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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Schulanbau.
Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Achim Spies
Tel.: 0271-695 132
E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn diese im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern
und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden,
Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen
und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den
für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer
vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,
die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind.
Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Werkstattzeichnungen/Beschreibungen
- Konstruktionszeichnungen
- statische Nachweise
- Prüfzeugnisse
- usw.
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen
Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der
Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und
Freigabe vorzulegen. Ebenfalls vor Ausführungsbeginn
sind unaufgefordert alle Nachweise zur
Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Dokumentation
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen
Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der
Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch
die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise
unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Schreinerarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle gültigen Regeln
nach DIN 18299 (ATV), die technischen Ausführungen aus
DIN 18355 - Tischlerarbeiten, die DIN-Vorschriften für
Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357
- Beschlagarbeiten, und DIN EN 12207, 12208 und 12210,
- Fenster und Türen (Luftdurchlässigkeit,
Schlagregendichtigkeit, Widerstandsfähigkeit bei
Windlast) zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum
Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften,
behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten
Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Angaben zu Baustelle und Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert
beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter
Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Beim
Austausch von Fenstern neu gegen alt sind nur so viel
Fenster auszubauen, dass der Witterungsschutz des
Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten
anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender
technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph
13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf
technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Holzwerkstoffplatten
Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd
enthalten.
Korrosionsschutz verwendeter Bauteile
Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in
verzinkter Ausführung einzubauen, Kontaktkorrosion ist
auszuschließen.
Ausführungshinweise
Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer
vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,
die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind.
Folgende Unterlagen sind dem AG vorzulegen:
Konstruktionszeichnungen
statische Nachweise
Prüfzeugnisse
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen
Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der
Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und
Freigabe vorzulegen.
Maßnahmen bei Anfall von Feinstaub
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume
entsprechend abzudichten und/oder Absauggeräte zu
verwenden.
Hinweise zu Beizarbeiten
Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen
(Körnung 120 und 150).
Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu
entfernen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht
unterbrochen werden
Hinweise zu Türen
Falls aus den Vergabeunterlagen die Schlagrichtung
nicht erkennbar ist, ist diese vor Bestellung oder
Fertigung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden. Die Oberkante
Fertigfußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum,
nicht nach den Markierungen an der Zarge.
Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit
Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen
Material wie die Einbauelemente bestehen und die
gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und
Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder
Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss
für die angebotenen Fabrikate ein entsprechendes
Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil1 nachgewiesen werden
können.
Hinweise zu Beschlägen
Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind
während der Bauzeit gegen Beschädigung und
Verunreinigung zu schützen.
Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der
Arbeiten als Muster vorzulegen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu
machen, die Möglichkeit der Wartung aller Beschläge ist
zu gewährleisten.
Hinweise zu Feuerschutzabschlüsse
Alle Feuerschutzabschlüsse sind immer selbstschließend
auszuführen und müssen eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung haben. Der Prüfnachweis kann im Ausnahmefall
durch das Gutachten eines geeigneten, öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt
werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch nachgerüstet
werden.
Hinweise zur Schalldämmung
Allgemein: Sofern im Leistungsverzeichnis oder den
dazugehörigen Vergabeunterlagen keine höheren
Anforderungen gestellt werden, sind die
schalltechnischen Anforderungen der DIN-Vorschriften,
VDI-Richtlinien und behördlichen Auflagen einzuhalten.
Luftschalldämmung: Es muss sichergestellt werden, dass
die vorhandenen Schalldämmmaße für Wände, Fußböden und
Decken durch die Installationen und Einbauteile des AN
nicht gemindert werden.
Körperschalldämmung: Die technischen Standards zur
Verhinderung von Körperschall sind bei allen in
Betracht kommenden Bauteilen einzuhalten.
Hinweise zu Befestigungen
Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die
sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen
oder zu montieren und vom Auftraggeber genehmigen zu
lassen.
Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich
durch Bohren und unter Verwendung von baurechtlich bzw.
bauaufsichtlich zugelassenen, für den Verwendungszweck
geeigneten Dübel auszuführen.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand-
und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass
keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
1 Schreinerarbeiten
1
Schreinerarbeiten
1. 1 Innentüren
1. 1
Innentüren
1. 2 Weitere Arbeiten
1. 2
Weitere Arbeiten
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten