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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die Julius-Leber-Schule, Berufsschule für Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheit in der Seilerstraße 32 in
60313 Frankfurt am Main, wird von Beginn Sommerferien 2026 bis Beginn Sommerferien 2029 saniert und umgebaut.
Während der Bauphase wird der Schulbetrieb in eine andere innerstädtische Schule ausgelagert und der Sportbetrieb in der Sporthalle eingestellt.
Der Schulkomplex besteht aus drei eigenständigen, miteinander verbundenen Gebäudeteilen:
· Gebäudeteil 1 Schule, Hauptgebäude, Baujahr 1955
· Gebäudeteil 2 Pavillon (Filmraum) und Dienstwohngebäude, Baujahr 1955
· Gebäudeteil 3 Sporthalle, Baujahr 1981
Das Schulgebäude steht mit dem Pavillon und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz.
Städtebauliche Lage des Grundstücks:
Das Grundstück befindet sich in Frankfurt. Die Schule liegt im Frankfurter Innenstadtbereich. Die Liegenschaft grenzt im Norden an die öffentliche Grünanlage Friedberger Anlage und im Süden an die stark befahrene Seilerstraße. Schräg gegenüber befinden sich im Süden diverse Gebäude der Justizbehörden und Gerichte. Im Westen grenzt die Liegenschaft an ein Nachtclubgebäude und im Osten schließt direkt an das Sporthallengebäude ein Alten- und Pflegeheim an.
Gebäudeklasse:
Das 7-geschossige Bestandsgebäude (Schule) und die Sporthalle werden gemäß HBO § 2(3)1 in die Gebäude- klasse 5, der Pavillon/Filmsaal in die Gebäudeklasse 2 eingestuft.
Alle 3 Gebäude werden aufgrund der Schulnutzung als Sonderbauten eingestuft.
Das angrenzende Dienstwohngebäude ist bis auf Teilbereiche im Kellergeschoss nicht Bestandteil der Baumaßnahme.
Schule, Hauptgebäude: BGF 10.700 m²; BRI 36.800 m³
Pavillon (Filmraum): BGF 510 m²; BRI 2.200 m³
Unterkellerung Pausenhofüberdachung: BGF 260 m²;
BRI 770 m³
Sporthalle: BGF 1.860 m²; BRI 12.970 m³
BGF gesamt: 13.330 m²; BRI gesamt: 52.740 m³
Baumaßnahmen:
Maßnahmen außen:
· Die äußere Gestaltung der Schule bleibt von den Baumaßnahmen weitgehend unberührt, da sie sich überwiegend im Gebäudeinnenbereich befinden.
Lediglich im Bereich des Pavillons wird durch den rückwärtigen Anbau einer neuen einläufigen
Treppenanlage der 2. bauliche Rettungsweg für den
Filmsaal/Aula aus dem 1. OG sichergestellt.
· Im Bereich der Dachterrasse und des Flugdachs werden bauliche Maßnahmen an der Außenhülle in Abstimmung mit der Denkmalbehörde möglichst bestandsgetreu ausgeführt, so dass die äußere Gestaltung der Schule weitestgehend unberührt bleibt.
· Die Dachterrasse erhält einen neuen Dachterrassenaufbau (einschließlich Neuausbildung der Rinnen und der in die Rohbaukonstruktion eingelassenen Rinnenkörper, Bauteilanschlüsse und Bauteilfugen). Der neue Terrassenaufbau besteht aus Wärmedämmung, Dachabdichtung und Drainagematten sowie mit in Splittbett verlegten Betonplatten als neuem oberen begehbaren Dachbelag.
· Erneuerung der umlaufenden verglasten Brüstung gemäß Anforderungen Denkmalschutz und Statik. Hierbei wird die Bestandsbrüstung abgebrochen und gemäß heutigen statischen Anforderungen erneuert. Die Optik, Aufteilung etc. orientiert sich dabei in Abstimmung mit der Denkmalbehörde so weit wie möglich am Bestand.
· Die Hülle des Flugdachs wird erneuert (Erneuerung der oberen Dachabdichtung, Metall-Abdeckprofile der Flugdachrandbereiche, Bekleidung der Flugdachunterseite mit Trockenbauplatten einschließlich einer neuen Unterkonstruktion und aller durchdringenden Einbaubauteile des Flugdachs).
Außerdem erhält das Stahltragwerk im Inneren des
Flugdachs einen neuen Korrosionsschutz.
· In diesem Zusammenhang werden die alten bisher 1-fachverglasten Treppenhausfenster im Bereich der Dachterrasse erneuert, wie auch die Treppenhaustüren, die auf die Dachterrasse führen.
Maßnahmen innen:
· Im Inneren bleiben die Struktur und die Nutzung aller Gebäude unverändert erhalten.
Die geplanten Baumaßnahmen im Hauptgebäude dienen
der Verbesserung des Brandschutzes und der
Flucht- und Rettungswege, sie umfassen weiter die
Sanierung der WC-Anlagen und des Heizung-/Sani-
tärleitungsnetzes sowie die Sanierung der Dach-
terrasse und des Flugdaches.
· Die Sanitärsanierung umfasst die Erneuerung der WC-Anlagen im nördlichen und südlichen Teil des Gebäudes und des Trink-/Abwasser- und Heiz- leitungsnetzes im gesamten Gebäude.
· In diesem Zusammenhang wird eine bauphysikalische Verbesserung des Wärmeschutzes, insbesondere im flankierenden Bereich der Decke über 6.OG zur Dachterrasse hin und den dort einbindenden Innen- und Außenwänden, einschließlich aller Außenwände (raumhoch) in Klassen-, Verwaltungsräumen, Nebenräumen und WC-Anlagen vom KG bis 6. OG umgesetzt, um die Bauschadensfreiheit der Bauteile sicherzustellen.
Eine energetische Sanierung der Außenbauteile
gemäß GEG ist aufgrund der denkmalgeschützten
Bausubstanz und der vorhandenen Baukonstruktion
(Sichtbetonstützen, Rippendecke etc.) nicht
möglich und geplant.
Die Baumaßnahmen innen umfassen insbesondere folgende Punkte:
· Erneuerung der Treppenhausabschlüsse zu den Fluren (Glastüranlagen)
· Ertüchtigung der Treppengeländer gem. Anforderungen der Unfallkasse Hessen und Statik (Ergänzung bzw. Neuerrichtung)
· Einbau zusätzlicher Verbindungstüren zur Schaffung des 2. baulichen Rettungsweges
· Erneuerung von Holzinnentüren zu den Räumen im Bereich 1. bis 6. OG
· Komplettsanierung 6. OG (z. B. neuer Bodenaufbau, Innenputz, Abhangdecken etc.)
· Einbau einer ungeregelten Spülluftanlage im südlichen Treppenhaus der Schule zur Kompensation des 2. baulichen Rettungsweges
· Einbau von Wandhydrantenanlagen "Typ F" im nördlichen Treppenhaus der Schule
· Einbau einer Sicherheitsstromversorgung für die Sicherheitsbeleuchtung, die Spülluftanlage und die Alarmierungsanlage
· Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr
· Sanierung und Umbau der WC-Anlagen in allen Etagen EG - 6. OG, Rückbau der gesamten Flächen auf Rohbauzustand mit Schadstoffsanierung einzelner belasteter Bauteile, Neustrukturierung der WC-Bereiche, neuer Fußbodenaufbau, Putz und Innendämmung der Außenwände und Deckenbereiche, Fliesen Boden und Teilwandflächen, neue Innentüren und Trennwände
· Erneuerung des Trinkwasser- und Abwasserleitungsnetzes in v. g. WC-Anlagen und komplette Erneuerung der Heizkörper und Heizungsleitungen in allen Räumen und Geschossen:
· Öffnen der vorh. gemauerten Schächte, zur Erneuerung der vorh. Leitungen. Anschließend werden die Schächte wieder zugemauert und je nach Nutzungsbereich verputzt, gefliest etc.
· Die Be- und Entlüftung in den WC-Anlagen wird erneuert. Aus diesem Grund muss im Bereich des DG, für die Aufstellung des Kompakt-Zu- und Abluftgeräts mit Wärmerückgewinnung ein neuer Raum (Lüftungszentrale) geschaffen werden.
· Durch die Umstrukturierung und Erneuerung der WC-Anlagen werden auch die Nebenräume des 1. - 6. OG im nördlichen Gebäudekopf (Lehrmittelräume, Kopierraum) neu geordnet.
· Im EG wird aufgrund der neuen Raumzuschnitte und Innendämmmaßnahmen die hier noch teilweise vorhandene alte 1-Fachverglasung ausgebaut und den Anforderungen entsprechend erneuert.
· Die Abwasserleitungen der Dachterrasse verlaufen jeweils in den vorgemauerten Sichtmauerwerkswänden der beiden Treppenhäuser über alle Geschosse bis ins KG. Für die Erneuerung der Fallrohre werden die gemauerten Schächte geöffnet und nach Sanierung wieder zugemauert und mit Klinker-Riemchen analog Bestand verblendet.
· Innendämmung analog nördlichem Gebäudekopf und 6. OG in den von der Heizungssanierung betroffenen Bereichen
Anzubietende Leistungen
Bei den anzubietenden Arbeiten handelt es sich im wesentlichen um:
- Baustelleneinrichtung (Sanitär-Container u.
Einrichtung/Ausstattung Bst.-Containeranlage)
- Schutzmaßnahmen außen und innen
- Erdarbeiten, Wiederherrichten Vorgarten vor
Sporthalle
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNG ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgend aufgeführten ZTV (Allgemeine Hinweise, Vorschriften, Ausführung der Arbeiten) gelten in Ergänzung der VOB/C, ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 299, sowie im besonderen
DIN 18 459 Abbrucharbeiten
DIN 18 300 Erdarbeiten
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis.
VORSCHRIFTEN ALLGEMEIN
Alle von Materialien und Ausführungen berührten DIN-/EN-Normen, Vorschriften und Bestimmungen in aktueller, jeweils gültiger Fassung sind einzuhalten.
- Örtliche Baubestimmungen / Landesbauordnung HBO
- Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufs-
genossenschaft
- Werksvorschriften, Ausführungs- und Verlege-
anleitungen der jeweiligen Hersteller und/oder
deren technische Merkblätter
- Technische Anleitungen (TA Abfall; TA Luft; TA Lärm)
- Baustellenabfallverordnung (Entwurf)
- Die einschlägigen Lärmschutzvorschriften,
insbesondere in
- §325 StGB
- §117 f Ordnungswidrigkeitsgesetz
- §22 Bundesimmisionsschutzgesetz und den
allgemeinen Verwaltungvorschriften zum Schutz gegen
Baulärm
- Zulassungsbescheide des Institutes für Bautechnik,
Berlin
Alle einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sind genauestens einzuhalten.
ALLGEMEINE HINWEISE
Das Hauptgebäude gehört der Gebäudeklasse 5 an und ist ein Sonderbau nach HBO §2 Ab. 8 Nr. 10 (Schulen).
Die Schule, der Pavillon und das Dienstwohngebäude stehen unter Denkmalschutz.
Der Denkmalschutz (Erhalt der Bausubstanz) ist zu beachten, eine vorsichtige Sanierung wird gefordert.
Die Beeinträchtigungen der Umgebung durch Lärm, Staub und Baubetrieb ist durch geeignete Maßnahmen und Geräte so gering wie möglich zu halten. Die beigefügten LV-Anlagen Lärmschutztechnische Hinweise für die Ausschreibung_JLS FFM und die Baulärmprognose AVV-Baulärm_Überarbeitung Feb. 2026_JLS FFM jeweils vom 12.02.2026 sind bei der Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
Die Erschließung der Baustelle erfolgt über die Seilerstraße.
Von dort im Nord-Westen über die Feuerwehrzufahrt Schule/Parkanlage auf den Schulhof und im Süd-Osten über die Einfahrt zur Sporthalle auf den Parkplatz hinter der Sporthalle. Diese Zufahrt ist stark eingeschränkt, durch die überdachte Hofdurchfahrt, mit den Abmessungen im Lichten B/H ca. 3,05 m (siehe auch LV-Anlage 2: BE-Plan, M 1:250, Plannr.: 274A_S+SH_500).
Die LKW-Hauptbaustellenandienung/Materialanlieferung (Fahrbahn), Transportweg-LKW/Gehweg/Schulgebäude (Fußgängerweg) erfolgt über die Seilerstraße, für den Zeitraum der Baustelleneinrichtung, Gerüststellung und Baumaßnahme wird seitens des AG eine Teilsperrung der Fahrbahn und des Gehwegs im Bereich Schulgebäude/ Sporthalle erwirkt.
Teilsperrung der Fahrbahn (Seilerstraße)
Für die Anlieferung und Abtransport der Firmen von Materialien und Schutt etc. durch Sattelzüge, LKWs usw. steht nur die durch die Fahrbahnsperrung begrenzte Fläche zur Verfügung. Aus diesem Grund kann es bei hoher Taktung des An- und Abtransports zu Engpässen im Abwicklungsablauf kommen. Die Dispositionen sind entsprechend mit den anderen vor Ort tätigen Firmen und der Bauleitung abzustimmen.
An der Süd-West-Fassade der Schule (Stirn-/Straßenseite, Seilerstraße) wird das Haupt-Fassadengerüst einschließlich der Treppenturm und der Bauaufzug errichtet. Die Einrüstung und der Bauaufzug erfolgt von OK Gelände bis OK Dachterrasse. Der Bauaufzug geht nicht bis zum Flugdach.
Über das Gerüst erfolgt der Haupt-Baustellenzugang in die Sanierungsbereiche (Dachterrasse, DG und Etagen, die Räume innen (1.-6. OG)) (siehe auch LV-Anlage 3: ÜBS Gerüst, M 1:250).
Eine Nutzung der Treppenhäuser in den Gebäuden ist für Personen- und Materialtransporte (Anlieferung und Abtransport) ebenfalls grundsätzlich erlaubt.
Die Nutzung des Personenaufzugs im Schulgebäude und in der Sporthalle ist nicht möglich. Die Aufzüge sind während der Bauphase außer Betrieb.
Die Haupterschließung und freier Zugang zu den Treppenhäusern erfolgt über den Schulhof und von dort über die Haupt- und Nebeneingänge des Schulgebäudes. Mögliche weitere Erschließungen sind über die Nebenausgänge des Schulgebäudes im EG und KG möglich.
Die Andienung des Bauaufzuges ist nur von der Seilerstraße und der Einfahrt zur Sporthalle und von dort über eine Rampe möglich.
Aufgrund der Gerüststellung, des Treppenturms und des Baumschutzes, um die vorhandene Hainbuche, an der linken Stirnseite des Schulgebäudes ist hier kein Durchgang möglich bzw. kann eine Andienung des Bauaufzugs nicht vom Schulhof über die dortige Gebäudeecke erfolgen (siehe auch LV-Anlage 2: BE-Plan; M 1:250, Plannr.: 274A_S+SH_500).
Da der Bauaufzug allen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung steht, ist die Nutzung des Aufzugs nur zeitlich eingeschränkt und in Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
Bauaufzug
Für die Andienung der Baustelle in den Etagen steht folgender Bauaufzug zur Verfügung:
Bauaufzug: Material- und Personenaufzug
Tragfähigkeit: mind. bis 1.200 kg inkl. 7 Personen
mind. bis 1.200 kg für Lasten
Bühnengröße: mind. 1,40 x 2,60 m
Bühnenvariante: stirnseitige plus seitliche Fronttüre
Die vorgenannten Anforderungen, Bedingungen und Erschwernisse an die Baustellen-Andienung, -Anlieferung, -Abtransport, -Logistik, weite Laufwege etc. und Kapazitäten sind in der Disposition und Kalkulation zu berücksichtigen bzw. einzukalkulieren.
Im Verlauf der Bauarbeiten ist strengstens dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege uneingeschränkt freigehalten werden.
Die Baustelleneinrichtungen (Baustellen-Container, Bauzäune etc.) sind jederzeit geschlossen zu halten.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Kosten für die erforderlichen Einrichtungen und Leistungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der eigenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bauseits gestellt wird:
- Baustromverteiler: 2 pro Etage,
2 auf der Dachterrasse und
1 auf dem Gerüst neben dem Flugdach
sowie 2 im Außenbereich
- 1 Anschlussmöglichkeit für Bauaufzug 400V / 32A
- Bauwasser: 1 pro Etage
- Beleuchtung der Fluchtwege innerhalb und außerhalb
des Gebäudes
BE-, Material- und Lagerflächen für benötigtes Material und Gerät und Stellflächen für Fahrzeuge stehen nur in sehr geringem Umfang auf dem Schulhof und dem Parkplatz der Sporthalle zur Verfügung. Die Nutzung und die Nutzungsdauer der Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Als Baustelleneinrichtung ist die Nutzung der bestehenden Schulcontaineranlage im EG vorgesehen.
Verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume stehen in der Containeranlage im begrenzten Umfang und in Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung.
Auf dem Parkplatz hinter der Sporthalle besteht die begrenzte Möglichkeit Materialcontainer in der Größe bis 6 m² für die Deponierung von Werkzeugen und Geräten aufzustellen, Nutzung und Nutzungsdauer sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Auf dem Schulhof und Parkplatz hinter der Sporthalle stehen nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Eine genaue Zuweisung der Parkplätze erfolgt durch die örtliche Bauleitung.
Es ist gestattet zum Beginn und zum Ende der Arbeiten kurz auf den v. g. Flächen zu halten, um Gerätschaften bzw. Personal usw. zu be- und entladen.
Es besteht die Möglichkeit auf den umliegenden Straßen oder in dem nächstgelegenen Parkhaus am Gericht zu parken.
Die durch den AN beanspruchten Bereiche auf der Baustelle sind zum Arbeitsende und am Wochenende besenrein zu hinterlassen.
Reinigen der selbst verursachten Verschmutzungen an und auf öffentlichen Verkehrflächen sind unverzüglich, nach Erfordernis auch mehrmals täglich ohne Aufforderung durch den AG, durchzuführen.
Das Anbringen von firmeneigner Werbung wird nur nach schriftlicher Freigabe durch den AG gestattet.
Alle nachfolgend beschriebenen LV-Positionen beinhalten - auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben - die Lieferung der beschriebenen bzw. zur Ausführung der Leistung erforderlichen Materialien und deren Verlegung bzw. Montage, inkl. die erf. Zuschnitte, in fix und fertiger Arbeit.
Für die Leistungserbringung durch den AN ist sicherzu- stellen, dass parallele Arbeiten in 3-4 Geschossen personell, mit einer für die Umsetzung ausreichenden Personalstärke, gewährleistet werden kann.
Aufgrund der Arbeitsabfolgen im Bestand und der Abhängigkeiten zu den Leistungen anderer Gewerke, dem parallelen und zeitversetzten Arbeiten in den Geschossen usw., kann es zu Unterbrechungen in der Arbeitsabfolge und Stillstandsphasen einzelner Gewerke kommen, dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungs- schritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen.
Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen und technischen Abhängigkeiten sind bei dem Angebot einzukalkulieren.
Bedenken und Mängel an Vorleistungen sind gemäß Prüf- und Hinweispflicht des AN nach VOB/B so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass diese bis zum vertraglichen Ausführungsbeginn abgestellt werden können.
Die Einbaubereiche sind vor Ausführungsbeginn durch eine Vorbegehung des AN auf Eignung zu prüfen.
Entstehen durch verspätete oder unterlassene Prüfung Terminverzögerungen, gehen diese zu Lasten des AN.
Eine Vergütung der Ausfallzeiten und eine Terminverlängerung erfolgt nicht.
Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich nach örtlichem Aufmaß zu fertigen. Das Aufmaß ist vom AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten sind Nebenleistungen.
BAUTAGESBERICHTE
Der AN ist verpflichtet, täglich Bautagesberichte zu führen, um die von ihm geleisteten Arbeiten zu dokumentieren.
Die Berichte müssen mind. folgende Angaben enthalten
- Anzahl der Mitarbeiter, mit Vermerk Fach-,
Hilfskräfte o. vgl.
- Tätigkeitsbereiche und -merkmale
- Besondere Vorkommnisse, z. B. Behinderungen
- Anordnungen des AG/Bauüberwachung
und sind zu jedem wöchentlichen Jour Fixe unaufgefordert der Objektüberwachung zu übergeben.
Der AN ist verpflichtet, an den wöchentlichen Baubesprechungen für die Dauer der Arbeiten teilzunehmen.
Der Zustand von Flächen und Gebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugelände sind vor Beginn der Arbeiten vom AN mittels Fotodokumentation und Protokoll festzuhalten ("Beweissicherung") und dem AG zu übergeben.
Die Begehung hat gemeinsam mit der Bauleitung des AG sowie einem Bauherrnvertreter zu erfolgen.
Der Termin ist frühzeitig schriftlich zu beantragen.
ORTSKENNTNIS
Der Bieter hat die Möglichkeit sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit in Kenntnis zu setzen.
Eine Besichtigung erfolgt ohne Betreuung des AG.
Bei Planung einer Besichtigung bitte die Schulhausver- walter unter 069-212-48868 telefonisch informieren. Parallel wird gebeten den Termin mittels Benachrichti- gung über den VergabeManager mitzuteilen.
Spätere Nachforderungen in Folge von Irrtum oder Ortsunkenntnis sind deshalb ausgeschlossen.
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Ausführungsunterlagen werden dem AN ausschließlich in digitaler Form im Format pdf zur Verfügung gestellt.
Kosten für Vervielfältigungen sind in die Gemeinkosten einzukalkulieren.
SICHERHEITSTECHNISCHE HINWEISE
Im Sinne von § 3 und § 4 der Baustellenverordnung wird das Bauvorhaben von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator überwacht, welcher im Rahmen der Vertragsgestaltung seitens des Bauherrn eine uneingeschränkte Weisungsbefugnis in allen sicherheitsrelevanten Belangen erhalten hat.
Den sicherheitsbezogenen Anweisungen des SiGeKo ist verbindlich und unverzüglich Folge zu leisten.
Das eingesetzte Personal ist von der Betreuung durch den SiGeKo des AG in Kenntnis zu setzen.
Seitens des SiGeKo wird eine baubezogene Baustellenordnung erstellt, welche die grundlegenden Verhaltensweisen auf der Baustelle regelt. Die Baustellenordnung wird den einzelnen, beauftragten Firmen zugesendet.
Die BSTO ist als Auftragsbestandteil zu sehen und demnach bindend von den Ausführungsfirmen zu beachten.
Das eingesetzte Personal ist vom Inhalt der Baustellenordnung des AG in Kenntnis zu setzen.
Seitens des SiGeKo wird im Sinne der Baustellenverordnung ein SiGe-Plan erstellt und auf der Baustelle ausgehangen als Grundlage für ein sicheres Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung. Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu beachten.
Alle einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln müssen vom AN, seinen Mitarbeitern und den vom AN bestellten Nachunternehmern bei der Ausführung der beauftragten Arbeiten lückenlos Beachtung finden.
Die Führungskräfte des beauftragten Unternehmens sind für die ordnungsgemäße Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter und der evtl. vom Hauptunternehmer beauftragten Nachunternehmer verantwortlich.
Die betriebsinternen Unterweisungen haben vor Aufnahme der beauftragten Arbeiten zu erfolgen.
Der AN hat die Ersthelfer auf der Baustelle sowie die Sicherheitsfachkraft mit gültigem Befähigungsnachweis vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen.
Bei Arbeiten, welche eines besonderen Befähigungsnachweises bedürfen, wie z. B. das Führen einer Krananlage, das Bedienen eines Staplers, Rückbau kontaminierter Stoffe o. vgl. sind im Vorfeld die entsprechenden Befähigungsnachweise zur Sicherung und Prüfung vorzulegen.
Bei Arbeiten mit offener Flamme oder mit Funkenflug ist rechtzeitig ein Schweißerlaubnisschein beim Bauherrn zu beantragen und einzuholen.
Der Schweißerlaubnisschein ist vom Grundsatz her orts- und zeitgebunden.
Abweichungen hiervon sind mit dem Bauherrn abzustimmen.
Die detaillierten Informationen und Hinweise sowie weitere sicherheitsbezogene Anweisungen sind in der Baustellenordnung aufgeführt.
STUNDENLOHNARBEITEN
Alle Regelungen zu Stundenlohnarbeiten, einschließlich der Höhe der Vergütung, finden sich in den Vertragsbedingungen des AG. Deshalb werden sie in diesem Leistungsverzeichnis nicht als separate Leistungspositionen ausgeschrieben.
LV-ANLAGELISTE
Dem Leistungsverzeichnis werden folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Kartenauszug Google maps_JLS
Anlage 2: BE-Plan_M1:250, Plannr.: 274A_S+SH_500
Anlage 3: ÜBS Gerüst_M1:250
Anlage 4: Planunterlagen Ausführungsplanung Hochbau
Ansichten_M1:100, Plannr.:
274A_S_300+301
Grundriss Schule KG_M1:50, Plannr.:
274A_S_001_1
Grundriss Schule EG_M1:50, Plannr.:
274A_S_100_1
Querschnitt A-A Schule_M1:50, Plannr.:
274A_S+SH_200
Grundriss Filmraum EG_M1:50, Plannr.:
274A_F_100
Anlage 5: Bestands-Schalpläne - Filmraum:
51a - Decke ü. KG
52f - Decke ü. EG
Anlage 6: Lärmschutztechnische Hinweise für die
Ausschreibung
Anlage 7: Baulärmprognose AVV-Baulärm
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.03 Erdarbeiten
01.03
Erdarbeiten