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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. ALLGMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG, AUSFÜHRUNG & VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die VORSCHRIFTEN DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES (BGB), sowie die ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN VOB/C (Ausnahme macht die Regelung für Abzug beim Aufmaß von Bauleistungen. Öffnungsflächen über 2,00m2 sind von der abzuziehen) sind Grundlage des Vertrages, wie das Angebots-LV incl. aller Anlagen und das Auftragsleistungsverzeichnis.
Dies gilt auch für BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( BVB ), etwaige ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ZVB ) und ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ZTV )
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.1. Projektbeschreibung
1.1.1 Konzept/Leitidee
Der Entwurf folgt dem städtebaulich übergeordneten Masterplan, der dem Bebauungsplan zugrunde gelegt wurde. Die 4 Baukörper auf dem Baufeld WA2 West sind planmäßig in unterschiedliche Typologien aufgeteilt.
Die beiden westlichen Baukörper bilden als höchste Gebäude einen durchbrochenen, C- förmigen Blockrand zur Aubinger Allee, welcher in der Höhenentwicklung von 4 bis 7 Vollgeschossen gestaffelt ist. Als Besonderheit beherbergt dieser im überhöhten Erdgeschoss (Sockelzone) in beiden Baukörpern zur Aubinger Allee Gewerbeflächen (Einzelhandel + Kleingastronomie).
Das Punkthaus im Süden bildet städtebaulich durch das Abrücken von der Fassadenflucht entlang der Otto-Meitinger-Straße sowie durch seine geringere Höhe mit 3 Vollgeschossen einen besonderen Baukörper, der sich bewusst aus der Blockrand-artigen Bebauung herauslöst.
Die östliche Begrenzung des Baufelds bildet ein Baukörper mit einer hybriden Typologie, der, ebenfalls 3-geschossig, einerseits die Fassadenflucht entlang der Christel-Sembach-Krone- Straße im Norden aufgreift und so den Blockrand verlängert, andererseits an der östlichen Grundstücksgrenze entlang einer stark beruhigten Nebenstraße ohne Autoverkehr eine sehr private Zone bildet.
Entsprechend der mehrschichtigen städtebaulichen Funktion dieses Baukörpers wurde dieser mit einem zusätzlichen Durchwegung versehen und teilt sich nun in einen Kopfbau, an dem die Adressbildung stattfindet, und einen rückwärtigen Bau mit einer Laubengangerschließung. Die zentrale vertikale Erschließung für beide Teile findet sich als luftoffener, aufgelöster Treppenkern im Zwischenbereich und fungiert gleichzeitig als Durchlass zum Innenhof. Die im städtebaulichen Masterplan vorgesehene Townhouse- Typologie wurde in große 4-Zimmer-Geschosswohnungen abgewandelt, die von außen über den Laubengang erschlossen werden.
Entsprechend der klaren Orientierung zum begrünten, teilweise mit Großbäumen bepflanzten Innenhof sind die Wohnbereiche fast aller Wohnungen mit Balkonen bzw. Terrassen nach innen ausgerichtet.
1.1.2 Eingangssituation/Adressbildung
Die 4 Baukörper werden durch insgesamt 7 Hauseingänge mit Anbindung an die jeweiligen Treppenhauskerne erschlossen, welche alle außen angeordnet und den begrenzenden Straßen zugeordnet sind.
Der Sockelzone kommt eine besondere Bedeutung zu, was sich in Materialität und Überhöhung widerspiegelt. Entlang der Aubinger Allee ist diese als 4,50 m hohe Erdgeschosszone mit Gewerbezonen ausgebildet. Innerhalb der gleichförmig rhythmisierten Schaufensterbereiche nehmen die jeweiligen Hauseingänge eine Sonderstellung ein.
Durch ihre breiteren Öffnungen in Verbindung mit der sich oberhalb entwickelnden breiten vertikalen Gebäudefuge, hinter der sich die Treppenhäuser befinden erfahren Sie eine angemessene Betonung innerhalb der urbanen Blockrand-Fassade.
Die Sockelzone findet im weiteren Verlauf der Baukörper durch die Hochparterre-Ausbildung im Punkthaus sowie das abgesetzte untere Laubengang-Plateau ihre Entsprechung.
1.1.3 Aufteilung/Grundrisse
Die Grundrissaufteilung ist in den Wohnbereichen konsequent auf den Innenhof ausgerichtet wobei ein Großteil der Wohnungen durchgesteckt angeordnet ist.
Die Wohnungen bieten gut nutzbare Grundrissaufteilungen in 3 verschiedenen Wohnungstypen (2-/3-/4-Zimmer), gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen.
Die größtenteils kompakten, an den straßenseitigen Außenfassaden angeordneten Treppenhäuser ermöglichen kurze, natürlich belichtete Erschließungswege.
Alle Treppenhauskerne haben jeweils einen direkten Zugang zur gemeinsamen Tiefgarage im Untergeschoss, wo auch Müllsammler, Nutzkeller sowie Abstellplätze für Fahrräder untergebracht sind.
1.1.4 Fassadengestaltung/Materialität/Farbigkeit
Entsprechend der Wahl, alle Gebäude in Trockenbau-Beton-Hybridbauweise zu errichten, finden sich diese beiden Materialien als prägende Komponenten in der Fassadengestaltung wieder. Der Sockelbereich sowie teilweise die gesamte Erdgeschosszone (Gewerbeflächen) sind in hellem Sichtbeton oder betonähnlicher Optik vorgesehen.
Die Fassaden in den Obergeschossen sind sowohl gestalterisch als auch konstruktiv vom natürlichen Baustoff Holz geprägt.
Die Außenwände werden größtenteils als nichttragende Trockenbau-Elementbauteile vor den Stahlbetonskelett-Rohbau gesetzt.
Die äußere Fassade erhält eine holzsichtige, ggf. mit leicht getönter Lasur behandelte Schalung. Die Farbgebung orientiert sich am Naturfarbton des Holzes und verstärkt diesen leicht in die bräunlich-sandfarbene Richtung.
Eine Varianz in der Fläche wird sowohl durch unterschiedliche Relief-Ebenen, als auch durch Wechsel in der Schalungsrichtung und den Breiten der Schalungsbretter erzielt. Durch den jeweils unterschiedlichen Fugenanteil ergeben sich unterschiedliche Helligkeitswerte der entsprechenden Fassadenbereiche.
Das Fassadenkonzept unterscheidet analog zum Städtebau die vorgegebenen, unterschiedlichen Typologien der Baukörper wie unter Pkt. 2.1 beschrieben.
Der Blockrand zeigt dabei zur Aubinger Allee hin ein betont urbanes Gesicht, wobei eine vertikale Betonung schon durch die alleinige Höhe in Verbindung mit den vertikalen Fugen der Treppenhäuser entsteht. Als ausgleichende horizontale Komponente sind die gestaffelten Geschosszonen in umlaufende horizontale Streifen zusammengefasst, welche zwar grundsätzlich gleichfarbig sind, jedoch durch das Fugenbild der Holzschalung in ihrer Helligkeitsstufe variieren.
Die beiden flacheren Baukörper auf der Ostseite zeigen eine deutliche Betonung der Horizontalen, welche durch jeweils geschossweise umlaufende Bänder erzielt wird.
Diese sind entweder brüstungshoch (Punkthaus) oder als schmale Streifen, welche die Geschossplatten andeuten (Laubengang).
Die durchgehend einheitliche Materialität von Sockelzone und Obergeschossen verbindet beide Typologien auf dem Baugrundstück zu einem wahrnehmbaren Ensemble.
1.1.5 Konzept Mobilität/Energie
Durch Bauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen verpflichtet sich das Bauvorhaben zu einem hohen Maß an Nachhaltigkeit.
Dies gilt ebenso für das Energiekonzept.
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Anschluss an das Fernwärmenetz in Freiham. Dachflächen, welche teilweise für die Bewohner nutzbar sind, werde durchgehend begrünt oder mit Photovoltaik-Flächen bestückt.
Das Mobilitätskonzept sieht als Standardkonzept eine Reduzierung der Stellplätze im Bereich der Wohnnutzung mit dem Faktor >0,8 vor.
Entsprechend werden folgende Anforderungen als ausgleichende Faktoren erfüllt:
- ÖPNV-Anbindung innerhalb des Gesamtkonzeptes Freiham Nord (Metrobus <180 m) - Biomarkt direkt auf dem Grundstück als Mieter der größten Gewerbeeinheit
- Stellplätze verbleiben im Gemeinschaftseigentum sowie zusätzlich allgemein nutzbare Stellplätze für Einzelhandels-Kunden
- Erhöhte Kapazität für Fahrradabstellplätze
- Sharing-Angebot für elektrische Lastenfahrräder
1.2 Inhalt der Leistungsbeschreibung
Gerüstarbeiten
1. ALLGMEINE INFORMATIONEN
2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
Die Baustelle ist nicht frei zugänglich!
Die vorliegende Baumaßnahme fällt unter die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"
(Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10. Juni 1998 und geändert durch Art. 15 der Verordnung am 23.12.2004.
Maßgebliche Vorschriften und Richtlinien beispielhaft:
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- EVU - Vorschriften (Vorschriften der Energieversorgungsunternehmen)
- VDE - Bestimmungen (Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektriker)
- Gefahrstoffverordnung
- DIN 4123 Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen usw.
- RSA - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsstättenrichtlinien
Ferner hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm eingesetzten Geräte und Maschinen funktionsfähig sind, den sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen und regelmäßig den geforderten technischen Prüfungen unterzogen werden. Die Prüfberichte sind auf Anforderung vorzulegen.
2.1. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben befindet sich in Freiham Nord, Baufeld WA2 West, Aubinger Allee, 81249 München, Flurst. Nr. 3691, 3692, Gemarkung Aubing. Das Grundstück ist von der Christel-Sembach-Krone-Straße im Norden, Otto-Meitinger Straße im Süden und Aubinger Alle im Westen umschloßen. Eine gute Erreichbarkeit ist außerdem durch die Nähe der A99, sowie der Bodenseestraße gewährleistet.
2.2 LAGEPLAN
s. Anlage
2.3. Zufahrts- und Transportwege und Lagerflächen
Das Baufeld ist sowohl von Christel-Sembach-Krone-Straße als auch von Aubinger Alle befahrbar.
Lagerflächen können auf dem Grundstück begrenzt zur Verfügung gestellt werden und müssen zuvor mit der Bauleitung abgesprochen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. In Anspruch genommene Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Lager-, und Arbeitsplätze sowie Aufenthaltsräume sind Sache des AN. Die Kosten sind einzukalkulieren und durch die Vertragspreise abgegolten.
2.4. Verkehrssicherung/Verkehrssperrung
Erfolgt bauseits.
2.5. Anschlussmöglichkeiten
Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sind auf dem Grundstück vorhanden.
2.6. Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume für die eigenen Leistungen können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden und sind Sache des AN, siehe auch "2.3.Lagerflächen ". Die Kosten sind einzukalkulieren und durch die Vertragspreise abgegolten. Die Einrichtung von Unterkünften zu Wohnzwecken wird nicht geduldet.
2.7 Zu schützende Bereiche
Die bestandsbäume sind durch die notwendigen Vorrichtungen zu schützen.
Die notwendige Verkehrsfreiheit für die Nachbarn soll problemlos gewährleistet werden.
2.8. Bauschutt, Abbruchmaterial
Das Entfernen bzw. Beseitigen aller Verunreinigungen und Abfälle, des Bauschuttes, des "anfallenden Materials", des Verpackungsmaterials, des Abbruchmaterials und dgl. aus den Leistungen oder dem Betrieb des AN umfasst das Aufnehmen, den Transport sowie die getrennte Lagerung, Abfuhr und Entsorgung gemäß den geltenden Entsorgungsrichtlinien, eigenverantwortlich durch den AN und dessen eventuelle Nachunternehmer.
Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten, ausgenommen explizit im LV erwähnte Baustoffe.
Das Material wird zum Eigentum des AN, ausgenommen explizit im LV erwähnte Baustoffe, die zur Wiederverwendung seitlich gelagert werden müssen.
Grundwasser und Erdreich gefährdende Stoffe sind zu sammeln und schadlos zu beseitigen.
Farbrückstände, Lösungsmittel, Holzschutzmittel usw. dürfen nicht der Kanalisation zugeführt werden
2.9. Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm - Geräuschimmission - und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen:
Im Einwirkungsbereich der Baustelle befindet sich ein Nutzungsgebiet mit Wohnbebauung.
Der erlaubet Immissionsrichtwert darf folgende Werte nicht überschreiten:
Wohngebiet
von 7 bis 20 Uhr: 50 dB
von 20 bis 7 Uhr: 35 dB
2.10 Gerüste, Hebezeuge und Krane
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 2m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Erforderliche Hebezeuge sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen. Ein Anspruch auf Kranbenutzung besteht nicht. Die Benutzung des Baukrans, soweit vorhanden, und dessen Kostenabrechnung sind mit der Rohbaufirma direkt zuregeln.
2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Ausführungsfristen
Für die Ausführung werden verbindliche Fristen vereinbart.
Zwischenfristen sind zusammen mit den Ausführungsfristen Vertragsbestandteil. Ein den Vergabeunterlagen beigefügter Bauzeitenplan wird verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Ausführungsunterlagen
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind und den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Jeder Bieter ist verpflichtet sich vor Angebotsabgabe anhand der Pläne und der örtlichen Gegebenheiten genau zu informieren. Die Ausführungszeichnungen können, falls nicht vorliegend, vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Absprache mit SoMu Architekten GmbH erhalten werden.
Folgende Ausführungszeichnungen und sonstige Anlagen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt:
Anlage 1: Werkplanung
Anlage 2: Detailplanung
Anlage 3: Bauzeitenplan
Folgende Unterlagen sind vom AN nach Auftragserteilung einzuholen: - Bauzeitenplan
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
001 Gerüstarbeiten
001
Gerüstarbeiten
001.___.0010 Malergerüst (B=60cm; H=12,00m) Lieferung und Montage von Malergerüst,
Breite 60cm
Höhe 12,00m
001.___.0010
Malergerüst (B=60cm; H=12,00m)
220,00
m2
001.___.0020 Sondergerüst Konsolen B=40cm Lieferung und Montage von Sondergerüst als Konsolen,
Breite 40cm
001.___.0020
Sondergerüst Konsolen B=40cm
30,00
lfm
Allgemeine Hinweise: Für bevorstehende Sanierungsarbeiten an der Betonoberfläche sowie an der Dachverblechung des Treppenturms und Aufzugsschachts benötigen wir kurzfristig ein entsprechendes Gerüst (siehe beiliegenden Plan).
Konkret handelt es sich um ca. 220 m² Malergerüst (b=60cm; h=12m) sowie ca. 30lfm Sondergerüst als Konsolen (b=40cm). Treppentürme sind nicht erforderlich, da die vorhandenen Treppenläufe genutzt werden können. Eine Verankerung in Stützen und Decken ist zulässig, da die Ankerlöcher im Anschluss fachgerecht verschlossen und überarbeitet werden.
Allgemeine Hinweise:
002 Stundenlohnarbeiten
002
Stundenlohnarbeiten
VORBEMERKUNGEN Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte sind nur auf Anordnung des AG auszuführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
VORBEMERKUNGEN
002.___.0010 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
002.___.0010
Stundensatz Fachwerker
E
10,00
Std
002.___.0020 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
002.___.0020
Stundensatz Helfer
E
10,00
Std
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