Erd-, Tief- und Kanalbauarbeiten
Gesamtschule Grevenbroich
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauherr und Nutzer0.1.1 BauherrStadt Grevenbroich Markt 1 41515 GrevenbroichVertreten durch:Stadtbetriebe Grev enbroich AöR Bereich HochbauAnsprechpartner Jochen Küh n0.1.2 Nutzer3. Gesamtschule Grevenbroich?Bergheimer St r. 49/51?41515 Grevenbroichvertreten durch Schulleiter Herr Daniel KrohneSchulgebäude 3. Gesamtschule Grevenbr oichAb dem Schuljahr 2024/2025 wird eine dritte Gesamts chule in Grevenbroich gegründet, die zunächst in der eh emaligen Realschule Bergheimer Straße startet und ab 20 27/2028 an den Standort Wevelinghoven umzieht. Die best ehende Dietrich-Uhlhorn-Realschule wird bis 2028/2029 a uslaufen. Die geplante 6- bzw. 3-zügige Gesamtschule er fordert neben einer Sanierung der Bauteile B, Baujahr 1 996 und BT D 2005, umfangreiche bauliche Erweiterungen in zwei Bauabschnitten. Um auskömmlich Platz für die Ne ubauten zu erhalten, wird das bestehende Schulgebäude B T A, Baujahr 1964, abgerissen.Als Neu- und Umbau entste ht eine voll funktionsfähige Gesamtschule, sechszügig f ür Sekundarstufe I und dreizügig für Sekundarstufe II, bestehend aus folgenden Räumlichkeiten:· Klassen 5 10 Sekundarstufe I36 Unterrichtsräume,3 Differenzierungsrä ume, 4 Mehrzweckräume/Wissensstation (offene Lernbereic he)· Klassen 11 13 Sekundarstufe II9 Kursräume,2 Mehrz weckräume,1 Offene Lernlandschaft in Bestandsaula Baute il B· 2 Fachklassen Musik, inkl. Sammlungsräume · 2 Fachklassen Kunst, inkl. Sammlungsräume · 2 Fachklassen Werken/Technik · 6 Fachräumen Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, P hysik), inkl. Sammlungsräume, · 1 Fachraum Raum für Technologie/Informatik · 1 Lehrküche inkl. Speiseraum · Verwaltung mit Büros für Sekretariat, Schulleitung, E lternsprechzimmer, Schulsozialarbeit, Raum Berufsorient ierung und Berufsberatung, Didaktische Leitung, Abteilu ngsleitung und Ganztagsorganisation sowie Lehrerzimmer; · Lehrerarbeitsbereiche (20 Arbeitsplätze nach ArbStätt V)· Bibliothek · Mensa mit Küche (Ausgabeküche) · Mensa inkl. Bühne mit 400 Zuschauerplätzen in Reihenb estuhlung und 224 Speiseplätzen an Tischen · Dreifeld-Sporthalle, inkl. Geräteräumen, Umkleiden un d Sanitärbereichen;Die Schule wird für 1.190 Schüler un d ca. 120 Lehrkräfte ausgelegt.Für die Schulneubauten i st eine Netto-Nutzfläche NF von ca. 8.448 m², eine VF-V erkehrsfläche 2.198 m² und TF Technikflächen mit 272 m² geplant, insgesamt eine Nettoraumfläche von 10.919 m². Die Bruttogrundfläche beträgt 12.813 m².1. Grundstück1 . Vorhandene Grundstücksituation1.1.1 Lage und Erschlie ßungDas Grundstück Flurstück 1263, Bebauungsplan W55, F lur 12, Gemarkung Wevelinghoven (3228) hat eine Gesamtf läche von 30.366 m². 12.813 m² davon werden mit dem Sch ulbau und den neuen Außenanlagen bebaut.Die Erschließun g der 3. Gesamtschule erfolgt über den Heyerweg. Zusätz lich ist im südlichen Bereich des Grundstücks eine Busw endeschleife vorgesehen, die parallel angrenzen wird un d für Fahrtschüler eingerichtet wird. Diese Bushalteste lle soll auch zur Erschließung der Schule , Mensa, als Veranstaltungsraum und für die Dreifeldturnhalle mitgen utzt werden.1.2 Städtebauliche Situation1.2.1 Baugrundv erhältnisseZur Bebauung des Grundstücks wurde ein Baugr undgutachten von Terra Umwelt Consulting GmbH erstellt, welches der Neubauplanung erneut zugrunde gelegt wird und im Februar 2024 aktualisiert wurde.Folgende Schicht en existieren auf dem Baugrundstück:1. Humoser Oberbode n (bindig) I Auffüllungen (gemischtkörnig) Lößlehm I Löß (stark bindige Böden)3. Sande I Kiessan de (Terrasse, überwiegend nicht bindige Böden)Der Flura bstand des Grundwassers liegt dauerhaft > 5 m Tiefe vor . Das Grundwasser hat damit keine Bedeutung für die Bau vorhaben im B-Plangebiet.1.3 Vorhandene ErschließungDas Grundstück liegt im Westen von Grevenbroich in Wevelin ghoven und wird im Nordwesten über den Heyerweg erschlo ssen. Zukünftig sollen die Bushaltestelle und die PKW-S tellplätze zum einen weiter südlich verschoben werden, um den neuen Eingangsbereich der Schule freizugeben und zum anderen werden im südöstlichen Bereich 50 Lehrerpa rkplätze errichtet.Zusätzlich ist im südlichen Bereich eine Buswendeschleife geplant, die ebenfalls zur Erschl ießung des Grundstücks und der neuen Gesamtschule genut zt werden soll. Die Buswendeschleife dient gleichzeitig als Erschließung für die Lehrerparkplätze und der Drei feldturnhalle. Insgesamt werden in Anlehnung und Erfüll ung der Stellplatzverordnung NRW für den Schulneubau 63 Stellplätze realisiert.Die Haupterschließung für Schül er, Feuerwehr und Anlieferung erfolgt über den Schulhof , der nordwestlich entlang des Heyerwegs und südöstlich von der Buswendeschleife genutzt werden kann.Das Grund stück wird mit den Medien Wasser, Abwasser, Strom und F ernmeldetechnik aus der Straße "?Heyerweg"? erschlossen .Die Kapazitäten der einzelnen Anschlüsse wurden unters ucht und bemessen. Sie müssen jedoch teilweise ertüchti gt werden, da die Leistung für den Schulneubau bzw. die optional vorgesehenen Bauten nicht auskömmlich sind.Di e Kapazität der Frischwasserleitung ist für den Löschwa ssereinsatz nicht auskömmlich, weshalb eine Löschwasser zisterne mit einem Fassungsvermögen von 48m³ im Projekt realisiert wird.2. Bauwerk - Baukonstruktion2.1 Vorhan dene Bauliche AnlagenDer bauliche Zustand des Bestandsg ebäudes A von 1964 ist aus strukturellen sowie ökonomis chen Gründen nicht tragbar. Daher wird dieses Gebäude z usammen mit den angrenzenden, außenliegenden Sanitärräu men und dem Vordach rückgebaut. An dieser Stelle wird d er U-förmige Neubau errichtet, der im Endzustand die be stehenden Bauteile B, C und D zu einer baulichen Einhei t verbindet. Der Bauprozess erfolgt in drei Phasen, um den fortlaufenden Betrieb der Realschule bis 2027 zu ge währleisten. Erst mit dem Bezug der neuen Schule BT A n eu im Jahr 2027 können die letzten Sanierungsarbeiten a n Bauteil B sowie die Arbeiten an den Außenanlagen abge schlossen werden, sodass die Gesamtmaßnahme bis zu den Sommerferien 2028 abgeschlossen sein wird.2.2 Geplante Bauliche Anlagen2.2.1 Städtebauliches KonzeptDie Neubau ten der Gesamtschule integrieren sich im nordwestlichen und südöstlichen Bereich nahtlos in die Bestandsstrukt uren und schaffen so eine kohärente bauliche Einheit mi t kurzen Wegen zwischen den einzelnen Bauteilen.Der Neu bau des Bauteils AN, mit einem Achsraster von 2,8 x 2,8 m, fügt sich U-förmig an den Stirnseiten der Bauteile B und D an. Diese Anordnung definiert einerseits eine p rägnante Adresse zum Heyerweg, betont andererseits den Eingangsbereich des Schulhofs im Nordosten und schafft einen geschützten Innenhof.Der Neubau des Bauteils E, m it einem Achsraster von 3 x 3 m in der Mensa und 2,5 x 2,5 m in der Dreifeld-Sporthalle, schließt südlich an d as Bestandsgebäude Bauteil B an. In Verbindung mit Baut eil AN entsteht eine Magistrale, die den Zugang zur Sch ule sowohl vom Nordosten als auch vom Südwesten ermögli cht.Alle Baukörper bestehen aus zwei Vollgeschossen und sind teilweise durch eingeschossige Verbindungsbauten miteinander verbunden.2.2.2 Grundstücksbezogene Maßnahm enParallel zu diesem Bauvorhaben wird südlich angrenzen d eine Buswendeschleife errichtet, um eine zusätzliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die zukünftige Schülerschaft zu gewährleisten. Die se Maßnahme dient auch der Entlastung des Verkehrsaufko mmens entlang des Heyerwegs, insbesondere im Bereich de r Schule.2.2.3. Äußere Entwurfskonzeption2.2.3.1 Bildun g von BauabschnittenDas Schulgebäude wird in vier Bauab schnitten realisiert:1. Bauabschnitt (14.07.2025 26.08 .2025) In der ersten Bauphase werden sämtliche vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt, einschließlich der Sicherungsma ßnahmen und der Einrichtung eines temporären Zugangs zu r Schule. Zudem erfolgt die Baustelleneinrichtung sowie die Installation temporärer Gerüsttreppen, um die Fluc htwege sicherzustellen. Der Abriss des Bestandsgebäudes Bauteil A, einschließlich Vordach, Hausmeisterhaus und Fahrradlaube mit Garage, wird durchgeführt. Darüber hi naus werden in den Bauteilen B und D temporäre räumlich e Abtrennungen im Übergangsbereich zu den Neubauten Bau teil AN und E errichtet.2. Bauabschnitt (27.08.2025 20 .07.2026) In dieser Phase beginnen die Rohbauarbeiten für die Neu bauten Bauteil AN und E. Des Weiteren erfolgen die Rück bauten der Vorklinkerungen im Anschlussbereich der Baut eile AN und B, um den ordnungsgemäßen Anschluss der Neu bauten zu ermöglichen.3. Bauabschnitt (01.01.2026 19.0 7.2027) Im dritten Bauabschnitt erfolgen die Ausbauarbeiten in den Neubauten Bauteil AN und E. Gleichzeitig werden vor bereitende Arbeiten im Anschlussbereich an der nordwest lichen Ecke von Bauteil B durchgeführt, insbesondere de r Ausbau der Sanitäranlagen sowie der Heizungszentrale für Bauteil AN. Zudem wird Bauteil D saniert, in Verbin dung mit der Sanierung von Bauteil C (ab 01.01.2026).4. Bauabschnitt (20.07.2027 22.08.2028) Im letzten Bauabschnitt erfolgt der Umzug der Gesamtsch ule in den bis dahin fertiggestellten Neubau Bauteil AN . Ab diesem Zeitpunkt sind alle Bauteile bis auf Bautei l B in Betrieb. Bauteil B wird in diesem Zeitraum umfas send saniert.2.2.4 Bauart2.2.4.1 KonstruktionsartDie Ne ubauten werden in Massivbauweise, vorwiegend Stahlbeton , errichtet.3. Baubeschreibung 3.1 Bauwerk / Baukonstru ktion Alle Neubauten der Gesamtschule werden in Massivb auweise errichtet, wobei zur Gewährleistung eines schne llen und geräuschreduzierten Bauablaufs überwiegend auf Betonfertigteilelemente zurückgegriffen wird. Nichttra gende Wände werden entweder konventionell aus Trockenba uelementen oder Mauerwerkswänden erstellt.Eine konstruk tive Besonderheit stellen die Holzleimbinder in Satteld achform dar, die in der Dreifeld-Sporthalle und der Men sa verwendet werden. In der Sporthalle werden die Holzl eimbinder auf den Längsseiten von Betonfertigteilstütze n auf Gabelauflagern getragen und mit einer trapezblech verkleideten Deckenkonstruktion als Schubfeld ausgestei ft. Zwischenliegende Holzpfetten dienen der weiteren Au ssteifung des Daches. In der Mensa sind die kleineren H olzleimbinder auf einem ausladenden Auflager einer Beto nstütze positioniert. Beide Räume zeichnen sich durch d en Kontrast von Beton und Holz aus, der eine besondere ästhetische Wirkung erzielt.3.2 Baugrube Eine Baugrube ist im südöstlichen Bereich des Grundstücks für die Auf nahme von Lösch- und Regenwasserrigolen vorzusehen. Zud em wird nach dem Abbruch des bestehenden Untergeschosse s des Hausmeisterhauses im nordwestlichen Bereich des G rundstücks eine weitere Rigole eingebaut.3.3 Gründung D ie Statik (AWD Ingenieure) schlägt eine Flachgründung v or. Die Tiefe erfolgt nach den Anforderungen des Bodeng utachtens. Detaillierte Angaben sind im Entwurfsbericht Tragwerksplanung enthalten.3.4 AußenwändeDie Außenwänd e werden als zweischalige Konstruktion mit tragender St ahlbetonwand, Luftschicht und Wärmedämmung ausgeführt. Die äußere Schale besteht aus einer Klinkervormauerung. Die genauen Dimensionen richten sich nach den Planungs unterlagen.3.5 InnenwändeDie Flurwände sowie die Trennw ände zwischen den Klassenräumen in den Neubauten werden überwiegend als Betonwände ausgeführt.3.6 TreppenDer A ufbau des Zwischenpodests wird in Ortbeton ausgeführt. Dabei wird der Beton direkt vor Ort gegossen, um eine s tabile, durchgehende Struktur zu schaffen. Um Schallübe rtragungen zu minimieren, wird der Belag des Podests sc hallentkoppelt, wodurch die Schallwellen nicht direkt i n die tragenden Bauteile übertragen werden. Diese Techn ik sorgt dafür, dass das Podest sowohl tragwerksplaneri sch stabil als auch akustisch optimiert ist. Als Altern ative könnte der untere Lauf des Podests samt Zwischenp odest auch als Vollfertigteil aus vorgefertigten Betone lementen hergestellt werden.3.7 Decken In allen Bereich en werden Stahlbetondecken errichtet.3.8 Dächer Dämmstä rke im Mittel 30 cm auf allen Neubauten, Ertüchtigung a uf BT B unter Beibehalt des Bestandsaufbaus. Dachabdich tung als Foliendach mit Substratauflager für extensive Begrünung.Alle Wartungseinrichtungen, wie Dacheinläufe etc. werden durch Wartungswege 50 cm Breite erschlossen und durch Sekuranten gesichert.
Bauherr und Nutzer0.1.1 BauherrStadt Grevenbroich Markt
1. Vorbemerkungen Die nachfolgende Tragwerksbeschreibung des Entwurfs zum Projekt 3. Gesamtschule Grevenbroich basiert auf den Entwurfspl änen des Architekturbüros gmp Architekten aus Berlin vo m 18.12.2024. Geplant ist die Erweiterung einer bestehenden Schule du rch einen Neubaukomplex bestehend aus einem Schulgebäude (Bauteil AN) sowie ein er Sporthalle und einer Mensa (Bauteil E). Hierfür werden in Teilen Bestandsgebäude a bgebrochen, die Neubauten werden bis an den Bestand (verbleibende Bauteile B1/B2 und D s owie C1/C2) herangeführt, jedoch nicht mit diesen verbunden. Die nachstehende Beschreibung zum statischen Entwurf de r Konstruktion basiert auf dem Bearbeitungsstand der Architekten für die Gebäude sowie auf unserem Bearbeitungsstand aus dem gleichen Zeitraum. Ergänzungen infolge Architek tur und Haustechnik während der Planung wurden ebenso berücksichtigt wie die aktuellen Abstimmungen aus den Besprechungen. Die Konstruktion wurde in gemeinsamer Abstimmung mit de n Architekten, den Haustechnikern und den anderen Fachplanern erarbeitet. Die auf diese Erfordernisse abgestimmte Nutzung des Geb äudes und die daraus resultierenden haustechnischen Vorgaben mussten bei der Konstruktion genauso Berücksichtigung finden, wie die - aus der geographisch en Lage resultierenden - Beanspruchungen infolge Windlast, Schiefstellung und Er dbebenlasten. Dieses Dokument stellt nur die gekürzte Version zur Aus schreibung dar, grundsätzlich gilt die offizielle Tragwerksbeschreibung. 2. Tragsystem Bauteil AN Die Konstruktion des Schulneubaus erfolgt in konvention eller Massivbauweise aus Stahlbeton. Um möglichst flache Decken planen zu können wurden neben den Kernen auch Flurwände und weitere Trennwände tragend angesetzt da b auherrenseitig kein Bedarf an eine erhöhte Flexibilität der Raumnutzung gestellt wurd e. Das Gebäude besteht aus dem Erd- sowie einem Obergeschoss; es ist keine Unterkeller ung geplant. Der Neubau grenzt an den Bestand (BT B und BT D) an, wird jedoch nicht mit d iesem verbunden. Die Deckenplatten in den beiden Geschossen werden in St ahlbeton mit einer Stärke von h=25cm geplant. Diese Festlegung berücksichtigt die schalltechnischen A nforderungen und ermöglicht eine strukturierte und auf ein Minimum reduzierte Anordnung zusätzlich tragender Wände. Die erforderlichen Betongüten werden in Abhängigkeit de r Durchbiegung, Dauerhaftigkeit und Querkraftausnutzung gewählt. Die Deckenstärken werd en grundsätzlich für den Einsatz von leichten Trennwänden aus Gipskarton (max. 300kg/m) mit einer Schlankheit von li/35 ausgelegt. Hierbei wird das Ziel sein, auf gleitende De ckenanschlüsse möglichst zu verzichten. Etwaige Ausnahmen sind der statischen Berec hnung (LPH 4) zu entnehmen. Die Treppenhauswände werden einschalig aus Stahlbeton m it b=22cm hergestellt oder als Mauerwerkswand mit b=24cm ausgeführt. Die Außenwände werden in Stahlbeton in einer Breite von 20cm geplant. Umlaufend ist fassadenseitig jeweils inn en und außen ein Randunterzug vorgesehen. Die Treppenläufe werden als Fertigteile ausgeführt und schallentkoppelt über Konsolen aufgelagert, während die Hauptpodeste über den Belag en tkoppelt ohne weitere Trennung in die übrigen Geschossdecken einbinden. 3. Tragsystem Sporthalle/Mensa + Foyer Sporthalle: Im Rahmen der Vorentwufsplanung der Sporthalle wurden v erschiedene Tragvarianten durchgespielt. Diese umfassten unterschiedliche Spannwe iten, Materialitäten und Lastansätze. Das aktuell vorgesehene System vereint zah lreiche Vorteile in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Ausführung und Nachhaltigkeit: Die Sporthalle wird mit einem Dach aus Holzbindern konz ipiert. Diese weisen eine Spannweite von ca. 28 Metern und einen Achsabstand von 5,0 Metern auf (siehe Abbildung). Vorläufig wurde eine Binderabmessung von 26/240 cm ermi ttelt. Die Dachkonstruktion wird als Satteldach ausgebildet, wobei die Entwässerung über die Dachschultern erfolgt. Daraus resultiert eine abnehmende Binderhöhe zu den Auflagern hin (mindestens 2,0 m). Die Dachneigung beträgt ca. 2,5 %. Zur weiteren Aussteifung sind quer zu den Bindern Holzpfetten vorgesehen, die zusätzlich für die Aussteif ung im Brandfall angesetzt sind. Die Dachhaut bildet ein Trapezblech aus, welches zur Ausste ifung als Schubfeld angesetzt wird. Die Auflager der Binder erfolgen in der Fassadenachse a uf Stützen, die mit Gabellagern ausgestattet sind. Diese Gabellager integrieren sowohl die Halterung der Holzbinder als auch die Einbauteile für die Auflagerung der Außenwand und der Attika. Zum Nebentrakt hin werden die Binder ebenfalls auf Stahlbetonstützen in de r Wandebene aufgelagert. Diese Konstruktion ermöglicht eine effiziente Tragwerkslösung mit klaren Lastabtragungswegen. Die Stützen werden als Vollfertigteile mit Blockfundam enten / Einzelfundamenten geplant, um eine schnelle und effiziente Montage zu gewährleisten. Eine Unterkellerung der Sporthalle ist nicht vorgesehen. Die Dachlasten werden gemäß den Anforderungen des Bebau ungsplans (B-Plan) bemessen. Dies beinhaltet eine extensive Dachbegrünung sowie Lasten aus Schnee- und Personenverkehr (Mannlast). Eine zusätzliche Belastung durch technische Anlagen oder eine Photovoltaikanlage ist nicht vorgesehen. Mensa / Küche: Neben der Sporthalle wird auch für die Mensa ein überwi egend aus Holzbindern bestehendes Tragsystem geplant. Aufgrund der geringeren Spannweiten in der Mensa und der kleineren Achsabstände von ca. 3,00 m wurden für di e Binder vorläufige Abmessungen von ca. 24/95 cm ermittelt. Im Gegensatz zur Sporthalle sind hier keine Querträger vorgesehen. Auch in der Mensa wird die Dachhaut durch e in Trapezblech gebildet, das zur Aussteifung als Schubfeld dient. Über der Küche, die an die Mensa angrenzt, wird eine St ahlbetondecke eingeplant, um den spezifischen Anforderungen dieser Nutzung gerecht zu we rden. Für das Dach der Mensa werden die Lasten analog zur Sporthalle bemessen. Eine Unterkellerung ist sowohl für die Mensa als auch für die Küche ebenfalls nicht vorgesehen - Die Holzbinder liegen auf einem Stützensystem auf, welc hes als Pfosten/Riegelkonstruktion mit eingespannten Stützen die Lasten aufnimmt. Die Stüt zen bilden direkt die Auflager für die Holzbinder. Der Küchentrakt schließt direkt an die Mensa an. Dieser ist überwiegend in konventioneller Bauweise (Stahlbetondecke mit Wänden) geplant. Dieser G ebäudeabschnitt übernimmt auch einen Großteil der Aussteifung der gesamten Konstruktio n Mensa/Küche. Der Eingangsbereich mit Foyer und Vordach wird im Gegen satz zur angrenzenden Mensa anders konstruiert. Aufgrund eines Höhenversprungs wird hier ein Flachdach aus Stahlbeton geplant, welches auf einer filigranen und regelmäßigen Stützenkonstruktion ruht. Bei der Planung wurde besonderer Wert auf eine leichte und eleg ante Struktur gelegt. Die Stahlbetondecke weist eine Dicke von 25 cm auf. Der Übergang zwischen Vordach und Foyer wird monolithisch ausgebildet, das heißt, beide B auteile werden in einem Guss erstellt, um eine nahtlose Konstruktion zu gewährleisten. Sowohl ober- als auch unterseitig wird die Konstruktion entsprechend gedämmt, um den Wärmeschutzan forderungen gerecht zu werden. Es erfolgt kein direkter Anschluss an den Bestandsbau, da der Neubau eigenständig konzipiert ist. Der Durchgang zwischen Neubau und Besta nd wird jedoch in die Konstruktion integriert. In diesem Bereich stehen die notwendigen St ahlbetonstützen, welche die Lasten der Decke abtragen. Diese Stützen erhalten eine Fassade , die sich zum Freiraum und dem angrenzenden Lesehof orientiert. Das Dach über dem Durc hgang wird durch die durchgehende und gedämmte Stahlbetondecke gebildet, die das Tragwerk stabilisiert und gleichzeitig die thermischen Anforderungen erfüllt 4. Gründung, Abdichtung gegen Grundwasser Grundlage für das Gründungskonzept ist das vorab erstel lte Bodengutachten von "TERRA Umwelt Consulting GmbH"aus Februar 2024. Bei der Erstel lung des Gründungskonzeptes muss die Randbedingung Erdbebensicherheit berücksichtig t werden (Erdbebenzone 2). Mit dem ergänzenden/erweiterten Bodengutachten aus Juli 2024 wurde darüber hinaus Kennwerte für die Bemessung der Gründung bereitgestellt : Ein besonderes Augenmerk ist auf die Schnittstelle zwischen Bestand und Neubau zu le gen, insbesondere im Bereich des Bauteiles AN: Hier wird das bestehende Kellergeschoss ( diese endet ca. in Achse AD) nicht weiter genutzt und soll daher mit dem Abbruchmaterial v erfüllt werden und als Gründungspolster für den Neubau dienen. Dies gilt sowoh l für den Kellerbereich als auch für den vorhanden Luftschutzkeller. Im Übergang zum bislang nicht bebauten bzw. unterkellerten Bereich (ab Achse AD) muss daher sicherg estellt werden, dass keine signifikanten Setzungsunterschiede auftreten werden. Um dies zu erreichen, muss die Gründung des Neubaus mit Magerbeton in die tragenden Bo denschichten hinuntergeführt werden. In den bislang nicht bebauten Bereichen steht bis in ca . 1,4-2,6m Tiefe flächendeckend kein tragfähiger Boden an, auch hier müssen die Fundamente d es Neubaus mit Magerbeton tiefergeführt werden; zum einen um Setzungsdifferenzen zu minimieren und zum anderen um in den gut tragfähigen Sanden und Kiesen gründen zu können. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundament e mit den entsprechenden Bettungen bzw. zulässigen Sohlpressungen gemäß Bodengut achten. Zwischen den Fundamenten wird eine nicht tragende Bodenplatte vorges ehen. 5. Gebäudestabilität Für die Gebäudeaussteifung aus Imperfektion und Windaus steifung bzw. Erdbeben werden die Treppenhauswände und einzelne Wände, welche bis zur Gründung gerade durchlaufen, angesetzt. Das Gebäude liegt gemäß Bodengutachten in der Erdbebenz one 2 und der Untergrundklassen T. Als Einspannebene wird die UK des EGs angesetzt. Die Ho rizontallasten werden hier über die Stahlbetondeckenscheiben auf die vertikalen Traggli eder verteilt und in den Baugrund abgeleitet. Die zur Aussteifung angesetzte Bewehrung muss üblicherw eise der Duktilitätsklasse A entsprechen, was bei Stabbewehrung immer der Fall ist. Die Sporthalle wird durch die auskragenden Stützen und den Nebentrakt, welcher die Umkleiden und den Geräteraum beherbergt, zusätzlich aus gesteift. Die Konstruktion des Daches über der Sporthalle fungiert als steife Scheibe, die dazu beiträgt, die Verformungen gleichmäßig auf das gesamte Tragwerkssystem zu verteile n und somit die Stabilität zu gewährleisten. Im Nebentrakt werden die Decken und Dächer mit Filigran deckenplatten und Aufbeton ausgebildet, die ebenfalls eine wichtige Funktion für die horizontale Au ssteifung übernehmen. Diese Bauteile tragen dazu bei, das Gebäude gegen Erdbebenlasten sowie Wind- und Lastverformungen zu sichern und sorgen für eine klare und effiziente Lastab tragung. Durch diese Maßnahmen wird eine ausgewogene und robuste Tragstruktur erzielt, die sowohl den funktionalen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. 6. Material Für die tragenden Bauteile kommen i.d.R. folgende Baust offe zum Einsatz: ?Beton Beton C25/30 bis C50/60 ?Betonstahl B500A ?Trapezblech Sporthalle T135.1 tN=1,50 mm ?Trepzblech Mensa T135.1 tN=1,00 mm ?Holz BSH GL 30c
1. Vorbemerkungen
1. Arbeitszeiten Bedingt durch den Umstand, dass der Schulbetrieb ? in T eilbereichen in angrenzenden Bereichen aufrecht erhalten bleibt, müssen lärmintensive Arbeiten , wie Betonage oder Abbrucharbeiten vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Auf der Baustelle kann montags bis samstags von 6:15 bi s 19:30 Uhr gearbeitet werden. 2. Ergänzend zu VOB/B § 4 gilt Folgendes Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, WC- u nd Waschcontainern, Materiallager und dergl. erforderli chen behördlichen Genehmigungen hat der AN rechtzeitig im Namen des AG zu beantragen. Die Antragstellung ist in die Einheitspreise einzukalku lieren. Der AN hat, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung auch alle Schutzmaßnahmen gegen Beschädig ungen, Witterungseinflüsse, Schichten-, Tagwasser und E rschütterungen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung seiner Anlagen, seine s Arbeitsbereiches, angrenzender Bäume und gärtnerischer Anlagen sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lan ge vor- und funktionsfähig zu halten, bis jede Gefährdu ng von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Sie sin d in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen dafür im LV vorhanden sind. 3. Sauberhaltung der Baustelle Der Abtransport und die Entsorgung der aus eigenen Arbe iten (einschl. Abbruchpositionen) anfallenden Abfälle, Sonderabfälle, Bauschutt und Schadstoffe sind in die jeweiligen Positionen, in denen sie anfallen, e inzukalkulieren. Dabei ist die Trennung in reiner Bausc hutt, Mischabfall (Restmüll), Holzabfall, mineralischer Abfall und Kunststoffabfall - grüner Punkt- entsprech end der Vorschriften des Bundeslandes / der Gemeinde d es Bauortes zu berücksichtigen. Es ist Pflicht des ANs, täglich die Beseitigung von Abf ällen und Schutt aus eigener Arbeit durchzuführen. Das Baustellenpersonal ist anzuweisen, grundsätzlich die Ar beits- und Lagerplätze aufzuräumen und den Arbeitsbere ich von Verpackungs- und Restmaterialien, Schutt, Staub , Abfällen und dergl. zu säubern. Kommt der AN auf der Baustelle einer mündlichen Mahnun g nicht kurzfristig nach, so ist die AG-Bauleitung ohne jede weitere Mitteilung berechtigt, die Säuberung auf Kosten des ANs durch einen Dritten vornehmen zu lassen . Bei nicht eindeutig nachweisbarer Zuordnung verbliebene r Abfälle erfolgt die Verteilung der Kosten anteilig d urch die Schätzung des AG. Hinweis: Umlagen werden mit der Schlussrechnung wie folgt abgere chnet Bauwasser: 0,30 % der Schlussrechnungssumme Baustrom: 0,40 % der Schlussrechnungssumme Bauwesenversicherung: 0,30 % der Schlussrechnungssumme 4. Baustrom Baustrom Hauptanschluss wird durch AG bereit gestellt, die Baustromverteiler wurden unter Position 6.3 /9.3 Ba ustrom ausgeschrieben. Die Kosten für den Verbrauch des Baustroms werden auf d ie Firmen umgelegt. 5. Bauwasser Bauwasser Hauptanschluss wird durch AG bereit gestellt Der Anschluss wurde unter Bauwasser ausgeschrieben. Die Kosten für den Verbrauch des Bauwassers werden auf die Firmen umgelegt. ?Eine separate Bauwasseranlage wird bauseits nicht gest ellt. Es stehen nur Bestands-Zapfstellen zur Verfügung Die Bauwasseranlage ist Bestandteil dieser Ausschreibun g und ist allen am Bau beteiligten Gewerken zur Mitben utzung zur Verfügung zu stellen. Der AN hat für seine eigenen Leistungen geeignetes Schl auchmaterial und Verteilungen seinem Bedarf entsprechen d selbst zu erstellen und in der Kalkulation zu berücks ichtigen. Der AN trägt die Verantwortung und die Kosten bei Wasserschäden durch sein eigenes undichtes Schlauc hmaterial oder nicht geschlossene Zapfstellen. Eine Überprüfung der Eignung des Trinkwassers als Bau- und Anmachwasser für Beton, Putzmörtel etc. ist Sache des AN. Die Kosten für eventuell erforderliche Wasserzu sätze, Aufbereitungs- oder Ersatzwasserbeschaffungsmaßn ahmen trägt ebenfalls der AN. 6. Änderung der Ausführung / Nachtragsangebote Verursachen Entscheidungen des AG Mehrkosten über den V ertragspreis hinaus, so hat der AN die schriftliche Fre igabe durch den AG einzuholen. Der entsprechende interne Genehmigungsvorgang und Diens tweg des AG von ca. 2-4 Wochen nach Zugang des prüfbare n Nachtragsangebots ist hierbei einzukalkulieren, so da ss terminliche Verzögerungen durch die Genehmigung von vertraglichen Abweichungen bzw. Bewilligung von Ansprüc hen des AN kein Anrecht auf Anerkenntnis von Behinderu ngen darstellen. Behinderungsanzeigen aus diesem Grunde sind ausgeschlossen. Die örtliche Bauleitung des AG hat jedoch gem. VOB/B § 1 Abs. 4 Vollmacht, nicht vereinbarte Leistungen, die z ur Ausführung der vertraglichen Leistung notwendig sind , anzuordnen (s. o.). Diese sind vom AN umgehend, ohne Beharren auf vorherige Genehmigung von Mehrkosten, ausz uführen. Die Prüfung des Anspruchs auf Mehrvergütung er folgt schnellstmöglich nach Vorlage des kompletten Nach tragsangebotes während bereits laufender Ausführung. Die Preisgestaltung für geänderte oder zusätzliche Leis tungen ist auf der Kalkulationsbasis der Preise des Hau ptleistungsverzeichnisses unter Vorlage der entsprechen den Nachweise vorzunehmen und in Form von Nachtragsange boten umgehend nach Bekannt werden der zusätzlichen / g eänderten Leistungen vorzulegen. Nachtragsangebote sind mit folgenden Angaben einzureich en: - Gliederung nach LV-Titel und Positionen - Begründung der Änderung - Voraussichtliche Massen - Aus dem LV entfallende Positionen mit Massen und Prei sen - Daraus resultierende Mehr- und Minderkosten - Prüfbarer Kalkulationsnachweis unter Berücksichtigung und Nachweis der Kalkulationsbasis des Hauptangebotes - Plankopien mit gekennzeichneten Änderungen - Berücksichtigung von eventuellen Nachlässen - Auswirkungen auf die Ausführungszeit und den Terminpl an Unvollständig eingereichte Nachtragsangebote werden man gels Prüffähigkeit nicht bearbeitet. 7. Illegale Arbeitskräfte Auf der Baustelle dürfen weder durch den AN noch durch seine Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, - für die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen keine Sozialabgaben abgeführt werden oder - die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz ein er gültigen Arbeitserlaubnis sind oder - deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderl iche Erlaubnis erfolgt. Der AN hat sicherzustellen, dass die genannten Verpflic htungen durch ihn selbst und durch die von ihm beauftragten Nachunternehmer eingehalten werden. Die Zuwiderhandlung gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt den AG zur fristlosen Kündigung aus wichti gem Grund. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 8. Preisbindung Alle Preise sind für die Dauer der vertraglich vereinba rten Bauzeit, und für weitere sechs Monate über die ve rtraglich vereinbarte Gesamt-Bauzeit hinaus, Festpreise . Alle Preisänderungen (Lohn- und Materialpreis- sowie Entsorgungsgebührenerhöhungen, Stand- / Vorhaltezeiten etc.) sind einzukalkulieren. 9. Werkstatt- und Montagepläne ?sind als besondere Leistungen gem. VOB/C vor Ausführun g zu liefern und in besonderen Positionen erfasst Ein Zurückbehaltungsrecht des AN an den von ihm erstell ten Unterlagen, die für die Durchführung und die Reali sierung des Bauvorhabens erforderlich sind, ist ausgesc hlossen. 10. Prüfpflichten alle nach Auftragsvergabe übergebenen Zeichnungen, Unte rlagen und Angaben des AG oder seiner Beauftragten (Un terlagen werden ebenenweise übergeben) sind vom AN vor Verwendung und Aufnahme der Arbeiten auf Vollständigkei t, Übereinstimmung mit allen Vorschriften und auf techn ische Richtigkeit zu prüfen. Werden Bedenken oder Beanstandungen nicht spätestens 10 Tage nach Erhalt der jeweils übergebenen Planungspakete oder Angaben bzw. vor Aufnahme der Arbei ten dem AG schriftlich angezeigt, dann gelten diese al s vom AN geprüft und akzeptiert. Der AN hat die für ihn notwendigen Ausführungsunterlage n entsprechend Bauablauf vom AG rechtzeitig anzuforder n, so dass ihm für die Prüfung und ggf. Beanstandungen und Überarbeitung genügend Zeit zur Verfügung steht. Fü r etwaige Überarbeitungen der Planungen infolge der Prü fung durch den AN sind jeweils 10 Tage zu berücksichtig en und führen zu keiner Verlängerung der Vertragsfriste n. Vor Ausführungs- und Produktionsbeginn ist ein örtliche s Aufmaß zu nehmen und mit dem AG abzustimmen; es sind sämtliche vertraglich geschuldeten Werkstattzeichnungen und Montagepläne zu fertigen und dem AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt we rden, die vom AG zur Ausführung freigegeben sind. Die Prüfung erfolgt nach Plausibilität hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Projektzielen und stellt den A N nicht von seiner vertraglichen Verantwortung für sein e Leistungen frei. Das ausnahmsweise Arbeiten nach Vor abzügen muss vom AG schriftlich genehmigt werden.
1. Arbeitszeiten
Die Titel zur Baustelleneinrichtung beinhalten die für die Ausführung der Arbeiten aller vertraglichen Leistun gen erforderlichen Baustelleneinrichtungen. Folgende Leistungen sind im Rahmen der Allgemeinen Baus telleneinrichtung für die Rohbauarbeiten Verblendsmaue rwerksarbeiten sowie Tiefbauarbeiten zu erbringen: - Sozialeinrichtungen - Sanitäreinrichtungen - Bürocontainer für den AG - Anschlüsse an die Medien - Herrichten, Anlegen und Vorhalten von Lagerflächen, B austraßen, Zufahrten, Umleitungen - alle für die Ausführung notwendige Schnurgerüste Die Anlagen sind für die hier beschriebenen Leistungen vorzuhalten und während der Bauzeit zu unterhalten. Mit den Angebotsunterlagen erhält der Bieter einen Lagepla n über das gesamte Baugelände (Plan zur Baustelleneinri chtung). In diesen Lageplan hat der AN die von ihm vorg esehene Baustelleneinrichtung (BE), inklusive aller Lei tungen und Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und T elekommunikation, für die Abwicklung der gesamten Leist ungen einzutragen. Der Plan mit der Baustelleneinrichtung ist spätestens 2 0 Kalendertagen nach Auftragserteilung zu übergeben. De r BE-Plan muss vom AG freigegeben werden und wird Vertr agsbestandteil. Die Baustelle ist umlaufend durch einen geschlossenen B auzaun zu sichern. Firmen bzw. Werbebanner sind nur nach Absprache und Gen ehmigung vom AG möglich. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sowie nach Beendig ung der hier beschriebenen Leistungen mit Übergabe der Baustelle an den nachfolgenden Unternehmer bzw. den AG hat der AN mit dem AG den Zustand des Gehweg-/ Straßenb ereichs festzustellen und in einem Übernahmeprotokoll z u dokumentieren. Die Kosten sind mit in die Einheitspr eisen der BE einzukalkulieren. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen (Sicherung der Baustelle, Schutzschichten für Überfahrten etc) sind im Vorfeld durch den AN zu klären und die Kosten für dies e Maßnahmen bzw. für die Auflagen der Genehmigungsbehör den mit in die Einheitspreise der BE einzukalkulieren . Die für die BE zu den auf dem Grundstück vorhandenen Fl ächen zusätzlich benötigten Flächen sind vom AN bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Die Lagerplätze si nd so anzulegen, daß die Baustelle über die gesamte Bau zeit einen ordentlichen Eindruck macht. Die Einrichtung aller für die eigenen Leistungen erfo rderlichen Anschlüsse für Bauwasser-, Abwasser und Bau stromanschlüsse ist vom AN zu planen und zu veranlassen und unter positionen Baustrom und Bauwasser abzurechne n. Baustellenordnung / Unfallverhütung Die zur Erfüllung der beauftragten Leistungen notwendig en Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsgesetze sowie die vom Auftraggeber zu erlassende Baustellenordn ung und der SiGe Plan sind einzuhalten. Dem AN obliegt die Pflicht, sich hiervon in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen und alle seine Arbeitnehmer vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend einzuweisen. Der AN hat alle Maßnahmen eigenverantwortlich im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung mit den zuständigen Behör den abzustimmen und durchzuführen. Vom AN ist nach Einr ichtung der Baustelle eine Ortsbesichtigung mit den zus tändigen Behörden für Arbeitssicherheit durchzuführen. Dabei ist vom AN mit den Behörden zu klären, ob und in welchen Zeitabständen Besichtigungen und Begehungen erf orderlich sind und diese durchgeführt werden.
Die Titel zur Baustelleneinrichtung beinhalten die für
Anforderung an die Technischen Bearbeitung des AN Alle nach Auftragsvergabe übergebenen Zeichnungen, Unte rlagen und Angaben des AG oder seiner Beauftragten sind vom AN vor Verwendung und Aufnahme der Arbeiten auf Vo llständigkeit, Übereinstimmung mit allen Vorschriften u nd auf technische Richtigkeit zu prüfen. Der AN hat die für ihn notwendigen Ausführungsunterlage n entsprechend Bauablauf vom AG rechtzeitig anzufordern , so dass ihm für die Prüfung und ggf. Beanstandungen u nd Überarbeitung genügend Zeit zur Verfügung steht. Vor Beginn der Technischen Bearbeitung, jedoch späteste ns vor Beginn der Fertigung und/ oder Ausführung ist ein örtliches Aufmaß zu nehmen und mit dem AG abzustimmen. Schnittstellen Neben der beigestellten Ausführungsplanung, sprich Scha l- und Bewehrungspläne für Ortbetonkonstruktionen des T ragwerkes, sind bei der Bauleistungsübernahme weitere P lanungsleistungen wie Werkstattplanungen und Planung d er Bauzwischenstände durch den Auftragnehmer (AN) erfor derlich und diese Leistungen wurden in entsprechenden P ositionen erfasst. Im Leistungsumfang des AN ist die Werkstattplanung vers chiedener Bauteile sowie die Kosten der statischen Prüf ung (sofern diese nicht vom Bauherren bereitgestellt wi rd) und die terminlich rechtzeitige Leistungserbringung mit enthalten. Sämtliche planerischen Unterlagen sind seitens des AN durch einen Qualifizierten Tragwerksplan er (ggf. Bauvorlageberechtigten) einzureichen! Insbesondere sind betroffen: Planungen, Stücklisten und statische Berechnungen von Bauteilen die nicht zur eigentlichen Gebäudetragkonstru ktion gehören. (z.B. Geländer inkl. deren Dübelbefestig ung, Fundamente von Haustechnikanlagen, Nichttragende M auerwerkstrennwände, Nichtragende Leichte Trennwände , separater Anprallschutz ) Elementplanung für Stahlbetonfertig- und -halbfertigte ile, einschließlich Stahl- und Stücklisten sowie Elemen tübersichts- und Verlegepläne inklusive statischer Bere chnungen der Elemente auf Grundlage der Objektstatik. S ämtliche Randbedingungen wie Transport- und Montagezust ände sind durch den AN zu berücksichtigen und bei seine r Elementstatik zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabe i die Anschlüsse der Fertigteilplanung an die Ortbetonp lanung bei Veränderungen anzupassen. Durch den AN ist die planerische Bearbeitung (Statik / Pläne) für sämtliche Baubehelfe (insbesondere Schalung en, Hilfsgerüste, Absteifungen, örtliche Verbauten, Brü cken und ggf. deren notwendige Lastverteilungen bzw. Gr ündungen etc.) auszuführen und prüfen zu lassen. Dies gilt auch für alle Belange hinsichtlich von Kranstandor ten im bzw. neben dem Gebäude. Die mit der Festlegung von Betonierabschnitten verbund enen Arbeitsfugen erfolgen nach Wahl des AN in Abstimmu ng mit der Objektplanung und Tragwerksplanung. Sind mit der Wahl der Art und Lage der Arbeitsfuge Veränderunge n der Ausführungsplanung verbunden (z.B. Anschlussbeweh rung, Fugenbänder, Abdichtungen, ... ) so ist es Sache des AN die Ausführungsplanung eigenverantwortlich anzup assen. Alle Anschluss und Bauteilfugen sind mindestens als "raue"Fuge gemäß DIN EN 1992-1-1 auszubilden, bei W andträgern bzw. bei Oberzügen und Unterzügen sind alle Fugen "verzahnt"auszuführen. Sämtliche bautechnische Prüfungen, die der AN veranlas st, sind durch den Prüfingenieur des Bauherrn auszuführ en. Die Prüfzeugnisse, aber auch die geprüften Unterlag en, sind dem AG in geeigneter Form, nach Absprache mit der Bauleitung des AG, zu übergeben. Sämtliche Planungsleistungen des AN erfolgen auf Grund lage der freigegebenen Planungsunterlagen des Objektpla ners und der Fachplaner. Planungsgrundlage auf der Baustelle: Die bereitgestell ten und als "baufrei"gegebenen Ausführungspläne des Arc hitekten (einschließlich Rohbauplanung), des Haustechni kplaners und -wenn erforderlich -weiterer Planer (z.B. Aufzugsplaner, .) sind als verbindliche Planunggrundlag e auf der Baustelle zu verwenden. D.h. Schal- und Bewe hrungspläne sind keine Rohbaupläne und bedürfen der Erg änzung durch andere Planunterlagen. Alle möglicherweise entstehenden Aufwendungen, die aus den nachfolgend genannten Punkten dem AN erwachsen kön nen, sind einzukalkulieren: Bei Verwendung anderer Baustoffe, Produkte und/oder Sy steme ist der Nachweis der Gleichwertigkeit vom jeweili gen Bieter im Angebotsprozess, bei späteren Wechseln re chtzeitig vor dem Einbauzeitpunkt selbständig und unauf gefordert zu erbringen (z.B. statischer Nachweis unter Beachtung des Einflusses auf das gesamte Tragsystem, ba uaufsichtliche Zulassung, etc.). Für im Tragwerk eingesetzte Produkte oder Systeme müss en bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen; die jeweilig en Herstellerangaben, Einbauvorschriften und Richtlinie n sind vollumfänglich zu beachten. Die bauaufsichtliche n Zulassungen müssen zum Zeitpunkt der Abnahme gültig s ein. Die Mengen und Massen für Aushub und Gründung sind auf der Basis der Angaben des Baugrundgutachtens und des A ushubplanes der Objektplanung zu erstellen. Im Zuge der Ausführung vom Baugrundgutachten können abweichende Ba ugrundeigenschaften angetroffen werden. Einbauteile wie Halfenschienen, Anschweißplatten, etc. werden in allseitigen Einbau- und Schalsituationen vor gesehen (also auch auf Zuschalseite, Deckenoberseite, e tc.) Beton- Maurer- und Vergussarbeiten: Die Vergussfestigk eiten entsprechen mindestens der jeweilig höheren Baute ilfestigkeit angrenzender Bauteile. Der Verguss muss qu ellfähig und auf die Sollfugengrößen abgestimmt sein. Vorlage Werkstatt- und Montageplanungen bzw. Statik im Rahmen der Bauvorbereitung durch den AN zuerbringen: Werkstatt- und Montageplanungen sowie tragwerkstechnisc he Berechnungen, welche vom AN für die Erbringung der e igenen Leistung erforderlich sind und welche dem Prüfi ngenieur zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, sind stets für "Planungen" durch einen bauvorlageberechtigte n Planer bzw. für "statische Berechnungen" durch einen eingetragenen Tragwerksplaner zu erstellen und unterzei chnen zu lassen. Planlauf und Freigaben : Die Plananforderungen hat der Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich zu tätigen. Der Planvorlauf beträgt 2 Kale nderwochen für Tragwerksplanung und Prüfstatik. Die Aus führungsunterlagen werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Bauanlaufbesprechung übergeben. Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen: Statisch relevante Schlitze und Durchbrüche werden in d en Schalplänen der Tragwerksplanung erfasst und sind ei nzuschalen und mit einem speziellen Bewehrungskorb gemä ß Bewehrungsplanung (Randeinfassung und Randverbügelung , Diagonaleisen in den Ecken, jeweils oben und unten) z u versehen. Da Schalpläne keine Rohbaupläne darstellen, sind weiter e Schlitz- und Durchbruchsangaben sowie Einlege- arbeiten den Architektenplänen bzw. den Plänen der Fach planer zu entnehmen. Unter statisch relevanten Durchbrüchen und Schlitzen we rden allgemein verstanden: · Durchbrüche und Schlitze aller Größen im Umfeld von c a. 1,65 m um Stützen, Wandenden, Wandecken (incl. Schäc hte, etc.) - hier sind nachträgliche Bohrungen nicht mö glich · Durchbrüche und Schlitze aller Größen in Unter- und O berzügen und Stützen. Hier sind nachträgliche Bohrungen nicht möglich. Dies gilt auch für Wandpfeiler mit eine m Querschnittslänge kleiner dem 5-fachen der Wanddicke · Durchbrüche und Löcher größer 0,5 x 0,5 m außerhalb v orgenannter Bereiche, auch bei Überschrei- tung nur einer Einzelabmessung, in allen Wänden und Dec ken Nachträgliches Schlitzen Nachträgliches Schlitzen- bzw. Durchbruchsherstellung b edarf immer einer statischen Einzelfallprüfung und Frei gabe durch den Tragwerksplaner. Die Herstellung hat dur ch Fräsen, Schneiden bzw. Bohren zu erfolgen. Ecken sind ggf. durch Kernbohrungen auszurunden und fre igelegte bzw. geschnittene Bewehrung ist gegen Korrosio n zu schützen.
Anforderung an die Technischen Bearbeitung des AN
1. AllgemeinDer AN wird ergänzend zur VOB, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeithingewiesen auf die Berücks ichtigung folgender Richtlinien: a) Merkblätter des DBV , jeweils in der aktuell gültigen Fassungb) Richtlinie n des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, jeweils in de raktuell gültigen Fassung,c) Merkblatt des Bundesverban d der Deutschen Zement-Industrie, jeweilsin der aktuell gültigen Fassung. 2. Beton 2.1 Baustoff BetonBei der H erstellung und Überwachung von Beton- und Stahlbetonbau teilengilt die aktuelle Fassung der DIN EN1992-1-1. Die verwendeten Betongüten sind in der Ausführungsunterlag e/Postitionsplänen des Tragwerksplaners dargestellt. Es gelten die Eintragungen in den Plänen und die Angaben der örtlichenAG Bauleitung.Werden unterschiedliche Beto ngüten verlangt, so ist derBetonierfortschritt so einzu richten, dass die höheren Betongütengewährleistet sind. Die Verwendung von Betonzusatzmitteln bedarf der Zusti mmung der AGBauleitung. Die Betonzusammensetzung und di e Verarbeitung des Frischbetons muss soerfolgen, dass e in Beton mit möglichst geringer Schwindneigung undTempe raturentwicklung entsteht. Auf eine sorgfältige Nachbeh andlung desjungen Betons ist besonders zu achten. Es is t ein Schutz vorzusehen,gegen zu starkes Abkühlen oder Erwärmen, Austrocknen. 2.2 TransportbetonEs ist nur wer kgemischter Transportbeton zugelassen. Die Eigenfeuchte der Zuschläge ist bei der Produktion zu ermitteln,wobe i insbesondere die des Sandanteils kontinuierlich oder chargenweisezu messen ist. Die ermittelten Mengen sind bei der Wasserzugabe und imStoffraum entsprechend zu be rücksichtigen. 2.3 Nachbehandlung des BetonsEs ist DIN 1045 -3 Abschn. 8.7 zu beachten. Der Beton ist nach dem Betonieren und während des Bauzustandes gegen Abkühlung und gegenAustrocknung mit geeigneten Maßnahmen zu schü tzen. Zur Dauer derNachbehandlung sind in der Richtlini e zur Nachbehandlung von Beton desD.A.f.Stb. Mindestanf orderungen angegeben. Es sind witterungsabhängigeMaßnah men zur Minimierung von Schwindwirkungen zu treffen. 2. 4. ArbeitsfugenLage und Ausbildung von Arbeitsfugen sin d abzustimmen mit demArchitekten, der örtlichen Bauleit ung und dem Tragwerksplaner. Alle Arbeitsfugen sind gen erell als raue Fugen auszuführen und mit dafür geeignet en Elementen (recostal o.glw.) abzustellen. Vor dem Anb etonieren ist durchgedrungene Zementschlempe undausgela ufener Beton zu entfernen und ausreichend lange zu näss en.Arbeitsfugen sind grundsätzlich außerhalb hochbeansp ruchterBauteilbereiche (z. B. Stützen, Außenwandecken u sw.) anzuordnen. 2.5. BetondeckungFür die Betonüberdeck ung gelten die Regelungen der Eurocode 2 / DIN EN 1992- 1-1. Außerdem sind die "Empfehlungen zur Verbesserung d er Dauerhaftigkeit von Außenbauteilenaus Stahlbeton" de s Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu beachten. 3. Bewehrung 3.1. Betonstahl, Abrechnung BewehrungAls Bewe hrung ist Betonstahl der Güte B 500S nach DIN 488 und B 500Mnach DIN 488 zu verwenden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den in den Plänen undStahllisten en thaltenen Stahlmengen. Die Bewehrung umfasst alle erfor derlichen Bewehrungsstahlmengen, die zurHerstellung der Beton- und Stahlbeton Bauteile erforderlich sind.Die M ontageeisen sowie die Sonderformen der Bewehrungen sind einzukalkulieren. Spezialteile, wie Schraubmuffen inkl . Gewindeherstellung, Dübelleisten,Anschlussbewehrungsk ästen werden in gesonderten Positionen erfasst undvergü tet. 3.2. Abstandshalter Für die Wahl und Anordnung von Unterstützungen ist das DBV Merkblatt Unterstützungen"? zu beachten. Sämtliche für die Unterstützungen erforderlichen Stahlmengen sind separat ausgeschrieben.Das Einbringen von Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. 3.3. B ewehrungsabnahme Jede eingebaute Bewehrung und alle sta tische wirksamen Einbauteile (z.B.Schöck-Körbe usw.) si nd vor dem Zuschalen durch den Prüfingenieurfreizugeben . Eine Betonage ohne Freigabe ist nicht zulässig. Die K ontrolle der Bewehrung ist mindestens 2 Arbeitstage vor der geplanten Abnahme beim Prüfingenieur schriftlich z u beantragen. Der Termin ist so zu wählen, dass ausreic hend Zeit vor der Betonage bleibt, um eventuelle Änderu ngen oder Anpassungen durchführen zu können.Treten info lge zu kurz angesetzter Fristen für die Kontrolle undMä ngelbeseitigungen Verzögerungen beim Bauablauf ein, so werden diesenicht für eine Fristverlängerung anerkannt; ebenso können hieraus keineMehrforderungen abgeleitet werden. Dies gilt auch für vorgezogeneTeilkontrollen.Ze itgleich mit dem Rohbau sind die Blitzschutz-, Erdungs massnahmen und Leerrohrarbeiten zurealisieren, 3.4. Ans chlüsseEs werden sowohl in die Schalung einzulegende (A nschlussplatten undAnkerschienen, etc.) als auch nachtr äglich am Ortbeton zu befestigendeVerankerungsmittel (D übel, Anker, etc.) zur Anwendung kommen.4. Öffnungen, V ersprünge, Bauteilanschlüsse Das Herstellen umfasst all e Höhenversprünge entsprechend Planung, alleerforderlic hen Durchbrüche in Decken, Lufträume zwischen Ebenen,ei nschl. Verstärkungen und Einbauteile.Ebenso sind alle e rforderlichen An- und Abschlüsse zwischen denverschiede nen Bauteilen zu berücksichtigen und fachgerecht auszuf ühren.Sofern nicht gesonderte Positionen im LV aufgefüh rt sind, sind die damitverbundenen Aufwendungen, als Be standteil der Leistung, in dieEinheitspreise der jeweil igen Konstruktionen einzukalkulieren. 5. Schalung 5.1. Mengenermittlung Schalung Die Massen aller Schalungen d er Ortbetonwände, Stützwände einschließlichder Stirnsei ten sind als Abwicklung der Ansichtsfläche abzurechnen. Füralle Fundamentplatten und Bodenplatten wird festgel egt,dass die zu stellende Randabschalung nur einmal am äußeren Randumlaufend vergütet wird unter Berücksichtig ung der jeweiligenPlattendicken. Schalungen für Versprü nge und Arbeitsfugen innerhalb derPlatte werden nicht g esondert vergütet, Aufwendungen hierfür sind in dieEinh eitspreise einzurechnen. 5.2. Hinweise zur Schalung Die vom AN gewählte Schalmethode muss dem Stand der Techni k entsprechen. Nach dem Ausschalen sind alle Flächen zu entgraten. Die Schalungen sind vor Beginn des Betonier ens genügend anzufeuchten.Werden Trennmittel verwendet, so dürfen diese Mittel den Beton in keiner Weise ungün stig beeinflussen, z. B. verfärben, bzw. die den Haftve rbund von Bewehrung und Beton stören. Ihre Verträglichk eit mit späteren Anstrichen oder Beschichtungen (Spacht el / Putz) ist zu überprüfen und mit der Bauleitung abz ustimmen. Es dürfen nur Mittel mit Prüfzeugnissen für W asserschutzgebiete verwendet werden. Die Hinweise zu de n jeweiligen Schalungshöhen in den Positionen sind zu b erücksichtigen. Als Standard-Schalungen sind vorzusehen :gehobelte Schalung oder großflächige, nichtsaugende Sc halung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen und mit gefasten Kanten (Fasen max. 10 mm), Betonwarzen und -g rate abgeschliffen, für sichtbar bleibendeBetonflächen für bauseitige malermäßige Nachbehandlung (Teilspachtel ung und Anstrich), als glatte Schalung.5.3. Ausschalfri sten Die ausreichende Festigkeit des Betons bzw. das wi rksame Betonalter ist vomAN eigenverantwortlich festzus tellen. Für alle Ortbeton, oder Halbfertigteil Wände un d Decken ist eine Ausschalfrist gemäß statischen Erford ernissen einzuhalten und auf den zu verwendenen langsam erhärtenden Betonabzustimmen. Das Verbleiben in der Sc halung ist Teil der Nachbehandlung.Decken sind bis zu e inem wirksamen Betonalter zu unterstützen. Wandträger m üssen nach Erfordernis länger unterstützt bleiben. Zur Aufnahme der Betonierlasten inkl. der Rüstung ist es u. U.erforderlich, über mehrere Geschosse, ggf. bis zur G ründung,durchzustützen, siehe hierzu die zulässigen Nut zlasten gemäßBaubeschreibung Tragwerk.Maßnahmen zur Ers tellung von Schalungen auf Gründungspolster sind zu ber ücksichtigen.Der AN hat die Nachweise für diese Maßnahm en in Abhängigkeit von den vonihm gewählten Arbeitstakt en und Rüstungen zu erbringen. Aufwendungenhierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 6. Einbau von Fert igteilen 6.1 Einbau von Betonfertigteilen Alle Aufwendu ngen an Betonfertigteilen für Positionierung, temporäre Unterstützungen und Abschalungen zur Montage und Schutz während der Rohbauarbeiten sindin die Einheitspreise e inzukalkulieren6.2 Anforderungen Betonfertigteile Stahl betonfertigteile auch aus unterschiedlichen Werken sind mit gleicher Zusammensetzung, gleichen Zuschlagstoffen und gleichen Bindemittel aus einem identischen Zementw erk herzustellen. Die Kantenausbildung von Betonfertigt eilen erfolgt mit einer 10 mm Fase. 7. Toleranzen 7.1. Toleranzen von Außenwänden, Einbauteilen Es gelten die Festlegungen der DIN 18201 - 18203.Für die Außenwände s owie den Einbau der für die Fertigteilevorgesehenen Bef estigungssysteme im Rohbau gelten erhöhte Toleranzen vo nmax. +/-10 mm. 8. Blitzschutz und Erdung Die Herstellu ng des Blitzschutzes und der Erdung erfolgt grundsätzli ch durch den AN Rohbau Der AN Rohbau hat folgende Leist ungsgrenzen zu berücksichtigen: · - Erdungsdrähte und A nschlußbauteile in den Betonfertigteile durch den AN Ro hbauarbeiten · - Durchdringungen Anschlußdrähte und Revisionsöffnung en durch den AN Rohbauarbeiten · Leistungsgrenze und Übergabepunkte sind mit dem AN El ektro abzustimmen. 9. Qualitätssicherungskonzept Stahlb etonbauDurch den AN Rohbauarbeiten ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Konzept zur Sicherstellung der Qu alitätsanforderungen an die Stahlbetonarbeiten zu erste llen, vorzustellen und zu übergeben. Folgende Anforderu ngen sind mindestens zu berücksichtigen, umzusetzen und in der entsprechenden Position im Titel Technische Bea rbeitung einzukalkulieren:- Planung der Nachbehandlungs maßnahmen und der Nachbehandlungsdauer des Betons- Plan ung der Einschal- und Unterstützungszeiten für die unte rschiedlichen Betonbauteile- Planung der Betonzusammens etzung für die unterschiedlichen erforderlichen Betone- Maßnahmen zur Sicherstellung und Umsetzung der erhöhte n Toleranzvorgaben 10. Überwachung Betoneinbau Klasse 2 Überwachung der Herstellung und Verarbeitung von Beton der Überwachungsklasse 2.Die Verarbeitung von Betonen d er Überwachungsklasse 2 ist durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) zu überprüfen. W eiterhin muss der AN über eine ständige Betonprüfstelle (Eigenüberwachung) verfügen. Sämtliche mit der Überwac hung gemäß Überwachungsklasse 2 in Verbindung stehenden Aufwendungen sind innerhalb dieser Position zu berücks ichtigen und einzukalkulieren.Die Bescheinigungen über die Güteüberwachung sind dem AG umgehend unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Sämtliche mit der Überwachun g gemäß Überwachungsklasse 2 in Verbindung stehenden Au fwendungen sind in die entsprechende Position im Titel Technische Bearbeitung einzukalkulieren.
1. AllgemeinDer AN wird ergänzend zur VOB, jedoch ohne
1. Grundlage für die Ausführung der Leistung: - DIN EN 1996 (EC 6) "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten", - VOB Teil C DIN 18330 "Maurerarbeiten". 2. Die benötigten Vormauerziegel (einschließlich aller Formziegel) sind als Gesamtmenge zu bestellen. Die Vormauerziegel sind bodenfrei zu lagern. Bei der Verarbeitung sind die Vormauerziegel stets aus mehreren Paketen gleichzeitig zu entnehmen ("quermische n"). Eine ausreichende Bevorratung der Baustelle ist erforde rlich. Hinweis: Mit ganzen Paketen an der Verarbeitungsstelle (Gerüst) lässt sich ein ausreichendes Vermischen nicht erreichen. Das erforderliche Mischen der Ziegelsteine wird nicht b esonders vergütet und ist in den Einheitspreis einzurec hnen. 3. Die Verarbeitungsrichtlinien der Ziegel- und Mörtelh ersteller sind zu beachten. 4. Es dürfen nur Vormauerziegel verarbeitet werden, die den Anforderungen der DIN 771-1 bzw. DIN 105-100 entsp rechen und die der ständigen Güteüberwachung (einschlie ßlich Eigenüberwachung) unterliegen. 5. Die vorgeblendete Ziegelfassade ist von Fassaden-Ge rüsten aus zu erstellen. Rückverankerungen im Sicht-Ziegelmauerwerk sind in geei gneter Weise auszuführen. 6. Nach jeder Arbeitsunterbrechung ist das Sicht-Ziegel mauerwerk horizontal abzudecken. Auch vertikal ist das frisch errichtete und noch nicht abgebundene Sichtmauerwerk gegen Durchfeuchtung und Sch lagregen zu sichern. 7. Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten ist eine Probew and nach Zeichnung zu errichten. Ziel ist es, das Farbspiel des Ziegels, Fertigelemente und deren Befestigung, die Arbeitstechnik, die Oberfläc he und Farbe der Fugen zu definieren und festzulegen. Die Musterfläche ist während der Ausführungszeit der Vo rmauerschale als Referenz zu erhalten. Die Kosten für die Musterwände werden in einer gesonder ten LV-Position vergütet. Mit den eigentlichen Arbeiten darf erst nach Abnahme de r Probewand begonnen werden. 8. Nach entsprechender Abbindezeit ist das Sicht-Ziegel mauerwerk in geeigneter umweltfreundlicher Weise zu rei nigen, siehe gesonderte Position. 9. Das Sicht-Ziegelmauerwerk ist mit Vormauermörtel in Mörtelgruppe IIa zu errichten. 10. Fertigelemente, z.B. Stürze, usw. werden in gesonde rten Positionen im LV beschrieben und vergütet. 11. Befestigungsmittel = Flächenverankerung bei Vorsatz schalen, z.B. Draht- oder Dübelanker sowie Lastabtragun gen und notwendige Montageteile wie Abfangkonsolen, Ank erschienen, Schrauben, Muttern und Beilegscheiben, sind in nichtrostendem Stahl W 1.4571/1.4401 (Va4) auszufüh ren. 12. Es sind bauaufsichtliche zugelassene Luftschichtank er, z.B. Dübelanker aus V4A-Stahl, mit und ohne Dämmsto ff-Klemmscheiben, in Wände aus Stahlbeton einzubauen. 13. Eine funktionierende Luftschicht ist zwingend erfor derlich. Deshalb ist die Luftschicht von abgestürztem M örtel frei zu halten. 14. Bei Ziegelvorsatzschalen sind Öffnungen zum Belüfte n und Entwässern der Vorsatzschale im Fußpunkt im Socke lbereich sowie oberhalb der Fensterstürze durch Offenla ssen von Stoßfugen herzustellen. 15. Abweichend von den Festlegungen der DIN18202 - Tole ranzen im Hochbau, Bauwerke - soll das Außenmauerwerk m it erhöhten Ebenheitstoleranzen, Winkeltoleranzen und G renzabmaßen hergestellt werden. Hierzu werden die erhöhten Anforderungen an Ebenheitsto leranzen in Tabelle 3 Zeile 7, Winkeltoleranzen in Tabelle 2, und Grenzabmaße in Tabelle 1 der DIN 180202 für die Mauerwerksarbeiten angesetzt. Besonders wird hierbei auf Öffnungen für Einbauteile un d Fenster, etc. hingewiesen. 16. Die Fenster-/ Fassadenelemente, Leibungsbleche und Fensterbänke werden nach der Erstellung Ziegelfassa de montiert. 17. Dem Mörtel und der Verarbeitungstechnik kommt beson dere Bedeutung zu, siehe hierzu Merkblatt "Hinweise zu fachgerechter Erstellung von Sichtmauerwerk". 18. Hinweis zu fachgerechten Erstellung von Sichtmauerw erk Vermauern: Die Mörtelkonsistenz ist dem Saugvermögen de r jeweiligen Ziegel anzupassen. Gemauert wird grundsätzlich "nach der Schnur" in den vo rgegebenen Mauerwerksverbänden und Rastermaßen. Gleichm äßige Lagerfugen werden durch Verwendung von Schichtlat ten erzielt. Lot- bzw. senkrechte Ecken, Leibungen, Vor- oder Rücksp rünge werden durch "Schnüren" erreicht. Vor Beginn der Mauerarbeiten ist der Rohbau auf möglich e Abweichungen hin zu überprüfen. 19. Fugen im Sichtmauerwerk Die Verfugung erfolgt nachträglich. Bitte beachten Sie Ausführungshinweise unter Titel Zieg elfassade 20. Schutz des Sichtmauerwerks: Schutzmaßnahmen zur Ableitung von Tagwasser von Baustof fen, z.B. Mauersteine und Mörtel, auch vor der Verarbei tung, sowie von Wänden, etc. sind bei täglichem Arbeits ende und insbesondere bei längeren Standzeiten durch Ab decken zu schützen Sichtmauerwerk ist während der Bauphase vor Verunreinig ung und übermäßiger Wasserbelastung zu schützen (VOB-Ne benleistung DIN 18330 4.1.2.) 21. Manuelle Reinigung: Alle groben Verschmutzungen sind so weit wie möglich tr ocken zu entfernen. Die Fassadenflächen sind abzubürste n, auch die Fugen müssen von allen losen Mörtelresten g esäubert werden. Danach ist die Fassade ausreichend von unten nach oben vorzunässen. Das Reinigen erfolgt von oben nach unten mit Wasser und Bürste, ggf. unter Zusatz von Detergentien und Enthärt ern. Diese Leistung wird gesondert vergütet. 22. Musterstücke zur Bemusterung: Vor Bestellung sind vom AN Musterelemente in ausreichen der Anzahl und unterschiedlicher Art (in jeweils doppel ten Ausfertigungen) von Klinker bereit zu stellen, zum Nachweis der vorgesehenen Gebrauchs-, Farb- und Oberflä cheneigenschaften, und vom AG die Freigabe zu erwirken. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
1. Grundlage für die Ausführung der Leistung:
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung für Rohbauarbeiten
01.01
Baustelleneinrichtung für Rohbauarbeiten
01.02 Baustraße BT E
01.02
Baustraße BT E
03 Erdarbeiten BT AN
03
Erdarbeiten BT AN
03.01 Erdaushub Baugrube
03.01
Erdaushub Baugrube
05 Einbauteile TGA / ELT, BT AN
05
Einbauteile TGA / ELT, BT AN
05.03 Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
05.03
Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
05.04 Fettabscheider
05.04
Fettabscheider
05.05 Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
05.05
Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
05.06 Erdverlegte Trinkwasserleitungen
05.06
Erdverlegte Trinkwasserleitungen
Rohbauarbeiten Bauteil E, Neubau Sporthalle und Mensa
Rohbauarbeiten Bauteil E, Neubau Sporthalle und Mensa
06 Erdarbeiten BT E
06
Erdarbeiten BT E
06.03 Erdaushub Baugrube
06.03
Erdaushub Baugrube
08 Einbauteile TGA / ELT, BT E
08
Einbauteile TGA / ELT, BT E
08.03 Kabelschutzrohr unter Bodenplatte
08.03
Kabelschutzrohr unter Bodenplatte
08.04 Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
08.04
Haus-/Gebäudeeinführungen für Medienleit
08.05 Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
08.05
Entwässerungsanlage unterhalb der Bodenp
08.06 Fettabscheider
08.06
Fettabscheider
Tiefbauarbeiten, Außenanlagen - Entwässerung und Löschw asserzisterne
Tiefbauarbeiten, Außenanlagen - Entwässerung und Löschw
12 Titel übergreifende Leistungen
12
Titel übergreifende Leistungen
12.01 Baustelleneinrichtung für Tiefbauleistun
12.01
Baustelleneinrichtung für Tiefbauleistun
12.02 Verkehrssicherung
12.02
Verkehrssicherung
12.03 Arbeiten auf Nachweis
12.03
Arbeiten auf Nachweis
12.04 Qualitätssicherung
12.04
Qualitätssicherung
13 Kanalbau außerhalb Gebäude
13
Kanalbau außerhalb Gebäude
13.01 Erdarbeiten
13.01
Erdarbeiten
13.02 Rohrleitungen
13.02
Rohrleitungen
13.03 Schachtbauwerke
13.03
Schachtbauwerke
13.04 Sonderschächte
13.04
Sonderschächte
13.05 Leerrohre
13.05
Leerrohre
13.06 Prüfungen und Nachweise
13.06
Prüfungen und Nachweise
14 Versickerungsanlage 1
14
Versickerungsanlage 1
14.01 Erdarbeiten
14.01
Erdarbeiten
14.02 Füllkörperrigole
14.02
Füllkörperrigole
14.03 Systemschächte Füllkörperrigole
14.03
Systemschächte Füllkörperrigole
14.04 Prüfung und Dokumentation
14.04
Prüfung und Dokumentation
15 Versickerungsanlage 2
15
Versickerungsanlage 2
15.01 Erdarbeiten
15.01
Erdarbeiten
15.02 Füllkörperrigole
15.02
Füllkörperrigole
15.03 Systemschächte Füllköperrigole
15.03
Systemschächte Füllköperrigole
15.04 Prüfung und Dokumentation
15.04
Prüfung und Dokumentation
16 Löschwasserbevorratung
16
Löschwasserbevorratung
16.01 Erdarbeiten
16.01
Erdarbeiten
16.02 Löschwasserbehälter und Armaturen
16.02
Löschwasserbehälter und Armaturen

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