Beton
Gangkofen; Brücke HWS
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
07 Straßen- und Wegebau
07
Straßen- und Wegebau
07.03 Böschungstreppen
07.03
Böschungstreppen
08 Hoch- und Ingenieurbau
08
Hoch- und Ingenieurbau
Vorbemerkung Betonarbeiten Betonarbeiten Die Anforderungen gemäß der ZTV-W 215 bzgl. der quasiadiabatischen Temperaturerhöhung müssen nicht berücksichtigt werden. Der folgende Satz 136 aus der  ZTV-W 215 muss berücksichtigt werden: Bei wand- oder pfeilerartigen Bauteilen (<0,8m) oder bei sehr stark bewehrten Bauteilen ist eine Anschlussmischung mit Größtkorn ≤16 mm vorzusehen. Die Anschlussmischung muss den gliechen Anforderungen wie der übrige Beton des zugehörigen Betonierabschnittes genügen. Betonsortenverzeichnis gem. ZTV-Ing. Es ist chromatfreier Beton zu verwenden. Ein Eintrag von Betonschlämme ist zu vermeiden, und die Abbindezeit ist  einzuhalten. Sofern erforderlich, ist für die Ausführung der Betonarbeiten langsam erhärtender Beton gemäß den Vorgaben der ZTV-Ing  zu verwenden und einzukalkulieren. Für die geforderte Sichtbetonklasse 2 gelten die Regelungen des "Merkblatt Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. in der aktuellen Fassung. Erschwernisse durch bauseits gestellte und montierte Stahleinbauten werden nicht gesondert vergütet. Den unterschiedlichen Gewerken obliegt die eigenverantwortliche Koordination ihrer Arbeiten untereinander. Die in den Plänen dargestellten Aussparungen, Löcher, Schlitze und Durchbrüche sind schaltechnisch herzustellen, vorzuhalten und zu beseitigen. Die Leistungen dafür sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Ebenfalls sind Aufwendungen für geneigete Bauteile einzurechnen. Erschwernisse infolge Einbauteilen, Anschlussbewehrung und Stahleinbauten werden nicht gesondert vergütet. Jegliche Erschwernisse auf Grund Arbeiten im bzw. Nähe zur Bina sind einzukalkulieren. Eine baubetriebliche Behinderung durch die ausgesteifte Baugrube ist bei der Kalkulation aller Positionen zu beachten. Art und Ausführung der Baugrubenaussteifung ist der Ausführungsplanung zu entnehmen. Bei Bedarf sind Rüttelgassen vorzusehen, diese sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Vor Beginn der Betonierarbeiten ist die Betonrezeptur der öBü vorzulegen. Es ist chromatfreier Beton zu verwenden. Für alle Betonbauteile gleicher Eigenschaften ist ein gleichmäßiges Betonrezept zu verwenden. Bei einer Veränderung der Zementmenge, eine Änderung des Zuschlagsstoff oder eine Veränderung des w/z Wertes ist die Gleichwertigkeit und die Einhaltung der Maximal- und Minimalwerte entsprechend der vertraglichen Expositionsklasse für den w/z Wert bzw. Zementwert nachzuweisen. Eine Abweichung des w/z - Wertes von 0,02 vom Sollwert ist nicht zulässig. Ausreichende Nachbehandlung nach ZTV-W ist gefordert. Hierzu zählen auch die geforderten Einschaldauern. Eine ausreichen lange Abbindzeit ist einzuhalten und kein Eintrag von Betonschlemmen in die Bina darf erfolgen. Zur Verarbeitung von Beton der Druckfestigkeitsklasse C35/45 ist die Baustelle entsprechend DIN 1045-3 als Überwachungsklasse 2 zu führen und zu überwachen. Es ist von einer mittleren Festigkeitsentwicklung auszugehen. Die Abbindezeit ist einzuhalten. Schalung: Zugelassen sind sowohl Rahmen- als auch Trägerschalung. Als Schalhaut ist eine saugende Schalhaut (z.B. Agepan) zu verwenden. Sowohl das Schalungsraster als auch die Anordnung der Anker pro Element sind symmetrisch anzuordnen, dass ein geordnetes Schalbild entsteht. Die Anordnung von Fugen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Reperaturen an der Schalhaut sind wie auch die Verwendung von Schalungen unterschiedlicher Hersteller nicht zulässig. Generell sind Schalungsstöße dicht auszuführen und somit abzudichten. Neue und Alte Schalhaut sind an Ansichtsflächen nicht nebeneinander zu verwenden. Schalungskanten sind mit Dreiecksleisten 15mm abzuschalen Die Einschaldauer nach ZTV-W ist zu berücksichtigen. Die Öffnungen für die Schalungsanker sind mit Verschlussstopfen zu schließen. Alle sichtbaren Betonflächen sind in Sichtbetonklasse SB 2 herzustellen. Betonsanierung: Sind im Rahmen der Ausführung Betoninstandsetzungen notwendig, so sind die Richtlinien des dt. Ausschusses für Stahlbeton "Instandsetzung von Betonbauteilen" zu beachten. Ausbildung von Arbeitsfugen: Der Beton im Bereich der Arbeitsfuge ist besonders sorgfältig zu verdichten. Für wand- und pfeilerartige Bauteildicken (Dicke < 50cm) ist eine Anschlussmischung vorzusehen. Unmittelbar nach Abschluss des Verdichtens oder der Oberflächenbehandlung des Betons ist die Oberfläche nachzubehandeln. Zur Erzielung eines ausreichenden Verbunds ist bei nicht mit Streckmetall abgschalten Arbeitsfugen das Grobkorngerüst des Betons in den Anschlussflächen mit Höchstdruckwasserstrahlen freizulegen. Nach dem Säubern der Arbeitsfuge und der Bewehrung ist die Nachbehandlung fortzusetzen. Die Aufrauhung der Arbeitsfugen (inkl. der Anschlussflächen zum Zweitbeton), Reinigung der Bewehrung und die Herstellung einer Anschlussmischung bei weiteren Betonierabschnitten sind Nebenleistungen und einzukalkulieren. Feinmörtelaustritt (z.B. an Arbeitsfugen) sind unmittelbar nach dem Ausschalen zu entfernen. Bei Injektionsschläuche sind die Verwahrdosen bzw. Nagelpacker an gut zugänglichen Stellen anzuordnen. Es sind nur mehrfachverpressbare Schläuche zulässig. Die Systemlängen lt. Herstellerangaben sind einzuhalten. Alle Arbeitsfugen mit Anforderung "dicht" sind zusätzlich zum Fugenblech noch mehrfachverpressbare Injektionsschläuche (Sekundärabdichtung) beizulegen. Unbeschichtete Fugenbleche müssen den Regelabmessungen  min. 250 mm Höhe entsprechen. Mit Vorlage einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung ist der Einsatz von beidseitig beschichteten Fugenblechen min. Höhe 150mm zulässig. Die Einbaurichtlinien insbesondere die Mindestbetonüberdeckung, Überlappungslängen bzw. Einbautiefe des Herstellers sind einzuhalten. Die ausreichende Anzahl von Bügeln und Klammern etc. sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Vor dem Betonieren sind die Fugenbänder / -bleche zu säubern. Der Verlauf der Fugenbänder / -bleche hat geradlinig im Bauwerk zu erfolgen. Schalungsanker / Abstandshalter / Einbauteile / Ausparrung: Für Schalungsspannstellen sind wasserdichte Wandhülsen zu verwenden. Der Verschluss der Schalungsanker erfolgt mit Dicht- und Kunststoffstopfen. Diese sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren. Verbleibende Ankerteile müssen mind. 50 mm unter der Betonoberfläche enden. Abstandshalter sind in ausreichender Anzahl zu wählen, sodass sie nicht in die Schalung eindrücken und fachgerechtes Einbringen und Verdichten des Betons zulassen. An sichtbar bleibenden Betonflächen sind Farbe und Oberflächenstruktur der Verfüllung an das Bauteil anzugleichen (z.B. Zweitbeton, Ankerverschlussmörtel etc.). Für Vergussmörtel ist ein quellfähiges Material, nicht schwindend zu verwenden. Die Vergussstärke darf nicht auf 0 auslaufen. Die Mindeststärken der Hersteller sind zu beachten. Mehraufwendungen für Schalungen/Bewehrung und Betonage von Wandausparrungen etc. bzw. für den Einbau von Einbauteilen sind in den Positionen zu berücksichtigen. Trennmittel: Die Viskosität des Trennmittels ist auf die jahreszeitlichen Temperaturverhältnisse abzustimmen. Ein Wechsel des Trennmittels ist nur mit Zustimmung des AG zulässig. Das Trennmittel ist nach den Vorgaben des Herstellers zu verwenden. Das DBV Merkblatt "Trennmittel für Beton" - Teil A ist einzuhalten. Erdung: Die Erdung ist an die Bewehrung mit zugelassenen Klammern in den erforderlichen Abständen (DIN 18014) zu verbinden. Alle aus den Vorbemerkungen und Vorschrift zusätzlichen Anforderungen sind als Nebenleistungen in die entsprechenden Positionen miteinzukalkulieren.
Vorbemerkung Betonarbeiten
08.01 Pegelhaus
08.01
Pegelhaus
08.02 Betonsporn
08.02
Betonsporn
08.03 Kopfbalken
08.03
Kopfbalken
10 Sparten und Schachtbauwerke
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Sparten und Schachtbauwerke
10.02 Schachtbauwerke: Rückbau, Entsorgen, Neuverlegung
10.02
Schachtbauwerke: Rückbau, Entsorgen, Neuverlegung
11 Messeinrichtung
11
Messeinrichtung
11.02 Widerlager für Seilanlage des ADCP-Geräts
11.02
Widerlager für Seilanlage des ADCP-Geräts
12 Brücke Schloßstraße
12
Brücke Schloßstraße
12.04 Erdbau, Baugruben
12.04
Erdbau, Baugruben
12.08 Beton, Stahlbeton
12.08
Beton, Stahlbeton