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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Hohlraumboden
01
Hohlraumboden
ATV, ZTV - Hohlraumboden und Estrich Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.BVS: Bundesverband Systemböden e. V.Deutsche Bauchemie e. V.DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
ATV, ZTV - Hohlraumboden und Estrich
Ausführung und Konstruktion Allgemeine Hinweise
In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit.
Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann.
Untergrund
Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen.
Dämmung/Randstreifen
Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrich ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern.
Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung 'nicht brennbar' an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen.
Estriche
Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden.
Unabhängig von waagerechter Ausführung oder Gefälleausbildung sind Estriche auf Dämmschichten gleichmäßig dick herzustellen.
Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor.
Ausführung und Konstruktion
01.__.0010 Hohlraumboden, Teeküche 1, OG23 Herstellung eines Hohlraumbodenaufbaus in Trockenbauweise im Bereich der Teeküche 1 und im angrenzenden Büroraum (im Zuge der vorlaufenden Abbrucharbeiten entfernt).
Eignung für einen Fliesenbelag (Fliesenarbeiten gehören zur Leistung des GU IA).
Aufbauhöhe:130mm (Rohdecke bis OK Fliesen)
Klasse 3:Bruchlast mind. 8kN, Punktlast mind. 4kN
Hohlraumboden als Trockenkonstruktion, bestehend aus werkseitig hergestellten, nichtbrennbaren bzw. systemkonformen Hohlbodenplatten auf höhenverstellbarer Unterkonstruktion, einschließlich aller systemzugehörigen Stützen, Lastverteilungs- und Verbindungselemente, Randanschlüsse, Aussteifungen, Ausschnitte und Anpassungen. Das System muss für Hohlböden nach DIN EN 13213 geprüft und über ein entsprechendes systembezogenes Konformitätszertifikat nach den anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen sein. Maßgebend sind Tragfähigkeit, Sicherheitsfaktor und zulässige Verformung gemäß aktueller Anwendungsrichtlinie für Trockenhohlböden.
Oberfläche des Hohlraumbodens mit für keramische Beläge geeigneter, ebener, tragfähiger und belegreifer Tragschicht herstellen. Die Konstruktion ist ausdrücklich für die Aufnahme eines Fliesen- bzw. Plattenbelags im Dünnbettverfahren auszulegen. Erforderliche systembezogene Vorbehandlungen, Grundierungen, Spachtelungen, Armierungen oder Entkopplungslagen sind in die Leistung einzukalkulieren und nach Herstellervorgaben auszuführen.
Lieferung und vollständige Montage des Systems einschließlich Höhenjustierung, sämtlicher Randanschlüsse, Aussparungen, Ausschnitte für Installationen, erforderlicher Verstärkungen, Oberflächenvorbereitung für Fliesenbelag sowie aller Nebenleistungen zur gebrauchsfertigen Übergabe.
01.__.0010
Hohlraumboden, Teeküche 1, OG23
21,00
m²
01.__.0020 Hohlraumboden, Büros, OG23 Herstellung eines Hohlraumbodenaufbaus in Trockenbauweise in den Bereichen der Büros R-Nr_OG23_B_02 und R-Nr_OG23_B_02 (im Zuge der vorlaufenden Abbrucharbeiten entfernt).
Eignung für einen verklebten Parkettboden (Parkettarbeiten gehören nicht zur Leistung des GU IA).
Die Anforderungen an den Hohlraumboden entsprechen der Vorposition.
01.__.0020
Hohlraumboden, Büros, OG23
28,00
m²