Trockenbauarbeiten
Generalsanierung Studierendenwohnheim
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
13 Trockenbauarbeiten
13
Trockenbauarbeiten
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen WBV Maßnahme: Generalsanierung / Modernisierung der Studierenden-Wohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising 10.1 Abkürzungen In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten und Abkürzungen: cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter Mt Monat psch Pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr GKGipskarton AGAuftraggeber ANAuftragnehmer OÜObjektüberwachung (Bauleitung AG) LVLeistungsverzeichnis i.M.im Mittel ATVAllgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DPrProctordichte 10.2 Wasser- und Energieverbrauch Es erfolgt eine Umlage für Wasser und Energiekosten auf die Auftragnehmer in Höhe von 0,6 v. H. der geprüften Brutto-Schlussrechnungssumme. Es steht dem AN frei, durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen 10.3 Beginn der Zahlungsfristen Für den Fristenlauf gemäß § 16 VOB/B ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber maßgeblich. 10.4 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. 10.5 Bauablaufplan Siehe Anlage Bauzeiten- und Bauablaufplan 10.6 Baustelleneinrichtung Aus den Baustelleneinrichtungsplänen sind die für die Einrichtung der Baustelle zur Verfügung stehenden Flächen innerhalb des Bauzauns ersichtlich. Eine Inanspruchnahme von darüber hinaus gehenden Flächen für die Baustelle ist nicht möglich. Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt in Absprache mit dem AG. Materialtransporte dürfen nur durch die vorgesehenen Transportwege durchgeführt werden. Auf der Baustelle ist die Montagedisposition so zu treffen, dass mit geringstem Platzbedarf für die Zwischenlagerung auszukommen ist. Die Bauzustände im Zusammenhang mit dem Baufortschritt sind vom AN stets, besonders bei der Baustelleneinrichtung, eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Ein Umsetzen von BE-Einrichtungen des AN oder Umlagern von Materialien des AN aus Erfordernissen des Baufortschritts wird nicht gesondert vergütet. Sind Positionen der BE zur Mitbenutzung durch Dritte beschrieben, so ist die Nutzung eigenständig zwischen dem AN und Dritten zu koordinieren. 10.7 Einfriedungen Das Baugelände wird durch einen Bauzaun mit Toren eingefriedet. Das Öffnen und Schließen der Tore obliegt dem Schließdienst. Vom AG wird ein Schließdienst beauftragt. Die Türen und Bauzauntore sind von 20 Uhr am Abend bis 7.00 Uhr am Morgen verschlossen. Die Baustelle ist am Abend rechtzeitig zu verlassen. Der Bauzaun ist arbeitstäglich nach Verlassen der Baustelle vom jeweiligen AN zu verschließen, falls dieser zur Durchführung von Arbeiten geöffnet wurde, dies gilt auch für das Öffnen und Schließen der Fenster. 10.8 Geräteeinsatz Der Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug ist nur zulässig, soweit der Baufortschritt nicht beeinträchtigt wird und bedarf in jedem Fall der Freigabe durch die Objektüberwachung. Ein Anspruch auf den Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug besteht nicht. 10.9 Räume innerhalb des Bauvorhabens Räume innerhalb des Bauvorhabens dürfen nicht als Lager, Arbeits- und Aufenthaltsräume benutzt werden. 10.10 Sauberkeit und Ordnung Die Baustelle ist stets sauber und aufgeräumt zu halten. Arbeitsstellen sind nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu verlassen. Verunreinigungen im Baubereich (einschl. der Verkehrswege außerhalb des eingezäunten Baugeländes), die durch Material-An- und Abtransport entstehen, sind umgehend nach Entstehung zu beseitigen. 10.11 Baustellenverkehr Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Bauverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge seiner Lieferanten zu vermeiden bzw. diese unverzüglich zu beseitigen. Der Verkehr im Vorfeld der Baustelle darf nicht behindert werden. Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind auf dem Baustellen-einrichtungsplan dargestellt. Es wird eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen für die am Bau Beteiligten auf dem Baugelände vor-gehalten. Das Abstellen von PKW und Mannschaftsfahrzeugen auf dem Baugelände ist nur in Absprache mit der Objektüberwachung. Bei Bedarf müssen außerhalb des Grundstücks auf eigene Kosten Park- und Lagerflächen angemietet werden. Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. 10.12 Bauschutt Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind unzulässig. Das Anlegen und Vorhalten von Zwischenlagerplätzen für Schutt- und Abfallstoffe im Bauwerk und auf dem Baufeld ist untersagt. Die Abfuhr der Abfälle von der Baustelle hat regelmäßig zu erfolgen. Widerrechtliche Verunreinigungen, Schutt- und Abfallansammlungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld werden dokumentiert (Beweissicherung z. B. durch Fotodokumentation) und nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von 3 Werktagen ab Aufforderung durch die Objektüberwachung ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Verursachers beseitigt. Welche Abfälle und Verunreinigungen von den Arbeiten der einzelnen Unternehmer stammen, entscheidet in Streitfällen die OÜ. 10.13 Beleuchtung Der Auftragnehmer hat die zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen entsprechend den einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu betreiben. Kosten dafür werden nicht gesondert vergütet. Die Beleuchtung der Hauptverkehrswege wird durch den AG beim Gewerk Elektroarbeiten gesondert vergeben. 10.14 Einrichtungen von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.15 Sanitäreinrichtungen Die während der Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Sanitäreinrichtungen (WC- und Waschanlagen) werden vom Auftraggeber gestellt und eingerichtet. 10.16 Fernsprechanschlüsse Der Auftragnehmer hat für die während der Bauzeit notwendigen Fernsprechanschlüsse für die eigenen Leistungen selbst zu sorgen. Er trägt die Kosten für die Einrichtung, den Betrieb sowie den Abbau der Anlagen. 10.17 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 10.18 Ausführungsunterlagen Architekt und Fachplanung Die ausgeschriebenen Bauteile sind gemäß den Werkplänen und Detailvorgaben der zuständigen Planer auszuführen, maßgebliche Bauteile wurden durch den Tragwerksplaner dimensioniert. Abmessungen und Dimensionierungen von konstruktiven Anschlüssen sind auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Die Ausführungsunterlagen werden baubegleitend erstellt und dem AN gem. VOB/B §3, Nr.1 rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt. Die Ausführungszeichnungen werden dem AN in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen können gegen Kostenerstattung bezogen werden. Ab der 5. Indexausfertigung werden die Plankosten für je 2 Plansätze vom Bauherrn übernommen. Der AN hat die erhaltenen Ausführungsunterlagen vor Ausführung der Leistung eigenverantwortlich auf Übereinstimmung mit den am Bau vorhandenen Gegebenheiten zu prüfen und Unstimmigkeiten rechtzeitig schriftlich mit dem Architekten abzuklären 10.19 Werkstattplanung Eine Werkstattplanung ist durch den AN zu erbringen, soweit diese in den LV-Positionen gefordert wird. 10.20 Stemmarbeiten Für sämtliche Stemmarbeiten und Schlitzarbeiten ist grundsätzlich vor Ausführungsbeginn die Genehmigung der Bauleitung einzuholen. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung des Bauwerkes vorzunehmen. Schlitzarbeiten oder andere Stemmarbeiten an tragenden Bauteilen müssen vor Ausführung von der Fachbauleitung und dem Tragwerksplaner schriftlich genehmigt werden. 10.21 Stoffprüfungen Entsorgung von Bodenaushub erfolgt nach bodenchemischer Untersuchung wie in Positionen beschrieben. 10.22 Keine Verwendung von H-FCKW- und H-FKW-haltigen Dämmstoffen Vom Auftragnehmer dürfen keine Dämmstoffe verwendet werden, die H-FCKW- oder H-FKW-haltig sind. Mit der Unterschrift auf dem Angebotsschreiben leistet der Bieter die Erklärung über die H-FCKW- und H-FKW-Freiheit seiner angebotenen Dämmstoffprodukte. 10.23 Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der letztgültigen Fassung der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind, sofern alternative Stoffe zur Verfügung stehen. 10.24 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber schließt für das Gesamtprojekt eine Bauleistungsversicherung ab. Es erfolgt eine Umlage der Versicherungsprämie auf die Auftragnehmer in Höhe von 0,1 v. H. der geprüften Brutto-Schlussrechnungssumme. Es wird keine Selbstbeteiligung erhoben. Der Auftragnehmer ist selbst für die ordnungsgemäße Schadensmeldung bei der örtlichen Bauleitung verantwortlich. Unberührt bleibt die Haftung des AN für den durch die Versicherung nicht gedeckten Schaden. 10.25 Baulärm Für den Schutz gegen Baulärm gelten sowohl die Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen in unmittelbarer Entfernung Wohngebäude. Ruhezeiten / Regelarbeitszeiten Die vorgegebenen Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten. Nachtruhe: 20:00 Uhr 07:00 Sonntagsruhe: ganztägig Regelarbeitszeit: Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag nach Abstimmung mit der Objektüberwachung von 07:00 bis 15:00 Uhr Der Baustellenbetrieb ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Es sind daher lärmarme Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Diese Kosten sind in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. 10.26 Benutzung von Baustromanlagen Der AN ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter verantwortlich für die verbindlich einhaltenden berufsgenossenschaftlichen Regeln. Dazu gehört insbesondere die arbeitstägliche Prüfung durch Betätigen der Prüfeinrichtung an den in Benutzung befindlichen, nichtstationären Baustrom-Einrichtungen. 10.27 Bautagebuch Der AN ist verpflichtet arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, dies wird nicht gesondert vergütet. Das Bautagebuch ist am Ende jeder Woche per E-Mail an die OÜ zu übergeben. Das Bautagbuch hat mindestens folgende Inhalte zu dokumentieren: - Datum des Eintrags - Angaben zu den ausgeführten Arbeiten und zum allgemeinen Baufortschritt - Angaben zum aktuellen Wetter, Eintragungen wenn die Witterung Einfluss auf den Baufortschritt oder die Ausführung hatte (Frost, Sturm, Starkregen etc. ). - Personen auf der Baustelle: Welche Art von Mitarbeitern (Helfer, Facharbeiter etc.) und deren Anzahl - Angaben über genutzte Geräte, angelieferten und verwendete Materialien - Angaben zu Schäden, Störungen oder Abweichungen von den Normen - Angaben zu ungenügenden oder von den Normen abweichenden Vorleistungen anderer Gewerke - Eintragungen zu Besprechungen und Anweisungen der OÜ, inklusive der Namen und Unterschriften der Teilnehmer 10.28 Rauchen Der AG verbietet ausdrücklich das Rauchen innerhalb der Gebäude. Falls Mitarbeiter des AN außerhalb der Gebäude rauchen, hat der AN hierfür geeignete Außenraucherbereiche (Wetterschutz) aufzustellen und diese regelmäßig nach Bedarf zu säubern bzw. Aschenbecher zu leeren. ---- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ---
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen
Baubeschreibung Stand 05.05.2025 Globale Angaben zum Bauvorhaben Gemarkung: Vötting Flur-Nr.: 728/2, 728/5 Gemeinde: Freising Straße, Hausnummern: Giggenhauserstraße 27, 29, 31-33 Name und Anschrift des Auftraggebers: Studierendenwerk München Oberbayern (StwM) Anstalt des öffentlichen Rechts Leopoldstraße 15 80802 München Beschreibung des Bauvorhabens: Generalsanierung / Modernisierung der Studierenden- Wohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt: Vorgaben aus dem SiGe-Plan: Alle Vorgaben aus dem SiGe-Plan sind einzuhalten. Jedes auf der Baustelle tätige, ausführende Unternehmen hat für eine nachweisliche Unterweisung und Information seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Für die Unterweisung von Nachunternehmern hat der jeweilige Hauptauftragnehmer zu sorgen. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Betonsanierungsarbeiten, Rückbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Schlosserarbeiten, Fensterbauarbeiten, Metallbauarbeiten, Außenputzarbeiten (WDVS), Trockenbauarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Natursteinarbeiten, Schreinerarbeiten (Türen), Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Schreinerarbeiten (Möblierung, Küchen), Beschilderungsarbeiten, Einbau Schließanlage, Baureinigung, HLS-Arbeiten, MSR-Arbeiten, Dämmarbeiten an technischen Anlagen, Elektroinstallationsarbeiten, Einbau PV-Anlage, Arbeiten an Außenanlagen. Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen: Der SiGe-Plan ist einzuhalten. Jedes auf der Baustelle tätige, ausführende Unternehmen hat für eine nachweisliche Unterweisung seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Bei gegenseitiger Gefährdung der Unternehmen müssen sich diese untereinander abstimmen. Die Einhaltung der SiGe-Dokumente wird durch regelmäßige Baustellenbegehungen durch den SiGeKo kontrolliert und protokolliert. Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: Verkehrswege auf Baustellen sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr und angrenzenden Grundstücken abzusichern. Beschilderungen sind in Abstimmung mit der örtlichen Verkehrspolizei festzulegen. Ein- und Ausfahrten für Anlieferfahrzeuge und für den öffentlichen Verkehr sind zu kennzeichnen. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising Lage des Grundstücks: Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-Nr. 728/2 und 728/5 im Überschwemmungsgebiet der Moosach und wird im Süden vom Dampfanger Graben begrenzt. An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Flur-Nr. 594/2 Flur-Nr. 716 Flur-Nr. 726 Flur-Nr. 730 Flur-Nr. 730/10, 732 Anzahl und Höhe der Bestandsgeschosse: Die Studierendenwohnanlage besteht aus drei freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern: Doppelhaus I (Hausnummer 31-33), Häuser II und III (Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser II und III (Grundrissabmessung ca. 37x15 m) baugleich, gespiegelt sind; Doppelhaus I (Grundrissabmessung ca. 51x15 m) unterscheidet sich von den beiden Häusern II und III in der Länge und ist mit zwei Treppenhäusern erschlossen. Die Gebäude II und III haben je ein Treppenhaus. Unter allen Gebäuden befindet sich ein offenes Parkdeck im EG und z. T. auch Technikräume (Haus II). Es gibt keine Kellergeschosse. Über den EG´s sind je Gebäude drei Obergeschosse sowie ein Dachgeschoss im Satteldach angeordnet. Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2, Absatz 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim. Art und Zustand des umzubauenden Bestands: Der Gebäudekomplex (Wohnanlage Freising IV kurz WAF IV) wurde Anfang der 90er Jahre für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht laut genehmigter Planung aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zzgl. Hausmeisterwohnung. Die Gebäude wurden mit Baubescheid vom 09.03.1993 von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Stadt Freising als "Neubau einer Studentenwohnanlage mit 236 Wohnplätzen und Hausmeisterwohnung" mit Auflagen genehmigt. Bauherr war das Studentenwerk München, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anlage ist abgesehen von kleineren Umbauten im Bereich der Hausmeisterwohnung, Instandhaltungsarbeiten und einer Fassadensanierung aus dem Jahr 2016 überwiegend im ursprünglich gebauten Zustand. Wand- und Bodenoberflächen sind im Laufe der Jahre größtenteils erneuert oder überarbeitet worden. Die Anlage ist im Eigentum des StwM. Sanitäranlagen Die bestehende Regen- und Abwasserentsorgung ist als Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird im Außenbereich in Schächten gesammelt und versickert. Der bestehende Hauptwasseranschluss für die Liegenschaften befindet sich im Haus 2. Vom Wasseranschluss erfolgt die Verteilung des Trinkwassers, einschließlich Trinkwarmwasser und Zirkulation, in die jeweiligen Gebäude. Die Versorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über erdverlegte Medienleitungen. Die Anbindung der sanitären Einrichtungen in den Nasszellen und weiterer Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die kompletten sanitären Einrichtungen innerhalb der Häuser sind abgängig und werden im Zuge der Sanierung erneuert. Heizungsanlagen Die Wohnanlage ist über erdverlegte Nahwärmeleitungen an den ,Neubau' Giggenhauser Straße 25 angeschlossen. Von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt die Verteilung der Heizungsleitung in die jeweiligen Gebäude. Die Anbindung der Heizkörper in den Wohneinheiten erfolgt über die Heizungsverteiler bzw. Rohrleitungen im Fußbodenaufbau. Der Anschluss der Heizungsverteiler erfolgt über die Dachgeschosse. Als Raumheizflächen sind Gussheizkörper verbaut. Die kompletten heizungstechnischen Einrichtungen - mit Ausnahme der Wärmeerzeugung + Einbauten in der Zentrale - sind abgängig und werden im Zuge der Sanierung erneuert. Lüftungsanlagen einschl. MSR In allen drei Bestandsgebäuden werden die innenliegenden Sanitärbereiche über ein RLT-Zentralgerät -einschließlich Heizregister und Wärmerückgewinnung über Kreuzstromwärmetauscher mechanisch be-/entlüftet. Die Zentralgeräte befinden sich in Lüftungszentralen der jeweiligen Dachgeschosse. Die zugehörigen MSR- Schaltschränke, einschl. Regelmodule der Geräte, sind ebenfalls in den jeweiligen Lüftungszentralen verortet. Luftabsaugung & Lufteinblas über Tellerventile, Überströmungen vom Flur in die Zellen über Türgitter. Die kompletten lüftungstechnischen Einrichtungen - einschl. zugehöriger MSR- Anlagen - sind abgängig und werden im Zuge der Sanierung erneuert. Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik Derzeit sind nasse Steigleitungen in den Treppenhäusern aller Gebäude verbaut. Die Wasserversorgung der Steigleitung erfolgt über einen direkten Anschluss an das Trinkwassernetz ausgehend von den Dachgeschossen. Die Steigleitungen nebst Entnahmekästen werden im Zuge der Sanierung gegen ein trockenes Feuerlöschsystem ausgetauscht. Technische Anlagen in Außenanlagen Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über Sickerschächte entwässert. Die Anschlüsse an die Grundleitungen der Häuser erfolgt über Fallleitungen, einschl. Rohrbegleitheizung (RBH) & zugehörige Dämmung, im Parkgeschossbereich. Das Schmutzwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über zugehörige Revisionsschächte dem öffentlichem Straßenkanal in der Giggenhauserstraße zugeführt. Ausgehend von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt die Wasser- / und Wärmeversorgung der Häuser 1 und 3 über erdverlegte Medienleitungen. Im Jahr 2016 wurden Rettungspodeste und Notleiteranlagen in allen drei Gebäuden eingebaut. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt wurden Vordächer an den Hauseingängen aller drei Häuser ergänzt. Durch Senkungen des Untergrundes Aufgrund schlechter Bodenverhältnisse war es in der Vergangenheit notwendig, Wege in den Freianlagen zu überarbeiten. Besonderheiten: Aufgrund des problematischen Baugrundes wurden die Gebäude auf Betonbohrpfählen mit lastverteilenden Pfahlrostbalken ohne Untergeschosse errichtet. Geplante Sanierungsmaßnahmen Sanierung von Sanitäranlagen Die HLS-Steigstränge im Bereich von Sanitärräumen und in Bewohnerzimmern müssen saniert werden. Sämtliche Trockenbauverkleidungen und Verkofferung müssen daher rückgebaut werden, um eine notwendige Sanierung zu ermöglichen. Ebenfalls saniert werden müssen sämtliche Anschlussleitungen der Sanitärgegenstände und Fliesenbeläge. Trockenbauwände und Türen der Nasszellen, WC´s und Küchen sind rückzubauen und durch neue Bauteile zu ersetzen. Die Bodenbeläge und Estriche in diesem Bereich müssen ebenfalls rückgebaut werden. Behebung von brandschutztechnischen Mängeln Die Lüftungszentralen aller Gebäude, in den DG´s untergebracht, müssen brandschutztechnisch ertüchtigt werden (Wand, Decke, Abluftführung, Durchführungen). Die im Bestand in jedem Gebäude vorhandenen nassen Steigleitungen müssen gegen ein System mit trockenen Steigleitungen ausgetauscht werden. Die in den Dachgeschossen von Haus 27 und 29 untergebrachten Gemeinschaftsräume sind aktuell für die Bewohner gesperrt. Durch eine neu zu bauende Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr pro Gebäude und einen größeren Fluchtbalkon wird die Nutzung wieder möglich. Im Zuge dieser Maßnahme sind auch die teils maroden Vordächer in gleicher Materialität wie die neuen Fluchtbalkone neu zu errichten. Fensterbrüstungen in den Obergeschossen der Gebäude dürfen, um die vorgenannte Anleitermöglichkeit mit Steckleitern für die Feuerwehr zu erfüllen, eine Brüstungshöhe von 8 m nicht überschreiten. Wo dies im Bestand der Fall ist, wird durch eine Geländemodellierung das Gelände so angehoben, dass eine Anleiterung möglich ist. Der Trockenbauausbau in den DG´s der Gebäude muss brandschutztechnisch in Teilbereichen ertüchtigt werden. Die laut Brandschutzkonzept geforderte Brandwand in Haus 31-33 ist über Dach zu führen. Türen im Verlauf dieser Brandwand sind in Ausführung T90 herzustellen, die Bestandstüren sind auszubauen und zu entsorgen. Türen mit Anforderung an den Brandschutz müssen größtenteils erneuert werden. Heizungsanlagen Wärmeversorgungsanlagen: Sämtliche Rohrleitungen in den Häuser 1, 2 und 3 werden erneuert. Die Rohrleitungsverteilung erfolgt vom Dachgeschoss über neu angeordnete Stränge entlang der Längsseiten der Außenfassaden. Die Heizkörper in den Zimmern werden über Leitungen in Sockelleisten angeschlossen. Die Lufterhitzer der Lüftungsanlagen in den Häusern 1-3 werden ebenfalls über die jeweiligen Heizkörperstränge versorgt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten Heizungs-/ Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht. Lüftungsanlagen In allen drei Bestandsgebäuden werden die bestehenden RLT- Zentralgeräte - einschließlich komplettem Kanalnetz und zugehörigen Kanaleinbauteilen und Luftauslässen - ausgetauscht bzw. erneuert. Bei Querung von Brandabschnitten werden Brandschutzklappen verbaut. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten Lüftungs-Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht. Sanitäranlagen Die Abwasserentsorgung für die Häuser erfolgt über einen bereits bestehenden Kanalanschluss. Grundsätzlich erfolgt die Abwasserentsorgung innerhalb des Gebäudes sowie auf dem Grundstück im Trennsystem. Entwässerung Regenwasser: Das Niederschlagswasser der Häuser von den Dachflächen wird über an Dachabläufe angeschlossene außenliegende Fallleitungen abgeleitet (Bestand). Über anschließende Grundleitungen im Außenbereich wird das Regenwasser den einzelnen Versickerungsanlagen (Bestand) zugeführt. Die bestehende Regenwasserentsorgung ist als Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird im Außenbereich in Sickerschächten gesammelt und über Noteinläufe in den "Dampfänger Graben" geleitet. Keine weiteren Sanierungsarbeiten am Bestand vorgesehen. Entwässerung Schmutzwasser: Anfallendes Schmutzwasser wird über ein nicht brennbares Guss-Rohrsystem abgeleitet. Die Einzel- / Sammelanschlussleitungen verlaufen innerhalb der Vorsatzschalen und werden zum jeweiligen Fallpunkt geführt. Über Sammelleitungen in dem Erd- bzw. Parkgeschoss wird das anfallende Abwasser aus den Obergeschossen gesammelt und im freien Gefälle dem bestehenden Kanalanschluss zugeführt. Es werden Dachhauben für die Lüftungsleitungen vorgesehen. Frostgefährdete Abwasserleitungen im Bereich des Parkgeschosses werden gedämmt und mit einer Rohrbegleitheizung ausgestattet. Am bestehenden Hauptwasseranschluss sind derzeit keine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgesehen. Trinkwasser: Vom Wasseranschluss im Haus 2 erfolgt die Verteilung des Trinkwassers, einschließlich Trinkwarmwasser und Zirkulation, in die jeweiligen Gebäude. Die Versorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über erdverlegte Medienleitungen. Die Anbindung der sanitären Einrichtungen in den Nasszellen und weiterer Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die gesamten Leitungen innerhalb bzw. an den Gebäuden werden im Rahmen der Sanierung erneuert, einschließlich zugehöriger Demontage und Entsorgungsarbeiten. Warmwasserbereitung: Das Warmwasser wird zentral über die bestehende Wärmeerzeugung im Neubau bereitgestellt und in bestehenden Warmwasserspeichern in der Technikzentrale im Haus 2 zwischengespeichert. Wasserzählung: Die Zählung des Gesamtwasserdurchsatzes erfolgt über den bestehenden Wasserzähler in der Hausanschlussstrecke. Trinkwasserhygiene: Es werden an den endständigen Sanitärobjekten automatische Hygienespüleinrichtungen in den Strängen der jeweiligen Häuser vorgesehen. Des Weiteren werden zur Minimierung der Druckverluste bzw. Leitungsdurchmesser Strömungsteiler an den Strangabgängen vorgesehen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten sanitären Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger Ver-/Entsorgungsleitungen ausgetauscht. Sanitäre Ausstattung: Sind der Bemusterungsliste zu entnehmen. Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik: Die Nassen Leitungen werden komplett zurückgebaut und gegen Trockene Steigleitungen ausgetauscht. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten Feuerlösch-Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht. Gebäudeautomation Die MSR-Anlagen in den Lüftungszentralen der jeweiligen Häuser, einschl. zugehöriger Schaltschränke, Feldgeräte und Verkabelungen werden erneuert. Technische Anlagen in Außenanlagen Regenwasser: Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über Sickerschächte und Notüberläufe dem "Dampfänger Graben" zugeführt. Elektroinstallation: Die Elektroarbeiten umfassen die Sanierung, Erneuerung und Modernisierung der bestehenden elektrischen Anlagen, um die Sicherheit, Effizienz und Funktionalität zu verbessern. Hierbei werden die Installationen von Schalt- und Steckgeräten, Datentechnik, Beleuchtungssystemen und Verteileranlagen ertüchtigt und erneuert. Demontage und Entsorgung: Fachgerechte Demontage der alten elektrischen Anlagen, wie Steckdosen, Schalter, Daten- und Antennendosen, Beleuchtungen, Rauchmelder und Wohnungsverteilungen. Sicherung und ordnungsgemäße Entsorgung der demontierten Teile gemäß den Umweltvorschriften. Die Hauptanlagen wie Niederspannungshauptverteilung, die Gebäudeverteilungen und die Kabelwege bleiben erhalten bzw. werden an die neuen Anforderungen angepasst. Die Kabel und Leitungen in den Gebäuden sollen aus wirtschaftlichen Gründen soweit wie möglich erhalten bleiben. Beleuchtung: Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage gegen LED-Leuchten. Somit Sicherstellung der Energieeffizienz und Einhaltung moderner Beleuchtungsstandards. Schaltgeräte und Steckdosen: Erneuerung sämtlicher Schalt- und Steckgeräte in den Häusern. Gesamtheitlicher Austausch sonstiger Elektroinstallationen wie z.B. Daten- und Antennendosen sowie Sprechanlagensystemen. Neuverkabelung und Anschluss der Elektroinstallationen in den Sanitär- und Küchenbereichen. Prüfung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Steckdosen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen. Verteilungen: Ertüchtigung, Austausch und Inbetriebnahme der Wohnungsverteilungen. Ergänzung der ELT-Verteiler mit Sicherungsautomaten, FI-Schutzschaltern und Überspannungsschutzgeräten. Durchführung von Tests und Prüfungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion. Besondere Anforderungen: Fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch qualifiziertes Personal. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen während der Sanierungsarbeiten. Vermeidung von Beschädigungen an umliegenden bzw. bestehenden Bauteilen und Einrichtungen. Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Übergabe der Installationspläne an den Auftraggeber. Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durchgeführt. Austausch der Fenster, Überarbeitung der Fassaden Austausch der Fenster: Die bestehenden Holzfenster in den Bewohnerbereichen werden durch neue Kunststofffenster ersetzt. Der äußere, auf den Fenstern aufgesetzte, mechanisch betriebene Sonnenschutz an den Süd- und Westfassaden der Gebäude wird durch einen innenliegenden mechanisch betriebenen Sonnen- und Blendschutz an allen Fassaden ersetzt. Die im Bestand vorhandenen Vorhänge entfallen. Die Fensterteilungen werden so weit verändert, dass ein Putzen der Fenster von innen ohne Absturzgefahr möglich ist. Sämtliche Fenster der Bewohnerzimmer erhalten Belüftungsöffnungen, um den notwendigen Luftwechsel zur Feuchteabfuhr der Zimmerraumluft sicherzustellen. Um den sommerlichen Wärmeschutz sicher zu stellen, werden die Fenster mit einer Sonnenschutzverglasung und innen liegendem Sonnenschutz an allen Bewohnerzimmern ausgestattet. Der äußere Sonnenschutz, der im Bestand an den Süd- und Westfassaden vorhanden ist, entfällt. Die Fenster an Süd- und Westfassaden erhalten eine Sonnenschutzverglasung. Die im Bestand enthaltenen Vorhänge entfallen. Die Vorhangschienen verbleiben, sodass jeder Bewohner die Möglichkeit hat, zusätzliche Vorhänge anzubringen. Die Metallfenster und Eingangstürelemente in den Treppenhäusern bleiben erhalten und werden lediglich farblich überarbeitet. Überarbeitung der Fassade: Putzschäden im Bereich der Ortgangfassaden müssen behoben werden, hier ist der Einbau von Ablaufblechen erforderlich. Um nach dem Fenstertausch und Rückbauarbeiten ein ordentliches, einheitliches Ergebnis der Fassadenoptik zu erzielen, wird eine neue kunststoffbewehrte Sanierungsputzschicht und ein Fassadenanstrich nach Farbkonzept aufgebracht. Das bestehende Berankungssystem wird zurück gebaut. Die Heiz- und Abwasserleitungen an den Parkdeckdecken werden frei gelegt, ausreichend isoliert und offen gezeigt. Die notwendige Wärmedämmung wird direkt an der Betondecke über den Leitungen angeordnet. Bodenbeläge Sämtliche Bodenbeläge werden erneuert. Zur Ausführung kommt ein verklebter Kautschuk-Oberbelag. Die alten Beläge werden rückgebaut. Die Estriche werden geschliffen und gespachtelt sowie vor der Verklebung des neuen Bodenbelages grundiert. Renovierungsbeschichtungen Wand- und Deckenflächen erhalten Renovierungsanstriche nach Farbkonzept. Die Geländer der Treppenhäuser erhalten ebenfalls eine Renovierungsbeschichtung. Absturzsichernde Geländer Der Anbau eines absturzsichernden Geländers an den Überdachungen der PKW- und Fahrradstellplätze ist geplant. Defekter Sonnenschutz an den Oberlichtern der Gemeinschaftsräume im DG Neben der Erneuerung der defekten Sonnenschutzanlagen an den Oberlichtern der Gemeinschaftsräume in den DG´s der Gebäude müssen auch die Öffnungsflügel der Oberlichter überarbeitet werden. Erneuerung der Türen zu den Bewohnerzimmern Sämtliche Innentüren zu Bewohnerzimmern, Appartements und Zugangstüren zu Wohngemeinschaften werden erneuert. Fenster Waschraum Die vorhandenen Fenster des Waschraumes in der Parkebene Haus II werden zugemauert. Der Raum erhält eine Be- und Entlüftung. Markierung der Stellplätze Die fehlende Markierung der Stellplätze wird ergänzt. Fahrradwerkstatt Es wird eine Reparaturstation eingerichtet. Erneuerung der Küchen Sämtliche Küchen werden erneuert. Erneuerung der Möblierung Die komplette Möblierung der Bewohnerzimmer, Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsräume wird erneuert. Betonsanierungsmaßnahmen Durch den hohen Chloridgehalt im Beton, verursacht durch Tausalzeintrag sind Betonsanierungsmaßnahmen im Bereich der aufgehenden Bauteile in den Parkebenen (Wände, Stützen) und der Pfahlrostbalken als Teil der Bohrpfahlgründung notwendig. Diese Maßnahmen werden vorab durchgeführt. Die Endverkabelung der KKS-Anoden erfolgt im Zuge der Sanierungsarbeiten des Gebäudes. Die Eingangstreppen an den Häusern 2 und 3 sowie die Podestkanten am Haus 1 werden im Zuge der Betonsanierungsmaßnahmen instandgesetzt. Im Zuge dieser Arbeiten sind einzelne Zugänge u.U. nur eingeschränkt begehbar. Durchbrüche und Kernbohrungen Für die neuen Haustechnikinstallationen sind Durchbrüche und Kernbohrungen in tragenden Stahlbetonbauteilen notwendig. Die Lage der Bohrungen ist im Zuge der Planung auf Grundlage der vorhandenen Bewehrungspläne abgestimmt. Im Zuge der Ausführung sind an kritischen Stellen vorab die statisch maßgebenden Bewehrungseisen auf Anweisung des Tragwerksplaners zu erkunden. Außenanlagen Bei der Umgestaltung der Freianlagen wurde der Brandschutz und die einfache Pflege bzw. Unterhalt der Anlage in den Vordergrund gestellt. Auch sind attraktive Aufenthaltszonen für die Studierenden vorgesehen. Gliederung der Freianlagen in folgende Bereiche: Bereich Außenstellplätze Aufwerten der Eingangsbereiche Sanierung der Dachbegrünungen Aufenthaltsbereich Bachaue Müllhaus Anleiterstellen Feuerwehr Außenstellplätze: Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden bestehende Außenstellplätze im Nordwesten erneuert. Aufgrund der neuen Feuerwehraufstellflächen und dem Bau eines Müllhauses entfallen vorhandene Stellplätze Aufwerten der Eingangsbereiche: Aus Brandschutzgründen müssen die Gebäudeeingänge neugestaltet werden. Hierfür wird der Bestand abgebrochen. Es entstehen neue Aufenthaltsbereiche zwischen Haus I und II, ebenso bei Haus III mit Neupflanzungen (Zierkirschen und falscher Jasmin) sowie einladende Sitzgruppen. Sanierung der Dachbegrünungen: Sanierung der bestehenden Dachbegrünungen auf den Vordächern, Erstellen von Anleiterflächen für die Feuerwehr. Aufenthaltsbereich Bauaue: Zwischen Haus II und Haus III soll am Dampfängergraben ein neuer Aufenthaltsbereich mit Sitzelementen entstehen. Dieser wird durch einen Verbindungsweg von Haus I bzw. Haus III erschlossen. Durch die Maueröffnung des Parkdecks zwischen Haus II und III ist er barrierefrei zugänglich. Der Vegetationsbestand im Böschungsbereich des Baches wird ausgelichtet (Blickkontakt). Ansaat einer insektenfreundlichen Feuchtwiese. Schaffen einer "grünen Wand" zum Parkdeck mittels Säulen-Zitterpappeln. Müllhaus: Anordnung eines zentralen Müllhauses für beide Wohnheime mit Schließanlage: Sanierung der Belagsflächen Wasseranschluss / Abwasser Integration einer Paketstation Anleiterstellen Feuerwehr: Geländemodellierungen mittels Anböschungen und Terrassierungen (Betonfertigteile und Gabionenmauer)
Baubeschreibung Stand 05.05.2025
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Die Arbeiten sind gemäß des Bauzeiten- und Bauablaufplans (Anlage zu diesem LV) in drei Bauabschnitten auszuführen. Bauabschnitt 1 Haus I: Die Häuser II und III bleiben während der Bauarbeiten in Haus I (Start 29.09.2025 Fertigstellung 2.10.2026) bewohnt. Bauabsschnitt 2 Haus II: Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt während der Umbauarbeiten im Haus II (Start 19.10.2026 Fertigstellung 1.10.2027) bewohnt. Bauabsschnitt 3 Haus III: Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt während der Umbauarbeiten im Haus III (Start 11.01.2027 Fertigstellung 14.02.2028) bewohnt. Die in diesem LV enthaltenen Leistungen können nicht in einem Zuge durchgeführt werden, sondern müssen zwingend dem Bauzeiten- und Bauablaufplan folgen. Dies ist in der Preisbildung zu berücksichtigen. Sind Abweichungen zu den Bauzeiten- und Bauablaufplanungen notwendig, wird die örtliche Objektüberwachung den AN eine Woche vor der, laut Bauzeitenplan geplanten Maßnahme, in Kenntnis setzen. Die vereinbarten Vertragstermine verschieben sich dann entsprechend, soweit diese von Verschiebungen betroffen sind. Spezielle Vertragstermine und Fristen der hier beschriebenen Arbeiten, siehe "Besondere Vertragsbedingungen" der Vergabeunterlagen Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen: Keine besonderen Erschwernisse innerhalb der Gebäude. Die Gebäude, die laut Bauzeiten- und Bauablaufplan bearbeitet werden, sind zum Zeitpunkt der Umbaumaßnahmen leerstehend. Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauser Straße sind bis zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen auch der Erschließung der benachbarten Studentenwohnanlage (Giggenhauser Straße 25d, 25e, 25f) und dem Asylbewerberheim (Giggenhauser Straße 25a, 25b, 25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III. Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude ausgewiesen. Die Zufahrtswege und Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Keine besonderen Anforderungen Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung: siehe Eintragungen in die Leistungspositionen Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Die Regelung und Sicherung des Verkehrs soweit es seine Ausführungen betrifft, ist Sache des Auftragnehmers. Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten sind zum Ausschreibungszeitpunkt nicht bekannt. Auf-, Ab- oder Umbaumaßnahmen am Gerüst dürfen nur von der beauftragten Gerüstbaufirme durchgeführt werden. Mitbenutzung fremder Gerüste durch den Auftragnehmer: Dem AN werden folgende Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt: Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für Haus I: Lastklasse: (LK4) Breitenklasse: (W09) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca. 10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca. 14,30m) Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für Haus II: Lastklasse: (LK4) Breitenklasse: (W09) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca. 10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca. 14,30m) Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für Haus III: Lastklasse: (LK4) Breitenklasse: (W09) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca. 10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca. 14,30m) Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Eigene Gerüste durch den Auftragnehmer: Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,77 m in den DG`s der Häuser, 2,42 m in EG`s, 1. OG`s, 2. OG`s der Häuser und 2,6 m in den Parkgeschossen der Häuser sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Mitbenutzung fremder Hebezeuge durch den Auftragnehmer: Es sind keine fremden Hebezeuge vorhanden Mitbenutzung fremder Aufzüge durch den Auftragnehmer: Dem AN werden folgende Aufzüge bauseits zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist mit den anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken abzustimmen. Der Aufzug steht dem AN nicht exklusiv zur Verfügung. Gerüstaufzug: Lasten-/Personenaufzug als Gerüstaufzug: Tragfähigkeit: 500 kg / 5 Personen Länge Transport: 1800 mm Höhe Transport: 2550 mm Breite Transport: 1600 mm Lage der bauseits zur Verfügung gestellten Gerüstaufzüge siehe Anlage Baustelleneinrichtungspläne. Innerhalb der Gebäude sind keine Aufzüge vorhanden. Mitbenutzung fremder Aufenthalts- und Lagerräume durch den Auftragnehmer: Es sind keine fremden Aufenthalts- und Lagerräume zur Mitbenutzung vorhanden Mitbenutzung fremder sonstiger Einrichtungen durch den Auftragnehmer: Ein bauseits gestellter WC-Container mit Waschgelegenheit wird dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Ein bauseits gestellter Bauwasseranschluss wird dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Ein bauseits gestellter Baustromanschluss wird dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen sind für andere Unternehmer nicht vorzuhalten Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen: Die Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen ist nicht vorgesehen Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Nicht vorgesehen Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen: Nicht vorgesehen Bedingungen unter welchen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind: Nicht vorgesehen Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten: Siehe Leistungspositionen und siehe Anlage zu diesem LV: Orientierende Gebäudeschadstofferkundungen (Sanierung) 17. April 2024 (Anlage) Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr. 2025-106119-01vom 05.05.2025 (Anlage) Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe: Nicht vorgesehen In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt: Nicht vorgesehen Leistungen für andere Unternehmer: Nicht vorgesehen Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation: Nicht vorgesehen Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Nicht vorgesehen Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag: Nicht vorgesehen Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: siehe Eintragung in Leistungspoitionen Entsorgung von Abfällen nach DIN 18299: Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig, soweit hierfür Flächen zur Verfügung stehen. Das Aufstellen von Abfalltransportbehältern ist mit der OÜ abzustimmen. Der AN hat keinen Anspruch auf Aufstellflächen. Es obliegt, wenn das Aufstellen von Containern genehmigt wurde, dem jeweiligen Auftragnehmer selbst, dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt. --- Ende Angaben zu Angaben zur Ausführung gem. VOB ---
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) DIN 18299 bis DIN 18459 vorgesehenen Regelungen vorhesehen. ---Ende Angaben zu Abweichungen von den ATV
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV
Nebenleistungen: Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller A TV) sind in dieser Leistungsbeschreibung nur erwähnt, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden, weil sie von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind. Iin diesen Fällen sind besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorgesehen. Dies gilt insbesondere für das gewerkspezifischen Einrichten und Räumen der Baustelle. Besondere Leistungen: Werden Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV) verlangt, sind hierfür in der Leistungsbeschreibung besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorhanden. ---Ende Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen ---
Nebenleistungen:
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der ATV DIN 18459 angegeben. ---Ende Angaben zu Abrechnungseinheiten---
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: Westen 27% Osten 21 % Angaben zur Baustelle Baugrund Bodenverhältnisse: s. vorliegenden Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr. 2025-106119-01vom 05.05.2025 (Anlage) Grundwasserspiegel: s. vorliegenden Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr. 2025-106119-01vom 05.05.2025 (Anlage) Weitere Angaben: Das Grundstück wird im Süden durch den Dampfängergraben begrenzt. Ablagerungen im Bereich der Ufervegetation sind untersagt. Lage und Transportwege Zufahrtsmöglichkeiten: Breite: ca. 6,3 m Höhe in Parkgeschossen: ca. 2,1 m Tragfähigkeit: In den Feuerwehrumfahrten 1670 kg/m²; im Einflussbereich des Erddruckes auf die Gebäude: 500 kg/m²; dies entspricht einem 30to-Fahrzeug (SLW 30) mit max. 3 Achsen und je 10to Achslast. Weitere Angaben, Einschränkungen: Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind bis zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen auch der Erschließung der benachbarten Studentenwohnanlage (Giggenhauserstraße 25d, 25e, 25f) und dem Asylbewerberheim (Giggenhauserstraße 25a, 25b, 25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III. Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude ausgewiesen. Die Zufahrtswege und Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind auch für die bewohnten Nachbargebäude (Studentenwohnanlage und Asylbewerberheim) als Feuerwehranfahrtszonen ausgewiesen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Parken, Materialien lagern oder abstellen, Maschinen oder Werkzeuge lagern oder abstellen oder sonstige Einschränkungen der Nutzbarkeit für die Rettungsdienste sind verboten. Park- und Abstellflächen siehe Baustelleneinrichtungsplan. Transportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Dach Haus I Dachgeschosse der Häuser I, II, III Eingangsbereiche Haus I außen Schließen von Durchbrüchen in allen Geschossen der Häuser I, II, III Einbring- und Abtransportmöglichkeiten innerhalb der Gebäude sind die vorhandenen Treppenhäuser, nutzbare Breite: ca. 1,2 m; nutzbare Höhe: ca. 2,22 m Flure - nutzbare Breite: Flur zwischen TH und WG ca. 1,45 m Kleiner Flur in 6er und 8er WG ca. 0,95m Lichte Breite/Höhe Eingangstür: ca. 0,95 m/2,05 m Lichte Breite/Höhe Flurtüren: ca. 0,82 m/2,05 m Lichte Breite/Höhe Bewohnerzimmertüren: ca. 0,81 m/2,05 m Fenster als Einbringöffnung über Gerüst: EG ca. 2,00 m * 1,35 m OG1 ca. 2,00 m * 2,10 m OG 2 ca. 1,10 m * 2,10 m DG keine Einbringmöglichkeit Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Lasten-/Personenaufzug innerhalb der Gebäude: nicht vorhanden Weitere Angaben, Einschränkungen: Es wird kein Baukran für die Nutzung durch andere Gewerke zur Verfügung gestellt. Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung: In den Wohnbereichen: 150 kg/m² In den Fluren der Wohnbereiche und in den Gemeinschafträumen: 200 kg/m² In den Flurbereichen des Treppenhauses: 350 kg/m² Flachdachbereiche: Haus 2 / Achse K-L und Haus 3 / Achse M-N: 350 kg/m² Haus 2 / Achse G-H und Haus 3 / Achse Q-S: 500 kg/m² Weitere Angaben, Einschränkungen: keine Sonstige Baustelleneinrichtung Geräte / Einrichtungen die durch den AN in angemessener Weise genutzt werden können. Umlagen siehe "Weitere Besondere Vertragsbedingungen". WC-Container Baubeleuchtung in Treppenhäusern und Fluren Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für: Wasser: Bauwasseranschluss Strom: Baustromanschluss Abwasser: Bauabwasseranschluss Gas: In der Heizungszentrale im Haus 2 vorhanden / stillgelegt und weiterhin nicht erforderlich. Art / Lage der Lagerplätze Siehe Anlagen: Baustelleneinrichtungspläne Sonstige Angaben zur Baustelle Im Zuge der bisherigen Planung wurde 2024 eine orientierende Schadstofferkundung durchgeführt. Siehe Anlage: Bericht Orientierende Gebäudeschadstofferkundung (Sanierung) vom 17. April 2024 (Anlage) Schutz vorhandenen Bewuchses: Bäume sind geschützt durch: Baumschutzmaßnahmen bzw. Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist verboten. Pflanzbestände sind geschützt durch: Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist verboten. Vegetationsflächen sind geschützt durch: Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Vegetationsflächen ist verboten. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang): keine Hindernisse im Erdreich: Das Grundstück wurde nicht auf Kampfmittel untersucht. Angaben zur Ausführung Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung: Erhöhte Anforderungen an die Bautoleranzen: siehe entsprechende Eintragungen in LV-Positionen Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz: siehe entsprechende Eintragungen in LV-Positionen Erhöhte Anforderungen zur Luftdichtheit: siehe entsprechende Eintragungen in LV-Positionen Weitere Angaben zur Ausführung: (keine)
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist:
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses sind, sofern nicht in den nachfolgenden eigenen Positionen ausgeschrieben, alle Maßnahmen und Einrichtungen die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften z.B. aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ), Baustellenverordnung (BaustellV), Regelwerk der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (DGUV Vorschriften), Bayerische Bauordnung (BayBO) usw. erforderlich werden, in die Einheitspreise der Positionen dieses Titels ("Sicherheits- und Baustelleneinrichtung") einzurechnen. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, aufgrund seiner gesammelten Fachkunde und Erfahrung bei ähnlich gearteten Bauvorhaben mit vergleichbarem Baualter, Maßnahmenumfang und Schwierigkeitsgrad zu ermitteln. Das Herstellen, Belassen und Entfernen von durchtrittsicheren, unverschiebbar fixierten Abdeckungen, Umwehrungen und Absturzsicherungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die Kalkulation der einzelnen Positionen mit einzurechnen.
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses
Trockenbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Trockenbauarbeiten DIN 18340 VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Ausgabe September 2023 DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634-1 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren DIN 55634-2 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden BEB-Hinweisblatt 4.9.2 Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen Holzspan- und OSB-Platten Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 9.2 Hinweise zur Festlegung und Beurteilung zulässiger Maß- und Ebenheitsabweichungen im Fußbodenbau außerhalb DIN 18202 Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere BVF Richtlinie 15 Reihe: Kühlen und Heizen mit Deckensystemen Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen - Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 3 Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog- Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 8 Wandhöhen leichter Trennwände Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 10 Korrosionsschutz im Trockenbau - Grundlagen, Anforderungen, Empfehlungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Porenbetonbericht 28 Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk Herausgeber: Bundesverband Porenbeton RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Objektüberwachung Architekt zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Objektüberwachung Architekt zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung Architekt abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Objektüberwachung Architekt zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Objektüberwachung Architekt die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Innenputz, Trockenbauoberflächen (Zutreffendes bitte auswählen:) Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q1 (oder) Q3 (oder) Q4 (nicht zutreffendes bitte löschen) auszuführen. (Erläuterung: Regelausführung nach ATV DIN 18340 ist Q2, deshalb ist nur eine abweichende Anforderung anzugeben.) (oder) Für Flächen mit Oberflächen von Gipsplatten oder Gipsfaserplatten in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die erhöhten Anforderungen für Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 Tabelle 3 DIN 18202. (Erläuterung: Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, gelten die Standardanforderungen nach Zeile 6 Tabelle 3 DIN 18202.) Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: (EIGENE ANGABEN) Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: (EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Böden Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen vorgesehen: (EIGENE ANGABEN) Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202. Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann. Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens. Eine gegenüber dem Doppelboden höher liegende Estrichfläche ist unzulässig. (Erläuterung: erfordert zwingend folgende Klausel unter Böden: Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zur Abrechnung Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Besondere Leistungen Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Trockenbauarbeiten
Anlagen zum LV Trockenbauarbeiten Bauzeiten- und Bauablaufplan WAF-IV_20250625_RTP_Terminplan-Vorabzug-haus31-33-haus2 9-haus27_AB.pdf Gutachten WAF-IV_20240417_FP_Bericht-Schadstofferkundung_FP.pdf Ansichten\ WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_01_002_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_02_002_00_a_P_V.pdf BE-Plaene\ WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_002_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_003_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_004_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_005_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_002_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_003_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_004_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_005_00_a_P_V.pdf WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_SC_006_00_-_P_V.pdf Details\ WAF-IV_H29_ARC_5_DET_TB_001_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_DET_TB_002_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_DET_TB_004_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_DET_TB_005_00_-_P_V.pdf Grundrisse\ WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_00_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_03_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_99_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_00_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_03_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_99_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_00_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_03_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_99_002_00_b_P_V.pdf Schnitte\ WAF-IV_H27_ARC_5_SCHN_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_03_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_01_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_02_002_00_b_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_03_002_00_b_P_V.pdf Bei Widersprüchen zwischen LV-Text und Zeichnungen ist der LV-Text vorrangig. --- Ende Anlagenverzeichnis
Anlagen zum LV Trockenbauarbeiten
13.1 Haus I
13.1
Haus I
13.2 Haus II
13.2
Haus II
13.3 Haus III
13.3
Haus III
13.4 Stundenlohnarbeiten
13.4
Stundenlohnarbeiten

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