Betonerhaltungsarbeiten
FP1 - Abdichtung des Posthofes und die Sanierung der Kellerdecke
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Betonerhaltung Bauvorhaben: Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Betonsanierung Decke über Untergeschoss Posthof und Hof 2
Leistungsverzeichnis
Baustellensituation und allgemeine Vorbemerkungen Die nachfolgenden Hinweise und Vorgaben sind strikt zu beachten und bei der Kalkulation und Ausführung der Leistung zu befolgen. Zusätzliche Vergütungsansprüche leiten sich hieraus nicht ab. 1. Angaben zum Bauvorhaben der Bauherr plant die Instandsetzung des Stahlbetontragwerkes im Untergeschoss des Posthofes am Fehrbelliner Platz 1 in 10707 Berlin-Wilmersdorf. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude wurde als Stahlbetonskelettbau mit massiven Geschossdecken und Ausfachungswänden errichtet. Die Geschossdecken und die Außenwände im Umbaubereich sind in Stahlbeton, die tragenden Innenwände in Mauerwerk ausgeführt. Die von Feuchteschäden betroffenen Kellerbereiche wurden zusammen mit dem Hauptgebäude in den Jahren 1935 bis 1936 errichtet. Die Grundfläche des Schadensbereiches beträgt ca. 900 m2. Die Geschösshöhe des UG differiert zischen 2,00 m bis ca. 3,00 m. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen für die Instandsetzung der der geschädigten Tragglieder. Der genaue Leistungsumfang ist den Positionsbeschrieben des Leistungsver- zeichnisses zu entnehmen. Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen hat so zu erfolgen, dass die von den Sanierungsleistungen nicht betroffene umgebende Bausubstanz durch geeignete Arbeitsweisen und Arbeits- abläufe nicht beschädigt wird. Des Weiteren muss die Beeinträchtigung des Posthofbetriebes auf ein Minimum beschränkt werden. Mehraufwendungen, die hieraus resultieren, werden nicht gesondert ausgeschrieben und sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. 2. Grundstücks- Gebäudelage Das Grundstück befindet sich in einem innerstädtischen Kerngebiet. Das Gebäude am Fehrbelliner Platz 1 wird von mehreren öffentlichen Verkehrsflächen begrenzt: Fehrbelliner Platz, Hohenzollerndamm, Württembergische Straße. Der Hauptzugang befindet sich entsprechend der Postanschrift am Fehrbelliner Platz 1. An den Nachbargrenzen zu den angrenzenden Gebäuden in der Württembergischen Straße und in der Sächsischen Straße ist eine Grenzbebauung vorhanden. Der im Innern des Grundstücks liegende Posthof ist über die Einfahrt Württembergischen Straße 6 zugänglich. 3. Zufahrt, Anlieferung und Parken Der Zugang zur Baustelle im Untergeschoss ist vom Auftragnehmer mit der AG-Bauleitung einvernehmlich abzustimmen. Anlieferungsorte für Material sind vor Ausführungsbeginn durch den AN mit der AG-Bauleitung in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Nutzer festzulegen. In jedem Fall sind die Belange des öffentlichen Personen- und Fahrzeugverkehrs auf den Gehweg- und Fahrbahnabschnitten vor dem Grundstück zu berücksichtigen. Be- und Entladevorgänge dürfen den laufenden Besucherverkehr und Dienstbetrieb am Landesverwaltungsamt nicht einschränken. Die Platzverhältnisse für die Baustelleneinrichtung sowie Lager- und Abstellflächen stehen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung inkl. Lagerplätze,sind mit der technischen Standortleitung des Hauses und der AG-Bauleitung abzustimmen. Es dürfen nur die im BE-Plan vorgesehen Flächen als Fahrweg und Stellplatz für Fahrzeuge und Material genutzt werden. Fahrzeuggrößen und Fahrzeuggewichte sind hierauf abzustimmen. Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll sowie sämtliches Verpackungs- material usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren. Sollten Firmen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist die Bauleitung nach einmaliger schriftlicher Aufforderung berechtigt, die Beseitigung durch einen Dritten zu Lasten des Verursacher zu veranlassen. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Für etwaige Beschädigungen an den abgestellten Fahrzeugen übernimmt der Bauherr keine Haftung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte und die Lieferanten davon zu unterrichten. 4. Immissionsschutz und Ordnungsmaßnahmen Zur Minderung des Baulärms sind die in den Allgemeinen Verwaltungs- vorschriften zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemmissionen - (neueste Fassung) vorgegebenen Werte einzuhalten. Lärmintensive Tätigkeiten bedürfen der rechtzeitigen Anmeldung und Absprache mit der Bauleitung und dem Nutzer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur mit schallgedämmten Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden darf. Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Alkoholverbot und Rauchverbot. Die Firmen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Verbote hinzueisen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann vom Auftraggeber ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle wird von ca. 06.30 bis 16:00 Uhr abends festgelegt. Im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr - 14:00 Uhr dürfen keine lärm- intensiven Leistungen erbracht werden. Unvermeidbare Ausnahmen hiervon sind rechtzeitig und einvernehmlich mit der AG Bauleitung abzustimmen. 5. Arbeitssicherheit, Bauleitung, Baubesprechung Der Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen. Alle gültigen Vorschriften, z.B. der Bauberufsgenossenschaft Hannover, hat der Auftragnehmer, auch wenn hier nicht gesondert aufgeführt, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht genauestens zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer oder ein von ihm bestellter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend oder stets kurzfristig erreichbar sein. Der AN oder seine Vertreter haben an Baubesprechungen, zu denen der Bauherr oder die Bauleitung einlädt, teilzunehmen. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, welches 3 Tage später dem AN vorliegt. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. 6. Abrechnungen Ergänzend zu den in der VOB geregelten Abrechnungsmodalitäten wird Folgendes festgelegt: Die Abrechnung erfolgt nach Mengen und Einheitspreisen. Sollten sich Abweichungen von ausgeführten Mengen zum Leistungsverzeichnis ergeben, hat der Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so rechtzeitig mitzuteilen, dass noch eine Überprüfung erfolgen kann. Alle örtlichen Aufmaße, die erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Alle Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam mit der Bauleitung durchzuführen. Sollten Aufmaße nicht rechtzeitig, d.h. mind. 2 Arbeitstage vorher angemeldet werden bzw. werden Aufmaße, insbesondere von Abbrucharbeiten, ohne die Bauleitung durchgeführt, so gilt im Streitfall das Aufmaß der Bauleitung. Ergeben sich bei den Ausführungen nichtvorhersehbare Mengenmehrungen die eine Auftragswerterhöhung zur Folge haben, so ist die Bauleitung hiervon unverzüglich zu unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf mit der Bauausführung begonnen werden. Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der Bauleitung nicht anerkannt. 7. Tagesberichte, Stundenlohnarbeiten Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese Tagesberichte müssen insbesondere enthalten: - Datum - Arbeitszeit - Temperaturen - Anzahl der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen) - ausgeführte Arbeiten - genaue Arbeitsorte (Etage, Raum-Nr.) - Geräte - besondere Vorkommnisse und Anordnungen Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung im Bauleitungsbüro unaufgefordert mindestens einmal pro Woche abzugeben. Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, werden nur bearbeitet, wenn die Tagesberichte lückenlos vorliegen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Tagelohnzetteln innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ausführung der Arbeiten vorliegen. Auf den Tagelohnzetteln sind die geleisteten Arbeiten genauestens zu beschreiben. Es werden nur die Stundensätze anerkannt, die von den für diese Arbeiten typischen Berufsgruppen ausgeführt werden. 8. Baustrom, Bauwasser und Beleuchtung Vom Auftraggeber werden die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser in ausreichenden Anschlussgrößen zur Verfügung gestellt. Bauwasseranschlüsse stehen zur Verfügung. Die Anschlüsse zur Herstellung der Bauwasserversorgung in Form von Standrohren, Schläuchen, etc. müssen vom AN hergestellt werden. Sämtliche Anschlüsse sind vom AN mit Zähleinrichtungen auszustatten. Baustromanschlüsse stehen im Gebäude zur Verfügung. Die Lieferung und Vorhaltung von Baustromverteilern einschl. Anschlusskabel in ausreichender Anzahl und Länge sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Anschlüsse sind mit Zähleinrichtungen auszustatten. Die Zählerstände vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten sind zu dokumentieren und der AG Bauleitung schriftlich mitzuteilen. 9. Baustellenunterkünfte Die Aufstellung von Mannschaftscontainern bzw. Materialcontainern ist nur im begrenzten Umfang möglich und mit dem AG und dem Nutzer abzustimmen. 10. Baureinigung / Schuttbeseitigung Die Reinigung der Baustelle bzw. des Arbeitsbereiches einschl. der Zuwegungen innerhalb des Gebäudes hat arbeitstäglich besenrein bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Sollte die arbeitstägliche Freqenz den Reinigungsbedarf nicht decken, sind mehrfache tägliche Reinigungen vorzunehmen. Die Reinigungsleistungen sind Nebenleistungen. Die Aufwendungen hierfür sind mit den Einheitspreisen des Hauptauftrages abgegolten. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. 11. Bauabschnitte / Arbeitsabschnitte Für die Ausführungstermine gelten Vorgaben des vom AG aufgestellten Gesamtablaufplanes. Einzelfristen innerhalb der o. a. Bauabschnitte sind nach Aufforderung durch den AG durch den AN in separaten Terminplänen darzustellen. Die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in mehreren, zeitlich gestaffelten Bauabschnitten unterschiedlicher Größe. Mehraufwendungen für den AN, die aus der vorgenannten abschnittsweisen Ausführung resultieren, sind bei der Bildung der EP zu berücksichtigen. 12. Besondere Erschwernisse Baustellenzugang, Baustelleneinrichtung Aufgrund der Lage der Baustelle im Untergeschoss sind die notwendigen Laufwege für die Ein- und Aubringung von Materialien zum Ausführungsort zu berücksichtigen. HINWEIS Das Untergeschoss verfügt über keinen Aufzugshaltepunkt. Eine Ortsbesichtung im Zuge der Angebotserstellung wird empfohlen. Zusätzliche Vergütungsansprüche infolge der Baustellenlage werden nicht anerkannt. BE-Flächen stehen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Die Befestigungen im Bereich von Aufstellflächen für Material, Container etc. sind für die Dauer der Bauzeit wirksam zu schützen. Nach Beendigung der Arbeiten ist wieder der ursprüngliche Zustand herzustellen. Vor Einrichtungsbeginn wird im Beisein des AG unter Federführung des AN ein Pflasterprotokoll erstellt. Zur Aufrechterhaltung des werktäglichen Postverkehrs sind folgende Punkte zwingend einzuhalten Möglichkeit der Zufahrt zu den Verladestationen ausreichender Flächenbedarf für die Be- und Entladevorgänge der Fahrzeuge, Paletten und Gitterboxen ausreichender Flächenbedarf für Rangiervorgänge der Fahrzeuge durchgängige Aufrechterhaltung der Hofdurchfahrten zum öffentlichen Straßenland und zu Nachbarhof Zur Sicherstellung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit hat die Bauausführung mit einem überdurchschnittlichen Höchstmaß an Sorgfalt und Umsicht zu erfolgen. Arbeiten die unvermeidbare Erschütterungen und erheblichen Lärm auslösen, sind durch den AN in jedem Fall rechtzeitig und einvernehmlich mit dem AG und dem Nutzer abzustimmen. Das Baufeld ist mit besonderer Sorgfalt einzurichten. Hierzu werden die Abschottungen zum restlichen Gebäude (Staubwände, Unterbrechungen der Lüftungskanäle, Abdichtungen im Deckenhohlraum, etc.) so ausgeführt, dass das Gebäude in hygienischer Hinsicht nicht gefährdet ist und Lärm und Erschütterungen auf ein unvermeidbares Minimum begrenzt werden. Die Schutzwände müssen täglich auf Dichtigkeit überprüft werden. Bei der Lagerung von Abbruchmaterial ist eine Kontamination von in Betrieb befindlicher Bereiche mit Baustaub auszuschließen. Das Abbruchmaterial ist täglich aus dem Gebäude zu transportieren. Der Bauschutt muss in ständig abgedeckten Zustand oder in geschlossenen Gebinden abtransportiert und gelagert werden. Der Weg für den Abtransport sollte personalfern auf möglichst direktem Weg erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Staubschutzmaßnahmen und Verstößen, die eine umgehende Reinigung bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen durch Dritte erforderlich machen, behält sich der AG vor anfallende Kosten voll umfänglich zu Lasten des Verursachers geltend zu machen. Die Arbeitsabläufe sind so zu organisieren und durchzuführen, dass Rettungs- und Fluchtwege jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen und in Treppenhäusern, Eingangsbereichen keine Baumaterialien, Werkzeuge etc. gelagert werden. Sollte der AN der o.a. Forderung nicht nachkommen, wird nach fruchtlosem Verlauf einer ersten schriftlichen Aufforderung zur Vertragserfüllung durch den AG eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durch ein anderes Unternehmen eingeleitet. Mehrkosten die dem AG hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers. 13. Schneidarbeiten Bei Schneidarbeiten oder Arbeiten mit offener Flamme ist durch den AN vor Ausführung ein Schweißerlaubnisschein bei der technischen Standortleitung des Verwaltungsamtes einzuholen. Die Einholung muss arbeitstäglich erfolgen. Vor der Durchführung staub- und/oder rauchentwickelnder Arbeiten sind die Rauchmeldelinien im jeweiligen Arbeitsbereich abzumelden und nach Beendigung der Arbeiten wieder anzumelden. Die Ab-/ Anmeldung obliegt jedem Gewerk / AN für seine eigenen Leistungen. Eine gesonderte Vergütung für die Aufwendungen zur Ab-/ Anmeldung der erforderlichen Leistungen erfolgt nicht. Arbeitszeiten Die Bauarbeiten sollen zwischen 06:30 Uhr und 18:00 Uhr als Einschichtbetrieb an 5 Tagen / Woche durchgeführt werden. Arbeiten außerhalb dieser Zeit bedürfen der besonderen Genehmigung. Die Ausführung der Leistungen hat so zu erfolgen, dass der laufende Verwaltungsbetrieb lediglich auf ein nicht vermeidbare Minimum eingeschränkt wird. Auf Verlangen des AG sind Arbeitszeitverlagerungen in die Abend- und Nachtstunden sowie Samstagsarbeit bei der Personalplanung zu berücksichtigen. Mehrvergütungen die hieraus resultieren sind zwischen dem AG und AN zu vereibaren. Toilettenanlagen Durch den AN Baustelleneinrichtung wird ein Sanitärcontainer für alle am Bau beteiligten AN bereitgestellt und vorgehalten. Die Nutzung von Personaltoiletten ist nicht gestattet. Verantwortlicher Bauführer Der AN hat für seine Arbeiten vor Ausführungsbeginn einen deutschsprachigen Bauleiter und einen deutschsprachigen Vorarbeiter schriftlich zu benennen. Für die Dauer der Leistungserbringung auf der Baustelle ist die Anwesenheit des benannten Vorarbeiters oder Stellvertreters verpflichtend. Arbeitssicherheit, Rauch- und Alkoholverbot Der Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen. Alle gültigen Vorschriften, z.B. der Bauberufsgenossenschaft Hannover, und andere hat der Auftragnehmer, auch wenn hier nicht gesondert aufgeführt, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht genauestens zu beachten und einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Alkoholverbot und Rauchverbot. Die Firmen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen und sich diese Unterweisung schriftlich von den Mitarbeitern bestätigen zu lassen. Der Bestätigungsnachweis ist der AG Bauleitung zu übergeben. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Abrechnungen Die Abrechnung erfolgt nach Mengen und Einheitspreisen. Sollten sich Abweichungen von Mengen zum Leistungsverzeichnis ergeben, hat der Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so rechtzeitig mitzuteilen, dass noch eine Überprüfung erfolgen kann. Alle örtlichen Aufmaße, die erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Alle Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam mit der Bauleitung durchzuführen. Sollten Aufmaße nicht rechtzeitig, d.h. mind. 2 Arbeitstage vorher angemeldet werden bzw. werden Aufmaße, insbesondere von Abbrucharbeiten, ohne die Bauleitung durchgeführt, so gilt im Streitfall das Aufmaß der Bauleitung. Ergeben sich bei den Ausführungen nichtvorhersehbare Mengenmehrungen, so ist die Bauleitung hiervon unverzüglich zu unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf mit der Bauausführung begonnen werden. Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der Bauleitung nicht anerkannt. Die Abrechnungsmodalitäten für Zwischenrechnungen werden mit dem AN vor Auftragsvergabe jeweils in einem "Aufklärungsgespräch zum Angebot / Auftragsverhandlung" gesondert festgelegt. Tagesberichte Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese Tagesberichte müssen insbesondere enthalten: - Datum - Arbeitszeit - Temperaturen - Anzahl der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen) - ausgeführte Arbeiten - Geräte - besondere Vorkommnisse und Anordnungen Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung zu den Baubesprechungen einmal pro Woche unaufgefordert abzugeben. Rechnungen Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, werden nur bearbeitet, wenn die Tagesberichte lückenlos vorliegen. Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der Bauleitung nicht anerkannt. Die Abrechnungsmodalitäten für Zwischenrechnungen werden mit dem AN vor Auftragsvergabe jeweils in einem "Aufklärungsgespräch zum Angebot / Auftragsverhandlung" gesondert festgelegt. Mit der Einreichung der Schlussrechnung ist die ebenso die vollständige Dokumentation zu übergeben. Container Es sind ausschließlich verschließbare Deckelcontainer zu verwenden. Gerüste / Absturzsicherungen Die Herstellung, ggf. Vorhaltung und Kontrolle von absturzsichernden Maßnahmen gem. den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Sämtliche Gerüstkonstruktionen und sämtliche absturzsichernden Maßnahmen sind vor Freigabe von dem vom Bauherren beauftragten Sicherheitskoordinator / Bauleitung (wird noch benannt) zu begutachten. Die Abstimmung und Koordination hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Sämtliche dazu erforderlichen Aufwendungen sind bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die Anbringung von Firmenschilder oder sonstiger Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Dokumentation Für sämtliche gelieferten Materialien, Bau- und Einbauteile sind der örtlichen Bauleitung unaufgefordert die entsprechenden Gewährsleistungs- bescheinigungen, Zulassungsbescheide etc. vorzulegen. Die Übergabe durch den AN hat spätestens 4 Wochen vor der Abnahme zu erfolgen. Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Nebenleistung zu dokumentieren. Dem Bauherrn sind alle Unterlagen zum Betrieb und Instandhaltung in Ordnern per Papier 1-fach zu übergeben, weiterhin in DWG, PLT und PDF-Format auf CD. Die Anfertigung der Dokumentation hat nach Vorgabe eines Dokumentationslayouts, Verzeichnisstruktur und CAD-Layouts (u.a. Layerstruktur, Planbezeichnungen) zu erfolgen. Die Vorgaben werden durch die Projektleitung des Bauherrn zum Baubeginn übermittelt. Die Dokumentation muss in den Ausfertigungen Papier und digital übereinstimmen. Inhalt: - Inhaltsverzeichnis - die komplette Werk- und Montageplanung, gleichgestellt mit den letzten Prüfeintragungen des Bauherrn, der Architekten und Fachplaner - die geprüften statischen Berechnungen mit Freigabevermerken des Prüfingenieurs - Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien, Oberflächen und Systeme - Berechnungen zum U-Wert und Schallschutz der Konstruktionen - Prüfzeugnisse bezüglich Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand, etc. - erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen - Abnahmeunterlagen aller Art - Revisionsunterlagen / Schaltpläne - Betriebsangaben, Bedienungsanleitungen - Wartung-, Pflege- und Reinigungshinweise und Vorschriften, im Einzelnen bezogen auf die Bauteile wie Antriebe, Sonnenschutzanlagen, Beschläge, Glas, Oberflächen, usw. Für die Übergabe von Dateien ist ein ausführlicher Dateiname zu verwenden, aus dem Datum, Bauteil, Einbauort, Gewerk hervorgehen. Die Anerkennung der Schlussrechnung durch den AG erfolgt erst nach Vorlage der vollständigen Dokumentationsunterlagen. Bemusterungen (gilt nicht für Abbrucharbeiten) Für die Übergabe von Mustern ist ein Bemusterungsformular zu verwenden, aus dem alle relevanten Angaben hervorgehen. Das Formular wird zum Baubeginn durch die Projektleitung des Bauherrn übermittelt. Schutz von angrenzenden Bauteilen Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass angrenzende Bauteile wirksam und dauerhaft geschützt werden. Baustellenbesichtigung Eine Besichtigung des Sanierungsbereiches vor Angebotsabgabe wird empfohlen und kann mit dem Bauherren vereinbart werden.
Baustellensituation und allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen 1. Normen und Regeln Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Anforderungen Neben den relevanten DIN-Vorschriften werden nachfolgend und im beigefügten Leistungsverzeichnis nähere Spezifikationen und Anforderungen vorgegeben. Im Einzelfall können hierbei höhere Anforderungen und strengere Vorschriften als in der betreffenden DIN-Norm abverlangt werden. Die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VWVBU) für die Anwendung von Umweltschutz- anforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen einschl. derer Anhänge und Leistungsblätter sind zwingend einzuhalten und wird mit Abgabe des Angebotes vom AN bestätigt. Von den Anforderungen der VWVBU darf im Einzelfall abgewichen werden, sofern dies zur Umsetzung anderer, gleichrangiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften (insbesondere Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes) oder technischer Regelwerke (z. B. DIN-Normen) erforderlich ist. In diesen Fällen hat der Auftraggeber jedoch zu prüfen, ob umweltverträgliche Alternativen zu den Vorgaben dieser öffentlich-rechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke zur Anwendung kommen können. Die Gründe für eine Abweichung und die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung mitzuteilen. 2.1 Allgemein Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verarbeitet werden. Stoffe und Bauteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen zu verarbeiten. Zusätzliche Maßnahmen und Baustoffe, die durch Herstellervorschriften für Bauteile und Baustoffe notwendig sind bzw. werden, sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle erforderlichen Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert und in prüffähiger Form vorzulegen. Der Auftragsnehmer hat schädliche Umwelteinwirkungen proaktiv zu verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (u.a. § 22 BlmSchG sowie die VWVBU). Darüber hinaus muss sich der AN an die Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und Geräuschimmissionen (u.a. AVV Baulärm 1970) halten. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 3. Zeichnungen Dem Leistungsverzeichnis sind zur Angebotsausarbeitung Architektenpläne und Details in digitaler Form auf der Vergabeplattform beigefügt (siehe Planliste). Die vorliegende Architektenplanung gibt die formalen und technischen Lösungen als Grundkonzeption vor. Diese Grundkonzeption ist die verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das qualitative Mindestmaß, welches keinesfalls unterschritten werden darf. Die dazugehörige Regeldetailplanung mit der Darstellung der grundsätzlichen und häufig wiederkehrenden Detailpunkte stellt keine vollständige und werkstattmäßige Ausarbeitung dar, sondern definiert das zu erreichende Ziel prinzipiell im Hinblick auf Funktion, Mindestqualität und Gestaltung in Verbindung mit der Architektenplanung. Sämtliche anderen Punkte sind vom AN sinngemäß auszuführen, dies bedeutet, dass der AN die Elementstöße, Verbindungen, toleranzaufnehmende Stellen und dergleichen dem Handwerk und den geltenden Vorschriften entsprechend eigenverantwortlich auszubilden hat. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. 3.1 Ausführungsplanung, Details Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer ausschließlich in digitaler Form (PDF) übergeben. Sämtliche Druck- und Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung zu melden. 3.2 Werksplanung, Details Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Werksplanungen, Details und Berechnungen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung in Papier sowie in 1-facher Ausfertigung in digitaler Form - PDF, DWG - zu übergeben. 4. Montagehilfen, Arbeitsschutz In nicht absturzgesicherten Bereichen ist das Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung erforderlich (Anseilschutz). Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind eigenverantwortlich mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator abzustimmen. 4.1 Schutzmaßnahmen Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger Behörden entsprechenden erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der Auftragnehmer sicherzustellen. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Die Baustellenordnung ist zwingend zu beachten. Die Verantwortung für die Koordination obliegt dem Auftragnehmer. Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine Weiterarbeit bei kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und Nässe erforderlich sind und eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der Güteeigenschaften der eingebauten Baustoffe ausschließen, sind, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Es ist dem Auftragnehmer dabei freigestellt, in welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden. Bei der Verarbeitung und Verlegung von Schweißbahnen sind entsprechend dimensionierte Feuerlöscher ständig in Bereitschaft zu halten. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer hat zur Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens einen Fachbauleiter zu benennen. Der Fachbauleiter bzw. Stellvertreter muss während der Ausführung stets erreichbar sein. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
1. Normen und Vorschriften 1.1 Die Betoninstandsetzungsarbeiten erfolgen gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien, insbesondere: DIN EN 1504 "Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken" DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (Instandsetzungs-Richtlinie RL StB) Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT): Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung ZTV-ING "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" Relevante Vorschriften des Auftraggebers 1.2 Die Arbeiten sind von Fachpersonal mit nachgewiesener Qualifikation und Erfahrung in der Betonsanierung auszuführen. 2. Bestandsaufnahme und Schadensanalyse 2.1 Vor Beginn der Arbeiten ist eine umfassende Schadensanalyse durchzuführen, u. a. durch: Visuelle Begutachtung und Kartierung der Schäden Bestimmung der Carbonatisierungstiefe Haftzugprüfung zur Beurteilung der Untergrundfestigkeit Weitere Prüfverfahren nach Notwendigkeit 3. Untergrundvorbereitung 3.1 Der geschädigte Beton ist so weit zu entfernen, bis ein tragfähiger Untergrund erreicht ist. Dies kann erfolgen durch: Meißeln, Fräsen Sand- oder Kugelstrahlen zur Reinigung 3.2 Die freigelegte Bewehrung ist von Rost zu befreien und mit einem geeigneten Korrosionsschutzsystem zu behandeln. 4. Betonersatz und Reprofilierung 4.1 Die Reprofilierung erfolgt mit einem für den jeweiligen Einsatzzweck geeigneten Mörtel oder Betonersatzsystem. 4.2 Die Verarbeitung erfolgt nach den Herstellervorgaben hinsichtlich Schichtdicke, Verarbeitungstemperatur und Aushärtungszeit. 6. Qualitätssicherung und Dokumentation 6.1 Während und nach der Sanierung sind Qualitätsprüfungen durchzuführen, u. a.: Haftzugprüfung der Reprofilierungsbereiche Kontrolle der Schichtdicken Sichtprüfung auf Risse oder Hohlstellen 6.2 Die durchgeführten Arbeiten sind lückenlos zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Abnahme vorzulegen.
1. Normen und Vorschriften
Zur Kalkulation der Leistungspositionen sind folgende Unterlagen / Pläne zu beachten. Grundriss UG Plansatz zur Mengenermittlung
Zur Kalkulation der Leistungspositionen sind folgende Unterlagen / Pläne
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Gebäudekomplex Fehrbelliner Platz 1, gelten folgende Vorgaben zur zeitlichen Einschränkung bei der Ausführung lärmintensiver Leistungen: Im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr - 14:00 Uhr dürfen keine lärmeintensiven Leistungen erbracht werden. Unvermeidbare Ausnahmen hiervon, sind rechtzeitig und einvernehmlich mit der AG Bauleitung abzustimmen.
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Gebäudekomplex
siehe Hinweistext Titel 02
siehe Hinweistext Titel 02
Beschäftigungsbedingungen Der Auftragnehmer sowie Nachunternehmer dürfen auf der Baustelle nur Arbeitnehmer beschäftigen, die: ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet sind, im Falle ausländischer Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis gemäß §§ 284 ff. SGB III sind, nicht als Leiharbeitnehmer ohne erforderliche Genehmigung nach §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingesetzt werden. Personalkontrollen Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen zur Einhaltung der vorgenannten Vorschriften durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Beschäftigten jederzeit ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis) auf der Baustelle mitführen. Zutrittsregelungen und Sicherheitsüberprüfung Der Zutritt zur Baustelle ist nur mit einem vom Auftraggeber oder Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweis bzw. einer Zugangschipkarte gestattet. Der Auftragnehmer hat eine Liste aller eingesetzten Beschäftigten mit vollständigen Personalangaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz, Ausweisnummer) vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber zu übergeben. Für die beim Bauvorhaben eingesetzten Fahrzeuge sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Privatfahrzeuge der Beschäftigten des Auftragnehmers erhalten keine Zufahrtsgenehmigung. Nicht mehr benötigte Zutrittsausweise sind unverzüglich zurückzugeben. Verpflichtung zur Zuverlässigkeitsprüfung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung alle für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeiter einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen und die eingesetzten Fahrzeuge beim Nutzer anzumelden.
Beschäftigungsbedingungen
Die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in mehreren, zeitlich gestaffelten Bauabschnitten unterschiedlicher Größe. Mehraufwendungen für den AN, die aus der vorgenannten abschnittsweisen Ausführung resultieren, sind bei der Bildung der EP zu berücksichtigen. Die Lage, Größe, Reihenfolge der Bauabschnitte werden in Abstimmung mit dem AN, der AG-Bauleitung und dem Nutzer festgelegt. Die Ausführung der Leistungen muss unter Beachtung der Aufrechterhaltung des Archivbetriebes erfolgen.
Die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in mehreren, zeitlich
01 Baustelleneinrichtung/ Schutzmaßnahmen
01
Baustelleneinrichtung/ Schutzmaßnahmen
1 Hinweis Zwischenlagerflächen UG
[1]
Hinweis Zwischenlagerflächen UG
E
01.__. 10 Materialcontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen Materialcontainer zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen liefern, aufbauen, für die gesamte Bauzeit bis zur Gesamtfertigstellung vorhalten und auf Anweisung der Bauleitung abfahren. Größe: L/B 6,00/2,50 m
01.__. 10
Materialcontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen
1,00
psch
01.__. 20 Mannschaftscontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen Mannschftscontainer zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen liefern, aufbauen, für die gesamte Bauzeit bis zur Gesamtfertigstellung vorhalten und auf Anweisung der Bauleitung abfahren. Größe: L/B 6,00/2,50 m
01.__. 20
Mannschaftscontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen
1,00
psch
01.__. 30 Schutz verbleibender fester Einbauten, PE-Folie Schutzmaßnahmen an verbleibenden festen Einbauten durch staubdichte Einhausung mit PE-Folien, Dicke 1,0 mm. Die Folien montieren, für die Bauzeit vorhalten und nach Aufforderung entfernen und abfahren.
01.__. 30
Schutz verbleibender fester Einbauten, PE-Folie
250,00
m2
01.__. 40 Staubschutzwände als Folienwände Staubschutzwände als Folienwände auf Holzunterkonstruktionen mit reißfester Folie, Gitterfolie oder ähnlichem bespannt. An und Abschlüsse an den Bestand sind absolut staubdicht auszuführen.
01.__. 40
Staubschutzwände als Folienwände
150,00
m2
02 Betonerhaltungsarbeiten
02
Betonerhaltungsarbeiten
Die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf dem Instandsetzungs- konzept des Büros CRP vom 21.12.2023 entnommen. Die Hinweise und Vorgaben sind bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. 1. Allgemein Die zu sanierenden Tragwerkskonstruktionen befinden sich im Untergeschoss, unterhalb des Posthofes und des Innenhofes. Die Decke des Untergeschosses ist in den Anschlussbereich an die Außenwände zum Post-/Innenhof im EG mit einem umlaufenden Lichtband in Form einer Obergarde ausgebildet. Die Gründung des Gebäudes erfolgte auf Einzel- bzw. Streifenfundamenten. In der Regel handelt es sich bei den zu sanierenden Bauteilen um Flachdecken, Unterzüge und Stützen aus Stahlbeton. Die Betondruckfestigkeit wurde quantitativ und qualitativ untersucht. Im Ergebnis der Prüfung wurden Festigkeiten zwischen 30,5 //mm2 und 38,2 N/mm2 festgestellt. Nach DIN EN 206 entspricht das Betongüteklasse C 20/25. Aufgrund der geringen Betongüte weist der Beton ein hohe Kapillarität und somit ein starkes Wasseraufnahmevermögen auf. Die festgestellten Chloridbelastungen der Bauteile wurde untersucht und liegt mit den bestimmten Maximalwerten in der Regel unterhalb der kritischen Belastung. Die vorhandene Betonschadstellen aus der Erstherstellung und Nutzung, wie Kiesnester, freiliegende Bewehrung, Rissbildungen, Feuchtigkeitsschäden und nicht fachgerecht hergestellte bzw. verschlossene Durchdringungen sind instand zu setzen. Zuvor ist eine Baustellenbesichtigung inkl. Schadensfestellung durchzuführen. Grundsätzliches Vorgehen von Schadensfeststellung ggf. Rückbau von Bekleidungen und Putz Untersuchen der Betonflächen nach: Rissbildungen mit Rissbreiten größer 0,3 mm bei Außenbauteilen, 0,4 mm bei Innenbauteilen Kiesnestern, Hohlstellen, Ausbrüchen, Fehlstellen Bereichen mit fehlender Betondeckung und damit freiliegender Bewehrung. Kennzeichnung der festgestellten Schadstellen am Bauteil Kennzeichnung der Schadstellen in Grundrissplänen Übergabe der Dokumentation an Bauherr, Statiker und Objektplaner 2. bekannte Schadensanalysen/ Schadensbilder Die Schadensbilder reichen von sehr stark geschädigt bis geringfügig geschädigt. Im Wesentlichen: Feuchtebelastungen der zu sanierenden Bauteile variert sehr stark Feuchtigkeitsschäden (Verfärbungen, Korrisionsschäden und Ausblühungen) durch nicht fachgerechter Abdichtung in den Bereichen von Gebäudeanschlüssen, Dehnfugen, der Gussasphalttragschicht der Hofkellerdecke von Post- und Innenhof und der Deckendurchdringungen großflächige Betonabplatzungen einschl. freiliegender korrodierter Bewehrung diffusionsdichte Beschichtungen an Tragkonstruktionen 3. Schadensbilder Die geschädigten Bereiche sind entsprechend den Instandsetzungsprinzipien und Maßnahmen nach der TR Instandhaltung (TH IH, DIBt) zu bearbeiten Zur Schadensbehebung sind beispielhaft folgene Arbeitschritte durchzuführen : Allgemein: Entfernen aller lose, haufwerksporig und hohliegenden Teilen ggf. Rückbau von Bekleidungen Aufweitung und Säubern des betreffenden Bereichs Instandsetzungsmaßnahmen gemäß den unten aufgeführten Schadensbildern Schleifen der angrenzenden Bauteiloberflächen Wiederherstellung der Oberfläche Oberflächenabschluss Anstrich Dispersionsfarbe 3.1 Sanierung Schadensbild Rissbildung Wand Bohrlöcher beidseits versetzt zum Rissverlauf in einem Winkel von 45° bohren Bohrlöcher reinigen und Packer setzen (Packerabstand = halbe Bauteildicke), ggf.Risszone verdämmen Injektionsharz als Reaktionsharz mittels regelbarer Injektionspumpe und Manometer nacheinander einbringen, wobei der nächste Packer als Entlüftung und Kontrollöffnung dient. Ausbau Packer nach Aushärtung ggf. Verdämmung entfernen überschüssiges Harz entfernen 3.2 Sanierung Schadensbild Rissbildung Decken Klebepacker auf den Riss setzen (Packerabstand > Bauteildicke) ggf.Risszone verdämmen Injektionsharz als Reaktionsharz mittels regelbarer Injektionspumpe und Manometer nacheinander einbringen, wobei der nächste Packer als Entlüftung und Kontrollöffnung dient. Ausbau Packer nach Aushärtung ggf. Verdämmung entfernen überschüssiges Harz entfernen 3.3. Sanierung Schadensbild Kiesnester und Fehlstellen Entfernen von losen, haufwerksporigen und hohlliegenden Betonteilen durch Stemmen bis zum korrosionsfreien Bereich des Stahles Rückbau von alten Einbauteilen im Bereich von ehemaligen Durchdringungen HINWEIS: Bei Abrostungsgraden von mehr als 5 % bzw. durchtrennten Bewehrungsstählen ist der ursprüngliche Bewehrungsgehalt, unter Beachtung der notwendigen Übergreifungslängen, wiederherzustellen. Strahlen mit festem Strahlmittel der Betonschadstelle und freigelegten Bewehrung bis zu einem Normreinheitsgrad Sa 2 1/2 nach DIN EN ISO 12944-4 Soweit erforderlich : Schließen von Lunkern und anderen Öffnungen mit Reparaturmörtel Aufbringen von Korrosionschutz,Cloridsperren und Haftbrücken Reprofilierung von Schadstellen mit einem kunststoffmodifiziertem Instandsetzungsmörtel PCCII bzw. RM Verschluss von ehemaligen Durchdringungen mit einem schwindarmen Vergussbeton Festlegung von Altbetonklasse und Materialwahl nach Bestimmung der Oberflächenzugfestigkeiten am vorbereiteten Betonuntergrund (3 Einzelprüfungen je Bauteil). 3.4. Sanierung Schadensbild freiliegende Bewehrung Beton im Bereich der Schadstellen und darüber hinaus bis zum korrosionsfreien Bereich des Stahles durch Stemmen entfernen. HINWEIS: Tritt Korrosion nur an der Betonoberfläche zugewandten Umfangshälfte der Bewehrung auf, ist der Altbeton nur seitlich in ausreichendem Umfang zu entfernen. Strahlen mit festem Strahlmittel zur Aufrauen der Betonoberfläche in Teilflächen mit freiliegender Bewehrung bis auf das Größtkorn und freigelegte Bewehrung bis zu einem Normreinheitsgrad Sa 2 !4 nach DIN EN ISO 12944-4 Soweit erforderlich : Schließen von Lunkeren und anderen Öffnungen mit Reparaturmörtel Aufbringen von Korrosionschutz,Cloridsperren und Haftbrücken Vollflächige Reprofilierung der vorbereiteten Teilflächen mit kunststoffmodifizierten Instandsetzungsmörtel im Spritzverfahren oder im Handauftrag (SRM bzw.RM) Erhöhung der Betondeckung um ca. 20 mm, 1-2 lagiger Auftrag, mit Gitterbrett abgezogen Festlegung von Altbetonklasse und Materialwahl nach Bestimmung der Oberflächenzugfestigkeiten am vorbereiteten Betonuntergrund (3 Einzelprüfungen) Bei Bedarf Ausführung einer Kratz- und Ausgleichspachtelung 3.5. Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen mit geringer Betonüberdeckung und Betonschadstellen Strahlen mit festem Strahlmittel zur Aufrauen der Betonoberfläche Durchführung der Schadensfeststellung s. Pkt.1. " Grundsätzliches Vorgehen.." kraftschlüssiges Verbinden von Rissen größer 0,3 mm an Außenbauteilen und von größer 0,4 mm an Innenbauteilen, durch Injektion mit einem EP-Harz Entfernen von losen und hohlliegenden Betonteilen durch Stemmen flächiger Rückbau des karbonatisierten Betons in den dauerhaft feuchtebelasteten Wandsockelbereichen im Untergeschoss bis mindestens 10 mm hinter und 20 mm neben der Bewehrung in Abstimmung mit derTWPL weitere Ausführung im Pilgerschrittver fahren bzw. Durchführung von Abstützungsmaßnahmen. Entfernen von losen und hohlliegenden Betonteilen durch Stemmen flächiger Rückbau des karbonatisierten Betons in den geschädigten Deckenbereichen im Untergeschoss bis mindestens 20 mm hinter und 30 mm neben der Bewehrung bei Abrostungsgraden von mehr als 5 % ist der ursprüngliche Bewehrungsgehalt wiederherzustellen (Zulage von Bewehrungsstahl unter Beachtung der erforderlichen Verankerungslängen), Betonschadstelle und freigelegte Bewehrung durch Strahlen mit festem Strahlmittel bis zu einem Normreinheitsgrad Sa 2 1/2 nach DIN EN ISO 12944-4 vorbereiten Soweit erforderlich : Schließen von Lunkeren und anderen Öffnungen mit Reparaturmörtel Aufbringen von Korrosionschutz,Cloridsperren und Haftbrücken Vollflächige Reprofilierung mit einem kunststoffmodifiziertem Instandsetzungsmörtel im Spritzverfahren (SPCC bzw. SRM, Altbetonklasse A3) Erhöhung der Betondeckung um ca. 25 bzw. 30 mm gemäß Regeldetail, 1-2 lagiger Auftrag, mit Gitterbrett abgezogen bei Bedarf: Auftrag einer Kratz- und Ausgleichspachtelung 3.6. Statische Instandsetzung der geschädigten Stahlbetontragglieder Tragglieder deren Schadensumfang eine Beeinträchtigung ihrer Tragfähigkeit erwarten lässt. Stahlbetoninstandsetzung entsprechend der Ausführungen im Abschnitt 3.5 In Abstimmung mit der Tragwerksplanung Einbau entsprechender Bewehrungseinlagen zur Verstärkung der standsicherheitsgefährdeten Stahlbetonbauteile. ggf. neue statische Ertüchtigung durch neue, unterstützende Stahlkonstruktionen Ausbau der vorhandenen Behelfsabstützungen erst nach vollständiger Ausführung der statischen Verstärkungsmaßnahmen möglich! Gemäß TR Instandhaltung kann im Altbeton ein erhöhter Chloridgehalt verbleiben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Bei großen Chlorideindringtiefen ist der Beton bis mindestens 30 mm hinter die Bewehrung zu entfernen. Der verbleibende Altbeton darf 1,5 M.-%/Zement nicht überschreiten. Bei kleinen Chlorideindringtiefen muss der Abstand der Front des kritischen korrosionsauslösenden Chloridgehaltes zur Bewehrungsoberfläche mindestens 10 mm betragen. Der verbleibende Altbeton darf 1,5 M.-%/Zement nicht überschreiten. 3.7 Bauzustände Bauzustände Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage. Ausgenommen hiervon sind die im LV ausgewiesen Positionen für temporäre Unterstützungen und Abfangungen.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf dem
02.__. 10 Betonflächen untersuchen Die gesamten Betonoberflächen nach Augenschein und durch Abklopfen mit einem Rückprall-Hammer auf Hohlstellen, sowie auf vorhandene oder in der Entstehung begriffene Schäden zu untersuchen, alle instandsetzungsbedürftigen Teilflächen sind zu markieren. Rissbildungen mit Rissbreiten größer 0,3 mm bei Außenbauteilen, 0,4 mm bei Innenbauteilen Kiesnestern, Hohlstellen, Ausbrüchen, Fehlstellen und Rissen Bereichen mit fehlender Betondeckung und damit freiliegender Bewehrung. Kennzeichnung der festgestellten Schadstellen am Bauteil mit Markierungsspray Die Schadensdokumentation ist Inhalt der Folgeposition
02.__. 10
Betonflächen untersuchen
900,00
m2
02.__. 20 Schadensdokumentation Protokollierung gekennzeichneter Schäden der Vorposition an den Bauteilen Stütze, Wand, Decke, Unterzug: Kennzeichnung der Schadstellen in Grundrissplänen und systematisieren nach Schadensbildern und Schädigungsgrad. Die Systematisierung muss unter Bezugnahme der betreffenden LV-Positionen erfolgen. Übergabe als ein zusammengeführtes Dokument (digital) an Bauherr, Statiker und Objektplaner.
02.__. 20
Schadensdokumentation
1,00
psch
02.__. 30 Reinigung der Untergründe Reinigung der Untergründe von groben Verschmutzungen, Mörtelresten, Farbresten, Öle, etc. im Bereich der zu sanierenden Flächen
02.__. 30
Reinigung der Untergründe
200,00
02.__. 40 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm Lose und geschädigte Bereiche bis auf festes Betongefüge abstemmen sowie Grate und Schalkanten entfernen. Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern 2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein freizulegen. Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45 Grad abzuschrägen. Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren. Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzelschadstellenflächen. Ausführung bis 0,25 m2 Stemmtiefe: bis 5 cm
02.__. 40
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm
20,00
02.__. 50 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 0,5m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 50
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm
20,00
02.__. 60 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 0,75m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 60
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm
20,00
02.__. 70 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 1,0m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 70
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm
20,00
02.__. 80 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung ab 1,0m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 80
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm
150,00
02.__. 90 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 90
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2
W
10,00
02.__. 100 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 100
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2
W
10,00
02.__. 110 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 110
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2
W
10,00
02.__. 120 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 120
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2
W
10,00
02.__. 130 Decke- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 130
Decke- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2
W
10,00
02.__. 140 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm Standard- Unterzug L/B/H : ca. 5,40/0,40/0,50 Lose und geschädigte Bereiche entlang des Unterzuges ggf. dreiseitig bis auf festes Betongefüge abstemmen sowie Grate und Schalkanten entfernen. Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern 2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein freizulegen. Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45 Grad abzuschrägen. Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren. Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzelschadstellenflächen. Ausführung bis eine Länge bis 1,0m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 140
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm
13,50
m
02.__. 150 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 1,5m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 150
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm
34,50
m
02.__. 160 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 2,0m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 160
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm
45,00
m
02.__. 170 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 2,5m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 170
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm
13,50
m
02.__. 180 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 3,0m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 180
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm
9,00
m
02.__. 190 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 3,5m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 190
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm
30,00
m
02.__. 200 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamtlänge T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung über Gesamtlänge ca. 5,40m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 200
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamtlänge T= 5cm
210,00
m
02.__. 210 Unterzug- Mehrtiefe Stemmen im Pilgerschrittverfahren - Nachrücksprache TWPL! Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. im Pilgerschrittverfahren - Nachrücksprache TWPL! pro cm Mehrtiefe
02.__. 210
Unterzug- Mehrtiefe Stemmen im Pilgerschrittverfahren - Nachrücksprache TWPL!
5,00
m
02.__. 220 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm Stütze L/B/H : ca. 0,40/0,40/3,00 Lose und geschädigte Bereiche entlang der Stütze ggf. allseitig bis auf festes Betongefüge abstemmen sowie Grate und Schalkanten entfernen. Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern 2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein freizulegen. Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45 Grad abzuschrägen. Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren. Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzelschadstellenflächen. Ausführung bis eine Länge bis 1,0m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 220
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 230 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 1,5m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 230
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 240 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 2,0m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 240
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 250 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 2,5m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 250
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 260 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 3,0m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 260
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 270 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung bis eine Länge bis 3,5m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 270
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 280 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamthöhe T= 5cm wie Vorposition jedoch: Ausführung über Gesamthöhe ca. 5,40m Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 280
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamthöhe T= 5cm
5,00
m
02.__. 290 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm Lose und geschädigte Bereiche bis auf festes Betongefüge abstemmen sowie Grate und Schalkanten entfernen. Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern 2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein freizulegen. Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45 Grad abzuschrägen. Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren. Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzelschadstellenflächen. Ausführung bis 0,25 m2 Stemmtiefe: bis 5 cm
02.__. 290
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm
5,00
02.__. 300 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 0,5m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 300
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm
5,00
02.__. 310 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 0,75m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 310
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm
5,00
02.__. 320 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 1,0m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 320
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm
5,00
02.__. 330 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch: Ausführung ab 1,0m2 Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 330
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm
5,00
02.__. 340 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 340
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2
W
2,00
02.__. 350 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 350
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2
W
2,00
02.__. 360 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 360
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2
W
2,00
02.__. 370 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 370
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2
W
2,00
02.__. 380 Wand- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der Schadstellen. pro cm Mehrtiefe
02.__. 380
Wand- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2
W
2,00
02.__. 390 Decke- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme, lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere, ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche verbleibt. Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch 1,5 N / mm2. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die fachgerechte Entsorgung des Strahlguts.
02.__. 390
Decke- Untergrundvorbehandlung
135,00
02.__. 400 Unterzug- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme, lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere, ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche verbleibt. Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch 1,5 N / mm2. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die fachgerechte Entsorgung des Strahlguts. Standard- Unterzug L/B/H : ca. 5,40/0,40/0,50
02.__. 400
Unterzug- Untergrundvorbehandlung
150,00
02.__. 410 Stütze- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme, lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere, ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche verbleibt. Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch 1,5 N / mm2. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die fachgerechte Entsorgung des Strahlguts. Stützen 3 - seitig ca. 40 x 50 x 40 cm
02.__. 410
Stütze- Untergrundvorbehandlung
21,50
02.__. 420 Wand- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme, lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere, ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche verbleibt. Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch 1,5 N / mm2. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die fachgerechte Entsorgung des Strahlguts.
02.__. 420
Wand- Untergrundvorbehandlung
50,00
02.__. 430 Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 0,5 m Freigelegte Bewehrungsstähle durch Sandstrahlen entrosten (Reinheitsgrad Sa 2 1/2 nach u.a. DIN EN ISO 12944-4) einschließlich Entstauben durch Abblasen mit ölfreier Druckluft und fachgerechter Entsorgung des anfallenden Strahlgutes. Die Bewehrungsstäbe (alle Durchmesser) werden nach ihrer Einzellänge klassifiziert und nach ihrer Anzahl aufgemessen und abgerechnet. Doppelstäbe werden als eine Stab abgerechnet. Das Aufmaß und die Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzellängen. Ausführung bis 0,5m
02.__. 430
Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 0,5 m
20,00
St
02.__. 440 Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 1 m wie Vorposition,jedoch: Ausführung bis 1,0m
02.__. 440
Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 1 m
20,00
St
02.__. 450 Bewehrungsstähle entrosten, Länge > 1,0m wie Vorposition,jedoch: Ausführung ab 1,0m
02.__. 450
Bewehrungsstähle entrosten, Länge > 1,0m
157,50
m
02.__. 460 Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 0,5 m Aufbringen einer zementgebundenen, mineralischen Korrosionsschutzbeschichtung in zwei Arbeitsgängen auf die freigelegten und entrosteten Bewehrungsstähle. Dieser Arbeitsschritt hat unmittelbar nach dem Entrosten zu erfolgen. Zwischen der 1. und 2. Lage ist eine ausreichende Überarbeitungszeit entsprechend den Angaben des Produktherstellers einzuhalten. Ausführung entsprechend den Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers und den technischen Vorbemerkungen. Ausführung bis 0,5m Angebotenes Produkt: Bieterangabe
02.__. 460
Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 0,5 m
1,00
St
02.__. 470 Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 1 m wie Vorposition,jedoch: Ausführung bis 1,0m
02.__. 470
Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 1 m
1,00
St
02.__. 480 Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge >1,0m wie Vorposition,jedoch: Ausführung ab 1,0m
02.__. 480
Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge >1,0m
157,50
m
02.__. 490 Abtrennen statisch nicht wirksamer Bewehrungsstähle Abtrennen von statisch nicht wirksamen Bewehrungsstählen nach erteilter Genehmigung durch den Tragwerksplaner. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach Anzahl der Schnittstellen. Durchmesser : bis 28 mm
02.__. 490
Abtrennen statisch nicht wirksamer Bewehrungsstähle
50,00
St
02.__. 500 Bewehrungsstähle erneuern / ergänzen Liefern, schneiden, biegen und verlegen von statisch erforderlichen Bewehrungsstählen (BSt 500 S) verschiedener Durchmesser nach Angaben des Tragwerkplaners. Eine Abnahme muss vor dem Reprofilieren durch den Tragwerksplaner erfolgen. Durchmesser : 6 mm 28 mm Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach Gewicht.
02.__. 500
Bewehrungsstähle erneuern / ergänzen
5,00
kg
02.__. 510 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,25 m2 Reprofilieren der Fehl- und Schadstellen mit einem zementgebundenen Betonersatzsystem (PCC II) wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben. Ausbruchstellen nach vorherigem Vornässen und Abwarten bis zum mattfeuchten Aussehen des Altbetonuntergrundes satt einschlämmen und schließen. Frisch in Frisch einen zementgebundenen Betonersatzmörtel, je nach Ausbruchstiefe und Herstelleranweisung mehrlagig, einarbeiten. Reparaturmörtel zu angrenzenden Betonflächen planziehen. Eventuelle Hilfschalungen sind Einheitspreis einzukalkulieren. Nachbehandlung (geeignete Maßnahmen zum Schutz vor zu schnellem Feuchtigkeitsentzug) unmittelbar nach der Oberflächenbearbeitung. Die Leistung versteht sich einschließlich dem Aufbringen einer Systemzugehörigen Haftbrücke. Auführung gemäß den technischen Vorbemerkungen und den Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers. Schichtdicke bis 5 cm Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzelschadstellenflächen. Ausführung bis 0,25 m2 angebotenes Produkt: Bieterangabe
02.__. 510
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,25 m2
10,00
St
02.__. 520 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,5 m2 wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 0,5 m2
02.__. 520
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,5 m2
10,00
St
02.__. 530 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,75 m2 wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 0,75 m2
02.__. 530
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,75 m2
10,00
St
02.__. 540 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0 m2 wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 1,0 m2
02.__. 540
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0 m2
10,00
St
02.__. 550 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen ab 1,0 m2 wie Vorposition, jedoch: Ausführung ab 1,0 m2
02.__. 550
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen ab 1,0 m2
3,00
02.__. 560 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0m Reprofilieren der Fehl- und Schadstellen mit einem zementgebundenen Betonersatzsystem (PCC II) wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben. Ausbruchstellen nach vorherigem Vornässen und Abwarten bis zum mattfeuchten Aussehen des Altbetonuntergrundes satt einschlämmen und schließen. Frisch in Frisch einen zementgebundenen Betonersatzmörtel, je nach Ausbruchstiefe und Herstelleranweisung mehrlagig, einarbeiten. Reparaturmörtel zu angrenzenden Betonflächen planziehen. Eventuelle Hilfschalungen sind Einheitspreis einzukalkulieren. Nachbehandlung (geeignete Maßnahmen zum Schutz vor zu schnellem Feuchtigkeitsentzug) unmittelbar nach der Oberflächenbearbeitung. Die Leistung versteht sich einschließlich dem Aufbringen einer Systemzugehörigen Haftbrücke. Auführung gemäß den technischen Vorbemerkungen und den Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers. Schichtdicke bis 5 cm Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der Einzelschadstellenflächen. Ausführung bis 1,0m angebotenes Produkt: Bieterangabe
02.__. 560
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0m
13,50
m
02.__. 570 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,5m wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 1,5 m
02.__. 570
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,5m
30,00
m
02.__. 580 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,0m wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 2,0 m
02.__. 580
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,0m
35,00
m
02.__. 590 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,5m wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 2,5 m
02.__. 590
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,5m
13,50
m
02.__. 600 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,0m wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 3,0 m
02.__. 600
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,0m
9,00
m
02.__. 610 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,5m wie Vorposition, jedoch: Ausführung bis 3,5 m
02.__. 610
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,5m
20,00
m
02.__. 620 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen Gesamtlänge wie Vorposition, jedoch: Ausführung über Gesamtlänge ca. 5,40m
02.__. 620
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen Gesamtlänge
250,00
m
02.__. 630 Mehrstärke Reprofilierung Mehrkosten für das in den Vorpositionen beschriebene Reprofilieren von Fehlstellen bei Mehrstärke des aufzubringenden Instandsetzungsmörtels. pro cm Mehrtiefe
02.__. 630
Mehrstärke Reprofilierung
50,00
02.__. 640 Anbringen von Kantenschalung Anbringen von Hilfsschalungen einschließlich der erforderlichen Dreikantleisten an die Bauteilkanten vor dem Reprofilieren, um eine lotrechte und fluchtrechte Aufmörtelung zu erzielen. Die Schalung ist nach Beendigung der Arbeiten wieder zu entfernen. Aufmaß und Abrechnung erfolgen pro m einseitige Schalung. Abwicklung: bis 30 cm
02.__. 640
Anbringen von Kantenschalung
30,00
m
02.__. 650 Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad leicht Betonerhaltungsarbeiten an Deckenuntersichten in Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in Kleinstflächen wie folgt: Schadstellen und freigelegte Stähle durch Sandstrahlen vorbereiten. Aufrauhen der Oberflächen bis zum Reinheitsgrad n. DIN EN ISO 12944-4 Reprofilierung im Spritzverfahren oder im Handauftrag, Erhöhung der Betondeckung um ca. 20 mm Oberflächen mit Gitterbrett abziehen Kratz- und Ausgleichsspachtelung Schadensgrad: leicht
02.__. 650
Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad leicht
3,00
m2
02.__. 660 Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad mittel Betonerhaltungsarbeiten an Deckenuntersichten in Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in Kleinstflächen wie vor beschrieben Schadensgrad: mittel
02.__. 660
Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad mittel
4,00
02.__. 670 Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad hoch Betonerhaltungsarbeiten an Deckenuntersichten in Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in Kleinstflächen wie vor beschrieben Schadensgrad: hoch
02.__. 670
Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad hoch
3,00
02.__. 680 Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad leicht Betonerhaltungsarbeiten an Unterzügen Querschnitt i. M. ca. 40/50 cm wie folgt: Schadstellen und freigelegte Stähle durch Sandstrahlen vorbereiten. Aufrauhen der Oberflächen bis zum Reinheitsgrad n. DIN EN ISO 12944-4 Reprofilierung im Spritzverfahren oder im Handauftrag, Erhöhung der Betondeckung um ca. 20 mm Oberflächen mit Gitterbrett abziehen Kratz- und Ausgleichsspachtelung Schadensgrad: leicht
02.__. 680
Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad leicht
5,00
m
02.__. 690 Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel Betonerhaltungsarbeiten an Unterzügen wie vor beschrieben. Schadensgrad: mittel
02.__. 690
Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel
W
2,00
m
02.__. 700 Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten,Schadensgrad hoch Betonerhaltungsarbeiten an Unterzügen wie vor beschrieben. Schadensgrad: hoch
02.__. 700
Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten,Schadensgrad hoch
W
5,00
m
02.__. 710 Stützen- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel Betonerhaltungsarbeiten an Stützen in Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in Kleinstflächen wie vor beschrieben Schadensgrad: mittel
02.__. 710
Stützen- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel
4,00
m
02.__. 720 Decke- Risse verpressen Risse in Betonflächen entsprechend den technischen Vorbemerkungen mit einem geeigneten mineralischen Verpreßgut verpressen. angebotenes Fabrikat / Produkt: Bieterangabe
02.__. 720
Decke- Risse verpressen
29,00
m
02.__. 730 Decke- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz wie Vorposition,jedoch: mit epoxidharzhaltigem Verpressgut als Zulage
02.__. 730
Decke- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
10,00
m
02.__. 740 Unterzug- Risse verpressen Risse in Betonflächen entsprechend den technischen Vorbemerkungen mit einem geeigneten mineralischen Verpreßgut verpressen. angebotenes Fabrikat / Produkt: Bieterangabe
02.__. 740
Unterzug- Risse verpressen
20,00
m
02.__. 750 Unterzug- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz wie Vorposition,jedoch: mit epoxidharzhaltigem Verpressgut als Zulage
02.__. 750
Unterzug- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
2,00
m
02.__. 760 Stütze- Risse verpressen Rissverpressung als kraftschlüssige Injektion wie folgt: Herstellen von Bohrlöchern Setzen von Packern Hochdruckverpressung EP-Harz (EP-I)
02.__. 760
Stütze- Risse verpressen
7,50
m
02.__. 770 Stütze- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz Rissverpressung als kraftschlüssige Injektion wie folgt: Herstellen von Bohrlöchern Setzen von Packern Hochdruckverpressung EP-Harz (EP-I)
02.__. 770
Stütze- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
6,00
m
02.__. 780 Wand- Risse verpressen Risse in Betonflächen entsprechend den technischen Vorbemerkungen mit einem geeigneten mineralischen Verpreßgut verpressen. angebotenes Fabrikat / Produkt: Bieterangabe
02.__. 780
Wand- Risse verpressen
5,00
m
02.__. 790 Wand- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz wie Vorposition,jedoch: mit epoxidharzhaltigem Verpressgut als Zulage
02.__. 790
Wand- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
7,00
m
02.__. 800 Decke- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems entsprechend den technischen Vorbemerkungen als Beschichtung mit Dispersionsfarbe Angebotenes Farbrikat / Produkt : Bieterangabe
02.__. 800
Decke- Aufbringung Oberflächenschutz
178,00
02.__. 810 Unterzug- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems entsprechend den technischen Vorbemerkungen als Beschichtung mit Dispersionsfarbe Angebotenes Farbrikat / Produkt : Bieterangabe
02.__. 810
Unterzug- Aufbringung Oberflächenschutz
247,50
02.__. 820 Stütze- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems entsprechend den technischen Vorbemerkungen als Beschichtung mit Dispersionsfarbe Angebotenes Farbrikat / Produkt : Bieterangabe
02.__. 820
Stütze- Aufbringung Oberflächenschutz
21,00
02.__. 830 Wand- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems entsprechend den technischen Vorbemerkungen als Beschichtung mit deckender Dispersionsfarbe im Bereich der sanierten Flächen Angebotenes Farbrikat / Produkt : Bieterangabe
02.__. 830
Wand- Aufbringung Oberflächenschutz
100,00
l
02.__. 840 Prüfung Betonqualität Zur Überprüfung des Zustandes des Stahlbetonfassadenkonstruktion in Vorbereitung der Montagearbeiten zur Erstellung der vorgehängten Fassadenkonstruktion ist eine Rückprallhärteprüfung mit einem Rückprallhammer ( Schmidt-Hammer) durchzuführen. einschl. Dokumentation der Untersuchungsergebnisse Ausführung vom bauseits erstellten Gerüst in Abstimmung mit der Bauleitung und dem beauftragten Statiker Abrechnung je untersuchte Stelle
02.__. 840
Prüfung Betonqualität
2,00
St
03 Putzarbeiten
03
Putzarbeiten
03.__. 10 Kalkzementputz, einlagig d = 1,5 cm herstellen Q 2 Herstellen eines Innenwandputzes aus Kalkzement auf Mauerwerks- und Stahlbetonwändenwänden, nach Angaben der Architektenpläne. Inhalt der Position ist: Herstellen von Innenwandputz als Kalkputz, 1-lagig mit einer Stärke von d = 1,5 cm, auf alten und neuen Mauerwerkswänden Kalksandsteinen und Betonwänden in unterschiedlichen Formaten und Festigkeiten in Teilflächen unterschiedlicher Größe, einschl. aller vorbereitenden Arbeiten, wie Haftgrundierung, Unterputz etc und.einschl. Spritzbewurf, Schützen der Flächen und säubern der Flächen. Oberfläche an die vorhandenen Bestandsputzflächen absatzfrei und oberflächenbündig anpassen. Oberfläche abgezogen und glatt in Q2. Putzstärke = bis ca. 1,5 cm Wandhöhe = bis ca. 4,00 cm Das Anarbeiten an Rohre, Schalter, Dosen, Fenster und Türen etc. sowie das Freilegen der überputzten Dosen ist Inhalt dieser Position. Bei großen Wandflächen sind den Erfordernissen entsprechend die Flächen durch Einschneiden zu trennen. Unterschiedliche Bauteile sind grundsätzlich durch Kellenschnitte zu trennen. Ausführung in zeitlich versetzten Ausführungsterminen ab 5,00 m2 Einzelflächen in allen Geschossen.
03.__. 10
Kalkzementputz, einlagig d = 1,5 cm herstellen Q 2
80,00
m2
03.__. 20 Leibungs-Kalkzementputz 3-seitig, einlagig, d = 1,5 cm Leibungen Türen und Wanddurchbrüche innenseitig 3-seitig umlaufend anputzen, einschl. Einputzen der Türzargen, einschl. übergangslosem Anschluss an bestehende Eckschutzprofile. Oberfläche: Q3, abgezogen Kalkzementputz, d = 1,5 cm einlagig Leibungstiefe bis 25 cm Arbeitshöhe bis ca. 3,00 m
03.__. 20
Leibungs-Kalkzementputz 3-seitig, einlagig, d = 1,5 cm
40,00
m
03.__. 30 Zulage Kalkzementputz an Durchführungen anputzen, Ø = 10 cm Zulage zu den Vorpositionen für das Anputzen von Durchführungen mit Kalkzementputz auf Mauerwerkswänden Inhalt der Position ist: Zulage zu den Vorpositionen für das bündige und saubere Anputzen von Durchführungen für Installationen mit Kalkzementputz auf alten und neuen Mauerwerkswänden aus Ziegel oder Kalksandsteinen bis d = ca. 10 cm, einschl. aller vorbereitenden Arbeiten, wie Haftgrundierung, Unterputz etc. und einschl. Spritzbewurf, Schützen der Flächen und säubern der Flächen. Oberfläche abgezogen und glatt in Q3. Putzstärke = bis ca. 3 cm Wandhöhe = bis ca. 400 cm Ausführung nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
03.__. 30
Zulage Kalkzementputz an Durchführungen anputzen, Ø = 10 cm
25,00
St
03.__. 40 Gittergewebeeinlage, b = 10 cm Lieferung und Einbringung von Gittergewebeeinlagen in zuvor beschriebenen Putzflächen. Inhalt der Position ist: Innenputz-Glasfasergittergewebe zur Reduzierung von Putzrissen im Zuge der Putzarbeiten als Einlage bei Materialübergängen z.B. MW - Stahlbeton etc., zum Überspannen von Decken- und Wandfugen, u.ä. liefern und einbauen. Glasfasergittergewebe Maschenweite ca. 5 x 5 mm Flächengewicht ca. 75 g/m2 Alkalibeständig Breite bis 10 cm Ausführung nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
03.__. 40
Gittergewebeeinlage, b = 10 cm
15,00
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung durchgeführt werden. 2. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spät. am darauf folgenden Tag der Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. 3. Polierstunden werden nicht anerkannt. 4. Jeglicher Aufwand für Anfahrten, Wegezeiten, Kilometergeld, Auslösung u. ä. wird nicht besonders vergütet.
1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche
04.__. 10 Lohnstunden Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters für unvorhergesehene Arbeiten nur auf besondere Anordnung der Bauleitung und zum Nachweis.
04.__. 10
Lohnstunden Facharbeiter
5,00
h
04.__. 20 Lohnstunden Helfer Stunden eines Helfers für unvorhergesehene Arbeiten nur auf besondere Anordnung der Bauleitung und zum Nachweis.
04.__. 20
Lohnstunden Helfer
5,00
h

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen