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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Technische Vorbemerkungen
01.02
Technische Vorbemerkungen
V) Angebotsgrundlage: Anlagen (o.Liste) GRUNDLAGE DES ANGEBOTES
sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Seiten.
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollstän- digkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
V) Angebotsgrundlage: Anlagen (o.Liste)
V) Zargen/Türen, Stand 09/09 Ausführungs- und Gütebestimmungen:
DIN 18 100 Maßzusammenhänge DIN 18 101 Vorzugsmaße WohnungsbauDIN 18 103 Einbruchhemmende TürenDIN EN 1627 Türen - EinbruchhemmungDIN 18 111 MaßeDIN 18 360 Ausführungsrichtl. für Stahlzargen, Abs.3.3.1DIN 18 355 ATV TischlerarbeitenDIN 68 706, T1 KonstruktionsmerkmaleDIN 16 926 HPL - SchichtstoffplattenDIN 18 251 Einsteckschlösser, Anforderungen, KlassenDIN 68 706 Lüftungs-, Briefschlitze, TürspioneRAL-Gütezeichen Innentüren (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung)RG 426 Klimaklassen, BeanspruchungsgruppenRAL - gütegesicherte Bänder:Belastungsstufen nach HerstellerangabenDIN 4109 SchallschutzanforderungenVDI 3728 E Schallschutzklassen (soweit ausdrücklich gefordert)DIN 4102 BrandschutzDIN 18 095 Rauchschutz - TürelementeDIN 18 273 Feuerschutzbeschläge
Im übrigen sind die Hersteller - Richtlinien zu beachten.
2. Ausführung:
DIN 18 101 -Türen für den Wohnungsbau für gefälzte Türen - ist für alle Türen, soweit mög- lich, anzuwenden, damit Türzargen, -blätter, Schlösser und Beschläge getrennt geliefert und montiert bzw. ausgetauscht werden können.
Soll- und Ist-Lage von OKFF ist grundsätzlich eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu prüfen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Die in den Positionen mit RBM angegebenen Maße geben das lichte Öffnungsmaß im Rohbau an ( Höhen: von OKFF bis UK Sturz). RBM entspricht dem Rohbaurichtmaß zuzüglich 1 cm. Die daraus resultierenden lichten Öffnungsmaße sind entsprechend DIN 18 100 einzuhalten. Die Einzelangaben in den Vorbemerkungen und Positionen sind vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen und ggfs. sichtbar zu ändern.
3. Stahlzargen für Massivwände, Standardausführung: Nachfolgende Angaben gelten, wenn in den Pos. nicht anders vermerkt, als Ausführung "Standard":
Material Feinstahlblech, d = 1,5 mm
Gehrungen durchgeh. geschweißt u. geschliffen
Maueranker mit der Zarge verschweißt
Oberfläche verzinkt und zinkchromat-grundiert
Umbug zur Wand: 8 / 9 mm
Spiegelbreite 30 / 32 mm
Profil Standard für gefälzte Türen, DIN rechts oder links
PVC-freie Hohlkammerdichtung
Aufnahmeelement Hinterschweißtasche V................, ( mörteldicht)
Bänder 2 Stk, Bandunter- u. oberteil, Typ nach Belastungsstufe
Bodeneinstand 30 mm (kann der baulichen Situation angepaßt werden)
4. Montage der Zargen:
Der Einbau erfolgt absolut lot- und winkelrecht, um bauseitige Nacharbeiten zu vermeiden ( Hobeln im Falz der Blätter ist nicht möglich ). Werden Toleranzabweichungen überschritten, gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten des AN. Ein zweitouriges Vorschließen des Schloßriegels ist sicherzustellen.
Bei Massivwänden ist der Hohlraum zwischen Wand und Zarge seitlich und oben wie folgt auszufüllen:
bei Umfassungszargen: hohlraumfrei mit Zementmörtel (MG ll, DIN 1053) ( Mörtellieferung ist im EP enthalten )
bei Blockzargen: mit Mineralfaser dicht ausstopfen
Bei Trockenbauwänden ist der Hohlraum zwischen Metallständerwerk und der angeschraubten Zarge mit Mineralfaser dicht auszustopfen.
Die Distanzwinkel im Schwellenbereich sind sofort nach der Montage zu entfernen.
5. Innentüren
Vorzugsmaße DIN 18 101, Einzelangaben nach DIN 18 355
Die Türen, einschl. der dazugehörenden Einbauteile wie Bänder, Schlösser, Drücker und Be- schlagteile, müssen dem in den Pos. angegeben Verwendungszweck genügen. Ein Nachweis hierüber ist vom AN ggfs. vorzulegen. Für die Bewertung sind u.a. die Klimaklassen und Beanspruchungsgruppen heranzuziehen.
Alternativen, soweit sie in den Pos. nicht abgefragt werden, sind als Nebenangebot anzuge- ben. Das gewählte Türblatt muß vom Auftraggeber genehmigt sein. Dem Angebot ist außer- dem eine genaue Beschreibung über Konstruktion und Aufbau des Türblattes beizulegen.
6. Sondertürelemente
Wohnungs-Eingangstüren, Büro-, Rauchschutz-, Brandschutztüren, etc. sind in einzelnen Pos. gesondert beschrieben, wobei hier die Zargen systembedingt enthalten sind. Die o.a. Angaben zu Zargen und Innentüren sind hier analog anzuwenden, soweit in den einzelnen Positionen nicht anders vermerkt.
7.1. Lagerräume bzw. Lagerflächen, für Material und Werkzeug in begrenztem Umfang, werden auf Antrag von der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Das Verschließen der Lagerräume bzw. das Abteilen der Lagerflächen mit Lattenverschlägen o.ä. obliegt dem Auftragnehmer.
7.2 Abfälle, insbesondere von chloridhaltigen Kunststoffen (PVC, Isolierstoffe, Folien etc.) müssen vom AN in eigener Verantwortung zugriffsicher und getrennt gesammelt und abtransportiert werden. Sie dürfen auf keinen Fall verbrannt werden.
7.3 Für alle Verleimungen ist formaldehydfreier Leim einzusetzen. Der Leimhersteller ist verantwortlich einzuschalten. Die Eignung ist ggfs. von einem neutralen Institut zu bestätigen.
7.4 Die Zargen und Türelemente sind frei Baustelle zu liefern, zur Verwendungsstelle in die Stockwerke zu transportieren, lot-, winkel- und fluchtrecht zu versetzen, gut zu verkeilen und abzudichten.
Die Anlieferung der Türblätter an die Baustelle sowie die Montage der Sockelbleche, Beschläge und sonstigen Metallteile hat nach Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen.
7.5 Vor Bauübergabe sind nach Aufforderung durch die Bauleitung sämtliche Türen nochmals nachzuprüfen. Dabei sind die Beschläge gangbar zu machen und die beweglichen Teile der Schlösser, Türschließer, Getriebe, Oberlichtöffner und dergl. zu fetten bzw. zu ölen. Der Schutzlack an den LM-Beschlägen ist abzuziehen. Der Hausverwaltung bzw. Bauleitung sind die notwendigen Anleitungen für Bedienung, Wartung und Reinigung der Türen und Türblätter zu übergeben.
7.6 Schlösser, Drücker, Schilder, Knöpfe, Rosetten etc. sowie Türschließer, Getriebe, Ober- lichtöffner und dergl. sind mit dem Angebot zu bemustern.
7.7. Die Beschläge sind in ihren Kleinteilen sinngemäß zu ergänzen, falls in der Ausschreibung Kleinteile fehlen sollten.
8. Die Einheitspreise verstehen sich in jedem Fall für fix und fertige Arbeiten mit allen notwen- digen Vor- und Nachleistungen.
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V) Zargen/Türen, Stand 09/09
ZTV) zu Zargen/Türen Zusätzliche technische Vorbemerkungen
1. Es werden nur voll funktionsfähige,, komplette und unbeschädigte Türanlagen abge- nommen.
2. Die notwendigen Prüfzeugnisse sind der Bauleitung vor Einbau auszuhändigen.
3. Alle Beschläge sind vor der endgültigen Bestellung zu bemustern.
4. Es dürfen nur wartungsfreie Türbänder eingebaut werden.
5. Ein Gesamt-Türverzeichnis (Türart, Zubehör, Einbauort, Aufschlagrichtung, etc.) ist vom AN anzufertigen und mit den nötigen Detailplänen dem AG zur Genehmigung vor Produktions- beginn vorzulegen.
6. Werden gemäß Baubeschreibung Holzzargen mit fertiger Oberfläche eingebaut, so sind die Zargen und das Türblatt von einem Hersteller und mit der gleichen Oberfläche zu liefern.
7. Schliessfedern bzw. Türschliesser sind so zu spannen und einzustellen, daß die Türen selbsständig und geräuscharm ins Schloss fallen.
8. Dichtungsprofile sind an den Stossstellen so zusammenzufügen, dass ein Schrumpfen verhindert wird.
9. Für den Einbau von raumhohem Türelementen, und sinngemäß bei Einbau der Zargen zwischen zwei parallel verlaufenden Wandflächen ohne Anschlag ist folgendes zu beachten: bei dem zu bestellenden Höhenmaß ist von der niedrigsten vor Ort gemessenen Höhe auszugehen. Auf diese Maß bezogen ist bei zu verputzenden Decken ein Abstand von 25 mm,
unverputzt bleibenden Decken ein Abstand von 15 mm zur Rohdecke anzunehmen.
ZTV) zu Zargen/Türen
TV Brandschutzabschlüsse BRANDSCHUTZ ABSCHLÜSSE
Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und - klappen angeboten werden, die durch Vor- lage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der obersten Baubehörde den Eignungsnachweis erbringen. Prüfzeugnisse alleine genügen nicht.
Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Alle zugelassenen Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Sollte der Auftragnehmer Feuerschutz-Bauteile einbauen, die diese Zulassung nicht haben, hat er die eingebauten Teile auf eigene Kosten gegen solche auszutauschen, die die vorge- nannte Zulassung haben; darüber hinaus hat der Auftragnehmer entstehende Folgeschäden zu ersetzen.
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TV Brandschutzabschlüsse
02 Zargen/Innentüren
02
Zargen/Innentüren
02.01 WE-Türen
02.01
WE-Türen
02.02 Innentüren
02.02
Innentüren