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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projekt: Quartiersentwicklung Ziegeleigelände Frickenhausen, hier: Neubau einer Kita
Landkreis Esslingen,Gemarkung Frickenhausen, Flur ?, Flurstück 999/7, Straße: Im Geiselrain
Auftraggeber: Strenger Holding GmbH, vertreten durch Herrn Dr. T. Koch, Karlstraße 8/1, 71638 Ludwigsburg
Gebäudedaten
Gebäudetyp: 2-geschossiger Kindergarten, offene Bauweise
Gebäudeklasse: 3 - Sonderbau
Gebäude EG /1.OG LxB: ca. 14,50 x 37,10 m
Höhe Attika: ca. 8,40 und 7,40 m über OK Gelände
BGF (R+S): ca. 1.226,00 m2
BRI: ca. 4.360,00 m3
Art der Nutzung
Die Anlage wird als öffentlich betriebener Kindergarten mit 4 Gruppen konzipiert und genutzt.
Lage und Zuwegungen
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, Im Geiselrain, der Stadt Frickenhausen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Straßen.
Beschreibung
Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um einen zweigeschossigen Kindergarten.
Konstruktion: Es handelt sich um ein Gebäude in Massivbauweise (Mauerwerk/Stahlbeton). Die tragenden Innenwände werden zum Teil in Mauerwerk – zum Teil aus Stahlbeton gem. Angaben Statik hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Metallständerwänden geplant.
Aufgrund des Bemessungswasserstandes wird lediglich die Aufzugsunterfahrt in WU-Bauweise ausgeführt. Der Bemessungswasserstand liegt bei ca. 323 mNN und somit knapp unterhalb der Unterkante Aufzugsunterfahrt.
Fassade: Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Außenputz (Dämmstärken gem. GEG-Nachweis). Putzfarben gem. Farbkonzept Kita.
Fenster: Die Fenster (ausgenommen Nord) von Aufenthaltsräumen erhalten außenliegende Jalousien als Sonnenschutz und zur Verdunkelung der Ruheräume.
Dach: Die Flachdachkonstruktion erhält eine extensive Dachbegrünung und ist für PV-Module vorgerüstet.
Die Attika des Kopfbaus erhält aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen eine überhöhte Attika. Die Höhe der Attika wird auf „Brüstungshöhe“ reduziert. Auf Sekuranten kann in diesem Bereich verzichtet werden.
Abweichend von der DIN 18351 und Flachdachrichtlinie wird das Flachdach, auf Wunsch des Bauherrn, gefällelos / mit Nullgefälle ausgeführt.Eine Haftungsfreistellung hierzu wird seitens AG gesondert formuliert und erteilt.
Decken: Die Decken werden als Filigranplatten geplant. Die Decken werden, ausgenommen Nebenräume, mit teilweise akustisch wirksamen Rasterdecken abgehängt. Die Schallschutzanforderungen werden seitens Bauphysik festgelegt und geprüft.
Stahlbau: Der Balkon als 2.Rettungsweg (Rettungsbalkon) wird als eigenständige Stahlkonstruktion auf Stützen vor dem Gebäude geplant. Die Konstruktion und Geländer werden als verzinkt, der Boden wird mit massiven Platten auf Stahl UK weiter geplant.
Türen: Außentüren und Fenstertüren werden, sofern aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Brandschutzes erforderlich, schwellenlos geplant.
Sanitärräume: Die Sanitärräume, Technikraum und Küchenbereiche mit Lager erhalten einen Fliesenbelag. Alle anderen Räume erhalten einen Linoleumbelag.
Haustechnik/Lüftung: Von der Haustechnik ist, über die mechanische Entlüftung von innenliegenden Räumen, eine Teil-Lüftungsanlage zur Grundluftversorgung vorgesehen.
Freianlagen: Die Freiflächengestaltung samt Nutzungskonzept mit Spielzonen, Nebengebäuden, Rampe, Außentreppe und Einzäunung ist aus der Freiflächen-Fachplanung übernommen.
Baustellenumfeld
Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche
Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten
Anlieferung/Logistik
Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG
Durchfahrtbeschränk.: keine
Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen
Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit
Erschließung/Medien
Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen.
Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen. Der Hausanschlussraum für Wasser und Nahwärme und die Elektrohausanschlüsse befinden sich im Technikraum (EG).
Anforderungen hierzu sind der Beschreibung in KGR 400 zu entnehmen.
Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können.
Baustrom/Bauwasser
Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren.
Bauabfälle
Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen.
Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV)
1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat.
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.).
Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch.
Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich.
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.2 Prüfpflichten AN
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen.
Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere
etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen;
sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen;
zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind.
1.3 Geschuldeter Leistungsumfang
Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen.
Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen.
Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe.
Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet:
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen.
Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen.
Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen.
Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis.
Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 SiGeKo
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen.
Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen
Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen
Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- ggf. Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten
- Angabe der Namen der Ersthelfer
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben.
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen.
Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt.
Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen.
Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN.
Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet.
Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren.
Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen.
Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten.
Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen.
In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet:
Zwischenlagerung;
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss;
Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle;
Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WCAnlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18534-1 Abdichtung von Innenräumen - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
DIN 18534-2 Abdichtung von Innenräumen - Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
DIN 18534-3 Abdichtung von Innenräumen - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
DIN 18534-5 Abdichtung von Innenräumen - Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten
DIN 18534-6 Abdichtung von Innenräumen - Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)
DIN 18535-1 Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
DIN 18535-2 Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
DIN 18535-3 Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
DIN EN 12808-1 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 1: Bestimmung der Chemikalienbeständigkeit von Reaktionsharzmörteln
DIN EN 12808-2 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 2: Bestimmung der Abriebfestigkeit
DIN EN 12808-3 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 3: Bestimmung der Biege- und Druckfestigkeit
DIN EN 12808-4 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 4: Bestimmung der Schwindung
DIN EN 12808-5 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 5: Bestimmung der Wasseraufnahme
DIN EN 13888 Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung
Herausgeber Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI):
AGI-Richtlinie S 10
Anforderungen und Hinweise für beständige Plattenbeläge als Ausführung von Dichtflächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 19. August 2002
AGI-Arbeitsblatt S 10- 1
Schutz von Baukonstruktionen mit kombinierten Auskleidungen gegen chemische, thermische und mechanische Einwirkungen (Säureschutzbau). Anforderungen an den Untergrund.
AGI-Arbeitsblatt S 10- 2
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). Dichtschichten
AGI-Arbeitsblatt S 10 Teil 3
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). Plattenlagen
AGI-Arbeitsblatt S 10- 4
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). Ausführungsdetails
Herausgeber Bundesverband Estrich und Belag e.V.:
BEB-Hinweisblatt 8.5
Hinweise zur Verlegung großformatiger keramischer Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und Kunstwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen
BEB-Hinweisblatt 8.6
Hinweise zur Planung und Verlegung großformatiger, keramischer Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und Kunstwerkstein auf Zementestrichen im Innenbereich
BEB-Hinweisblatt 8.6.1
Verlegung von keramischen Fliesen und Platten, Beton- und Naturwerksteinen auf schwimmend und auf Trennschicht verlegten Zementestrichen mit erhöhter Restfeuchte
BEB-Hinweisblatt 8.6.2
Hinweise zur Planung und Verlegung keramischer Fliesen und Platten auf Bodenplatten und Geschossdecken aus Beton und Stahlbeton
BEB-Hinweisblatt 8.7
Hinweise für die Verlegung von Belägen auf Gussasphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden (Innenräume)
Herausgeber Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.:
BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten
BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden
BVF Richtlinie 01 Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen
BVF Richtlinie 02 Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen
BVF Richtlinie 03 Herstellung beheizter / gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau
BVF Richtlinie 04 Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und -kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den Wohnungsbau
BVF Richtlinie 05 Wasserdurchströmte Flächenheiz- und Kühlsysteme. Die ideale Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien in der Gebäudeheizung /-Kühlung
BVF Richtlinie 07 Herstellung von Wandheiz - und - kühlsystemen im Wohnungs-, Gewerbe und Industriebau
BVF Richtlinie 08 Herstellung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
BVF Richtlinie 09 Einsatz von Bodenbelägen auf Flächenheizungen und -kühlungen - Anforderungen und Hinweise
BVF Richtlinie 10 Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden - Anforderungen und Hinweise
BVF Richtlinie 11 Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung - Aufbau und Funktionsweise
BVF Richtlinie 12 Herstellung dünnschichtiger, beheizter / gekühlter Verbundkonstruktionen im Wohnungsbestand
BVF Richtlinie 13 Beheizte Fußbodenkonstruktionen im Sporthallenbau
Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV):
DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Herausgeber Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD):
IVD-Merkblatt Nr. 1 Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 3-1 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern
IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung
IVD-Merkblatt Nr. 17 Anschlussfugen im Schwimmbadbau
IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber Industrieverband Klebstoffe e.V.:
IVK TKB-Merkblatt 6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten
IVK TKB-Merkblatt 9 Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen
IVK TKB-Merkblatt 10 Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Fertigteilestrichen - Holzwerkstoff- und Gipsfaserplatten
Herausgeber Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB:
Merkblatt Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerkstein
Merkblatt Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbeläge
Merkblatt Hinweise für Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau
Merkblatt Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich
Merkblatt Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen.
Merkblatt Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen.
Merkblatt Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf Gussasphaltestrich (AS)
Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten
Merkblatt Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden
Merkblatt Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen
Merkblatt Treppen aus keramischen Fliesen und Naturstein im Außenbereich
Herausgeber Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere:
Merkblatt 1 Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen
Merkblatt 4 Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen
Merkblatt 5 Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen.
Merkblatt 6 Farbige Fließestriche.
Herausgeber Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten:
Merkblatt 9 Oberbeläge auf Fertigteilestrichen.
Herausgeber Bundesverband Porenbeton:
Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung Putze Beschichtungen Bekleidungen.
Herausgeber Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV):
VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach der Fertigstellung der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann.
Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Fugen
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
Bodenbeläge
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2 CM-% bzw. 1,8 CM-% bei beheizten Estrichen, bei Calciumsulfatestrich von 0,5 CM-% nicht überschritten werden.
Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall vor Ausführungsbeginn zu erbringen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Wandbekleidungen
Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen.
Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen
Einrichtungsgegenstände
Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Haftzugfestigkeit prüfen Prüfung der Oberflächengüte des Estrichs durch
Haftzugprüfung mit Prüfgerät, inkl. Ergebnisprotokoll;
für nachfolgenden Fliesenbelag pro Raum.
Art des Untergrundes: Zementestrich
01.01
Haftzugfestigkeit prüfen
16,00
St
01.02 CM-Messung, Untergrund Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Verlege-
Untergrundes mittels CM-Methode, inkl. des
genauen Protokollierens von Messstellen und
Messergebnissen; für nachfolgenden Bodenbelag.
Untergrund: Zementestrich
01.02
CM-Messung, Untergrund
16,00
St
01.03 Reinigung Untergrund,grobe Verschmutzung Reinigung des Untergrundes der Bodenflächen von
groben anhaftenden und aufliegenden Verschmutzungen,
einschl. Entsorgung des anfallenden Bauschutts.
Der Untergrund ist in einen verlegereifen Zustand zu
erbringen. Evtl. erforderliche Grundierungen werden
in gesonderter Position vergütet.
01.03
Reinigung Untergrund,grobe Verschmutzung
184,00
m²
01.04 Untergrundausgleich, grob Größere Unebenheiten des Untergrundes durch
Aufbringen einer Ausgleichsspachtelung egalisieren.
01.04
Untergrundausgleich, grob
E
1,00
m²
01.05 Untergrund feinspachteln Estrich für Bodenfliesen im Dünnbett ausgleichen
und feinspachteln. Dicke: bis ca. 5 mm
01.05
Untergrund feinspachteln
184,00
m²
01.06 Grundierung, KH-Dispersion Aufbringen einer Grundierung auf Kunstharzbasis auf
saugfähigen Untergründen (Estrich, Putz, Trockenbaustoffe)
als Vorbehandlung für die Aufnahme des nachfolgenden
Dünnbettmörtel- bzw. Verbundabdichtungssystems.
Grundierung trocknen lassen.
Die anteiligen Sockelleisten sind zu berücksichtigen.
Angeb. Fabrikat:
01.06
Grundierung, KH-Dispersion
312,00
m²
02 Abdichtungen
02
Abdichtungen
02.01 Verbundabdicht., W2-I hoch, CM 2-K Wand Mattfeuchten Untergrund mit einer 2-komponentigen
rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme
MDS beschichten. Der Auftrag erfolgt in mind. 2 Arbeitsgängen.
Wassereinwirkungsklasse:W2-I
Trockenschichtdicke:mind. 2,0 mm
Material:CM (mineralische Dichtschlämme)
Einbauort:Wand (Dusche)
Angeb. Fabrikat:
02.01
Verbundabdicht., W2-I hoch, CM 2-K Wand
29,00
m²
02.02 Verbundabdicht., W1-I mäßig, CM 2-K,Wand Wassereinwirkungsklasse:W1-I
02.02
Verbundabdicht., W1-I mäßig, CM 2-K,Wand
E
W
1,00
m²
02.03 Verbundabdicht., W2-I hoch, CM 2-K Boden Auf dem Boden des Duschbereichs.
Angeb. Fabrikat:
02.03
Verbundabdicht., W2-I hoch, CM 2-K Boden
W
13,00
m²
02.04 Verbundabdicht., W1-I mäßig, CM 2-K,Boden Auf dem Boden.
Wassereinwirkungsklasse:W1-I
02.04
Verbundabdicht., W1-I mäßig, CM 2-K,Boden
E
W
1,00
m²
02.05 Dichtband Wand/Boden, CM 2-K Sehr emissionsarmes Abdichtband am Übergang
Boden/Wand oder Wand/Wand, in die erste
Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit
der zweiten Auftragsschicht überdecken.
Der Bereich der freien Dehnzone ist zu erhalten
und sollte von Abdichtmaterial ausgespart werden.
Wassereinwirkungsklasse:W2-I
Höhe im Wandanschluss:5cm
Einbauort:Duschbereich
Angeb. Fabrikat:
02.05
Dichtband Wand/Boden, CM 2-K
24,00
m
02.06 Dichtungsecken vorgefertigt Abdichtung an Wand-/Bodenanschluss im
Eckbereich mit vorgefertigtem Eckstück.
Das Eckstück in die frische Spachtelung
einlegen, Überlappungen ausführen,
eingeklebtes Eckstück mit Dichtungsmaterial
überspachteln.
Wassereinwirkungsklasse: W2-1
Angeb. Fabrikat:
02.06
Dichtungsecken vorgefertigt
6,00
St
02.07 Duschablauf eindichten, W2- I hoch Bauseits gesetzten Duschablauf (Bodenablauf)
eindichten. Gelieferte Dichtmanschette in das
frische Abdichtungsmaterial einlegen und mit
einer weiteren Lage der Abdichtung überspachteln.
Wassereinwirkungsklasse:W2-I
02.07
Duschablauf eindichten, W2- I hoch
2,00
St
02.08 Abdichten Rohrdurchführung, W2-I hoch Vorgefertigte Dichtmanschette über die
Rohrdurchführung stülpen und in das
vorgelegte Abdichtungsmaterial betten.
Mit der Flächenabdichtung überarbeiten.
Wassereinwirkungsklasse:W2-I
02.08
Abdichten Rohrdurchführung, W2-I hoch
4,00
St
03 Wandbekleidungen
03
Wandbekleidungen
03.01 Wandfliesen, Feinsteinzeug 30/60 cm Wandbekleidung aus keramischem Feinsteinzeug,
für Innenräume, liefern und im Dünnbettverfahren
(Buttering-Floating-Verfahren) mit einem zementären,
hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel
verlegen, mineralisch verfugen.
Format:30/60 cm
Verlegeart:Halbverband
Sortierung: A
Einbauhöhe: bis ca. 2,20 m
Fabrikat: Interbau-Blink, Opus,
Farbebeige 373, oder gleichwertig
Fugenfarbe:passend zur Fliese, nach Bemusterung
Angebotenes Fabrikat:
03.01
Wandfliesen, Feinsteinzeug 30/60 cm
128,00
m²
03.02 Fliesenbelag Ablage/Abkofferung Fliesenbelag auf horizontalen Ablagen der
Abkofferungen an Wänden. Fliesenformat
wie vor. Breite Ablage bis ca. 25 cm.
03.02
Fliesenbelag Ablage/Abkofferung
0,50
m²
03.03 Feinsteinzeug-Fliesen, Rundlöcher 20-60 mm Bohrungen im Feinsteinzeug-Fliesenbelag
zur Durchführung von Installationsrohren
sowie zum Einbau von Steckdosen und dgl.
herstellen. Durchmesser:20 bis 60 mm
03.03
Feinsteinzeug-Fliesen, Rundlöcher 20-60 mm
250,00
St
03.04 Feinsteinzeug-Fliesen, Rundlöcher 100 mm Durchmesser:100 mm
03.04
Feinsteinzeug-Fliesen, Rundlöcher 100 mm
W
25,00
St
03.05 Rechteckige Aussparung, Drückerplatte Rechteckige Aussparung im Feinsteinzeug-
Fliesenbelag im Bereich der Drückerplatte
des Spülkastens herstellen.
03.05
Rechteckige Aussparung, Drückerplatte
18,00
St
03.06 Abschluß- und Eckschutzschiene, Edelstahl Eckschutzschiene in unterschiedlichen Einbaulängen
mit gelochtem Befestigungsschenkel fachgerecht einbauen.
An horizontalen und vertikalen Kanten und Wandabschlüssen.
Material:Edelstahl, gebüstet (V2A)
Höhe:Materialstärke Fliesenbelag zzgl. Kleberstärke
Fabrikat: Schlüter FINEC oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat:
03.06
Abschluß- und Eckschutzschiene, Edelstahl
8,60
m
03.07 Wandfliesen-Abschluss, Edelstahl Wandfliesen-Abschlussschiene in unterschiedlichen
Einbaulängen mit gelochten Befestigungsschenkel
fachgerecht einbauen.
Material:Edelstahl, gebürstet (V2A)
Profilhöhe:Materialstärke Fliesenbelag zzgl. Kleberstärke
Richtqualität: Schlüter Schiene ES
Angeb. Fabrikat:
03.07
Wandfliesen-Abschluss, Edelstahl
82,60
m
03.08 Fensterbank, Naturstein, Jura Fensterbank aus Naturwerkstein im Innenbereich,
Sichtkanten leicht gefast, Oberfläche poliert,
mit ca. 3 cm Überstand über die Rohbauwand.
Wände und Leibungen werden bauseits verputzt.
Material: Jura Kalkstein
Herkunf Deutschland
Plattendicke: ca. 2 cm
Plattenbreite: ca. 14 cm
Lagerung: Mörtelbett, Stärke ca. 2 cm
Fugenfarbe: nach Wahl des AG
Abrechnung nach lfm Fensterbank
03.08
Fensterbank, Naturstein, Jura
34,00
m
04 Bodenbeläge
04
Bodenbeläge
04.01 Bodenfliesen, Feinsteinzeug 30/60 cm, R10 B Bodenbekleidung aus keramischem Feinsteinzeug,
für Innenräume, liefern und im Dünnbettverfahren
(Buttering-Floating-Verfahren) mit einem zementären,
hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel
verlegen, mineralisch verfugen.
Format:30 / 60 cm
Fugenbreite: min. 5 mm
Verlegeart:Halbverband
Sortierung: A
Rutschhemmungsklasse: R10 B
Fabrikat: Interbau-Blink, Opus,
Farbebeige 373, oder gleichwertig
Fugenfarbe:passend zur Fliese, nach Bemusterung
Angebotenes Fabrikat:
04.01
Bodenfliesen, Feinsteinzeug 30/60 cm, R10 B
184,00
m²
04.02 Sockelfliesen, Feinsteinzeug, 60/6 cm Sockelfliesen, passend zu den beschriebenen
Bodenfliesen, im Dünnbettverfahren mit einem
hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel
verlegen.
Material:Feinsteinzeug
Format :60/6 cm
Fabrikat: Interbau-Blink, Opus,
Farbebeige 373, oder gleichwertig
Fugenfarbe:gemäß Bodenfuge
Angebotenes Fabrikat:
04.02
Sockelfliesen, Feinsteinzeug, 60/6 cm
130,00
m
04.03 Zulage Fliesenbelag im Gefälle 120x120 cm Fliesenbelag im Duschbereich im Gefälle zum Ablauf verlegen.
Inkl. Gehrungs- bzw. Schrägschnitte. Fläche ca. 120 x 120 cm.
04.03
Zulage Fliesenbelag im Gefälle 120x120 cm
1,00
St
04.04 Zulage Fliesenbelag im Gefälle 105x200 cm Fläche ca. 105 x 200 cm.
04.04
Zulage Fliesenbelag im Gefälle 105x200 cm
W
1,00
St
04.05 Fliesenbelag an Duschablauf anarbeiten Fliesenbelag an bauseitig gesetzten Duschablauf
(Bodenablauf) anarbeiten, inkl. aller Schneidarbeiten
sowie der elastischen Verfugung im Anschlussbereich.
04.05
Fliesenbelag an Duschablauf anarbeiten
2,00
St
04.06 Überstand von Randstreifen entfernen Überstand von Randstreifen anderer Gewerke
an Wänden und Estrichbegrenzungen nach dem
Verlegen und Verfugen des Bodenbelages entfernen.
04.06
Überstand von Randstreifen entfernen
226,00
m
04.07 Bodenfliesen-Abschluss, Edelstahl Bodenfliesen-Abschlussschiene in unterschiedlichen
Einbaulängen mit gelochten Befestigungsschenkel
fachgerecht einbauen.
Material:Edelstahl, gebürstet (V2A)
Profilhöhe:Materialstärke Fliesenbelag zzgl. Kleberstärke
Richtqualität: Schlüter Schiene ES
Angeb. Fabrikat:
04.07
Bodenfliesen-Abschluss, Edelstahl
16,00
m
04.08 Sauberlaufsystem, Alu, ca. 130/224 cm Sauberlaufzone als Fußabstreifer, in hochfrequentiertem
Eingangsbereich, im Innen- und überdachten Außenbereich,
oberflächenbündig in Fliesenbelag eingebaut, wie folgt
- Winkelrahmen aus eloxierten Aluminium-Profilen
- Trägerprofile mit unterseitiger Trittschalldämmung
- in Profile eingelassene Rauhaarripsstreifen sowie Bürsteneinlagen
- inkl. Montage des Winkelrahmens in bauseitig vorbereiteten Estrich,
Einrichten auf erforderliche Höhe
Material Matte : Streifen aus Rauhaarrips
Ausführung : mit Winkelrahmen
Material Rahmen : Aluminium eloxiert
Material Trägerprofil : Aluminium
Rutschhemmung : R11 (DIN 51130)
Profilbreite : ca. 27,5 mm
Profilhöhe : ca. 22 mm
Einbauort : Eingangsbereich
Breite : gemäß Türöffnung, ca. 224 cm
Tiefe : ca. 130 cm
Angebotenes Fabrikat:
04.08
Sauberlaufsystem, Alu, ca. 130/224 cm
1,00
St
05 Fugen
05
Fugen
05.01 Dreiecksfuge,inn,Silikon,vertik. Fugenverschluss in Innenräumen, an allen vertikalen
Wandanschlüssen, einschl. Vorreinigung.
Die Ausführung erfolgt als Dreiecksfuge.
Fugenbreite: 8 - 10 mm i.M.
Fugenfarbe: nach Wahl des AG
Material:Silikonacetat vernetzend
Angeb. Fabrikat:
05.01
Dreiecksfuge,inn,Silikon,vertik.
69,00
m
05.02 Dreiecksfuge,inn,Silikon, Sanitärobjekte An Sanitärobjekten.
Fugenbreite: 5-8 mm i.M.
05.02
Dreiecksfuge,inn,Silikon, Sanitärobjekte
W
38,00
m
05.03 Rechteckfuge,inn,Silikon,horiz. Fugenverschluss in Innenräumen, an allen horizontalen
Wandanschlüssen einschl. Vorreinigung der Fugen. Die
Ausführung erfolgt als Rechteckfuge unter Verwendung
eines geeigneten geschlossenzelligen Hinterfüllmaterials.
Fugenbreite: 8 - 10 mm i.M.
Fugenfarbe: nach Wahl des AG
Material:Silikonacetat vernetzend
Angeb. Fabrikat:
05.03
Rechteckfuge,inn,Silikon,horiz.
210,00
m
05.04 Bewegungsfuge,inn,Silikon,horiz. An Bewegungsfugen.
Fugenbreite: 10 mm i.M.
05.04
Bewegungsfuge,inn,Silikon,horiz.
W
11,00
m
05.05 Bewegungsfugenprofil, Edelstahl Bewegungsfugenprofil, Edelstahl mit Kunststoffeinlage
aus thermoplastischen Elastomer, über Bewegungsfugen
der Estrichfelder inkl. aller Anschlussarbeiten.
Estrichfugenbreite: 10 mm
Farbe Kunststoff: Standardfarbe nach Wahl des AG
Einbauort: Duschbereiche
Richtfabrikat: Schlüter DILEX-KS oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
05.05
Bewegungsfugenprofil, Edelstahl
5,00
m
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
06.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
06.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
06.02
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
06.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
06.03
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
06.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
06.04
Stundensatz Bauhelfer
E
1,00
h
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