Schlosserarbeiten innen
FRE / DTE / CPW -H.01-03- 54 gef. MW / ME
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Technische Vorbemerkungen
01.02
Technische Vorbemerkungen
V) Angebotsgrundlage: Pläne Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Voll- ständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungs- zweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
V) Angebotsgrundlage: Pläne
TV) Stahlbau- / Schlosserarbeiten Vorbemerkungen zu Stahlbau- und Schlosserarbeiten insbesondere zu beachten ist: Alle nachfolgenden  Tätigkeiten sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Positionen nicht anders beschrieben ist. 1. zum Angebot                Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung und vollständiger Montage sowie  Vorhaltung aller erford. Klein- und Großgeräte wie Hebezeuge etc. Die erforderlichen Montage- und Arbeitsgerüste (nach den einschlägigen Vorschriften der BBG), wenn nicht anders vereinbart, sind im Einheitspreis enthalten.                Nachweise, wie Schweißnachweis sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen.                Das Verzinken diverser Stahlteile und Konstruktionen ist entsprechend den Angaben in der Position dort mit einzukalkulieren, wenn keine gesonderte Position für das Verzinken vorgegeben wird.                Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bereits eingebaute Teile vor Beschädigung, besonders  Funkenflug und Hitzeeinwirkung, bei Trenn- und Schweißarbeiten ausreichend zu schützen.                Er haftet für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden.                Die entsprechenden Maßnahmen sind über die Positionen mit einzukalkulieren. 2. zur Ausführung                Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen.                Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen müssen frei von Rissen sein und dürfen keine Querschnittsverengungen aufweisen.                Löt- und Klebeverbindungen sowie Schweiß- verbindungen sind als Einbauteile sauber zu entgraten, so daß sie frei von Schlacken, Fluß- und Lösungsmitteln sind.                Verzinkte Stahlteile, die verschweißt werden, sind nach den Schweißarbeiten entsprechend nachzuverzinken.                Alle nicht verzinkten Stahlteile und Konstruktionen sind grundsätzlich sorgfältig zu entrosten und allseitig deckend mit Rostschutzfarbe zu streichen. Zuvor sind alle Schweißnähte zu entschlacken und, wenn erforderlich, planeben zu schleifen.                Elektrolytische Spannungslemente sind unzulässig, verschiedene Metalle sind durch Kunststofflager zu trennen.                Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigenAA.                Bei der Montage der Elemente hat der Auftragnehmer die vom  AG  angegebene Meterriß-     kote in Eigenverantwortung auf seine Einbaustellen zu übertragen. 3. Aufmaß, Abrechnung                Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Konstruktionszeichnungen sind mit der Bauleitung abzu- stimmen und von dieser freizugeben.
TV) Stahlbau- / Schlosserarbeiten
V) ZTV Zusätzliche Technische Vorschriften 1. Alle Aussen-Stahlbauteile sowie deren Verbindungselemente und Aussteifungen sind in    feuerverzinkter Ausführung einzubauen. Verankerungen (Schrauben, Bolzen, etc. müssen   aus Edelstahl bestehen. Auf besonders hohe Qualität  der verzinkten Oberflächen ist zu  achten, wenn die Aussen-Stahlbauteile keinen Anstrich erhalten. Sollte die Qualität der feuerverzinkten Oberflächen Grund zu Beanstandungen geben, sind dann die ent- sprechenden Bauteile auf Kosten des AN mit einem Anstrich (DB Eisenglimmer-Lack, Farbe nach Wahl) zu versehen. 2. Der AN hat für alle von ihm erstellten Konstruktionen den Nachweis der Standfestigkeit zu führen. 3. Der AN hat die Montage und Konstruktion der feuerverzinkten Stahlelemente so zu planen und auszuführen, dass sie auf der Baustelle nicht geschweisst werden müssen. 4. Laschen, Winkel und andere Befestigungsmittel sind vor dem Verzinken an den Bauteilen    anzuschweissen und mit den notwendigen Bohrungen zu versehen, so dass nur komplett    verzinkte Bauteile eingebaut werden. 5. Das Verankerungsmaterial muss zusätzlich mit einem Bitumenlack isoliert werden, damit eine Kontaktkorrosion vermieden wird. 6. Unterschiedliche Materialien sind immer mit einer Trennschicht / Folie einzubauen. 7. Alle Verbindungsstücke wie Schrauben, Stifte, Bolzen etc. sind aus Edelstahl rostfrei einzubauen. 8. Die Befestigung hat mittels Metalldübeln zu erfolgen. 9. Auf die Oberfläche von nicht verzinkten Stahlteilen ist, wenn nicht anders beschrieben, ein            Grundierungsanstrich aufzubringen. Hierzu ist die Walzhaut vorher restlos zu entfernen. 10. Leichtmetallteile, die kunststoff-pulverbeschichtet (Polyesterbasis) auszuführen sind, müssen eine Schichtstärke von 60 - 80 my haben, mit einer 9-Zonen-Tauchvorbehandlung nach DIN; Farben nach Angaben AG, bzw. Detailplanung 11. Eloxierte Leichtmetallprofile sind nach E6/EV1 zu behandeln, mit einer Schichtstärke von 20-22my und guter Nachverdichtung; letztere ist auf Wunsch der Bauleitung durch  entsprechende Messungen nachzuweisen. 12. Der AN hat maßstabgerechte Konstruktionszeichnungen anzufertigen und der Bauleitung vor Fertigung zur Genehmigung vorzulegen. Nur Zeichnungen mit einemGenehmigungs- vermerk dürfen ausgeführt werden. 13. Die angegebnen Maße in den Angebotsunterlagen sind nur Richtmaße und vom AN eigenverantwortlich und vor Ausführung der Arbeiten an Ort und Stelle zu nehmen. 14. Die Geländer müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen, insbesondere hin- sichtlich der Höhe der Oberkante gegenüber der zu sichernden Fläche. Dies ist abhängig von der Höhenlage der zu sichernden Fläche, jedoch auch von der Art der Nutzung.            Alle entsprechenden Vorschriften der Landesbauordnung, aber auch alle Vorschriften der            Arbeitsstättenverordnung AAsowie der Richtlinien für Krankenhausbau sind einzuhalten. Aus diesem Grunde sind vom AN sämtliche in den Unterlagen angegbenen Höhen von Brüstungen, Geländern und Umwehrungen eigenverantwortlich zu überprüfen, ob sie den einschlägigen Vorschriften entsprechen. 15. Geländer und Handläufe sind entsprechend den DIN-Vorschriften zu verankern.
V) ZTV
02 Schlosser innen
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Schlosser innen
02.01 Estrichabschlußwinkel
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Estrichabschlußwinkel
02.02 Treppengeländer
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Treppengeländer
02.03 Schachtabdeckungen
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Schachtabdeckungen
02.04 Fahrradständer
02.04
Fahrradständer