Trockenbauarbeiten
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.3_PG_BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Projektversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Trockenbauarbeiten
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Trockenbauarbeiten
ZTV TROCKENBAUARBEITEN/ DÄMMARBEITEN ZTV TROCKENBAUARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Die bauphysikalischen Eigenschaften und Prüfzeugnisse sämtlicher Bauteile sind dem AG vor Ausführungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen bzw. vorzulegen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Es sind ausschließlich Systemkomponenten entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung erlaubt. Diese Zulassungen sind dem AG auf Nachfrage zu überlassen. Der AN hat sich die Übereinstimmung der ausgeführten GK-Wand und -Deckenbauteile mit den Typenbeschreibungen des Herstellers regelmäßig (monatlich) durch diesen schriftlich bestätigen zu lassen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Leistungen auch abschnittsweise im Zuge des Baufortschritts ausgeführt werden müssen. Zur Sicherstellung des Bauablaufs sind ggfs. einzelne Teilleistungen vor den eigentlichen Leistungen zu erbringen. Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN. Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss angebracht.  Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen. D ie Wand- und Deckendämmungen sind nach Möglichkeit aus ungeschnittenen Platten herzustellen. Sollten sich aus den vorgegebenen Geometrien Pass-Streifen ergeben, sind diese in Abstimmung mit dem AG anzuordnen. Pass-Streifen unter halber Plattenbreite sind durch zwei gegenüberliegende Pass-Streifen über halber Plattenbreite zu ersetzen. Bauphysikalische und brandschutztechnische Anforderungen dürfen nicht durch in Gipskartonbauteile integrierte TGA-Bauteile und/oder Einbauten beeinträchtigt werden, z.B. bei gegenüberliegenden Schalterdosen. Durchbrüche für Brandschutzklappen durch GK-Wand- oder GK-Schachtwandkonstruktionen (auch F90-Schachtwandkonstruktionen) sind so auszuführen, dass diese für Brandschutzklappen für gleitende Deckenanschlüsse verwendet werden können. Die ausführende Lüftungsfirma hat dem Trockenbauer die Zulassungen der jeweiligen Brandschutzklappen zur Verfügung zu stellen, dass dieser im Stande ist, die Aussparung so herzustellen, wie es in der jeweiligen Zulassung aufgeführt ist. Vor der Beplankung mit GK- oder Kalziumsilikatplatten ist die Profilkonstruktion so zu dokumentieren (Fotos), dass der Sachverständige in der Lage ist, die Richtigkeit der Konstruktion nach jeweiliger Zulassung zu bestätigen, ohne dass die Beplankung wieder geöffnet werden muss. Bei doppelter Beplankung sind die Plattenstöße versetzt nach Herstellervorschrift anzuordnen. Die Stöße der Gipskartonplatten sind stumpf auszuführen und anschließend, ebenso wie sichtbare Befestigungsmittel, malerfertig zu verspachteln. Beplankungen in Sanitärbereichen sind aus imprägnierten Gipskartonbauplatten, doppelt beplankt, herzustellen. Beplankungen in Küchenbereichen und sonstigen Bereichen mit Epoxidharzabdichtungen/ Abdichtungen (z.B. Duschen o.ä.) sind aus Zementbauplatten, doppelt beplankt, herzustellen. Alle Anschlüsse von Gipskartonbauteilen an andere Bauteile sowie freie Wandenden sind mit Kantenschutzprofilen auszuführen. Sichtbare Randwinkel, Deckleisten und Schattenfugen-Deckleisten sind an den Ecken und auf den Begrenzungsflächen mit Gehrungsschnitten zu stoßen. Schattenfugen sind grundsätzlich schwarz hinterlegt auszuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist alternativ der dahinterliegende Hohlraum inkl. Installationen schwarz wegzustreichen. Grundsätzlich sind alle Anschlüsse zwängungsfrei auszuführen und frühzeitig mit tangierenden Gewerken abzustimmen. Eine Grund- und Nachverspachtelung, zusätzliche Spachtel- und Schleifvorgänge gem. Punkt 3.2.2. Absatz 2 der DIN 18340 sind entsprechend Nebenleistung und in den Angebotspreis der Leistungen einzukalkulieren. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit Fugenprofilen auszuführen und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm). Einzubauende Dämmstoffe sind über der gesamten Fläche dicht gestoßen und abrutschsicher zu verlegen und an begrenzende Bauteile anzuschließen. Hohlräume zwischen Tür- oder Fensterzarge und den flankierenden Ständerprofilen sind mit Faserdämmstoffen auszustopfen. Sämtliches Herstellen von Öffnungen für Türen, Fenster, Tür- und Fensterumrahmungen. für alle Stahlbauteile von Unterkonstruktionen ist Feuerverzinkung gefordert. Alle Übergänge unterschiedlicher Baustoffe sind zu Überspannen. Sämtliches Anbringen von Einputzschienen, Eckschutzschienen, Richtwinkeln, Leisten in der Fläche und an allen Innen- und Außenecken sowie an allen Anschlüssen zu anderen Bauteilen, aus nicht rostenden Materialien. Sämtliches Herstellen und Anlegen von Aussparungen, z.B. für Schalter, Rohrdurchführungen, Kabel, Pfeilervorlagen. Der AG behält sich vor, diese Aussparungen teilweise durch die TGA-NUs ausführen zu lassen. In diesem Fall ist Die Konstruktion muss den Einbau und Anschluss von Abgangsarmaturen wie Schalter, Steckdosen, Sanitärleitungen etc. ermöglichen. Die Installation erfolgt bauseits während der Wandmontage. Gestelle für die Sanitärobjekte werden während der Wandmontage bauseits eingebaut, soweit im LV nicht anders geregelt. Schließen der Wände: Das Einbringen der Mineralfaserdämmung und der zweiten Beplankung hat nach bauseitigem Erstellen der Haustechnikinstallation und nach Genehmigung durch die Bauleitung des AG zu erfolgen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Alle Versuche zum Nachweis der Standsicherheit am Bauwerk, Dübelauszugsversuche, Schlagversuche sind vorzusehen. Sämtliche erforderlichen Arten des Korrosionsschutzes. Herstellung von Wandverbindungen untereinander (Ecken, T-Stöße, Kreuzstöße), Leibungen an begrenzende Mauerwerks-/ StB-Bauteilen, wenn nicht anders in den Planunterlagen definiert. Herstellung, Anarbeitung bzw. Anpassung und Schließen von Aussparungen für Türen, Fenster, Nischen, Stützen, Pfeilervorlagen, Rohre, Einzelleuchten, Lichtkuppeln, Lüftungsauslässe, Schalter, Steckdosen, Kabel, Oberlichtbänder, Führungsschienen, Einbauteile, Revisionselemente, Profile, Leisten und dergleichen. Herstellung von Auskragungen, Abstufungen und Aufkantungen. Alle Zuschnitte, schräge, runde rundverlaufende Schnitte von Bekleidungen z.B. an Decken, Wänden, Böden, etc. sind vorzusehen. Sämtliche erforderlichen Einbauteile (z.B. Revisionsklappen) sind in gleicher Oberflächenqualität wie die Hauptansichtsflächen einzubauen mit den gleichen Anforderungen an Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Stöße von Gipskartonbauplatten sind stumpf auszuführen, mit Gewebebändern zu überdecken und anschließend zu verspachteln. Die Abhängekonstruktionen von Unterdecken sind auf die im Deckenzwischenraum verlegten Haustechnikinstallationsleitungen auszurichten. Der Anschluss an andere Bauteile (Fassaden, Kernwände, etc.) erfolgt im Regelfall elastisch durch die Einlage von Moosgummistreifen. Alle Trockenbauteile bzw. ihre Unterkonstruktionen sind für die erforderlichen Decken- / und Wandmontagen anderer Bauteile, z. B. Türen, Einbaumöbel, Sanitärobjekte, Elektroeinbauten, Elektroaufbauten zusätzlich statisch ausreichend auszusteifen. Durchdringungen in Trockenputzbauteilen (z.B. Rohrleitungen und Kanäle) sind elastisch an die Trockenputze anzuschließen. Besondere Maßnahmen zum Schutz von angrenzenden Bauteilen wie Abkleben von Fenstern und Türen, eloxierten Teilen, technischer Einrichtungen, Abdeckung von Belägen, Schutzabdeckungen, Staubwände, etc. einschl. Lieferung und Entfernen der hierzu erforderlichen Stoffe nach Beendigung der Arbeiten. Herstellung von Dehn- und Bewegungsfugen bei Gipskartonflächen nach Erfordernis in Abstimmung mit der Bauleitung. Die Ausführung wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Erforderliche gleitende Deckenanschlüsse sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Ausführung wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Alle Ecken und Kanten sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen. Die Ausführung wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Im Zuge der Ausführung hat der AN den erreichten Schallschutz an fünf, durch den AG bestimmten, Wänden durch einen Sachverständigen auf seine Kosten nachzuweisen. Die Herstellung aller Einzelkabeldurchführungen und Aussparungen bis zu einer Größe von 0,01 m² (rund & eckig) für Installationsarmaturen und - Anschlüsse, Lüftungs-, Elektroeinbauteile, Brandschutzklappen etc. einschl. Verschließen der Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile, auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können. Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen Anforderungen. Bei Bedarf ist kostenfrei eine fachgerechte Estrichabstellung vorab auszuführen. der Randdämmstreifen des Estrichs ist abzuschneiden und fachgerecht zu entsorgen
ZTV TROCKENBAUARBEITEN/ DÄMMARBEITEN
01.01 Trockenbauarbeiten F-T3
01.01
Trockenbauarbeiten F-T3