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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A - Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse A Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse
1 Bauherr
Stiftung Schönau
Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 9109 0
Vertreten durch:
pro ki ba GmbH / kirchliches bauen
Bahnhofstraße 46
79137 Karlsruhe
Herr Dressel
Tel.: 0721 / 914 342 15
thomas.dressel@prokiba.de
2 Bauvorhaben
Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung
Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3-7
Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle
3 Ansprechpartner
Planung:
Mo Re Architekten PartGmbB
Fee Möhrle - Tobias Martin Reinhardt
Kartäuserstrasse 153, 79117 Freiburg
T +49 (0) 761 7668 9474
Ausschreibung:
KAIROS Baumanagement GmbH
Wentzingerstr. 17 4.OG
79106 Freiburg i. Br.
4 Bestands- und Lagebeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße. Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt. Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ab EG als Stahlbeton-Skelettbauweise neu errichtet. Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerberäume vermietet.
5 Maßnahmenbeschreibung
Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken erhalten ein neues WDVS-System und neue Fenster mit 3-fach-Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelseiten erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Dach-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten am Hauptdach der drei Häuser, wie folgt:
Abbruch der Bestandsabdeckung auf dem Dachvorsprung (Traufgesims) an Hof- und Straßenseite, Stehfalz-Titanzinkabdeckung mit Unterkonstruktion Abbruch der traufseitigen Ziegelreihen samt Unterkonstruktion Dämmen, Abdichten und Verkleiden der Oberseite des Traufgesimses mit Titanzink-Blechabdeckung in Stehfalztechnik Neue Traufrinne in der Dämmung oberseitig des Traufgesimses mit Anschluss an die Bestandsfallrohre Wiedereindecken der traufseitigen Ziegelreihen mit neuem Traufenlüftungselement Abbruch und Erneuerung von zwei Regenfallleitungen an Haus 7, Reinigung und bei Bedarf Inliner-Sanierung der übrigen innenliegenden Bestandsfallleitungen, Revisionsöffnungen an allen Leitungen Dachrandabschluss und Anschlüsse der Giebelwand Haus 3 an das Satteldach Dreisamstraße 1 Einbau neuer Dachausstiege im Ziegeldach als Revisionsausstiege für die Dachwartung
Die Gebäude sind während der Baumaßnahme bewohnt. Im Erdgeschoss von Haus 7 befindet sich eine KiTa.
A - Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse
B - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) B Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte. Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen der Dach-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten.
1 Geltungsbereich und Normen
1.1 Geltungsbereich
Diese ZTV gelten für alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Dach-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten am Hauptdach des Bauvorhabens Dreisamstraße 3, 5, 7 in Freiburg im Breisgau. Die VOB/B und VOB/C gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung für alle beschriebenen Arbeiten sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN- und EN-Normen.
1.2 Normen und Richtlinien
Es gelten in der jeweils aktuellen Fassung:
VOB/C, DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) VOB/C, DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) VOB/C, DIN 18338 (Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten) VOB/C, DIN 18339 (Klempnerarbeiten) DIN 18531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen) Fachregeln des Klempnerhandwerks (ZVSHK) und Regelwerk des ZVDH in der jeweils aktuellen Fassung DIN EN 988 (Zink und Zinklegierungen, Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse) DIN 4108-2 und DIN 4108-3 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) DIN 4108-10 (Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe) Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils aktuellen Fassung DIN EN 13165 (Wärmedämmstoffe Polyurethan-Hartschaum) DIN EN 13707 (Abdichtungsbahnen, Bitumenbahnen mit Trägereinlage) DIN EN 13970 (Abdichtungsbahnen, Bitumen-Dampfsperrbahnen) DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203 (Toleranzen im Hochbau) Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften
Bei Widersprüchen zwischen den genannten Normen und diesen ZTV gelten die ZTV.
1.3 Art und Umfang der Leistungen
Alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind in funktionsfähiger, abnahmereifer Ausführung anzubieten. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen, die Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, die Gestellung und Vorhaltung von Geräten und Maschinen sowie die Kosten für den Energieverbrauch. Die in den Leistungspositionen genannten Spezifikationen sind Mindestspezifikationen hinsichtlich der Qualität. Alle ausgeschriebenen Mengen sind Circa-Mengen.
1.4 Abkürzungen
AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer OÜ = Objektüberwachung (des AG) BE = Baustelleneinrichtung OK = Oberkante UK = Unterkonstruktion WLS = Wärmeleitfähigkeitsstufe WDVS = Wärmedämmverbundsystem RR = Regenfallrohr / Regenfallleitung EP = Eventualposition
2 Ortstermin und Bestandsaufnahme
Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin zwingend durchzuführen. Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten, Zugangsmöglichkeiten, Lagerflächen und die Bestandssituation zu informieren. Zusätzliche Kosten aufgrund mangelnder Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. Der Ortstermin ist mit der OÜ abzustimmen. Die Teilnahme ist im Angebot zu bestätigen.
3 Baustelleneinrichtung und Logistik
3.1 Bewohntes Gebäude
Die Gebäude sind während der Baumaßnahme bewohnt. Der AN hat seine Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass die Bewohner möglichst wenig beeinträchtigt werden. Im Erdgeschoss von Haus 7 befindet sich eine KiTa. In deren unmittelbarer Nähe sind lärmintensive Arbeiten auf die Zeiten außerhalb des KiTa-Betriebs zu beschränken. Die Abstimmung erfolgt über die OÜ.
3.2 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten sind mit der OÜ abzustimmen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Mo Fr, 7:00 18:00 Uhr) bedürfen der vorherigen Zustimmung der OÜ.
3.3 Zugänge, Lagerflächen und Gerüste
Die Zugänge zu den Arbeitsbereichen und die Lagerflächen für Material und Container sind mit der OÜ abzustimmen. Fassadengerüste werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Mitnutzung ist mit der OÜ und dem Gerüstersteller abzustimmen. Sofern nicht anders beschrieben, sind Schutz- und Arbeitsgerüste, Transport- und Montagehilfen für die jeweiligen Arbeiten und Bauteile des AN vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die Arbeiten am Traufgesims und an der Traufe erfolgen vom Fassadengerüst aus. Erforderliche Anpassungen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für Arbeiten am geneigten Dach (Dachneigung ca. 40 Grad) sind einzurechnen.
3.4 Lagerung auf Dachflächen
Die Lagerung von Materialien und Werkzeugen auf Dach- und Gesimsflächen hat so zu erfolgen, dass Beschädigungen am Gebäude vermieden werden. Gegen Abheben und Beschädigung durch Sturm sind während der Montage entsprechende Maßnahmen zu treffen. Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern.
3.5 Schutzmaßnahmen
Der AN hat angrenzende Bauteile, Flächen und Bepflanzungen vor Beschädigungen durch seine Arbeiten zu schützen. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Materialien und keine Abbruchteile auf die darunterliegende Fassade, das WDVS, den Gehweg oder in den Innenhof gelangen.
3.6 Brandschutz
Ein tragbarer Feuerlöscher der Klasse C nach DIN EN 2 oder vergleichbar muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen (Flammarbeiten) vorhanden sein. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt.
4 Witterungsschutz und Notabdichtung
4.1 Witterungsschutz
Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass bei Arbeitsunterbrechungen (Tagesende, Wochenende, Schlechtwetter) keine Feuchtigkeitsschäden am Gebäude entstehen. Offene Kanten des Abdichtungsaufbaus und geöffnete Traufbereiche des Ziegeldachs sind gegen das Eindringen von Niederschlägen zu schützen.
4.2 Dampfsperre als Notabdichtung
Die Dampfsperre ist so auszuführen, dass sie gleichzeitig als Notabdichtung bei Arbeitsunterbrechungen dient. Der AN hat sicherzustellen, dass die Dampfsperre stets wasserdicht geschlossen ist, bevor die Fläche verlassen wird.
4.3 Maximale offene Fläche
Es darf nur so viel Fläche gleichzeitig geöffnet werden, wie am selben Arbeitstag wieder wasserdicht verschlossen werden kann. Dies gilt auch für die geöffneten traufseitigen Ziegelreihen.
4.4 Sturmsicherheit während der Ausführung
Die Sturmsicherheit des Dachschichtenpakets muss auch während der Ausführung gewährleistet sein. Lose Materialien und teilweise verlegte Schichten sind gegen Abheben durch Wind zu sichern.
5 Materialien und Verarbeitung
5.1 Systemkompatibilität
Für den Abdichtungsaufbau dürfen nur Bauteile eines Systemherstellers und eines Systems verwendet werden. Der AN hat die Systemkompatibilität nachzuweisen. Die Verträglichkeit aller Materialien untereinander und zu bauseitigen Materialien muss gewährleistet sein.
5.2 Produktneutralität
Soweit in den Leistungspositionen Herstellerprodukte genannt sind, dienen diese als Planungsgrundlage. Der AN darf gleichwertige Produkte anderer Hersteller anbieten. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
5.3 Dämmstoffe
Die Verlegung von Dämmungen muss wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Dämmstoffe müssen zwingend trocken verbaut werden. Der Einbau erfolgt grundsätzlich hohlraumfrei und dauerhaft lagegesichert.
5.4 Holzbauteile
Sämtliche Holzteile im Außenbereich (Holzbohlen, Latten, Ortgang- und Anschlussbretter) sind mit einem zugelassenen Holzschutzmittel allseitig zu behandeln. Schnittstellen, Ausklinkungen und Bohrungen sind nachzubehandeln. Konstruktionshölzer sind im Bauzustand vor Tagwasser gegen Durchfeuchtung zu schützen.
5.5 Metalle und Korrosionsschutz
Bei Anschlüssen und Verbindungen verschiedener Metalle muss Kontaktkorrosion ausgeschlossen sein. Sämtliche Schrauben und Verbindungsmittel im Außenbereich sind aus Edelstahl auszuführen. Alle sichtbar bleibenden Metallbauteile sind fertig oberflächenbehandelt einzubauen.
5.6 Spengler- und Klempnerarbeiten
Alle Titanzinkarbeiten sind nach den Fachregeln des Klempnerhandwerks (ZVSHK) auszuführen. Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Verbindungs- und Befestigungskonstruktionen sind vom AN so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte thermische Bewegung der Bleche untereinander und gegen den Baukörper möglich ist. Die Bauteile dürfen unter Windbelastung nicht mitschwingen. Die Verarbeitungsgrenzen des Herstellers für das Kanten und Falzen von Titanzink bei niedrigen Temperaturen sind einzuhalten.
5.7 Verarbeitung allgemein
Die Verarbeitung hat gemäß den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Verarbeitungstemperaturen und Witterungsbeschränkungen sind einzuhalten.
6 Ausführungsunterlagen und Nachweise
6.1 Ausführungsunterlagen vom AG
Der AN hat unmittelbar nach Beauftragung alle zur Ausführung freigegebenen Pläne und Unterlagen beim Architekten und den Fachplanern anzufordern. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind nicht zur Bauausführung freigegeben.
6.2 Nachweise und Güten
Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide und Prüfberichte der OÜ vorzulegen. Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschließlich der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN.
6.3 Toleranzen
Die Festlegung und Feststellung der zulässigen Bautoleranzen erfolgt nach DIN 18201, DIN 18202 und DIN 18203.
7 Koordination und Dokumentation
7.1 Abstimmung mit der Objektüberwachung
Der AN hat sich regelmäßig mit der OÜ abzustimmen. Vor dem Beginn nachfolgender Schichten (zum Beispiel Abdichtung auf Dämmung, Blechabdeckung auf Abdichtung) ist die vorhergehende Leistung der OÜ zur Inaugenscheinnahme vorzulegen. Vor Leistungsbeginn sind alle vom AN zu bearbeitenden Flächen zu prüfen und mit der OÜ zu begehen. Störungen im Untergrund sind zu protokollieren und der OÜ zu melden.
7.2 Fotodokumentation
Der AN hat den Baufortschritt fortlaufend fotografisch zu dokumentieren. Insbesondere sind zu dokumentieren: der Zustand des Bestands vor Beginn der Arbeiten, die fertige Dampfsperre vor Aufbringen der Dämmung, die fertige Dämmung vor Aufbringen der Abdichtung, die Anschlussdetails sowie die fertige Abdichtung vor Aufbringen der Blechabdeckung. Die Dokumentation ist der OÜ laufend zur Verfügung zu stellen.
7.3 Schnittstellen zu anderen Gewerken
Der AN hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken abzustimmen. Die Leistungsgrenzen sind in der Leitbeschreibung Abschnitt 7 beschrieben. Nicht in diesem LV enthalten sind insbesondere die WDVS-Arbeiten (Dämmung Unter- und Vorderseite des Traufgesimses, Tropfkantenprofile, Dämmstreifen an Fallrohren), die Wandöffnungen für Revisionsöffnungen (Gewerk Rohbau), die Betonsägearbeiten an den Bestandsschürzen sowie die Gerüststellung.
7.4 Zweiphasige Ausführung am Giebel Haus 3
Am Wandvorsprung zum Nachbargebäude Dreisamstraße 1 ist die Leistung in zwei Phasen mit zwischengeschalteter WDVS-Ausführung zu erbringen (siehe Pos. 02.02.0030 und 02.02.0040). Die hierfür erforderlichen zusätzlichen An- und Abfahrten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
8 Abrechnung
8.1 Aufmaßregeln
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C, DIN 18338 und DIN 18339, sofern in den Leistungspositionen keine abweichende Regelung getroffen ist. Bei Längen und Flächen mindestens auf die erste Dezimalstelle genau. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach Häusern entsprechend der Titelgliederung.
8.2 Pauschale Positionen
Pauschal angebotene Leistungen werden nicht aufgemessen. Die angegebenen Mengen dienen zur Kalkulation und werden nicht abgerechnet.
8.3 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch die OÜ vergütet. Stundenzettel sind täglich von der OÜ abzeichnen zu lassen. Weiterhin gelten die Vorbemerkungen zum Titel 05 Stundenlohnarbeiten.
9 Plananlagen
Dem Leistungsverzeichnis liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in digitaler Form bei. Bei sämtlichen Planbeilagen ist der angegebene Maßstab auf Richtigkeit zu prüfen. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind vom Bieter zu beachten, jedoch nicht für den AN zur Bauausführung freigegeben.
Details:
H3_DAC_01_C H3_DAC_02_C H3_DAC_03_C H3_DAC_08_A H3_DAC_09_A H3_DAC_10_A H5_DAC_01_C H5_DAC_02_C H5_DAC_03_C H5_FAS_07_A H7_DAC_01_D H7_DAC_02_D H7_DAC_03_D H7_FAS_03_D H7_FAS_06_B
Schnitte:
H3_001_0 H3_002_0 H5_001_0 H5_002_0 H7_001_B
Ansichten:
ANS_Anbau_A ANS_N_B ANS_S_B
Grundrisse:
BE_1_50 A0_B DRE_AR_P05_GR_05_D
B - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
Leitbeschreibung Traufgesims Leitbeschreibung Traufgesims
1 Gegenstand
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Sanierung des auskragenden Traufgesimses (in den Plänen als "Vordach Stahlbeton Bestand" bezeichnet) an der Hof- und der Straßenseite der Häuser 3, 5 und 7 sowie die zugehörige Dachentwässerung, die Anschlüsse der Giebelwand Haus 3 an das Nachbargebäude Dreisamstraße 1, der Einbau von Dachausstiegen im Ziegeldach sowie die begehbare Dämmung der Speicherböden. Die Positionen sind hausweise gegliedert. Der Aufbau des Traufgesimses ist an allen drei Häusern gleich und in dieser Leitbeschreibung einmal vollständig beschrieben. Die Positionen verweisen auf die nummerierten Abschnitte dieser Leitbeschreibung.
2 Bestand
2.1 Traufgesims
Auf der obersten Geschossdecke ist entlang der Deckenaußenkante eine keilförmige Aufkantung aus Beton betoniert. An diese Aufkantung schließt außenseitig das Traufgesims als auskragendes Stahlbetonbauteil an. Innenseitig sitzt auf der Aufkantung die Sparrenschwelle, Querschnitt ca. 75 x 150 mm, an die die Sparren anschließen. Das Gefälle des Traufgesimses beträgt je nach Bereich ca. 3 bis 16 Prozent. Die exakten Gefälle der einzelnen Bereiche können den Detailplänen entnommen werden. Auf dem Gesims liegt eine Blechabdeckung aus Titanzink in Stehfalztechnik mit Unterkonstruktion. Im Gesims verläuft eine Bestandsrinne, Querschnitt im Regelbereich ca. 55 x 75 mm, am Erker Haus 5 ca. 200 x 80 mm.
2.2 Hauptdach
Das Hauptdach ist ein Ziegeldach mit einer Dachneigung von ca. 40 Grad. Die unteren zwei Ziegelreihen liegen traufseitig auf einer Unterkonstruktion über dem Gesims. Die Sparren schließen an die auf der Aufkantung sitzende Sparrenschwelle nach Abschnitt 2.1 an.
3 Neuer Aufbau der Gesimsoberseite
Der neue Aufbau ist von unten nach oben wie folgt herzustellen. Die Abschnitte 3.1 bis 3.8 gelten für alle drei Häuser.
3.1 Voranstrich und Dampfsperre
Auf den gereinigten Bestandsuntergrund ist ein systemverträglicher Voranstrich aufzubringen. Darauf ist eine Dampfsperre konvektionsdicht zu verlegen, die zugleich als Notabdichtung bei Arbeitsunterbrechungen dient. Referenzprodukt: Bauder Tec KSP oder gleichwertig.
3.2 Druckfeste PU-Dämmung 160 mm
Auf die Dampfsperre ist eine druckfeste PU-Hartschaumdämmung, Dicke 160 mm, WLS 023, alukaschiert, nach DIN EN 13165 zu verlegen. In die Dämmung sind auf voller Länge die Ausklinkung für die Traufrinne (Querschnitt ca. 0,01 m²) und der Schrägschnitt zur Anpassung an die Dachschräge einzuarbeiten. Für die Ausklinkungen und Anpassungen sind über alle drei Häuser insgesamt ca. 349 lfdm Schrägschnitte der PU-Dämmung zu erwarten. Referenzprodukt: Bauder PirFA 160 mm oder gleichwertig.
3.3 Vorderer Gesimsbereich mit Holzbohle
Der vordere Teil des Gesimses ist oberseitig mit PU-Hartschaum, Dicke 120 mm, WLS 023, alukaschiert, zu dämmen. Auf den vorderen Abschluss ist eine Holzbohle 500 x 40 mm zu montieren. Die Holzbohle dient als Befestigungsgrund für die Blechabdeckung an der Vorderkante.
3.4 Ausdämmung der Bestandsrinne
Die Bestandsrinne im Gesims ist mit Dämmstreifen zu verfüllen, Querschnitt im Regelbereich ca. 55 x 75 mm, WLS 024. Am Erker Haus 5 beträgt der Querschnitt abweichend ca. 200 x 80 mm. An Haus 7 ist keine Rinnenausdämmung erforderlich.
3.5 Dämmkeil
Zur Anpassung an die Dachschräge ist ein Dämmkeil zu verlegen.
3.6 Abdichtung
Auf die Dämmung ist eine Abdichtung nach DIN 18531 aufzubringen, zum Beispiel als zweilagige Polymer-Bitumenbahn oder gleichwertig. Am Traufanschluss ist die Abdichtung auf dem Brett auf den Sparren nach Abschnitt 4.4 hochzuziehen.
3.7 Trennlage und Titanzinkabdeckung
Auf die Abdichtung ist eine strukturierte Trennmatte als Trennlage zu verlegen. Darauf ist die Blechabdeckung aus Titanzink in Stehfalztechnik mit Unterkonstruktion herzustellen. Die Abdeckung besteht aus zwei Teilflächen: dem gesimsseitigen Blech von der Vorderkante des Gesimses bis zur Traufrinne und dem traufseitigen Blech vom Rand der Traufrinne auf das Brett auf den Sparren. An der Vorderkante ist das gesimsseitige Blech als Stirnblech mit Tropfnase über die Gesimsvorderkante herabzuführen, Höhe ca. 180 mm gemäß Detailplänen. Das traufseitige Blech ist mindestens 40 cm unter die Ziegeldeckung hochzuführen, gemessen ab der Unterkante der untersten Ziegelreihe. Beide Teilflächen sind entwässernd in die Traufrinne zu führen.
3.8 Traufrinne
In der Ausklinkung der Dämmung ist eine Blechrinne als Traufrinne einzubauen, Innenmaß 11 x 7 cm. Die Anschlüsse der Rinne an die Bestandsfallrohre sind gemäß Übersichtsplan DRE_AR_P05_GR_05 herzustellen.
4 Traufanschluss Ziegeldach
4.1 Arbeitsfolge
Der Traufanschluss ist in folgender Arbeitsfolge herzustellen. Zuerst sind die unteren Ziegelreihen abzudecken. Danach ist das Brett auf den Sparren zu befestigen, als Untergrund für die Abdichtung und die Verblechung. Anschließend ist die Abdichtung auf dem Brett hochzuziehen. Danach sind die Konterlattung und die Lattung einzubauen. Anschließend ist die Verblechung herzustellen und entwässernd in die Traufrinne zu führen. Zuletzt sind die Ziegelreihen wieder einzudecken.
4.2 Abbruch
Die unteren zwei Ziegelreihen sind traufseitig samt Unterkonstruktion abzubrechen. Die Bestandsziegel sind schonend auszubauen und für die Wiederverwendung zu lagern.
4.3 Wiedereindecken
Nach Herstellung der Blechabdeckung ist eine neue Traufunterkonstruktion aus Konterlattung und Lattung herzustellen und die traufseitigen Ziegelreihen sind mit den ausgebauten Bestandsziegeln wieder einzudecken. Der unterste Ziegel ist auf ein neues Traufenlüftungselement zu setzen.
4.4 Brett auf den Sparren und Hochführung
Der AN dieses Gewerks befestigt vor den Abdichtungsarbeiten ein Brett auf den Sparren. Auf dem Brett sind die Abdichtung und die Titanzinkabdeckung mindestens 40 cm unter die Ziegeldeckung hochzuführen und anzuschließen. Das Maß gilt ab der Unterkante der untersten Ziegelreihe.
5 Regenentwässerung
5.1 Fallleitungen Haus 7
An Haus 7 werden zwei Bestandsfallleitungen aus Titanzink DN 100 abgebrochen und durch neue außenliegende Fallrohre aus Titanzink DN 100 ersetzt (RR 7.2 Straßenseite am Übergang von Haus 5 zu Haus 7, RR 7.1 Nordseite im Eck der Balkone von Haus 5 an der Wand zu Haus 7). Beide Rohre erhalten einen Verzug im oberen Bereich und eine Durchführung durch das Traufgesims. Der untere Abschluss ist mit Bogen in die bestehende Leitung zu verziehen. Jedes neue Rohr erhält eine integrierte Revisionsöffnung.
5.2 Innenliegende Bestandsfallleitungen
Die übrigen vier innenliegenden Regenfallleitungen sind zu reinigen und bei Bedarf im Inlinerverfahren zu sanieren. Für alle Leitungen ist im unteren Bereich eine Revisionsöffnung einzubauen. Die hierfür erforderliche Öffnung der Wände erfolgt durch das Gewerk Rohbau.
6 Dämmung Speicherboden
6.1 Aufbau
Der Speicherboden der Häuser 3, 5 und 7 erhält eine neue begehbare Dämmung auf der obersten Geschossdecke. Der Aufbau ist von unten nach oben wie folgt herzustellen. Auf die gereinigte Bestandsdecke ist eine Dampfsperre mit dicht verklebten Stößen zu verlegen und an den aufgehenden Bauteilen sowie an allen Durchdringungen luftdicht anzuschließen. Darauf ist eine PU-Hartschaumdämmung, Dicke 160 mm, WLS 023, nach DIN EN 13165 dicht gestoßen und im Verband zu verlegen. Als oberer Abschluss sind Spanplatten mit Nut und Feder, Dicke mindestens 22 mm, als begehbare Lastverteilungsebene zu verlegen und in den Fugen zu verleimen.
6.2 Belüftung
Der Speicher bleibt als belüfteter Dachraum erhalten. Die Belüftung über die Traufe wird durch die Traufenlüftungselemente nach Abschnitt 4.3 sichergestellt und darf durch die Dämmung des Speicherbodens nicht beeinträchtigt werden.
7 Schnittstellen und Fremdgewerke
7.1 Gewerk WDVS
Die Dämmung der Unter- und Vorderseite des Traufgesimses (Resol 80 mm, WLS 022), die Tropfkantenprofile am WDVS sowie die Dämmstreifen zwischen Fallrohr und Wand sind Leistungen des Gewerks WDVS und nicht Bestandteil dieses LV. Die Leistungsgrenze ist die Holzbohle nach Abschnitt 3.3, alles oberhalb der Holzbohle gehört zu diesem Gewerk.
7.2 Gewerk Rohbau
Die Wandöffnungen für die Revisionsöffnungen der innenliegenden Fallleitungen sind Leistungen des Gewerks Rohbau.
7.3 Gewerk Gipser/Maler
Anputz-, Tapezier- und Anstricharbeiten an den innenliegenden Laibungen sind Leistungen des Gewerks Gipser/Maler.
7.4 Betonsägearbeiten
Das Zurückschneiden der mit Beton ausgefachten Stahlschürzen an Haus 5 und Haus 7 ist eine Leistung des Gewerks Betonsägearbeiten.
Leitbeschreibung Traufgesims
01 Allgemeines, Baustellenvorbereitung, Einrichtung, Vorarbeiten
01
Allgemeines, Baustellenvorbereitung, Einrichtung, Vorarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
01.01
Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
02 Haus 3
02
Haus 3
02.01 Haus 3 Hauptleistungen
02.01
Haus 3 Hauptleistungen
02.02 Haus 3 Detailanschlüsse
02.02
Haus 3 Detailanschlüsse
02.03 Haus 3 Sonstiges
02.03
Haus 3 Sonstiges
02.04 Haus 3 Speicherbodendämmung
02.04
Haus 3 Speicherbodendämmung
03 Haus 5
03
Haus 5
03.01 Haus 5 Hauptleistungen
03.01
Haus 5 Hauptleistungen
03.02 Haus 5 Detailanschlüsse
03.02
Haus 5 Detailanschlüsse
03.03 Haus 5 Sonstiges
03.03
Haus 5 Sonstiges
03.04 Haus 5 Speicherbodendämmung
03.04
Haus 5 Speicherbodendämmung
04 Haus 7
04
Haus 7
04.01 Haus 7 Hauptleistungen
04.01
Haus 7 Hauptleistungen
04.02 Haus 7 Detailanschlüsse
04.02
Haus 7 Detailanschlüsse
04.03 Haus 7 Sonstiges
04.03
Haus 7 Sonstiges
04.04 Haus 7 Speicherbodendämmung
04.04
Haus 7 Speicherbodendämmung
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Grundbeschreibung Stundenlohnarbeiten GRUNDBESCHREIBUNG STUNDENLOHNARBEITEN
1. ALLGEMEINES
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach den nachfolgend aufgeführten Verrechnungssätzen gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches.
2. STUNDENLOHNZETTEL
Die Stundenlohnzettel sind täglich vom Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigter Bauleiter / Objektüberwacher gegenzuzeichnen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
Name, Vorname des Mitarbeiters Qualifikation/Lohngruppe Datum Arbeitsbeginn und Arbeitsende (inkl. Pausen) Präzise Tätigkeitsbeschreibung Eingesetztes Material (Art, Menge, ggf. Einzelpreise)
Nicht quittierte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt.
3. VERRECHNUNGSSÄTZE
Die Verrechnungssätze sind Pauschalstundensätze und beinhalten:
Mittellohn der jeweiligen Lohngruppe inkl. aller tariflichen Zulagen Lohnnebenkosten (gesetzliche und tarifliche Sozialabgaben) Sozialkassenbeiträge und Winterbauumlage Gemeinkosten der Baustelle Wagnis und Gewinn Kleingeräte und Werkzeug bis EUR 2.500,00 Anschaffungswert An- und Abfahrt zur Baustelle (Wegezeiten) Vorhaltung von Gerüsten und Arbeitsbühnen
NICHT enthalten sind:
Überstundenzuschläge Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (werden nach Nachweis gesondert vergütet) Material (wird gesondert nach Aufwand abgerechnet) Geräte über EUR 2.500,00 Anschaffungswert
4. PERSONALNACHWEIS
Vor Beginn der Arbeiten sind die einzusetzenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation ist auf Verlangen durch Gesellenbriefe, Lohnabrechnungen oder vergleichbare Nachweise zu belegen.
Aufsichtsstunden (Polier, Bauleiter, Geschäftsführung) werden nicht vergütet, sofern nicht gesondert beauftragt.
5. MATERIALABRECHNUNG
Material wird zu Selbstkosten zzgl. [15] % Gemeinkosten-/Gewinnzuschlag abgerechnet. Die Materialpreise sind durch Lieferscheine und Rechnungen nachzuweisen.
Die Qualität der Materialien entspricht den ausgeschriebenen bzw. als gleichwertig angebotenen Produkten.
6. SONSTIGES
Für Stundenlohnarbeiten gelten die technischen Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung entsprechend.
Grundbeschreibung Stundenlohnarbeiten
05.01 Stunden der Arbeitskräfte
05.01
Stunden der Arbeitskräfte
05.02 Geräte und Materialien
05.02
Geräte und Materialien