Kunststofffenster
FR-Lehen, Lindenstraße, WRF GmbH, 4 RH
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
38 Kunststofffenster
38
Kunststofffenster
Allgemeine Vorbemerkung Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet: - Soziokulturelle und funktionale Qualität - Ökonomische Qualität - Ökologische Qualität - Prozessqualität Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig. Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln. Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen. Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte. Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums  mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung  an zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden. Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV "BNK/BNG Produktanforderungen" beachten. Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden! Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung Fenster und Außentüren Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen. 1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:Anforderungen QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten Bauprodukte): Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 % QNG4.1) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe (Acrylate und Silikone) in Innenräumen: Chlorparaffine = 0,10 % und Deklaration biozider Wirkstoffe in Silikonen QNG4.2) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU-, PU- Hybrid- und SMP-Rezepturen (silanmodifizierte Polymere) in Innenräumen: Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 % und lösemittelfrei oder GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT) bzw. PU50 (ALT) QNG4.3) Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU, PU-Hybrid, MS-Polymer oder SMP (silanmodifizierte Polymere) für die Herstellung der Luftdichtigkeit an Fassade, Fenstern und Außentüren (innen und außen) (= punkt- und linienförmige Verklebungen an Außenwänden): Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 % QNG5.11) nicht filmbildende Imprägnierungen (Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im Innenbereich: Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge): GISCODE GH0, GH10 (entaromatisiert) und GH 40 QNG6.1) Bauseitige Beschichtungen auf Holz, Metall und Kunststoff in Innenräumen und außen: VOC = 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen QNG6.5) Beschichtung von Holzerzeugnissen mit Ölen, Wachsen und 2K-Öl- Hybridsystemen in Innenräumen: GISCODE Ö10, Ö10+, Ö10/DD+, Ö20 oder Ö20+; bei Beschichtung von Parkett und Treppenstufen zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema QNG7.4) Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile innen und außen: VOC = 300,0 g/l QNG8.3) Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 auf nichttragenden Bauteilen (innen und außen - vorbeugende Behandlung und Imprägnierung von Holzfenstern, Fassadenbekleidungen, Innenwand- und Deckenbekleidungen, Terrassenbeläge etc.): Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %; Deklaration biozider Wirkstoffe; in Innenräumen keine Biozide; Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach 528/2012/EG für Fenster und außenliegende Holzbauteile QNG11.1) Kunststoffe (PVC) zur Belegung von Oberflächen in Innenräumen sowie Kunststoff-Bauteile an der Gebäudehülle (Wand- und Deckenbeläge (z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen (z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen), Lichtkuppeln und Kunststofffenster aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UG): keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren; für Wandbekleidungen und -beschichtungen zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema; reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 % QNG12.1) Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritzschäume für Gebäude und Haustechnik (Dämmplatten aus EPS, XPS, PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum sowie gespritzte PUR- und UF-Dämmschäume: Dämmstoffe an Wand, im zweischaligen Außenmauerwerk, an Fassade, in Dachaufbauten, Luftschächten, Decken und in Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie PUR-Rohrschalen an Installationen): Frei von halogenierten Treibmitteln; bei EPS-/ XPS-Platten zusätzlich: HBCD = 0,10 %; bei PUR-/ PIR-Platten zusätzlich: TCEP = 0,10 %; bei Phenolharzschaumplatten und gespritztem UF-Dämmschaum zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema QNG12.3) Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF): RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" QNG12.4) Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in Innenräumen sowie in Holzbau-Konstruktionen: Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 % und Deklaration biozider Wirkstoffe QNG12.5) Ortschäume (PUR, UF) in Innenräumen und an der Gebäudehülle (Montage von Türen/ Fenstern und Dämmstoffen an Fassaden, UG-Wänden, Kellerdecke und Dach sowie die Dämmung kleiner Hohlräume; ausgenommen Fugen in WDVS gemäß abZ und Brandschutzanforderungen): frei von halogenierten Treibmitteln und kein UF-Schaum und TCEP, Chlorparaffine = 0,10 % 1.2 Technische Aspekte Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Aspekte- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten- Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
Allgemeine Vorbemerkung
1.1 Normen und Richtlinien DIN EN 1990Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1991Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1627Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse Einbruchhemmung-Anforderungen und Klassifizierung DIN 4102Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 12207Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208Fenster und Türen - Schlagregendichtheit DIN EN 12210Fenster und Türen - Widerstand bei Windlast DIN 18040Barriefreies Bauen, Teil 1+ 2 DIN 18055Kriterien für die Anwendung von Fenster und Außentüren nach DIN EN 14351-1 DIN V 18073Rollabschlüsse, Markisen, Rolltore und sonsteige Abschlüsse im Bauwesen DIN 18533Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN 18335Stahlbauarbeiten DIN 18355Tischlerarbeiten DIN 18357Beschlagarbeiten DIN 18358Rollladenarbeiten DIN 18360Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361Verglasungsarbeiten DIN 18540Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18533Abdichtungen von erdberührten Bauteilen DIN 18545Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen - Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme VDI 2719Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen DIN EN ISO 10077Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen DIN 18008Glas im Bauwesen 1.2 Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion (einschließlich der Verbindungselemente) muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Als Grundlage für die Bemessung der Elemente sind anzunehmen: DIN EN 1991-1-4Einwirkungen auf Tragwerke - Windlasten DIN EN 1991-1-1Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht, und Nutzlasten Die Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN 18055 entsprechen. Unter diesen Annahmen darf die Durchbiegung aller tragenden Profile, insbesondere der Pfosten und Kämpfer, nicht mehr als 1/300 der Stützweite betragen. Bei der Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas darf die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Werden Sondergläser verwendet, sind die entsprechenden Anforderungen des Glasherstellers zu berücksichtigen. Der statische Nachweis für sämtliche Pfosten, Sprossenprofile, Halterungen und Befestigungsmittel ist dem AG auf Verlangen ohne besondere Vergütung vorzulegen. 1.3 Bauphysikalische Anforderungen 1.3.1 Wärmeschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die: DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau, Energieeinsparverordnung in der jeweils gültigen Fassung, im Bundesanzeiger veröffentlichten Stoffwerte. Die Einhaltung der geforderten Werte ist auf Verlangen nachzuweisen durch: Prüfzeugnisse (z.B. vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim) und Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 und tabellarische Ermittlung nach DIN EN ISO 10077-1 und tabellarische Ermittlung nach DIN V 4108-4. 1.3.2 Schallschutz Für den Schallschutz gelten die: DIN 4109Schallschutz im Hochbau, VDI 2719Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. Die Einhaltung der geforderten Werte ist auf Verlangen nachzuweisen durch Prüfzeugnisse (z.B. vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim) und durch tabellarische Ermittlung gemäß DIN 4109. 1.3.3 Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit muss entsprechend den Forderungen der DIN 18055 bzw. DIN EN 12207 gewährleistet sein. Die Einhaltung der Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe ist durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. Als Maßnahmen zur Erhöhung des Luftdurchganges ist zulässig: Einsatz eines Lüfterkammes auf der Anschlagfläche des Flügels (Mitteldichtung). Luluftelement (z. B. Falzlüfter). Nicht zulässig ist: die Beschädigung der Mitteldichtung z.B. durch Schlitzen oder Perforieren, die irreparable Beschädigung der Rahmenprofile z.B. durch Schlitze, Bohrungen oder Fräsungen, die Verwendung entsprechenden Zubehörs auf der inneren Ansichtfläche. Alle Maßnahmen am Fenster zur Erhöhung des Luftdurchganges müssen reversibel sein. Die Fenster müssen ohne größeren Aufwand und ohne optische Beeinträchtigung wieder in Standard-Fenster umgerüstet werden können. 1.3.4 Einbruchhemmung Die Angaben zur Einbruchhemmung befinden sich in der jeweiligen LV- Position. Für die Einbruchhemmung gilt DIN  EN 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis und einer Werksbescheinigung des AN nachzuweisen. Bei der Montage der Elemente sind ebenfalls die Anforderungen der DIN  EN 1627 zu berücksichtigen. Für nicht transparente Ausfachungen gelten sinngemäß die Anforderungen nach DIN EN 356. 1.4 Werkstoffe 1.4.1 Kunststoff- Profile Profile aus modifiziertem PVC hart, PVC-U, EDLP (080-25-28), hochschlagzähes PVC hart, Formmassen nach DIN 7748 bzw. RAL-Gütebestimmungen (RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 1). Weiße/ braune Profile für folienkaschierte Fensterprofile sind cadmiumfrei rezeptiert. Für folienkaschierte Fensterprofile gilt entsprechend RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 7. Für die Kaschierung von Fensterprofilen ist ein lösungsmittelfreies Klebesystem zu verwenden. 1.4.2 Stahl Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein. Außenliegende Verstärkungen sind auch an den Schnittstellen dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Stahlprofile und Bleche als Anker oder Unterkonstruktionen müssen feuerverzinkt sein. Etwaige Schweißstellen sind in jedem Fall fachgerecht gegen Korrosion zu schützen. 1.4.3 Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten: DIN 1748 bei Strangpressprofilen, DIN 1745 bei Blechen und Bändern 1.4.4 Dichtprofile, Dichtstoffe und sonstige Bauwerksabdichtungen Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Es sind grundsätzlich nur Dichtprofile aus EPDM, Silikon oder gleichwertig einzusetzen. Das Dichtungsmaterial muss die Anforderungen nach RAL GZ 716/1, Abschnitt II erfüllen. 1.5 Ausführungsmerkmale 1.5.1 Herstellerangaben Vom AN auszufüllen: Fensterprofilsystem:___________________________________ _____________ Verglasung:____________________________________________ ____ Glasaufbau:____________________________________________ ____ Beschlagsfabrikat:_____________________________________ ___________ Beschlagssystem:_______________________________________ _________ Dämmung:_______________________________________________ _ Rollläden:_____________________________________________ ___ 1.5.2 Profilausbildung Die Blendrahmen- und Flügelprofile müssen in Richtung des Wärmeflusses mind. 5 Kammern aufweisen. Die Armierungskammer muss so dimensioniert sein, dass sie Verstärkungsprofile mit einer Bautiefe von mindestens 35 mm aufnehmen kann. Die Bautiefe der Fensterprofile beträgt mindestens 76 mm. Die Falzüberschläge betragen 20 mm. Die Beschlagbefestigung erfolgt grundsätzlich durch die Stahlarmierung. Die Elemente sind grundsätzlich entsprechend den Richtlinien des Profilherstellers zu armieren. Maßgebend für die statische Auslegung ist die Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik, Rosenheim. 1.5.3 Rahmenverbindungen Für geschweißte Rahmenverbindungen aus PVC-U-Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207, Teil 25. Die Schweißungen müssen ohne besonderen Materialzusatz homogen ausgeführt und sauber verarbeitet werden. Sprossen und Kämpfer sind mechanisch zu verbinden oder einzuschweißen. 1.5.4 Beschläge Die Beschläge sind nach DIN 18357 auszuführen. Die Beschläge müssen form- und kraftschlüssig mit den Profilen verbunden sein. Die Abdeckungen sind im Farbton des Fensterprofils und UV- beständig auszuführen. Sie müssen den Anforderungen der EN 107 - Prüfverfahren für Fenster, mechanische Prüfung - genügen. Die Griffoliven sind, sofern nicht in der Position abweichend beschrieben, mit einem Metallkern ausgestattet. Optik in EV1 oder weiß nach Angabe AG. Die Ausführung der Griffe ist in die Position einzurechnen. Die Griffe sind grundsätzlich mit einer Fehlbedienungssperre auszurüsten (Niveauschaltsperre). Bei Terrassentüren ist auf der Außenseite ein Griffblech enthalten. 1.5.5 Entwässerung Die Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im Glasfalz sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Profilherstellers vorzunehmen. Der Wasserablauf muss über eine separate Entwässerungskammer nach außen erfolgen. Der Dampfdruckausgleich des Glasfalzes ist unbedingt vorzunehmen. Auch hier sind Systeme mit einer separaten Vorkammer vorzuziehen. Wasseraustrittsöffnungen sind grundsätzlich vor direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu schützen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Wasseraustritt nicht durch Fensterbänke, Bodenplatten oder dergleichen behindert wird. Eine kontrollierte Wasserabführung muss gewährleistet sein. 1.5.6 Verglasung Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit Dichtungen wie unter 1.4.4 beschrieben. Die Verglasung ist nach den "Technischen Richtlinien des Institutes des Glaserhandwerkes für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar", vorzunehmen. Der Einbau von Brüstungspaneelen erfolgt sinngemäß. Die Glasdicken sind nach den geltenden technischen Regeln zu ermitteln. Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Isolierglas- und Dichtungsmittelhersteller zu beachten. Soweit notwendig, muß die Verglasung gemäß DIN 18008 ausgeführt werden. 1.5.7 Oberfläche/ Farbgebung Die Deckschicht muss farb- und lichtecht sowie witterungs- und alterungsbeständig sein. Die Oberfläche muss aus farbstabiler, strukturierter Acrylfolie mit PVC-Trägerschicht bestehen, die homogen mit dem Grundkörper aus modifiziertem PVC- hart nach DIN 7748 verbunden ist, ohne die Schweißfestigkeit zu mindern. Sie muss erhöhten Schutz gegen Abrieb und mechanische Beschädigungen sowie eine hohe Kratzfestigkeit bieten. 1.5.8 Rollladenaufsatzkasten Werden die Fensterelemente mit integriertem Rollladenaufsatzkasten ausgeführt, sind die Farben des Rollladenaufsatzkastens innen sichtbar den Farben der Blendrahmen/ Flügel anzupassen. Revision des Rollladenkastens erfolgt von Innen/unten. Der senkrechte Teil des Rollladenkasten verbleibt im Endzustand sichtbar, sofern in der Position nicht anders beschrieben. Dementsprechend müssen die Randanschlüsse in gleichwertiger Optik erfolgen. Der Rollladenaufsatzkasten besteht aus 10 mm starken Hohlkammerprofilen aus PVC-U. Der Wärmedurchgangskoeffizient wird gemäß DIN, ENEV u. WSNW ausgeführt. Auf Forderung des Auftraggebers sind diese Werte durch Prüfzeugnisse zu belegen. Bei höheren statischen Anforderungen, wie z.B. größeren Elementbreiten, muss der obere Blendrahmen mit einem in den Hohlkammern des Rollladenkastens integrierten Stahlprofil verstärkt werden und kraftschlüssig mit dem Blendrahmen verbunden werden. Bei größeren Elementbreiten ist das äußere Blendenprofil mit einer integrierten Stahlarmierung zu verstärken. Die Rollladenführungsschiene ist schlagregendicht mit dem Rahmenprofil zu verbinden. Die Innenblende des Rollladenkastens muss als Revisionsklappe jederzeit geöffnet werden können. Die Kopfstücke müssen mit einem Kugellager versehen und mit den Kastenprofilen fest verschraubt sein. Für den Panzerauslauf ist eine durchgehende integrierte Rollladentraverse zu verwenden. Bei der Bedienung mittels Rohrmotor oder Kurbelgetriebe muss zur Aussteifung des Kopfstückes auf der Rückseite eine Verstärkungsplatte aufgeschraubt werden. Die Kurbelstange ist nicht revisionierbar zu befestigen. Bei Bedienung des Rollladens mit Gurtzug muss die Gurtdurchführung eine Bürstendichtung haben. Der Gurtwickler ist als Aufschraubwickler ausgebildet. 1.6 Montage 1.6.1 Befestigung am Baukörper Die Befestigung der Elemente hat genau nach den Konstruktionsdetails zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmittel die auf das Fenster einwirkenden Kräfte einwandfrei auf das Bauwerk übertragen können und die Bewegung sowohl durch die Wärmeausdehnung der Elemente als auch durch die Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können. Der Abstand der Befestigungspunkte darf die Vorgaben nach RAL nicht überschreiten.  Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt sein. Außerdem sind die Montagerichtlinien des Systemherstellers zu beachten. 1.6.2 Abdichtung und Dämmung zum Baukörper Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und Elementen sind mit isolierendem Dämmmaterial auszufüllen. Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die Bewegung des Baukörpers und die zulässige Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen. Außerdem darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet werden. Raumseitig sind die Fugen luftdicht abzudichten. Es ist zu beachten, dass die Innenseite der Fuge dichter als die Außenseite der Fuge auszuführen ist. Das Abdichtungs- und Dämmsystem ist mit dem AG vor Ausführung abzustimmen und auf den Wandaufbau und die vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen. Bei der Abdichtung und Dämmung sind die nachstehenden Materialien zu verwenden. Innere Dichtungsebene:Abklebung Folie, dampfdiffusionsdicht, alles überputzbar (keine spritzbaren Dichtstoffe) Funktionsbereich (Dämmebene):zugelassener Montageschaum Äußere Dichtungsebene:keine, wird durch WDVS hergestellt Terrassen und Balkone erhalten im Bereich bis 15 cm über FFB eine Abdichtung mit EPDM-Folie 1.6.3 Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein. Die Funktionstüchtigkeit  von barrierefreien Schwellenausbildungen sind durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. 1.6.4 Äußere Fensterbänke Die äußeren Fensterbänke sind spannungsfrei einzubauen und müssen zur Außenseite hin mindestens ein Gefälle von 5° aufweisen. Stoßverbindungen sind dauerhaft dicht auszuführen. Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von Fensterbänken und sonstigen Verkleidungen anzubringen. Die Tiefe der Fensterbänke muss mindestens Laibungstiefe zzgl. 40 mm Fassadenüberstand betragen. Der Überstand muss bei sämtlichen Fenstern gleich groß sein. Bei Montage der Außenfensterbank am Rohbau muß diese thermisch entkoppelt werden. Die Außenfensterbänke sind in die Positionen einzurechnen. 1.6.5 Maße Sämtliche im LV angegebenen Maße sind Richtmaße. Das Vorhaltemaß für die Anschlussfugen sind mit dem AG rechtzeitig vor Bestellung abzustimmen. Unstimmigkeiten sind vor Beginn der Arbeiten aufzuzeigen. Stichprobenartige Überprüfungen der Rohbauöffnung sind durch den NU eigenverantwortlich vorzunehmen. 1.7 Haustüren / Eingangstüren 1.7.1 Profilausbildung Die Haustüren werden aus PVC-Profilen, wie unter 1.5.2.beschrieben, gefertigt. Blendrahmen und Haustürflügel sind grundsätzlich zu armieren. 1.7.2 Rahmenverbindungen Die Flügelrahmen sind wie unter 1.5.3 beschrieben zu verbinden. Die Armierung der Flügel ist rundumlaufend ebenfalls zu verbinden. Dazu wird in allen Ecken ein schweißbarer Eckverbinder eingesetzt. Die Blendrahmen werden in den oberen Ecken ebenfalls verschweißt. Im unteren Bereich der Haustür wird eine Bodenschwelle aus thermisch getrenntem Aluminium oder PVC eingesetzt. Im Bereich der Bodenschwelle müssen zwei Dichtungsebenen vorhanden sein.
1.1 Normen und Richtlinien
38.01 Kunststofffenster
38.01
Kunststofffenster
38.02 Sonstiges
38.02
Sonstiges