Asphaltbau
Gascade Umbau VMS VS Bunde
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Variante1 : Asphalt nur in Teilbereichen erneuen
01
Variante1 : Asphalt nur in Teilbereichen erneuen
01._.10 Baustelleneinrichtung
01._.10
Baustelleneinrichtung
1,00
St
01._.20 Asphalttragschicht, D = 10 cm Asphalttragschicht liefern und einbauen Asphalttragschicht AC 32 T S für Straßen der Belastungs- und Bauklassen, 3,2, maschinell einbauen und fachgerecht verdichten. Einbaudicke der Asphaltbetontragschicht: 10 cm im verdichteten Zustand Einbaubreite ca. 4,00 m Kornabstufung: 0/ 32 Bindemittel: 70/ 100 Untergrund: vorbeschriebene Schottertragschicht Gemäß ZTV Asphalt StB TL Bitumen-StB und DIN EN 12591 Rand mit Neigung 1:2, abgerechnet wird die für diese Schicht erforderte Breite bis zur Mitte der Randausbildung. Abgerechnet wird nach Quadratmeter eingebautem Asphalt.
01._.20
Asphalttragschicht, D = 10 cm
580,00
m2
01._.30 Asphaltdeckschicht, D = 10 cm 1-Lage, liefern und einbauen Asphaltdeckschicht AC 11 D S aus Splittmastixasphalt gemäß ZTV - Asphalt - StB für Fahrbahnen und Fahrbahnnebenflächen profilgerecht herstellen, Bauklasse Bk 3,2 RStO 12 Mischgut 0/11 S, Bindemittel PmB 45 A, Einbaudicke 10 cm. Randneigung 1:2 Der Splittmastixasphalt ist auf den bituminösen Asphaltbinder mit entsprechenden Gefälle im heißem Zustand maschinell einzubauen und abzuwalzen, nicht gebundene Stoffe abfe-gen und von der Baustelle entfernen. Eventuell erforderlicher Handeinbau in kleinen Flächen, an Aufweitungen, Kurven, Kontrollschächten usw. ist in die Position einzurechnen. Die Einbaudicke wird durch Messungen an Bohrkernen bestimmt. Die Kosten für die Entnahme der Bohrkerne und das Schließen der Bohrlöcher werden nicht besonders vergütet. Abgerechnet wird nach Quadratmeter eingebautem Asphaltbeton.
01._.30
Asphaltdeckschicht, D = 10 cm
580,00
m2
01._.40 Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen gem. ZTV Asphalt-StB, 0,2 bis 0,3 kg/m2, lösemittelhaltige Bitumenemulsion C 60BF1-S TL BE-StB und DIN EN 13808, ganzflächig auf Asphalttragschicht aufbringen.
01._.40
Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen
580,00
m2
01._.50 Nahtkleber an Asphaltdeckschichten Anschluss an bestehende Deckschicht oder Bauteil in der Stärke der Asphalt- deckschicht mit Nahtkleber herstellen. Vor dem Einbau des Nahtklebers vorhan- dene Wandung säubern, soweit erforderlich trocknen. Mit Nahtkleber nach Her- stellerangabe satt einstreichen. Anschluss: quer und längs; Nahtkleber Abgerechnet wird nach Meter geklebter Naht.
01._.50
Nahtkleber an Asphaltdeckschichten
100,00
m
01._.60 Fugenband an Asphaltdeckschichten Fugenband an Asphaltdeckschichten Anschluss an bestehende Deckschicht oder Bauteil in der Stärke der Asphalt- deckschicht mit Fugenband herstellen. Vor dem Einbau des Fugenbandes vor- handene Wandung säubern, soweit erforderlich trocknen und mit Voranstrich versehen. Nach dem Trocknen des Voranstrichs Fugenband einlegen. Anschluss: quer und längs; Fugenband: 10/40 mm Abgerechnet wird nach Meter eingelegtem Fugenband.
01._.60
Fugenband an Asphaltdeckschichten
100,00
m
02 Variante 2: Asphalt in Teilbereichen Erneuern und die Asphaltdecke komplett erneuern
02
Variante 2: Asphalt in Teilbereichen Erneuern und die Asphaltdecke komplett erneuern
03 Erd & Abbrucharbeiten
03
Erd & Abbrucharbeiten
HINWEIS: Die erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Handschachtung sind vom Unternehmer einzukalkulieren und berechtigen nicht zu Nachträgen. Bei Tiefbauarbeiten ist u.a. die DIN 4124 zu berücksichtigen. Die darin genannten Sicherheitsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer uneingeschränkt einzuhalten. Das Bodengutachten ist zu berücksichtigen.
HINWEIS:
03.3 Abbrucharbeiten
03.3
Abbrucharbeiten
08 Verkehrs- und Wegebau
08
Verkehrs- und Wegebau
HINWEIS: Bei Straßen und Wegen ist der ursprüngliche Zustand nach Art, Güte und Tragfähigkeit wieder herzustellen. Gräben in bindiger Bodenumgebung sind mit bindigem Bodenmaterial wieder zu verfüllen. Bei Durchführung der Bauarbeiten sind den Aufträgen an die ausführenden Firmen - die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenraum   (ZTV A-StB 94), - die zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrs-   flächen (ZTV A-StB 97), - Die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) und, - die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) vertraglich zugrunde zu legen. Das Bodengutachten ist zu berücksichtigen
HINWEIS:
08.1 Verkehrs- und Wegebau
08.1
Verkehrs- und Wegebau