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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Grundstück:
Graf-Arcor-Straße 36 89079 Ulm/Donau
Der Zugang erfolgt über die Graf Arcor Strasse 36 und dann über die Werksstraße /Werkstor.
Die Baustelleneinrichtigung kann auf dem hinteren Teil des Grundstückes erfolgenerfolgen.
Der Bauzaun befindet sich innerhalb des Werksgeländes sodass eine Ausweispflicht bei Betreten/ Einfahrt besteht.
Die Zufahrt mit Privat PKWS auf das Werkstgelände ist nicht gestattet.
Konstruktion:
das bestehende Bürogebäude ist Baujahr 1981
Tragkonstruktion Stahlbetondecken
Der Auftragnehmner hat damit zu rechenen, dass er die Arbeiten nicht in einem Zuge durch führen kann da Nebengewerke wie z.B. Abriss der Holzkonstruktion sowie Dachdeckungsarbeiten des Technikgeschosses erfolgen. Die Arbeiten sind mit diesen Gewerken zu koordinieren.
Baubeschreibung
Besondere Vertragsbedieungen BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für Bauleistungen des Auftragnehmers (AN) für die Wieland-Werke AG (AG)
1.Grundlage für die Leistungen des AN sind die VOB/ B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie sämtliche für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben.
2.Lager- und Arbeitsplätze, Wasser- und Stromanschluss werden dem AN vom AG auf dem Baugrundstück im für die jeweiligen Arbeiten des AN notwendigen Umfang kostenlos bereitgestellt
3. Mängelansprüche verjähren nach fünf (5) Jahren ab Abnahme.
4.Auf das Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, sofern anfallend) in der vom AG gewählten vorgesehenen Form zu leisten.
5. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen werden von der Auftragssumme 5 % für die Dauer der Gewährleistungsfrist zuzüglich einer 6-monatigen Abwicklungsfrist einbehalten. Dieser Betrag kann der AN durch eine unbefristete selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft einer Bank, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770 Abs.1 BGB ohne Möglichkeit der Bank, sich durch Hinterlegung des Betrags von der Bürgschaftsverpflichtung befreien, abgelöst werden. Diese Bürgschaft darf keine Bedingung erhalten, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
6. Nachtragsangebote sind prüfbar mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der entsprechenden Arbeiten schriftlich dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Führt der AN solche Arbeiten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG durch, hat der AN keinen Anspruch auf deren Vergütung.
7. Kurzfristig notwendig werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich zu rapportieren.
8. Abschlagszahlungen (AZ) werden zu 90% ausgezahlt und sind kumuliert und exakt nach der Nummerierung der Leistungsverzeichnisse zu stellen; separate Nummerierungen werden nicht akzeptiert. AZ sind mit entsprechenden Aufmaßen zu belegen. Mit der 1. AZ ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Ohne die genannten Unterlagen für AZs und Schlussrechnungen wird die Zahlungsfrist bis zur Vorlage ausgesetzt.
9. Rechnungen nebst Anlagen sind an die Anschrift des Auftraggebers zu Händen des Projektleiters, per
E-mail an invoice@wieland.com (invoice@wieland.com) zu verschicken. Eine Abschrift jeder Rechnung nebst Anlagen ist per
E-Mail an den Bauleiter sowie das Planungsbüro zu senden. Bei Abrechnung nach Aufmaß darf die Rechnungsstellung erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauleiter und oder dem Planungsbüro an invoice@wieland.com (invoice@wieland.com) erfolgen.
10. Der AN haftet für alle Schäden, die durch von ihm eingesetzten Mitarbeiter sowie durch die von ihm
eingebrachten Arbeitsmittel dem Auftraggeber oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehen.
Der AN unterhält eine Montage-, Produkt- und Betriebshaftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. €, insbesondere für Sach- und Personenschäden, und weist diese dem AG vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens nach.
11. Vor Aufnahme der Tätigkeiten muss vom Montageleiter eine schriftlicheBestätigung über die durchgeführte Sicherheitsbelehrung seiner Mitarbeiter anhand des beigefügten Arbeitsschutzmerkblattes vorliegen. Diese werden vom AG, bzw. durch ihn beauftragte Personen (z. Bsp. SiGeKo oder Weitere) durchgeführt.
12. Der AN wird das Werk förmlich Abnehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellen, wenn es im Wesentlichen Mangelfrei erbracht ist. Zur mangelfreien Erbringung gehört auch die Zurverfügungstellung aller vereinbarten und notwendigen Dokumente und Nachweise. Teilabnahmen sind ausgeschlossen, insbesondere stellt die vorbehaltlose Bezahlung von AZ keine Abnahme dar.
13. Überschreitet der AN vereinbarte Termine, hat der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% je Werktag, höchstens jedoch 5,0% der Brutto-Auftragssumme, einschließlich etwaig beauftragter Nachträge, zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden und muss vorher nicht vorbehalten werden.
14. Bei Einheitspreisverträgen erfolgt das Aufmaß nach den freigegebenen Ausführungsplänen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist mit der Projektleitung ein örtliches Aufmaß vorzunehmen. Nicht sichtbare Leistungen sind durch den AN unaufgefordert per Foto zu dokumentieren.
15. Die Baustelle und die angrenzenden Verkehrs- und Grundstücksflächen sind zum Ende einer jeden Arbeitswoche unaufgefordert aufzuräumen und in einen besenreinen Zustand zu versetzen. Die Verkehrssicherheit muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
16. Bei der Anlieferung von Material und Anlagenkomponenten müssen Mitarbeiter des AN vor Ort sein. Für das Abladen und den Transport der Komponenten an den Einsatzort ist der AN verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten führt der AN technisch und organisatorisch in eigener Verantwortung durch; hierzu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN.
17. Der AN erhält alle Projektunterlagen, wie z.B. Pläne, Berechnungen usw. digital.
Sollte die Übergabe der Projektunterlagen in Papier gewünscht sein, so sind diese kostenpflichtig.
18. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG ist der AN nicht berechtigt, zur Herstellung des Werks Dritte zu beauftragen. Beabsichtigt der AN Dritte zur Herstellung des Werks zu beauftragen hat er dies dem AG vier (4) Wochen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zur Genehmigung anzuzeigen.
19. Werbung des AN am Gebäude und am Bauzaun ist nicht zugelassen. Wird von WW eine Bautafel aufgestellt, kann auf Wunsch die Anbringung eines einheitlichen Firmenschildes mit der Verrechnung von pauschal 150 ,-€ erfolgen.
20. Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten. Neben dem AG ist auch das Planungsbüro dazu berechtigt, Anordnungen gegenüber dem AN zu treffen; Das Planungsbüro ist aber nicht dazu berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, Werke ab-zunehmen oder Nachtragsangebote anzunehmen.
21. Zahlungskonditionen:· Anzahlungen gegen Bankbürgschaft
· Abschlagszahlungen/Teilrechnungen nach Leistungsstand
· Materialrechnungen bei Anlieferung in unserem Werk und Eigentumsübergang
· Jeweils innerhalb 60 Tagen netto
Besondere Vertragsbedieungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) B) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
für alle nachstehend beschriebenen Leistungen
1. Allgemein
Die nachstehenden Leistungen sind nach den Allgemeinen
technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen
der entsprechenden Normen der VOB/C, den darin
angeführten einschlägigen Normen, sowie nach den
anerkannten Regeln der Technik in der zum Zeitpunkt des
Angebotes gültigen Fassung auszuführen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Baustoffe und Abmessungen gelten auch die
Richtlinien der Hersteller, die Herstellervorschriften
sowie die auf den Herstellungsprozess bezogenen - bis
hin zur fertigen und voll funktionsfähigen Leistung
unter Zugrundelegung der gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften als beschrieben.
Die Zusicherung des Bieters über die Eignung der
angebotenen Stoffe und Bauteile für den vorgesehenen
Verwendungszweck gilt als erbracht, wenn mit Vorlage
des Angebotes keine Bedenken gegen die vorgesehene Art
der Ausführung erhoben wird.
2. Pflichten des AN
2.1 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine
vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen
die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen
Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind
zu berücksichtigen. Der Terminplan ist fortzuschreiben
und digital der örtlichen Bauleitung 2 Wochen nach
Auftragserteilung vorzulegen.
Folgende Leistungen sind als Nebenleistungen in die
Einheitspreise einzukalkulieren:
2.2 Fertigungsunterlagen / Konstruktionszeichnungen des
AN
Für vom AN vorzufertigende Bauteile - wie z. B.
Fertigteile - sind Werkstatt- und Montagezeichnungen,
sofern nicht gesondert ausgeschrieben,
als Nebenleistungen anzufertigen und vorzulegen.
2.3 Nachweise
Der AG kann jederzeit Nachweise darüber verlangen, dass
die zur Anwendung vorgesehenen Baustoffe und die
angewandten Verfahren den Normen und/oder den
geforderten Qualitäten entsprechen.
Die Nachweise sind zu erbringen durch:
- Prüfzeugnisse amtl. oder anerkannter Prüfinstitute
- bauaufsichtliche Zulassungen
- Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter
Güteprüfstellen
- Rechnerische oder vergleichbare Nachweise
- Grenz-, Ausfallmuster, Werkanalysen
- Güteüberwachung nach Bestimmungen o. Zulassungen
2.5 Dokumentation
Folgende Dokumentationen sind unaufgefordert
vorzulegen:
- Aktuelle Dokumentation über die Stoffzusammensetzung
von zur Verwendung kommenden Baustoffen, die
gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten und
freisetzen können, mit Stoffmenge und Verwendungsort
- Aktuelle Dokumentation über eingebaute Materialien,
die für die Bauunterhaltung von Relevanz sind
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Pläne + Anlagen Mitgelieferte Pläne
510 C Dachgeschoss
Schnitt C-C
Pläne + Anlagen
__.__.__.__.0001 Lamellendach 11 m x 8 m Beim Bauvorhaben Dachterrasse Wieland auf dem Bürogebäude der Firma Wieland im Donautal soll neben dem Küchen- und Sitzbereich auf dem Flügel C ein weiterer Sitzbereich mit einem Lamellendach überspannt werden. Dieses Lamellendach dient zum einen zum Sonnenschutz und zum anderen als Unterstand bei leichtem Regen.
Angaben Lamellendach und geforderte Leistungen:
Größe Gesamt: 11 m x 8 m
Durchgangshöhe ab OK Plattenbelag: 2,40 m
Fußbodenaufbau von OK Rohdecke bis OK Plattenbelag:
Dampfsperre
34 cm Dämmung Xella Multipor
1 cm Bitumenabdichtung (2-lagig)
4,2 Stelzlager (Höhenverstellbar, z.B. von Dural)
2,5 cm Schienensystem Stelzlager
cm Plattenbelag
= 0,46 m Aufbauhöhe
Farbe aller sichtbaren Aluminiumteile: Pulverbeschichtet
(Farbe muss noch bemustert werden)
Drehbare Lamellen mit Funkmotor
Wetterstation
Handsender
Entwässerung soll über die Stützen in der Konstruktion erfolgen
Transport (Ein Kran ist auf der Baustelle vorhanden)
Befestigungsmaterial (Bodenschrauben)
)
Montage
Optional: integrierte Beleuchtung
__.__.__.__.0001
Lamellendach 11 m x 8 m
1,00
St
__.__.__.__.0002 Sonnensegel 4 m x 3 m Sonnensegel
Zusätzlich zu dem Lamellendach sollen 4 große Sonnensegel auf dem Flügel D in den Sitz- und Aufenthaltsbereichen montiert werden.
Angaben Sonnensegel:
Größe: 4 m x 3 m
Viereckig
Befestigung über Masten (Untergrund: Stahlbetondecke 24 cm)
Fußbodenaufbau von OK Rohdecke bis OK Plattenbelag:
Dampfsperre
34 cm Dämmung Xella Multipor
1 cm Bitumenabdichtung (2-lagig)
4,2 Stelzlager (Höhenverstellbar, z.B. von Dural)
2,5 cm Schienensystem Stelzlager
4 cm Plattenbelag
= 0,46 m Aufbauhöhe
Textilfarbe muss noch bemustert werden
Wetterstation
Motor für elektrische Aufrollung über diagonal geführte Welle
Handsender
Transport (Ein Kran ist auf der Baustelle vorhanden)
Befestigungsmaterial
Montage
Menge: 4 Stück
__.__.__.__.0002
Sonnensegel 4 m x 3 m
4,00
St