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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Schulanbau.
Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Achim Spies
Tel.: 0271-695 132
E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn diese im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern
und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden,
Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen
und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den
für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Dokumentation
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen
Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der
Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch
die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise
unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Schlosserarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18360 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen
oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der
Gleichwertigkeit abweichender technischer
Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Korrosionsschutz verwendeter Bauteile
Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck
entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein.
Ausführungshinweise
Hinweise zu Schweißarbeiten
Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle
Vorkehrungen zum Schutz anderer Bauteile, wie z.B.
Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Dämmschichten, sowie
sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung
eines einwandfreien Brandschutzes zu treffen.
Hinweise zu Geländern und Umwehrungen
Geländer und Umwehrungen sind so auszubilden, dass die
aus Sicherheitsgründen geforderten Höhen, lichte
Abstände zwischen senkrechten Geländerstäben und zum
Fußboden eingehalten werden.
Anforderungen an den Werkstoff Stahl
Im eingebauten Zustand nicht mehr sichtbare Stahlteile
sind entweder aus Chromnickelstahl oder in
feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Nachträgliche
Bearbeitungen sollen weitgehend vermieden werden. Die
Verzinkung der Stahlteile ist nach dem Transport auf
die Baustelle und vor der Montage der Aluminiumelemente
gründlich zu überprüfen. Beschädigte Zinkoberflächen
auch nach eventuellen Schweißarbeiten sind zu reinigen,
zu entfetten und mit einem hochwertigen Schutzanstrich
gut deckend zweimal zu streichen.
Statische Anforderungen
Sofern notwendig muss die Konstruktion den statischen
Anforderungen gerecht werden. Dimensionen und
Materialdicken sind, soweit nicht vorgegeben, vom
Bieter selbst zu wählen und auf Anforderung
nachzuweisen. Einwirkende Lasten müssen sicher auf das
Bauwerk übertragen werden. Für die Lastannahmen gelten
die einschlägigen Normen.
Verbindung und Befestigung
Alle Verbindungen und Befestigungen müssen einen
Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau ermöglichen.
Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Muttern usw.
müssen in Verbindung mit Aluminium aus austenitischem
Chromnickelstahl bestehen. Für alle übrigen
Verbindungen und Kleinteile aus Stahl ist
feuerverzinktes Material zu verwenden. Sämtliche
Schraubverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen
zu sichern.
Zur Vermeidung von Kontaktkorrosionen muss beim
Zusammenbau verschiedenartiger metallischer Werkstoffe
eine Zwischenlage aus neutralem Material verwendet
werden. (Ausnahme im Trockenbereich bei Einsatz von
nichtrostendem Chromnickelstahl.)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
1 Schlosserarbeiten
1
Schlosserarbeiten
1. 1 Treppenhaus
1. 1
Treppenhaus
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten