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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben zum Objekt
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Modernisierung und Aufstockung der Mehrfamilienhäuser in der
Leibnizstraße 27, 29 und 31 in 90766 Fürth.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster, Anbringen eines Vollwärmeschutzes, Dämmung der Kellerdecke
- Abbruch der Bestandsbalkone
- Errichtung von neuen Vorstellbalkonen
- Aufstockung um ein Geschoss in Holzrahmenbauweise
- Abbruch bestehende Dachkonstruktion und Ausbau Dachgeschoss
- Anbau von zwei verglasten Außenaufzügen am Gebäude Leibnizstraße 29 und 31
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ ELT
Bauzeit
Beginn Baustelle: 04.05.2026
Fertigstellung Baustelle: 28.05.2027
Ausführung HLS : ca. 01.06.2026 - 07.05.2027
Allgemeine Angaben zum Objekt
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Grundlage aller Arbeiten sind die einschlägigen DIN, die ATV, die VOB,
die in der VOB unter Teil C genannten DIN-Normen für die jeweiligen
Gewerke und die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der
Berufsgenossenschaften.
DIN-Normen sind in der 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen
Fassung maßgebend.
Allgemeine Hinweise:
Die Baustelle ist immer gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Aufmaß und Abrechnung:
In den Preisen sind sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen für
einwandfreies und unfallsicheres Arbeiten enthalten.
Alle anzubietenden Preise verstehen sich als Einheitspreise für eine
Komplettleistung. Das heißt, auch wenn nicht explizit hervorgehoben,
umfasst der anzubietende Preis jeweils die Lieferung, Montage und
Inbetriebnahme. Alle Arbeiten verstehen sich mit Transport, Lagerung,
Material, Entsorgungskosten, Deponiegebühren, Löhnen und
Gehältern.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge:
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer
Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Der Bieter hat die darin beschriebenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben.
Die Gliederung des LV ist beizubehalten.
Änderungen und Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Die Nachweispflicht der technischen Gleichwertigkeit der
Nebenangebote zur ausgeschriebenen Qualität liegt beim AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Nachstehend aufgeführte Vorschriften und Bestimmungen sind
bindend einzuhalten und werden Vertragsbestandteil:
1.1 die VDE-Bestimmungen und DIN-Vorschriften in der jeweils
gültigen Fassung
1.2 die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufs-
genossenschaften
1.3 die Merkblätter der Sachversicherer
1.4 die Gewerbe- und Geschäftshausverordnung
1.5 die Landesbauordnung mit ihren ergänzenden Verordnungen
1.6 die Garagen- und Feuerstättenverordnung
1.7 die Auflagen der Genehmigungsbehörden
1.8 die Auflagen der Brandschutzbehörden
1.10 die VDI-Richtlinien.
Insbesondere sind zu beachten:
DIN 1946, Blatt 1 - Blatt 5
DIN 1986 - 1988
DIN 2051 - 2054
DIN 4102 - 4109
DIN 4701 - 4705
DIN 4720 - 4722
DIN 4750 - 4756
DIN 4787 - 4788
DIN 5045
DIN 18017-3
DIN 18307
DIN 18610
DIN EN 12828
VDI 4708
DVGW-Regelwerk Gas und Wasser
TRGI - TRF
TRD
AD - Merkblätter
UVV
ENEV 2016
2. Die angebotenen Preise sind Festpreise und verstehen sich
für eine betriebsfertige Anlage einschließlich aller Nebenarbeiten.
Sie umfassen die Lieferung frei Baustelle, Abladen einschließlich
Beistellung aller erforderlichen Hilfsmittel wie Kranwagen, Personal
etc., Einbringen der Anlagenteile zum Einbauort, betriebsmäßige
Montage, Probebetrieb, einschließlich deren Abtransport.
3. Zu erstellen sind alle nachfolgend beschriebenen, kompletten,
betriebsbereiten Anlagen, auch wenn Einzelteile nicht ausdrücklich
aufgeführt sind.
4. Die in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich angegebenen
Leistungen wie Lieferung von
Klein-, Isolier-, Dichtungs- und Befestigungsmaterial, die aber für die
einwandfreie Ausführung und
Funktion der Anlage erforderlich sind, gehören zu den geforderten
Leistungen und sind mit einzukalkulieren.
5. Für die angebotenen Materialien sind Fabrikat und Typ bei den
entsprechenden Positionen des
Leistungsverzeichnisses anzugeben.
Werden besondere Fabrikate vorgeschrieben, so bilden diese die
Ausführungsgrundlage und sind uneingeschränkt anzubieten.
Für Fabrikate mit dem Nachsatz "oder gleichwertig" kommen auch
nachgewiesene gleichwertige Fabrikate zur Verwendung.
Hierzu ist jedoch in jedem Fall die Gleichwertigkeit vom
Auftragnehmer nachzuweisen und die ausdrückliche Zustimmung
der Bauleitung erforderlich.
6. Der Auftragnehmer hat die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
technischen Angaben auf Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit zu
prüfen und haftet ohne Einschränkung selbst für die
vorschriftsmäßige Ausführung, die verlangten Nutzeffekte und das
Funktionieren der gesamten Anlage.
7. Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und technischen
Ausführungen dienen der Preisbildung, eine Bestellung ohne Prüfung
und Ausführungsüberarbeitung ist nicht abzuleiten.
8. Der Auftragnehmer hat die für die Montage notwendigen Montagepläne,
Schaltpläne, Aufzeichnungen usw. unter Zugrundelegung der
Ausführungspläne des planenden Ingenieurs anzufertigen, pausfähig
zu liefern und mit der Fachbauleitung abzustimmen, und zwar
spätestens 6 Tage vor dem entsprechenden Arbeitsbeginn.
Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine besondere
Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Die Installationszeichnungen sind der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen.
Mit der Ausführung darf erst nach Genehmigung begonnen werden.
Für die Richtigkeit der Ausführungspläne und die
ordnungsgemäße Installation haftet einzig und allein der Auftragnehmer.
9. Der Unternehmer garantiert für die einwandfreie Funktion der Anlagen,
die zweckmäßige und wirtschaftliche Gestaltung sowie für die
Richtigkeit der Auslegung bzw. Berechnung für die
Erreichung der festgelegten Werte; er erklärt sich ausdrücklich bereit,
alle evtl. daraus resultierenden Änderungen bzw. Ergänzungen
kostenlos auszuführen.
10. Sämtliche Schlitzarbeiten für die Unterputzverlegung von Leitungen,
Aussparungen für Schalterdosen, Abzweigdosen usw., die mit
Rücksicht auf die Bauausführung nur mit geeigneten
Fräswerkzeugen vorgenommen werden dürfen, gehören zur Leistung
des Auftragnehmers und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die für die Verlegung der Leitungen erforderlichen Schlitze,
Durchführungen, Aussparungen sind nur soweit zulässig, als sie
die Stand- und Tragfähigkeit des Bauwerks nicht
beeinträchtigen (DIN 1053).
Größere Durchbrüche sind nur mit Genehmigung der Bauleitung zulässig.
11. Gerüste und Leitern sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und nach
Vorschrift zu errichten und zu benutzen. Seitens des Auftraggebers
erfolgt keine Hilfeleistung. Alle Arbeiten sind bis zu einer Höhe von
6,00 m ohne Aufpreis auszuführen.
12. Geräte und Maschinen, die bauseits geliefert oder vorgehalten
werden, sind nach verbindlichen
Angaben der betreffenden Lieferfirma bzw. Bauleitung anzuschließen.
Nach beendeter Montage eines Gerätes oder einer Anlage hat unter
Kontrolle des Lieferanten eine Funktionsprüfung, bei Beachtung aller
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und unter voller
Verantwortung des Vorgenannten, zu erfolgen.
13. Die Baustelle ist vom Auftragnehmer von anfallendem Bauschutt,
Schmutz und Verpackungsmaterialien regelmäßig zu reinigen und
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Installationsarbeiten so
auszuführen, daß nach der Abnahme durch die Bauleitung eine
betriebsfertige Übergabe erfolgen kann.
Vor Übergabe der betriebsfertigen Anlage ist diese zu prüfen und in
einem Protokoll niedergelegt der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Die erforderlichen Meßgeräte und Hilfskräfte hat der
Auftragnehmer zu stellen.
Nach beendeter Montage eines Gerätes oder einer Anlage hat unter
Kontrolle des Lieferanten eine Funktionsprüfung, bei Beachtung
aller Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und unter voller
Verantwortung des Auftragnehmers, zu erfolgen.
15. Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer Ausführungs- und Montage-
pläne als Bestandspläne sowie die aufgeführten Unterlagen in 3-facher
Ausfertigung vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind in stabilen
beschrifteten Stehordner mit Inhaltsverzeichnis anzugeben:
15.1 Pläne als Lichtpausen oder Kopien gefaltet mit der Angabe
"Bestandsplan".
15.2 Bedienungsanweisungen, Wartungs- und Pflegeanleitungen einzelner
Geräte und Anlagen.
15.3 Bescheinigung (Druckprüfung/Spülungen/Inbetriebnahmen/
Wasserqualität Füllwasser etc.) über das ordnungsgemäße Errichten
der Anlage.
15.4 Meßprotokolle über die gemäß den VDE-Bestimmungen durchzuführenden
Messungen.
15.5 Gerätestückliste für sämtliche eingebaute Materialien.
Weiterhin ist 1 Satz pausfähiger Originalpläne mit Randverstärker und
als CAD-Plan im DXF-Format auf beschrifteten CD's" vorzulegen.
Die Vorlage der mängelfreien Bestandsunterlagen ist Voraussetzung zur
Prüfung der Schlussrechnung.
16. Vor und während der Bauarbeiten hat sich der Auftragnehmer mit den
Firmen der anderen Gewerke zwecks Zusammenarbeit und Festlegung der
Leitungsführung, insbesondere der Trassenführungen, in Verbindung zu setzen.
17. Eingebaute Anlagenteile sind durch Abdecken, Verschließen,
Überkleben bzw. Verbrettern etc. gegen Verunreinigungen und Beschä-
digungen ausreichend abzusichern. Diese Sicherung ist
kostenlos und gehört zur Leistung und ist auf Anforderung zu entfernen.
18. Reparaturen und Wartungen an der Anlage müssen ohne Behinderung
und größere Zeitverluste durchführbar sein. Geräte und größere Anlagenteile
sind in den Abmessungen so zu wählen, dass ein Auswechseln,
einschl. Transport im vorhandenen Gebäude, ohne größere
Schwierigkeiten möglich ist.
19. Zur Durchführung von Funktionskontrollen und Überprüfungen von
technischen Werten (Temperatur, Feuchte, Druck, Drehzahl, Spannung etc.)
sind Geräte, Rohre und Kanäle ausreichend mit Vorrichtungen für
Messstellen und Stutzen für Kontrollgeräte auszurüsten und gehören zum
Lieferumfang des Bieters.
20. Der Bieter ist verpflichtet, sich über alle örtlichen Verhältnisse
sowie über Zufuhr- und Transportmöglichkeiten zu unterrichten.
Er hat sich zu diesem Zwecke mit der Bauleitung in
Verbindung zu setzen.
21. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, welche die Preisgestaltung beeinflussen, so sind diese
vor Abgabe des Angebotes zu klären.
Änderungen im Angebotstext sind unzulässig.
Für die Bearbeitung und Abgabe des Angebots wird keine Vergütung
gewährt.
22. Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung genaue Pläne
über vorzusehende Aussparungen in Decken, Wänden und Fußböden
anzufertigen und sie zwecks Ausführung durch die Rohbaufirma der
Bauleitung zu übergeben. Vorhandene Aussparungen sind zu prüfen.
23. Für die Abnahme sind alle notwendigen Meß- und Prüfgeräte sind durch
den Auftragnehmer zu stellen, eine besondere Vergütung wird nicht gewährt.
Für die aus baulichen Gründen erforderliche teilweise Inbetriebnahme
bzw. Druckproben oder Dichtheitskontrollen wird für das Heranschaffen
und die Ableitung von Versorgungsmedien sowie die notwendigen
Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung der Arbeiten keine zusätzliche
Vergütung bezahlt.
24. Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Berechnungen müssen 3-fach
zur Genehmigung eingereicht werden.
25. Rohrbefestigung:
Rohrschellen, Konsolen, Bügel und Gehänge, alles aus verzinktem Stahl
und mit Gummiband der Shore-Härte 40 Grad ausgefüttert, Aufhängungen
nur mit verzinkten Gewindestäben und
Spannschlößchen, Decken- und Wanddurchführungen mit durchlaufender
Rohrisolierung, alles entsprechend der DIN 4109 ausgeführt.
Die Verwendung von Lochband u. ä. ist nicht zulässig.
Die Rohrbefestigungen sind in technisch einwandfreier Form auszuführen.
Rohraufhängungen müssen den Forderungen der DIN 4109 entsprechen.
Bei den Befestigungen der Rohrleitungen ist je nach Art die
entsprechende Ausdehnung zu berücksichtigen. Ebenfalls muss die
Rohrausdehnung in geeigneter, technisch einwandfreier Form
aufgenommen werden.
Bei der Verlegung der Rohrleitung ist darauf zu achten, die
Leitungsabstände so zu wählen, dass die Rohre einzeln isoliert
werden können.
26. Wand- und Deckendurchführungen:
Zwischen Schutzrohr und Rohrdurchführung ist ein Mindestabstand von
8-10 mm unbedingt einzuhalten.
Der Zwischenraum ist mit gepreßten Spezialisolierungen, Bau-
stoffklasse A 1 zu isolieren. Die Enden sind jeweils 30 mm überstehen
zulassen und mit Pumaband zu verkleben.
Schutzrohre in Decken enden in trockenen Räumen 3 cm und in nassen
Räumen 10 cm über Fertigfußboden.
27. Schallschutz:
Die Ausführung der Anlage hat unter Beachtung der gültigen Bestimmungen
über Schallschutz (DIN 4109) zu erfolgen.
Zur Rohrbefestigung sind Rohrschellen mit dämpfender Gummieinlage
vorzusehen. Die freie Längendehnung ist zu gewährleisten. Aus Gründen
des Korrosionsschutzes sind in den Naßzellen Rohrhülsen aus Kunststoff
vorzusehen, die aus dem Estrich herausstehen und
sowohl durch die Abklebung als auch nach oben abgedichtet sind.
28. Armaturen
Vor dem Einbau sind der Bauleitung kostenlose Muster für alle Armaturen
zur Begutachtung vorzulegen.
Die Bauleitung behält sich vor bereits eingebaute und nicht genehmigte
Armaturen austauschen zu lassen.
Alle Hauptabzweigleitungen sind absperrbar einzurichten und mit
Entleerungsmöglichkeit zu versehen. Bei den Muffen-Absperrventilen sind
lösbare Verbindungen hinter den Ventilen einzubauen.
Entleerungen und Entlüftungen sind auf Sammelleisten zu führen und in
Trichtern o. ä. zuentwässern. Absperrungen mit eingebauten Entleerungen
sind nicht zulässig. Die Entleerungen sind stets separat anzuordnen.
29. Abwasserleitungen
Alle Abflußleitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN
entsprechen und sind gem. DIN 1986 und DIN 18306 (18381) und
den örtlichen Vorschriften zu verlegen.
Alle Abwasserleitungen innerhalb der Gebäude erhalten schallentkoppelte
Systembefestigungen, bestehend aus Stütz- und Fixierschelle mit
Wandplatte und Dämm-Manschette, Losschelle.
Alle Abflußleitungen sind mit Gefälle nach DIN 1986 zu verlegen.
Sie müssen wasserdicht sein und einer Wassersäule, die der Höhe
des Gebäudes entspricht, standhalten.
Zum Kürzen von Rohrleitungen sind nur geeignete Rohrtrenner zulässig.
Alle Leitungsenden, an die beim späteren Ausbau angeschlossen wird,
sind mit geeigneten und zulässigen Materialien zu verschließen.
Nach Abschluß der Arbeiten sind die Abflußleitungen gründlich
durchzuspülen, so daß alle Verunreinigungen beseitigt sind.
Sie sind einer Druckprobe zu unterziehen.
Hinweis zur Besichtigung
Dem Bieter wird ausdrücklich empfohlen, die vorhandenen Objekte in
Augenschein zu nehmen und sich ein eigenes Bild von den
ausgeschriebenen Arbeiten zu machen.
Der Bauherr wird Nachforderungen, welche sich aus den örtlichen
Gegebenheiten ergeben und im Vorfeld zu erkennen waren, nicht
anerkennen.
Schlußerklärung
Der Bieter erklärt, dass er durch die Abgabe des mit der Unterschrift
versehenen Angebotes die vorstehenden
Bedingungen anerkennt, in die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen
Einsicht genommen hat, über die örtlichen Verhältnisse genau unterrichtet
ist, und mit anderen Bietern keine Preisvereinbarungen getroffen hat.
Soweit eine der vorstehenden Bedingungen - gleich welchen
Rechtsgrundes- unwirksam sein sollte, berührt diese die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen nicht.
Anstelle einer eventuell ungültigen Bedingung treten vorrangig die
Vorschriften der VOB.
........................................................................
.............................
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
1. Nachstehend aufgeführte Vorschriften und Bestimmungen sind
01 Heizungsinstallation
01
Heizungsinstallation
01.01 Wärmepumpen
01.01
Wärmepumpen
01.02 Warmwasserbereitung
01.02
Warmwasserbereitung
01.03 Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
01.03
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
01.04 Wärmedämmung Heizungsanlage
01.04
Wärmedämmung Heizungsanlage
01.05 Heizkörper und Zubehör
01.05
Heizkörper und Zubehör
01.06 Bauleistungen
01.06
Bauleistungen
01.07 Sonstige Leistungen
01.07
Sonstige Leistungen
01.08 Stundenlohnleistungen
01.08
Stundenlohnleistungen
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
02.01 Einrichtungsgegenstände
02.01
Einrichtungsgegenstände
02.02 Trinkwasserleitungen und Zubehör
02.02
Trinkwasserleitungen und Zubehör
02.03 Abwasserleitung und Zubehör
02.03
Abwasserleitung und Zubehör
02.04 Regenwasserleitungen und Zubehör
02.04
Regenwasserleitungen und Zubehör
02.05 Wärmedämmung und Brandschutz
02.05
Wärmedämmung und Brandschutz
02.06 Bauleistungen
02.06
Bauleistungen
02.07 Sonstige Leistungen
02.07
Sonstige Leistungen
02.08 Stundenlohnleistungen
02.08
Stundenlohnleistungen
03 Lüftung
03
Lüftung
03.01 Ventilatoren und Zubehör
03.01
Ventilatoren und Zubehör
03.02 Lüftungsleitungen, Formstücke und Zubehör
03.02
Lüftungsleitungen, Formstücke und Zubehör
03.03 Wärmedämmung und Brandschutz
03.03
Wärmedämmung und Brandschutz
03.04 Bauleistungen
03.04
Bauleistungen
03.05 Sonstige Leistungen
03.05
Sonstige Leistungen
03.06 Stundenlohnleistungen
03.06
Stundenlohnleistungen