Dachabdichtung
FR-Lehen, Lindenstraße, WRF GmbH, 4 RH
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
23 Dachabdichtung
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Dachabdichtung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet: - Soziokulturelle und funktionale Qualität - Ökonomische Qualität - Ökologische Qualität - Prozessqualität Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig. Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln. Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen. Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte. Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums  mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung  an zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden. Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV "BNK/BNG Produktanforderungen" beachten. Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden! Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung    Dachdeckerarbeiten und Dachabdichtung   Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration     vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen. 1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Anforderungen QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten Bauprodukte): Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 % QNG4.3) Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU, PU-Hybrid, MS-Polymer oder SMP (silanmodifizierte Polymere) für die Herstellung der Luftdichtigkeit an Fassade, Fenstern und Außentüren (innen und außen) (= punkt- und linienförmige Verklebungen an Außenwänden): Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 % QNG4.5) Klebstoffe für Wärmedämmstoffe an Fassade und Dach (Dispersions- und PU-Klebstoffe): VOC = 40,0 g/l und Chlorparaffine = 0,10 %; bei PU-Klebstoffen zusätzlich: PBB, PBDE, TCEP = 0,10 % QNG6.1) Bauseitige Beschichtungen auf Holz, Metall und Kunststoff in Innenräumen und außen: VOC = 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen QNG7.4) Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile innen und außen: VOC = 300,0 g/l QNG8.1) Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 in Innenräumen (vorbeugende Behandlung tragender Holzbauteile nebst Auskragungen nach außen): Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %; Deklaration biozider Wirkstoffe; bei GK 0 und 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 bzw. bei GK 2 und 3: Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach 528/2012/EG QNG10.1) Kalt verarbeitete Bitumenhaftgründe und Bitumendickbeschichtungen (Vorstriche unter Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich (innen und außen), Bitumendickbeschichtungen und Dämmstoffkleber an Außenwänden): GISCODE BBP10 oder BBP20 QNG10.2) Bituminöse Vorstriche und Verbundabdichtungen für Umkehrdächer (Bitumenvoranstrich und Haftgrund): GISCODE BBP10, BBP20 oder BBP30 QNG10.3) Bitumenbahnen für die Dachabdichtung Durch Regenwasser bewitterte Bitumenbahnen auf Dächern, ausgenommen Gründachaufbauten: Keine CMR-Stoffe 1A/1B und Deklaration biozider Wirkstoffe und Eluat kumulierter Austrag: Mecoprop = 47,0 mg/m2 QNG11.1) Kunststoffe (PVC) zur Belegung von Oberflächen in Innenräumen sowie Kunststoff-Bauteile an der Gebäudehülle (Wand- und Deckenbeläge (z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen (z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen), Lichtkuppeln und Kunststofffenster aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UG): keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren; für Wandbekleidungen und -beschichtungen zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema; reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 % QNG11.3) Direkt bewitterte Metallbleche an Dach und Fassade  wenn > 50 m2 (Dacheindeckung, Dachrinnen und Fassadenbekleidung aus unbeschichteten Blechen aus Kupfer, Titanzink und verzinktem Stahl): Regenwasserreinigungsanlagen bei Metallflächen von insgesamt > 50 m² bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05 QNG12.1) Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritzschäume für Gebäude und Haustechnik (Dämmplatten aus EPS, XPS, PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum sowie gespritzte PUR- und UF-Dämmschäume: Dämmstoffe an Wand, im zweischaligen Außenmauerwerk, an Fassade, in Dachaufbauten, Luftschächten, Decken und in Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie PUR-Rohrschalen an Installationen): Frei von halogenierten Treibmitteln; bei EPS-/ XPS-Platten zusätzlich: HBCD = 0,10 %; bei PUR-/ PIR-Platten zusätzlich: TCEP = 0,10 %; bei Phenolharzschaumplatten und gespritztem UF-Dämmschaum zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema QNG12.3) Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF):RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle"QNG12.4) Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in Innenräumen sowie in Holzbau-Konstruktionen:Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 % und Deklaration biozider WirkstoffeQNG12.5) Ortschäume (PUR, UF) in Innenräumen und an der Gebäudehülle (Montage von Türen/ Fenstern und Dämmstoffen an Fassaden, UG-Wänden, Kellerdecke und Dach sowie die Dämmung kleiner Hohlräume; ausgenommen Fugen in WDVS gemäß abZ und Brandschutzanforderungen):frei von halogenierten Treibmitteln und kein UF-Schaum und TCEP, Chlorparaffine = 0,10 %QNG13.2) Brandschottungen innen und außen: Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel und Brandschutzsilikone (Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen (z.B. Kabelschott, RS-Türen, Verglasungen etc.)):Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP = 0,10 % 1.2 Technische Aspekte Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Aspekte- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten- Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem
Grundlage für das Angebot und Ausführung der Arbeiten sind u. a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: DIN 18 338Dachdeckerarbeiten           DIN  18 339            Klempnerarbeiten DIN   4 108Wärmeschutz im Hochbau DIN 1055 Lastannahmen für Bauten DIN 4102 Teile 1 und 7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (harte Bedachung) DIN EN 13 501-1 / -5 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau           DIN 18164             Schaumkunststoffe als Bämmstoffe für das Bauwesen DIN EN 13 956 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen DIN EN 13 967 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und Elastomerbahnen für Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte und Wasser DIN V 20 000-210 / -202Anwendungsnorm für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen / Bauwerksabdichtung DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen DIN 18 531 Dachabdichtungen Prüfung nach dem FLL-Verfahren (Kriterium wurzelfest und rhizomfest gegen Quecken erfüllt) DIN EN 13162 Mineralwolle MW DIN EN 13163 Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13164 Polystyrol-Exdruderschaum XPS DIN EN 13165 Polyurethan-Hartschaum PUR DIN EN 13166 Phenolharz-Hartschaum PF DIN EN 13167 Schaumglas CG DIN EN 13169 Expandiertes Perlite EPB DIN 68 800 Holzschutz im Hochbau Weiterhin: - DIN 18 336, 18 337, 18 451 - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C) - Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern, aufgestellt      vom Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e. V.(Stand Okt. 2008) - Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft - Verlege- und Verarbeitungsvorschriften des Hersteller- bzw. Lieferwerkes - die örtlich geltenden bau- und baupolizeilichen Vorschriften - Energieeinsparverordnung in der zum Zeitpunkt der Ausführung              aktuellesten gültigen Fassung.   1. Der Auftragnehmer hat in Eigenverantwortung die angegebenen Dachaufbau und Dach- anschlüsse zu überprüfen und bei Bedenken  den Auftraggeber bei Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.   2.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Ortgänge, Aufkantungen bzw. Attika-Abgänge geeignete Ausführungsdetails dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Abstimmung vorzulegen.   3.Bei der Montage sämtlicher Klemm- und Schutzprofile sowie der Abdeckbleche sind Deh- nungsstücke nach Werksvorschrift einzubauen.   4.Im Bereich von aufgehenden Bauteilen sind die Abdichtungs- und Verstärkungs- bahnen (15 cm über Belag bzw. wasserführende Schicht) hochzuführen.   5.Die zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel müssen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und nach Herstellervorschrift bzw. bauaufsichtlicher Zulassung montiert sein. Die angedübelten Wandprofile müssen dauerelastisch abgedichtet sein. Als Befestigungsmaterial dürfen nur nichtrostende Materialien verwendet werden.   6.Schiebenähte sind mit äußerster Sorgfalt in den für das jeweilige Material erforderlichen Abständen einzubauen und so zu konstruieren, dass sie in der Ansicht nicht ins Auge fallen. Freie Kanten von Abdeckungen sind so zu verfalzen, dass sie flucht- und formstabil bleiben.   7.Der Auftragnehmer übernimmt die volle Haftung dafür, dass alle Anschlüsse, Abläufe , Materialien und Befestigungen richtig dimensioniert und unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Richtlinien vollständig und richtig ausgeführt sind.   8.Nach Fertigstellung der Arbeiten hat eine zeitlich ausreichend bemessene Dichtheitsprüfung stattzufinden. Abläufe sind hierbei mit einem Überlaufstutzen zu versehen, damit überschüssiges Wasser gefahrlos ablaufen kann. Die Abnahme der Leistung erfolgt erst nach gutachterlich zu bestätigender Dichtheit, inkl. Prüfung der Rückstausicherheit der Dachabläufe, sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nach FFL-Richtlinien bei einer extensiven Dachbegrünung.   9.Die Ablaufrohre der Abläufe sind mit einem passenden Rohr so auszuführen, dass sie ca. 20 cm über die Vorderkante des WDVS hinausragen. 10.Die Arbeiten sind nach den Verlege- und Verarbeitungsvorschriften des Herstellers der Dach- und Dichtungsbahnen auszuführen. Bei Auftragserteilung sind diese dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Arbeiten dürfen nur von in den Verlege- und Verarbeitungsvorschriften kundigem Fachpersonal ausgeführt werden. Ein Nachweis hierfür muss dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt werden. 11.Eventuell dargestellte Systemskizzen sind nicht objektbezogen, sondern standardmäßige und unmaßstäbliche Detaildarstellungen, die sich ausschließlich auf die Dachabdichtungsarbeiten beziehen.
Grundlage für das Angebot und Ausführung der Arbeiten
23.01 Pultdachabdichtung
23.01
Pultdachabdichtung
23.02 Dachrand
23.02
Dachrand
23.03 Dachterrassen
23.03
Dachterrassen
23.04 Dachbegrünung
23.04
Dachbegrünung