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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projekt: Quartiersentwicklung Ziegeleigelände Frickenhausen, hier: Neubau einer Kita
Landkreis Esslingen,Gemarkung Frickenhausen, Flur ?, Flurstück 999/7, Straße: Im Geiselrain
Auftraggeber: Strenger Holding GmbH, vertreten durch Herrn Dr. T. Koch, Karlstraße 8/1, 71638 Ludwigsburg
Gebäudedaten
Gebäudetyp: 2-geschossiger Kindergarten, offene Bauweise
Gebäudeklasse: 3 - Sonderbau
Gebäude EG /1.OG LxB: ca. 14,50 x 37,10 m
Höhe Attika: ca. 8,40 und 7,40 m über OK Gelände
BGF (R+S): ca. 1.226,00 m2
BRI: ca. 4.360,00 m3
Art der Nutzung
Die Anlage wird als öffentlich betriebener Kindergarten mit 4 Gruppen konzipiert und genutzt.
Lage und Zuwegungen
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, Im Geiselrain, der Stadt Frickenhausen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Straßen.
Beschreibung
Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um einen zweigeschossigen Kindergarten.
Konstruktion: Es handelt sich um ein Gebäude in Massivbauweise (Mauerwerk/Stahlbeton). Die tragenden Innenwände werden zum Teil in Mauerwerk – zum Teil aus Stahlbeton gem. Angaben Statik hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Metallständerwänden geplant.
Aufgrund des Bemessungswasserstandes wird lediglich die Aufzugsunterfahrt in WU-Bauweise ausgeführt. Der Bemessungswasserstand liegt bei ca. 323 mNN und somit knapp unterhalb der Unterkante Aufzugsunterfahrt.
Fassade: Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Außenputz (Dämmstärken gem. GEG-Nachweis). Putzfarben gem. Farbkonzept Kita.
Fenster: Die Fenster (ausgenommen Nord) von Aufenthaltsräumen erhalten außenliegende Jalousien als Sonnenschutz und zur Verdunkelung der Ruheräume.
Dach: Die Flachdachkonstruktion erhält eine extensive Dachbegrünung und ist für PV-Module vorgerüstet.
Die Attika des Kopfbaus erhält aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen eine überhöhte Attika. Die Höhe der Attika wird auf „Brüstungshöhe“ reduziert. Auf Sekuranten kann in diesem Bereich verzichtet werden.
Abweichend von der DIN 18351 und Flachdachrichtlinie wird das Flachdach, auf Wunsch des Bauherrn, gefällelos / mit Nullgefälle ausgeführt.Eine Haftungsfreistellung hierzu wird seitens AG gesondert formuliert und erteilt.
Decken: Die Decken werden als Filigranplatten geplant. Die Decken werden, ausgenommen Nebenräume, mit teilweise akustisch wirksamen Rasterdecken abgehängt. Die Schallschutzanforderungen werden seitens Bauphysik festgelegt und geprüft.
Stahlbau: Der Balkon als 2.Rettungsweg (Rettungsbalkon) wird als eigenständige Stahlkonstruktion auf Stützen vor dem Gebäude geplant. Die Konstruktion und Geländer werden als verzinkt, der Boden wird mit massiven Platten auf Stahl UK weiter geplant.
Türen: Außentüren und Fenstertüren werden, sofern aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Brandschutzes erforderlich, schwellenlos geplant.
Sanitärräume: Die Sanitärräume, Technikraum und Küchenbereiche mit Lager erhalten einen Fliesenbelag. Alle anderen Räume erhalten einen Linoleumbelag.
Haustechnik/Lüftung: Von der Haustechnik ist, über die mechanische Entlüftung von innenliegenden Räumen, eine Teil-Lüftungsanlage zur Grundluftversorgung vorgesehen.
Freianlagen: Die Freiflächengestaltung samt Nutzungskonzept mit Spielzonen, Nebengebäuden, Rampe, Außentreppe und Einzäunung ist aus der Freiflächen-Fachplanung übernommen.
Baustellenumfeld
Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche
Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten
Anlieferung/Logistik
Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG
Durchfahrtbeschränk.: keine
Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen
Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit
Erschließung/Medien
Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen.
Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen. Der Hausanschlussraum für Wasser und Nahwärme und die Elektrohausanschlüsse befinden sich im Technikraum (EG).
Anforderungen hierzu sind der Beschreibung in KGR 400 zu entnehmen.
Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können.
Baustrom/Bauwasser
Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren.
Bauabfälle
Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen.
Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV)
1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat.
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.).
Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch.
Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich.
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.2 Prüfpflichten AN
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen.
Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere
etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen;
sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen;
zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind.
1.3 Geschuldeter Leistungsumfang
Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen.
Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen.
Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe.
Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet:
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen.
Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen.
Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen.
Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis.
Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 SiGeKo
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen.
Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen
Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen
Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- ggf. Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten
- Angabe der Namen der Ersthelfer
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben.
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen.
Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt.
Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen.
Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN.
Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet.
Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren.
Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen.
Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten.
Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen.
In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet:
Zwischenlagerung;
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss;
Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle;
Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WCAnlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Tischlerarbeiten ZTV Tischlerarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
Herausgeber Regelwerke
- IFT: Institut für Fenstertechnik in Rosenheim e.V.
- Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL)
- VFF: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
- BGI: Berufsgenossenschaftliche Regeln, Vorschriften und Informationen
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
- GUV: Gesetzliche Unfallversicherung
- ZDB: Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes
Fachbücher
- Josten/ Reiche/ Wittchen: Holzfachkunde (Lehrfachbuch)
- Nutsch: Handbuch der Konstruktionen (Bd. Innenausbau; Bd. Möbel und Einbauschränke)
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn prüft der AN die genannten Höhen, Meterrisse und die Maßgenauigkeit des Rohbodens eigenverantwortlich durch Nivellement. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und nicht vorgesehene Winkeltoleranzen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u.a.:
- Statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten
- Tür- und Fensterlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen, sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchtürterminals
- Statische Bemessung der Glasstärken, -arten und -zwischenlagern
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art
- Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem
- Detailplanung für Möblierung, Einbauten und Geräte einschließlich Listen über alle Beschläge, Ausschnitte, Steckdosen, Beleuchtung, Kabel und Leitungen (verdeckt geführt), Schaltungen
- Ggf. Kabel mit losen Enden zum bauseitigen Aufklemmen in Typ und Adernanzahl einlegen
- Konstruktive Maßnahmen für behindertengerechte, Ebenengleiche Ausgänge an Terrassen
Die Werkstatt- und Montageplanung ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040-2 Tabelle 1 hin.
Soweit Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
Vom AN ist im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durchzuführen soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten,Bewegungsmelder) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit.
Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Werden dem Angebot ausländische Fabrikate zugrunde gelegt, sind Güte- oder Gleichwertigkeitsnachweise nach deutschen Normen von einer amtlich anerkannten Materialprüfstelle vom AN mit Angebotsabgabe zu übergeben. Nicht genormte bzw. nicht zu genormten Materialien gleichwertige Materialien sind unzulässig.
Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden.
Alle Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen, Kunststoffabdeckkappen gelten nicht als verdeckte Befestigung.
Alle Werkstoffe und Materialien für den Innenbereich sind vor dem Hintergrund der Anforderung der weitestgehend möglichen Freiheit von Gerüchen und Ausgasungen zu wählen. Dauerhafte Geruchsbelästigungen aus eingebauten Materialien und Stoffen gelten als wesentlicher Mangel.
3.2 Stoffe/Materialien / Anforderungen
3.2.1 Oberflächen, Furniere
Sämtliche Leistungen sind oberflächenfertig zu übergeben, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit an anderer Stelle nicht abweichend beschrieben, sollen alle Holzbauteile oberflächenfertig lackiert sein. Für jegliche Beschichtungs-, Maler- und Lackierarbeiten sind vom AN Probeflächen auszuführen. Diese sind nach angemessener Standzeit auf Ihre Haftfähigkeit und Ihre Untergrundverträglichkeit zu prüfen.
Sofern gebeizte und/oder furnierte Flächen unterschiedlicher Hersteller, Werkstoffuntergründe, Furnierlieferanten etc. gefordert sind, ist davon auszugehen, dass alle Oberflächen unterschiedlicher Bauteile absolut oberflächengleich aussehen sollen. In solchen Fällen sind vom AN so viele Muster anzufertigen, wie als Grundlage einer erfolgreichen Grenzbemusterung erforderlich werden.
Die Oberflächen sichtbarer Stirnseiten sind in gleicher Art auszuführen wie diejenigen nebenliegender Flächen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Kanten sind mit überdeckten Hartholzleimern zu versehen.
Zum Feuchtigkeitsausgleich sind Anleimer mit dem Grundmaterial gemeinsam einzulagern. Hölzer mit stehenden Jahresringen sind zu verwenden. Ein bündiges Fräsen von Anleimern darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen nach dem Verleimen erfolgen.
Sichtbar verbleibende Deckfurniere sind ausschließlich in hochwertiger Güte zu verwenden, dies gilt auch für die nach Öffnung der Fronten sichtbaren Innenoberflächen von Möbeln.
3.2.2 Küchen/Teeküchen
Für alle Möbel sind unterseitig belüftete Sockelblenden in Dekor nach Wahl des AG mit höhenverstellbaren Füßen vorzusehen.
Seitliche und obere Anschlüsse von Einbaumöbeln sind mit Deckleisten, die örtlich an vorhandene Wände anzupassen sind, auszuführen. Dauerelastische Versiegelungen sind nur auf ausdrückliche Anforderung hin zulässig.
Alle Oberflächen und Fachböden sind, mit Ausnahme der Fronten, HPL-beschichtet herzustellen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Die Corpusse müssen eine Wandstärke von mindestens 16 mm aufweisen. Sichtbare Seiten von Corpussen sind im Dekor der Fronten zu belegen. Alle Korpusse müssen Bohrungen für höhenverstellbare Fachbodenträger aufweisen. Alle Türen erhalten Edelstahl-Topfbänder mit gedämpftem Federrücksteller. Alle Auszüge erhalten kugelgelagerte Metallauszüge, gedämpft selbstschließend. Griffe sind als durchgeschraubte Edelstahl-Stangengriffe an allen zu öffnenden Elementen vorzusehen, soweit nicht abweichend anders beschrieben.
Zwischen Oberkante Oberschrank und (abgehängte) ist der Zwischenraum vom AN mit einer Blende zu schließen.
Unterhalb aller Oberschränke sind LED-Lichtleisten in durchgehender Länge als Bestandteil der Oberschränke vom AN als Arbeitsplattenbeleuchtung vorzusehen, Ausführung gem. Detailplanung.
Die Arbeitsplatte ist, soweit nicht abweichend beschrieben, als HPL-beschichtete Holzspanplatte in Standardfarbton und -dekor eines Herstellers nach Angaben des AG in Arbeitshöhe 90 cm +/- 3 cm auszuführen mit Materialstärke > 45 mm. Mit gleichem Dekor versehene Wandanschlusswischleisten gehören ebenso zum Leistungsumfang des AN wie die erforderlichen Ausschnitte
für Spülbecken.
Lüftungssiebe für Kühlschrankabluft und Heißdampfschutzstreifen über dem Geschirrspüler, sofern vorgesehen, sind Leistungsumfang des AN.
Jede Küche erhält als Mindest-Ausstattungsumfang einen Einlageeinsatz für Besteck und drei Abfalleimer für Abfalltrennung.
Über-Eck-Schränke sind stets mit Über-Eck-Auszugböden auszustatten.
3.2.2.1 Geräte in Teeküchen
Geräte in Teeküchen sind von einem Hersteller mit mindestens 10-jähriger Ersatzteilbeschaffungsgarantie und mit herstellerveranlasstem Vor-Ort-Werkskundendienst vorzusehen. Alle Geräte müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A++ entsprechen, bzw. gem. Angabe in der Position. Sichtbare Bedienblenden der Geräte sind standardmäßig in gebürsteter Edelstahloptik auszuführen.
3.2.3 Verglasungen
Die Kanten von nicht gerahmten Scheiben sind generell zu bearbeiten. Bei ESG, VSG und Floatglas-Scheiben werden diese feinjustiert und poliert.
Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z.B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen.
3.3 Türen
Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen.
3.3.1 Zargen
Der AN prüft vor Türenbestellung durch örtliches Aufmaß die Ebenheit der Böden, informiert sich über die zu erwartenden Bodenbeläge und deren Höhe und prüft den Meterriss.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innenputz bilden. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig.
Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Kommen Stahlzargen zum Einbau, so beträgt die Materialstärke mindestens 1,5 mm, wenn keine abweichende Angaben erfolgen.
Sind Stumpf einschlagende Türen beschrieben, so darf deren sichtbares Fugenmaß um nicht mehr als 2 mm differieren.
3.3.2 Unterer Abschluss
Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber.
Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis, in der Regel nicht mehr als 2 cm, unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
3.3.3 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse
Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich.
Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren.
3.3.4 Schließung
Alle Zugangstüren zu barrierefreien WC sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie zuvor beschrieben vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen der Vorrüstung bereits einzubauen.
3.3.5 Panikverschluss - Türen in Flucht- und Rettungswegen
Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind ggf. Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen.
Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsoprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweise belegt.
Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufhebt. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben.
3.3.6 Türschließer
Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber zu berücksichtigen.
Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Feststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN.
Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nicht rostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern.
Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordern (Senioren, kleinere Kinder) sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf die Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin.
3.3.7 Feststellanlagen
Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf die Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA
mit Beschriftung "Tür schließen".
Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Wandhaftmagneten beschrieben. Offenhaltungswinkel mindestens 117°.
Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschl. Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils beträgt nicht mehr als 35 mm.
Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung sind ausschließlich Wandhaftmagente vorzusehen.
Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf die Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten:
- Lieferung + Einbau Türschließer AN
- Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN
- Lieferung + Einbau FSA AN
- Lieferung + Einbau Deckenmelder AN
- Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk)
- Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk)
- Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG
- Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN
- Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk)
- BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG
- Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN
3.3.8 Kraftbetätigte Türen
Angetriebene Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H= > 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten:
- Lieferung + Einbau Türantrieb AN
- Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN
- Lieferung + Einbau Bedienterminal AN
- Lieferung und Einbau Sensorleiste (n) AN
- Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk)
- Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk)
- Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN
3.3.9 Beschläge
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle Schildern zu versehen.
Während der Bauzeit sind polierte Beschläge und eloxiertes Leichtmetall gegen Beschädigung und Verschmutzung mittels entsprechender Folien oder Klebestreifen zu schützen. Nach Beendigung der Bauzeit sind die Schutzabdeckungen wieder vollständig zu entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen.
Nach dem Einbau sind alle Werkstücke einwandfrei gangbar zu machen. Alle beweglichen Teile, wie u.a. Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder, sind zu reinigen und zu ölen (soweit zulässig).
Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen.
4. Hinweise
4.1 Mindermengen
Mindermengen gegenüber der dem LV zugrunde liegenden Mengenermittlung, auch wenn sie mehr als 10
% betragen, führen nicht zu einer Preisanpassung des Einheitspreises.
ZTV Tischlerarbeiten
ZTV Beschlagarbeiten Beschlagarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 1
DIN 18104-2 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2
DIN 18232 Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN 18267 Fenstergriffe - Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe
DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 12051 Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12320 Baubeschläge - Hangschlösser und Hangschlossbeschläge - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen
DIN EN 13126-5 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 5: Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern
DIN EN 13126-19 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 19: Schiebeverschlüsse (SCD)
DIN EN 14648 Schlösser und Baubeschläge - Beschläge für Fensterläden - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14846 Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Elektromechanische Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster
RAL-GZ 607/6 Schutzbeschläge - Gütesicherung. Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2113 Einbruchhemmende Türschilder, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2156-1 Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden
VdS 2156-2 Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden, Teil 2: Elektronische Schließzylinder.
VdS 2159 Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugssysteme, Anforderungen und Prüfmethoden
VdS 2201 Zylinderschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2215 Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT), Planung und Einbau.
VdS 2225 Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden
VdS 2386 Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2579 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Verriegelungseinrichtungen, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2580 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Elektromechanische Antriebe, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2583 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Pneumatische Öffnungsaggregate, Anforderungen und
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster.
VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Beschläge zur Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen.
Der Auftragnehmer hat den Schließplan in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, damit die speziellen Vorstellungen des Auftraggebers berücksichtigt werden können.
Der Schließplan darf unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sondern ist so sicher zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, dass jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen ist.
Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Beschlagarbeiten
01 Innentüren - Holztürblatt
01
Innentüren - Holztürblatt
Ausführungsbeschreibung Holztüren Ausführungsbeschreibung Holztüren
Die in den Leistungspositionen beschriebenen Türen bzw. Elemente und Ausstattungen wie z.B. der Garnituren, Beschläge usw. verstehen sich jeweils möglichst von nur einem Systemhersteller (z.B.Hoppe), endfertig als Komplettleistung.
Türen in der Ausführung als Drehtüren bzw. gemäß LV-Positionangabe, DIN Links und DIN rechts verwendbar.
Die Leistungen und Ausführungen sind gemäß der nachfolgenden Ausführungsbeschreibung in die einzelnen LV-Positionen einzukalkulieren, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen, Varianten usw. sowie auf Grundlage der Architektenplanung, Türtypenliste, notwendigen Zulassungen, Prüfzeugnisse, sowie ggf. Zustimmungen im Einzelfall usw.
Türblatt Innentüren
-Einlage: Holzwerkstoff, mindestens Röhrenspan o.ä. bzw. Sonderkonstruktionen gemäß technischer Erfordernis
- Einschlag: gefälzt, bzw. gem. Angabe in der Position
- Deckplatte: Hartfaser/ hochdichte Faserplatte HDF 3mm
-Oberflächen: weiß lackiert in RAL 9010
- Türblattdicke: gemäß Erfordernis (Statik, besondere Anforderungen, Einbauteile usw.)
- Höhe Türdrücker: 850 mm wenn nicht anders angegeben
Zarge, Stahl
-2-teilige Umfassungszarge, gem. techn. Erfordernis im System mit dem Türblatt
- Putzkanten (Sickenkanten) 25 mm (zur Aufnahme von Wandfliesen und Sockel)
- 1-fach gefälzt
- Bodeneinstand: ohne
- Material: Stahlblech (3-seitig gefälzt), Blechstärke min. 1,5 mm
- Oberfläche: verzinkt, weiß lackiert in RAL 9010
Dichtungen
-3-seitig umlaufendes Dichtungs- Hohlkammerprofil aus EPDM (APTK), bzw. Spezialdichtung gemäß besonderer Anforderungen, z.T. dichtschließend im baurechtlichen Sinne
- Farbton: passend zum Türelement und nach Wahl des AG
-Bodendichtung: Absenkbare Bodenabdichtung für alle Türelemente mit Anforderungen z.B. an Schall- und Rauchschutz usw. und gemäß LV-Positionsangabe.
Bauwerksanschlüsse, Einbausituation
- Einbau in GK-Metallständerwände und/oder Massivwände
- Befestigungen verdeckt bzw. nicht sichtbar
-Umlaufende, vollvolumige Vermörtelung bzw. Hinterfüllung mit Mineralwolle, Baustoffklasse A oder gemäß besonderer Anforderungen
-Beidseitig umlaufende, dauerelastische, überstreichbare Versiegelungen gemäß Anforderung (z.B. bei Rauchschutztüren) und gemäß LV-Positionsangabe.
Ausführungsbeschreibung Holztüren
Ausführungsbeschreibung Beschläge Ausführungsbeschreibung Beschläge
Die zur Ausführung kommenden Beschläge, Garnituren, Ausstattungen usw. verstehen sich jeweils möglichst von nur einem Systemhersteller (z.B. Hoppe) sowie einer Produkt-/Modellserie (Amsterdam, Rotterdam, Paris) endfertig als Komplettleistung.
Die Leistungen und Ausführungen sind gemäß der nachfolgenden Ausführungsbeschreibung in die einzelnen LV-Positionen einzukalkulieren, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen, Varianten usw. sowie auf Grundlage der Architektenplanung, Türliste, notwendigen Zulassungen, Prüfzeugnisse, ggf. Zustimmungen im Einzelfall usw.
Schlösser
- Einsteckschloss, vorgerichtet für Profilzylinder bzw. Blindzylinder. WC-Schloss als Zulageposition.
- Benutzerkategorie: Klasse 2
-2-flügelige Türelemente mit Falztreibriegelschloss inkl. Schaltschloss, Treibriegelstange, Stangenführungsplatte und eingelassene Bodenschließhülse
-Varianten mit besonderer Anforderung, z.B. als Panik-, Vollpanikschloss, SVP, Mehrfachverriegelung, Zirkelriegelschloss (Schiebetür), Schutz-, Feuerschutzbeschlag usw. gemäß Beschreibung in Einzelposition
-Material: Schloss aus Stahl verzinkt, Falle und Riegel aus Stahl verzinkt
- Schlossbeanspruchungsklasse: 3
- Richtfabrikat: BKS o. glw.
und gemäß LV-Positionsangabe.
Ang. Fabrikat:'.................................................................(vom Bieter einzutragen)
Beschläge/Garnituren
- Drückergarnitur (Drücker/Drücker) in U-Form, abgerundet
- Standflügel 2-flügeliger Türen mit Falztreibriegel
- Klassifizierung: ´Objektbeschlag´
- Rundrosetten
-Varianten gemäß besonderer Anforderungen in einer einzigen Produkt-/ Modellserie
- Material: Edelstahl
- Richtfabrikat: Hoppe Rotterdam o. glw.
- Höhe Türdrücker ab OKFF: 85 cm BF/BF-R
und gemäß LV-Positionsangabe.
Ang. Fabrikat:'..................................................................(vom Bieter anzugeben)
Bänder
-3-teilige Bänder, verdeckt liegend verschraubt, nach technischer Erfordernis als Einbohr- oder Lappenbänder
- Türbänder justierbar (3-D-Bänder)
- Klassifizierung: ´Objekttürbänder´
- Anzahl: 2-3 Stk je nach Türblattgröße/-gewicht, gemäß statischen Anforderungen und Planung
-Varianten gemäß besonderer Anforderungen (z.B. Feuer-, Einbruch-, Anbohr-, Schallschutz, Pendeltüren)
-Material: Edelstahl
- Gebrauchsklasse: mind. schwere Ausführung
- Richtfabrikat: Simonswerk o. glw.
und gemäß LV-Positionsangabe.
Ang. Fabrikat:'..................................................................(vom Bieter anzugeben)
Ausführungsbeschreibung Beschläge
01.01 Montageplanung Anfertigen der Montage- und Ausführungsplanung aufGrundlage der Ausführungsplanung, des Standsicherheits-nachweises sowie des örtlichen Aufmaßes.Die Ausführungs- und Montageplanung ist zur Freigabedem Planungsbüro vorzulegen. Übergabe der Unterlagen1-fach in Papierform sowie als PDF- und DWG-Datei.
01.01
Montageplanung
P
1,00
psch
01.02 Innentür, 885/2135mm in GK 125mm, 1-flg. Innentür mit Türblatt nach DIN 68706, 1-flügelig,
einhängefertig nach DIN 18101,
Klimaklasse: I
Mech. Beanspruchung: S
Wandöffnungsmaß: 885 / 2135 mm
Maulweite: für 125 mm GK-Ständerwand
Einbauort: Stuhllager
Angeb. Fabrikat :
01.02
Innentür, 885/2135mm in GK 125mm, 1-flg.
1,00
St
01.03 Innentür 885/2135mm in MW 220mm, 1-flg. Klimaklasse: II
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: HWR, WC Zusatz EG, WC Damen, Materialräume,
WC D/H, PuMi 1.OG
01.03
Innentür 885/2135mm in MW 220mm, 1-flg.
W
9,00
St
01.04 Innentür 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg. Klimaklasse: II
Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: Beh. WC
01.04
Innentür 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg.
W
1,00
St
01.05 Innentür 1260/2135mm in MW 220mm, 1-flg. Klimaklasse: II
Wandöffnungsmaß: 1260 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: PuMi
01.05
Innentür 1260/2135mm in MW 220mm, 1-flg.
W
1,00
St
01.06 Innentür, feuchtr., 650/2135mm in GK 100mm, 1-flg. Feuchtraumgeeignet.
Wandöffnungsmaß: 650 / 2135 mm
Maulweite: für 100 mm GK-Ständerwand
Einbauort: Umkleide/WC Küche
01.06
Innentür, feuchtr., 650/2135mm in GK 100mm, 1-flg.
W
1,00
St
01.07 Innentür, feuchtr., 885/2135mm in GK 125mm, 1-flg. Feuchtraumgeeignet.
Einbauort: Umkleide/WC Küche, Lager Küche
01.07
Innentür, feuchtr., 885/2135mm in GK 125mm, 1-flg.
W
1,00
St
01.08 Innentür, feuchtr., 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg. Feuchtraumgeeignet. Klimaklasse: II
Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: WCs u. Dusche Ü3-Gruppen
01.08
Innentür, feuchtr., 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg.
W
3,00
St
01.09 Innentür, 1135/2135mm in GK 125mm, 1-flg., GA, 32dB Innentür mit Türblatt nach DIN 68706, 1-flügelig,
einhängefertig nach DIN 18101, mit Glasausschnitt
und Schallschutzanforderung. Inkl. Fugenverschluss
gemäß Zulassung. Der Zargenhohlraum ist mit
Mineralwolle auszustopfen oder zu vermörteln,
der Anschluss der Zarge ist zu beiden Seiten
dauerelastisch abzudichten.
Klimaklasse: II
Mech. Beanspruchung: S
Schalldämmwert: R'w,R = 32 dB
Absenkbare Bodendichtung: ja
Glasausschnitt: ca. 250/1700mm, Klarglas, VSG,
exzentrisch auf Schloßseite
Wandöffnungsmaß: 1135 / 2135 mm
Maulweite: für 125 mm GK-Ständerwand
Einbauort: Essen Ü3
Das angegebene Schalldämm-Maß bezieht sich auf deneingebauten Zustand. Der genannte Werte ist vom Anbietermittels Prüfzeugnis nachzuweisen.
Angeb. Fabrikat :
01.09
Innentür, 1135/2135mm in GK 125mm, 1-flg., GA, 32dB
1,00
St
01.10 Innentür, 1010/2135mm in GK 125mm, 1-flg., GA, 32dB Klimaklasse: I
Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für 125 mm GK-Ständerwand
Einbauort: Personal
01.10
Innentür, 1010/2135mm in GK 125mm, 1-flg., GA, 32dB
W
1,00
St
01.11 Innentür, 1010/2135mm in STB 260mm, 1-flg., GA, 32dB Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 260 mm verputzte Stahlbetonwand
Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm.
Einbauort: Aufenthalt U3 u. Ü3-3
01.11
Innentür, 1010/2135mm in STB 260mm, 1-flg., GA, 32dB
W
2,00
St
01.12 Innentür, 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg., GA, 32dB Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm.
Einbauort: Aufenthalt Ü3-1 u. Ü3-2, Leitung, Teeküche, Personal,
Besprechung, Kreatives Arbeiten
01.12
Innentür, 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg., GA, 32dB
W
7,00
St
01.13 Innentür, feuchtr., 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg., GA, 32dB Feuchtraumgeeignet.
Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: WC U3
01.13
Innentür, feuchtr., 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg., GA, 32dB
W
1,00
St
01.14 Innentür, feuchtr., 1135/2135mm in MW 220mm, 1-flg., T30-RS Ohne Schallschutzanforderung. Ohne Glasausschnitt.
Feuchtraumgeeignet.
Brandschutzklasse: T30-Rauchschutztür
Türschließer: Gleitschienen-Obentürschließer, barrierefrei
gem. DIN 18040, mit abfallendem Öffnungsmoment, Schließ-
verzögerung und Öffnungsbegrenzung, Fabrikat Dormakaba
TS 93 oder gleichwertig.
Lichte Durchgangsbreite min. 1,05 m.
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: Küche
01.14
Innentür, feuchtr., 1135/2135mm in MW 220mm, 1-flg., T30-RS
W
1,00
St
01.15 Innentür, 2010/2135mm in GK 175mm, 2-flg., 32dB Zweiflügelig. Symmetrisch geteilt. Ohne Glasausschnitt.
Wandöffnungsmaß: 2010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 175 mm GK-Ständerwand
Einbauort: Geräte
01.15
Innentür, 2010/2135mm in GK 175mm, 2-flg., 32dB
W
1,00
St
01.16 Innentür, 2260/2135mm in MW 220mm, 2-flg., GA, 32dB, T30-RS Zweiflügelig. Glasausschnitt nur im Gehflügel.
Brandschutzklasse: T30-Rauchschutztür
Türschließer: Gleitschienen-Obentürschließer, barrierefrei
gem. DIN 18040, mit abfallendem Öffnungsmoment, Schließ-
verzögerung, Öffnungsbegrenzung und Schließfolgeregelung,
Fabrikat Dormakaba TS 93 oder gleichwertig.
Lichte Durchgangsbreite Gehflügel min. 1,05 m.
Wandöffnungsmaß: 2260 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Einbauort: Essen Ü3, Mehrzweckraum
01.16
Innentür, 2260/2135mm in MW 220mm, 2-flg., GA, 32dB, T30-RS
W
2,00
St
01.17 Innentür, 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg., GA, 37dB Klimaklasse: I
Schalldämmwert: R'w,R = 37 dB
Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 220 mm verputzte KS-Mauerwerkswand
Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm.
Einbauort: Schlafen U3, Kleingruppe u. Schlafen Ü3-1 bis Ü3-3
01.17
Innentür, 1010/2135mm in MW 220mm, 1-flg., GA, 37dB
W
7,00
St
01.18 Innentür, 1010/2135mm in STB 260mm, 1-flg., GA, 37dB Klimaklasse: I
Schalldämmwert: R'w,R = 37 dB
Wandöffnungsmaß: 1010 / 2135 mm
Maulweite: für ca. 260 mm verputzte Stahlbetonwand
Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm.
Einbauort: Kleingruppe U3
01.18
Innentür, 1010/2135mm in STB 260mm, 1-flg., GA, 37dB
W
1,00
St
01.20 Zulage WC-Schloss Zulage für WC-Schloss mit Besetztanzeige und Notöffnung.
Einbauort: WC Zusatz EG, WC Damen, Beh. WC, WC D/H,
Umkleide/WC Küche bzw. in Absprache mit dem Betreiber u. AG
01.20
Zulage WC-Schloss
6,00
St
01.21 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannten
Türpositionen, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung
der Gegenbandseite an der Nebenschließkante,
inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern.
Die Konformität mit der Zulassung für Türen mit
Brandschutzanforderung ist nachzuweisen.
Farbe gemäß Türprofil.
Einbauort: Alle für Kinder zugängliche Bereiche
Angebotenes Fabrikat:
01.21
Zulage Fingerklemmschutz
45,00
St
01.22 Zulage Panikschloss Zulage für Schloss mit Panikfunktion für
ein- oder zweiteilige Türen, einschließlich:
Umschaltfunktion, Schließzwangfunktion,
Wechselfunktion und Durchgangsfunktion.
Angeb. Fabrikat:
01.22
Zulage Panikschloss
E
1,00
St
01.23 Faltwand, 2635/2135mm in GK 125mm Zweigeteilte Faltwand bestehend aus je 2 Elementen
(4 Elemente insgesamt) in Wandöffnung liefern u. einbauen.
Einzelne Elemente mit umlaufenden Holzblockrahmen.
Stirnseitig mit Aluminiumprofilen. Die Verbindung der
Elemente erfolgt mit Aluminium Gelenkscharnieren.
Ein Element mit Alugriffmuschel flächenbündig mit
PZ-Schloss als Tür ausgebildet.
Beplankung mit 10 mm Spanplatten E1/V20.
Die Abdichtung zwischen den Elementen erfolgt mit
zusätzlichen Hohlkammerdichtungen.
Zur Deckenschiene, zum Boden und zu den angrenzenden
Wänden mit Bürstendichtungen ausgestattet.
Obere Laufschiene aus Aluminium. Aufhängung der Elemente
mit kugelgelagerten Leitrollenwagen. Mittelpunktaufhängung.
Wandanschlussleiste justierbar. Bedienung manuell. Arretierung
der Elemente zur Deckenschiene mit abnehmbarer Bedienkurbel.
Wandstärke im geschlossenen Zustand ca. 65 mm.
Oberflächen: RAL 9010, Alu-Teile pulverbeschichtet
Wandöffnungsmaß: 2635 / 2135 mm
Maulweite: für 125 mm GK-Ständerwand
Richtfabrikat: Nüsing Flexi oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.23
Faltwand, 2635/2135mm in GK 125mm
1,00
St
02 Innentüren - Stahltürblatt
02
Innentüren - Stahltürblatt
02.01 Innentür 1260/2135mm in GK 125mm, 1-flg., T30-RS Brandschutz-Innentür mit Türblatt nach DIN 68706,
1-flügelig, einhängefertig nach DIN 18101,
Brandschutzklasse: T30-Rauchschutztür
Klimaklasse: I
mech. Beanspruchung: N
Türblattmaterial: Stahlblech
Blechdicke: ca. 1,5 mm
Türblattoberfläche: verzinkt und weiß grundiert
Zarge: Stahlumfassungszarge
Zargenoberfläche: verzinkt und weiß grundiert
Wandöffnungsmaß: 1260 / 2135 mm
Maulweite: für 125 mm GK-Ständerwand
Schliesszylinder: vorgerichtet für Profilzylinder
Schlossbeanspruchungsklasse: I
Beschläge: Beidseitige Drücker-Garnitur
Türschließer: Gleitschienen-Obentürschließer
Einbauort: Technikraum
Angeb. Fabrikat :
02.01
Innentür 1260/2135mm in GK 125mm, 1-flg., T30-RS
1,00
St
03 WC-Trennwände
03
WC-Trennwände
03.01 WC-Zweier-Kabine, Holzwerkstoff WC-Trennwandsystem als "schwebende Anlage" mit zurückgesetzten
Füßen und ohne sichtbare bzw. nach hinten versetzten Kopfprofile,
bestehend aus einer Frontwand mit 2 Türen und einer Mitteltrennwand,
umgeben von bauseitigen Massiv- bzw. 2-lagig beplankten GK-Wänden.
Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten Trennwandsystems
mit allen Zubehörteilen sowie deren Montage.
Wände und Türen
- Melaminharz-beschichtete Spanplatten mit gerundeten ABS-Kanten
- Plattenstärke ca. 30 mm
- Türen stumpf einschlagend, selbstschließend
- Durchlaufende Anschlagdichtung als Gummiprofildichtung
- Farbton verkehrsweiß RAL 9317
Profile und Konstruktion
- Aus Aluminium
- zurückgesetztes, verwindungssteifes Kopfprofil als Stabilisator der Türfront
- Verbindung von Front und Trennwand mittels Aluminiumwinkeln
- Wandanschluss mit U-Profilen als Schattennut
- Füße stufenlos höhenverstellbar, als Stellfuß, mit Abdeckprofil (Rosette)
- Die Stützfüße sind an den Trennwänden (nicht an der Frontwand) zu
verankern
Beschläge
- Bänder frontseitig nicht sichtbar, aufgesetzte Bänder sind nicht zulässig
- Drückergarnitur aus Edelstahl matt in U-Form, Rundrosettenausführung
- WC-Schloss mit Schauscheibe rot/weiß u. Metalldorn zur Notöffnung
Ausstattung je Kabine
- 1 Stück Türpuffer aus Aluminium
- 1 Stück Kleiderhaken aus Aluminium
wahlweise als kombinierter Kleiderhaken mit Türpuffer
Maße
- Höhe Trennwandanlage: ca. 2000 mm inkl. 150 mm Bodenfreiheit
- Breite WC-Türen: min. 650 mm
- Länge Frontwand: ca. 1750 mm
- Länge Mitteltrennwand: ca. 1850 mm, davon ca. 250 mm ausgeklinkt
durch 1550 mm hohe geflieste Vorsatzschale mit horizontaler Ablage
Richtfabrikat: Kemmlit NiUU one F o. glw.
Ang. Fabrikat:
03.01
WC-Zweier-Kabine, Holzwerkstoff
1,00
St
03.02 WC-Fünfer-Kabine, HPL WC-Trennwandsystem für KiTa, unfallsicher gemäß GUV, bestehend
aus einer Frontwand mit 5 Türen und 4 Mitteltrennwänden, dreiseitig
umgeben von bauseitigen Massiv- bzw. 2-lagig beplankter GK-Wand.
Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten Trennwandsystems
mit allen Zubehörteilen sowie deren Montage.
Wände und Türen
- 13 mm HPL-Vollkernplatte mit schwarzer Kante
- Türen stumpf einschlagend, selbstschließend
- Durchlaufende Anschlagdichtung als Gummiprofildichtung
- Farbton verkehrsweiß RAL 9317
Profile und Konstruktion
- Alle Profile sind aus eloxiertem Aluminium und unfallsicher gerundet.
- Maueranschlüsse erfolgen durch U-Profile
- Füße stufenlos höhenverstellbar, als Stellfuß, mit Abdeckprofil (Rosette)
Beschläge
- 3-Rollen-Sicherheitsfederbänder, Ø 20 mm
- Sicherheits-Fingerklemmschutz mit an Bandseite/Nebenschließkante
durchlaufendem 20mm Aluminium-Fingerklemmschutzrohr und an
Anschlagseite/Hauptschließkante in die Tür eingenutetem elastischen
L-Gummiprofil
- Drückergarnitur aus Edelstahl in U-Form, Rundrosettenausführung
- WC-Schloss mit Schauscheibe rot/weiß u. Metalldorn zur Notöffnung
- Bianco-Griffe "Zahlen": Runde Griffe mit schwarzen aufsteigenden
Zahlen. Hintergrundfarben der Griffe: Limonengrün 6715, Cappucino
1117, Maisgelb 1708, Orange 2717 u. Granatrot 3708
Ausstattung je Kabine
- 1 Stück Kleiderhaken aus Aluminium
Maße
- Höhe Trennwandanlage: ca.1400 mm inkl. 120 mm Bodenfreiheit
- Breite WC-Türen: min. 570 mm
- Länge Frontwand: ca. 4650 mm
- Länge Mitteltrennwände: je ca. 1300 mm
Richtfabrikat: Kemmlit B-Bambino Klassik o. glw.
Ang. Fabrikat:
03.02
WC-Fünfer-Kabine, HPL
1,00
St
03.03 WC-Dreier-Kabine, HPL Bestehend aus einer Frontwand mit 3 Türen, 2 Mitteltrennwänden
und einer Seitenwand, zweiseitig umgeben von bauseitiger Massiv-
wand und 2-lagig beplankter GK-Vorsatzschale.
- Farbton Griffe: Maisgelb 1708, Orange 2717 u. Granatrot 3708
- Länge Frontwand: ca. 2800 mm
- Länge Seiten- u. Mitteltrennwände: je ca. 1300 mm
03.03
WC-Dreier-Kabine, HPL
W
1,00
St
03.04 WC-Zweier-Kabine, HPL Bestehend aus einer Frontwand mit 2 Türen, einer Mitteltrennwand
und einer Seitenwand, zweiseitig umgeben von bauseitiger Massiv-
wand und 2-lagig beplankter GK-Vorsatzschale.
- Farbton Griffe: Limonengrün 6715 u. Maisgelb 1708
- Länge Frontwand: ca. 1900 mm
- Länge Seiten- u. Mitteltrennwand: je ca. 1300 mm
03.04
WC-Zweier-Kabine, HPL
W
1,00
St
04 Sonstige Leistungen
04
Sonstige Leistungen
04.01 Türstopper Edelstahl, Boden Bodentürstopper aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301)
matt geschliffen, Durchmesser ca. 30 mm, Länge
gemäß Erfordernis, mit schwarzem elastischen
Puffer, liefern und verschrauben.
Fabrikat HEWI 625XA, o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
04.01
Türstopper Edelstahl, Boden
41,00
St
04.02 Türstopper Edelstahl, Wand Als Wandtürstopper. Fabrikat HEWI 611XA, o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
04.02
Türstopper Edelstahl, Wand
E
W
1,00
St
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
05.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht
in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.02
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
05.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht
in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.03
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
05.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.04
Stundensatz Bauhelfer
E
1,00
h
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