Heizung/Lüftung/Sanitär
Fürth, Simonstraße 65
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Leistungsverzeichnis

OZ
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Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - SANITÄR TECHNISCHE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN  SANITÄR 1. AUSFÜHRUNG UND MONTAGEHINWEISE: Für die Erstellung der Anlage sind - in der jeweils neuesten Fassung - die regionale Bauordnung, sämtlichen einschlägigen DIN-Normen- und VDE-Richtlinien, DVGW-und ATV-Vorschriften, das Immissionsschutz-Gesetz, sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit allen Verordnungen maßgebend. Alle Forderungen der zuständigen Behörden sind zu erfüllen. Die anerkannten Regeln der Technik und wirtschaftliche Gesichtspunkte sind zu beachten. Eventuelle abweichende Forderungen des Auftraggebers (AG) haben - soweit sie nicht vorschriftswidrig sind - Vorrang vor den Empfehlungen der genannten Schriften. Die einwandfreie Funktion und Zweckerfüllung der Anlage hat der AN in jedem Falle zu garantieren. Alle Rohrleitungen müssen einwandfrei entleert werden können. Kann bei langen Verteilleitungen ein Gefälle nicht mehr eingebaut werden, so ist auf genaueste waagerechte Verlegung zu achten. Grundsätzlich sind bei der Verlegung von Rohrleitungen die Verlegevorschriften der Rohrhersteller zu beachten. Die Arbeiten sind mit den anderen Firmen zu koordinieren. Vor Bestellungen, Lieferung und Einbau von Teilen sind die Maße am Bau zu prüfen. Alle Teile sind so liefern, dass der Transport durch die vorgesehenen Öffnungen möglich ist und bei späterem Ersatz keine Brecharbeiten anfallen. Spezielle Werks-Einbauhinweise sind zu befolgen. Für tragende Dübelverbindungen sowie für Betonvolldecken dürfen nur Metalldübel mit Zwangsspreizung verwendet werden. Bei Hohldecken sind nur vom Hersteller zugelassene Dübel zu verwenden. Hierfür ist ein Prüfzeugnis vom Hersteller vorzulegen. Grundsätzlich sind nur geeignete Befestigungssysteme zu verwenden. Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichern oder Schwingungsdämpfern sind durch Rohrleitungsfestpunkte aufzunehmen. Sofern es die Einbauanweisungen für solche Bauteile vorschreiben, ist eine axiale Führung der Rohrleitung sicherzustellen. Sofern Leitungen jeglicher Art sich kreuzen, sind sie gegen Beschädigung oder Beeinflussung entsprechend der Art der Leistung zu schützen. Sämtliche Anlagenteile, Materialien, Geräte, u.a. sind rechtzeitig zu disponieren und zu bestellen, um den Einbau und den weiteren Bauablauf gemäß Bauzeitenplan einzuhalten. Längere Lieferzeiten für bestimmte Komponenten sind hierbei zu berücksichtigen. Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten am Mauerwerk ist DIN 1053-1 "Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung" zu beachten. Stoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, z.B. Gips oder Chlorid haltige Schnellbinder in Verbindung mit Stahl- und Gussteilen, dürfen nicht verwendet werden. 2. PLÄNE, UNTERLAGEN UND ANGABEN: Kalkulationspläne liegen diesem LV als Anlage bei. Der AN hat nach Planungsunterlagen und Berechnungen des AG die für die Ausführung erforderliche Montage- und Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen. Gemäß VOB, Teil C, DIN 18381. 3. SONSTIGE HINWEISE: Alle nachfolgend aufgeführten Positionen verstehen sich, soweit nichts Gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Montage. 4. BESTANDSUNTERLAGEN: Die erforderlichen Unterlagen sind spätestens 3 Tage vor der Abnahme in entsprechender Ausführung dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter zu übergeben. Vollständige Bestandsunterlagen sind Voraussetzung für eine Abnahme. Die Anzahl und Ausfertigungsart sind im Leistungsverzeichnis näher beschrieben. Die Bestandteile der Unterlagen sind in der entsprechenden Position genau beschrieben. TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN  SANITÄR 1. LEISTUNGSABGRENZUNG Zur Leistung der oben beschriebenen Gewerke gehören alle Anlagenteile, welche zu einer betriebsfertigen Anlage gehören. Bauseitige Leistungen: Durchführung der notwendig werdenden Beton-, Mauer-, Putz- und Malerarbeiten. Schwerpunktmäßiges Herstellen von Durchbrüchen und Schlitzen und Gerätefundamenten; einzelne Kernbohrungen für kleinere Durchmesser sowie erforderliche Schlitzarbeiten sind vom AN zu erbringen. Sämtliche Grundleitungen (unter der Bodenplatte) sowie sämtliche Außenanlagen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Leistungsabgrenzung für den AN ist ab OK RFB im UG. Das Dachflächenwasser wird über außenliegende Regenwasserfallleitungen mittels Freispiegel entwässert. Leistungsabgrenzung der Regenentwässerung für den AN ist ab der Gebäudeeinführung in der Tiefgarage. Sämtliche Einrichtungen in der Küche sind nicht vom AN zu erbringen; die Anschlüsse für die Be- und Entwässerung ist vom AN zu erbringen einschl. der Geräteanschlüsse und der Warmwasserversorgung. 2. PLANUNGSGRUNDLAGEN / BAULEITUNG: Grundlage für die Anlagenplanung und die Ausschreibung sind: - Architektenpläne Stand:              März, Juni.2025 Bauleitung und Sonstiges: Der AN hat sofort nach Auftragsvergabe einen deutschsprachigen Bauleiter namentlich zu benennen, der für die technische und kaufmännische Gesamtkoordination zuständig und verantwortlich ist. Dieser hat bei allen Bauleiterbesprechungen / Jour - Fix - Terminen anwesend zu sein. Als technische Grundlage dienten die einschlägigen DIN-, VDE und örtlichen Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen. 3. ANLAGENBESCHREIBUNG  SANITÄR 3.1. ENTWÄSSERUNG Die Entwässerung des Gebäudes erfolgt gemäß DIN EN 12056 innerhalb des Gebäudes im Trennsystem hinsichtlich Schmutz- und Regenwasser. Schmutzwasser: Die Schnittstelle der Entwässerungsleitungen sind die vorhandenen Grundleitungen in der Bodenplatte oder im Außenbereich. Die Anschlüsse an die Grundleitungen sind Leistung vom AN. Schnittstelle ist hier die Oberkante Rohfußboden UG oder Kelleraußenwand. Entsprechende Reinigungsmöglichkeiten sind in jedem Fallstrang im UG - vor dem Übergang zur Grundleitung - vorzusehen. Die Zugänglichkeit wird über bauseitige Revisionsdeckel bzw. demontierbare raumhohe Wandverkleidungen gewährleistet. Die Entlüftungsleitungen der Grundleitung sowie die sonstigen Entlüftungsleitungen sind auf die eigens montierten Dunst- und Entlüftungshüte zu führen. Fall- und Sammelleitungen im Keller für Abwasser werden aus hochschalldämmenden Kunststoffrohr mit Steckmuffen zur guten Schallisolierung ausgeführt. Schmutzwassersammelleitungen in den Wohnungen ab den Fallleitungsanschlüssen werden in einfachem schalldämmenden Kunststoffrohr mit Steckmuffen ausgeführt. Regenwasser: Das Regenwasser wird auf der Tiefgaragendecke in Retentionsboxen gesammelt und von dort über Abläufe in die Tiefgarage geführt. Retentionsboxen und Abläufe sind nicht Vertragsbestandteil des AN. Schnittstelle für den AN ist hier die Unterkante Decke in der Tiefgarage. Die Regenwassersammelleitungen in der Tiefgarage sind Vertragsbestandteil des AN. 3.2. BEWÄSSERUNG Ausschreibungsgegenstand ist die Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungsverlegung sowie der sanitären Objekte mit Zubehör. Die Bemessung des gesamten Kaltwasserverbrauches erfolgt nach DIN 1988, T.300. Leitungsmaterial: Das vertikale Leitungsnetz und horizontale Versorgungen zu den Wohnungen für Kaltwasser, Warmwasser und Zirkulation werden aus Edelstahlrohr mit entsprechenden Fittings im Presssystem ausgeführt. Die Außen- und Innenoberflächen sind metallisch blank, Betriebsdruck PN 16, max. Betriebstemperatur 95°C. In jeder Wohneinheit ist ein Wasserzähler-Montageblock mit Unterputzventilen für den Einbau von bauseitigen Wasserzählern vorgesehen. Das horizontale Netz innerhalb Trockenbau- oder Vorwänden, sowie im Fußbodenaufbau wird mit Kunststoff-Metall-Verbundrohr erstellt. Die Armaturen entsprechen den Bestimmungen des DVGW. Rohrleitungsverteilung: Die Leitungsverlegung Kalt-, Warmwasser und Zirkulation erfolgt vom Technikraum an der Decke im UG zu den einzelnen Schächten. Jeder Strang kann dabei im UG separat abgesperrt werden. Zur Einregulierung der Zirkulation sind automatische Zirkulationsventile an den Steigleitungen vorgesehen. Der AN hat vor Montagebeginn eine Leitungskoordinierung mit den anderen technischen Gewerken in Form seiner Montageplanung zu berücksichtigen. Trinkwasserhygiene: Probenahmeventile gemäß DIN 1988-200 sind am Hausanschluss und der bauseitigen Warmwasserbereitung vorhanden, an den Strangenden werden beflammbare Probenahmeeckventile vorgesehen. Warmwasserversorgung: Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über einen Trinkwasserspeicher mit Speicher-Ladesystem. Schnittstelle des AN ist der wasserseitige Anschluss Kalt-, Warmwasser und Zirkulation an den Warmwasserspeicher mit allen Sicherheitsarmaturen und Probenahmen. Sanitäre Einrichtungsgegenstände: Hinweis: Die ausgeschriebenen Leitfabrikate richten sich hinsichtlich Qualitätsstandard nach der Kundenbaubeschreibung, sowie der Material- und Ausstattungsliste. Somit sind die Qualitäten und optische Gesichtspunkte der Leitfabrikate bindend. Jedoch können optisch gleichwertige Fabrikate angeboten werden. Grundsätzlich jedoch muss für die angebotenen Objekte gelten, dass die Nachbestellungen noch nach mindestens 10 Jahren möglich sind; dies gewährleisten Serien eines Modells. Zul. Geräuschpegel nach VDI bzw. gemäß den Auflagen der Baugenehmigung. Wärmedämmung / Brandschutz: Die Kaltwasserleitungen sind entsprechend DIN 1988-200 gegen Tauwasserbildung zu dämmen. Die Warmwasserleitungen und Zirkulationsleitungen sind gem. Gebäudeenergiegesetz (vorm. EnEV) zu 100 % zu dämmen. Die Wärmedämmung ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Mineraldämmstoffe müssen DIN 4102 Baustoffklasse A (nicht brennbar) entsprechen. Jede Rohrleitung ist einzeln zu isolieren. Zur Kennzeichnung der isolierten Rohrleitungen sind festhaftende, mehrfarbige Kunststoffringe oder Blechmanschetten nach DIN 2404 anzubringen. Wo Rohrleitungen Decken und Wände durchdringen, ist die Isolierung durchlaufend auszuführen. Der AN hat immer den Schallschutz zu gewährleisten, selbst wenn nach DIN keine Forderung bzgl. einer Dämmung gefordert ist. Dies gilt besonders für die Form- und Verbindungsstücke. Es muss gewährleistet sein, dass zu Bauteilen, wie Rohfußboden, Estrich, Rohrleitungen, u.a. eine Übertragung von Körperschall vermieden wird. Durch Brandabschnitte bzw. Brandschutz gemäß MLAR sind die geeigneten Materialien vorzusehen. Decke Technikraum/Kellerabteile: Mineralwolle in Halbschallen gepresst mit Ummantelung aus Kunststoffmantel. Nichtsichtbarer Bereich - abgehängte Decke, Versorgungsschacht: Mineralwollehalbschalen alukaschiert mit Draht umwickelt. Vorwandinstallationen: Dämmschlauch Rohfußboden: Kompaktdämmhülsen 4. SONSTIGES: Sollten Positionen in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sein, so muss die Kalkulation der nachträglich benötigten Positionen der Bauleitung zur Prüfung vor Ausführung vorgelegt werden. 5. AUSSPARRUNGEN: Fräs-, Bohr- und Stemmarbeiten für einzelne Leitungen müssen im Einvernehmen mit der Bauleitung ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten am Mauerwerk ist die DIN 1053 zu beachten. Stemmarbeiten können nicht genehmigt werden. 6. BESTELLUNG: Vor Bestellung der gesamten Materialien ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellgrundlage. Die technischen allgemeinen Bedingungen sowie diese zusätzlichen technischen Vorschriften werden hiermit ausdrücklich anerkannt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - SANITÄR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - HEIZUNG TECHNISCHE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN  HEIZUNG 1. AUSFÜHRUNG UND MONTAGEHINWEISE: Für die Erstellung der Anlage sind - in der jeweils neuesten Fassung - die regionale Bauordnung, sämtlichen einschlägigen DIN-Normen- und VDE-Richtlinien, DVGW- und ATV-Vorschriften, das Immissionsschutz-Gesetz, sowie das Gebäude-Energiegesetz (GEG) mit allen Verordnungen maßgebend. Alle Forderungen der zuständigen Behörden sind zu erfüllen. Die anerkannten Regeln der Technik und wirtschaftliche Gesichtspunkte sind zu beachten. Eventuelle abweichende Forderungen des Auftraggebers (AG) haben - soweit sie nicht vorschriftswidrig sind - Vorrang vor den Empfehlungen der genannten Schriften. Die einwandfreie Funktion und Zweckerfüllung der Anlage hat der AN in jedem Falle zu garantieren: Alle Rohrleitungen müssen einwandfrei entleert werden können. Kann bei langen Verteilleitungen ein Gefälle nicht mehr eingebaut werden, so ist auf genaueste waagerechte Verlegung zu achten. Grundsätzlich sind bei der Verlegung von Rohrleitungen die Verlegevorschriften der Rohrhersteller zu beachten. Die Arbeiten sind mit den anderen Firmen zu koordinieren. Vor Bestellungen, Lieferung und Einbau von Teilen sind die Maße am Bau zu prüfen. Alle Teile sind so liefern, dass der Transport durch die vorgesehenen Öffnungen möglich ist und bei späterem Ersatz keine Brecharbeiten anfallen. Spezielle Werks-Einbauhinweise sind zu befolgen. Für tragende Dübel Verbindungen sowie für Betonvolldecken dürfen nur Metalldübel mit Zwangsspreizung verwendet werden. Bei Hohldecken sind nur vom Hersteller zugelassene Dübel zu verwenden. Hierfür ist ein Prüfzeugnis vom Hersteller vorzulegen. Grundsätzlich sind nur geeignete Befestigungssysteme zu verwenden. Umwälzpumpen, Armaturen und Rohrleitungen sind durch Berechnung so aufeinander abzustimmen, dass auch bei den erwartenden wechselnden Betriebsbedingungen eine ausreichende Wassermengenverteilung sichergestellt ist und die zulässigen Geräuschpegel nicht überschritten werden. Ist z.B. bei Schwachlastbetrieb ein übermäßiger Differenzdruck zu erwarten, so sind geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen, z.B. Einbau differenzdruckregelnder Einrichtungen. Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichen oder Schwingungsdämpfern sind durch Rohrleitungsfestpunkte aufzunehmen. Sofern es die Einbauanweisungen für solche Bauteile vorschreiben, ist eine axiale Führung der Rohrleitung sicherzustellen. Sofern Leitungen jeglicher Art sich kreuzen, sind sie gegen Beschädigung oder Beeinflussung entsprechend der Art der Leistung zu schützen. Sämtliche Anlagenteile, Materialien, Geräte, u.a. sind rechtzeitig zu disponieren und zu bestellen, um den Einbau und den weiteren Bauablauf gemäß Bauzeitenplan einzuhalten. Längere Lieferzeiten für bestimmte Komponenten sind hierbei zu berücksichtigen. Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten am Mauerwerk ist DIN 1053-1 "Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung" zu beachten. Stoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, z.B. Gips oder Chlorid haltige Schnellbinder in Verbindung mit Stahl- und Gussteilen, dürfen nicht verwendet werden. 2. PLÄNE, UNTERLAGEN UND ANGABEN: Kalkulationspläne liegen diesem LV als Anlage bei. Der AN hat nach Planungsunterlagen und Berechnungen des AG die für die Ausführung erforderliche Montage- und Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen. Gemäß VOB, Teil C, DIN 18381. 3.  SONSTIGE HINWEISE: Alle nachfolgend aufgeführten Positionen verstehen sich, soweit nichts Gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Montage. 4. BESTANDSUNTERLAGEN: Die erforderlichen Unterlagen sind spätestens 3 Tage vor der Abnahme in entsprechender Ausführung dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter zu übergeben. Vollständige Bestandsunterlagen sind Voraussetzung für eine Abnahme. Die Anzahl und Ausfertigungsart sind im Leistungsverzeichnis näher beschrieben. Die Bestandteile der Unterlagen sind in der entsprechenden Position genau beschrieben. TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN  HEIZUNG 1. LEISTUNGSABGRENZUNG Zur Leistung der oben beschriebenen Gewerke gehören alle Anlagenteile, welche zu einer betriebsfertigen Anlage gehören. Die Anschlussarbeiten an den Feldgeräten (Umwälzpumpen, Mischer Motoren, Fühlern, diverse Antriebe, etc.) erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Erstellung und Übergabe einer Kabelliste, an das technische Gewerk Elektroinstallation, ist ebenfalls Leistung des Auftragnehmers. Einzelne Kernbohrungen sowie erforderliche Schlitzarbeiten gemäß der ausgeschriebenen Positionen sind vom AN zu erbringen, ebenso der Verschluss der selbst erstellten Kernbohrungen nach Bedarf. Bauseitige Leistungen: Durchführung der notwendig werdenden Beton-, Mauer-, Putz- und Malerarbeiten. 2. PLANUNGSGRUNDLAGEN / BAULEITUNG: Grundlage für die Anlagenplanung und die Ausschreibung sind: - Architektenpläne Stand:  23.07.2024 - Ausführungspläne HLS Stand:21.08.2024 Bauleitung und Sonstiges Der AN hat sofort - nach Auftragsvergabe - einen deutschsprachigen Bauleiter namentlich zu benennen, der für die technische und kaufmännische Gesamtkoordination zuständig und verantwortlich ist. Dieser hat bei allen Bauleiterbesprechungen / Jour - Fix  Terminen anwesend zu sein. Als technische Grundlage dienten die einschlägigen DIN-, VDE und örtlichen Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen. 3. BESCHREIBUNG DER ANLAGENKOMPONENTEN - HEIZUNG: Energieerzeuger und Zubehör Die Wärmversorgung der Anlage wird über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der N-ERGIE bereitgestellt. Heizlast Die Ermittlung des Wärmebedarfes erfolgte auf Basis der Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831.  Folglich ergibt sich eine Gesamtwärmeleistung des Gebäudes von Heizlast                        92 kW Brauchwasser:               160 kW Die Anlage ist so bemessen, dass bei der tiefsten Norm-Außentemperatur die in den Plänen eingetragenen Raumtemperaturen erreicht und bei gleichzeitiger Beheizung aller Räume gehalten werden kann. Die Raumtemperaturen wurden nach DIN/TS 12831, in Anlehnung an die AMEV-Richtlinie, sowie in Absprache mit dem Bauherren angesetzt. Wärmeübertragung Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über Fußbodenheizung in den Wohnungen, sowie Gliederheizkörper in den Treppenräumen. Die Bäder in den Wohnungen erhalten zusätzlich Handtuchheizkörper, welche einen Elektroanschluss besitzen, wenn die Heizlast nicht allein durch die Fußbodenheizung gedeckt werden kann. Rohrleitungsverlegung / Verteilung: Das  Rohrleitungsnetz  wird  an  der  Decke UG zu den einzelnen Steigschächten verlegt. Generell gilt, dass die Anschlussleitungen befestigt sind. Eine lose Verlegung - ohne Fixierung - ist nicht gestattet. Der AN hat vor Montagebeginn eine Leitungskoordinierung mit den anderen technischen Gewerken in Form seiner Montageplanung zu berücksichtigen. Warmwasserversorgung Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen zentralen Trinkwasserspeicher mit Speicher-Lade-System. Wärmedämmung / Brandschutz Die Wärmedämmung ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Der AN hat immer den Schallschutz zu gewährleisten, selbst wenn nach DIN -bzw. HeizAnlV keine Forderung bzgl. einer Dämmung gefordert ist. Dies gilt besonders für die Form- und Verbindungsstücke. Es muss gewährleistet sein, dass zu Bauteilen, wie Rohfußboden, Estrich, Rohrleitungen, u.a. eine Übertragung von Körperschall vermieden wird. Durchdringen Leitungen Bauteile mit Brandanforderungen sind hierfür die geeigneten Materialien nach MLAR vorzusehen. Decke Technikraum/Kellerabteile: Mineralwolle in Halbschallen gepresst mit Ummantelung aus Kunststoffmantel. Nichtsichtbarer Bereich - abgehängte Decke, Versorgungsschacht: Mineralwollehalbschalen alukaschiert mit Draht umwickelt. Fußbodenaufbau: Kompaktdämmhülse 4. SONSTIGES: Sollten Positionen in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sein, so muss die Kalkulation der nachträglich benötigten Positionen der Bauleitung zur Prüfung vor Ausführung vorgelegt werden. 5. AUSSPARRUNGEN: Fräs-, Bohr- und Stemmarbeiten für einzelne Leitungen müssen im Einvernehmen mit der Bauleitung ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten am Mauerwerk ist die DIN 1053 zu beachten. Stemmarbeiten können nicht genehmigt werden. 6. BESTELLUNG: Vor Bestellung der gesamten Materialien ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellgrundlage. Die technischen allgemeinen Bedingungen sowie diese zusätzlichen technischen Vorschriften werden hiermit ausdrücklich anerkannt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - HEIZUNG
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - LÜFTUNG 1.TECHNISCHE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN  LÜFTUNG 1.1. AUSFÜHRUNG UND MONTAGEHINWEISE: Für die Erstellung der Anlage sind - in der jeweils neuesten Fassung - die regionale Bauordnung, sämtlichen einschlägigen DIN-Normen- und VDE-Richtlinien, DVGW-und ATV-Vorschriften, das Immissionsschutz-Gesetz, sowie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) mit allen Verordnungen maßgebend. Alle Forderungen der zuständigen Behörden sind zu erfüllen. Die anerkannten Regeln der Technik und wirtschaftliche Gesichtspunkte sind zu beachten. Eventuelle abweichende Forderungen des Auftraggebers (AG) haben  soweit sie nicht vorschriftswidrig sind - Vorrang vor den Empfehlungen der genannten Schriften. Die einwandfreie Funktion und Zweckerfüllung der Anlage hat der AN in jedem Falle zu garantieren. Alle Kanäle und Rohrleitungen sind mittels geeigneter Befestigungen, Konsolen, Auflagen, Rohrschellen usw. am Bauwerk zu befestigen. Alle Befestigungen sind mit schalldämmenden Einlagen zur Vermeidung von Geräuschübertragungen auf das Bauwerk zu versehen. Korkeinlagen sind nicht zulässig. Die Befestigungen sind nach erfolgter Montage mit doppelten Rostschutzanstrich zu versehen, sofern sie nicht in verzinkter Ausführung verwendet werden. Für tragende Dübelverbindungen sowie für Betonvolldecken dürfen nur Metalldübel mit Zwangsspreizung verwendet werden. Bei Hohldecken sind nur vom Hersteller zugelassene Dübel zu verwenden. Hierfür ist ein Prüfzeugnis vom Hersteller vorzulegen. Grundsätzlich sind nur geeignete Befestigungssysteme zu verwenden. Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Bei der Verlegung von Kanälen und Rohrleitungen ist darauf zu achten, dass keine störenden Geräusche übertragen werden, die erforderlichen Ausdehnungsmöglichkeiten besteht und der nötige Platz für die Isolierung vorhanden ist. Die Kanäle und Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass Setzung der Gebäudeteile und Kerbwirkung auf das Material aufgefangen werden. Alle Innen- und Außenflächen der Kanäle und Rohrleitungen müssen frei von Schmutz, Poren, Fetten und anderen Verunreinigungen sein. Das Kanalnetz ist strömungstechnisch einwandfrei und luftdicht herzustellen. Bögen sind entsprechend einem Widerstandswert von 0,25, und bis 90° Krümmung auszubilden. An allen Eckpunkten sonst in 5 m Abstand, sind leicht zu öffnende Revisionsöffnungen vorzusehen. Alle Kanäle sind mit Diagonalversteifungen herzustellen; bei einem ungünstigen Seitenverhältnis ab 1:4 sind durchlaufende Trennbleche vorzusehen. Für alle Kanäle und Rohrleitungen, welche durch Wände, Decken oder sonstige Bauteile führen, sind zusätzliche versteifte Futterkanäle einzubauen. Das Kanal- und Rohrleitungsnetz ist einer Druckprobe mit Protokoll zu unterziehen. Die Kanalverbindungen sind mit Flanschen auszuführen. Schiebeleisten können nur eingebaut werden, wenn ein entsprechender Dichtigkeitsnachweis durchgeführt wird. Andere Verbindungen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung anzuwenden. Die Verbindung von Rohrleitungen kann mit Flanschen oder mit Steckverbindungen mit Lippendichtungen erfolgen. Mitzuliefern und einzubauen sind alle Revisions- und Reinigungsstücke, Ausschnitte, Bohrungen Ablaufstutzen und Stopfen, Messöffnungen, Verbindungen zu bauseits gestellten Anlagenteilen, Leitblechen, Passlängen, Schibestutzen und Deckeln. Schallschutz: Bei der Montage ist der nach DIN geforderte Schallschutz zu gewährleisten. Die Maschinenaufstellung muss so erfolgen, dass kein störender Körperschall in das Gebäude bzw. in die Außenanlagen (Nachbargebäude oder eigenes Grundstück) übertragen wird. Die Schalldämmung ist entsprechend der Geräuschentwicklung der Lüfter bzw. der übrigen Geräteteile unter Berücksichtigung der Eigendämpfung der zugehörigen Luftkanalnetze und der Geräteteile auszulegen. Schwingende Anlagenteile sind zur Verhinderung von Körperschallübertragung elastisch an die Luftkanäle und Rohrleitungen anzuschlagen. Alle Kanäle und Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie an keiner Stelle Schallbrücken zum Baukörper bilden. Brandschutz: Die Luftkanäle dürfen außer den vorgesehenen Öffnungen, die betriebsmäßig und zur Instandhaltung notwendig sind, keine Undichtigkeit aufweisen. Führen Kanäle und Rohrleitungen durch Brandwände, müssen entsprechende Sperrvorrichtungen angeordnet werden. Die Sperrvorrichtungen müssen bei einer Temperatur von ca. 70-75 °C durch Federkraft selbsttätig in Richtung der Luftströmung schließen und einrasten. Sie müssen außerdem von Hand zu schließen und zu öffnen sein. Die jeweilige Stellung der Vorrichtung muss von außen zu erkennen sein. Werden Kanäle und Rohrleitungen usw. ohne Auslässe durch Brandabschnitte hindurchgeführt, so sind diese feuerbeständig zu ummanteln oder sie sind mit Sperrvorrichtungen zu versehen. Sofern es der Verwendungszweck erfordert, müssen Stoffe und Bauteile korrosionsgeschützt sein. Bauteile, bei denen mit Tau- der Überlaufwasser zu rechnen ist, sind mit Auffangvorrichtungen zur Wasserfortführung zu liefern. Stoffe und Bauteile im Luftstrom von RLT-Anlagen müssen geruchfrei und- ausgenommen Verschleißteile, wie Keilriemen, Kohlebürsten  abriebfest sein. Maschinelle Bauteile und Wärmeaustauscher an Bauteilen (Schilder, Skalen, Hinweise) müssen in deutscher Sprache und entsprechend dem "Gesetz über Einheiten im Messwesen" ausgeführt sein. Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten am Mauerwerk ist DIN 1053-1 "Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung" zu beachten. Stoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, z.B. Gips oder chloridhaltige Schnellbinder in Verbindung mit Stahl- und Gussteilen, dürfen nicht verwendet werden. Hygiene: sämtliche zentralen RLT-Anlagen sind nach den Anforderungen der VDI 6022 / Blatt 1: 01/2018 zu erstellen. Abweichungen von dieser Richtlinie sind ggf. zu dokumentieren und vorzulegen. 1.2. PLÄNE, UNTERLAGEN UND ANGABEN: Kalkulationspläne liegen diesem LV als Anlage bei. 1.3. SONSTIGE HINWEISE: Alle nachfolgend aufgeführten Positionen verstehen sich, soweit nichts Gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Montage. 2. TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN  LÜFTUNG 2.1. LEISTUNGSABGRENZUNG Zur Leistung des oben beschriebenen Gewerks gehören alle Anlagenteile, welche zu einer betriebsfertigen Anlage gehören. Die Anschlussarbeiten an den Feldgeräten (Motoren an den Ventilatoren und Stellmotoren, etc., Umwälzpumpen, Fühlern, diverse Antriebe, etc.) erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kabeleinführung im Schaltschrank bzw. den Regelungskomponenten andererseits erfolgt durch das Gewerk Elektro. Die Erstellung und Übergabe einer Geräteliste mit technischen Informationen an das Gewerk MSR-Technik ist Leistung des Auftragnehmers. Einzelne Kernbohrungen sowie erforderliche Schlitzarbeiten gemäß der ausgeschriebenen Positionen sind vom AN zu erbringen, ebenso der Verschluss der selbst erstellten Kernbohrungen nach Bedarf. Bauseitige Leistungen: Durchführung der notwendig werdenden Beton-, Mauer-, Putz- und Malerarbeiten. 2.2. PLANUNGSGRUNDLAGEN / BAULEITUNG: Grundlage für die Anlagenplanung und die Ausschreibung sind: - Architektenpläne Stand:  Märtz, Juni.2025 Bauleitung und Sonstiges: Der AN hat sofort - nach Auftragsvergabe - einen deutschsprachigen Bauleiter namentlich zu benennen, der für die technische und kaufmännische Gesamtkoordination zuständig und verantwortlich ist. Dieser hat bei allen Bauleiterbesprechungen / Jour - Fix  Terminen anwesend zu sein. Als technische Grundlage dienten die einschlägigen DIN-, VDE und örtlichen Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen. 2.3. ANLAGENBESCHREIBUNG  LÜFTUNG Wohnungslüftung gemäß DIN 1946-6 "Feuchteschutzlüftung" Die Wohnungen erhalten ein dezentrales Abluftsystem gemäß DIN 1946-6/ 18017-3. Das dezentrale Abluftsystem wird über Einzelraumlüfter in den Bädern/Abstellräumen oder WC´s realisiert. Die Nachströmung erfolgt an den Fenstern in Zulufträumen über Außenluftdurchlässe. Die Überströmung zu den Ablufträumen erfolgt mittels Türunterschnitte. Abstellräume EG: Für die Abstellräume im EG ist ein dezentrales Deckengerät geplant. Die Luftauslässe sind als Tellerventile vorgesehen. Fahrradräume: Die Fahrradräume erhalten ebenfalls ein Deckengerät zum Feuchteschutz. Abstellräume RG+DG: Für die Abstellräume in den Regelgeschossen, sowie Dachgeschoss ist ein zentrales Lüftungsgerät, welches auf dem Dach platziert wird, vorgesehen. Die Luftauslässe sind als Tellerventile vorgesehen. 4. SONSTIGES: Sollten Positionen in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sein, so muss die Kalkulation der nachträglich benötigten Positionen der Bauleitung zur Prüfung vor Ausführung vorgelegt werden. 5. AUSSPARRUNGEN Fräs-, Bohr- und Stemmarbeiten für einzelne Leitungen müssen im Einvernehmen mit der Bauleitung ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten am Mauerwerk ist die DIN 1053 zu beachten. Stemmarbeiten können nicht genehmigt werden. 6. BESTELLUNG: Vor Bestellung der gesamten Materialien ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellgrundlage. Die technischen allgemeinen Bedingungen sowie diese zusätzlichen technischen Vorschriften werden hiermit ausdrücklich anerkannt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - LÜFTUNG
1 KGR 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, KGR 420 - Wärmeversorgungsanlagen, KGR 430 - Raumlufttechnische Anlagen
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KGR 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, KGR 420 - Wärmeversorgungsanlagen, KGR 430 - Raumlufttechnische Anlagen
1._._.01 Leistung Komplett
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Leistung Komplett
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