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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__.0010 Aufzugsanlage, Plattformlift Treibscheibenseilaufzug Entsprechend der Vorgabe der DIN18040 für
barrierefreies Bauen und der Maschinenrichtlinie 2006/
42/EG.
Personenaufzug in behinderten- und
rollstuhlfahrergerechter Ausstattung mit 2
Haltestellen z.B. Plattformlift als
Treibscheibenseilaufzug ohne Triebwerksraum. Eine
Antriebsvariante mit separatem Aggregat (z.B.
Hydraulik) ist aus Platzgründen nicht möglich (kein
geeigneter Raum in der Nähe). Die komplette Steuerungsund
Antriebstechnik ist im Aufzugschacht
unterzubringen.
Die Ausführung ist ohne bzw. mit sehr geringer
Unterfahrt vorzusehen (maximal in Estrichstärke). Die
Fahrkorbführung erfolgt beidseitig und nicht als
"Rucksackprinzip".
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen und
Ausrüstungsgegenstände, die zur Erstellung der
betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der
behördlichen Auflagen erforderlich sind, auch wenn
diese im Einzelnen nicht aufgeführt sind. Für
Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind
Qualitätsbleche oder Kunststoffdekore in Edelstahloptik
zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nichtrostendem
Chrom-Nickel-Stahl herzustellen. Sämtliche Stahlteile,
mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen,
sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen
sind nach der Montage auszubessern.
Fahrschacht, Fundamentierungen, Anbindung an das
Gebäude und sämtliche Nebenleistungen sind zu liefern
und zu erbringen.
Die Brandschutzdurchführungen in den Schacht für die
elektrischen Anschlussleitungen sind mitzuliefern und
einzubauen.
Montagegerüste im Schacht und alle erforderlichen
Arbeitshilfsmittel, Rüstschuhe, Absperrungen, etc. sind
zu erbringen.
Alle technischen Daten für den Anschluss der Anlage an
das Stromnetz, an das Telefonnetz und an die BMA sind
vorzubereiten und dem AG rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen.
Bauseitig werden Profilzylinder oder Chipleser
gestellt, welche durch den AN in die Aufzugstechnik und
die Aufzugsanlage zu integrieren und einzubinden sind.
Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot, die
Ausführung und die Leistung entsprechend dem LV zu
erbringen.
Über alle Auflagen des Landratsamtes, des vorbeugenden
Brandschutzes, der Bayerischen Bauordnung, der
europäischen Maschinenrichtlinie, den entsprechenden
Normungen für erhöhten Schallschutz, der einschlägigen
gültigen DIN-Normen und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik, hat sich der Anbieter vor
Angebotsabgabe vor Ort und bei den zuständigen Behörden
zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
Nachfolgende Normen und Vorschriften sind einzuhalten:
Die relevanten VDE / VDI / DIN -Normen
Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Sicherheitsregeln nach DIN EN 81-41
EG-Baumusterprüfung
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
EMVG Das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit
UVV Unfallverhütungsvorschriften
LBO Bauordnungen des Bundeslandes Bayern
Auflagen des Landratsamtes und der
Genehmigungsbehörden
Auflagen und Anforderungen aus dem Brandschutznachweis
Bauaufsichtliche Auflagen
Wasserhaushaltsgesetz
sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik
Die Aufzugsanlage muss folgende Grunddaten erfüllen:
Ausführung: Plattformlift mit maschinenraumlosen
Seilauszug in einem Trockenbauschacht/
Systemschacht
Tragkraft: ca. 630 (8 Pers.) kg analog
zu EN 81-41
inkl. Überlastkontrolle
Förderhöhe: ca. 3,70 m
Haltestellen (2 St.): EG-OG
Türen (2 St.): EG-OG
Nenngeschw.: mind. 0,1 m/sec.
Zuladung: einseitig
Netzanschluss: Drehstrom 400V, 50 Hz
Umgebung: Umgebungstemperatur min. -25 C / max.
40 C
Bereich Luftfeuchtigkeit 0% bis 90%
Fahrschacht: Fahrschacht als
Trockenbauausführung oder
Systemschacht
in F90 Qualität mit Entrauchung
über Dach. Die Öffnungsteuerung erfolgt
dann über eine mitzuliefernde
Wetterstation mit Temperatur- und Feuchtewächter
im Schacht sowie Regen- und Windsensor im
Aussenbereich. Eine Schachtheizung und eine
zusätzliche elektro- mechanische Entrauchung sind
vorzusehen. Inklusive allen
Schachtgrubervorbereitungen
nach Herstellervorgaben und der Erstellung
sämtlicher statischen und genehmigungsrelevanten Nachweise
Tragrahmen/Tragmittel:
Statisch nachweisbare Profilstahlkonstruktion oder aus
gekanteten Blechen mit angebauter Fangvorrichtung und den erforderlichen Führungsschuhen mit Spezialeinlagen für geräuscharmen Lauf. Seile in der erforderlichen Anzahl mit möglichst kleinem Durchmesser. Einseitig nachspannbar
ausgeführt.
Abmessungen:
Innenschachtbreite: ca. 1.600 mm
Innenschachttiefe:: ca. 1.800 mm
Schachtgrubentiefe: ca. 130 mm
Schachtkopfhöhe: ca. 4.000 mm
Schachtöffnungsbreite:ca. 1.150 mm
Schachtöffnungshöhe: ca. 2.230 mm
Türarten: Automatische, 2-flügelige Schiebetüre
als Kabinenabschluss
autom. 2-flügelige Schiebetüre als
Schachtabschluss, alle Türen sind in der
erforderlichen Brandschutzqualität (E120)
auszuführen in Kombination mit
der Verkleidung nach Wahl des Bauherrn
Zargen: Die Schachttürzargen sind passend zum
Farb- und Materialkonzept vorzusehen. Fugen
sind mit passendem Material fachgerecht zu
verschliessen. Brandschutzanforderungen sind zu
berücksichtigen und zu erfüllen.
Zugänge: Zugang je Etage einseitig angeordnet,
ca. 400 mm
Schenkelmass, Öffnungsbreite ca. 1140 mm.
Die Türschwellen aus
stranggepresstem Aluminium
sind für eine Radlast von
mindestens 500 kg auszulegen
und zu befestigen.
Kabinenabmessungen: Breite mind. 1,10 m
Tiefe mind. 1,40 m
Diese Masse sind als Mindestmasse zwingend
einzuhalten.
Kabine: Stahlblechrahmenkonstruktion mit
Stahlblechausfachungen, geschlossen
Deckenhimmel mit zeitgesteuerter LED-Beleuchtung
Kabinenboden mit rutschhemmendem
Kunststoffbelag
Seitenwände Edelstahl strukturiert
Hartholzstoßleisten an 3 Seiten
Alle Oberflächen in abgestimmter, einheitlicher
Optik nach Bemusterung und Bauherrnfreigabe.
Die Kabine ist in allen Belangen so zu
konstruieren und zu bestücken, dass sämtliche
Vorgaben für eine barrierefreie und schülergerechte
Ausführung erfüllt werden.
Es müssen zudem alle Anforderungen für ein
rollstuhlgerechtes Bedienen und für das Bedienen
mit Sehschwäche erfüllt werden.
Ansage der Haltestelle in Klartext.
Kabine vollständig geschlossen.
Kabinentüre elektrisch betrieben.
Die Kabine ist so auszuführen, dass
Beschädigungen weitestgehend ausgeschlossen werden
können (Rammschutzleisten, Sockel, etc.).
Handlauf: Handlauf in der Kabine aus Edelstahl,
gebürstet. Anordnung und Ausführung behindertengerecht.
Spiegel: Spiegel über halbe Kabinenhöhe
Lichtvorhang: Lichtschranke an der Zugangsseite
zur Sicherung der kompletten Kabinenhöhe
Schließaktivierung: Aktivierung eines Bedientableaus an
den Haltestellen oder auf der Plattform über
Schlüsselschalter, zweifach
Bedienung: Tastendruck des Etagentasters
Selbsthaltung vom Fahrkorb aus
(keine Totmannsteuerung)
mit Großflächentaster 50x50 mm
an der Fahreinheit und an den Haltestellen
zus. Aufnahme für den Einbau eines
Profilzylinders der bauseitigen Schliessanlage an
den Haltestellen zur Einschränkung des
Nutzerkreises
zus. Leerfeld zum Einbau eines bauseits
gestellten Chiplesers an den Haltestellen zur
Einschränkung des Nutzerkreises
Taster für Türoffenhaltung
Autodialer: Selbstwahltelefon mit Sprechstelle auf
der Plattform zum Anschluss an eine bauseitige
Telefonleitung
Sicherheitskomponenten:
Notablass, batteriegepuffert zur Absenkung der
Kabine in die unterste Haltestelle
Notlicht
Notruftelefon (Autodialer)
Brandfallsteuerung
Störmeldekontakt
Bedientableau in der Kabine in horizontaler Ausführung, komplett bestückt mit allen erforderlichen Einbauteilen
und Bedienelementen.
Ausstattung der Schiebetüren der Kabine und an den
Haltestellen mit großen Glasausfachungen mit
Panoramaglas in zugelassener Ausführung.
Kabinenboden in der selben Ausführung wie der
Bodenbelag des Flures inkl. Abstimmung mit dem
Bodenleger und allen erforderlichen Nebenleistungen.
Der Kabinenboden muss niveaugleich und stufenlos zum
Etagenboden liegen.
Einbau von bauseitig gelieferten Profilhalbzyindern der
Gebäudeschliessanlage komplett inkl. Zubehör und
rechtzeitiger Angabe der passenden Zylindermasse,
Anschluss des Lesers an die Aufzugssteuerung,
Funktionskontrolle mit der Hausstechnik und alle
sonstigen Nebenleistungen
inkl. Zubehör, welches mitzuliefern ist: u.a.:
- 2 Schlüssel für Schaltschrank
- 2 Notentriegelungsschlüssel
- 5 Schlüssel für die eingebauten Schließzylinder
- Spezialwerkzeug soweit systembedingt erforderlich
- Geeignete Ablageeinrichtung für Wandmontage zur
Aufbewahrung des Prüfbuchs, der Schaltpläne und
der Dokumentation
- Handlampe 100 W, stoßgeschützt, mit 5m Zuleitung
- Wartungsschilder 1 Stck. je Schachtzugang
- Schmier- und Reinigungsmittel für die erste
Inbetriebnahme
- alle Werkzeuge und Hilfsmittel die nach TRA und
EN 81 vorgeschrieben sind
- Absperrvorrichtung für geöffnete Ladestelle
- Hinweis- und Belastungsschilder gem. EN 81
nach Erfordernis
- Seilklemmen falls erforderlich
- pro Haltestelle je ein selbsthaftendes
"Ausser Betrieb"-Schild
- pro Haltestelle Schilder:
AUFZUG IM BRANDFALL NICHT BENÜTZEN
Mit Abschluss der Maßnahmen sind die vom AG benannten
Haustechniker/Hausmeister in die Bedienung der Anlage
und die Aufgaben einzuweisen. Die Einweisung ist zu
dokumentieren und mittels Prüfung nachzuweisen.
Die Anlage ist komplett in Betrieb zu nehmen und an den
Kunden zu übergeben.
Die Terminabstimmung der behördlichen Abnahmeprüfung
durch den Sachverständigen (TÜV) erfolgt durch den AN.
Der Termin ist dem AG und seinem bevollmächtigten
Vertreter rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Die Anlage ist durch den TÜV Süd oder einer
vergleichbaren Organisation nach Fertigstellung aller
Arbeiten und Leistungen prüfen zu lassen und die
Sicherheit/Mängelfreiheit ist vom Prüfsachverständigen
zu bescheinigen.
Eine Prüfung durch den Errichter selbst wird nicht
anerkannt.
Das Vorliegen eines mängelfreien Prüfprotokolls ist
Voraussetzung für eine Abnahme durch den AG.
Die Gebühren sowie die Kosten für die Durchführung der
Vorprüfung und der Abnahmeprüfungen sind Leistung des
AN.
Vorstehende Beschreibung ist nur beispielhaft und nicht
vollumfänglich. Es ist zu berücksichtigen, dass alle
für den ordnungsgemäßen, wartungsarmen und nachhaltigen
Betrieb der Aufzugsanlage erforderlichen Bauteile, also
auch hier nicht einzeln aufgelistete Komponenten mit
einzukalkulieren sind. Es sind somit alle
erforderlichen Betriebsmittel, Baustoffe und
Materialien inkl. der erforderlichen Leistungen,
Abstimmungen, Inbetriebnahmen, Genehmigungen, etc. mit
in den Gesamtpreis einzukalkulieren!
01.__.0010
Aufzugsanlage, Plattformlift Treibscheibenseilaufzug
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