Nachweise für diese Maßnahm
en in Abhängigkeit von den vonihm gewählten Arbeitstakt
en und Rüstungen zu erbringen. Aufwendungenhierfür sind
in die Einheitspreise einzurechnen. 6. Einbau von Fert
igteilen 6.1 Einbau von Betonfertigteilen Alle Aufwendu
ngen an Betonfertigteilen für Positionierung, temporäre
Unterstützungen und Abschalungen zur Montage und Schutz
während der Rohbauarbeiten sindin die Einheitspreise e
inzukalkulieren6.2 Anforderungen Betonfertigteile Stahl
betonfertigteile auch aus unterschiedlichen Werken sind
mit gleicher Zusammensetzung, gleichen Zuschlagstoffen
und gleichen Bindemittel aus einem identischen Zementw
erk herzustellen. Die Kantenausbildung von Betonfertigt
eilen erfolgt mit einer 10 mm Fase. 7. Toleranzen 7.1.
Toleranzen von Außenwänden, Einbauteilen Es gelten die
Festlegungen der DIN 18201 - 18203.Für die Außenwände s
owie den Einbau der für die Fertigteilevorgesehenen Bef
estigungssysteme im Rohbau gelten erhöhte Toleranzen vo
nmax. +/-10 mm. 8. Blitzschutz und Erdung Die Herstellu
ng des Blitzschutzes und der Erdung erfolgt grundsätzli
ch durch den AN Rohbau Der AN Rohbau hat folgende Leist
ungsgrenzen zu berücksichtigen: · - Erdungsdrähte und A
nschlußbauteile in den Betonfertigteile durch den AN Ro
hbauarbeiten
· - Durchdringungen Anschlußdrähte und Revisionsöffnung
en durch den AN Rohbauarbeiten
· Leistungsgrenze und Übergabepunkte sind mit dem AN El
ektro abzustimmen. 9. Qualitätssicherungskonzept Stahlb
etonbauDurch den AN Rohbauarbeiten ist rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn ein Konzept zur Sicherstellung der Qu
alitätsanforderungen an die Stahlbetonarbeiten zu erste
llen, vorzustellen und zu übergeben. Folgende Anforderu
ngen sind mindestens zu berücksichtigen, umzusetzen und
in der entsprechenden Position im Titel Technische Bea
rbeitung einzukalkulieren:- Planung der Nachbehandlungs
maßnahmen und der Nachbehandlungsdauer des Betons- Plan
ung der Einschal- und Unterstützungszeiten für die unte
rschiedlichen Betonbauteile- Planung der Betonzusammens
etzung für die unterschiedlichen erforderlichen Betone-
Maßnahmen zur Sicherstellung und Umsetzung der erhöhte
n Toleranzvorgaben 10. Überwachung Betoneinbau Klasse 2
Überwachung der Herstellung und Verarbeitung von Beton
der Überwachungsklasse 2.Die Verarbeitung von Betonen d
er Überwachungsklasse 2 ist durch eine dafür anerkannte
Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) zu überprüfen. W
eiterhin muss der AN über eine ständige Betonprüfstelle
(Eigenüberwachung) verfügen. Sämtliche mit der Überwac
hung gemäß Überwachungsklasse 2 in Verbindung stehenden
Aufwendungen sind innerhalb dieser Position zu berücks
ichtigen und einzukalkulieren.Die Bescheinigungen über
die Güteüberwachung sind dem AG umgehend unaufgefordert
zur Verfügung zu stellen. Sämtliche mit der Überwachun
g gemäß Überwachungsklasse 2 in Verbindung stehenden Au
fwendungen sind in die entsprechende Position im Titel
Technische Bearbeitung einzukalkulieren.
1. AllgemeinDer AN wird ergänzend zur VOB, jedoch ohne
1. Grundlage für die Ausführung der Leistung:
- DIN EN 1996 (EC 6) "Bemessung und Konstruktion von
Mauerwerksbauten",
- VOB Teil C DIN 18330 "Maurerarbeiten".
2. Die benötigten Vormauerziegel (einschließlich aller
Formziegel) sind als Gesamtmenge zu bestellen.
Die Vormauerziegel sind bodenfrei zu lagern.
Bei der Verarbeitung sind die Vormauerziegel stets aus
mehreren Paketen gleichzeitig zu entnehmen ("quermische
n").
Eine ausreichende Bevorratung der Baustelle ist erforde
rlich.
Hinweis: Mit ganzen Paketen an der Verarbeitungsstelle
(Gerüst) lässt sich ein ausreichendes Vermischen nicht
erreichen.
Das erforderliche Mischen der Ziegelsteine wird nicht b
esonders vergütet und ist in den Einheitspreis einzurec
hnen.
3. Die Verarbeitungsrichtlinien der Ziegel- und Mörtelh
ersteller sind zu beachten.
4. Es dürfen nur Vormauerziegel verarbeitet werden, die
den Anforderungen der DIN 771-1 bzw. DIN 105-100 entsp
rechen und die der ständigen Güteüberwachung (einschlie
ßlich Eigenüberwachung) unterliegen.
5. Die vorgeblendete Ziegelfassade ist von Fassaden-Ge
rüsten aus zu erstellen.
Rückverankerungen im Sicht-Ziegelmauerwerk sind in geei
gneter Weise auszuführen.
6. Nach jeder Arbeitsunterbrechung ist das Sicht-Ziegel
mauerwerk horizontal abzudecken.
Auch vertikal ist das frisch errichtete und noch nicht
abgebundene Sichtmauerwerk gegen Durchfeuchtung und Sch
lagregen zu sichern.
7. Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten ist eine Probew
and nach Zeichnung zu errichten.
Ziel ist es, das Farbspiel des Ziegels, Fertigelemente
und deren Befestigung, die Arbeitstechnik, die Oberfläc
he und Farbe der Fugen zu definieren und festzulegen.
Die Musterfläche ist während der Ausführungszeit der Vo
rmauerschale als Referenz zu erhalten.
Die Kosten für die Musterwände werden in einer gesonder
ten LV-Position vergütet.
Mit den eigentlichen Arbeiten darf erst nach Abnahme de
r Probewand begonnen werden.
8. Nach entsprechender Abbindezeit ist das Sicht-Ziegel
mauerwerk in geeigneter umweltfreundlicher Weise zu rei
nigen, siehe gesonderte Position.
9. Das Sicht-Ziegelmauerwerk ist mit Vormauermörtel in
Mörtelgruppe IIa zu errichten.
10. Fertigelemente, z.B. Stürze, usw. werden in gesonde
rten Positionen im LV beschrieben und vergütet.
11. Befestigungsmittel = Flächenverankerung bei Vorsatz
schalen, z.B. Draht- oder Dübelanker sowie Lastabtragun
gen und notwendige Montageteile wie Abfangkonsolen, Ank
erschienen, Schrauben, Muttern und Beilegscheiben, sind
in nichtrostendem Stahl W 1.4571/1.4401 (Va4) auszufüh
ren.
12. Es sind bauaufsichtliche zugelassene Luftschichtank
er, z.B. Dübelanker aus V4A-Stahl, mit und ohne Dämmsto
ff-Klemmscheiben, in Wände aus Stahlbeton einzubauen.
13. Eine funktionierende Luftschicht ist zwingend erfor
derlich. Deshalb ist die Luftschicht von abgestürztem M
örtel frei zu halten.
14. Bei Ziegelvorsatzschalen sind Öffnungen zum Belüfte
n und Entwässern der Vorsatzschale im Fußpunkt im Socke
lbereich sowie oberhalb der Fensterstürze durch Offenla
ssen von Stoßfugen herzustellen.
15. Abweichend von den Festlegungen der DIN18202 - Tole
ranzen im Hochbau, Bauwerke - soll das Außenmauerwerk m
it erhöhten Ebenheitstoleranzen, Winkeltoleranzen und G
renzabmaßen hergestellt werden.
Hierzu werden die erhöhten Anforderungen an Ebenheitsto
leranzen in Tabelle 3 Zeile 7,
Winkeltoleranzen in Tabelle 2,
und Grenzabmaße in Tabelle 1 der DIN 180202
für die Mauerwerksarbeiten angesetzt.
Besonders wird hierbei auf Öffnungen für Einbauteile un
d Fenster, etc. hingewiesen.
16. Die Fenster-/ Fassadenelemente, Leibungsbleche
und Fensterbänke werden nach der Erstellung Ziegelfassa
de montiert.
17. Dem Mörtel und der Verarbeitungstechnik kommt beson
dere Bedeutung zu, siehe hierzu Merkblatt "Hinweise zu
fachgerechter Erstellung von Sichtmauerwerk".
18. Hinweis zu fachgerechten Erstellung von Sichtmauerw
erk
Vermauern: Die Mörtelkonsistenz ist dem Saugvermögen de
r jeweiligen Ziegel anzupassen.
Gemauert wird grundsätzlich "nach der Schnur" in den vo
rgegebenen Mauerwerksverbänden und Rastermaßen. Gleichm
äßige Lagerfugen werden durch Verwendung von Schichtlat
ten erzielt.
Lot- bzw. senkrechte Ecken, Leibungen, Vor- oder Rücksp
rünge werden durch "Schnüren" erreicht.
Vor Beginn der Mauerarbeiten ist der Rohbau auf möglich
e Abweichungen hin zu überprüfen.
19. Fugen im Sichtmauerwerk
Die Verfugung erfolgt nachträglich.
Bitte beachten Sie Ausführungshinweise unter Titel Zieg
elfassade
20. Schutz des Sichtmauerwerks:
Schutzmaßnahmen zur Ableitung von Tagwasser von Baustof
fen, z.B. Mauersteine und Mörtel, auch vor der Verarbei
tung, sowie von Wänden, etc. sind bei täglichem Arbeits
ende und insbesondere bei längeren Standzeiten durch Ab
decken zu schützen
Sichtmauerwerk ist während der Bauphase vor Verunreinig
ung und übermäßiger Wasserbelastung zu schützen (VOB-Ne
benleistung DIN 18330 4.1.2.)
21. Manuelle Reinigung:
Alle groben Verschmutzungen sind so weit wie möglich tr
ocken zu entfernen. Die Fassadenflächen sind abzubürste
n, auch die Fugen müssen von allen losen Mörtelresten g
esäubert werden. Danach ist die Fassade ausreichend von
unten nach oben vorzunässen.
Das Reinigen erfolgt von oben nach unten mit Wasser und
Bürste, ggf. unter Zusatz von Detergentien und Enthärt
ern.
Diese Leistung wird gesondert vergütet.
22. Musterstücke zur Bemusterung:
Vor Bestellung sind vom AN Musterelemente in ausreichen
der Anzahl und unterschiedlicher Art (in jeweils doppel
ten Ausfertigungen) von Klinker bereit zu stellen, zum
Nachweis der vorgesehenen Gebrauchs-, Farb- und Oberflä
cheneigenschaften, und vom AG die Freigabe zu erwirken.
Diese Leistung wird gesondert vergütet.
1. Grundlage für die Ausführung der Leistung:
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung für Rohbauarbeiten
01.01
Baustelleneinrichtung für Rohbauarbeiten
01.02 Baustraße BT E
01.02
Baustraße BT E
03 Erdarbeiten BT AN
03
Erdarbeiten BT AN
03.01 Erdaushub Baugrube
03.01
Erdaushub Baugrube
05 Einbauteile TGA / ELT, BT AN
05
Einbauteile TGA / ELT, BT AN
05.03 Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
05.03
Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
05.04 Fettabscheider
05.04
Fettabscheider
05.05 Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
05.05
Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
05.06 Erdverlegte Trinkwasserleitungen
05.06
Erdverlegte Trinkwasserleitungen
Rohbauarbeiten Bauteil E, Neubau Sporthalle und Mensa
Rohbauarbeiten Bauteil E, Neubau Sporthalle und Mensa
06 Erdarbeiten BT E
06
Erdarbeiten BT E
06.03 Erdaushub Baugrube
06.03
Erdaushub Baugrube
08 Einbauteile TGA / ELT, BT E
08
Einbauteile TGA / ELT, BT E
08.03 Kabelschutzrohr unter Bodenplatte
08.03
Kabelschutzrohr unter Bodenplatte
08.04 Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
08.04
Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
08.05 Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
08.05
Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
08.06 Fettabscheider
08.06
Fettabscheider
Tiefbauarbeiten, Außenanlagen - Entwässerung und Löschw
asserzisterne
Tiefbauarbeiten, Außenanlagen - Entwässerung und Löschw
12 Titel übergreifende Leistungen
12
Titel übergreifende Leistungen
12.01 Baustelleneinrichtung für Tiefbauleistun
12.01
Baustelleneinrichtung für Tiefbauleistun
12.02 Verkehrssicherung
12.02
Verkehrssicherung
12.03 Arbeiten auf Nachweis
12.03
Arbeiten auf Nachweis
12.04 Qualitätssicherung
12.04
Qualitätssicherung
13 Kanalbau außerhalb Gebäude
13
Kanalbau außerhalb Gebäude
13.01 Erdarbeiten
13.01
Erdarbeiten
13.02 Rohrleitungen
13.02
Rohrleitungen
13.03 Schachtbauwerke
13.03
Schachtbauwerke
13.04 Sonderschächte
13.04
Sonderschächte
13.05 Leerrohre
13.05
Leerrohre
13.06 Prüfungen und Nachweise
13.06
Prüfungen und Nachweise
14 Versickerungsanlage 1
14
Versickerungsanlage 1
14.01 Erdarbeiten
14.01
Erdarbeiten
14.02 Füllkörperrigole
14.02
Füllkörperrigole
14.03 Systemschächte Füllkörperrigole
14.03
Systemschächte Füllkörperrigole
14.04 Prüfung und Dokumentation
14.04
Prüfung und Dokumentation
15 Versickerungsanlage 2
15
Versickerungsanlage 2
15.01 Erdarbeiten
15.01
Erdarbeiten
15.02 Füllkörperrigole
15.02
Füllkörperrigole
15.03 Systemschächte Füllköperrigole
15.03
Systemschächte Füllköperrigole
15.04 Prüfung und Dokumentation
15.04
Prüfung und Dokumentation
16 Löschwasserbevorratung
16
Löschwasserbevorratung
16.01 Erdarbeiten
16.01
Erdarbeiten
16.02 Löschwasserbehälter und Armaturen
16.02
Löschwasserbehälter und Armaturen
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