Elektroinstallation
FÜRTH_LEIBNIZSTR_27_29_31
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Bauherr: WBG Fürth mbH und Bauträger GmbH - Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth Baubeschreibung: Modernisierung von 1 Wohnblock, bestehend aus 3 Häusern und Aufstockung um je ein Geschoß Projektstandort: Leibnizstrasse 27-31 in 90766 Fürth Der Wohnblock besteht derzeit aus 22 Bestandswohneinheiten und nach der Sanierung aus 28 Wohneinheiten. Der Gebäudekomplex verfügt über drei separate Eingänge zu Treppenhäusern über den die Wohnungen erreicht werden. Alle Wohnungen werden beräumt, so dass die Arbeiten im unbewohnten Zustand durchgeführt werden können. Alle 22 Bestandswohnungen werden neu in die elektrische Energieversorgung eingebunden. Es werden alle 22 Bestandswohnungen grundlegend elektrisch saniert. Ausstattung nach den Ausführungsplänen. Für die Medienversorgung wird je WE eine Datendose und eine Koaxdose im Wohnzimmer im Wohnzimmer installiert. Diese werden vom Mediaverteiler im Flur angefahren. Die Elektroinstallation der Treppenhäuser, der Keller und der Allgemeinbereiche wird komplett neu erstellt. Die Energieversorgung aller 22 Wohneinheiten wird im Zuge der Errichtung einer PV-Anlage auf die Verwendung des Mieterstrommodells vorbereitet. Die Hauptleitungen werden im Kabelgraben verlegt. Die Kellerdeckendämmung wird im Bereich der Trassenquerung ausgespart und angearbeitet. Nachfolgende Punkte sind zu beachten.  Alle zukünftig verwendeten Leitungen müssen Mantelleitungen vom Typ NYM-J sein.  Stegleitungen sind zu erneuern  Die Farbzuordnung aller Kabel und Leitungen muss zwingend den aktuell gültigen Normen entsprechen (Schutzleiter im gesamten verlauf Grün-Gelb) Die Wohnhäuser werden mit einer Luft-/Wasserwärmepumpen Zentralheizungsanlage und Zentralwarmwasser ausgestattet. Die Außeneinheiten werden am Haus 31 installiert. Elektroinstallationsarbeiten KG bis 3. OG Es wird ein neuer Außensummenzähler als Wandleranlage sowie Außenwandlermessungen für PV und Wärmepumpe am Haus 27 installiert. Ermittlung des Leistungsbedarfes und Anmeldung beim Energieversorger ist erfolgt. Weitere Kommunikation mit dem Versorger (INFRA Fürth) durch AN. Die alten Stromhauseinführungen im Treppenhaus werden vom AG stillgelegt. Vom AN sollen die alten Installationsgeräte wie Allgemeinverteiler, Schaltgeräte etc. im Kellergeschoss/Treppenhaus demontiert werden. Die Niederspannungshauptverteilungen werden je Haus ebenfalls erneuert. Vom AN sollen in allen Wohnungen neue Unterputz Unterverteilungen montiert werden. Die Unterverteilungen werden so Aufgebaut, dass grundsätzlich zwei Fehlerstromschutzschalter vorhanden sind. Die Gehäusegröße ist so zu wählen, dass die Unterverteilungen mindestens 48 PLE bereitstellen. An den Unterverteilungen wird, sofern dies nach Prüfung auf Verwendbarkeit möglich ist, das alte Wohnungsleitungsnetz angeschlossen. Zu Unterverteilungen der Wohnungen sollen vom AN neue Elektrohauptzuleitungen verlegt werden, welche an die dafür vorgesehenen Abgänge der neuen Zählerverteilungen im Keller angeschlossen werden. Die Ausführung der Zählerplätze ist nach Angaben des Energieversorgers in (eHZ) auszuführen. Die Zählerverteilungen und die Hauptzuleitungen sind in der Netzform TN-S auszuführen. Die Energieversorgungsleitungen sind neu und ungeschnitten zu verlegen. Die ehemaligen Etagenzählernischen im Treppenhaus werden zugemauert. Die Leitungsverlegung hat gem. Leitungsanlagen Richtlinie der BayBO zu erfolgen. Die Leitungen sind möglichst breit gefächert in den vorhandenen Zählernischen zu verlegen. Elektrische Leitungen müssen einzeln oder nebeneinander angeordnet voll eingeputzt, in Schlitzen von massiven Bauteilen, die mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger / verschlossen werden, verlegt werden. Vor der Bestellung und Lieferung der Installationsgeräte sind diese unentgeltlich körperlich auf der Baustelle zu bemustern. Bereits im Vorfeld der Vergabe sind bei Hersteller/Großhändler Muster anzufragen, damit die Bemusterung gegebenenfalls ohne Verzögerung der Vergabe vor Ort durchgeführt werden kann. Alle Installationsgeräte sind einheitlich von einem Hersteller anzubieten. Es ist ein Standard-System, reinweiß, aus schlag- und bruchfestem, halogenfreien, UV-beständigen Kunststoff, geeignet zur senkrechten und waagerechten Montage zu wählen. Die Befestigung der Installationsgeräte erfolgt mit Schrauben. Die Befestigung mittels Spreizkrallen ist nicht gestattet. In gefliesten Wänden sind die Standorte in einer bemaßten Wandabwicklung festzulegen. Die Montage der Kästen und Dosen entsprechend der Fliesenteilung ist nur in Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger durchzuführen. Bei gefliesten Wänden ist der Geräteeinbau ins Fliesenkreuz oder in die Fliesenmitte zu setzen Für das Schaltermaterial ist als Fabrikat GIRA, Busch-Jäger, Jung oder ein gleichwertiger deutscher Hersteller zulässig. Die gesamte Elektro-Anlage ist nach den z. Z. gültigen und angewandten VDE-Vorschriften DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 auf Funktion der Schutzmaßnahmen und des Isolierwiderstandes sowie nach DIN VDE 0100 Teil 430 und technischen EVU Anschlussbedingungen zu prüfen Für alle Wohnungen sind Prüf- und Messprotokolle zu übergeben. Die Überprüfung der Leitungsinstallation in den einzelnen Bestandswohnungen ist zu dokumentieren, Sämtliche Stromauslässe sind zu sichern. Alle Wohnungsverteilungen erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Prüfplakette. Die gesamte Elektroinstallation muss nach den beiliegenden Elektroinstallationsplänen ausgeführt werden.
Objektbeschreibung
Niederspannungsanlagen Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Führung grundsätzlich aus DIN 18382 -  Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV. Weitere Ausführungsgrundlagen sind u.a. - die Anschlussvorschriften des EVU - die VDE-Vorschriften - die Vorschriften des Stromversorgungsbetriebes und der Deutschen Bundespost - die DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten Kabel, Schalter, Verteilungen,       Sicherungen, Geräte, Hilfsvorrichtungen und Leuchten - die DIN-Vorschriften über Beschilderungen und Schaltungsunterlagen - DIN 18014 (Fundamenterder) - DIN 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden) - DIN 18386 (Gebäudeautomation) - DIN EN 60669 (Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - DIN EN 61082 - Dokumente der Elektrotechnik - Entscheidungen und Festlegungen der DKE (Deutsche Elektronische Kommission im DIN) Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Mess- und Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils zutreffenden  DIN-Vorschriften. Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Von den VdS-Richtlinien sind insbesonder zu beachten: 2005 - Elektrische Leuchten 2015 - Elektrische Geräte und Einrichtungen 2025 - Kabel- und Leitungsanlagen 2046 - Elektrische Anlagen bis 1000 V Stoffe, Bauteile - Die angebotenen Geräte, Verteiler u. dgl. müssen den vorgegebenen Bauwerksmaßen entsprechen. Fehlen diese in   den Unterlagen, sind sie rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern. - Baumstromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54   entsprechen. - Für Einbaugeräte, Verteiler, Schaltanlagen u. dgl. ist nach Möglichkeit eine einheitliche Bauform und ein Fabrikat zu   verwenden. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise      (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. - Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Ausführung Allgemeines - Schlitze und Durchbrüche werden, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, bauseitig entsprechend den Angaben   des Auftragnehmers und in Absprache mit der Bauleitung hergestellt und geschlossen. - Der Auftragnehmer kann bei Bedarf die Übergabe der Planungsunterlagen für Blitzschutzarbeiten verlangen. - Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden Kabelgräben mit planierter Sohle, jedoch ohne zusätzlichen Aushub für   Kopflöcher bereitgestellt. - Maße für Fundamente, Nischen u. dgl. sind vom Auftragnehmer rechtzeitig dem Auftraggeber mitzuteilen, soweit    sie das angebotene Fabrikat betreffen. - Durch die Nutzung von Räumen als Unterkunft und Lager dürfen die Leistungen anderer Gewerke nicht behindert   werden. - Bauseitig gestellte Bauteile sind zu prüfen und einschließlich aller Nebenleistungen einzubauen bzw. anzuschließen und mit dem Einheitspreis anzubieten. - Stellt der Auftragnehmer Abweichungen zwischen Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnis fest, hat er sich   sofort mit dem Planungsbüro in Verbindung zu setzen. Eigenmächtige Änderungen dürfen nicht vorgenommen   werden. - Sämtliche zur Verfügung stehende Pläne müssen als Ausführungspläne gekennzeichnet sein. Vorabzugspläne    dürfen nicht als Ausführungspläne benützt werden. Sofern nicht aus den Planungsunterlagen ersichtlich, ist mit   dem Bauherren eine Absprache über die nutzungsgerechte räumliche Verteilung von Auslässen, Steckdosen und   Anschlüssen zu treffen. Die in den aufgeführten technischen Regeln geforderte Mindestanzahl ist dessen    ungeachtet einzuhalten, wenn dem der ausdrückliche Wunsch des zuvor beratenen Bauherren nicht      entgegensteht. - Die gesamte Installation sowie die Anordnung von Geräten, Leuchtenanschlusspunkte, Leitungsführung usw. sind   vor Beginn der Arbeiten anhand der Montagepläne und mit der Bauleitung endgültig festzulegen. - Im Wohnungsbau ist jeder Wohnungstür eine Schaltmöglichkeit für die Treppenhausbeleuchtung zuzuordnen. - Bei der Installation von Verteilungsleitungen für Heizung, Lüftung usw. soll der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn   mit den ausführenden Heizungs- bzw. Lüh dbchftungsfirmen Verbindung aufnehmen. - Bei der Montage des Rohrs für die Telefonleitung ist auf einen ausreichenden gegenseitigen Abstand zwischen    Fernmelde- und Starkstromleitung zu achten. - Das Erstellen von Schlitzen an Leichtbauwänden und Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden.   Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen,     Aussparungen für die wichtigsten Durchbrüche werden nach Möglichkeit vorgesehen. Bei der Montage ist darauf   zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, ggf. ist ein anderer Leitungsweg zu    wählen. - Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind   Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. - Die Erdung der Badewannen, Brausetassen, Einläufe usw. ist nach DIN VDE 0100, Teil 701 vorzunehmen. - In den Bädern, Duschen und ähnlichen Räumen sind die Vorschriften für das Verlegen von elektrischen      Installationen gemäß DIN VDE 0100 Teil 701, 702 zu beachten. - Sämtliche metallische leitende Teile müssen in den Potentialausgleich einbezogen werden. - Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. - Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein; eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle     Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten; codierte Bezeichnungen sind zu    erläutern. - Bei Einlegearbeiten in Ortbeton muss der Bieter in der Lage sein, auf Abruf die Arbeiten am folgenden Werktag zu   beginnen. - Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren usw. sind entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem    Einbau abzunehmen, soweit es ohne Funktionsprobe möglich ist. - Das Anbringen von Elektrobauteilen unter wasserführenden Rohrleitungen bzw. sanitär- und heizungstechnischen   Objekten, bei denen Undichtigkeiten nicht absolut auszuschließen sind, ist grundsätzlich zu vermeiden. Im    Ausnahmefall sind Bauteile mit dem entsprechenden Schutzgrad gegen Wasser einzubauen oder Abdeckungen   anzubringen. - Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V   auszulegen. - Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. - Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen,    anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. - Die vorzunehmenden Einweisungen und zu übergebenden Unterlagen schließen auch ein:     - Bestandspläne der neuen Anlage     - Technische Beschreibung von Geräten     - Ersatzteillisten     - die Einweisung über die Überwachung und Wartung der Anlage.      Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird hiervon nicht berührt. - Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. - Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen    inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. - Stoppdübel u. dgl. dürfen nicht in Mauerwerk verwendet werden. In Betonwänden und -decken können, wenn    geeignete Werkzeuge dafür vorhanden sind, Stoppdübel angewandt werden. Eine Befestigung von Zählertafeln,   ob EDV- oder Privatzähler, sowie Schaltgeräte und Verteilungen, ist mit Stoppdübeln nicht zulässig. Das     Einsetzen von Holzdübeln und Eisenbügeln in Beton darf nur mit Zement vorgenommen werden. - Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern   sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. - Falls nicht anders festgelegt, werden die allgemeinen Steckdosen 0,3 m, Arbeitsplatzsteckdosen 1,2 m und oberster   Schalter 1,05 m (Türklinkenhöhe) über dem Fertigfußboden angebracht. - Einbauten in bauseits zu erbringende Werke sind in koordinierter Zusammenarbeit wie folgt zu erbringen:     - Werkstattzeichnung/Detail und auf Anforderung Muster.     - Übergabe an Bauleitung oder nach Maßgabe an den Lieferanten des Werkes.     - gemeinsame Bemusterung mit dem Architekten/Bauherrenvertreter     - endgültige Werkstattzeichnung.     - Übernahme in die Installation bei Anschluss und Prüfung. - Einbauten sind z.B. Alarmkontakte in Fenstern, Leuchten in Verkleidungen, Tableaus/Schalter/Melder in     Einrichtungen - Für Fremdgewerke wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Türen, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik,     Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen zu installieren. Hierzu gehören auch   alle Hilfskonstruktionen zur ordnungsgemäßen Verlegung bis an das Ger0ät heran. - Die Geräte werden vom Ersteller der Fremdgewerke angeschlossen und in Betrieb genommen. - Alle tragenden Teile sind mit Spezialdübeln zu befestigen, Belastungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Kabel - Sofern bei Aderleitungen kein Neutralleiter erforderlich ist, darf die blaue Ader in mehradrigen Kabeln und    Leitungen für eine andere Funktion, nicht jedoch als Schutzleiter, PEN-Leiter oder als Anschlussleiter für den   Potentialausgleich verwendet werden. - Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen. - Bei Renovierungsarbeiten ist zu beachten, dass die VDE-Bestimmungen auch für Erweiterungen sowie den     Wiederaufbau elektrischer Anlagen anzuwenden sind. Bei Installationen, die als Bestand belassen werden, ist   sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind   auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie   unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam   verlegt sein. - Sofern mineralisolierte Leitungen (NUM) ausgeschrieben sind, ist auf die speziellen Endabschlüsse zu achten. - Bei der Verlegung von Stahlpanzerrohren oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Sichtbeton-Decken und Wänden   ist eine ständige Anwesenheit eines verantwortlichen Monteurs auf der Baustelle erforderlich. Die Panzerrohre   sind in Verbindung mit der Baufirma in die Schalung einzulegen. Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle   müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen       korrosionsgeschützt sein. - Werden Leitungen auf Putz in öffentlichen Gebäuden in Kunststoff-Rohren verlegt, so ist halogenfreies Material zu   verwenden. Das gilt auch bei Verlegung in Kabelkanälen. - Alle Kunststoffrohre und - mantelleitungen sind bei der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. - Bei Deckendurchführungen sind unter Putz verlegte Leitungen im Bereich von Scheuerleisten oder sonstigen    gefährdeten Bereichen mit 2 mm dickem verzinktem Stahlblech oder Stahlpanzerrohren zu schützen. - Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen,    Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene   Klemmen zu führen. - Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre   die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen (Typ AS). Risiko und Beweislast für beim     Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer. - Analog ist bei einer Verlegung von Installationsrohren der Klassifizierung nach DIN EN 50 086-1 -       Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Installationen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen - zu verfahren. - Im Kabelgraben sind die Kabel auf der gesamten Länge mit mindestens 10 cm Sandfüllung zu verlegen und durch   Kabel-Abdeckplatten oder Abdeckhauben abzudecken, dabei sind luftgefüllte Hohlräume zu vermeiden. - Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat genau nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen   nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. - In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen. - Alle Leitungen für Starkstrom, die in Rohren verlegt werden, müssen in NYA-Ausführung garantiert gleichstromfest   sein. Der Rohrdurchmesser für die einzelnen Querschnitte und Aderzahlen richtet sich nach der Verlegungsart   und Angabe der Herstellerfirma der Kunststoffrohre. - Sämtliche Leitungen müssen das VDE-Zeichen (Verbandszeichen) für Leitungen mit Isolierhüllen aus      thermoplastischen Kunststoffen als Aufdruck - in regelmäßigen Abständen wiederkehrend - sowie einen Hinweis   auf das Herstellerwerk, ebenfalls als Aufdruck, tragen. - triebsfertiges Verlegen ist nicht nur das Verlegen der Leitungen selbst, sondern auch das ordnungsgemäße     Absetzen und Anklemmen der Leitungen an allen Verbindungs- bzw. Abzweigstellen, soweit das nicht     Angelegenheit des Installateurs der Geräte ist. Besondere Sorgfalt ist bei der Verlegung von Kunststoffrohren bei   der Aufputzmontage zu beachten. - le Leitungen sind parallel oder senkrecht zur Deckenebene zu verlegen. Sinngemäß sind auch die Leitungen zu den   Leuchten rechtwinkelig zu den Wänden zu führen. Auf die Installationszonen nach DIN 18 015-3 wird besonders   hingewiesen. - Für das Elektrogewerk installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen usw. mit Verbindung zum Außenbereich   sind während der Bauphase gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten. - Schwachstromkabel sind getrennt von Starkstromkabeln auf eigener Trasse zu verlegen, die genormten Abstände   sind einzuhalten. - Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu   gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3 Böich0gen sind    Zugkästen vorzusehen. - Alle Leerrohre sind mit Zugdraht auszurüsten. - Stegleitungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter-   und Deckkonstruktion zu aufwendig ist. Gegebenenfalls ist eine Vereinbarung mit der Bauleitung zu treffen. In   jedem Fall aber ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für die Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für   Stegleitungen zu verwenden. Die Befestigung erfolgt mit Spezialkleber, d.h. ohne Gips. - Werden Feuchtraumleitungen mit Abstands-Isolier-Schellen verlegt, sind Wanddurchführungen durch putzbündige   Kunststoff-Panzerrohre herzustellen. - Für jede Leitung ist ein separates Rohr zu verlegen. - Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm) befestigt werden. Bei   mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sollen Registerschienen verwendet werden. Kabeldurchführungen   in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede   Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit   Druck- und Gegenwanne zu verwenden. - In Werkstätten, Lagerräumen u.ä. sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder    Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen. - Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind in verzinkter Ausführung anzubieten. Entsprechende Formstücke für    horizontale oder vertikale Richtungsänderungen sind einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem   Auftraggeber zugelassen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu   befestigen. Jede Art von Abhängung an Decken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung. - Sämtliche Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit    Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen. - Querverlaufende Verkabelung im Hohlraumboden ist nicht zulässig. Verteilungen, Dosen, Geräte - Werden Kabelkanäle und -verteilungen im Estrich verlegt und sind Anforderungen an den Schallschutz zu beachten,   so darf keine starre Verbindung mit der Rohdecke entstehen, d.h. dass nur Nivellierschrauben mit      Dämmelement verwendet werden. Trennungen und Anschlüsse sind gegen das Eindringen von Beton zu     schützen. - Die Teile dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht verformen. - Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen   und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen. - Sind nachträglich Bohrungen im Estrich erforderlich, ist der Bohrstaub während des Bohrens abzusaugen. Dosen   sind mit Schutzdeckeln zu schließen. - Alle Bauteile des Unterflur-Kanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu   erwartende Punktlasten. - Für Schalter- und Steckdosen müssen Isolierstoff-Unterputzdosen für Schraubbefestigung verwendet werden.    Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind   mittels Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige   Halterung ist nicht zugelassen. - Für Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen und Lichtdrücker darf im gesamten Bauvorhaben   nur ein einheitliches Fabrikat verwendet werden. - Werden nicht näher bezeichnete Mehrfachsteckdosen ausgeschrieben, können diese als mehrere Dosen unter    einem Abdeckrahmen oder als Mehrfachsteckdose in nur einer Gerätedose eingebaut werden. - Schalter und Steckdosen mit Steckklemmen müssen einen Durchsteckschutz besitzen. - Durchbrüche und Schlitze, die für andere Installationen vorgesehen sein können, dürfen nur nach Absprache mit der   Bauleitung belegt werden. - Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Schlagrichtung der Türen zu achten. - Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung    ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit Gewinde, hierfür in Pressstoff eingeschnitten, sind nicht zugelassen. - Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit     notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen   genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird. - Ferner ist darauf zu achten, dass     - alle Kästen senkrecht sitzen     - Abzweigdosen bzw. -kästen jeweils in gleicher Höhe liegen     - die Dosen für Schalter bzw. Steckdosen jeweils in gleicher Höhe liegenr     - die ggf. bei tropf- oder spritzwassergeschützten Betriebsmitteln vorgesehenen               Entwässerungsöffnungen an der Unterseite des Gehäuses vor dem An- oder Einbau geöffnet und          nicht durch Gips o. ä. verschlossen werden. - Und wenn nichts anderes angegeben wird, dass     - untereinander- bzw. nebeneinanderliegende Schalterdosen genau in lotrechter bzw. waagrechter          Linie liegen     - Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im Fugenschnitt gesetzt werden (Zusammenarbeit mit          dem Fliesenleger)     - bei nebeneinanderliegenden Dosen oder Kästen, sofern die Abweichungen nicht zu groß sind, entweder nur       Dosen oder nur Kästen verwendet werden     - Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert werden. - Steckdosen im Außenbereich sind grundsätzlich gegen unbefugte Benutzung zu sichern. - Stahlblechkästen für Auf- oder Unterputzmontage sind mit innenliegenden Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz und    Messingschrauben zu befestigen, sie sind mit einem glatten, einwandfrei haftenden Grundanstrich zu liefern. Bei Verlegung   von Stark- und Schwachstromleitungen in einem Kasten sind Trennwände und bei Postleitungen getrennte Deckel     vorzusehen. - Sämtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders vermerkt, nach den Standardmaßen für öffentliche Bauten zu fertigen. - Für sämtliche Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen, eine Ausnahme bilden Hauptverteilungen. Hier sind    Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen. - Sämtliche Motorschutzgeräte, auch bauseits gelieferte, müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors   eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen. Beleuchtungskörper - Der Bieter verpflichtet sich, nur Leuchten anzubieten und zu liefern, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. - Auf Anforderung sind die angebotenen Leuchten zu bemustern bzw. durch Prospekte vorzustellen. - Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren    sollte eingeholt werden. - Der Bieter muss im Angebot Typenbezeichnung und Fabrikat der Leuchten angeben. - Die Leuchten müssen so konstruiert und hergestellt sein, dass eine sichere Montage und einfache Wartung gewährleistet ist. - Befestigungsschrauben von Abdeckungen, die bei der Wartung gelöst werden, sollen unverlierbar sein. - Ein einwandfreier Korrosionsschutz aller Metallteile muss entsprechend dem Verwendungszweck der Leuchten gewährleistet   sein. - Die Lackierung muss außerdem genügend licht- und alterungsbeständig, bei besonderen Beanspruchungen, z.B.      Außenleuchten, genügend witterungsbeständig sein. - Lichttechnisch wirksame Teile und Flächen von Leuchten-Abdeckungen, Reflektoren, müssen ausreichend alterungsbeständig   sein. - Alle freien Enden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen, desgleichen sind normale Deckenhaken überall   dort einzuschrauben, wo Beleuchtungskörper nicht fest an den Decken montiert werden (Lüster, Pendel usw.), soweit in der   Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist. Elektrische Fußbodenheizungen - Heizleitungen müssen eine thermische Beständigkeit von mindestens 180 (Mantel 105) besitzen und bezüglich der     Werkstoffe und Mäntel DIN VDE 0253 "Isolierte Heizleitungen" entsprechen. - Für Leitungen in Feuchträumen ist DIN VDE 0100 Teil 520 A 3 zu beachten. - Flächenheizelemente sind nach VDE 0700 Teil 96/A 30 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche    Zwecke; Besondere Anforderungen für Flächenheizelemente", zu gestalten. - Bei der Verlegung von Heizleitungen darf ein Biegeradius des fünffachen Außendurchmessers nicht unterschritten werden. - Direktheizungen müssen mindestens 16 Stunden unter Volllast betrieben werden können; die Art des Fußbodenaufbaus ist   dabei zu beachten und ggf. zu erfragen. - Die Leistungsaufnahme bei Direkt- und Speicherheizungen soll 180 W/m bzw. 15 W/m nicht überschreiten. Preisinhalte - Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18382 gelten als Nebenleistung:     - Bestückung der Leuchten mit den dafür vorgesehenen Leuchtmitteln bzw. Lampen.     - Anschließen von Leitungen und Kabeln an vorhandene Anschlussklemmen von Bauteilen.     - Zubehör für Kabelträgersysteme, wie Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Distanzstücke, Trägerklauen,         Verankerungen (ohne bauseitige oder in anderen Positionen enthaltene Leistungen), Verbindungsstücke,       Anschlussstücke, Wandbcgel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Auflagerwinkel und -konsolen,        Halterkupplungen, Leiterhalter und sonstige Kleinmaterialien.     - Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder L-Profile, für die ausgeschriebene Verlegeart.     - Kleinmaterial, wie Lötzinn, Dichtbuchsen, Schellen, Haken, Schmelzeinsätze, Bindemitteln, Kitt, Dübeln,         Schrauben u. dgl.     - Leistungen gemäß Nr. 3.2.1 DIN 18 382.     - Die notwendigen und üblichen Beschilderungen und Beschriftungen für Befehlsgeber, sonstige           Steuereinrichtungen und Geräte sowie ggf. für Kästen und Abzweige.     - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und        lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.     - Produktbedingte Abweichungen der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Maße für Einbauteile bis 20 mm in       Länge, Breite, Höhe. - Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im Leistungsprogramm für   die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden enthaltenen Leistungen      grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als      VDMA-Einheitsblatt 24 186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth   Verlag zu beziehen. - Ergänzend zu Nr. 4.3 DIN 18382 gelten als Besondere Leistung:     - Das Anschließen oder Abklemmen von Kabeln oder Leitungen an bzw. von bauseitig vorhandenen Bauteilen. Abrechnungshinweise - Bei Abrechnung nach Einheitspreisen gilt: - Es ist ein baubegleitendes prüfbares Aufmaß (Massen aufgeteilt auf LV-Positionen, Stromkreise und Räume) zu erstellen, das   unaufgefordert und rechtzeitig vor Sichtentzug der Leistungen durch den Baufortschritt zur Prüfung vorzulegen ist. - Eine Abrechnung nach Plänen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung
Niederspannungsanlagen
01 LEISTUNGEN PAUSCHALISIERUNG
01
LEISTUNGEN PAUSCHALISIERUNG
01.01 Allgemeinanlage
01.01
Allgemeinanlage
01.02 Wohnungsinstallation
01.02
Wohnungsinstallation
02 Zusatz
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Zusatz
02.01 Zusatzleistungen
02.01
Zusatzleistungen