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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau / Brandschutz:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@sp-planung.de
Tragwerksplanung / Bauphysik:
imp mirsanaye + Partner PartG mbH
Konsul-Smidt-Str. 8u
28217 Bremen
Tel.: 0421 3467100
E-Mail: ing@imp-bremen.de
Planung Haustechnik (TGA):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
Grünplan Hamburg
Saseler Bogen 3A
22393 Hamburg
Tel.: 040 2715 77 95
E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de
Vermesser:
Tiedemann, Wenck & Brand Vermessung
Lotharstraße 8
22041 Hamburg
Tel.: 040 66990416
E-Mail: info@tiedemann-vermessung.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Baugrund Kuhrau Ingenieurgesellschaft mbH
Hammoorer Weg 18b
22941 Bargteheide
Tel.: 04532 2680941
E-Mail: info@baugrund-kuhrau.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das Grundstück befindet sich auf dem Frahmredder 52/54/54a im Hamburger Stadtteil Sasel im Alstertal.
Es werden 10 Wohnungen als Stadthäuser in drei Zeilen in massiver Bauweise errichtet. Die entstehenden Stadthäuser bilden eine WEG mit Sondereigentumsrechten an den jeweiligen Häusern, Gartenflächen und Stellplätzen.
Die Stadthäuser bestehen aus einem Erdgeschoss und zwei Dachgeschossen.
Im Haus B wird ein Teilkeller errichtet, in dem die Technikzentrale und die Abstellräume der einzelnen Stadthäuser untergebracht sind.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 EE.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Gründung
Die Gründung wird nach Tragfähigkeit des Bodens mit durchgehender Stahlbetonbodenplatte und Frostschürzen aus Ortbeton mit konstruktiver Rissbewehrung hergestellt.
Wände
Die Wände werden in Massivbauweise errichtet, die Bemessung der tragenden Wände und der Bauteile aus Mauerwerk, z. B. Kalksandstein, Leichtbeton oder Stahlbeton bzw. Blähtonfertigwände, Fabrikat Tinglev erfolgen nach statischer Berechnung. Nichttragende Innenwände können auch in Leichtbauausführung aus Metallständerwerk und zweilagiger Gipskartonbeplankung oder Leichtbeton hergestellt werden.
Decken
Die Decken über dem Kellergeschoss des Hauses B und über den Erdgeschossen werden in Stahlbeton-, Elementbau- oder Ortbetonbauweise oder als Hohlkörperdecken, z. B. Fabrikat Dennert errichtet.
Die Decken über dem 1. Dachgeschoss werden als Holzbalkendecken ausgeführt und erhalten unterseitig eine Trockenbauverkleidung aus Gipskartonplatten. Die Dachschrägen erhalten ebenfalls eine Gipskartonverkleidung mit Dämmung und Dampfsperre gemäß GEG-Berechnung.
Dach
Die Ausführung des Satteldachs erfolgt soweit möglich als Pfettendach-Konstruktion, mit mind. 24 cm starker Wärmedämmung (WLG032) in der Sparren-/Kehlbalkenlage und einer Aufsparrendämmung von 8 cm (WLG 023) sowie Unterkonstruktion, Dampfsperre und Gipskartonplattenverkleidung.
Estrich
Die Wohnungen, Treppenräume, Nutz– und Funktionsflächen im EG und 1. DG erhalten ausschließlich schwim-
menden Zementestrich entsprechend der Norm DIN 18560 unter Berücksichtigung der Trittschall- und Wärme-
schutzanforderungen. Das 2. DG erhält einen Trockenestrich.
Malerarbeiten
Die Decken im Erdgeschoss sowie die Decken/ Dachschrägen in den Obergeschossen werden standardmäßig
mit Malervlies tapeziert und weiß gestrichen. Wände im Erdgeschoss, 1. DG und 2. DG werden in Q2 und Malervlies tapeziert und weiß gestrichen. Die Bäder erhalten kein Malervlies an den Decken und Wänden.
Fliesenarbeiten
Fliesen nach Wahl des Käufers aus von dem Verkäufer vorgelegten Mustern.
Format der Wand- und Bodenfliesen: 30/60 cm. Produkt: RAK-Paleo bzw. Villeroy & Boch SIDEWALK
Verlegung der Bodenfliesen erfolgt im Gäste -WC, Abstellraum und Flur im Erdgeschoss sowie im Hauptbad im
1. Dachgeschoss im Kreuzverband. Die Wandfliesen im Bereich der Dusche werden raumhoch im Kreuzverband
gefliest, bei den Vorwandinstallationen bis ca. 1,20 m im Kreuzverband. An den nicht gefliesten Wänden mit
Fliesensockel. Maßtoleranzen sind gemäß DIN 18202 zulässig.
Die Küche erhält keinen Fliesenspiegel.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, wenn die geforderten Qualitäten und die Gesamtleistung erfüllt werden.
Aus dem Text von Nebenangeboten muss Art und Umfang der Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung klar erkennbar sein.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen behalten bei einer Beauftragung einer Teil- oder Gesamtleistung über ein Nebenangebot Gültigkeit. Sich evtl. aus den Abweichungen ergebende Änderungen in der technischen Bearbeitung - Planung, Berechnung, Prüfung - sind vom Anbieter zu
erbringen und werden nicht besonders vergütet.
Für vom Bieter frei wählbare o. ggf. nebenangebotene Produkte sind zur Bewertung erforderliche Beschreibungen, Abbildungen und ggf. Muster dem Angebot beizufügen.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf die gewerkerelevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist
auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und Email-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,- EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die
Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung,
Abrechnungszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail Adresse
rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die
der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die
bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben
sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN
eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des
Posteingangsstempel des AG nach Eingang der Rechnung im Original.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder den Bauleiter und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Das Bautagebuch und die Revisionsunterlagen sind der Schlussrechnung beizufügen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die
vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind
unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen
Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort und der zur Herstellung benötigten Materialien.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten Wandfliesen- und Bodenflächen einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Folgende Leistungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Die Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung sowie für die Ausführung der beschriebenen Leistungen der An- und Abtransport der notwendigen Werkzeuge, Maschinen und Geräte für die Dauer der Bauzeit bzw. nach Fertigstellung der entsprechenden Arbeiten.
Schutzmaßnahmen von angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fenster, Zargen, Glasflächen, Innenfensterbänke, Unterverteilungen, Bodenflächen etc. mittels Folienabdeckungen.
Sämtliche Nebenleistungen, die in der VOB Teil C, ATV DIN 18299 und DIN 18352 aufgeführt sind.
Das Abschneiden des Estrichrandstreifens
Die fachgerechte und sachgerechte Ausführung von ggf. notwendigen Dehn- und Bewegungsfugen.
Das fachgerechte Anarbeiten an angrenzenden Bauteile wie Fenster, Fensterbänke, Türen, Decken, u.ä.
Herstellung von ggf. erforderlicher Aussparungen.
Einarbeiten von Installationsleitungen bzw. -dosen.
Alle Leistungen dieser Leistungsbeschreibung verstehen sich in fix und fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und gelten auch für den Bereich von kleinen Einzelflächen (< 2,5 m²).
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18157, Ausführung von Bekleidungen und Belägen im Dünnbettverfahren (Normreihe)
DIN 18352, Fliesen- und Plattenarbeiten
DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen (Normreihe)
DIN EN 14411, Keramische Fliesen und Platten
DIN EN 12004-1, Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten
ZDB-Merkblatt "Abdichtung unter Belägen aus Fliesen und Platten
DGUV R 108-003, Anforderungen der Rutschhemmungsklassen
DIN EN 12811 Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
sowie sind folgende Richtlinien und Vorschriften zu beachten und einzuhalten:
Herstellerrichtlinien
UVV (UnfalIverhütungsvorschriften)
GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Arbeitsstättenrichtlinien
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung ist vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Gerüste
Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten.
Untergrundprüfung
Der AN hat den Untergrund vor Beginn der Arbeiten hinsichtlich Ebenheit, Winkeltoleranzen, sowie Material- und Oberflächenbeschaffenheit alleinverantwortlich zu prüfen.
Mängel und Bedenken gegen die vorgefundenen Untergründe sind der örtlichen Bauleitung des AG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
Folgende Untergründe zur Verlegung sind vorhanden:
Stahlbeton nit Gipswandputz und Blähton-Mauerwerk (System Tinglev), gespachtelt
Trockenbauwände mit Beplankung aus GKBI-Platten, Oberflächenqualität Q2
Schwimmender Zementestrich
Maße, Mengenangaben und Ausführungszeichnungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Maße für die Ausführung seiner Leistungen von +- 0,00 m (OKFFB) her
vom vorhandenen Meterstrich einzumessen. Sollte kein Meterstrich vorhanden sein, so hat der AN die örtliche Bauleitung vor Beginn seiner Arbeiten darauf hinzuweisen.
Alle anfallenden Kosten der eigenverantwortlichen Einmessung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Einmessung aller Bauteile hat mit Präzisionsinstrumenten (Lasergerät, Nivelliergerät o.ä.) zu erfolgen.
Grundlage der Ausschreibung und Mengenermittlung sind die Ausführungspläne, die dem AN als Anlage zur
der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden.
Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses und der Ausführungsplanung sind vor Ausführung vor Ort eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu beziehen. Verschnitte sind vom AN in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Ausführungsqualität
Die nachfolgend beschriebenen Qualitäten, insofern nicht anders beschrieben, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Dichtbänder und -manschetten müssen im System mit dem Abdichtungsmaterial geprüft sein.
Die Abdichtungsschicht muss in mind. 2 Lagen, bei Polymerdispersionen in unterschiedlichen Farben (Kontrast) ausgeführt werden.
Werden in Teilbereichen nur Bodenflächen abgedichtet, ist die Abdichtung an den Wänden um mind. 5 cm hochzuführen.
Bereich unter und hinter Bade- und Duschwannen sind entweder durch Fortführen der Abdichtung oder durch Anbringen von Wannendichtbändern o. ä. zu schützen.
Im Bereich der Türen ist die Abdichtung auch hinter den Zargen hochzuführen.
Die Durchdringungen sämtlicher Einbauten, die abgedichtete Flächen perforieren (z.B. Armaturen, Duschstange, Lichtschalter ect.), sind hierfür Abdichtungsformteile zu verwenden, die in die Abdichtungsebene mit einzuarbeiten sind.
Anschlüsse an Fenster, Türzargen, Rohrdurchführungen und Einbauteile sind sorgfältig und geradlinig herzustellen.
Trenn- und Anschlussfugen
Anschlussfugen zwischen Wandplattierungen und Einbauteilen (z.B. Rohrdurchführungen, Metalleinbauten,
Revisionsöffnungen, etc.), sowie Anschlüsse zwischen Wand- und Bodenflächen und Eckbereiche sind von Mörtelfrei zu halten und im Farbton nach Wahl des AG dauerelastisch zu versiegeln.
Innenraumabdichtungen
Die Innenraumabdichtungen haben grundsätzlich nach DIN 18534 zu erfolgen. Die Einhaltung der Schichtdickenanforderung ist durch Kontrolle und Protokollierung der Auftragsmenge und der Nassschichtdicke während der Verarbeitung sicher zu stellen. Nachfolgende Schichtdicken sind einzuhalten:
Polymerdispersion* (DM) ≥ 0,5 mm
Rissüberbrückende min. Dichtschlämme (CM) ≥ 2,0 mm
Reaktionsharze (RM) ≥ 1,0 m
Für das Abdichtungssystem ist ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorzulegen!
Maße / Mengenangaben und Ausführungszeichnungen:
Grundlage der Ausschreibungen und Mengenermittlungen sind die Pläne der Anlage.
Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind vom AN vor der Ausführung seiner
Leistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu zu beziehen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Haus A (Haus C ist baugleich):
Grundriss EG: FR52_AC2_5_A1_GR_00_0011_E_FRG
Grundriss 1. OG: FR52_AC2_5_A1_GR_01_0012_F_FRG
Grundriss 2. OG: FR52_AC2_5_A1_GR_02_0013_H_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_A1_AS_AA_0041_G_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_A1_AS_BB_0042_E_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_A1_AS_CC_0043_D_FRG
Haus B:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_B1_GR_00_0016_G_FRG
Grundriss 1. OG: FR52_AC2_5_B1_GR_01_0017_H_FRG
Grundriss 2. OG: FR52_AC2_5_B1_GR_02_0018_H_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_B1_AS_AA_0045_J_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_B1_AS_BB_0046_I_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_B1_AS_CC_0047_I_FRG
Fliesenspiegel WC Typ A.1.1: FR52_AC2_5_A1_AF_01_0901_B_FRG
Fliesenspiegel WC Typ A.2.1: FR52_AC2_5_A1_AF_01_0903_B_FRG
Fliesenspiegel WC Typ A.3.1: FR52_AC2_5_A1_AF_01_0905_B_FRG
Fliesenspiegel Bad Typ A.1.2: FR52_AC2_5_A1_AF_02_0902_A_VOR
Fliesenspiegel Bad Typ A.2.2: FR52_AC2_5_A1_AF_02_0904_A_VOR
Fliesenspiegel Bad Typ A.3.2: FR52_AC2_5_A1_AF_02_0906_A_VOR
Fliesenspiegel WC Typ B.4.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0911_B_FRG
Fliesenspiegel WC Typ B.5.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0913_B_FRG
Fliesenspiegel WC Typ B.6.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0915_B_FRG
Fliesenspiegel WC Typ B.7.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0917_B_FRG
Fliesenspiegel Bad Typ A.4.2: FR52_AC2_5_B1_AF_02_0912_B_VOR
Fliesenspiegel Bad Typ A.5.2: FR52_AC2_5_B1_AF_02_0914_A_VOR
Fliesenspiegel Bad Typ A.6.2: FR52_AC2_5_B1_AF_02_0916_A_VOR
Fliesenspiegel Bad Typ A.7.2: FR52_AC2_5_B1_AF_02_0918_A_VOR
Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und
verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen
nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
1 Vorbereitende Arbeiten
1
Vorbereitende Arbeiten
1.__. 10 Bodenfläche reinigen Bodenflächen von Staub und losen Teilen säubern.
Der Schutt geht in das Eigentum des AN über und ist
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Untergrund: Estrich
Ausführungsort: Wohnungen
1.__. 10
Bodenfläche reinigen
157,00
m2
1.__. 20 Randstreifen abschneiden Überstand von Estrich-Randstreifen an Wänden und Estrichbegrenzungen
nach Fertigstellung des Estrichbelages abschneiden, sammeln und entsorgen.
1.__. 20
Randstreifen abschneiden
361,00
m
1.__. 30 Haftgrund aufbringen Systemgebundenen Haftgrund für Fliesen vollflächig auf die gesamte Bodenfläche
aufbringen. Inkl. Material und aller Nebenleistungen.
Untergrund: Estrich
Ausführungsort: Treppenhäuser, Wohnungen
Angeb. Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
1.__. 30
Haftgrund aufbringen
E
157,00
m2
1.__. 40 Badewannenträger vorspachteln Badewannenträger aus Styropor vorspachteln, inkl. der Einarbeitung von Glasgewebe,
zur Vorbereitung der Fliesenarbeiten.
Anschlüsse an das Abdichtungssystem anarbeiten.
Der Wannenträger ist in Zusammenarbeit mit dem Sanitärinstallateur so auszurichten,
dass die Wandfliesen bündig mit dem Wannenrand abschließen und dauerelastisch
versiegelt werden können.
Einbaulage: Bäder mit Badewanne
Größe Fläche: ca. 178 x 60 cm
1.__. 40
Badewannenträger vorspachteln
E
1,00
Stk
1.__. 50 Messung Restfeuchte mit CM Messung Messung der Restfeuchte des zu belegenden Untergrunds zur Feststellung
der Belegreife, z.B. mittels der CM-Messmethode, inkl. Messprotokoll,
was dem AG zu übergeben ist. Die Orte und Anzahl der Messstellen sind mit
der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Ort der Messung: Bäder, Gäste-WCs, Abstellräume, Flure
Abrechnung: Anzahl der Messungen
1.__. 50
Messung Restfeuchte mit CM Messung
20,00
Stk
1.__. 60 Nivellierausgleich, bis 5 mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende systemgebundene
Ausgleichsmasse liefern und auf vorbereiteten Untergrund als Toleranzausgleich
auftragen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anweisung der örtlichen
Bauleitung des AG.
Ausgleichsstärke: bis 5 mm
1.__. 60
Nivellierausgleich, bis 5 mm
E
10,00
m2
1.__. 70 Untergrund GKB grundieren Untergrund, bestehend aus GKB-Platten, gespachtelt Q2,
für Streichisolierung und Fliesenverlegung vollflächig vorbereiten.
1.__. 70
Untergrund GKB grundieren
83,00
m2
1.__. 80 Tiefgrund, saugende Untergründe Tiefgrund, lösemittelfrei, liefern und auf saugenden mineralischen,
glatten und sinterschichtfreien Untergründen, vollflächig auftragen.
Ausführung nur nach ausdrücklicher Anweisung der örtlichen Bauleitung.
1.__. 80
Tiefgrund, saugende Untergründe
E
1,00
m2
1.__. 90 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich auf ausdrückliche Anweisung der örtlichen Bauleitung
des AG kraftschlüssig mit 2-komponentigen Injektionsharz auf
Epoxydharzbasis wie nachfolgend beschrieben schließen:
Risse aufweitenQuereinschnitte herstellen
Fugen ausblasen bzw. reinigen
Gießharz einfüllen
Estrichklammern einlegen, Abstand ca. 30 cm
Fläche mit Quarzsandabstreuen
Untergrund: Zementestrich
Rissbreite: bis 5 mm
1.__. 90
Risse im Estrich schließen
E
5,00
m
1.__. 100 Übergangsprofil, Bereich Bad/Flur Übergangsprofil aus Edelstahl gebürstet mit einem trapezförmig gelochten
Befestigungsschenkel und einer im Winkel von ca. 25° abgeschrägten Übergangsfläche,
die mit einer vertikalen 4 mm hohen Kante abschließt,
als stufenlosen Übergang vom Fliesenbelag zum angrenzenden Belag liefern
und unter Beachtung der Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
Profilhöhe: ca. 10 mm
Produkt der Planung: Schlüter-Kerdi CID o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
1.__. 100
Übergangsprofil, Bereich Bad/Flur
9,00
m
1.__. 110 Belagsabschlussprofil, Höhe 10 mm, Schlüter Schiene-E o. glw. Schiene als Belagsabschluss- und Kantenschutzprofil aus Edelstahl (V2A)
mit trapezförmig gelochtem Befestigungsschenkel
und einem 87°-Winkel anschließenden Abschlussschenkel
mit doppelt gefalzter Kopfausbildung aus Edelstahl-Bandmaterial
Einbaulage: Übergang Materialwechsel
Profilhöhe: 10 mm
Produkt der Planung: Schlüter Schiene-E o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
1.__. 110
Belagsabschlussprofil, Höhe 10 mm, Schlüter Schiene-E o. glw.
24,00
m
1.__. 120 Duschelement, 90 x 90 cm, mit Rinne, 70 cm, liefern und einbauen Bodenbündiges, verfliesbares Duschelement mit Rinne,
aus FCKW und HFCKW freiem Polystyrol,
inkl. werkseitig eingearbeitetes, vierseitiges Gefälle,
inkl. werkseitig aufgebrachte Vliesabdichtung nach DIN 18534-1,
Wassereinwirkungsklasse W2-I mit umlaufendem Überstand,
inkl. dichtes Anarbeiten zu den angrenzenden Abdichtugen/Bauteilen,
inkl. eingedichtete Rinne, Ablauf mittig, Rahmen höhenverstellbar,
inkl. Fliesenmulde/Edelstahleinleger,
inkl. Ablauf waagerecht mit Sperrwasserhöhe 50 mm
mit Ablaufleistung 45 l/min, mit Geruchsverschluss,
inkl. Höhenausgleich mit Ausgleichselement oder ähnlichem,
Rollstuhlbefahrbar bei Fliesengröße ≥ 50 x 50 mm,
Maße Duschelement: [lxb] 90 x 90 cm
Höhe Duschelement: ca. 10,5 - 12,5 cm
Breite Rinne: 700 mm
Produkt der Planung: Saxoboard Duschelement mit Rinne
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
1.__. 120
Duschelement, 90 x 90 cm, mit Rinne, 70 cm, liefern und einbauen
10,00
Stk
1.__. 130 Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung, h= bis ca. 50 mm Höhenausgleich durch vollflächiges Verfüllen der
Restfläche des Duschelements mit zementgebundener
Schüttung oder erdfeuchtem Mörtel.
Höhe Ausgleich: bis ca. 50 mm
1.__. 130
Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung, h= bis ca. 50 mm
E
1,00
m2
1.__. 140 Wannenverkleidung, Bauplatte 20 mm Wannenverkleidung mit höhenverstellbaren Füßen und Revisionsöffnung,
bestehend aus Bauplatte 20 mm, aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS),
beidseitig mit Glasfasergewebe armiert und mit kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet,
Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 mm, Druckfestigkeit bei 10% Stauchung: 0,25 N/mm2
Verfliesbare Wannenverkleidung auf ebenem Untergrund
lot- und fluchtgerecht mit Fliesenkleber oder Kleb- und Dichtstoff nach
Herstellervorschrift einbauen.
Die Oberseite ist schallentkoppelt und abgedichtet am Wannenrand zu verkleben.
Der Untergrund ist von Mörtelresten und Verunreinigungen zu säubern,
Unebenheiten sind auszugleichen.
Größe (b x h): ca. 60 cm x 1,70 m
Produkt der Planung: wedi Bathboard o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
1.__. 140
Wannenverkleidung, Bauplatte 20 mm
E
2,50
m2
2 Fliesenarbeiten Wohnungen
2
Fliesenarbeiten Wohnungen
2. 1 Abdichtungen
2. 1
Abdichtungen
2. 2 Boden-/Wandbeläge Wohnungen
2. 2
Boden-/Wandbeläge Wohnungen
3 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
3
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
3.__. 10 Schutzmaßnahme / Vlies Schutzabdeckung für vorg. Bodenflächen liefern und wie folgt auslegen:
Flächen besenrein herstellen
unterseitig sauberes Malervlies mit Überlappung auslegen
Stöße und Randbereich mit Klebeband verkleben
Material: Polyestervlies kaschiert mit PE-Folie
Hinweis: Entfernung und Entsorgung bauseits
3.__. 10
Schutzmaßnahme / Vlies
E
157,00
m2
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung
durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine
Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn
sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der
preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der
abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
3.__. 20 Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
3.__. 20
Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
E
1,00
h
3.__. 30 Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
3.__. 30
Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
E
1,00
h
4 Fliesen gemäß Sonderwunschliste
4
Fliesen gemäß Sonderwunschliste
4.__. 10 Wand- und Bodenfliese, Villeroy & Boch, Serie Sidewalk, 60/30 Boden- und Wandbekleidung aus keramischen Fliesen für Innenräume liefern
und auf vorbereiteten Untergrund im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel verlegen, inkl. Verfugung, wie vor, jedoch:
Einbaulage: Wand- und Bodenfliesen
Qualität: Feinsteinzeug
Format: 600 x 300 x 8,5 mm
Farbe: light grey. matt
Fabrikat: Villeroy & Boch, Serie Sidewalk
Fugenfarbe: in Fliesenfarbe
4.__. 10
Wand- und Bodenfliese, Villeroy & Boch, Serie Sidewalk, 60/30
E
1,00
m2
4.__. 20 Bodenfliese, Villeroy & Boch, Serie Sidewalk, 60/30 Boden- und Wandbekleidung aus keramischen Fliesen für Innenräume liefern
und auf vorbereiteten Untergrund im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel verlegen, inkl. Verfugung, wie vor, jedoch:
Einbaulage: Bodenfliesen
Qualität: Feinsteinzeug
Format: 600 x 300 x 8,5 mm
Farbe: warm grey matt, oder cool grey matt
Fabrikat: Villeroy & Boch, Serie Sidewalk
Fugenfarbe: jeweils in Fliesenfarbe
4.__. 20
Bodenfliese, Villeroy & Boch, Serie Sidewalk, 60/30
E
1,00
m2
4.__. 30 Wandfliese, McTile, Serie L CALDERO, 60/30 Boden- und Wandbekleidung aus keramischen Fliesen für Innenräume liefern
und auf vorbereiteten Untergrund im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel verlegen, inkl. Verfugung, wie vor, jedoch:
Einbaulage: Wandfliesen
Qualität: Feinsteinzeug
Format: 600 x 300 x 9 mm
Farbe: weiß glänzend rekt. Oder weiß matt rekt
Fabrikat: McTile, Serie "L CALDERO"
Fugenfarbe: in Fliesenfarbe
4.__. 30
Wandfliese, McTile, Serie L CALDERO, 60/30
E
1,00
m2
4.__. 40 Bodenfliese, McTile, Serie BOSCUS, 1200/195 Boden- und Wandbekleidung aus keramischen Fliesen für Innenräume liefern
und auf vorbereiteten Untergrund im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel verlegen, inkl. Verfugung, wie vor, jedoch:
Einbaulage: Bodenfliesen
Qualität: Feinsteinzeug
Format: 1200 x 195 x 9 mm
Farbe: ARCE Matt, oder ROBLE Matt, FRESNO Matt oder
NOGAL Matt,
Fabrikat: McTile, Serie "BOSCUS"
Fugenfarbe: jeweils in Fliesenfarbe
4.__. 40
Bodenfliese, McTile, Serie BOSCUS, 1200/195
E
1,00
m2