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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 2 - ZTV - 001 Gerüstbauarbeiten Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 001 GERÜSTARBEITEN
2 BESONDERER TEIL - Gerüstbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18451 - Gerüstarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführte Normen gelten:
DIN 685 - Geprüfte Rundstahlketten - Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen Anforderungen
DIN 3088 - Drahtseile aus Stahldrähten
DIN EN 13411-5 - Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht; Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beachten:
BGR 165 - Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420 (bisher ZH 1/534.0)
BGR 166 - Gerüstbau Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste) (bisher ZH 1/534.1)
BGR 167 - Gerüstbau Stahlrohr-Kupplungsgerüste (bisher ZH 1/534.2)
BGR 168 - Gerüstbau Auslegergerüste (bisher ZH 1/534.3)
BGR 169 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Hoch- und Tiefbau (bisher ZH 1/534.4)
BGR 170 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Stahl- und Anlagenbau (bisher ZH 1/534.5)
BGR 171 - Gerüstbau Bockgerüste (bisher ZH 1/534.6)
BGR 172 - Gerüstbau Fahrgerüste (bisher ZH 1/534.7)
BGR 174 - Gerüstbau Hängegerüste (bisher ZH 1/534.9)
BGR 175 - Gerüstbau - Montagegerüste in Aufzugsschächten (bisher ZH 1/534.10)
BGR 179 - Einsatz von Schutznetzen (bisher ZH 1/560)
BGR 825 - Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten (bisher ZH 1/475)
Zu beachtende technische Regeln:
Güteschutz:
RAL-RG 637 Stahlgerüstbau, Gütesicherung
2.2 Stoffe, Bauteile
2.3 Ausführung
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-20 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Der Regelabstand der Gerüste von der Außenwand beträgt grundsätzlich 20 cm, bei Fassadenbekleidungen mit größeren Elementen (Profilbleche, Glasfassaden) 30 cm von der fertigen Wand. Auf abweichende Angaben im Leistungsverzeichnis oder bei der Anlaufbesprechung ist zu achten.
Werden Stahlrohrgerüste ausgeschrieben, so steht es dem Bieter grundsätzlich frei, Systemgerüste vorzusehen. Systemgerüste müssen eine Zulassung haben. Sie dürfen nur entsprechend dieser Zulassung errichtet werden.
Die freie Wahl des Gerüstes durch den Bieter bzw. Auftragnehmer (Rohrgerüst oder Systemgerüst) ist dann nicht möglich, wenn im Ausschreibungstext auf den entsprechenden Teil der DIN 4420 Bezug genommen wird oder wenn die entsprechenden Kurzbezeichnungen der DIN 4420 verwendet werden.
Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Stützgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt.
Dübel zur Befestigung (WDVS-Anker) müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Hubarbeitsbühnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Niederspannung) eingesetzt werden, müssen bis 1000 V isoliert sein.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18451 gelten als Nebenleistung:
Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten, ebenso das Überbauen von ebenen Stufen, sofern es systemgerecht möglich ist.
Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste - die auf Verlangen zu übergeben sind -, sofern nicht von der Regelausführung abgewichen wird.
Abstandsverlängerungen bis zu 30 cm über den Regelabstand von der Fassade.
2.5 Abrechnungshinweise
Schutzgerüste als Witterungsschutz über Bauwerken werden analog zu Fassadengerüsten nach der überbauten Gebäudegrundfläche abgerechnet. Das Fassadengerüst wird - auch wenn es nur als Stützkonstruktion dient - gesondert berechnet.
Die Aufmaßbestimmungen für Fassadengerüste gelten unabhängig von den Arbeiten, die von diesem Gerüst aus ausgeführt werden sollen. Wird ein Gebäude mit Flachdach eingerüstet, gilt die Linie der äußeren Begrenzung der Attika als Höhengrenze des Aufmaßes.
Werden Gerüste auf der Baustelle nur umgesetzt, d.h. es entfällt der An- und Abtransport, so gelten - falls dazu keine Positionen im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind - die vereinbarten Preise für Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport; der eingesparte Anteil für die Vorhaltung ist sichtbar abzusetzen, sofern er Bestandteil des Preises ist.
Werden nur Teilflächen von Gebäuden eingerüstet, ist nach Nr. 5.1.2 DIN 18451 aufzumessen.
Es ist nach den tatsächlich ausgeführten Gerüsten abzurechnen. Die fiktive Abrechnung nicht erstellter Gerüste oder das Abrechnen mobiler Gerüste nach Preisen für stationäre Gerüste werden nicht anerkannt.
Ein einmaliges abrüsten des Gerüstes auf bzw. unter den Balkonen und auf den (Dach-)Terrassen ist mit einzukalkulieren.
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
Der Eingangsbereich ist so zu überbauen, dass dieser immer frei zugänglich ist.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
- Die Planunterlagen sind dem Auftragnehmer vollumfänglich bekannt.
- Das Gebäude springt mehrmals in den Obergeschossen zurück, die Gerüststellung muss somit mehrmals auf dem Flachdach erfolgen. Der Schutz des Flachdachs ist entsprechend einzukalkulieren!
- Der Überbau der Einfahrt in die Tiefgarage sowie in Achse 4/A-B Überstand Zufahrt Rampendecke ist mit einzukalkulieren.
- Einholen der Genehmigung für die Stellung des Gerüsts auf dem Gehweg ist mit einzukalkulieren.
- Im Bereich Achse A/1-6 ist eine Bestandsgarage auf dem Nachbargrundstück vorhanden. Die Herstellung des Gerüsts ohne Beschädigung des Eigentums des Nachbarn ist mit einzukalkulieren.
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
Das Gerüst wird für folgendes verwendet:
Absturzsicherung für die Rohbau, Dachdecker und sämtliche weiteren Arbeiten,
an der Fassade wird ein WDVS- System angebracht.
Anlage 2 - ZTV - 001 Gerüstbauarbeiten
1 Gerüstbau
1
Gerüstbau
1.1 Fassade
1.1
Fassade
1.2 Stundenlohnarbeiten
1.2
Stundenlohnarbeiten