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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projekt: Quartiersentwicklung Ziegeleigelände Frickenhausen, hier: Neubau einer Kita Landkreis Esslingen,Gemarkung Frickenhausen, Flur ?, Flurstück 999/7, Straße: Im Geiselrain Auftraggeber: Strenger Holding GmbH, vertreten durch Herrn Dr. T. Koch, Karlstraße 8/1, 71638 Ludwigsburg Gebäudedaten Gebäudetyp: 2-geschossiger Kindergarten, offene Bauweise Gebäudeklasse: 3 - Sonderbau Gebäude EG /1.OG LxB: ca. 14,50 x 37,10 m Höhe Attika: ca. 8,40 und 7,40 m über OK Gelände BGF (R+S): ca. 1.226,00 m2 BRI: ca. 4.360,00 m3 Art der Nutzung Die Anlage wird als öffentlich betriebener Kindergarten mit 4 Gruppen konzipiert und genutzt. Lage und Zuwegungen Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, Im Geiselrain, der Stadt Frickenhausen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Straßen. Beschreibung Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um einen zweigeschossigen Kindergarten. Konstruktion: Es handelt sich um ein Gebäude in Massivbauweise (Mauerwerk/Stahlbeton). Die tragenden Innenwände werden zum Teil in Mauerwerk – zum Teil aus Stahlbeton gem. Angaben Statik hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Metallständerwänden geplant. Aufgrund des Bemessungswasserstandes wird lediglich die Aufzugsunterfahrt in WU-Bauweise ausgeführt. Der Bemessungswasserstand liegt bei ca. 323 mNN und somit knapp unterhalb der Unterkante Aufzugsunterfahrt. Fassade: Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Außenputz (Dämmstärken gem. GEG-Nachweis). Putzfarben gem. Farbkonzept Kita. Fenster: Die Fenster (ausgenommen Nord) von Aufenthaltsräumen erhalten außenliegende Jalousien als Sonnenschutz und zur Verdunkelung der Ruheräume. Dach: Die Flachdachkonstruktion erhält eine extensive Dachbegrünung und ist für PV-Module vorgerüstet. Die Attika des Kopfbaus erhält aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen eine überhöhte Attika. Die Höhe der Attika wird auf „Brüstungshöhe“ reduziert. Auf Sekuranten kann in diesem Bereich verzichtet werden. Abweichend von der DIN 18351 und Flachdachrichtlinie wird das Flachdach, auf Wunsch des Bauherrn, gefällelos / mit Nullgefälle ausgeführt.Eine Haftungsfreistellung hierzu wird seitens AG gesondert formuliert und erteilt. Decken: Die Decken werden als Filigranplatten geplant. Die Decken werden, ausgenommen Nebenräume, mit teilweise akustisch wirksamen Rasterdecken abgehängt. Die Schallschutzanforderungen werden seitens Bauphysik festgelegt und geprüft. Stahlbau: Der Balkon als 2.Rettungsweg (Rettungsbalkon) wird als eigenständige Stahlkonstruktion auf Stützen vor dem Gebäude geplant. Die Konstruktion und Geländer werden als verzinkt, der Boden wird mit massiven Platten auf Stahl UK weiter geplant. Türen: Außentüren und Fenstertüren werden, sofern aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Brandschutzes erforderlich, schwellenlos geplant. Sanitärräume: Die Sanitärräume, Technikraum und Küchenbereiche mit Lager erhalten einen Fliesenbelag. Alle anderen Räume erhalten einen Linoleumbelag. Haustechnik/Lüftung: Von der Haustechnik ist, über die mechanische Entlüftung von innenliegenden Räumen, eine Teil-Lüftungsanlage zur Grundluftversorgung vorgesehen. Freianlagen: Die Freiflächengestaltung samt Nutzungskonzept mit Spielzonen, Nebengebäuden, Rampe, Außentreppe und Einzäunung ist aus der Freiflächen-Fachplanung übernommen. Baustellenumfeld Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten Anlieferung/Logistik Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG Durchfahrtbeschränk.: keine Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit Erschließung/Medien Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen. Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen. Der Hausanschlussraum für Wasser und Nahwärme und die Elektrohausanschlüsse befinden sich im Technikraum (EG). Anforderungen hierzu sind der Beschreibung in KGR 400 zu entnehmen. Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können. Baustrom/Bauwasser Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren. Bauabfälle Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen. Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig. Gerüste Bauseitig wird ein Fassadengerüst mit Dachfanggerüst ausgeschrieben u. zur Verfügung gestellt. Alle weiteren benötigten Gerüststellungen sind AN-seitig zu berücksichtigen u. einzukalkulieren.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV) 1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat. Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind. Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.). Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss. Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend. Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch. Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.2 Prüfpflichten AN Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen. Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen; sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen; zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind. 1.3 Geschuldeter Leistungsumfang Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze. Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen. Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten: Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen. Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe. Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet: alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen. Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind. 1.4 Nebenangebote Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen. Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen. Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis. Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil. 1.5 SiGeKo Der SiGeKo wird durch den AG gestellt. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen. Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - ggf. Baustelleneinrichtungsplan - Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - Unterweisungsnachweis der Beschäftigten - Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft - Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten - Angabe der Namen der Ersthelfer - Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen. 1.6 Baustelleneinrichtung Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen. Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt. Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen. Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN. Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet. Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren. Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen. Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten. Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen. In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet: Zwischenlagerung; Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss; Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle; Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WCAnlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Tischlerarbeiten Tischlerarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 16830-3 Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI) - Teil 3: Profile mit beschichteten, farbigen Oberflächen; Anforderungen DIN 18095-1 - Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18542 - Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen - Anforderungen und Prüfung DIN EN 300 - Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen DIN EN 335 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 438-2 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften DIN EN 438-3 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-4 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-5 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-6 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-7 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 7: Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung DIN EN 438-8 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe DIN EN 438-9 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1192 - Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1522 - Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 12207 - Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung DIN EN 12208 - Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung DIN EN 12210 - Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung DIN EN 14220 - Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen DGUV Regel 109-606 Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz, Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ift-Richtlinie FE-06/2 - Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-07/1 - Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-08/1 - Rahmeneckverbindungen für Holzfenster – Anforderungen, Prüfung und Bewertung, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-09/1 - Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-11/1 - Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-13/1 - Eignung von Kunststofffensterprofilen – Prüfung und Klassifizierung, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie HO-10/1 - Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster. Anforderungen und Prüfung, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie HO-11/2 - Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-01/1 - Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-02/1 - Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie - Verklebungen an Holzfenstern - Teil 1: Lamellierte und in der Länge durch Keilzinkenverbindungen verbundene Profile Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie - Verklebungen an Holzfenstern - Teil 2: Verklebungen von Rahmenverbindungen, Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 10 Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 13 Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26-1 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) RAL-GZ 716 - Kunststoff-Fensterprofilsysteme - Gütesicherung, Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021 - Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept, Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Richtlinie ES.01 - Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Richtlinie HM.01/A1 - Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Richtlinie HM.02 - Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.01 - Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, – Haustüren und -Fassaden, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade VFF Merkblatt HO.02 - Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -haustüren, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.03 - Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.04 Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-1 Holzarten für den Fensterbau – Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-2 Holzarten für den Fensterbau - Teil 2: Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade(VFF) VFF Merkblatt HO.06-3/A1 Holzarten für den Fensterbau - Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-4 Holzarten für den Fensterbau - Teil 4: Modifizierte Hölzer, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF) VFF Leitfaden HO.09 Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.10 Wetterschutzschienen an Holzfenstern, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.11 Holzschutz bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.12 Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau – Planung und Ausführung, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KU.01 Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen DE-UZ 76 (Blauer Engel) haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Fenster und Fenstertüren Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Einbaumöbel Schiebetüren von Schränken müssen mit auf das Türgewicht abgestimmten Schiebetürbeschlägen ausgeführt werden. Sofern in dem Leistungstext keine konkreteren Vorgaben gemacht werden, müssen die Führungen mindestens aus Kunststoffprofilen bestehen, einfache Nuten im Holz sind nicht zulässig. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Tischlerarbeiten
ZTV Verglasungsarbeiten Verglasungsarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 18032-3 Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit DIN 18032-6 Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Teil 6: Bauliche Maßnahmen für Einbau und Verankerung von Sportgeräten DIN EN 356 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff DIN EN 410 Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen DIN EN 1063 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss DIN EN 12337-1 Glas im Bauwesen - Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas - Teil 1: Definition und Beschreibung DIN EN 12337-2 Glas im Bauwesen - Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm DIN EN 13830 Vorhangfassaden - Produktnorm DIN EN 14179-2 Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Produktnorm DIN EN 14321-1 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung DIN EN 14321-2 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm ISO 16936-1 Glas im Bauwesen - Sicherheitsverglasungen - Teil 1: Prüfung und Klasseneinteilung durch wiederholten Kugelfall ISO 16936-2 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 2: Prüfung und Klasseneinteilung bei Hammer- und Axtschlägen bei Raumtemperatur ISO 16936-3 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 3: Prüfung und Klasseneinteilung bei manuellem Angriff ISO 16936-4 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 4: Prüfung und Klasseneinteilung beim Pendelschlag unter thermischer Belastung und unter Flammeneinwirkung BFS Merkblatt Nr. 23 Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-07/3 Mehrscheiben-Isolierglas mit beweglichen Sonnenschutzsystemen integriert im Scheibenzwischenraum, Nachweis der Gebrauchstauglichkeit Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-08/4 Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Fachinformation VE-12/1 Überkopfverglasungen mit geringer Neigung; Technische Umsetzung anspruchsvoller Details, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-13/2 Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband, Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie WA-08/3 Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter, Teil 1: Ermittlung des repräsentativen Ψ-Wertes für Fensterrahmenprofile Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie WA-17/1 Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter - Teil 2: Ermittlung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit durch Messung Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 10 Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 13 Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26-1 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) RAL-GZ 520 Mehrscheiben-Isolierglas - Gütesicherung, Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 975 Brandschutz im Ausbau - Gütesicherung, Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2163 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Verglasungen, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2270 VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Alarmgläser, Anforderungen, Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VFF Richtlinie ES.01 Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.01 Absturzsichernde Verglasungen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.02 Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.03 Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.04 Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.05 Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.06-1 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.07 Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine Bestätigung über Materialqualität zu übergeben. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in der Werkstatt des Auftragnehmers für die betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Wenn in der Leistungsbeschreibung Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden. Bei der Verglasung von Unterdecken ist eine spannungsfreie Verlegung durch Entkopplung mit dem tragenden System sicherzustellen. Eine Montageanleitung zum Herausnehmen und Wiedereinsetzen von Scheiben ist dem Auftraggeber zu übergeben. Türen Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Angaben zur Abrechnung Bei Abrechnung nach dem Längenmaß wird jeweils die größte Länge der einzelnen Scheiben zugrunde gelegt, auch bei schräg geschnittenen oder ausgeklinkten Gläsern. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Verglasungsarbeiten
ZTV Rolladenarbeiten, Sonnenschutz Rollladenarbeiten, Sonnenschutz Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 - Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 - Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN EN 949 - Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden - Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers DIN EN 1932 - Abschlüsse und Markisen - Widerstand gegen Windlast - Prüfverfahren und Nachweiskriterien DIN EN 1933 - Markisen - Widerstandsfähigkeit gegenüber der Belastung durch Wasseransammlung - Prüfverfahren DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-2 - Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 12045 - Motorangetriebene Abschlüsse und Markisen - Nutzungssicherheit - Prüfung und Messung der Schubkräfte DIN EN 12194 - Äußere und innere Abschlüsse und Markisen - Falschbedienungen - Prüfverfahren DIN EN 12833 - Rollläden für Dachflächenfenster und Wintergärten - Widerstand gegen Schneelast - Prüfverfahren DIN EN 13527 - Abschlüsse - Messung der Bedienkraft - Prüfverfahren DIN EN 14115 - Textilien - Brennverhalten von Materialien für Überdachungen, große Zelte und entsprechende Erzeugnisse - Entzündbarkeit DIN EN 14201 - Abschlüsse und Läden - Widerstand gegen wiederholte Bedienungen (mechanische Lebensdauer) - Prüfverfahren DIN EN 14202 - Abschlüsse - Gebrauchstauglichkeit von Rohr- und Blockmotoren - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 14203 - Abschlüsse und Läden - Gebrauchstauglichkeit von Getrieben mit Kurbel - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 60335-2-97; VDE 0700-97 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-97: Besondere Anforderungen für Antriebe für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Technische Richtlinie 101 - Rollläden - Allgemeines, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 102 - Rollläden - Rollladenpanzer, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 103 - Rollläden, Außensonnenschutz - Kästen, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 104 - Abschlüsse und Markisen - Wellen, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 105 -Vorbausysteme, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 106 - Abschlüsse und Markisen - Windeinflüsse, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 108 -Abschlüsse und Markisen - Wärmeschutz - Auswirkung auf U-Wert Fenster - Energieeinsparung Technische Richtlinie 110 -Abschlüsse und Markisen - Sonnenschutz, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Technische Richtlinie 112 - Läden für Fenster und Türen, Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Beschläge zur Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden. Der Auftragnehmer hat Bauteile, die er vor dem eigentlichen Ausführen seiner Leistungen einbauen muss, z.B. Mauerkästen für Gurtwickler, in Abstimmung mit den anderen beteiligten Gewerken und der Bauleitung rechtzeitig einzubauen. Der Rollpanzer muss so lang sein, dass nach dem Abrollen mindestens noch 15 cm im Rollraum über dem Auslassschlitz verbleiben. Bei Rollläden, Markisen, Jalousien und sonstigen Bauteilen im Außenbereich oder in Feuchträumen müssen alle Metallteile mindestens korrosionsgeschützt sein, wenn in der Leistungsbeschreibung keine genaueren Angaben gemacht werden. Bewegliche Teile müssen wartungsarm und geräuscharm sein. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Rolladenarbeiten, Sonnenschutz
01 Fenster - Kunststoff
01
Fenster - Kunststoff
Hinweis: Die Ausführung der Fenster werden nachfolgend allgemeingültig beschrieben und sind für alle Fenster verbindlich festgelegt (Leitbeschreibung). Die Unterscheidung der Fenster im Einzelnen bezieht sich im Anschluss der Leitbeschreibung auf einzelne Parameter. Die angegebenen Rohbauöffnungsmaße beziehen sich auf die zu schließende Öffnung in der Rohbauwand (inkl. Rollladenkästen, Bodeneinstandsprofilen bei bodentiefen Fenstern, Rahmenaufdopplungen bei Anschlägen).
Hinweis:
Leitbeschreibung Fenster / Fenstertür aus Kunststoff, ein- o. mehrflüglig,liefern u. einbauen.Wärmegedämmte Fugenausbildung an angrenzendeBauteile u. Abdichtung mit Fugendichtbändern / Dichtfoliengemäß RAL. Dimensionierung der Rahmen nach statischer,bauphysikalischer sowie konstruktiver Erfordernis ausHohlkammerprofil, mit innerer umlaufender Stahlrohrver-stärkung im Rahmen und Flügel, bei Bedarf mit Dämmungder Hohlkammern, mit doppelter Lippendichtung. Zweiflügelige Fenster sind als Stulpflügel auzuführen,mehrteilige nach Beschreibung. Farbton Außen : weißFarbton innen : weißFarbton Lippendichtungen : grauGlasrandverbund : Kunststoff / Silikonwerkstoff, Farbe weißBeschläge : LM-elox., Falzgetriebe, Bänder aussen dreidimensional verstellbar, EinhandbedienungKorrosionsbeständigkeit DIN EN- 1670: Klasse 3Windlastzone : 1Luftdurchlässigkeit DIN EN 12207 : 3Schlagregendichtheit DIN EN 122018 : 5 AWindlast DIN EN 12210 : B 3Anschlagart : stumpfEinbauort : Außenwände Kalksandstein, Decken StahlbetonEinbausituation: In der Leibung, mit außenseitigem Anschlag aus 65 mm WDVSUw-Wert : Uw,BW ≤ 1,00 W/m²KgWert : 0,50 ± 0,02Schalldämm-Maß : Rw ≥ 30 dBWiderstandsklasse : RC 2 NFenstergriff : in Anlehnung an Hoppe Paris, Edelstahl gerundet,bei Terrassentüren Ziehgriff in Farbe des ProfilsBodeneinstand bodentiefe Fenster : 180 mm im EG, 150 mm im 1.OG Der angegebene Wärmedurchgangskoeffizient bezieht sich aufdas Gesamtfenster inkl. Glasrand- u. Einbauwärmebrücke. Das angegebene Schalldämm-Maß bezieht sich auf deneingebauten Zustand. Die genannten Werte sind vom Anbietermittels Prüfzeugnis nachzuweisen. Die Öffnungen der Rahmenetwässerung sind mit einerAbdeckkappe, Farbton wie Profil, zu versehenDie sichtbaren Beschläge sind mit Abdeckungen, Farbewie Profil, zu versehen. Alle Fenster sind beidseitig mit VSG Verglasung auszuführen. Alle Fenster vorgerichtet für das außenseitige Anbringen einerbauseitigen Alu-Fensterbank (Nutausbildung). Fenster der West, Ost u. Südseite mit Aufsetzrolladenkastenund elektrisch betriebener Raffstoreanlage, schienengeführt.Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten Raffstore-systems mit allen Zubehörteilen sowie dessen Montage nachHerstellervorschrift, u.a.:- Raffstorekasten 300/300 mm, zzgl. ca. 35 mm werkseitige Aufdopplung, Revision innen, Anbindungsprofil für Kunststoff- fenster, rettungswegtauglich ausgestattet, Putzabschlussprofile beidseitig, mit verdeckt liegendem elektrischen Motor- Raffstore-Führungsschiene, ca. 27/70 mm- Raffstorelamellen, randgebördelt, Breite 80 mm, mit Endschiene- Farbton sichtbarer Elemente gem. Bemusterung- Richtfabrikat: Warema NA-RA, o. glw. Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3nach DIN EN 13659:2009-01 - Abschlüsse außen - erfüllen Angeb. Fabrikat Rahmenprofile :___________________ Angeb. Fabrikat Fenstergriff :______________________ Angeb. Fabrikat Raffstoreanlage :__________________
Leitbeschreibung
01.01 Montageplanung Anfertigen der Montage- und Ausführungsplanung aufGrundlage der Ausführungsplanung, des Standsicherheits-nachweises sowie des örtlichen Aufmaßes.Die Ausführungs- und Montageplanung ist zur Freigabedem Planungsbüro vorzulegen. Übergabe der Unterlagen:-1fach in Papierform-1fach digital als PDF-1fach Digital als DWG Datei
01.01
Montageplanung
P
1,00
psch
01.02 Fenster 1-flüglig 1135 x 2380 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 1-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 1135 x 2380 mm Beschlag : Dreh-Kipp Bodeneinstand : ohne Lichte Öffnungsbreite min. 90 cm
01.02
Fenster 1-flüglig 1135 x 2380 mm
3,00
St
01.03 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
01.03
Zulage Fingerklemmschutz
3,00
St
01.04 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.04
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
3,00
St
01.05 Fenster 1-flüglig 1135 x 2900 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 1-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 1135 x 2900 mm Beschlag : Dreh-Kipp Bodeneinstand : 150 mm Lichte Öffnungsbreite min. 90 cm
01.05
Fenster 1-flüglig 1135 x 2900 mm
6,00
St
01.06 Fenstertür 1-flüglig 1135 x 2900 mm, Notausgang Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 1-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 1135 x 2900 mm Beschlag : Dreh Bodeneinstand : 150 mm Lichte Öffnungsbreite min. 90 cm (2. Rettungsweg). Motor mit zusätzlichem Kurbelgetriebe. Die zusätzliche Kurbelbedienung gewährleistet bei Stromausfall oder Defekt eine manuelle Bedienung der Anlage. Inkl. abnehmbarer Notfall-Knickkurbel mit Stange. Nullschwelle mit Magnet-Dichtungsprofilen, Schwellenprofil mit Wasserkammer, Entwässerungsbohrungen sowie Wasserablaufstutzen. Montage nach Herstellervorgaben. Fabrikat: ALUMAT MFAT 20 PH, oder glw. Angebotenes Fabrikat:
01.06
Fenstertür 1-flüglig 1135 x 2900 mm, Notausgang
10,00
St
01.07 Fenster 1-flüglig 1135 x 2930 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 1-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 1135 x 2930 mm Beschlag : Dreh-Kipp Bodeneinstand : 180 mm Lichte Öffnungsbreite min. 90 cm
01.07
Fenster 1-flüglig 1135 x 2930 mm
5,00
St
01.08 Fenstertür 1-flüglig 1135 x 2930 mm, Notausgang Rohbauöffnungsmaß b/h : 1135 x 2930 mm Bodeneinstand : 180 mm
01.08
Fenstertür 1-flüglig 1135 x 2930 mm, Notausgang
W
8,00
St
01.09 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
01.09
Zulage Fingerklemmschutz
28,00
St
01.10 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.10
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
29,00
St
01.11 Fenster 2-flüglig 2200 x 1780 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 2200 x 1780 mm Beschlag : Dreh-Kipp und Dreh Bodeneinstand : ohne
01.11
Fenster 2-flüglig 2200 x 1780 mm
2,00
St
01.12 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.12
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
1,00
St
01.13 Fenster 2-flüglig 2200 x 2380 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 2200 x 2380 mm Beschlag : Dreh-Kipp und Kipp Bodeneinstand : ohne
01.13
Fenster 2-flüglig 2200 x 2380 mm
2,00
St
01.14 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
01.14
Zulage Fingerklemmschutz
2,00
St
01.15 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.15
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
2,00
St
01.16 Fenster 2-flüglig 2200 x 2900 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 2200 x 2900 mm Beschlag : Dreh-Kipp und Dreh Bodeneinstand : 150 mm
01.16
Fenster 2-flüglig 2200 x 2900 mm
3,00
St
01.17 Fenster 2-flüglig 2200 x 2930 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 2200 x 2930 mm Beschlag : Dreh-Kipp und Dreh Bodeneinstand : 180 mm
01.17
Fenster 2-flüglig 2200 x 2930 mm
1,00
St
01.18 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
01.18
Zulage Fingerklemmschutz
4,00
St
01.19 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.19
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
4,00
St
01.20 Fenster 3-flüglig 3300 x 2900 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 3-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 3300 x 2900 mm Beschlag : 2x Dreh und 1x Fest Bodeneinstand : 150 mm
01.20
Fenster 3-flüglig 3300 x 2900 mm
2,00
St
01.21 Fenster 3-flüglig 3300 x 2930 mm Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 3-flügliges Fenster. Rohbauöffnungsmaß b/h : 3300 x 2930 mm Beschlag : 2x Dreh und 1x Fest Bodeneinstand : 180 mm
01.21
Fenster 3-flüglig 3300 x 2930 mm
2,00
St
01.22 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
01.22
Zulage Fingerklemmschutz
4,00
St
01.23 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.23
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
4,00
St
01.24 Fenster 1-flüglig 1000 x 1010 mm, ohne Raffstore Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 1-flügliges Fenster, jedoch ohne Raffstoreanlage Rohbauöffnungsmaß b/h : 1000 x 1010 mm Beschlag : Dreh-Kipp Bodeneinstand : ohne
01.24
Fenster 1-flüglig 1000 x 1010 mm, ohne Raffstore
5,00
St
01.25 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.25
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
2,00
St
01.26 Fenster 2-flüglig 1400 x 1300 mm, ohne Raffstore Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster, jedoch ohne Raffstoreanlage Rohbauöffnungsmaß b/h : 1400 x 1300 mm Beschlag : Dreh-Kipp u. Dreh Bodeneinstand : ohne
01.26
Fenster 2-flüglig 1400 x 1300 mm, ohne Raffstore
5,00
St
01.27 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
01.27
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
3,00
St
01.28 Fenster 2-flüglig 1600 x 1510 mm, ohne Raffstore Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster, jedoch ohne Raffstoreanlage Rohbauöffnungsmaß b/h : 1600 x 1510 mm Beschlag : Dreh-Kipp u. Dreh Bodeneinstand : ohne
01.28
Fenster 2-flüglig 1600 x 1510 mm, ohne Raffstore
3,00
St
01.29 Fenster 2-flüglig 2260 x 2660 mm, ohne Raffstore Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 2-flügliges Fenster, jedoch ohne Raffstoreanlage Rohbauöffnungsmaß b/h : 2260 x 2660 mm Beschlag : Dreh-Kipp u. Dreh Bodeneinstand : 150 mm
01.29
Fenster 2-flüglig 2260 x 2660 mm, ohne Raffstore
1,00
St
01.30 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
01.30
Zulage Fingerklemmschutz
1,00
St
01.31 Fenster 3-flüglig 3150 x 2150 mm, ohne Raffstore Fenster gemäß Leitbeschreibung, als 3-flügliges Fenster, jedoch ohne Raffstoreanlage Rohbauöffnungsmaß b/h : 3150 x 2150 mm Beschlag : 3x Dreh-Kipp Bodeneinstand : ohne
01.31
Fenster 3-flüglig 3150 x 2150 mm, ohne Raffstore
1,00
St
01.32 Zulage abschließbarer Fenstergriff Zulage zu vorgenannten Fensterpositionen für abschließbaren Fenstergriff.
01.32
Zulage abschließbarer Fenstergriff
E
1,00
St
02 Hauseingangstüren - Aluminium
02
Hauseingangstüren - Aluminium
Hinweis: Die angegebenen Rohbauöffnungsmaße beziehen sich auf die zu schließende Öffnung in der Rohbauwand (inkl. Bodeneinstandsprofilen u. ggf. Rahmenaufdopplungen bei Anschlägen).
Hinweis:
02.01 Montageplanung Anfertigen der Montage- und Ausführungsplanung aufGrundlage der Ausführungsplanung, des Standsicherheits-nachweises sowie des örtlichen Aufmaßes.Die Ausführungs- und Montageplanung ist zur Freigabedem Planungsbüro vorzulegen. Übergabe der Unterlagen:-1fach in Papierform-1fach digital als PDF-1fach Digital als DWG Datei
02.01
Montageplanung
P
1,00
psch
02.02 Haustüranlage 2260 x 2690 mm, EG Haustüranlage 1-flüglig mit feststehendem Seitenteil, nach außenaufschlagend, aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen,vollständige Verglasung, Nullschwelle, OTS u. Panikbeschlagnach DIN EN 179, liefern und einbauen. Wärmegedämmte Fugenausbildung an angrenzendeBauteile u. Abdichtung mit Fugendichtbändern / Dichtfoliengemäß RAL. Dimensionierung der Rahmen nach statischer,bauphysikalischer sowie konstruktiver Erfordernis. Profile : Aluminium thermisch getrenntFarbe : RAL nach Wahl des AG, pulverbeschichtetTürblatt : Verglast, stumpf einschlagend, flächenbündigSeitenteil : Verglast, feststehendOberlicht : ohneGlas: : VSG beidseitigBeschlag : Edelstahl-Türbänder nach statischer Anforderung, 3 Dimensional verstellbar, 3 StückStossgriff außen : Edelstahl Stange VA4, gebürstet DN 30 mm, Höhe 1000 mmInnendrücker : Hoppe Rotterdam, Edelstahl gebürstetOTS : Integrierter Obentürschließer, "sanft" einschlagend, einschl. ÖffnungsbegrenzerSchloß : elektrisch zu öffnen, Panikschloss nach DIN EN 179, vorgerichtet für Profilzylinder, Edelstahl-RundrosettenMechan. Beanspruchung : SWindlastzone : 1Luftdurchlässigkeit DIN EN 12207 : 3Schlagregendichtheit DIN EN 122018 : 5 AWindlast DIN EN 12210 : B 3Anschlagart : stumpfEinbauort : Außenwände Kalksandstein, Decken StahlbetonEinbausituation: In der Leibung, mit außenseitigem Anschlag aus 65 mm WDVSUw-Wert : Uw,BW ≤ 1,30 W/m²KgWert : 0,50 ± 0,02Schalldämm-Maß : ohne Anforderung Der angegebene Wärmedurchgangskoeffizient bezieht sich aufdas Gesamtfenster inkl. Glasrand- u. Einbauwärmebrücke. Das angegebene Schalldämm-Maß bezieht sich auf deneingebauten Zustand. Die genannten Werte sind vom Anbietermittels Prüfzeugnis nachzuweisen. Nullschwelle mit Magnet-Dichtungsprofilen, Schwellenprofil mit Wasserkammer, Entwässerungsbohrungen sowie Wasserablaufstutzen. Montage nach Herstellervorgaben. Fabrikat: ALUMAT MFAT 20 PH, oder glw. Rohbauöffnungsmaß b/h : 2260 x 2690 mm Bodeneinstand : 180 mm Lichte Öffnungsbreite min. 1,05 m (1. Rettungsweg). Angebotenes Fabrikat Profile :__________________ Angebotenes Fabrikat OTS :____________________ Angebotenes Fabrikat Nullschwelle :____________________
02.02
Haustüranlage 2260 x 2690 mm, EG
3,00
St
02.03 Haustüranlage 2260 x 2660 mm, 1.OG Rohbauöffnungsmaß b/h : 2260 x 2660 mm Bodeneinstand : 150 mm Vorgerichtet für das außenseitige Anbringen einerbauseitigen Alu-Fensterbank (Nutausbildung).
02.03
Haustüranlage 2260 x 2660 mm, 1.OG
W
2,00
St
02.04 Zulage Fingerklemmschutz Zulage für Fingerklemmschutz an vorgenannter Position, geeignet für U3-Gruppe, zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante inkl. Maßnahme an Bandseite mit Pseudo-Bändern. Farbe gemäß Fenster-/Türprofil. Angebotenes Fabrikat:
02.04
Zulage Fingerklemmschutz
5,00
St
02.05 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
02.05
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
5,00
St
02.06 Hauseingangstür 1260 x 2690 mm, EG Küche Ohne Seitenteil. Türblatt mit Alu-Blech geschlossen und nach innen öffnend, mit rundem Lichtausschnitt (Verglasung) Durchmesser 400 mm. Uw-Wert : Ud ≤ 1,40 W/m²K Rohbauöffnungsmaß b/h : 1260 x 2690 mm Lichte Öffnungsbreite min. 90 cm (2. Rettungsweg).
02.06
Hauseingangstür 1260 x 2690 mm, EG Küche
W
1,00
St
02.07 Zulage Widerstandsklasse RC3 Zulage zu vorgenannter Position für Widerstandsklasse RC3
02.07
Zulage Widerstandsklasse RC3
E
1,00
St
02.08 Türstopper Edelstahl, Boden Bodentürstopper aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301) matt geschliffen, Durchmesser ca. 30 mm, Länge gemäß Erfordernis, mit schwarzem elastischen Puffer, liefern und verschrauben. Fabrikat HEWI 625XA, o. glw. Angebotenes Fabrikat:
02.08
Türstopper Edelstahl, Boden
6,00
St
02.09 Türstopper Edelstahl, Wand Als Wandtürstopper. Fabrikat HEWI 611XA, o. glw. Angebotenes Fabrikat:
02.09
Türstopper Edelstahl, Wand
E
W
1,00
St
03 Fensterbänke
03
Fensterbänke
03.01 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 90 cm Liefern u. einbauen von systemergänzenden Fensterbänken, mit zugehörigem Abdichtungsprofil. Fluchtgerechte Montage mit Schrauben auf dem Untergrund, in der Ausladung dem Fassadensystem angepasst. Einbringen einer dauerelastischen Abdichtung zwischen Aufkantung Fensterbank und Blendrahmen Fenster. Ausbilden eines schlagregendichten und geprüften Fensterbanksystems durch Besetzen der Fensterbankenden mit systemzugehörigen, zweiteiligen, wasserdichten Bordprofilen mit Butylgleitzone zur Aufnahme thermischer Längenänderungen, Breite der oberen Abdeckung 28 mm. Dazu Schutzfolie vom Butylkleber entfernen, Dichtelement des Profils bis zum Anschlag der Montierhilfe auf der Fensterbank platzieren und fest anpressen. Montierhilfe durch Abknicken entfernen und Alu-Abdeckprofil über das Dichtelement schieben. Verarbeitung paarweise. Einbau von Stoßverbindern bei Fensterbanklängen > 3 m mit systemzugehörigen und passenden Profilen. Einschubfalzen bei Montage mit Dichtstoff belegen. Einbau von Befestigungsankern für WDVS bei Ausladungen über 150 mm mit Maximalabstand von 0,60 m zur zusätzlichen Sicherung des Fensterbanksystems vor angreifenden Windlasten. Unterklebung der Fensterbänke mit selbstklebendem Antidröhnband. Ausladung: ca. 20 cm Länge: ca. 90 cm Farbton: RAL-Farbton nach Wahl des AG, (ohne RAL 9006 u. 9007) Produkte: - alsecco Fensterbank SMART, o. glw - alsecco Bordprofil SMART, o. glw - alsecco Stoßverbinder, o. glw - alsecco Befestigungsanker SMART mit Haltelasche, o. glw - alsecco Fensterbankschrauben mit Abdeckkappe, o. glw - alsecco Abdichtprofil ATPK, o. glw - alsecco Fugendichtband SMART, o. glw - alsecco Antidröhnband, o. glw - alsecco Fugenmasse MS, o. glw. Angebotene Fabrikate:
03.01
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 90 cm
5,00
St
03.02 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 1,035 m Länge:ca. 1,035 m
03.02
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 1,035 m
W
19,00
St
03.03 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 1,30 m Länge:ca. 1,30 m
03.03
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 1,30 m
W
5,00
St
03.04 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 1,50 m Länge:ca. 1,50 m
03.04
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 1,50 m
W
3,00
St
03.05 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 2,10 m Länge:ca. 2,10 m
03.05
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 2,10 m
W
7,00
St
03.06 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 2,16 m Länge:ca. 2,16 m
03.06
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 2,16 m
W
3,00
St
03.07 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 3,05 m Länge:ca. 3,05 m
03.07
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 3,05 m
W
1,00
St
03.08 Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 3,20 m Länge:ca. 3,20 m
03.08
Fensterbanksystem SMART, Ausladung 20 cm, Länge: 3,20 m
W
2,00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
04.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.02
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
04.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.03
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
04.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.04
Stundensatz Bauhelfer
E
1,00
h

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen