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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung DAS ANGEBOT IST WIE FOLGT GEGLIEDERT
I. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
II. Anlagenbeschreibung
III. Leistungsverzeichnis
Vorstehende Unterlagen haben bei der Erstellung des beiliegenden
Angebotes komplett vorgelegen.
Das Angebot ist in allen Teilen vollständig auszufüllen und
rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht unterschriebene Angebote werden
bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung erfolgt nach VOB, in der
aktuellen Fassung.
Teil A : DIN 1960
Teil B : DIN 1961
Teil C : DIN 18299 bis 18451
Bei der Errichtung der Anlagen sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden VDE-, DIN/EN - Vorschriften, VDS - Richtlinien, Leitungsanlagen - Richtlinie LAR, die gültigen
Anschlussbedingungen der Versorgungsunternehmen sowie die anerkannten Regeln der
Technik zu beachten. Des Weiteren sind sämtliche relevanten Vorschriften der LBO, UW,
EMV-Gesetz/EMV-Richtlinie und die Vorgaben der Berufsgenossenschaft einzuhalten.
Gliederung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen I. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Diese Hinweise gelten ergänzend zur DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
1. Angaben zur Baustelle
Neubau, Erweiterung und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 12 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten.
1.1 Lage der Baustelle
Stadt: 22305 Hamburg
Straße: Fuhlsbüttler Straße 121 & 123
Zufahrtsmöglichkeit:
Die Baustelle ist ohne besondere Einschränkungen über öffentl. Straßen zu erreichen.
Baubeschreibung:
Es handelt sich um den Neubau, Erweiterung und Sanierung eines Wohn- und Geschäftshaus in Hamburg-Barmbek. Das Gebäude besteht aus einem Unter-, Erdgeschoss und fünf Obergeschossen. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gewerbeeinheiten. "Im 1 bis 5 Obergeschoss befinden sich insgesamt 12 Wohneinheiten, darunter zwei Maisonettenwohnungen, die sich über das 4. und 5. Obergeschoss erstrecken. Das Gebäude ist unterkellert und wird in Massivbauweise errichtet. Im Untergeschoss befinden sich die notwendigen Technikräume und Abstellräume.
1.2 Art der baulichen Anlage
Gebäude aus Kalksandstein 6-geschossig mit Unterkellerung, Decke im Neubau aus Stahlbeton, sowie im Bestand als Rippendecke.
UG: ca. 281 m²
EG: ca. 296 m²
1.OG: ca. 188 m²
2.OG: ca. 188 m²
3.OG: ca. 188 m²
4.OG: ca. 188 m²
5.OG: ca. 64 m²
Geschosshöhen:
UG: ca. 2,44 m
EG: ca. 3,28 m
1.OG: ca. 2,55 m
2.OG: ca. 2,55 m
3.OG: ca. 2,55 m
4.OG: ca. 2,74 m
5.OG: ca. 2,50 m
1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Mit Einschränkungen durch Erdarbeiten und unbefestigte Flächen auf dem Baugelände ist während der gesamten Bauzeit zu rechnen.
1.4 Während der gesamten Bauzeit sind die Zuwege zu der Baumaßnahme von Material und Fahrzeugen freizuhalten.
1.5 Bauanschlüsse für Wasser und Strom sind im Bereich der Baumaßnahme teilweise noch nicht vorhanden.
Die Gebühren hier für sind mit dem AG abzurechnen
1.6 Besondere Räume zur Lagerung von Material bzw. Aufenthaltsräume für Personal werden nicht zur Verfügung gestellt. Sie sind für den Zeitraum der Ausführung durch den AN in Abstimmung mit dem AG vorzuhalten.
1.7 Es ist davon auszugehen, dass zum Beginn der Arbeiten die Außenfassade einschl. Dacheindeckung in Teilbereichen nicht fertiggestellt ist.
1.8 Gleichzeitig mit der Durchführung der Elektroarbeiten werden weitere TGA-Gewerke wie Heizung, Sanitär und Lüftung sowie die Ausbaugewerke Fliesen, Maurer, Schreiner etc. ausgeführt. Eine enge Abstimmung aller Unternehmen ist erforderlich.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Ausführungstermine / Arbeitsabschnitte gemäß Bauzeitenplan.
Der AN hat dem AG rechtzeitig alle Angaben, die zur Erstellung eines detaillierten Terminplanes notwendig sind, zu liefern.
2.2 Sichtbare Anlagenteile, Leuchten, Schalter etc. sind vor der Bestellung zu bemustern.
2.3 Leitungen, Rohre, Kanäle, Kabeltrassen.
Alle Leitungen und Kabel müssen den derzeitig gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen. Es werden ausschließlich Leitungen der Typen NYM (auf Putz und unter Putz) bzw. NYY oder NYCWY für erdverlegte Leitungen mit CU-Leitern eingesetzt. Leitungsanlagen in Flucht und Rettungswegen sind gemäß EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) auszuführen. Trassen und Leitungsanlagen für Sicherheitsrelevante Anlagen sind gemäß MLAR in der gültigen Fassung zu errichten. Die verschiedenen Verlegearten sind in den Positionen des Leistungsverzeichnisses beschrieben. Kanäle und Rohre sind grundsätzlich aus schwer entflammbarem Material mit VDE-Zulassung zu liefern und zu montieren. Rohre für a. P. Installation sind auf Abstandschellen, max. Schellenabstand 30 cm zu verlegen. Die Montage von Kabelträgerrinnen erfolgt nur mit Original-Formstücken und Auslegern. Kabelträgerrinnen und Zubehör sind in verzinkt auszuführen. Die Befestigung darf nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Metalldübeln erfolgen. Mit Abschluss der Installationsarbeiten ist auf den Kabeltragsystemen eine Platzreserve für spätere Nachinstallationen von min. 20 % nachzuweisen.
2.4 Abgrenzung des Leistungsumfangs zwischen den beteiligten Auftragnehmern.
2.4.1 Der AN hat über den üblichen Leistungsumfang hinausgehend, den am Bauvorhaben beteiligten Technikfirmen rechtzeitig je einen Satz der gültigen Montagepläne zu übergeben.
2.4.2 Anhand der Schlitz- und ´Durchbruchspläne werden von der Baufirma die benötigten Durchbrüche hergestellt und wieder verschlossen. Notwendige Fundamente werden nach Angaben des AN durch die Baufirma erstellt. Schlitzarbeiten für Einzelverlegungen und Schalterdosen, sowie Bohrungen für Einzelleitungen und Durchbrüche bis DN 200 werden durch den Auftragnehmer erstellt.
2.4.3 Für Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, GLT und Sanitär verlegt das Gewerk Elektro die Zuleitungen bis zu den Schaltschränken und schließt diese unter Berücksichtigung des Rechtsdrehfeldes an den Anschlussklemmen beidseitig an. Die weitere Leitungsverlegung ab den Gewerkeschaltschränken erfolgt ebenfalls nach Vorgabe der Fachfirmen durch den AN Elektro. Installationen und Anschlüsse weiterer Fremdgewerke wie Raffstoreantriebe, Sonnenschutz, Türsteuerungen werden nach den Leitungsplänen der Fachfirmen durch das Gewerk Elektro ausgeführt und angeschlossen.
2.5 Die Funktionsprüfung der Gesamtanlage ist im Rahmen eines Probebetriebes durchzuführen.
Sie umfasst:
- die Prüfung der Funktion der Gesamtanlage
- die Inbetriebnahmemessungen nach VDE 0100 Teil 610
2.6 Vom AN zu liefernde Unterlagen:
2.6.1 Montageunterlagen digital, bestehend aus:
- Montageplänen farbig angelegt in die Werkpläne des Architekten (wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummer zu versehen).
- Werkstattzeichnungen
- Stromlaufpläne
- Selektivitätsberechnung
- Schaltschemata und Aufbaupläne der Verteilungen mit den wesentlichen Leistungsdaten
- Die Montagepläne sind vom AN zur Prüfung vorzulegen. Ausführung erst nach Freigabe durch Bauleitung / Fachingenieur.
Angaben zu:
- Gewichten der Einbauteile
- sonstige Erfordernisse für den Einbau
2.6.2 Bestandsunterlagen digital, bestehend aus:
- Bestandsplänen farbig angelegt, auf Basis der Montagepläne, ergänzt durch Übersichtspläne
- Stücklisten und Ersatzteillisten
- Firmenliste der Zulieferfirmen
- Protokolle der Funktionsprüfung nach Punkt 2.6
- Funktionsbeschreibung
- Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
- Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanweisungen
- Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste
- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals
- Die Pläne enthalten alle Angaben über die tatsächlich installierten Anlagen, z. B. über Leitungsart, Querschnitt, Stromstärke, Leistungen der Verbraucher Stromkreiszuordnung etc.
- Bestätigung über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften über "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie der für das Gebäude maßgebende VDE-Vorschriften. Fachunternehmer / Fachbauleiter Bescheinigung
2.7 Für die einzubauenden Anlagen ist ein Wartungsvertrag mit Angebotsabgabe anzubieten.
2.8 Planungsunterlagen und Berechnungen, die dem AN bei Auftragserteilung zur Verfügung
gestellt werden:
- Werkpläne des Architekten als Plot, dwg, dxf-File und PDF
- Ausführungspläne des Haustechnikplaners als Plot (farbig) oder als pdf-und dwg-File.
2.9 Vor Vergabe von Subunternehmerleistungen muss der Auftragnehmer die Zustimmung des Bauherrn einholen.
2.10 Winterbauheizung ist nicht vorgesehen.
2.11 Bebauung der Umgebung:
Das Gebäude wird auf dem Gelände der vorherigen Apotehke neu errichtet. Neben dem Neubau befinden sich auf beiden Seiten angrenzte Bestandgebäude.
2.12 Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen Nässe sind nicht erforderlich.
2.13 Transportwege für alle größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude. Sämtliche Anlagenteile können über eine Baustellenzufahrt transportiert werden.
2.14 Es sind keine Provisorien vorgesehen.
2.15 Abschlags- /Teilschluss-/ Schlussrechnungen
Aus allen Rechnungen müssen immer die kompletten abgerechneten Mengen nach den Positionsnummern des Angebotes ersichtlich sein, d.h. die zuletzt eingereichte Rechnung muss die Leistung der vorangegangenen Rechnung mit enthalten sein.
Die Mengenermittlungen mit Abrechnungszeichnungen sind in prüfbarer Form rechtzeitig durch den Auftragnehmer anzufertigen.
2.16 Unvorhergesehene Arbeiten/Stundenlohnarbeiten
Für nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten, müssen rechtzeitig vor Beginn
unaufgefordert Nachtragsangebote eingereicht werden.
Bei Stundenlohnarbeiten werden keine Aufsichtsstunden/Bauleiter vergütet.
2.17 Objekt-/Bauüberwachung:
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
2.18 Die Abnahme der Anlage ist abhängig von
- der Mängelfreiheit der Anlage
- der Vorlage der Bestandsunterlagen gemäß Punkt 2.6.2
- Vorlage mangelfreier Sachverständigen Abnahmeprotokolle für alle nach Baurecht zu prüfenden Anlagen und Systeme alle übrigen Teile der Elektroanlage.
3. Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
Kalkulationshinweise:
3.1 Das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für die Dauer der Bauzeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.2 Für das Vorhalten von Gerüsten und Arbeitsbühnen von mehr als 5,00 m Höhe ist keine Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Wird die als Nebenleistung zulässige Arbeitsbühnenhöhe von 5,00 m überschritten, so ist die Montagehöhe in der betreffenden Position angegeben. Notwendige Gerüste sind in die zugehörige Position mit einzukalkulieren.
3.3 Die in Punkt 2.5 aufgeführte Funktionsprüfung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.4 Die in Punkt 2.6.2 aufgeführte Lieferung der Unterlagen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.5 Insgemeinkosten für Verpackung, Fracht- und Anreisekosten, sowie An- und Abfuhr frei Baustelle für Materialien und Werkzeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen.
3.6 Vom AN sind ein Projektleiter und ein bauleitender Monteur zu benennen. Diese dürfen nur im Einverständnis mit dem AG ausgewechselt werden. Die Personalkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dem bauleitenden Monteur sind vor Montagebeginn die Montagezeichnungen, Leistungsverzeichnisse (ohne Preise) sowie sonstige für die Baudurchführung notwendige Unterlagen zu übergeben.
3.7 Fabrikate
Mit dem Einheitspreis gilt das beschriebene Fabrikat als angeboten. Alternative und gleichwertige Fabrikate können in einem Nebenangebot angeboten werden. Bei alternativen Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit in jedem Fall nachzuweisen.
3.8 Beschriftungen
3.8.1 Leitungen
Alle Leitungen sind an den Verteilungen und am Zielort mit Kabelmerkstreifen mit Angaben über Stromkreis, Ziel, Querschnitt und max. Absicherung auszustatten. Die Beschriftung ist in die EP einzukalkulieren.
3.8.2 Abdeckplatten für Schalter , Steckdosen und Datendosen sind in die EP einzukalkulieren. Die Schalter und Steckdosen sind maschinell mit Stromkreisnummern zu beschriften. Rahmen sind mit transparentem Sichtfenster auszuführen.
3.9 Schalter und Steckdosen in u. P. Ausführung sind zusätzlich zu Krallenbefestigung mit zwei Schrauben zu befestigen. Kombinationen mehrerer Schalter- bzw. Steckdosen sind aus Einzelgeräten mit einem gemeinsamen Abdeckrahmen herzustellen.
3.10 Die Mitwirkung bei den Abnahmen durch zugelassene Sachverständige ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.11 Sämtliche Positionen im Leistungsverzeichnis verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, als Lieferung und betriebsfertige Montage der jeweilig ausgeschriebenen Leistung.
3.12 Zuschläge für Wochend-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in die EP's einzukalkulieren.
3.13 Baureinigung
Jeder AN muss seine eigene Baureinigung durchführen. Falls der AN der Aufforderung einer Baureinigung durch die Bauleitung nicht nachkommt, wird die Baureinigung von Dritten durchgeführt und die Kosten den zuständige Baufirmen bei der Schlussrechnung abgezogen.
3.14 Bewachung
Für die Bewachung und Verwahrung der Baustelle, Arbeitsgeräte und sonstigem des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich die Gegenstände auf dem Grundstück des AG befinden.
3.15 Nachunternehmer
Sollte der Anbietende die Arbeiten nicht selbst, sondern durch Nachunternehmen ausführen lassen wollen, so ist ein Nachunternehmerverzeichnis einzureichen und mitzuteilen, welche Leistungen an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen.
3.16 Bestellung von Materialien
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis stellt lediglich eine Beschreibung der Qualität- und Bauaufgabe dar. Die angebotenen Positionen sind vor der Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen und nicht gemäß Leistungsverzeichnis zu bestellen. Grundsätzlich gilt, dass die Bestellung gemäß Werk- und Montageplanung des AN zu erfolgen hat.
3.17 Hygienemaßnahmen des Auftragnehmers
Sämtliche Hygienemaßnahme welche z.B. aus der Corona Pandemie resultieren, sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuhalten. Ergänzende Hygienemaßnahmen, die aus betrieblichen Anweisungen des Auftraggebers entstehen, sind in diesem Zusammenhang seitens des Auftragnehmers nicht nachtragsfähig. Dies gilt sowohl bei Verbrauchsgegenstände wie z.B. Masken, Desinfektionsmittel, PSA als auch für Wartezeiten die z.B. aus Testungen vor dem Betreten des Geländes resultieren.
3.18 Lieferzeiten
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für alle ausgeschriebenen Materialien und darüber hinaus für alle zu einwandfreien Funktion der Anlage erforderlichen Materialien die Lieferzeit zu erkunden und diejenigen Materialien, bei denen eine lange Lieferzeit zu erwarten ist, bei Angebotsabgabe zu benennen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Anlagenbeschreibung II. Anlagenbeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau, Erweiterung und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 12 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. im Erdgeschoss. Die Wohneinheiten verteilen sich auf vier Obergeschosse.
Elektro
Starkstromanlagen
Die Versorgung des Gebäudes erfolgt niederspannungsseitig durch den örtlichen Energieversorger.
Der Hausanschlussraum befindet sich im Untergeschoss, mit Hauseinführung als Mehrsparteneinführung.
Im Hausanschlussraum wird eine Zähleranlage installiert, von der aus folgende Bereiche versorgt werden:
Allgemeinverteilung
Verteilung Gewerbe 1
Verteilung Gewerbe 2
Wohnungsverteilungen für die einzelnen Einheiten
Die Planung und Ausführung erfolgt unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben, des Brandschutzkonzeptes sowie der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie).
Notwendige Brandschutzmaßnahmen werden gemäß den geltenden Vorschriften umgesetzt.
Schwachstromanlagen:
Im Untergeschoss des Gebäudes befindet sich der Hausanschlussraum für die Telekommunikationsversorgung. Es werden zwei separate Telekommunikationsanschlüsse vorgesehen: ein Anschluss des Netzbetreibers Willy-Tel zur Versorgung der Wohneinheiten sowie ein Anschluss der Deutsche Telekom zur Versorgung der Gewerbeeinheit 1 (Bäckerei Junge).
Von diesem Punkt aus erfolgt die strukturierte Netzwerkverkabelung entsprechend den Erfordernissen und der Nutzung des Gebäudes.
Notwendige Datenschränke werden gemäß Planung installiert.
In den Wohneinheiten wird eine Anlage für den Internetempfang vorgesehen. Es wird eine Willy.tel-Anlage bereitgestellt. Die Verlegung der LWL-Leitungen zu den Medienverteilern erfolgt durch die Steigeschächte, die Leitungen werden in Mikroröhrchen verlegt. Die CAT7-Verkabelung innerhalb der Wohnungen erfolgt von den jeweiligen Medienverteilern innerhalb der Wohnungen zu den zugehörigen Datendosen.
Die Türsprechananlage für die Wohneinheiten wird als Video-Türsprechsystem ausgeführt.
Anlagenbeschreibung
01 440 Starkstromanlagen
01
440 Starkstromanlagen
01.01 Niederspannungsschaltanlagen
01.01
Niederspannungsschaltanlagen
01.02 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.02
Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03 Beleuchtungsanlage
01.03
Beleuchtungsanlage
01.04 Potentialausgleich und Überspannungsschutz
01.04
Potentialausgleich und Überspannungsschutz
02 440 Starkstromanlagen Bestandswohnung
02
440 Starkstromanlagen Bestandswohnung
02.01 Niederspannungsschaltanlagen
02.01
Niederspannungsschaltanlagen
02.02 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.02
Niederspannungsinstallationsanlagen
02.03 Beleuchtungsanlage
02.03
Beleuchtungsanlage
03 450 Schwachstromanlagen
03
450 Schwachstromanlagen
03.02 Such- und Signalanlagen
03.02
Such- und Signalanlagen
03.04 Datenübertragungsnetze
03.04
Datenübertragungsnetze
04 450 Schwachstromanlagen Bestandswohnung
04
450 Schwachstromanlagen Bestandswohnung
04.02 Such- und Signalanlagen
04.02
Such- und Signalanlagen
04.04 Datenübertragungsnetze
04.04
Datenübertragungsnetze
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0001 Kabelabschottung 300 x 200 mm Kabelabschottung zur Verhinderung von Brandübertragung, form-, alterungs- und korrosionsbeständig, geeignet zur Nachbelegung mit Kabeln, Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten, in Mauerwerk, Gipskartonwänden oder Betondecken, Dicke bis 30 cm. Durchbruchsgröße 300 x 200 mm.
05.__.0001
Kabelabschottung 300 x 200 mm
3,00
Stck
05.__.0002 Kabelabschottung 300 x 150 mm Durchbruchsgröße 300 x 150 mm
05.__.0002
Kabelabschottung 300 x 150 mm
W
2,00
Stck
05.__.0003 Brandschottung Durchmesser 100mm
05.__.0003
Brandschottung Durchmesser 100mm
E
2,00
Stck
Vorbemerkungen In den Stundensätzen sind alle Nebenkosten einschl. Auslösung und Reisekosten, sowie die eroderlichen Hilfsmittel enthalen, sodass nur auf der Baustelle geleistete Stunden angerechnet werden müssen.
Tagelohnstunden dürfen nur auf schriftliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. der Arbeitsnachweis mit Materialnachweis ist täglich der Bauleitung vorzulegen. Die von der Bauleitung anerkannten Stundenzettel sind der Abrechnung beizufügen.
Vorbemerkungen
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden und müssen auf Stundenzetteln in doppelter Ausfertigung werktäglich anerkannt werden. Angeboten ist für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dergl. sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten (wie Auslösung, Anfahrt, Abreise, Wegegeld, Übernachtung und dergl.). Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Das verarbeitete Material ist auf Stundenzetteln zu vermerken.
Stundenlohnarbeiten
05.__.0004 Meister-/Obermonteurstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Obermonteurstunden.
05.__.0004
Meister-/Obermonteurstunden
E
1,00
h
05.__.0005 Monteurstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Fachmonteurstunden.
05.__.0005
Monteurstunden
E
1,00
h
05.__.0006 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Helferstunden.
05.__.0006
Helferstunden
E
1,00
h
05.__.0007 Auszubildendestunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Auszubildendestunden
05.__.0007
Auszubildendestunden
E
1,00
h
05.__.0008 Revisionsunterlagen Leistung:
Zusammenstellung und Übergabe von Revisionsunterlagen für die eigene Leistung nach Abschluss der Baumaßnahme in Aktenordnern mit detailliertem Inhaltsverzeichnis.
Ablauf:
Klärung der Anforderungen spätestens im Rahmen der Abnahme. Einreichung der Revisionsunterlagen in digitaler Form zur Vorprüfung durch Auftraggeber und Planer spätestens zwei Wochen nach Abnahme. Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und Abgabe der fertigen Unterlagen.
Inhalt (Mindestanforderungen, Ergänzung bleibt vorbehalten):
- Fachunternehmererklärug
- Nachunternehmerliste
- Fachbauleitererklärungen
- Behördliche Anträge und Genehmigungen
- Entsorgungsnachweise
- Bautagebuch
- Alle vom Auftragnehmer erarbeiteten Zeichnungen
- Aufstellpläne
- Alle vom Auftragnehmer erarbeiteten Berechnungen, Messprotokolle, Leistungsnachweise und Gütenachweise.
- Produktinformationen
- Exakte Fabrikats- und Typenbezeichnungen. Bei Verwendung von Prospektmaterialien der Hersteller, sind die tatsächlich verbauten Typen und Fabrikate eindeutig kenntlich zu machen.
- Produktdatenblätter
- Verarbeitungshinweise
- Zulassungen
- Prüfzeugnisse
- EG-Konformitätserklärung
- Inbetriebnahme und laufender Betrieb
- Mängelfreie Sachverständigenabnahmen
- Nachweise zur Inbetriebnahme (Erstprüfung)
- Prüfbücher
- Wartungspläne
- Sonstiges
- Wartungsangebote
05.__.0008
Revisionsunterlagen
P
1,00
psch
05.__.0009 Sachverständigenabnahme der gesamten Strark- und Schwachstromanlage durch einen Prüfsachverständiger. Kosten der Abnahme trägt der AN,ebenso die Kosten eventuell erforderlicher Nachabnahmen aufgrund einer mangelhaften Erstabnahme. Eine Abnahmebescheinigung ist vorzulegen. Die Abnahmetermine sind rechtzeitig abzustimmen
05.__.0009
Sachverständigenabnahme
P
1,00
psch