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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
1. Bauaufgabe Baustelle Bauablauf 1.0 Anlass und Ziel der Baumaßnahmen
Die Stahl-Drahtglaskonstruktion auf dem Verwaltungsbegäude soll durch eine neue Stahl-Isolierglas - konstruktiuon ersetzt werden, um dadurch zwei Verbesserungen zu erzielen:
a. die energetische Ertüchtigung der Hülle des Gebäudes zum Zweck der Energieeinsparung
b. die Ertüchtigung des Glasdachs zu einer zugelassenen Überkopfverglasung.
Gewerke: Folgende Gewerke werden benötigt und in folgenden Vergabeeinheiten vergeben:
- Dachdecker- und Zimmerarbeiten, inkl. neuer Anschlüsse der Dachabdichtung an das neue Glasdch; inkl. Blitzschutz
- Rohbauarbeiten für Abbruch Beton und Mauerwerk
- Stahlbau- Schlosserarbeiten inkl.Verglasungsarbeiten; inkl. Blitzschutz
- Blitzschutzarbeiten Inbetriebnahme und Prüfung
- Wärmedämmarbeiten (Ausbau und Wiedereinbau Wärmedämmung)
- Trockenbauarbeiten, Bau einer neuen raumseitigen Laternenverkleidung; inkl. Wärmedämmung
Maßnahmen: Die gemäß aktueller Statik benötigte Stahlkonstruktion und die neuen Glasscheiben sind deutlich schwerer als die Bestandskonstruktion. Deshalb werden zusätzliche lastverteilende Stahlträger erforderlich.
Zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit sind folgende Arbeiten erforderlich:
- das mit schadstoffreier Bitumen-Dachbahn gedeckte Dach ist zu öffnen
- die im Jahr 2025 eingebaute Einblasdämmung ist teilweise wieder abzusaugen
Für den Erhalt des lichten Querschnittes der Dachlaterne - trotz dickerer Tragkonstruktionen - sind zwei
Satteldach-Binder seitlich um ca. 15 cm zu versetzen.
Alle Arbeiten finden unmittelbar über einer denkmalgeschützten sog. Lichtdecke statt. Die Lichtdecke ist deshalb zu schützen und gleichzeit für Bauarbeiten begehbar zu machen.
1.1 Globale Angaben zum Bauvorhaben
1.1.1 Auftraggeber: Evangelische Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz
Konsistorium , Kirchliches Bauamt
Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin
1.1.2 Bauvorhaben: Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäude auf dem Südwestkirchhof; Neubau eines Glasdachs mit moderner Verglasung; jedoch nach historischem Vorbild
1.1.3 Bauleistungen; Die erforderlichen Bauleistungen und Lose sind:
- Dämmarbeiten
- Abbrucharbeiten / Rohbau
- Schlosserarbeiten und Verglasungsarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Putz- und Mauerarbeiten, Trockenbauarbeiten
Es bestehen direkte Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den Einzellosen; entsprechende
Abstimmungen und eine reibungslose Zusammenarbeit ist daher zwingend.
Der Ausschreibungsunterlagen werden vom beauftragten Architekturbüro erstellt und im Auftrag der EKBO an geeignete Bieter versand. Die Angebote sind in Papierform, in einem verschlossenen Umschlag mit Verwendung des diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Aufklebers, bei der EKBO einzureichen.
1.2. Baustelle / Örtlichkeit
1.2.1. Baugrundstück Adresse: Südwestkirchhof Stahnsdorf, Bahnhofstraße 1, 15432 Stahnsdorf
1.2.2. Erschließbarkeit, Anlieferstraßen, Wendemöglichkeiten
Die Baustelle ist über innerstädtische Straßen zu erreichen; die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die
Bahnhofstraße.
Auf dem Gelände des Südwestkirchhofs wird die Baustelle die Zufahrt (Betonverbundpflaster) am Haupteingangstor erreicht. Eine eingeschränkte Wendemöglichkeit befindet sich zwischen den beiden Torhäusern; allerdings sind dort eine vorhandene Poller- und Ampelanlage unbedingt zu schützen. Der Bieter hat sich eigenverantwortlich zu vergewissern, dass die derzeit bestehende Wendemöglichkeit für seine Zwecke ausreichend ist.
Hinweis: Feuerwehr, Touristen, Fußgänger, Fahrverkehr
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt auf dem Grundstück über eine nicht sperrbare "öffentliche" Zuwegung, die auch von Fußgängern und Radfahrern; in der Regel ortsunkundige Touristen; benutzt wird.
Auch Bestattungsfahrzeuge sowie private PKW nutzen die Zufahrt.
Die Zufahrt ist außerdem Feuerwehrzufahrt und daher zu jeder Zeit frei zu halten.
Mögliche Verunreinigungen der Fahrbahn sind zu vermeiden; Erdreich und sonstiges Material, das von Fahrzeugen abfällt, ist sofort zu beseitigen; Fahrzeuge sind, sofern erforderlich, abzuspritzen.
Hinweis: Denkmalschutz und Naturschutz
Sämtliche Bauwerke und baulichen Anlagen auf dem Gelände stehen unter Denkmalschutz. Die Flora und Fauna auf dem Gelände stehen zu großen Teilen unter Naturschutz. Bei allen Arbeiten und besonders bei Kranhub-Arbeiten sind die Bestandsbauten, Laternen, Straßen, Wege sowie Bäume und sonstige Vegetation unbedingt zu schonen.
Der Bieter kann und soll die Situation vor Abgabe seines Angebots persönlich in Augenschein nehmen. Irrtümer, Fehlleistungen und Nachträge aufgrund von Ortsunkenntnis werden nicht anerkannt.
Hinweis Lagermöglichkeiten:
Baustelle ist nur das Baufeld selbst. Außerhalb des Baufelds gibt es eingeschränkt Möglichkeiten zur Lagerung von Materialien und Werkzeugen etc.. Diese Lagerflächen sind er Bauleitung des AG im Einzelfall anzugeben und von dieser vorab freizugeben.
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2. Bauablauf / Bauabschnitte
Die Leistungen aller Gewerke sind in jeweils mindestens zwei Bauabschnitten zu erbringen.
Ein schematischer Ablaufplan liegt der Ausschreibung als Anlage bei!
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1. Bauaufgabe Baustelle Bauablauf
2. Allgemeine Vorbemerkungen zum Unfall- und Arbeitsschutz 2.1 Die Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten. Der Stand der Technik und die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten. Entsprechende Nachweise und Zulassungen müssen vorhanden sein und auf Verlangen der Bauleitung in Kopie übergeben werden.
2.2 Die zutreffenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Neben den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sind dies die für das Unternehmen geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sowie die für den Auftraggeber geltenden BGV und ggf. von diesem erlassene Sicherheitsregeln.
2.3 Der Auftraggeber ist über mögliche Gefährdungen zu unterrichten und geeignete Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind mit ihm abzustimmen und umzusetzen. Die Beschäftigten sind auf die Umgebungsgefahren hinzuweisen und nachweislich zu unterweisen. Die Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes sind einzuhalten.
2.4 Werden Subunternehmen eingesetzt, so sind alle Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz an die Subunternehmer weiterzugeben. Für Auftragnehmer ohne Beschäftigte gelten die Unfallverhütungsvorschriften des Auftraggebers gleichermaßen.
2.5 Die technischen und elektrischen Einrichtungen müssen für die Verwendung auf Baustellen geeignet sein und instand gehalten werden. Sie müssen nachweislich einer entsprechenden regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Persönliche Schutzausrüstungen (Sicherheitsschuhe S3, Helme, Gehör- und Augenschutz, usw.) sind bestimmungsgemäß zu benutzen.
2.6 Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Teile 1 - 4 erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (BGR 165-174, BGI 663) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Arbeitsgerüste müssen zur Benutzung von dem Ersteller freigegeben sein (Kennzeichnung). Für die Erhaltung sowie sichere Verwendung ist der Benutzer verantwortlich. DIN EN 12811 Teil1 Arbeitsgerüste ist zu beachten.
2.7 Es sind Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe zu treffen. Die einschlägigen Vorschriften zur Abfallentsorgung und der SBB sind zu beachten.
2.8 Es dürfen nur Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern mit einem Karzenogenitätsindex KI > 40 verwendet werden. Das ausführende Unternehmen muss nach TRGS 521 zugelassen sein.
2.9 Die Sicherung von Gefahrenbereichen, oder das Einweisen von Fahrzeugen als Warn- oder Sicherungsposten, bzw. als Einweiser, darf nur von Personen ausgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als zuverlässig gelten.
2.10 Die Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen, Bauteilen, Gerüsten, Hilfskonstruktionen, Laufstegen und anderen Einrichtungen, aber auch Baugruben müssen während der einzelnen Bauzustände gewährleistet sein.
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2. Allgemeine Vorbemerkungen zum Unfall- und Arbeitsschutz
3. Verzeichnis der Pläne und Anlagen zum Leistungsverzeichnis Anlagen zum Leistungsverzeichnis Rathke Architekten BDA Berlin
Zeichnungen / Übersichtspläne Glasdach
Plan-Nr. Darstellung Maßstab Stand Format
G-01 Fotos Bestand Ohne 09.07.2026 A3
G-02 Dachaufsicht Abbruch 1:100 09.07.2026 A3
G-03 Dachaufsicht Neubau 1:100 09.07.2026 A3
G-04 Abbruch 1:50 09.07.2026 A3
Längs- und Querschnitt
G-05 Abbruch 1:25 09.07.2026 A3
Längs- und Querschnitt
G-06 Neubau 1:50 09.07.2026 A3
Längs- und Querschnitt
G-07 Naubau 1:25 09.07.2026 A3
Längs- und Querschnitt
G-08 Dachdecker, Zimmerarbeiten 1:50 09.07.2026 A3
G-09 Dachdecker, Zimmerarbeiten Ohne 09.07.2026 A3
P1c Büro Stich: Statik, Positionsplan 1:33 02.07.2026 A1 Übergröße
1:5
Kennzettel Aufkleber - EKBO
Schema Bauablauf alle Lose und Gewerke
Laborbericht Dachpappe
3. Verzeichnis der Pläne und Anlagen zum Leistungsverzeichnis
4. Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 4.1. Das zu erstellende Angebot umfasst folgende Leistungen in folgenden Titeln:
- Dachdeckerarbeiten
- Zimmerarbeiten
Es bestehen Schnittstellen zu folgenden in dieser Ausschreibung nicht enthalten Gewerk:
- Schlosserarbeiten und Verglasungsarbeiten
- Putz - und Mauerarbeiten
Der im Gewerk Schlosserarbeiten enthaltene Treppenturm wird über die Grundstandzeit hinaus überlassen und angeboten, sodass nachfolgende Gewerke (Dachdecker, Mauer...) diesen nutzen können.
4.2. Die Ausschreibungsunterlagen wurden maschinell vervielfältigt und sind bei Erhalt auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen!
4.3. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Ausschreibung und den Planunterlagen ist Rücksprache zu nehmen. Sollten Bedenken gegen die aus dem Leistungsverzeichnis und den Plänen ersichtlichen Arbeiten bestehen, so sind diese schriftlich vor Angebotsabgabe anzuzeigen. Spätere Einwände oder Nachforderungen, die hiermit begründet werden, finden keine Berücksichtigung.
4.4. Mit den Preisen des Angebotes sind alle Leistungen, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lohn und Material, alle erforderlichen Nebenleistungen und Lieferungen für eine sach- und fachgerechte, vollständige betriebsbereite Arbeit abgegolten.
4.5. Die angebotenen Einheitspreise sind so zu kalkulieren, dass sie als Festpreis bis zur Fertigstellung des Vorhabens gelten. Eine Lohngleitklausel wird damit ausgeschlossen.
4.6. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer (AN) die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis oder in den Planunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
4.7. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter durch Einsicht in die Pläne und Besichtigung der Baustelle über den Umfang der Arbeiten, Zu- und Abfahrt, Anschlüsse, Lagermöglichkeiten und alle Verhältnisse zu unterrichten, die für die Preisbildung wichtig sind. Die Begehung des Grundstücks ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Friedhofs jederzeit möglich.
Spätere preisändernde Einwendungen, die auf Unklarheiten und Unkenntnis der Örtlichkeiten und der Planung begründet werden, können nicht berücksichtigt werden.
4.8. Arbeits- und Schutzgerüste werden nicht ín einem gesonderten Los ausgeschrieben und in diesem anzubieten.
Ausgeschieben wurde eine feststehende Rüstung. Diese ist im Hauptanngebot anzubieten.
Der Bieter kann alternativ in einem Nebenangebot alerternative Rüstungen (z.B. Rollrüstungen oder einsatz von Hubsteigern) anbieten.
Das Erstellen und Vorhalten der erforderlichen Gerüste, gleich welcher Höhe, ist in die Einheitspreise dieses Angebotes einzukalkulieren, es sei denn, es sind Einzelpositionen dafür im Leistungsver - zeichnis vorgesehen. Duchgestrichenes trifft hier nicht zu.
4.9. Wird im LV das angebotene Fabrikat / Typ erfragt, so hat der AN das angebotene Fabrikat / Typ zu nennen, andernfalls gilt das vorgeschlagene Fabrikat bzw. der vorgeschlagene Typ als angeboten.
Baustelle
4.10. Nach gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften ist die Baustelle so einzurich- ten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert, instandgesetzt oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Gefahrenzonen sind so abzugrenzen und durch Warnzeichen zu kennzeichnen, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden können. Dies hat der AN ausschließlich unter eigener Verantwortung auszuführen und über die Dauer der Leistungserbringung bis zum Beginn des Folgegewerkes voll eigenverantwortlich zu überwachen.
4.11. Das Erstellen, Vorhalten und Entfernen der Baustelleneinrichtung, einschl. Ver- und Entsorgungs -einrichtungen, sowie aller Nebenkosten der Bauausführung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren; es sei denn, es sind Einzelpositionen dafür im Leistungsverzeichnis vorgesehen.
Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt.
Bauwasser: Im Keller des Verwaltungsgebäude befindet sich eine Zapfstelle, an der Bauwasser entnommen werden kann. Die Entnahme ist für den AN kostenfrei.
Baustrom: Im Keller des Verwaltungsgebäude befinden sich Stromanschluss-Möglichkeiten (Starkstrom und Schwachstrom). Der Baustrom wird den AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
4.12. Der AN hat von seiner Arbeit herrührenden Schutt, Verpackungsmaterial o. ä. Iaufend zu beseitigen; andernfalls wird dies zu seinen Lasten ohne weitere Benachrichtigung veranlasst.
4.13. Kosten für Bauwesenversicherung, Aufstellung des vom Bauherrn bereitgestellten Bauschildes und evtl. Baubewachung werden gegebenenfalls anteilmäßig auf alle Auftragnehmer umgeIegt und sind vom AN zu zahlen. entfallen; trifft für dieses Bauvorhaben nicht zu
4.14. Öffentliche Verkehrsflächen, Versorgungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen, Brunnen, Grundwasser -messstellen, Vermessungszeichen, Abmarkungszeichen, Grenzzeichen usw. sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und zugänglich zu halten.
Bauausführung
4.15. Vor Beginn der Arbeiten sind die zeichnerischen Unterlagen zu prüfen. Unklarheiten sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen und zu klären. Verzögerungen im Bauablauf können nicht mit fehlenden Planunterlagen begründet werden, wenn der AN nicht rechtzeitig zur Kenntnis gibt, welche Unterlagen benötigt werden.
4.16. Der AN ist verpflichtet, für einen reibungslosen Bauablauf mit den in Frage kommenden anderen Fachfirmen Sorge zu tragen bzw. mit diesen Firmen und der örtlichen Bauleitung gemeinsam die Koordinierung des Arbeitsablaufes durchzuführen.
4.17. Seitens des Bauherrn wird voraussichtlich kein SiGe-Koordinator bestellt, da die Baumaßnahmen den hierfür erforderlichen Umfang unterschreiten.
4.18. Zur Terminsicherung und Koordinierung wird ein Terminplan aufgestellt, sobald dies möglich ist (mindestens Baubeginn und Fertigstellungstermin), der als verbindlicher Bestandteil in den Vertrag aufgenommen wird. trifft hier nicht zu
4.19. Personelle oder/und betriebsbedingte Ausfälle oder ähnliches werden nicht als terminbeeinflussend anerkannt.
4.20. Überstunden, die der AN zur Einhaltung der vorgesehenen Ausführungsfrist oder nach sonstigen eigenen Belangen (z. B. Doppelschicht) arbeiten lässt, werden nicht gesondert vergütet.
4.21. Der Bieter ist verpflichtet, sich über die Benutzung von öffentlichen Straßenflächen zum Zwecke der Erschließung zu informieren. Die zeitweilige Nutzung öffentlicher Straßen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. den Gemeingebrauch beeinträchtigt (z. B. Aufgrabungen, Aufstellen von Baustelleneinrichtungen und Bauschildern usw.) und durch das Bauvorhaben bedingte Verkehrsraumeinschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes bedürfen gemäß Sondernutzungsantrag der Bauaufsichtsbehörde einer Genehmigung des Straßen- und Tiefbauamtes. Die Anträge für die Sondernutzung sind bei Auftragserteilung vom Bieter selbst zu stellen. Die damit zusammenhängenden Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. trifft hier nicht zu
4.22. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Für die Abrechnung der Materialien, die bei Ausführung von Stundenlohnarbeiten verarbeitet werden, gelten die Einheitspreise des LV´s.
4.23. Werden Beanstandungen an Vorleistungen geltend gemacht, so sind diese sofort schriftlich anzuzeigen. Eine spätere Berufung hierauf wird nicht anerkannt. Für die angebotene Leistung übernimmt der AN die Gewährleistung.
4.24. Während der Bauzeit auftretende Änderungen in der Ausführung sind der Bauleitung umgehend mitzuteilen.
Normen, Vorschriften, Genehmigungen
4.25. Bei der Ausführung der Arbeiten sind alle entsprechenden Vorschriften in ihrer neuesten Fassung zu beachten und einzuhalten. Besonders seien hier erwähnt:
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C,
Gewährleistung gemäß VOB 4 Jahre
TRGS 519 Asbest
TRGS 521
TRGS 524
BGR 128 Kontaminierte Bereiche
SenGesUmV, III B 1 Merkblatt 1, Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle, Berlin
SenGesUmV, Merkblatt 2, Entsorgung gefährlicher Abfälle bei Baumaßnahmen
SenGesUmV, Info-Blatt Bauabfallentsorgung
SBB Sonderabfallgesellsch. Brandenb. Berlin mbH Merkblatt Einstufung KFM - Abfälle
DIN- und Gütevorschriften, soweit sie in Verbindung mit den
auszuführenden Arbeiten in Verbindung stehen,
Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen (ZTV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
Unfallverhütungsvorschriften (UW) der Berufsgenossenschaften und
Gewerbeaufsichtsämter
Vorschriften nach VDI-, TÜV und VDE
Richtlinie Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RstO 01)
Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
Hinweis: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Baustoffe und Baumaterialien
Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolledämmstoffe) dürfen weder für Bauteile und Nebenprodukte noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden, wo diese in direktem Verbund mit der Innenraumluft stehen. Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex Ki > 40 beträgt und somit keine Einstufung als krebserzeugend gemäß Gefahrenstoffverordnung erfolgt. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Ki > 40 aufweisen. Es muss ein Sicherheitsdatenblatt als Nachweis vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer akzeptiert diesen Anforderungskatalog und garantiert, dass seine Produkte und Bauteile die geforderten Werte als zugesicherte Eigenschaft besitzen.
Brandschutzanforderungen : keine
Akustische Anforderungen : keine
4.26. Für alle brandschutztechnisch erforderlichen Bauteile an und innerhalb des Gebäudes, z.B. Türen (rauchdicht, selbstschließend, T30, T90), Abschottungen, Brandschutzklappen, Brandschutzverglasungen, Leitungsdurchführungen, Feuerlöscher usw.) und feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Verkleidungen sind bei der Bauabnahme die dazugehörigen Prüfzeugnisse bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen vorzulegen. Entfällt für die ausgeschriebenen Leistungen
4.27. Der AN hat sich von der einwandfreien Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden
Materialien und Bauteile zu überzeugen. Sie müssen den geltenden DIN- Bestimmungen entsprechen. Nachweise der Eignung der verwendeten Materialien sind auf Anforderung kostenfrei der Bauleitung zu übergeben.
4.28. Eignung der ausgeschriebenen Leistungen
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die auf die zu erwartenden Beanspruchungen und Brandschutz- anforderungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen oder Änderungen sind mit einer entspr. Begründung dem Angebot beizufügen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Abnahmen/ Revisionsunterlagen
4.29. Es findet eine förmliche Abnahme statt. Der AN hat die abschließende Abnahme schriftlich zu beantragen. Im Schreiben ist zu erklären: dass alle Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden und frei von Mängeln sind, dass alle erforderlichen öffentlich- rechtlichen Abnahmen durchgeführt wurden.
Zum Abnahmetermin sind mitzubringen in Papierform:
- Bautagebuch des AN;
- Übereinstimmungserklärung;
- Fachunternehmererklärung;
- Produktnachweise und weitere Dokumentationsunterlagen.
4.30. Nachfolgearbeiten resultierend aus mangelnder Maßgenauigkeit und mangelnder Qualität gehen zu Lasten des AN und werden nicht vergütet.
4.31. Müssen Abnahmeprüfungen aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, seitens des Bauherrn, Architekten oder Fachingenieure wiederholt werden, so trägt der AN alle hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den entstehenden Aufwand bei Mängelüberprüfungen.
4.32. Alle zu erhaltenden Gebäude und Bauteile, Flächen, Gegenstände, Einbauteile u. dgl., die der Gefahr einer Verunreinigung ausgesetzt sind, müssen durch Abdecken, Abkleben oder andere entsprechende Schutzmaßnahmen geschützt werden. Treten Beschädigungen auf, die auf fehlende Schutzmaßnahmen zurückzuführen sind, so haftet der AN für die entstehenden Kosten. Zu beachten ist hierbei der besonders hohe Wert / Denkmalwert vorhandenen Bausubstanz. Die Kosten für die Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
4.33. Der AN ist verantwortlich für die Absicherung des Bauwerkes bis zur Übergabe.
Rechnungslegung
4.34. Die Rechnungslegung ist bei Vertragsabschluss verbindlich zu vereinbaren.
Diese Vorbemerkungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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4. Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
5. Anforderungen an Art und Güte der Baustoffe 5. Anforderungen an Art und Güte der Baustoffe
Der Auftragnehmer hat die Anforderungen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Baustoffen zu
beachten und die Einhaltung sicherzustellen. Es sind grundsätzlich die folgenden Bedingungen einzuhalten:
5.1 In den Innenräumen der durchzuführenden Baumaßnahme dürfen nach der Inbetriebnahme keine
physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Luft- und Materialoberflächenzustände auftreten,
je gesundheitlich schädlich sind. Als schädlich gelten auch Einwirkungen, die belästigen und somit das
Wohlbefinden beeinträchtigen oder die Arbeitsleistung vermindern.
5.2 Die gesundheitliche Beurteilung erfolgt aufgrund des Erkenntnis- standes zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe. Von den verwende- ten Baustoffen dürfen deshalb weder von Ihrer Grundsubstanz
noch von irgendwelchen Beimengungen Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innen-
räumen zu unzulässigen Konzentrationen führen. entfallen, trifft für dieses Bauvorhaben nicht zu
5.3 Maßgebend für die Begrenzung solcher Konzentrationen in Innenräumen sind nicht die Werte für
die maximale Arbeitsplatzkonzentration ("MAK-Werte"), die sich auf Arbeitsstoffe beziehen, sondern
die tolerierbaren Wirkstoffkonzentrationen in Innenräumen ("MRK-Werte"). Die MRK-Werte sind
Grenzkonzentrationen von Wirkstoffen in Innenräumen. Bei deren Einhaltung können gesundheitliche
Gefährdungen für die Nutzer des Gebäudes nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und
Technik nicht angenommen werden. MRK-Werte werden vom Bundesgesundheitsamt aufgestellt und
publiziert. entfallen, trifft für dieses Bauvorhaben nicht zu
5.4 Als Wirkstoffe sind unbedingt zu beachten bzw. auszuschließen:
minus; Formaldehyd, das verwendet wird z.B. in Spanplatten, Ortschäumen, Kunststoffen, Farben, Möbelstoffen und Vorhängen.
minus; Holzschutzmittel, insbesondere solche, die Lindan oder Pentachlorphenol enthalten
minus; Carbamate, organische Zinnverbindungen und andere Wirkstoffe in Dispersionsfarben und
Tapetenkleistern
minus; Organische Lösungsmittel (u.a. Toluol, Xylol, Terpentinölersatz)
5.5 Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolledämmstoffe) dürfen weder für
Bauteile und Neben - produkte noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden, wo diese in direktem
Verbund mit der Innenraumluft stehen. Ausgenommen davon sind Produkte, deren
Kanzerogenitätsindex Ki > 40 beträgt und somit keine Einstufung als krebserzeugend gemäß
Gefahrenstoffverordnung erfolgt. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig den
Hinweis auf Ki > 40 aufweisen. Es muss ein Sicherheitsdatenblatt als Nachweis vorgelegt werden.
5.6 Der Auftragnehmer akzeptiert diesen Anforderungskatalog und garantiert, dass seine
Produkte und Bauteile die geforderten Werte als zugesicherte Eigenschaft besitzen.
5.7 Er übernimmt für einen Zeitraum von 4 Jahren die Gewährleistung für die Einhaltung der
Richtwerte.
5.8 Der Auftraggeber behält sich vor, Konzentrationen zu messen und bei Überschreitung rechtliche
Schritte einzuleiten, insbesondere bei Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen in Lacken,
Anstrichmitteln, Klebern u.a. entfallen, trifft für dieses Bauvorhaben nicht zu
5.9 Akustische Anforderungen: keine
5.10 Dem Bieter ist es gestattet, gleichwertige Produkte anzubieten, wenn im Leistungsverzeichnis ein
Produkt vorgegeben ist. In diesem Fall ist das angebotene Fabrikat vom Bieter zu benennen und
dessen Gleichwertigkeit nachzuweisen. Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit, wie z. B.
Produktdatenblätter o. ä., aus denen die in der Leistungsbeschreibung vorgeschriebenen Eigen -
schaften zweifelsfrei hervorgehen, sind dem Angebot beizufügen! Wird kein Fabrikat angegeben, gilt
das in der Leistungsbeschreibung geforderte Fabrikat als angeboten.
Diese Vorbemerkungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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5. Anforderungen an Art und Güte der Baustoffe
6. Liste der Planungsbeteiligten Bauherr: Evangelische Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz
Konsistorium
Georgenkirchstraße 69 10249 Berlin
UDB: Untere Denkmalbehörde Herr A. Kerkow
Landkreis Potsdam Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Herr Kerkow
Architekt: Rathke Architekten BDA Berlin PartG mbB
Friedbergstraße 16
14057 Berlin
Tel.: 030 - 32764232
Statik: Büro Stich
Steffen Stich
Behringstraße 81
14482 Potsdam
HLS: nicht erforderlich
ELT: nicht erforderlich
Restaurator: nicht erforderlich
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6. Liste der Planungsbeteiligten
8. Technische Vorbemerkungen Dachdecker,- klempner-, Ziummerarbeiten Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis für Dachzimmer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
8.1. Das zu erstellende Angebot im Los 3 umfasst folgende Leistungen in folgenden Titeln:
- Zimmerarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Dachklempnerarbeiten
Es bestehen Schnittstellen zu folgenden in dieser Ausschreibung nicht enthaltenen Gewerken:
- Schlosser - und Verglasungsarbeiten
- Putz - und Mauerarbeiten
8.2. Die Ausschreibungsunterlagen wurden maschinell vervielfältigt. Die Ausschreibungsunterlagen sind bei Erhalt auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen!
8.3. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Ausschreibung und den Planunterlagen ist Rücksprache zu nehmen. Sollten Bedenken gegen die aus dem Leistungsverzeichnis und den Plänen ersichtlichen Arbeiten bestehen, so sind diese schriftlich vor Angebotsabgabe anzuzeigen. Spätere Einwände oder Nachforderungen, die hiermit begründet werden, finden keine Berücksichtigung.
8.4. Mit den Preisen des Angebotes sind alle Leistungen, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lohn- und Material, alle erforderlichen Nebenleistungen und Lieferungen für eine sach- und fachgerechte, vollständige betriebsbereite Arbeit abgegolten.
8.5. Die angebotenen Einheitspreise sind so zu kalkulieren, dass sie als Festpreis bis zur Fertigstellung des Vorhabens gelten. Eine Lohngleitklausel wird damit ausgeschlossen.
8.6. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer (AN) die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis oder in den Planunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
8.7. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter durch Einsicht in die Pläne und Besichtigung der Baustelle über den Umfang der Arbeiten, Zu- und Abfahrt, Anschlüsse, Lagermöglichkeiten und alle Verhältnisse zu unterrichten, die für die Preisbildung wichtig sind. Die Begehung des Grundstückes ist in Absprache mit dem Bauherrn möglich.
Spätere preisändernde Einwendungen, die auf Unklarheiten und Unkenntnis der Örtlichkeiten und der Planung begründet werden, können nicht berücksichtigt werden.
8.8. Arbeits- und Schutzgerüste werden nicht sind gesondert ausgeschrieben. Das Erstellen und Vorhalten der erforderlichen Gerüste, gleich welcher Höhe, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
8.9. Wird im LV das angebotene Fabrikat / Typ erfragt, so hat der AN das angebotene Fabrikat / Typ zu nennen, andernfalls gilt das vorgeschlagene Fabrikat bzw. der vorgeschlagene Typ als angeboten.
Baustelle
8.10. Nach gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften ist die Baustelle so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert, instandgesetzt oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Gefahrenzonen sind so abzugrenzen und durch Warnzeichen zu kennzeichnen, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden können. Dies hat der AN ausschließlich unter eigener Verantwortung auszuführen und über die Dauer der Leistungserbringung bis zum Beginn des Folgegewerkes voll eigenverantwortlich zu überwachen.
8.11. Das Erstellen, Vorhalten und Entfernen der Baustelleneinrichtung, einschl. Ver- und Entsorgungs -einrichtungen, sowie aller Nebenkosten der Bauausführung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
8.12. Der AN hat von seiner Arbeit herrührenden Schutt, Verpackungsmaterial o. ä. Iaufend zu beseitigen; andernfalls wird dies zu seinen Lasten ohne weitere Benachrichtigung veranlasst.
8.13. Kosten für Bauwesenversicherung, Aufstellung des vom Bauherrn bereitgestellten Bauschildes und evtl. Baubewachung werden gegebenenfalls anteilmäßig auf alle Auftragnehmer umgeIegt und sind vom AN zu zahlen. Entfallen, da hier nicht zutreffend
8.14. Öffentliche Verkehrsflächen, Versorgungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen, Brunnen, Grundwasser -messtellen, Vermessungszeichen, Abmarkungszeichen, Grenzzeichen usw. sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und zugänglich zu halten.
Bauausführung
8.15. Vor Beginn der Arbeiten sind die zeichnerischen Unterlagen zu prüfen. Unklarheiten sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen und zu klären. Verzögerungen im Bauablauf können nicht mit fehlenden Planunterlagen begründet werden, wenn der AN nicht rechtzeitig zur Kenntnis gibt, welche Unterlagen benötigt werden.
8.16. Der AN ist verpflichtet, für einen reibungslosen Bauablauf mit den in Frage kommenden anderen Fachfirmen Sorge zu tragen bzw. mit diesen Firmen und der örtlichen Bauleitung gemeinsam die Koordinierung des Arbeitsablaufes durchzuführen.
8.17. Seitens des Bauherrn wird voraussichtlich kein SiGe-Koordinator bestellt, da die Baumaßnahmen
den hierfür erforderlichen Umfang unterschreiten.
8.18. Zur Terminsicherung und Koordinierung wird ein Terminplan aufgestellt, sobald dies möglich ist (mindestens Baubeginn und Fertigstellungstermin), der als verbindlicher Bestandteil in den Vertrag aufgenommen wird.
8.19. Personelle oder/und betriebsbedingte Ausfälle oder ähnliches werden nicht als terminbeeinflussend anerkannt.
8.20. Überstunden, die der AN zur Einhaltung der vorgesehenen Ausführungsfrist oder nach sonstigen eigenen Belangen (z. B. Doppelschicht) arbeiten lässt, werden nicht gesondert vergütet.
8.21. Der Bieter ist verpflichtet, sich über die Benutzung von öffentlichen Straßenflächen zum Zwecke der Erschließung zu informieren. Die zeitweilige Nutzung öffentlicher Straßen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. den Gemeingebrauch beeinträchtigt (z. B. Aufgrabungen, Aufstellen von Baustelleneinrichtungen und Bauschildern usw.) und durch das Bauvorhaben bedingte Verkehrsraumeinschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes bedürfen gemäß Sondernutzungsantrag der Bauaufsichtsbehörde einer Genehmigung des Straßen- und Tiefbauamtes. Die Anträge für die Sondernutzung sind bei Auftragserteilung vom Bieter selbst zu stellen. Die damit zusammenhängenden
Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. entfallen
8.22. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Für die Abrechnung der Materialien, die bei Ausführung von Stundenlohnarbeiten verarbeitet werden, gelten die Einheitspreise des LV´s.
8.23. Werden Beanstandungen an Vorleistungen geltend gemacht, so sind diese sofort schriftlich anzuzeigen. Eine spätere Berufung hierauf wird nicht anerkannt. Für die angebotene Leistung übernimmt der AN die Gewährleistung.
8.24. Während der Bauzeit auftretende Änderungen in der Ausführung sind der Bauleitung umgehend mitzuteilen.
8.25. Bebeil-Arbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung im vorab zu bestimmenden Umfang ausgeführt werden.
Normen, Vorschriften, Genehmigungen
8.26. Bei der Ausführung der Arbeiten sind alle entsprechenden Vorschriften in ihrer neuesten Fassung zu beachten und einzuhalten. Besonders seien hier erwähnt:
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C,
Gewährleistung gemäß VOB 4 Jahre
TRGS 519 Asbest
TRGS 521
TRGS 524
BGR 128 Kontaminierte Bereiche
SenGesUmV, III B 1 Merkblatt 1, Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle, Berlin
SenGesUmV, Merkblatt 2, Entsorgung gefährlicher Abfälle bei Baumaßnahmen
SenGesUmV, Info-Blatt Bauabfallentsorgung
SBB Sonderabfallgesellsch. Brandenb. Berlin mbH Merkblatt Einstufung KFM - Abfälle
DIN- und Gütevorschriften, soweit sie in Verbindung mit den
auszuführenden Arbeiten in Verbindung stehen,
Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen (ZTV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
Unfallverhütungsvorschriften (UW) der Berufsgenossenschaften und
Gewerbeaufsichtsämter
Vorschriften nach VDI-, TUV und VDE
Richtlinie Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RstO 01)
Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
Zimmerarbeiten
DIN 436 Scheiben, vierkant, vorwiegend für Holzkonstruktionen
DIN 440 Scheiben mit Vierkantloch, vorwiegend für Holzkonstruktion
DIN 603 Flachrundschrauben mit Vierkantansatz
DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 18100 Türen Wandöffnungen für Türen Maße entsprechend DIN 4172
DIN 52270 Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN 68126-1 Profilbretter mit Schattennut - Maße
DIN 68364 Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten
DIN EN 316 Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 335-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil 1: Allgemeines
DIN EN 335-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil 2: Anwendung bei Vollholz
DIN EN 350-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz
DIN EN 350-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 351-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384 Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte
DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 822 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
DIN EN 823 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 844 Normenreihe: Rund- und Schnittholz - Terminologie
DIN EN 912 Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz
DIN EN 1380 Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen
DIN EN 1991-1-1 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau s
DIN EN 1991-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 1991-1-2/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1991-1-3 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten
DIN EN 1991-1-3/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten
DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten
DIN EN 1991-1-4/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten
DIN EN 1991-1-6 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung
DIN EN 1991-1-6/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung
DIN EN 1991-1-7 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1991-1-7/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-2 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall
RAL-GZ 411 Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung
RAL-GZ 830 Holzschutzmittel - Gütesicherung
Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Werden andere Normen, Richtlinien und Merkblätter berührt, so gelten diese sinngemäß.
Dachdeckerarbeiten
DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
DIN 4109-1 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen
DIN 4109-11 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung
DIN 68800 Teil 3 fungizide Imprägnierungen
DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3 Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 335-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil 1: Allgemeines
DIN EN 335-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil 2: Anwendung bei Vollholz
DIN EN 350-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz
DIN EN 350-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 501 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Zinkblech
DIN EN 502 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus nicht rostendem Stahlblech
DIN EN 516 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Einrichtungen zum Betreten des Daches - Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte
DIN EN 517 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken
DIN EN 544 Bitumenschindeln mit mineralhaltiger Einlage und/oder Kunststoffeinlage - Produktspezifikation und Prüfverfahren
DIN EN 546 Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer *
ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen *
ZVDH-Fachregel Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln *
ZVDH-Fachregel Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer *
ZVDH-Fachregel Regeln für Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln *
ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk *
ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln *
ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand *
ZVDH-Merkblatt Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand *
ZVDH-Merkblatt Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen *
ZVDH-Merkblatt Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen *
* Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Bemusterung Entfallen, da eine Bemusterung nicht erforderlich ist.
Dachklempnerarbeiten
DIN EN 1172 Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen
DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10346 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl - Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
DIN EN ISO 17672 Hartlöten - Lote
MB 963 Merkblatt 963: Technischer Leitfaden: Dächer aus Edelstahl Rostfrei
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
VdS 2021 Baustellen Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Zinkberatung Titanzink im Bauwesen Herausgeber: Zinkberatung Ingenieurdienste GmbH, Düsseldorf
ZSHK-Merkblatt T16 Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen an Schornsteinen und Abgasanlagen in Klempnertechnik **
ZSHK-Merkblatt T17 Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik **
ZSHK-Merkblatt T19 Merkblatt Belüftete und nicht belüftete Metalldächer aus industriell vorgefertigten Klemm-/Falzprofilen **
ZSHK-Merkblatt T46 Merkblatt Turm- und Tafeldeckung in Klempnertechnik **
ZSHK-Merkblatt T75 Merkblatt Metalldachdeckung aus nicht rostendem Stahl - rollennahtgeschweißt **
ZSHK-Merkblatt T76 Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik **
ZSHK-Richtlinien Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)
** Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk ***
ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln ***
ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand ***
*** Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Die Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
8.27. Für alle brandschutztechnisch erforderlichen Bauteile an und innerhalb des Gebäudes, z.B. Türen (rauchdicht, selbstschließend, T30, T90), Abschottungen, Brandschutzklappen, Brandschutzverglasungen, Leitungsdurchführungen, Feuerlöscher usw.) und feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Verkleidungen sind bei der Bauabnahme die dazugehörigen Prüfzeugnisse bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen vorzulegen.
Entfällt für die ausgeschriebenen Leistungen
8.28. Der fachgerechte Einbau dieser Bauteile sowie die Abnahmeprüfung von notwendigen
brandschutztechnischen Ausrüstungen, wie z. B. Türfeststeller, Brandschutzklappen, Löschwasserleitungen usw. sind in Form einer Werksbescheinigung nach DIN 50049-2.1 durch die Fachfirmen zu bescheinigen und müssen zur Bauabnahme vorliegen. Ebenso gehören hierzu die von der Baubeschreibung geforderten Zertifikate für Einbauteile.
Entfällt für die ausgeschriebenen Leistungen
8.29. Der AN hat sich von der einwandfreien Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden
Materialien und Bauteile zu überzeugen. Sie müssen den geltenden DIN- Bestimmungen entsprechen. Nachweise der Eignung der verwendeten Materialien sind auf Anforderung
kostenfrei der Bauleitung zu übergeben.
Abnahmen/ Revisionsunterlagen
8.30. Es findet eine förmliche Abnahme statt. Der AN hat die abschließende Abnahme schriftlich
zu beantragen. Im Schreiben ist zu erklären: dass alle Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden und frei von Mängeln sind, dass alle erforderlichen öffentlich- rechtlichen Abnahmen durchgeführt wurden.
8.31. Nachfolgearbeiten resultierend aus mangelnder Maßgenauigkeit und mangelnder Qualität gehen zu Lasten des AN und werden nicht vergütet.
8.32. Müssen Abnahmeprüfungen aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, seitens des Bauherrn, Architekten oder Fachingenieure wiederholt werden, so trägt der AN alle hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den entstehenden Aufwand bei Mängelüberprüfungen.
8.33. Alle zu erhaltenden Gebäude und Bauteile, Flächen, Gegenstände, Einbauteile u. dgl., die der Gefahr einer Verunreinigung ausgesetzt sind, müssen durch Abdecken, Abkleben oder andere entsprechende Schutzmaßnahmen geschützt werden. Treten Beschädigungen auf, die auf fehlende Schutzmaßnahmen zurückzuführen sind, so haftet der AN für die entstehenden Kosten. Zu beachten ist hierbei der besonders hohe Wert / Denkmalwert vorhandenen Bausubstanz. Die Kosten für die Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
8.34. Der AN ist verantwortlich für die Absicherung des Bauwerkes bis zur Übergabe.
Rechnungslegung
8.35. Die Rechnungslegung ist bei Vertragsabschluss verbindlich zu vereinbaren.
Diese Vorbemerkungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8. Technische Vorbemerkungen Dachdecker,- klempner-, Ziummerarbeiten
9. Verbindliche Fristen und Termine 9. Verbindliche Fristen und Termine zur Angebotsabgabe und zur Submission
Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen am Dach des Verwaltungsgebäudes auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf
Leistung: Dachdecker - und Zimmerarbeiten
Angebote: Angebote nur in Papierform in verschlossenem Umschlag mit der
Kennzeichnung "Angebot ! nicht öffnen" an unten genannten Ort.
Der mit dem LV versandte Kennzettel - Aufkleber ist zu verwenden.
Die Einreichung von Angeboten per E-Mail ist nicht zugelassen.
Ort: Evangelische Kirche Berlin - Brandenburg - schl. Oberlausitz
Kirchliches Bauamt, Herr Gering
Georgenkirchstraße 69 / 70
10249 Berlin
Angebotsabgabe: bis 14.08.2026
Submission: am 17.08. 2026 den Raum 3617 - Mittelmark um 15:00 Uhr gebucht
Wenn Sie zur Submission persönlich erscheinen wollen, um ggf. Ihr Angebot persönlich einzureichen, melden Sie sich bitte beim Pförtner im Vorderhaus (Haus 2) an.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9. Verbindliche Fristen und Termine
02 Baustelleinrichtung
02
Baustelleinrichtung
02.__.0001 Baustelleneinrichtung für eigene Zwecke Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind und nicht gesondert ausgeschrieben sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und, soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten, inkl. Vorhalten für die Dauer der eigenen Leistungserbringung, inkl. räumen.
Folgende Leistungen sind, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind, in den Pauschalpreis einzurechnen: - sämtliche erforderlichen Baustellengeräte um die nachfolgenden Leistungen fachgerecht durchzuführen - Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung - eventuelle Absturzsicherungen bei tiefen Aushubstellen - eventuelle begehbare Abdeckungen bei tiefen Aushubstellen
02.__.0001
Baustelleneinrichtung für eigene Zwecke
P
1,00
psch
02.__.0002 Flachdachabsturzsicherung, mobil, vorhalten Flachdachabsturzsicherung, mobil, umsetzbar, für die Ausführung von Dacharbeiten, bestehend aus Seitenschutz am Dachrand sowie Gerüstausleger und Verstrebungen mit Auflast, je nach Arbeitsfortschritt umsetzen.
Aufstellen und Vorhaltung über eine Woche.
Höhe über Gelände: ca. 5,00m
Absturzhöhe: 0,90m
Klasse EN 795: B
02.__.0002
Flachdachabsturzsicherung, mobil, vorhalten
10,00
m
02.__.0003 Vorhalten Flachdachabsturzsicherung Flachdachabsturzsicherung, mobil, umsetzbar, für die Ausführung von Dacharbeiten, bestehend aus Seitenschutz am Dachrand sowie Gerüstausleger und Verstrebungen mit Auflast, je nach Arbeitsfortschritt umsetzen.
Vorhalten für 3 Wochen
Höhe über Gelände: ca. 5,00m
Klasse EN 795: B
02.__.0003
Vorhalten Flachdachabsturzsicherung
30,00
mWo
02.__.0004 Abdeckung, Wetterschutz der Dachöffnung Abdeckung liefern und einbauen;
Die Dachöffnung ist regen - und sturmsicher für die Dauer der Arbeiten arbeitstäglich zu schließen und zu öffnen,
das heißt bis zum Wiedereinbau der Dachkonstruktion;
Vorhaltung und Unterhaltung in gesonderter Position;
Wassersackbildungen sind unbedingt zu vermeiden;
das Durchschlagen bzw. Durchlaufen von Regenwasser ist
unbedingt zu vermeiden;
Die Abdeckung soll während der gesamten Bauzeit arbeitstäglich einfach zu öffnen sein;
Die Position umfasst die Lieferung, den Einbau aller erforderlichen Materialien und Konstruktionen sowie deren Rückbau und Entsorgung nach Fertigstellung der Arbeiten
Ausführung und Konstruktion nach Vorschlag des Bieter: Bietereintrag: Dimension der Dachöffnung: ca. 7,50 m x 6,00 m
02.__.0004
Abdeckung, Wetterschutz der Dachöffnung
1,00
St
02.__.0005 Vorhaltung Abdeckung Vorhaltung für die Abeckmaterialien und Abdeckkonstruktionen Vorposition 02.4 .
Vorhaltung für 1 Woche
02.__.0005
Vorhaltung Abdeckung
1,00
Wo
02.__.0006 Container 5 m³, nicht schadstoffbelasteter Abfall Container für nicht schadstoffbelasteten Abfall bereitstellen, im Wechsel vorhalten und zur Deponie transportieren.
Container: 5 m³
Abfallart: Bitumen
02.__.0006
Container 5 m³, nicht schadstoffbelasteter Abfall
1,00
St
02.__.0007 Container vorhalten Container (Pos. 02.6) für erforderliche Zeit vorhalten. Vorhaltung pro Woche
Container: 5 m³
02.__.0007
Container vorhalten
2,00
Wo
02.__.0008 Container Holz 5 m³, nicht schadstoffbelasteter Abfall Container für nicht schadstoffbelasteten Abfall bereitstellen, im Wechsel vorhalten und zur Deponie transportieren.
Container: 5 m³
Abfallart: Holz
02.__.0008
Container Holz 5 m³, nicht schadstoffbelasteter Abfall
1,00
St
02.__.0009 Container Holz vorhalten Container (Pos. 02.8 für erforderliche Zeit vorhalten. Vorhaltung pro Woche
Container: 5 m³
02.__.0009
Container Holz vorhalten
2,00
Wo
03 Abbruch
03
Abbruch
03.__.0001 Schalung aufnehmen und entsorgen Vorhandene Dachschalung aus Holz einschließlich aller Befestigungsmittel fachgerecht aufnehmen und rückbauen,
inkl. aller erforderlichen Trennschnitte
Schalungsbretter von der Dachkonstruktion lösen, aufnehmen und von der Dachfläche entfernen. Anfallendes Abbruchmaterial sammeln, laden, abtransportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuführen.
Beschädigungen an den zu erhaltenden Konstruktionsteilen sind zu vermeiden. Erforderliche Nebenarbeiten, Freilegen und Säubern der angrenzenden Bauteile sowie sämtliche Transportleistungen innerhalb der Baustelle sind einzurechnen.
Abrechnung: nach tatsächlich aufgenommener Schalungsfläche.
03.__.0001
Schalung aufnehmen und entsorgen
25,00
m²
03.__.0002 Dachschalung nachnageln Schalbretter, die auf dem Dach verbleiben und durch Trennschnitte lose geworden sind,
durch annageln wieder befestigen;
Holz: entstandene Hirnholz-Schnitte
Einheit: laufende Meter
03.__.0002
Dachschalung nachnageln
15,00
lfm
03.__.0003 Dachpappe nicht kontaminiert ausbauen und entsorgen Im Bereich um das Glasdach herum,
Dachbelag bestehend aus Bitumenbahn,zweilagig, auf Holzschalung entfernen, Bauschutt
ordnungsgemäß entsorgen; inkl. Entsorgungs-Nachweisen;
Eine Laboruntersuchung der Dachpappe liegt vor und dem LV bei;
Kipp- und Deponiegebühren werden nicht gesondert
vergütet und sind in diese Position einzukalkulieren
Ausgebautes Material geht in den Besitz des Auftragnehmers über.
Ausbauort: Dachflächen Verwaltungsgebäude im Bereich des Glasdachs
03.__.0003
Dachpappe nicht kontaminiert ausbauen und entsorgen
25,00
m²
03.__.0004 Ausbau/Einbau Blitzschutz Fachgerechter Ausbau der vorhandenen Blitzschutzanlage im Bereich des neu zu errichtenden Glasdaches, einschließlich Lösen, Abklemmen und temporärer Sicherung der Leitungen.
Dokumentation des vorhandenen Leitungs- und Erdungssystems zur späteren normgerechten Wiederherstellung.
Wiedereinbau / Neuverlegung der Blitzschutzleitungen nach Abschluss der Dacharbeiten gemäß den gültigen Normen (z. B. DIN EN 62305 und DIN 18014).
Anpassung und Wiederherstellung aller Anschlusspunkte, Halterungen und Befestigungselemente.
Bereitstellung aller erforderlichen Materialien, Halterungen und Verbindungselemente.
Entsorgung von nicht wiederverwendbaren Altmaterialien.
Menge: 4 Stück Blitzschutzfahnen, zu demontieren an den 4 Ecken des Glasdachs. inkl. ca. 6,00m Blitzschutzleiter ausbauen und wieder einbauen
03.__.0004
Ausbau/Einbau Blitzschutz
P
1,00
psch
04 Neubau Schalung und Abdichtung
04
Neubau Schalung und Abdichtung
04.__.0001 Schalung liefern und einbauen Dachschalung aus Nadelholz liefern und fachgerecht auf der vorhandenen Dachkonstruktion einbauen.
Ausführung als geschlossene Schalung aus sägerauen Nadelholz-Schalungsbrettern, Holzfeuchte und Sortierung gemäß den Anforderungen der DIN und VOB/C. Bretter dicht gestoßen verlegen und auf der Unterkonstruktion befestigen.
Einschließlich Zuschneiden, Anarbeiten an Durchdringungen, Dachflächenfenster, Grate, Kehlen und Anschlüsse, aller erforderlichen Befestigungsmittel sowie sämtlicher Nebenleistungen für eine gebrauchsfertige Ausführung.
Ausführung: Schalungsbretter d = 24 mm, Nadelholz, Güteklasse nach Norm.
Abrechnung: nach tatsächlich eingebauter Schalungsfläche.
Einheit: m²
04.__.0001
Schalung liefern und einbauen
25,00
m²
04.__.0002 Senkrechter Abschluss, MDF-Platte liefern u. einbauen Senkrechter Abschluss, MDF-Platte liefern u. einbauen, zwischen OK Schalung und Rand Glasdach;
Senkrechten Abschluss im Bereich des Anschlusses zwischen Glasdachkonstruktion und Dachkonstruktion herstellen;
Liefern und fachgerechtes Montieren einer senkrechten Abschlussplatte aus feuchtebeständiger MDF-Platte (MDF.H gemäß DIN EN 622-5), Dicke ___ mm, als geschlossene Anschlussebene vor der bestehenden Stahlkonstruktion des Glasdaches.
Die Platte ist lot- und fluchtgerecht auszurichten, passgenau zuzuschneiden und dauerhaft an der vorhandenen Unterkonstruktion zu befestigen. Sämtliche Stoß-, Eck- und Anschlussbereiche sind dicht schließend auszubilden. Die Oberfläche muss eben und für die nachfolgende Ausführung der außenliegenden Wärmedämmung und Abdichtung geeignet sein.
Leistungsumfang einschließlich:
Aufmaß vor Ort,Zuschnitt und Anpassung an die vorhandene Stahlkonstruktion,Herstellung sämtlicher Ausschnitte und Ausklinkungen,erforderlicher Unterfütterungen und Distanzstücke,Befestigungsmittel aus korrosionsbeständigem Materialaller Neben-, Hilfs- und Befestigungsarbeiten,vollständige, funktionsfähige Montage gemäß VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik.
Abrechnung: je m²
04.__.0002
Senkrechter Abschluss, MDF-Platte liefern u. einbauen
9,00
m²
04.__.0003 Wärmedämmung Dachrandanschluss Liefern und Herstellen einer Wärmedämmung im Bereich des Anschlusses der bestehenden Stahlkonstruktion des Glasdaches an die neu herzustellende Holzdachkonstruktion.
Dämmstoff entsprechend den vorhandenen Anschlussgeometrien passgenau zuschneiden und im Bereich des Dachrandabschlusses hohlraumfrei, dicht gestoßen und dauerhaft formschlüssig einbauen. Die Dämmung ist zur Minimierung von Wärmebrücken vollständig an die Stahlkonstruktion, die Holzkonstruktion sowie an die angrenzenden Dämmebenen anzuschließen.
Oberseitig ist die Wärmedämmung für die Aufnahme der Abdichtung höhengleich und tragfähig herzustellen. Anschließend Anschlussabdichtung über der Wärmedämmung als durchgehende, regensichere Abdichtung gemäß Abdichtungskonzept herstellen und an die vorhandene Dachabdichtung sowie an die Abdichtung des Glasdaches dauerhaft wasserdicht anschließen.
Leistungsumfang einschließlich:
Aufmaß und Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten,sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs- und Einpassarbeiten,erforderlicher Befestigungs- und Fixierungsmittel,Ausbildung sämtlicher Anschlüsse und Übergänge,Schließen aller Hohlräume zur Vermeidung von Konvektion,Herstellung einer wärmebrückenarmen und luftdichten Anschlussausbildung,aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik.
Ausführung entsprechend den Herstellerangaben der verwendeten Dämm- und Abdichtungssysteme sowie den einschlägigen DIN-Normen.
Material nach Vorschlag Bieter: Bietereintrag / angebotenes Material
Abrechnung: je lfd. m
04.__.0003
Wärmedämmung Dachrandanschluss
18,00
m
04.__.0004 Dachrandanschluss an neues Glasdach inkl. Abdichtung Herstellen eines fachgerechten Dachrand- bzw. Übergangsanschlusses zwischen bestehender Dachabdichtung, und neu errichtetem Glasdach.
- Reinigung und Vorbereitung der Anschlussbereiche an der vorhandenen Dachfläche
- Zuschneiden und Aufbringen eines geeigneten Abdichtungsstreifens (z. B. Polymerbitumen, KSK-Bahn oder EPDM - je nach Bestand und Vorgabe)
- Hochführen der Abdichtung an die Stahl-/Glas-Unterkonstruktion gemäß Herstellerangaben und DIN 18531
- Ausbildung des Anschlusses an den seitlichen und oberen Rändern des Glasdaches
- Einbau von Voranstrich/Primer, falls erforderlich
- Ausbildung einer schlagregendichten, dauerhaft elastischen Anschlussfuge (z. B. MS-Polymer) im Übergangsbereich
- Funktionskontrolle und Abnahme mit Bauleitung
Besondere Hinweise:
- Alle Anschlüsse wind- und regensicher nach Fachregelwerk des ZVDH
- Materialwahl abgestimmt auf vorhandene Dachabdichtung
- Kompatible Abdichtungsstoffe sicherstellen
Gesamtlänge der vier Außenkanten:
ca. 18,00m
04.__.0004
Dachrandanschluss an neues Glasdach inkl. Abdichtung
18,00
m
04.__.0005 Bitumenbahnen 2-lagig, liefern und einbauen Dachabdichtungs-Oberlage aus Polymerbitumen-Schweißbahn
liefern und einbauen;
inkl. Befestigung auf der Schalung und Befestigungsmitteln;
mindestens Dachbahn DIN 52143 V 13 besandet oder beschiefert
Untergrund : Holzschalung, Randabschluss Angeb. Fabrikat : Ausführung:
Verlegung alternativ vom First zur Traufe
oder parallel zur Traufe:
Überdeckung der Bahnen mindestens 80mm
Einbauort: Dachbereich, bis Anschlussbereich Konstruktion Dachrand; Die Gesamte Konstruktion des Glasdaches und Dachrandabschluss inkl. neuer Randdämmung soll dicht sein;
04.__.0005
Bitumenbahnen 2-lagig, liefern und einbauen
48,00
m²
04.__.0006 Abschließende Arbeiten Ausführen sämtlicher abschließender Arbeiten nach Einbau des Glasdachs einschließlich Kontrolle, Nacharbeiten und Reinigung des Arbeitsbereichs.
- Sichtkontrolle aller Anschlussbereiche, Dichtungen und Befestigungen auf fachgerechte Ausführung.
- Durchführung erforderlicher Nacharbeiten zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Dichtheit (z. B. Nachziehen von Befestigungen, Nacharbeiten an Abdichtungen).
- Wiederherstellung angrenzender Dachflächen im Übergangsbereich zum Bestand.
- Entfernen sämtlicher Schutzabdeckungen, Baustoffreste und Verpackungsmaterialien.
- Grobreinigung des Arbeitsbereichs einschließlich Entsorgung aller anfallenden Materialien.
- Dokumentation besonderer Feststellungen oder Restpunkte und Übergabe an den Auftraggeber.
04.__.0006
Abschließende Arbeiten
P
1,00
psch
05 Zimmerarbeiten
05
Zimmerarbeiten
05.__.0001 Gratsparren kürzen Vorhandene Firstsparren/Gratsparren im Zuge der Dacharbeiten auf das erforderliche Maß fachgerecht kürzen. Einschnitte rechtwinklig und sauber ausführen, Schnittflächen nachbearbeiten und für den nachfolgenden Anschluss der Dachkonstruktion vorbereiten.
Einschließlich aller erforderlichen Ausmessungen, Anrisse, Arbeitsgerüste, Hebe- und Transportleistungen innerhalb der Baustelle sowie der Aufnahme und Entsorgung des anfallenden Verschnittmaterials.
Die statische Funktion der angrenzenden Konstruktion ist während der Arbeiten sicherzustellen. Erforderliche temporäre Abstützungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
05.__.0001
Gratsparren kürzen
4,00
St
05.__.0002 Firstsparren kürzen Vorhandene Firstsparren/Gratsparren im Zuge der Dacharbeiten auf das erforderliche Maß fachgerecht kürzen. Einschnitte rechtwinklig und sauber ausführen, Schnittflächen nachbearbeiten und für den nachfolgenden Anschluss der Dachkonstruktion vorbereiten.
Einschließlich aller erforderlichen Ausmessungen, Anrisse, Arbeitsgerüste, Hebe- und Transportleistungen innerhalb der Baustelle sowie der Aufnahme und Entsorgung des anfallenden Verschnittmaterials.
Die statische Funktion der angrenzenden Konstruktion ist während der Arbeiten sicherzustellen. Erforderliche temporäre Abstützungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
05.__.0002
Firstsparren kürzen
2,00
St
05.__.0003 Gebinde verschieben Vorhandenes Dachgebinde (Sparrenpaar mit zugehörigen Konstruktionsteilen) im Zuge der Umbauarbeiten lösen und auf die, in den Ausführungsunterlagen vorgegebene Lage, verschieben.
einschließlich aller erforderlichen Ausmessungs-, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten, Herstellen und Lösen temporärer Aussteifungen und Abstützungen, Nacharbeiten an Anschlüssen sowie Wiederherstellung der statisch und konstruktiv erforderlichen Verbindungen.
Anfallender Verschnitt ist aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Standsicherheit der Konstruktion ist während der gesamten Ausführungszeit sicherzustellen.
05.__.0003
Gebinde verschieben
2,00
St
05.__.0004 Sparren anschließen Vorhandenen bzw. neu eingebauten Firstsparren an die bestehende Dachkonstruktion fachgerecht anschließen. Anschluss entsprechend den Ausführungsunterlagen herstellen, einschließlich aller erforderlichen Anpassungs-, Ausrichtungs- und Befestigungsarbeiten.
Einschließlich Herstellen der erforderlichen Holzverbindungen, Einbau von zugelassenen Verbindungsmitteln (Schrauben, Bolzen, Winkel, Laschen o. Ä.), Nacharbeiten an angrenzenden Bauteilen sowie aller Nebenleistungen zur kraftschlüssigen und dauerhaft standsicheren Verbindung.
Verschnittmaterial aufnehmen und fachgerecht entsorgen.
05.__.0004
Sparren anschließen
6,00
St
05.__.0005 Sparren ausbauen u. wieder einbauen, Einbringöffnung Stahlträger Vorhandene Sparren der Dachkonstruktion im Bereich der Einbringöffnung für Stahlträger gemäß Planung Satiker und statischen Vorgaben abschnittsweise aufnehmen.
Hierzu je 7 Sparren links und rechts der Einbringöffnung auf einer Länge von ca. 1,30 m einschließlich Lösen der vorhandenen Verbindungen, Ausbauen, Kennzeichnen, Zwischenlagern und Schutz der auszubauenden Bauteile.
Nach erfolgter Montage der Stahlträger die aufgenommenen Sparren in ursprünglicher Lage und Höhenlage wieder einbauen, ausrichten und kraftschlüssig mit der bestehenden Dachkonstruktion verbinden.
Einschließlich aller erforderlichen Anpassungsarbeiten, Nacharbeiten an den Anschlüssen, Lieferung und Einbau erforderlicher Verbindungsmittel sowie Ersatz nicht wiederverwendbarer Befestigungsmittel.
Menge: 14 Sparren
Ausbaulänge je Sparren: ca. 1,40 m
05.__.0005
Sparren ausbauen u. wieder einbauen, Einbringöffnung Stahlträger
14,00
St
06 Dokumentation
06
Dokumentation
06.__.0001 Dokumentation Dokumentation der Maßnahmen zur Vorlage bei der
Denkmalbehörde
Im Rahmen : "Anforderungen an eine Bestandsdokumentation
in der Baudenkmalpflege" / Graues Heft des BLDAM
Umfang
Inhaltsverzeichnis
1.1 Titel- und Projektdatenblatt mit Metadaten
Zusammenfassung (1 Seite)
1.2 Aufgabenstellung
1.3 Fotodokumentation mit Gesamtaufnahmen und ca.
20 vergleichbaren Vor- und Endzuständen (inkl.
Farbkarte und Maßstab) inkl einer Bildbeschreibung und Lokalisierung.
- Beilegung aller Technischen Merkblätter
Die Dokumentation ist parallel zur Ausfu¨hrung der
Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.
Die Fotos des Vorzustandes sind nach Aufforderung durch
den Bauherrn in Form einer Zwischenkontrolle
vorzulegen, mindestens mit Abgabe der
Schadenskartierung.
Spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Ausfu¨hrung ist
die Dokumentation zu u¨bergeben.
06.__.0001
Dokumentation
P
1,00
psch
07 Stundensätze Dachdecker
07
Stundensätze Dachdecker
Hinweis Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Der Umfang ist vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung!
Hinweis
07.__.0001 Stundensatz Meister, Dachdecker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Dachdecker Meister
07.__.0001
Stundensatz Meister, Dachdecker
1,00
h
07.__.0002 Stundensatz Fachwerker, Dachdecker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Dachdecker Fachwerker
07.__.0002
Stundensatz Fachwerker, Dachdecker
1,00
h
07.__.0003 Stundensatz Helfer, Dachdecker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Dachdecker Helfer
07.__.0003
Stundensatz Helfer, Dachdecker
1,00
h