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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A – Allgemeine Baubeschreibung A Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse
A.1 Bauherr
Stiftung Schönau
Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 9109 0
Vertreten durch:
pro ki ba GmbH / kirchliches bauen
Bahnhofstraße 46
79137 Karlsruhe
Herr Dressel
Tel.: 0721 / 914 342 15
thomas.dressel@prokiba.de
A.2 Bauvorhaben
Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung
Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 37
Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle
A.3 Ansprechpartner
Planung:
Mo Re Architekten PartGmbB
Fee Möhrle Tobias Martin Reinhardt
Kartäuserstraße 153, 79117 Freiburg
T +49 (0) 761 7668 9474
Ausschreibung:
KAIROS Baumanagement GmbH
Wentzingerstr. 17, 4. OG
79106 Freiburg i. Br.
A.4 Bestands- und Lagebeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße.
Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt.
Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ab EG als Stahlbeton-Skelettbauweise neu errichtet.
Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerberäume vermietet.
A.5 Maßnahmenbeschreibung
Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken erhalten ein neues WDVS-System und neue Fenster mit 3-fach Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelseiten erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung, umfassend:
Mauerwerksarbeiten: Wandöffnungen schließen, verkleinern und herstellen, Beimauerungen an den Häusern 3, 5 und 7 Kernbohrungen in Mauerwerk und Stahlbeton für die Lüftungsinstallation in allen drei Häusern Rückbau der Sturzblenden (Stahlrahmen mit Betonausfachung) an den Erkerfenstern der Südfassade Haus 5 und Haus 7 Deckendurchbrüche in Stahlbeton-Rippendecke im Treppenhaus Haus 7
A – Allgemeine Baubeschreibung
B – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) B Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
(Gewerkespezifisch Rohbauarbeiten)
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte.
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen der Rohbauarbeiten (Mauerarbeiten, Kernbohrungen, Abbruch- und Rückbauarbeiten).
Alle Maßnahmen sind auf Grundlage der geltenden Normen, der VOB/C und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheit, Baustellenkoordination und Terminplanung liegt beim Auftragnehmer (AN).
1 Allgemeines
1.1 Geltende Regelwerke
Es gelten die VOB/B und VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Insbesondere gelten:
DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) DIN 18330 (Mauerarbeiten) DIN 18331 (Beton- und Stahlbetonarbeiten) DIN 18459 (Abbruch- und Rückbauarbeiten) DIN 1053 (Mauerwerk Berechnung und Ausführung) EN 998-2 (Mörtel für Mauerwerk) BG BAU Merkblätter und einschlägige UVV
Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt die strengere Anforderung.
1.2 Angebot des Bieters
Die in der ZTV genannten formalen und technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind.
Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger, abnahmereifer Ausführung der beschriebenen Leistung anzubieten sind. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten und Maschinen, die Kosten für den Energieverbrauch, einschließlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen und Transporte zur Einbaustelle.
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Zur Ausführung freigegebene Unterlagen, Pläne und Details hat der AN nach einer Beauftragung umgehend anzufordern. Das Leistungsverzeichnis ist per se nicht zur Ausführung freigegeben.
Alle ausgeschriebenen Massen (Mengen) sind Circa-Mengen. Bei den im Leistungsverzeichnis genannten Spezifikationen handelt es sich um Mindestspezifikationen hinsichtlich der Qualität.
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten und Ausführungsbedingungen vor Ort zu informieren. Eine Baustellenbesichtigung wird dringend empfohlen. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
1.3 Vertragsgrundlagen
Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen gemäß den Positionen in Teil C dieses Leistungsverzeichnisses. Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beauftragung vergütet (siehe Abschnitt 8). Leistungen, die als Nebenleistungen nach VOB/C gelten (z.B. DIN 18299 Abschnitt 4.1, DIN 18330 Abschnitt 4.1), sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
1.4 Bauablauf
Der AN stimmt den Bauablauf mit der Bauleitung ab. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen, gegliedert nach Gebäuden und Geschossen. Die Reihenfolge wird von der Bauleitung festgelegt und richtet sich nach dem Gesamtbauablauf der energetischen Sanierung.
Die Kernbohrungen sind je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit mit dem Lüftungsbau und der Bauleitung zu koordinieren (vgl. Pos. 1.1.01.0020). Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke sind in Absprache mit der Bauleitung zu beachten. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
1.5 Personal und Kommunikation
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend ist. Dies ist insbesondere wegen der notwendigen Abstimmung mit Bewohnern und KiTa-Leitung erforderlich. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieses Leistungsverzeichnisses.
2 Materialanforderungen
2.1 Mauerwerkssteine und Mörtel
Steinformat und Steinart sind auf den Bestand abzustimmen. Bei abweichenden Bestandsmaterialien ist die Bauleitung vor Ausführung zu informieren. Sofern in der jeweiligen Position nicht abweichend angegeben, gelten folgende Vorgaben:
Steinart: Vollziegel Mz 12 1,6 Mörtel: Normalmauerungsmörtel NM II / M 2,5 nach EN 998-2
2.2 Ziegelsturze
Ziegelsturze sind in den in der jeweiligen Position angegebenen Abmessungen einzubauen. Die Auflager sind beidseits im Bestandsmauerwerk fachgerecht herzustellen, mit einem Mindestauflager von 11,5 cm je Seite. Auflager für nachträglich einzubauende Sturze sind bestandsschonend herzustellen, z.B. durch Sägen, Fräsen oder vorsichtiges Herausnehmen einzelner Steine mit anschließendem Aufmauern auf die erforderliche Auflagerhöhe. Aggressives Stemmen, das die umgebende Altbausubstanz beschädigen kann, ist nicht zulässig.
3 Ausführung
3.1 Mauerwerksarbeiten
Beimauerungen und Wandschließungen sind kraftschlüssig an den Bestand anzuschließen. Die Anschlussflächen sind vorzunässen. Das Ausmauern erfolgt im Verband, die letzte Fuge ist kraftschlüssig zu stopfen.
Bei der Herstellung von Wandöffnungen und Durchbrüchen darf die Standsicherheit des Gebäudes zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältiger Ausführung Risse, Setzungen oder andere Auffälligkeiten, ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen und die Arbeit im betroffenen Bereich einzustellen.
3.2 Kernbohrungen
Vor der Durchführung von Bohr-, Stemm- und Schneidarbeiten sind vorhandene Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Daten) mit einem Suchgerät zu orten. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Wasser- und Stromanschluss werden bauseits an üblicher Stelle bereitgestellt. Bohrkerne und Bohrschlamm sind vom AN aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Bohrungen in bewohnten Wohnungen erfordern eine vorherige Terminabstimmung mit den Bewohnern und der Bauleitung.
3.3 Rückbau Sturzblenden
Bei funkenerzeugenden Arbeiten (Trennschleifer, Brennschneider) sind geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Glasflächen und andere durch Funkenflug gefährdete Oberflächen in der Nähe sind abzudecken. Angrenzende Bauteile und darunterliegende Bereiche sind gegen herabfallende Abbruchteile zu schützen.
4 Schutz von Bestand und Bewohnern
4.1 Bewohnte Gebäude
Die Baumaßnahme erfolgt im bewohnten Zustand. Der AN hat bei allen Arbeiten auf Lärm-, Staub- und Erschütterungsminimierung zu achten. In den bewohnten Bereichen sind nur schallarme Geräte und Kompressoren einzusetzen. Arbeiten in den Wohnungen, insbesondere Kernbohrungen, sind nur nach vorheriger Terminabstimmung mit den Bewohnern und der Bauleitung zulässig.
4.2 Kindertagesstätte
Im Erdgeschoss Haus 7 befindet sich eine Kindertagesstätte (KiTa) in laufendem Betrieb. Lärmintensive Arbeiten in und an Haus 7 sind mit der KiTa-Leitung und der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeitsbereiche sind abzusperren. Materialtransport über Aufenthaltsbereiche der Kinder ist nicht zulässig.
4.3 Zugang und Erschließung
Die Innenhöfe und rückwärtigen Gebäudeteile sind ausschließlich über die Gebäudedurchfahrt zugänglich. Größe und Höhe der Durchfahrt begrenzen Anlieferung und Geräteeinsatz. Anlieferungen und Gerätetransport sind hierauf abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit der Bauleitung festzulegen, wo Geräte, Abbruchmaterial und Container auf der Baustelle gelagert werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Gewerke zu vermeiden.
4.4 Bestandsschutz
Bauteile, die nicht Gegenstand dieses Auftrags sind (Putze, Beläge, Fenster, Türen, Geländer, Leitungen), sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den AN zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des AN. Solche Verunreinigungen sind möglichst zu vermeiden und unverzüglich zu beseitigen. Bei Beschädigungen durch den AN sind diese auf Kosten des AN instandzusetzen.
5 Gerüst und Zugang
Das Fassadengerüst (Arbeits- und Schutzgerüst) wird durch ein anderes Gewerk gestellt und kann vom AN kostenfrei mitgenutzt werden. Der AN hat die Eignung des Gerüsts für seine Arbeiten zu prüfen. Sämtliche für die Innenarbeiten erforderlichen Arbeitsbühnen, Leitern und Podeste sind vom AN zu stellen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
6 Entsorgung
Das anfallende Abbruch- und Restmaterial ist vom AN sortenrein zu trennen und fachgerecht zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schuttcontainer sind zur Vermeidung von Staubentwicklung im bewohnten Umfeld mit Planen abzudecken.
Bohrschlamm aus Nassbohrungen ist aufzufangen, absetzen zu lassen und gemäß AVV zu entsorgen.
Asbest ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
7 Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnungseinheiten und Abrechnungsregeln ergeben sich aus den jeweiligen Leistungspositionen in Teil C.
Bei Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuführende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Stahlschnitt bei Kernbohrungen in Stahlbeton ist eine besondere Leistung nach VOB/C DIN 18331, Abschnitt 4.2, und wird über die vorgesehenen Zulagepositionen abgerechnet. Gleiches gilt für Mehraufwand aus Nassbohrung, erhöhter Bohrhöhe, Überkopf- und Schrägbohrung.
Für die Abrechnung der Regiearbeiten gelten die Regelungen in Abschnitt 8.
8 Regieleistungen / Stundenlohnarbeiten
8.1 Allgemeines
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach den nachfolgend aufgeführten Verrechnungssätzen gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches.
8.2 Stundenlohnzettel
Die Stundenlohnzettel sind täglich vom Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber bzw. dessen *bevollmächtigtem* Bauleiter / Objektüberwacher gegenzuzeichnen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
Name, Vorname des Mitarbeiters Qualifikation/Lohngruppe Datum Arbeitsbeginn und Arbeitsende (inkl. Pausen) Präzise Tätigkeitsbeschreibung Eingesetztes Material (Art, Menge, ggf. Einzelpreise)
Nicht quittierte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt.
8.3 Verrechnungssätze
Die Verrechnungssätze sind Pauschalstundensätze und beinhalten:
Mittellohn der jeweiligen Lohngruppe inkl. aller tariflichen Zulagen Lohnnebenkosten (gesetzliche und tarifliche Sozialabgaben) Sozialkassenbeiträge und Winterbauumlage Gemeinkosten der Baustelle Wagnis und Gewinn Kleingeräte und Werkzeug bis 2.500,00 EUR Anschaffungswert An- und Abfahrt zur Baustelle (Wegezeiten) Vorhaltung von Gerüsten und Arbeitsbühnen
NICHT enthalten sind:
Überstundenzuschläge Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (werden nach Nachweis gesondert vergütet) Material (wird gesondert nach Aufwand abgerechnet) Geräte über 2.500,00 EUR Anschaffungswert
8.4 Personalnachweis
Vor Beginn der Arbeiten sind die einzusetzenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation ist auf Verlangen durch Gesellenbriefe, Lohnabrechnungen oder vergleichbare Nachweise zu belegen.
Aufsichtsstunden (Polier, Bauleiter, Geschäftsführung) werden nicht vergütet, sofern nicht gesondert beauftragt.
8.5 Materialabrechnung
Material wird zu Selbstkosten zzgl. 15 % Gemeinkosten-/Gewinnzuschlag abgerechnet. Die Materialpreise sind durch Lieferscheine und Rechnungen nachzuweisen.
Die Qualität der Materialien entspricht den ausgeschriebenen bzw. als gleichwertig angebotenen Produkten.
8.6 Sonstiges
Für Stundenlohnarbeiten gelten die technischen Vertragsbedingungen und das Leistungsverzeichnis entsprechend.
9 Leistungsabgrenzung
Nicht Gegenstand dieses LV:
Fassadengerüst (durch anderes Gewerk) Putz- und Malerarbeiten an den bearbeiteten Flächen (durch Malergewerk) Lüftungsinstallation (durch Lüftungsbau; Kernbohrungen werden durch dieses Gewerk hergestellt) WDVS und Fassadendämmung (durch anderes Gewerk) Fenstereinbau (durch anderes Gewerk) Statische Ertüchtigung oder Bewehrungsergänzung (nur nach gesonderter Freigabe durch Tragwerksplaner)
10 Anlagenverzeichnis
Folgende Pläne und Unterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt:
Baustelleneinrichtung:
DRE_AR_P05_BE_1_50 A0_C.pdf
Grundrisse:
DRE_AR_P05_GR_00_F.pdf DRE_AR_P05_GR_01_C.pdf DRE_AR_P05_GR_02_C.pdf DRE_AR_P05_GR_03_C.pdf DRE_AR_P05_GR_04_C.pdf DRE_AR_P05_GR_05_D.pdf DRE_AR_P05_GR_U01_B.pdf
Ansichten:
DRE_AR_P05_ANS_Anbau_A.pdf DRE_AR_P05_ANS_N_B.pdf DRE_AR_P05_ANS_S_B.pdf
Schnitte:
DRE_AR_P05_SC_H3_001_0.pdf DRE_AR_P05_SC_H3_002_0.pdf DRE_AR_P05_SC_H5_001_0.pdf DRE_AR_P05_SC_H5_002_0.pdf DRE_AR_P05_SC_H7_001_B.pdf
Details:
DRE_AR_P05_DET-H3_FAS_06_C.pdf DRE_AR_P05_DET-H3_TUE_01_G.pdf DRE_AR_P05_DET-H3_TUE_02_G.pdf DRE_AR_P05_DET-H5_DAC_03_C.pdf DRE_AR_P05_DET-H5_SOC_02_B.pdf DRE_AR_P05_DET-H7_DAC_02_C.pdf DRE_AR_P05_DET-H7_FAS_11_B.pdf
B – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
1 Baustelleneinrichtung alle Häuser
1
Baustelleneinrichtung alle Häuser
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
2 Haus 3
2
Haus 3
2.1 Mauerwerksarbeiten / Wandanpassungen
2.1
Mauerwerksarbeiten / Wandanpassungen
2.2 Kernbohrungen
2.2
Kernbohrungen
2.3 Regiearbeiten
2.3
Regiearbeiten
3 Haus 5
3
Haus 5
3.1 Mauerwerksarbeiten / Wandanpassungen
3.1
Mauerwerksarbeiten / Wandanpassungen
3.2 Kernbohrungen
3.2
Kernbohrungen
3.3 Regiearbeiten
3.3
Regiearbeiten
4 Haus 7
4
Haus 7
4.1 Mauerwerksarbeiten / Wandanpassungen
4.1
Mauerwerksarbeiten / Wandanpassungen
4.2 Kernbohrungen
4.2
Kernbohrungen
4.3 Deckendurchbrüche
4.3
Deckendurchbrüche
4.4 Regiearbeiten
4.4
Regiearbeiten