01 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.__.0010 Blitzschutz- und Erdungsanlagen Für Schulnutzung sind Blitzschutzanlagen vorgegeben. Die Container sind mit
einer Blitzschutzanlage mindestens der Klasse 3 zu versehen. Dieses ist über
blitzstromtragfähige Verbindungen der Container möglich bzw. alternativ über
Ableitungen. Je nach Ausführung des Daches muss die Fangeinrichtung
ausgeführt werden. Potentialausgleich Der interne Potentialausgleich wird
ausgeführt. Es sind sämtliche Geräte, Container und Maschinen, Metallrohre
(wie z.B. Lüftungskanäle, Wasser und Heizleitungen) usw. in den
Potentialausgleich einzubeziehen. Verbindungen dürfen nur entsprechend den
einschlägigen VDE-Vorschriften 0100 und 0190 hergestellt werden. Die
notwendigen Kleinteile, wie Schrauben, Zahnscheiben usw. sind einzukalkulieren. Alle Leitungen, die auf Potentialausgleichsschienen aufgelegt
werden, sind mit Kabelschildern zu kennzeichnen, z.B. Ringerder, Wasser,
Blitzschutz usw
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