Malerarbeiten
Georg-Müller-Schule Anbau von 5 Klassen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen Schulanbau. Adresse:    Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Achim Spies Tel.:   0271-695 132 E-Mail:    achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen vorzulegen: - Werkstattzeichnungen/Beschreibungen - Konstruktionszeichnungen - statische Nachweise - Prüfzeugnisse - usw. Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.  Ebenfalls vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Dokumentation Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und Lackierarbeiten Allgemeines und Geltungsbereich Schutz angrenzender Bauteile Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen. Angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen sind mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Wetterschutz Um auch bei schlechterem Wetter Arbeitsmaßnahmen durchzuführen, sind entsprechende Wetterschutzmaßnahmen vorzusehen. Frisch beschichtete Flächen sind den Witterungsbedingungen entsprechend zu schützen und nachzubehandeln. Material- und Lagerflächen Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Geräten und Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Nach Aufforderung durch den AG sind die benutzten Räume und Lagerflächen innerhalb von 3 Werktagen besenrein zu räumen. Stoffe und Bauteile Anzubietende Fabrikate Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Allgemeine Hinweise Die zu verarbeitenden Stoffe müssen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen und sind gem. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Für Beschichtungsaufbauten müssen Produkte desselben Herstellers verwendet werden. Insbesondere bei Beschichtungssystemen, die als solche vom Hersteller ausgewiesen sind, sind ausschließlich die entsprechenden Systemkomponenten zu verwenden. Vermeidung von Gefährdungen Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen. Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel - emissionsarm" zu bevorzugen. Verarbeitung von Gefahrstoffen Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Anforderungen an Beschichtungsstoffe für den Graffitischutz Beschichtungsstoffe die für den Graffitischutz vorgesehen sind, müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Bei porösen Untergründen dürfen nur chemisch neutral reagierende Stoffe zum Einsatz kommen. Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht wesentlich behindern. Es muss Alkaliresistenz, UV-Beständigkeit und eine ausreichende Schmutz- und Witterungsbeständigkeit gewährleistet sein. Hinweise zum Umgang mit Resten Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter u.dgl. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste dürfen, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen gelangen. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen. Baustellen-Materialliste Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber eine Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der das verwendete Beschichtungsmaterial, gegliedert nach Verwendungszweck, Fabrikat und Hersteller gelistet ist. Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend Restmaterialien zu übergeben. Ausführungshinweise Hinweise zu Farben und Tönungen Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen gelten: Leicht oder hell getönt: Weißpigmentiert, geringe Buntpigmentzusätze Mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne Sättigung Vollgetönt: Weißpigment mit Buntpigment höchster Sättigung Beschichtung von Metallteilen Mehrfache Beschichtung von Metallteilen kann von der Bauleitung in unterschiedlichen Farbbtönen verlangt werden. Fassadenbeschichtungen Fassadenbeschichtungen sind nicht bei direkter Sonneneinstrahlung durchzuführen. Ggf. ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung vorzunehmen. Betonbeschichtungen Schalmittel sind sicher zu entfernen. Ggf. ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Beschichtungen korrosionsgefährdeter Bauteile Korrosionsgefährdete Bauteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig durchzuführen. Beschichtungen von Dichtstoffen Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu überstreichen. Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18363 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen Entfernen von Farbspuren, Spritzern und dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers Schutzmaßnahmen durch Hinweisschilder für den Personenverkehr, sowie Absperrungen Schutz von Dachrinnen und Fallrohren vor Farb- und Putzbestandteilen. Sichern von Außenwandbeschichtungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und
1 Maler- u. Lackierarbeiten
1
Maler- u. Lackierarbeiten
1. 1 Wandflächen
1. 1
Wandflächen
1. 2 Deckenflächen
1. 2
Deckenflächen
1. 3 Lackierarbeiten
1. 3
Lackierarbeiten
1. 4 Bodenflächen
1. 4
Bodenflächen
2 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
2. 1 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
2. 1
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten