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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projekt: Quartiersentwicklung Ziegeleigelände Frickenhausen, hier: Neubau einer Kita
Landkreis Esslingen,Gemarkung Frickenhausen, Flur ?, Flurstück 999/7, Straße: Im Geiselrain
Auftraggeber: Strenger Holding GmbH, vertreten durch Herrn Dr. T. Koch, Karlstraße 8/1, 71638 Ludwigsburg
Gebäudedaten
Gebäudetyp: 2-geschossiger Kindergarten, offene Bauweise
Gebäudeklasse: 3 - Sonderbau
Gebäude EG /1.OG LxB: ca. 14,50 x 37,10 m
Höhe Attika: ca. 8,40 und 7,40 m über OK Gelände
BGF (R+S): ca. 1.226,00 m2
BRI: ca. 4.360,00 m3
Art der Nutzung
Die Anlage wird als öffentlich betriebener Kindergarten mit 4 Gruppen konzipiert und genutzt.
Lage und Zuwegungen
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, Im Geiselrain, der Stadt Frickenhausen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Straßen.
Beschreibung
Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um einen zweigeschossigen Kindergarten.
Konstruktion: Es handelt sich um ein Gebäude in Massivbauweise (Mauerwerk/Stahlbeton). Die tragenden Innenwände werden zum Teil in Mauerwerk – zum Teil aus Stahlbeton gem. Angaben Statik hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Metallständerwänden geplant.
Aufgrund des Bemessungswasserstandes wird lediglich die Aufzugsunterfahrt in WU-Bauweise ausgeführt. Der Bemessungswasserstand liegt bei ca. 323 mNN und somit knapp unterhalb der Unterkante Aufzugsunterfahrt.
Fassade: Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Außenputz (Dämmstärken gem. GEG-Nachweis). Putzfarben gem. Farbkonzept Kita.
Fenster: Die Fenster (ausgenommen Nord) von Aufenthaltsräumen erhalten außenliegende Jalousien als Sonnenschutz und zur Verdunkelung der Ruheräume.
Dach: Die Flachdachkonstruktion erhält eine extensive Dachbegrünung und ist für PV-Module vorgerüstet.
Die Attika des Kopfbaus erhält aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen eine überhöhte Attika. Die Höhe der Attika wird auf „Brüstungshöhe“ reduziert. Auf Sekuranten kann in diesem Bereich verzichtet werden.
Abweichend von der DIN 18351 und Flachdachrichtlinie wird das Flachdach, auf Wunsch des Bauherrn, gefällelos / mit Nullgefälle ausgeführt.Eine Haftungsfreistellung hierzu wird seitens AG gesondert formuliert und erteilt.
Decken: Die Decken werden als Filigranplatten geplant. Die Decken werden, ausgenommen Nebenräume, mit teilweise akustisch wirksamen Rasterdecken abgehängt. Die Schallschutzanforderungen werden seitens Bauphysik festgelegt und geprüft.
Stahlbau: Der Balkon als 2.Rettungsweg (Rettungsbalkon) wird als eigenständige Stahlkonstruktion auf Stützen vor dem Gebäude geplant. Die Konstruktion und Geländer werden als verzinkt, der Boden wird mit massiven Platten auf Stahl UK weiter geplant.
Türen: Außentüren und Fenstertüren werden, sofern aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Brandschutzes erforderlich, schwellenlos geplant.
Sanitärräume: Die Sanitärräume, Technikraum und Küchenbereiche mit Lager erhalten einen Fliesenbelag. Alle anderen Räume erhalten einen Linoleumbelag.
Haustechnik/Lüftung: Von der Haustechnik ist, über die mechanische Entlüftung von innenliegenden Räumen, eine Teil-Lüftungsanlage zur Grundluftversorgung vorgesehen.
Freianlagen: Die Freiflächengestaltung samt Nutzungskonzept mit Spielzonen, Nebengebäuden, Rampe, Außentreppe und Einzäunung ist aus der Freiflächen-Fachplanung übernommen.
Baustellenumfeld
Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche
Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten
Anlieferung/Logistik
Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG
Durchfahrtbeschränk.: keine
Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen
Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit
Erschließung/Medien
Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen.
Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen. Der Hausanschlussraum für Wasser und Nahwärme und die Elektrohausanschlüsse befinden sich im Technikraum (EG).
Anforderungen hierzu sind der Beschreibung in KGR 400 zu entnehmen.
Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können.
Baustrom/Bauwasser
Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren.
Bauabfälle
Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen.
Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig.
Gerüste
Bauseitig wird ein Fassadengerüst mit Dachfanggerüst ausgeschrieben u. zur Verfügung gestellt. Alle weiteren benötigten Gerüststellungen sind AN-seitig zu berücksichtigen u. einzukalkulieren.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV)
1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat.
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.).
Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch.
Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich.
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.2 Prüfpflichten AN
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen.
Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere
etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen;
sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen;
zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind.
1.3 Geschuldeter Leistungsumfang
Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen.
Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen.
Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe.
Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet:
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen.
Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen.
Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen.
Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis.
Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 SiGeKo
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen.
Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen
Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen
Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- ggf. Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten
- Angabe der Namen der Ersthelfer
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben.
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen.
Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt.
Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen.
Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN.
Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet.
Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren.
Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen.
Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten.
Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen.
In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet:
Zwischenlagerung;
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss;
Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle;
Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WC-Anlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Trockenbauarbeiten ZTV Trockenbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
IVD-Merkblatt Nr. 16
Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen -
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 3
Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog-. Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 5
Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau. Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung. Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 8
Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau-Gütesicherung. Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden. Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden. Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Für Flächen mit Oberflächen von Gipsplatten oder Gipsfaserplatten in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die erhöhten Anforderungen für Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 Tabelle 3 DIN 18202.
(Erläuterung: Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, gelten die Standardanforderungen nach Zeile 6 Tabelle 3 DIN 18202.)
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Dispersionsfarbe
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Dispersionsfarbe
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.
Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens. Eine gegenüber dem Doppelboden höher liegende Estrichfläche ist unzulässig.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Trockenbauarbeiten
01 Wände
01
Wände
01.01 GK-Montagewand, CW75/125, 2x12,5 Gipsplatten-Montagewand, nicht tragend, bestehend aus:
einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschl.
Anschlussdichtung an andere Bauteile, beidseitiger Beplankung
mit Gipsplatten, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung
an andere Bauteile.
Oberflächenausbildung in Qualitätsstufe Q2. Fugenbewehrung
gemäß Herstellerangaben.
Plattenförmige Dämmschicht aus Mineralwolle, dicht und abgleitsicher
im Zwischenraum eingebaut.
Profile: CW/UW 75
Beplankung je Seite: 2 x 12,5 mm GKB
Plattentyp: A
Brandverhalten Platte: A2-s1,d0
Dämmung: Mineralwolle, MW
Dämmdicke: 60 mm
Anwendung: WTR
Brandverhalten Dämmung: A1
Längenbezogener Strömungswiderstand: mind. 5 kPa*s/m²
Schalldämmungmindestens: Rw,R 53 dB
Feuerwiderstandsklasse: F30
Wanddicke: 125 mm
Wandhöhe: bis 3,30 m ab OK Rohfußboden
Fabrikat: System Knauf W112 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.01
GK-Montagewand, CW75/125, 2x12,5
153,00
m²
01.02 GK-Montagewand, CW75/125, 2x12,5, F90 Beplankung je Seite: 2 x 12,5 mm GKF
Plattentyp: DF
Schmelzpunkt Dämmstoff : 1000 °C
Feuerwiderstandsklasse: F90
Einbauort: EG, Technik
Fabrikat: System Knauf W112 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.02
GK-Montagewand, CW75/125, 2x12,5, F90
W
28,00
m²
01.03 GK-Montagewand, CW50/100, 2x12,5 Profile : CW/UW 50
Dämmdicke: 40 mm
Wanddicke: 100 mm
Schalldämmungmindestens: Rw,R 52 dB
Fabrikat: System Knauf W112 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.03
GK-Montagewand, CW50/100, 2x12,5
W
8,00
m²
01.04 GK-Montagewand, CW100/150, 2x12,5 Profile : CW/UW 100
Dämmdicke: 80 mm
Wanddicke: 150 mm
Fabrikat: System Knauf W112 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.04
GK-Montagewand, CW100/150, 2x12,5
W
16,00
m²
01.05 GK-Montagewand, CW125/175, 2x12,5 Profile : CW/UW 125
Dämmdicke: 80 mm
Wanddicke: 175 mm
Fabrikat: System Knauf W112 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.05
GK-Montagewand, CW125/175, 2x12,5
W
73,00
m²
01.06 GK-Installationswand 2xCW50/≥155, 2x12,5 Gipsplatten-Installationswand, nicht tragend, bestehend aus:
Doppelständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschl.
Anschlussdichtung an andere Bauteile, beidseitiger Beplankung
mit Gipsplatten, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung
an andere Bauteile. Ständer durch Laschen zug- u. druckfest
verbunden.
Oberflächenausbildung in Qualitätsstufe Q2. Fugenbewehrung
gemäß Herstellerangaben.
Plattenförmige Dämmschicht aus Mineralwolle, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut.
Profile: 2 x CW/UW 50
Beplankung je Seite: 2 x 12,5 mm GKB
Plattentyp: A
Brandverhalten Platte : A2-s1,d0
Dämmung: Mineralwolle, MW
Dämmdicke: 40 mm
Anwendung: WZ
Brandverhalten Dämmung: A1
Längenbezogener Strömungswiderstand: mind. 5 kPa s/m²
Schalldämmungmindestens: Rw,R 52 dB
Feuerwiderstandsklasse: nicht gefordert
Wanddicke: ≥155 mm bis 350 mm
Wandhöhe: bis 3,30 m ab OK Rohfußboden
Fabrikat: System Knauf W116 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.06
GK-Installationswand 2xCW50/≥155, 2x12,5
48,00
m²
01.07 Zulage GKBI 2x12,5 Zulage zur Ausführung der Montagewände in Bädern,
badseitig mit 2 Lagen imprägnierter GK Platten GKBI.
Als Zulage zur GK Wand.
Einbauort: Küche u. Dusch- oder Badebereiche
Plattenstärke: 2 x 12,5mm
01.07
Zulage GKBI 2x12,5
125,00
m²
01.08 Wandende freistehend, Montagewand, d:100 mm Beplankung von freistehenden Wandenden in Montagewänden,
mit Plattenstreifen gemäß Wandposition. Inkl. Endprofil,
Kantenschutzprofilen und Verspachtelung der Anschlüsse.
Wanddicke : 100 mm
01.08
Wandende freistehend, Montagewand, d:100 mm
4,00
m
01.09 Türöffnung, Montagewand, MW 175 mm, 1260/2135 mm Türöffnung in Gipskarton Montagewand mit Türpfosten aus
UA-Ständerprofilen, inkl. aller erforderlichen Verstärkungs-
profile sowie Sturzprofil und Fußwinkel herstellen.
Bauöffnungsmaße : bis 1260/2135 mm
Fußbodenhöhe: bis ca. 18 cm
Fertigwanddicke : bis 175 mm
01.09
Türöffnung, Montagewand, MW 175 mm, 1260/2135 mm
7,00
St
01.10 Türöffnung, Montagewand, bis MW 175 mm, 2635/2135 mm Türöffnung in Gipskarton Montagewand mit Türpfosten aus
UA-Ständerprofilen, inkl. aller erforderlichen Verstärkungs-
profile sowie Sturzprofil und Fußwinkel herstellen.
Bauöffnungsmaße : von 2010/2135 bis 2635/2135 mm
Fußbodenhöhe: bis ca. 18 cm
Fertigwanddicke : bis 175 mm
01.10
Türöffnung, Montagewand, bis MW 175 mm, 2635/2135 mm
W
2,00
St
01.11 Türöffnung, Montagewand, bis MW 175 mm, Leibung Inkl. Beplankung der Leibungen und Sturz mit
Plattenstreifen gemäß Wandposition. Inkl. Endprofil,
Kantenschutzprofilen und Verspachtelung der Anschlüsse.
Bauöffnungsmaße : von 2010/2135 bis 2635/2135 mm
01.11
Türöffnung, Montagewand, bis MW 175 mm, Leibung
E
W
1,00
St
01.12 T-Verbindung Montagewand, bis CW125 Starrer Anschluss einer querlaufenden Montagewand an
eine bestehende Montagewand (T-Verbindung), inkl.
Verstärkung mit verzinkten Stahl-Profilen CW 50 bis CW125.
01.12
T-Verbindung Montagewand, bis CW125
30,00
m
01.13 Eckausbildungen Montagewände Eckausbildung von Montagewänden und Anbringung
von verzinkten Eckschutzschienen an die Außenecke,
inkl. Einspachteln in der Qualität gemäß Wandausführung.
01.13
Eckausbildungen Montagewände
10,00
m
01.14 Verstärkungen Oberschränke, h=20 cm Einbau von Verstärkungen im Bereich von Küchen-
oberschränken durch Einbau von sägerauhen
Holzbrettern verschraubt zwischen den GK Standprofilen.
Höhe Brett : 200 mm
Stärke Brett: 25 mm
01.14
Verstärkungen Oberschränke, h=20 cm
23,00
m
01.15 Aussparung, GK-Wand, bis 0,5 m² Aussparung für Durchführungen in vorgenannten Montagewänden.
Größe:bis 0,5 m²
Die CW Profile sind nach Angabe TGA anzuordnen.
01.15
Aussparung, GK-Wand, bis 0,5 m²
11,00
St
01.16 Aussparung, GK-Wand, bis 1 m² Aussparung für Durchführungen in vorgenannten Montagewänden.
Größe:bis 1 m²
Die CW Profile sind nach Angabe TGA anzuordnen.
01.16
Aussparung, GK-Wand, bis 1 m²
E
1,00
St
01.17 Rundloch Montagewände, bis 50 mm Rundlöcher in Montagewände aus Gipskartonplatten durch
alle Beplankungslagen bohren. Durchmesser bis 50 mm.
01.17
Rundloch Montagewände, bis 50 mm
27,00
St
01.18 Rundloch Montagewände, bis 100 mm Durchmesser bis 100 mm.
01.18
Rundloch Montagewände, bis 100 mm
W
45,00
St
01.19 Rundloch Montagewände, bis 200 mm Durchmesser bis 200 mm.
01.19
Rundloch Montagewände, bis 200 mm
W
6,00
St
02 Vorsatzschalen
02
Vorsatzschalen
02.01 GK-Vorsatzschale,V-CW50/75, 2x12,5, MW40 Gipsplatten-Vorsatzschale / Schachtverkleidunng für Wände,
mit Ständerwerk aus freistehenden verzinkten Stahlprofilen,
einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile, Beplankung
mit Gipsplatten, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung
an andere Bauteile.
Oberflächenausbildung in Qualitätsstufe Q2. Fugenbewehrung
gemäß Herstellerangaben.
Plattenförmige Dämmschicht aus Mineralwolle, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut.
Profile:CW/UW 50
Beplankung:2 x 12,5 mm GKB
Plattentyp :A
Brandverhalten Platte :A2-s1,d0
Dämmung:40 mm Mineralwolle
Anwendung:WTR
Längenbezogener Strömungswiderstand: mind. 5 kPa*s/m²
Brandverhalten Dämmung: A2-s1,d0
Wanddicke: 75 mm
Wandhöhe:bis 3,30 m
Fabrikat: System Knauf W626 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
02.01
GK-Vorsatzschale,V-CW50/75, 2x12,5, MW40
99,00
m²
02.02 Schachtabkofferung, 2-seitig, 2x12,5 Als zweiseitige Abkofferung in Raumecke.
Inkl. Eckausbildung und Anbringung von
verzinkter Eckschutzschiene an die Außenecke.
Profile: CW/UW 50, Rand-Winkelprofile
Schachtabwicklung: bis 60 cm
Schachthöhe :bis 3,30 m
02.02
Schachtabkofferung, 2-seitig, 2x12,5
W
17,00
m
02.03 GKBI-Inst.Vorsatzsch, horiz.Abdeck., 2x12,5 Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, als
Installationswand für Feuchträume, mit horizontaler
Abdeckung der nicht raumhohen Installationswand,
inkl. rückwertiger Verankerung der Vorsatzschale
Ausführung mit imprägnierten Platten und
Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen.
Oberflächenausbildung in Qualitätsstufe Q1
Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Profile : CW/UW 50
Beplankung vertikal und horizontal : 2 x 12,5 mm GKBI
Plattentyp EN 520 : H2
Brandschutzkl. EN 13501 : A2-s1,d0
Tiefe der Vorsatzschale : bis ca. 250 mm
Wandhöhe :bis 1,70 m
Fabrikat: System Knauf W626 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
02.03
GKBI-Inst.Vorsatzsch, horiz.Abdeck., 2x12,5
4,00
m²
02.04 Eckausbildungen Vorsatzschale/Schachtwände Eckausbildung von Vorsatzschalen und Anbringung
von verzinkten Eckschutzschienen an die Außenecke,
inkl. Einspachteln in der Qualität gemäß Wandausführung.
02.04
Eckausbildungen Vorsatzschale/Schachtwände
20,00
m
02.05 Aussparung, Vorsatzschale, bis 0,1 m² Aussparung für Einbauteile in Vorsatzschale
wie Spülkastentaster herstellen.
Größe: bis 0,1 m²
02.05
Aussparung, Vorsatzschale, bis 0,1 m²
18,00
St
02.06 Aussparung, Vorsatzschale, bis 0,5 m² Aussparung für Einbauteile in Vorsatzschale
wie Unterverteilung Heizkreisverteiler herstellen.
Größe: bis 0,5 m².
Die CW Profile sind nach Angabe TGA anzuordnen.
02.06
Aussparung, Vorsatzschale, bis 0,5 m²
E
1,00
St
02.07 Aussparung, Vorsatzschale, bis 1 m² Größe: bis 1 m²
02.07
Aussparung, Vorsatzschale, bis 1 m²
W
1,00
St
02.08 Aussparung, Vorsatzschale, bis ca. 1,5 x 1,2 m Größe: Ca. 1,5 x 1,2 m
02.08
Aussparung, Vorsatzschale, bis ca. 1,5 x 1,2 m
W
6,00
St
02.09 Rundloch Vorsatzschale, bis 50 mm Rundlöcher in Gipskartonplatten der Vorsatzschalen
für Halter, Zu- und Abläufe bohren.
Durchmesser: bis 50 mm
02.09
Rundloch Vorsatzschale, bis 50 mm
250,00
St
02.10 Rundloch Vorsatzschale, bis 150 mm Durchmesser: bis 150 mm
02.10
Rundloch Vorsatzschale, bis 150 mm
W
55,00
St
02.11 Revisionsklappe 20 x 20 cm Einbau von flächenbündigen Revisionsklappen
mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Metallblech,
mit verdecktem Verschluss- und Scharniersystem,
beplankt mit Gipsplatten, inkl. Herstellen der Öffnung
und aller Zubehörteile.
Fabrikat: System Knauf Revo oder gleichwertig.
Größe: 200 x 200 mm
Angebotenes Fabrikat:
02.11
Revisionsklappe 20 x 20 cm
12,00
St
02.12 Wandabsorber Wandabsorber mit Textiloberfläche liefern
und einbauen. Als Pinnwand geeignet.
Verdeckte Montage, einfache Demontierbarkeit.
Absaugbar und feucht abwischbar.
Baustoffklasse Absorbermaterial: A2-s1, d0
Schallabsorptionsklasse:A gem. DIN EN ISO 354
Geforderter Alpha-W-Wert: 0,90
Einbauort: Je Gruppenraum 8 qm
Format bxh: 2,50 x 1,60 m
Montageuntergrund: KS-Mauerwerk verputzt
Textil: Wolle, Farbe nach Wahl des AG
Fabrikat: Fa. GFAG, WPO T, oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
02.12
Wandabsorber
32,00
m²
03 Decken
03
Decken
03.01 Mineralfaser-Rasterdecke 62,5x62,5 cm Rasterdecke, abgehängt, bestehend aus:
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen
mit höhengleichen Sichtflächen an der bestehenden
geraden Stahlbetondecke mit Abhängern befestigt
und mit eingelegten herausnehmbaren Mineralplatten,
feuchtigkeitsbeständig und schimmelresistent.
Raster : 62,5 x 62,5 cm
Oberflächenfarbe : weiß
Brandverhalten : A2-s1,d0
Alpha-W-Wert : 0,9
Abhängehöhe : 35 cm
Rohdeckenhöhe: bis 3,30 m ab OK Rohfußboden
Fabrikat: OWAcoustic premium Sinfonia, oder glw.
Angebotenes Fabrikat:
03.01
Mineralfaser-Rasterdecke 62,5x62,5 cm
834,00
m²
03.02 Zulage: Höhe > 3,50m, Treppenhaus Zulage zu vorgenannter Position:
Rohdeckenhöhe von 3,30 bis ca. 6,80 m
ab OKR Rohboden EG bzw. Treppenlauf.
Einbauort: GK-Decke über 1.OG im Treppenhaus.
03.02
Zulage: Höhe > 3,50m, Treppenhaus
P
1,00
psch
03.03 Rundloch Abhangdecke, bis 100 mm Bohrungen für Einbauteile in Rasterdecke
wie Tellerventile, Deckenleuchten, Präsenzmelder.
Größe:bis 100 mm
03.03
Rundloch Abhangdecke, bis 100 mm
22,00
St
03.04 Rundloch Abhangdecke, bis 250 mm Größe:bis 250 mm
03.04
Rundloch Abhangdecke, bis 250 mm
W
202,00
St
03.05 Rundloch Abhangdecke, bis 450 mm Größe:bis 450 mm
03.05
Rundloch Abhangdecke, bis 450 mm
W
34,00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
04.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.02
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
04.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.03
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
04.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.04
Stundensatz Bauhelfer
E
1,00
h
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