Rohrrahmenelemente
Frickenhausen_KITA
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projekt: Quartiersentwicklung Ziegeleigelände Frickenhausen, hier: Neubau einer Kita Landkreis Esslingen,Gemarkung Frickenhausen, Flur ?, Flurstück 999/7, Straße: Im Geiselrain Auftraggeber:   Strenger Holding GmbH, vertreten durch Herrn Dr. T. Koch, Karlstraße 8/1, 71638 Ludwigsburg Gebäudedaten Gebäudetyp: 2-geschossiger Kindergarten, offene Bauweise Gebäudeklasse: 3 - Sonderbau Gebäude EG /1.OG LxB: ca. 14,50 x 37,10 m Höhe Attika: ca. 8,40 und 7,40 m über OK Gelände BGF (R+S): ca. 1.226,00 m2 BRI: ca. 4.360,00 m3 Art der Nutzung Die Anlage wird als öffentlich betriebener Kindergarten mit 4 Gruppen konzipiert und genutzt. Lage und Zuwegungen Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, Im Geiselrain, der Stadt Frickenhausen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Straßen. Beschreibung Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um einen zweigeschossigen Kindergarten. Konstruktion: Es handelt sich um ein Gebäude in Massivbauweise (Mauerwerk/Stahlbeton). Die tragenden Innenwände werden zum Teil in Mauerwerk – zum Teil aus Stahlbeton gem. Angaben Statik hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Metallständerwänden geplant. Aufgrund des Bemessungswasserstandes wird lediglich die Aufzugsunterfahrt in WU-Bauweise ausgeführt. Der Bemessungswasserstand liegt bei ca. 323 mNN und somit knapp unterhalb der Unterkante Aufzugsunterfahrt. Fassade: Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Außenputz (Dämmstärken gem. GEG-Nachweis). Putzfarben gem. Farbkonzept Kita. Fenster: Die Fenster (ausgenommen Nord) von Aufenthaltsräumen erhalten außenliegende Jalousien als Sonnenschutz und zur Verdunkelung der Ruheräume. Dach: Die Flachdachkonstruktion erhält eine extensive Dachbegrünung und ist für PV-Module vorgerüstet. Die Attika des Kopfbaus erhält aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen eine überhöhte Attika. Die Höhe der Attika wird auf „Brüstungshöhe“ reduziert. Auf Sekuranten kann in diesem Bereich verzichtet werden. Abweichend von der DIN 18351 und Flachdachrichtlinie wird das Flachdach, auf Wunsch des Bauherrn, gefällelos / mit Nullgefälle ausgeführt.Eine Haftungsfreistellung hierzu wird seitens AG gesondert formuliert und erteilt. Decken: Die Decken werden als Filigranplatten geplant. Die Decken werden, ausgenommen Nebenräume, mit teilweise akustisch wirksamen Rasterdecken abgehängt. Die Schallschutzanforderungen werden seitens Bauphysik festgelegt und geprüft. Stahlbau: Der Balkon als 2.Rettungsweg (Rettungsbalkon) wird als eigenständige Stahlkonstruktion auf Stützen vor dem Gebäude geplant. Die Konstruktion und Geländer werden als verzinkt, der Boden wird mit massiven Platten auf Stahl UK weiter geplant. Türen: Außentüren und Fenstertüren werden, sofern aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Brandschutzes erforderlich, schwellenlos geplant. Sanitärräume: Die Sanitärräume, Technikraum und Küchenbereiche mit Lager erhalten einen Fliesenbelag. Alle anderen Räume erhalten einen Linoleumbelag. Haustechnik/Lüftung: Von der Haustechnik ist, über die mechanische Entlüftung von innenliegenden Räumen, eine Teil-Lüftungsanlage zur Grundluftversorgung vorgesehen. Freianlagen: Die Freiflächengestaltung samt Nutzungskonzept mit Spielzonen, Nebengebäuden, Rampe, Außentreppe und Einzäunung ist aus der Freiflächen-Fachplanung übernommen. Baustellenumfeld Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten Anlieferung/Logistik Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG Durchfahrtbeschränk.: keine Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit Erschließung/Medien Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen. Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen. Der Hausanschlussraum für Wasser und Nahwärme und die Elektrohausanschlüsse befinden sich im Technikraum (EG). Anforderungen hierzu sind der Beschreibung in KGR 400 zu entnehmen. Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können. Baustrom/Bauwasser Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren. Bauabfälle Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen. Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV) 1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat. Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind. Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.). Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss. Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend. Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch. Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.2 Prüfpflichten AN Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen. Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen; sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen; zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind. 1.3 Geschuldeter Leistungsumfang Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze. Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen. Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten: Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen. Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe. Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet: alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen. Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind. 1.4 Nebenangebote Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen. Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen. Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis. Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers  / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil. 1.5 SiGeKo Der SiGeKo wird durch den AG gestellt. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen. Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - ggf. Baustelleneinrichtungsplan - Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - Unterweisungsnachweis der Beschäftigten - Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft - Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten - Angabe der Namen der Ersthelfer - Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen. 1.6 Baustelleneinrichtung Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen. Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt. Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen. Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN. Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet. Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren. Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen. Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten. Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen. In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet: Zwischenlagerung; Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss; Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle; Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WCAnlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Metallbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die technischen Regeln des Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke: Fachregelwerk Metallbauerhandwerk Konstruktionstechnik, Grundlagen und Metallbauarbeiten Die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau (DASt) Die Merkblätter des Stahl-Informations-Zentrums bzw. der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei ArbStättV Arbeitsstättenverordnung DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18360 Metallbauarbeiten DIN EN ISO 12944 Beschichtungsstoffe -Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme DIN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau DIN 1055 Lastannahmen für Bauten DIN 24531 Roste als Stufen DIN 24537 Roste als Bodenbelag DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 6834-1 Strahlenschutztüren für medizinisch genutzte Räume - Teil 1: Anforderungen DIN 14094-1 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 1: Ortsfeste Notsteigleitern mit Rückenschutz, Haltevorrichtung, Podeste DIN 14094-2 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern DIN 18111-2 Türzargen - Stahlzargen - Teil 2: Standardzargen für gefälzte Türen in Ständerwerkswänden DIN 18111-3 Türzargen - Stahlzargen - Teil 3: Sonderzargen für gefälzte und ungefälzte Türblätter DIN 18111-4 Türzargen - Stahlzargen - Teil 4: Einbau von Stahlzargen DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung DIN 18799-1 Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen - Teil 1: Steigleitern mit Seitenholmen, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen DIN 18799-2 Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen - Teil 2: Steigleitern mit Mittelholm, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen DIN 24537-1 Roste als Bodenbelag - Teil 1: Gitterroste aus metallischen Werkstoffen DIN 24537-2 Roste als Bodenbelag - Teil 2: Blechprofilroste aus metallischen Werkstoffen DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden - Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers DIN EN 988 Zink und Zinklegierungen - Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-4 Nichtrostende Stähle - Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen DIN EN 10088-5 Nichtrostende Stähle - Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen DIN EN 10210-1 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 1: Allgemeines DIN EN 10210-2 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 2: Technische Lieferbedingungen DIN EN 10210-3 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 3: Grenzabmaße, Maße und statische Werte DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen DIN EN 12635 Tore -  Informationen zur Nutzung DIN EN 13241 Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften DIN EN 13830 Vorhangfassaden - Produktnorm DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN ISO 1163-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen DIN EN ISO 3834-1 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-2 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-3 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-4 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-5 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach ISO 3834-2, ISO 3834-3 oder ISO 3834-4 nachzuweisen DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe DIN EN ISO 5817 Schweißen - Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten DIN EN ISO 8501-1 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 1: Rostgrade und Oberflächenvorbereitungsgrade von unbeschichteten Stahloberflächen und Stahloberflächen nach ganzflächigem Entfernen vorhandener Beschichtungen DIN EN ISO 8501-2 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen DIN EN ISO 8501-3 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 3: Vorbereitungsgrade von Schweißnähten, Kanten und anderen Flächen mit Oberflächenunregelmäßigkeiten DIN EN ISO 8501-4 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in Verbindung mit Hochdruck-Wasserwaschen DIN EN ISO 8503 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen DIN EN ISO 8504 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Verfahren für die Oberflächenvorbereitung DIN EN ISO 13920 Schweißen - Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen - Längen- und Winkelmaße; Form und Lage DIN EN ISO 14713-1 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 1: Allgemeine Konstruktionsgrundsätze und Korrosionsbeständigkeit DIN EN ISO 14713-2 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 2: Feuerverzinken DIN EN ISO 14713-3 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 3: Sherardisieren DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung DIN EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe DIN EN ISO 15609-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißanweisung - Teil 1: Lichtbogenschweißen DIN EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen ISO 16163 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl - Grenzabmaße und Formtoleranzen VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) DGUV Information 208-007 Roste - Auswahl und Betrieb Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI/GUV-I 588-1) DASt-Richtlinie 006 Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt) DASt-Richtlinie 007 Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt) ift-Richtlinie FE-07/1 Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-11/1 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen – Vorbeugung – Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder) Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen. Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 382 Merkblatt 382: Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum, Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 405 Merkblatt 405: Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum MB 434 Merkblatt 434: Wetterfester Baustahl. Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum MB 822 Merkblatt 822: Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei. Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 823 Merkblatt 823: Schweißen von Edelstahl Rostfrei. Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 875 Merkblatt 875: Edelstahl Rostfrei im Bauwesen: Technischer Leitfaden Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 969 Merkblatt 969: Fertigung und Montage von Konstruktionen aus nichtrostendem Stahl – allgemeine Hinweise. Herausgeber: Euro Inox MB 974 Merkblatt 974: Elektropolieren nichtrostender Stähle. Herausgeber: Euro Inox MB 980 Merkblatt 980: Nichtrostende Flachprodukte für das Bauwesen – Erläuterungen zu den Sorten der EN 10088-4. Herausgeber: Euro Inox Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung Putze Beschichtungen Bekleidungen Herausgeber: Bundesverband Porenbeton VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten. Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.03 Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster. Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau – Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau. Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.03 Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. Angaben zur Ausführung Allgemeines Schweisskonstruktionen an bereits verzinkten Bauteilen sind nicht zulässig. Sollten sich während der Montage unvermeidbar erforderliche Schweisstellen ergeben, so sind diese mit Kalkzinkpaste nachzustreichen. Die Schichtdicke muss gem. DIN ISO 1461 mindestens 100 ƒμm betragen. Der Anteil an Zinkstaub als Pigment sollte moglichst > 90 % des Gewichts betragen. Zinksprays sind nicht zulässig. Die notwendige Oberflächenvorbehandlung vor dem Schweissen ist zu berücksichtigen. Schweissnähte sind sorgfältig glattzuschleifen. Geschweisste Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein. Dübel zur Befestigung mussen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Zur Vermeidung von Korrosionsschaden sind unterschiedliche Metalle durch geeignete Isolierstoffe (z.B.-Kunststoff-Folien) zu trennen. Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Anzahl in der Werk- und Montageplanung zu berücksichtigen und auch baulich zur Ausfuhrung zu bringen. Vor Ausführung muss auf der Baustelle ein Aufmaß erstellt werden. Maßtoleranzen, welche die Forderung der DIN 18202 nicht einhalten, sind der Objektüberwachung rechtzeitig bekanntzugeben. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Fenster und Fenstertüren Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.4.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen. Angaben zur Abrechnung Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.4 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Metallbauarbeiten
ZTV Beschlagarbeiten Beschlagarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 1 DIN 18104-2  Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2 DIN 18232 Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung DIN 18267 Fenstergriffe - Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 12051 Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12320 Baubeschläge - Hangschlösser und Hangschlossbeschläge - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen DIN EN 13126-5 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 5: Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern DIN EN 13126-19 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 19: Schiebeverschlüsse (SCD) DIN EN 14648 Schlösser und Baubeschläge - Beschläge für Fensterläden - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 14846 Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Elektromechanische Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster RAL-GZ 607/6 Schutzbeschläge - Gütesicherung. Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2113 Einbruchhemmende Türschilder, Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2156-1 Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2156-2 Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden, Teil 2: Elektronische Schließzylinder. VdS 2159 Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugssysteme, Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2201 Zylinderschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2215 Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT), Planung und Einbau. VdS 2225 Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2386 Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2579 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Verriegelungseinrichtungen, Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2580 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Elektromechanische Antriebe, Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2583 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Pneumatische Öffnungsaggregate, Anforderungen und Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster. VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Beschläge zur Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Der Auftragnehmer hat den Schließplan in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, damit die speziellen Vorstellungen des Auftraggebers berücksichtigt werden können. Der Schließplan darf unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sondern ist so sicher zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, dass jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen ist. Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Beschlagarbeiten
01 Rohrrahmentüren/-fenster
01
Rohrrahmentüren/-fenster
Ausführungsbeschreibung Ausführungsbeschreibung Die in den Leistungspositionen beschriebenen Türen bzw. Elemente und Ausstattungen wie z.B. der Garnituren, Beschläge usw. verstehen sich jeweils möglichst von nur einem Systemhersteller, endfertig als Komplettleistung. Türen in der Ausführung als Drehtüren bzw. gem. LV-Positionangabe, DIN Links und DIN rechts verwendbar. Die Leistungen und Ausführungen sind gem. der nachfolgenden Ausführungsbeschreibung in die einzelnen LV-Positionen einzukalkulieren, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen, Varianten usw. sowie auf Grundlage der Architektenplanung, Türtypenliste, notwendigen Zulassungen, Prüfzeugnisse, ggf. Zustimmungen im Einzelfall usw. Tür-, Elementkonstruktion -    Aluminium-Glas-/Aluminiumblech-Türelemente aus flächenbündiger Aluminium-Profilrahmenkonstruktion, gefälzt, als Sonderkonstruktionen bei technischer Erfordernis aufgrund besonderer Anforderungen, im Profilsystem möglichst in einer einzigen Produkt-, Profilserie -    Angegebene Profildimensionierungen basieren auf einer Vorbemessung oder der Ästhetik. Der Bieter hat diese Vorgaben bzgl. nach statischer Erfordernis sowie gem. besonderer Anforderungen (Einbauteile usw.) zu prüfen und auf Abweichungen in seinem Angebot hinzuweisen -    Profildimensionierungen erfolgen durch den Bieter nach statischer Erfordernis und mit Verstärkungen soweit notwendig, sowie gem. besonderer Anforderungen (Einbauteile usw.) - Füllungen aus Verglasungen, bzw. als Verbundpanneel mit Deckschalen aus gekantetem Alu-Blech, usw. wie nachfolgend beschrieben -    Sichtoberflächen: Pulverbeschichtung, Farbton: Standard/RAL nach Wahl des AG durch Bemusterung - Richtfabrikat: SCHÜCO, Hartmann o.glw. und gem. LV-Positionsangabe. Dichtungen -    3-seitig umlaufendes Dichtungs-Hohlkammerprofil aus EPDM (APTK) bzw. Spezialdichtung gem. besonderer Anforderungen, z.T. dichtschließend im baurechtlichen Sinne - Farbton: passend zum Türelement und nach Wahl des AG - Bodendichtung: absenkbare Bodenabdichtung für alle Türelemente mit Anforderungen z.B. an Schall- und Rauchschutz usw. und gem. LV-Positionsangabe. Verglasungen, Glasfüllungen -    ESG/VSG aus Klarglas (Float) bzw. gem. technischer Erfordernis aufgrund besonderer Anforderungen (z.B. Brandschutz F30, F60, F90, G, Schallschutz, Einbruchschutz, Personensicherheit) - Dicke: Gem. Erfordernis (Statik, besondere Anforderungen, Einbauteile usw.) und gem. LV-Positionsangabe. Bauwerksanschlüsse, Einbausituation - Einbau in GK-Metallständerwände und/oder Massivwände - Befestigungen verdeckt bzw. nicht sichtbar - Umlaufende, vollvolumige Vermörtelung bzw. Hinterfüllung mit Mineralwolle, Baustoffklasse A oder gem. besonderer Anforderungen - Beidseitig umlaufende, dauerelastische, überstreichbare Versiegelungen gemäß Anforderung (z.B. bei Rauchschutztüren) und gem. LV-Positionsangabe. Bauwerksanschlüsse, Einbausituation Fußpunkt Bei 2-flg. Türelementen oder 1-flg. mit feststehendem Seitenteilen ist ggf. zur Stabilität der Türanlage im Fußbodenaufbau ein durchgehendes MSH-Profil über die gesamte Breite der Türanlage vorzusehen. OK Profil liegt auf OK Estrich. Bodenaufbau von ca.16cm-20cm. An diesem Profil werden die feststehenden Seitenteile ggf. zusätzlich befestigt. Dies ist bei den entsprechenden Türen mit einzukalkulieren. Wenn nicht anders angegeben, muss die lichte Durchgangsbreite >/= 900mm betragen. Die lichte Durchgangsbreite bezieht sich auf den Abstand zwischen Innenkante Zarge und dem 90° geöffneten Türblatt
Ausführungsbeschreibung
01.01 Montageplanung Anfertigen der Montage- und Ausführungsplanung aufGrundlage der Ausführungsplanung, des Standsicherheits-nachweises sowie des örtlichen Aufmaßes.Die Ausführungs- und Montageplanung ist zur Freigabedem Planungsbüro vorzulegen. Übergabe der Unterlagen1-fach in Papierform sowie als PDF- und DWG-Datei.
01.01
Montageplanung
P
1,00
psch
01.02 Türelement mit Seitenteil u. Oberlicht, 1-flg., 2260/2750mm Innenliegendes Türelement, 1-flüglig, mit feststehendemSeitenteil und Oberlicht, aus Aluminium-Rohrrahmenprofilen,vollständige Verglasung. Der Wandanschluss ist zu beidenSeiten dauerelastisch abzudichten. Türblatt : VSG-verglast, stumpf einschlagendSeitenteil u. Oberlicht: VSG-verglast, feststehendBeschlag : Edelstahl-Türbänder nach statischer Anforderung,3-dimensional verstellbar, 3 Stück, verdeckt liegend verschraubtAußen-/Innendrücker : Hoppe Rotterdam, Edelstahl gebürstet,Einbauhöhe 850 o. 1050 mm in Absprache mit dem Betreiber u. AG Türschließer: Integrierter Gleitschienen-Obentürschließer, barrierefrei gem. DIN 18040, mit abfallendem Öffnungsmoment, Schließverzögerung u. Öffnungsbegrenzung, Fabrikat Dormakaba ITS 96 oder gleichwertig. Schloß: nicht abschließbar, ohne Öffnung für Schließzylinder Klimaklasse: II Mechan. Beanspruchung :    S Farbe : RAL nach Wahl des AG, pulverbeschichtet Einbausituation: mittig in 125 mm Gipskartonwand Rohbauöffnungsmaß b/h : 2260 x 2750 mm Lichte Öffnungsbreite min. 1,05 m (1. Rettungsweg). Angebotenes Fabrikat Profile :__________________ Angebotenes Fabrikat OTS :____________________
01.02
Türelement mit Seitenteil u. Oberlicht, 1-flg., 2260/2750mm
1,00
St
01.03 Türelement mit Oberlicht, 1610/2750mm, 2-flg., T30-RS-FSA Innenliegendes Türelement, 2-flüglig, mit Oberlicht, ausAluminium-Rohrrahmenprofilen, vollständige Verglasung,mit Brandschutzanforderung u. Feststellanlage mit Wand- haftmagneten. Einschl. Rauchmelder u. Kabelanschluss. Inkl. Fugenverschluss gemäß Zulassung. Der Anschluss der Zarge ist zu beiden Seiten dauerelastisch abzudichten. Brandschutzklasse: T30-Rauchschutztür mit FeststellanlageTürblatt : Brandschutzverglasung, VSG, stumpf einschlagendOberlicht: Brandschutzverglasung, VSG, feststehendBeschlag : Edelstahl-Türbänder nach statischer Anforderung,3-dimensional verstellbar, 3 Stück, verdeckt liegend verschraubtAußen-/Innendrücker : Hoppe Rotterdam, Edelstahl gebürstet,Einbauhöhe 850 o. 1050 mm in Absprache mit dem Betreiber u. AG Türschließer: Gleitschienen-Obentürschließer, barrierefrei gem. DIN 18040, mit abfallendem Öffnungsmoment, Schließverzögerung u. Öffnungsbegrenzung, Fabrikat Dormakaba ITS 93 oder gleichwertig. Schloß: nicht abschließbar, ohne Öffnung für Schließzylinder Klimaklasse: II Mechan. Beanspruchung :    S Farbe : RAL nach Wahl des AG, pulverbeschichtet Absenkbare Bodendichtung: ja Wandöffnungsmaß: 1610/2750 mm Türflügelhöhe: 2125 mm Türflügel symmetrisch geteilt u. beide beidseitig mit Drücker. Einbau seitl. in Stahlbetonwände u. in Sturz als GK-Schürze Einbauort: Flure Angebotenes Fabrikat Profile :__________________ Angebotenes Fabrikat OTS :____________________
01.03
Türelement mit Oberlicht, 1610/2750mm, 2-flg., T30-RS-FSA
2,00
St
01.04 Innenfenster, feststehend, 950/1610mm, 32 dB Feststehendes Innenfenster aus Aluminium-Rohrrahmenprofilen,vollständige Verglasung mit VSG, mit Schallschutzanforderung.Inkl. Fugenverschluss gemäß Zulassung. Der Zargenhohlraum istmit Mineralwolle auszustopfen oder zu vermörteln,der Anschlussder Zarge ist zu beiden Seiten dauerelastisch abzudichten.Klimaklasse: II Schalldämmwert:    R'w,R = 32 dB Einbausituation: 220 mm verputzte Kalksandsteinwand.Die Montage erfolgt außenbündig mit dem Putz zur Flurseite.Farbe : RAL nach Wahl des AG, pulverbeschichtetRohbauöffnungsmaß b/h : 950 x 1610 mm. Das angegebene Schalldämm-Maß bezieht sich auf deneingebauten Zustand. Der genannte Werte ist vom Anbietermittels Prüfzeugnis nachzuweisen. Angeb. Fabrikat :
01.04
Innenfenster, feststehend, 950/1610mm, 32 dB
2,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
02.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.02
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
02.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.03
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
02.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.04
Stundensatz Bauhelfer
E
1,00
h

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