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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Betonerhaltung
Bauvorhaben: Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Betonsanierung
Decke über Untergeschoss
Posthof und Hof 2
Leistungsverzeichnis
Baustellensituation und allgemeine Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Hinweise und Vorgaben sind strikt zu beachten
und bei der Kalkulation und Ausführung der Leistung zu befolgen.
Zusätzliche Vergütungsansprüche leiten sich hieraus nicht ab.
1. Angaben zum Bauvorhaben
der Bauherr plant die Instandsetzung des Stahlbetontragwerkes im
Untergeschoss des Posthofes am Fehrbelliner Platz 1 in 10707
Berlin-Wilmersdorf.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Das Gebäude wurde als Stahlbetonskelettbau mit massiven
Geschossdecken und Ausfachungswänden errichtet.
Die Geschossdecken und die Außenwände im Umbaubereich sind in
Stahlbeton, die tragenden Innenwände in Mauerwerk ausgeführt.
Die von Feuchteschäden betroffenen Kellerbereiche wurden zusammen
mit dem Hauptgebäude in den Jahren 1935 bis 1936 errichtet.
Die Grundfläche des Schadensbereiches beträgt ca. 900 m2.
Die Geschösshöhe des UG differiert zischen 2,00 m bis ca. 3,00 m.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen für die
Instandsetzung der der geschädigten Tragglieder. Der genaue
Leistungsumfang ist den Positionsbeschrieben des Leistungsver-
zeichnisses zu entnehmen.
Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen hat so zu
erfolgen, dass die von den Sanierungsleistungen nicht betroffene
umgebende Bausubstanz durch geeignete Arbeitsweisen und Arbeits-
abläufe nicht beschädigt wird.
Des Weiteren muss die Beeinträchtigung des Posthofbetriebes auf ein
Minimum beschränkt werden. Mehraufwendungen, die hieraus
resultieren, werden nicht gesondert ausgeschrieben und sind bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
2. Grundstücks- Gebäudelage
Das Grundstück befindet sich in einem innerstädtischen Kerngebiet.
Das Gebäude am Fehrbelliner Platz 1 wird von mehreren öffentlichen
Verkehrsflächen begrenzt: Fehrbelliner Platz, Hohenzollerndamm,
Württembergische Straße.
Der Hauptzugang befindet sich entsprechend der Postanschrift am
Fehrbelliner Platz 1.
An den Nachbargrenzen zu den angrenzenden Gebäuden in der
Württembergischen Straße und in der Sächsischen Straße ist eine
Grenzbebauung vorhanden.
Der im Innern des Grundstücks liegende Posthof ist über die Einfahrt
Württembergischen Straße 6 zugänglich.
3. Zufahrt, Anlieferung und Parken
Der Zugang zur Baustelle im Untergeschoss ist vom Auftragnehmer mit
der AG-Bauleitung einvernehmlich abzustimmen.
Anlieferungsorte für Material sind vor Ausführungsbeginn durch den AN
mit der AG-Bauleitung in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Nutzer
festzulegen.
In jedem Fall sind die Belange des öffentlichen Personen- und
Fahrzeugverkehrs auf den Gehweg- und Fahrbahnabschnitten vor dem
Grundstück zu berücksichtigen.
Be- und Entladevorgänge dürfen den laufenden Besucherverkehr und
Dienstbetrieb am Landesverwaltungsamt nicht einschränken.
Die Platzverhältnisse für die Baustelleneinrichtung sowie Lager- und
Abstellflächen stehen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung.
Die Baustelleneinrichtung inkl. Lagerplätze,sind mit der technischen
Standortleitung des Hauses und der AG-Bauleitung abzustimmen.
Es dürfen nur die im BE-Plan vorgesehen Flächen als Fahrweg und
Stellplatz für Fahrzeuge und Material genutzt werden.
Fahrzeuggrößen und Fahrzeuggewichte sind hierauf abzustimmen.
Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung in
sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind täglich zu reinigen. Alle
Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden
Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll sowie sämtliches
Verpackungs- material usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen
Arbeit abzufahren. Sollten Firmen dieser Verpflichtung nicht
nachkommen, so ist die Bauleitung nach einmaliger schriftlicher
Aufforderung berechtigt, die Beseitigung durch einen Dritten zu Lasten
des Verursacher zu veranlassen. Der Schutt ist entsprechend den
gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen.
Für etwaige Beschädigungen an den abgestellten Fahrzeugen übernimmt
der Bauherr keine Haftung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine
Arbeitskräfte und die Lieferanten davon zu unterrichten.
4. Immissionsschutz und Ordnungsmaßnahmen
Zur Minderung des Baulärms sind die in den Allgemeinen Verwaltungs-
vorschriften zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemmissionen -
(neueste Fassung) vorgegebenen Werte einzuhalten.
Lärmintensive Tätigkeiten bedürfen der rechtzeitigen Anmeldung und
Absprache mit der Bauleitung und dem Nutzer.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur mit schallgedämmten
Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden darf.
Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Alkoholverbot und
Rauchverbot. Die Firmen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese
Verbote hinzueisen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann vom
Auftraggeber ein Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle wird von ca. 06.30 bis 16:00 Uhr
abends festgelegt.
Im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr - 14:00 Uhr dürfen keine lärm-
intensiven Leistungen erbracht werden.
Unvermeidbare Ausnahmen hiervon sind rechtzeitig und einvernehmlich
mit der AG Bauleitung abzustimmen.
5. Arbeitssicherheit, Bauleitung, Baubesprechung
Der Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
stellen.
Alle gültigen Vorschriften, z.B. der Bauberufsgenossenschaft Hannover,
hat der Auftragnehmer, auch wenn hier nicht gesondert aufgeführt, im
Rahmen seiner Sorgfaltspflicht genauestens zu beachten und
einzuhalten.
Der Auftragnehmer oder ein von ihm bestellter Vertreter muss auf der
Baustelle anwesend oder stets kurzfristig erreichbar sein. Der AN oder
seine Vertreter haben an Baubesprechungen, zu denen der Bauherr oder
die Bauleitung einlädt, teilzunehmen. Von der örtlichen Bauleitung wird
jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, welches 3 Tage
später dem AN vorliegt. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und
Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn
betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen.
6. Abrechnungen
Ergänzend zu den in der VOB geregelten Abrechnungsmodalitäten wird
Folgendes festgelegt:
Die Abrechnung erfolgt nach Mengen und Einheitspreisen. Sollten sich
Abweichungen von ausgeführten Mengen zum Leistungsverzeichnis
ergeben, hat der Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so
rechtzeitig mitzuteilen, dass noch eine Überprüfung erfolgen kann.
Alle örtlichen Aufmaße, die erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer
rechtzeitig zu beantragen. Alle Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam
mit der Bauleitung durchzuführen. Sollten Aufmaße nicht rechtzeitig,
d.h. mind. 2 Arbeitstage vorher angemeldet werden bzw. werden
Aufmaße, insbesondere von Abbrucharbeiten, ohne die Bauleitung
durchgeführt, so gilt im Streitfall das Aufmaß der Bauleitung. Ergeben
sich bei den Ausführungen nichtvorhersehbare Mengenmehrungen die
eine Auftragswerterhöhung zur Folge haben, so ist die Bauleitung hiervon
unverzüglich zu unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers darf mit der Bauausführung begonnen werden.
Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen
Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der
Bauleitung nicht anerkannt.
7. Tagesberichte, Stundenlohnarbeiten
Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese
Tagesberichte müssen insbesondere enthalten:
- Datum
- Arbeitszeit
- Temperaturen
- Anzahl der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen)
- ausgeführte Arbeiten
- genaue Arbeitsorte (Etage, Raum-Nr.)
- Geräte
- besondere Vorkommnisse und Anordnungen
Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung im
Bauleitungsbüro unaufgefordert mindestens einmal pro Woche
abzugeben. Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, werden nur
bearbeitet, wenn die Tagesberichte lückenlos vorliegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Aufforderung durch den
Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur
anerkannt, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Tagelohnzetteln
innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ausführung der Arbeiten vorliegen. Auf
den Tagelohnzetteln sind die geleisteten Arbeiten genauestens zu
beschreiben. Es werden nur die Stundensätze anerkannt, die von den für
diese Arbeiten typischen Berufsgruppen ausgeführt werden.
8. Baustrom, Bauwasser und Beleuchtung
Vom Auftraggeber werden die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser
in ausreichenden Anschlussgrößen zur Verfügung gestellt.
Bauwasseranschlüsse stehen zur Verfügung.
Die Anschlüsse zur Herstellung der Bauwasserversorgung in Form von
Standrohren, Schläuchen, etc. müssen vom AN hergestellt werden.
Sämtliche Anschlüsse sind vom AN mit Zähleinrichtungen auszustatten.
Baustromanschlüsse stehen im Gebäude zur Verfügung.
Die Lieferung und Vorhaltung von Baustromverteilern einschl.
Anschlusskabel in ausreichender Anzahl und Länge sind Sache
des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche Anschlüsse sind mit Zähleinrichtungen auszustatten.
Die Zählerstände vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten
sind zu dokumentieren und der AG Bauleitung schriftlich
mitzuteilen.
9. Baustellenunterkünfte
Die Aufstellung von Mannschaftscontainern bzw. Materialcontainern
ist nur im begrenzten Umfang möglich und mit dem AG und dem Nutzer
abzustimmen.
10. Baureinigung / Schuttbeseitigung
Die Reinigung der Baustelle bzw. des Arbeitsbereiches einschl. der
Zuwegungen innerhalb des Gebäudes hat arbeitstäglich besenrein bis zur
Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen.
Sollte die arbeitstägliche Freqenz den Reinigungsbedarf nicht decken,
sind mehrfache tägliche Reinigungen vorzunehmen.
Die Reinigungsleistungen sind Nebenleistungen. Die Aufwendungen
hierfür sind mit den Einheitspreisen des Hauptauftrages abgegolten. Eine
zusätzliche Vergütung erfolgt nicht.
11. Bauabschnitte / Arbeitsabschnitte
Für die Ausführungstermine gelten Vorgaben des vom AG aufgestellten
Gesamtablaufplanes. Einzelfristen innerhalb der o. a. Bauabschnitte sind
nach Aufforderung durch den AG durch den AN in separaten
Terminplänen darzustellen.
Die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in mehreren, zeitlich
gestaffelten Bauabschnitten unterschiedlicher Größe.
Mehraufwendungen für den AN, die aus der vorgenannten
abschnittsweisen Ausführung resultieren, sind bei der Bildung der EP zu
berücksichtigen.
12. Besondere Erschwernisse Baustellenzugang,
Baustelleneinrichtung
Aufgrund der Lage der Baustelle im Untergeschoss sind die notwendigen
Laufwege für die Ein- und Aubringung von Materialien zum
Ausführungsort zu berücksichtigen.
HINWEIS
Das Untergeschoss verfügt über keinen Aufzugshaltepunkt.
Eine Ortsbesichtung im Zuge der Angebotserstellung wird empfohlen.
Zusätzliche Vergütungsansprüche infolge der Baustellenlage werden
nicht anerkannt.
BE-Flächen stehen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Die
Befestigungen im Bereich von Aufstellflächen für Material, Container
etc. sind für die Dauer der Bauzeit wirksam zu schützen.
Nach Beendigung der Arbeiten ist wieder der ursprüngliche Zustand
herzustellen. Vor Einrichtungsbeginn wird im Beisein des AG unter
Federführung des AN ein Pflasterprotokoll erstellt.
Zur Aufrechterhaltung des werktäglichen Postverkehrs sind folgende
Punkte zwingend einzuhalten
Möglichkeit der Zufahrt zu den Verladestationen
ausreichender Flächenbedarf für die Be- und Entladevorgänge der
Fahrzeuge, Paletten und Gitterboxen
ausreichender Flächenbedarf für Rangiervorgänge der Fahrzeuge
durchgängige Aufrechterhaltung der Hofdurchfahrten zum öffentlichen
Straßenland und zu Nachbarhof
Zur Sicherstellung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit hat die
Bauausführung mit einem überdurchschnittlichen Höchstmaß an Sorgfalt
und Umsicht zu erfolgen.
Arbeiten die unvermeidbare Erschütterungen und erheblichen Lärm
auslösen, sind durch den AN in jedem Fall rechtzeitig und einvernehmlich
mit dem AG und dem Nutzer abzustimmen.
Das Baufeld ist mit besonderer Sorgfalt einzurichten. Hierzu werden die
Abschottungen zum restlichen Gebäude (Staubwände, Unterbrechungen
der Lüftungskanäle, Abdichtungen im Deckenhohlraum, etc.) so
ausgeführt, dass das Gebäude in hygienischer Hinsicht nicht gefährdet
ist und Lärm und Erschütterungen auf ein unvermeidbares Minimum
begrenzt werden.
Die Schutzwände müssen täglich auf Dichtigkeit überprüft werden.
Bei der Lagerung von Abbruchmaterial ist eine Kontamination von in
Betrieb befindlicher Bereiche mit Baustaub auszuschließen. Das
Abbruchmaterial ist täglich aus dem Gebäude zu transportieren.
Der Bauschutt muss in ständig abgedeckten Zustand oder in
geschlossenen Gebinden abtransportiert und gelagert werden. Der Weg
für den Abtransport sollte personalfern auf möglichst direktem Weg
erfolgen.
Bei Nichteinhaltung der Staubschutzmaßnahmen und Verstößen, die eine
umgehende Reinigung bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen durch Dritte
erforderlich machen, behält sich der AG vor anfallende Kosten voll
umfänglich zu Lasten des Verursachers geltend zu machen.
Die Arbeitsabläufe sind so zu organisieren und durchzuführen, dass
Rettungs- und Fluchtwege jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung
stehen und in Treppenhäusern, Eingangsbereichen keine Baumaterialien,
Werkzeuge etc. gelagert werden.
Sollte der AN der o.a. Forderung nicht nachkommen, wird nach
fruchtlosem Verlauf einer ersten schriftlichen Aufforderung zur
Vertragserfüllung durch den AG eine kostenpflichtige Ersatzvornahme
durch ein anderes Unternehmen eingeleitet. Mehrkosten die dem AG
hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers.
13. Schneidarbeiten
Bei Schneidarbeiten oder Arbeiten mit offener Flamme ist durch den AN
vor Ausführung ein Schweißerlaubnisschein bei der technischen
Standortleitung des Verwaltungsamtes einzuholen. Die Einholung muss
arbeitstäglich erfolgen.
Vor der Durchführung staub- und/oder rauchentwickelnder Arbeiten sind
die Rauchmeldelinien im jeweiligen Arbeitsbereich abzumelden und nach
Beendigung der Arbeiten wieder anzumelden. Die Ab-/ Anmeldung obliegt
jedem Gewerk / AN für seine eigenen Leistungen. Eine gesonderte
Vergütung für die Aufwendungen zur Ab-/ Anmeldung der erforderlichen
Leistungen erfolgt nicht.
Arbeitszeiten
Die Bauarbeiten sollen zwischen 06:30 Uhr und 18:00 Uhr als
Einschichtbetrieb an 5 Tagen / Woche durchgeführt werden. Arbeiten
außerhalb dieser Zeit bedürfen der besonderen Genehmigung.
Die Ausführung der Leistungen hat so zu erfolgen, dass der laufende
Verwaltungsbetrieb lediglich auf ein nicht vermeidbare Minimum
eingeschränkt wird.
Auf Verlangen des AG sind Arbeitszeitverlagerungen in die Abend- und
Nachtstunden sowie Samstagsarbeit bei der Personalplanung zu
berücksichtigen. Mehrvergütungen die hieraus resultieren sind zwischen
dem AG und AN zu vereibaren.
Toilettenanlagen
Durch den AN Baustelleneinrichtung wird ein Sanitärcontainer für alle am
Bau beteiligten AN bereitgestellt und vorgehalten.
Die Nutzung von Personaltoiletten ist nicht gestattet.
Verantwortlicher Bauführer
Der AN hat für seine Arbeiten vor Ausführungsbeginn einen
deutschsprachigen Bauleiter und einen deutschsprachigen Vorarbeiter
schriftlich zu benennen.
Für die Dauer der Leistungserbringung auf der Baustelle ist die
Anwesenheit des benannten Vorarbeiters oder Stellvertreters
verpflichtend.
Arbeitssicherheit, Rauch- und Alkoholverbot
Der Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
stellen.
Alle gültigen Vorschriften, z.B. der Bauberufsgenossenschaft Hannover,
und andere hat der Auftragnehmer, auch wenn hier nicht gesondert
aufgeführt, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht genauestens zu beachten
und einzuhalten.
Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Alkoholverbot und
Rauchverbot. Die Firmen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese
Tatsache aufmerksam zu machen und sich diese Unterweisung schriftlich
von den Mitarbeitern bestätigen zu lassen. Der Bestätigungsnachweis ist
der AG Bauleitung zu übergeben. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften
kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Abrechnungen
Die Abrechnung erfolgt nach Mengen und Einheitspreisen. Sollten sich
Abweichungen von Mengen zum Leistungsverzeichnis ergeben, hat der
Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so rechtzeitig mitzuteilen,
dass noch eine Überprüfung erfolgen kann.
Alle örtlichen Aufmaße, die erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer
rechtzeitig zu beantragen. Alle Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam
mit der Bauleitung durchzuführen. Sollten Aufmaße nicht rechtzeitig,
d.h. mind. 2 Arbeitstage vorher angemeldet werden bzw. werden
Aufmaße, insbesondere von Abbrucharbeiten, ohne die Bauleitung
durchgeführt, so gilt im Streitfall das Aufmaß der Bauleitung.
Ergeben sich bei den Ausführungen nichtvorhersehbare
Mengenmehrungen, so ist die Bauleitung hiervon unverzüglich zu
unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf
mit der Bauausführung begonnen werden.
Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen
Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der
Bauleitung nicht anerkannt.
Die Abrechnungsmodalitäten für Zwischenrechnungen werden mit dem
AN vor Auftragsvergabe jeweils in einem "Aufklärungsgespräch zum
Angebot / Auftragsverhandlung" gesondert festgelegt.
Tagesberichte
Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese
Tagesberichte müssen insbesondere enthalten:
- Datum
- Arbeitszeit
- Temperaturen
- Anzahl der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen)
- ausgeführte Arbeiten
- Geräte
- besondere Vorkommnisse und Anordnungen
Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung zu den
Baubesprechungen einmal pro Woche unaufgefordert abzugeben.
Rechnungen
Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, werden nur bearbeitet, wenn
die Tagesberichte lückenlos vorliegen.
Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen
Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der
Bauleitung nicht anerkannt.
Die Abrechnungsmodalitäten für Zwischenrechnungen werden mit dem
AN vor Auftragsvergabe jeweils in einem "Aufklärungsgespräch zum
Angebot / Auftragsverhandlung" gesondert festgelegt.
Mit der Einreichung der Schlussrechnung ist die ebenso die vollständige
Dokumentation zu übergeben.
Container
Es sind ausschließlich verschließbare Deckelcontainer zu verwenden.
Gerüste / Absturzsicherungen
Die Herstellung, ggf. Vorhaltung und Kontrolle von absturzsichernden
Maßnahmen gem. den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und
Sicherheitsvorschriften, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich
sind, liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Sämtliche Gerüstkonstruktionen und sämtliche absturzsichernden
Maßnahmen sind vor Freigabe von dem vom Bauherren beauftragten
Sicherheitskoordinator / Bauleitung (wird noch benannt) zu begutachten.
Die Abstimmung und Koordination hat eigenverantwortlich durch den AN
zu erfolgen.
Sämtliche dazu erforderlichen Aufwendungen sind bei der Bildung der
Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Die Anbringung von Firmenschilder oder sonstiger Werbung auf der
Baustelle ist nicht gestattet.
Dokumentation
Für sämtliche gelieferten Materialien, Bau- und Einbauteile sind der
örtlichen Bauleitung unaufgefordert die entsprechenden
Gewährsleistungs- bescheinigungen, Zulassungsbescheide etc.
vorzulegen. Die Übergabe durch den AN hat spätestens 4 Wochen vor
der Abnahme zu erfolgen.
Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte
Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Nebenleistung zu
dokumentieren.
Dem Bauherrn sind alle Unterlagen zum Betrieb und Instandhaltung in
Ordnern per Papier 1-fach zu übergeben, weiterhin in DWG, PLT und
PDF-Format auf CD.
Die Anfertigung der Dokumentation hat nach Vorgabe eines
Dokumentationslayouts, Verzeichnisstruktur und CAD-Layouts (u.a.
Layerstruktur, Planbezeichnungen) zu erfolgen. Die Vorgaben werden
durch die Projektleitung des Bauherrn zum Baubeginn übermittelt.
Die Dokumentation muss in den Ausfertigungen Papier und digital
übereinstimmen.
Inhalt:
- Inhaltsverzeichnis
- die komplette Werk- und Montageplanung, gleichgestellt mit den
letzten Prüfeintragungen des Bauherrn, der Architekten und
Fachplaner
- die geprüften statischen Berechnungen mit Freigabevermerken des
Prüfingenieurs
- Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien, Oberflächen und Systeme
- Berechnungen zum U-Wert und Schallschutz der Konstruktionen
- Prüfzeugnisse bezüglich Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Windwiderstand, etc.
- erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen
- Abnahmeunterlagen aller Art
- Revisionsunterlagen / Schaltpläne
- Betriebsangaben, Bedienungsanleitungen
- Wartung-, Pflege- und Reinigungshinweise und Vorschriften, im
Einzelnen bezogen auf die Bauteile wie Antriebe,
Sonnenschutzanlagen, Beschläge, Glas, Oberflächen, usw.
Für die Übergabe von Dateien ist ein ausführlicher Dateiname zu
verwenden, aus dem Datum, Bauteil, Einbauort, Gewerk hervorgehen.
Die Anerkennung der Schlussrechnung durch den AG erfolgt erst nach
Vorlage der vollständigen Dokumentationsunterlagen.
Bemusterungen (gilt nicht für Abbrucharbeiten)
Für die Übergabe von Mustern ist ein Bemusterungsformular zu
verwenden, aus dem alle relevanten Angaben hervorgehen. Das
Formular wird zum Baubeginn durch die Projektleitung des Bauherrn
übermittelt.
Schutz von angrenzenden Bauteilen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass angrenzende Bauteile wirksam
und dauerhaft geschützt werden.
Baustellenbesichtigung
Eine Besichtigung des Sanierungsbereiches vor Angebotsabgabe wird
empfohlen und kann mit dem Bauherren vereinbart werden.
Baustellensituation und allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
1. Normen und Regeln
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische
Normen umgesetzt werden, europäische technische
Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Anforderungen
Neben den relevanten DIN-Vorschriften werden nachfolgend
und im beigefügten Leistungsverzeichnis nähere Spezifikationen
und Anforderungen vorgegeben. Im Einzelfall können hierbei
höhere Anforderungen und strengere Vorschriften als in der
betreffenden DIN-Norm abverlangt werden.
Die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und
Umwelt (VWVBU) für die Anwendung von Umweltschutz-
anforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und
Dienstleistungen einschl. derer Anhänge und Leistungsblätter
sind zwingend einzuhalten und wird mit Abgabe des Angebotes
vom AN bestätigt.
Von den Anforderungen der VWVBU darf im Einzelfall
abgewichen werden, sofern dies zur Umsetzung anderer,
gleichrangiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften (insbesondere
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes)
oder technischer Regelwerke (z. B. DIN-Normen) erforderlich
ist.
In diesen Fällen hat der Auftraggeber jedoch zu prüfen, ob
umweltverträgliche Alternativen zu den Vorgaben dieser
öffentlich-rechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke
zur Anwendung kommen können. Die Gründe für eine
Abweichung und die Ergebnisse der Prüfung sind zu
dokumentieren und der für den Umweltschutz zuständigen
Senatsverwaltung mitzuteilen.
2.1 Allgemein
Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den
DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschriften einer
Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den
Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen noch
eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit
Zustimmung des Auftraggebers verarbeitet werden.
Stoffe und Bauteile sind unter Beachtung der einschlägigen
DIN-Normen zu verarbeiten.
Zusätzliche Maßnahmen und Baustoffe, die durch
Herstellervorschriften für Bauteile und Baustoffe notwendig sind
bzw. werden, sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren, auch
wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt
sind.
Alle erforderlichen Güte- und Qualitätsnachweise sind vom
Auftragnehmer zu erbringen und der örtlichen Bauleitung
unaufgefordert und in prüffähiger Form vorzulegen.
Der Auftragsnehmer hat schädliche Umwelteinwirkungen
proaktiv zu verhindern, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind und nach dem Stand der Technik
unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein
Mindestmaß zu beschränken (u.a. § 22 BlmSchG sowie die
VWVBU). Darüber hinaus muss sich der AN an die
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und
Geräuschimmissionen (u.a. AVV Baulärm 1970) halten.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der
Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Zeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis sind zur Angebotsausarbeitung
Architektenpläne und Details in digitaler Form auf der
Vergabeplattform beigefügt (siehe Planliste). Die vorliegende
Architektenplanung gibt die formalen und technischen Lösungen
als Grundkonzeption vor. Diese Grundkonzeption ist die
verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das qualitative
Mindestmaß, welches keinesfalls unterschritten werden darf.
Die dazugehörige Regeldetailplanung mit der Darstellung der
grundsätzlichen und häufig wiederkehrenden Detailpunkte stellt
keine vollständige und werkstattmäßige Ausarbeitung dar,
sondern definiert das zu erreichende Ziel prinzipiell im Hinblick
auf Funktion, Mindestqualität und Gestaltung in Verbindung mit
der Architektenplanung. Sämtliche anderen Punkte sind vom
AN sinngemäß auszuführen, dies bedeutet, dass der AN die
Elementstöße, Verbindungen, toleranzaufnehmende Stellen und
dergleichen dem Handwerk und den geltenden Vorschriften
entsprechend eigenverantwortlich auszubilden hat.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig
gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend
zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
3.1 Ausführungsplanung, Details
Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und
Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer
ausschließlich in digitaler Form (PDF) übergeben. Sämtliche
Druck- und Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig
vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige
Unstimmigkeiten unverzüglich dem Auftraggeber bzw. der
örtlichen Bauleitung zu melden.
3.2 Werksplanung, Details
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Werksplanungen,
Details und Berechnungen sind dem Auftraggeber in 2-facher
Ausfertigung in Papier sowie in 1-facher Ausfertigung in digitaler
Form - PDF, DWG - zu übergeben.
4. Montagehilfen, Arbeitsschutz
In nicht absturzgesicherten Bereichen ist das Anlegen einer
persönlichen Schutzausrüstung erforderlich (Anseilschutz).
Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im
Verantwortungsbereich des AN und sind eigenverantwortlich mit
dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator abzustimmen.
4.1 Schutzmaßnahmen
Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den
Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes
für Arbeitsschutz und sonstiger Behörden entsprechenden
erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis
zum Zeitpunkt der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der
Auftragnehmer sicherzustellen. Die Verantwortung für die
Koordination trägt der Auftragnehmer.
Die Baustellenordnung ist zwingend zu beachten. Die
Verantwortung für die Koordination obliegt dem Auftragnehmer.
Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine
Weiterarbeit bei kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und
Nässe erforderlich sind und eine mögliche bleibende
Beeinträchtigung der Güteeigenschaften der eingebauten
Baustoffe ausschließen, sind, soweit sie dem Auftragnehmer
nicht ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und gefrorene
Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen
Maßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung
für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Es ist dem
Auftragnehmer dabei freigestellt, in welcher Form die
notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden.
Bei der Verarbeitung und Verlegung von Schweißbahnen sind
entsprechend dimensionierte Feuerlöscher ständig in
Bereitschaft zu halten.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während
der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein
fließend deutschsprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer hat zur Überwachung der Ausführung des
Bauvorhabens einen Fachbauleiter zu benennen. Der
Fachbauleiter bzw. Stellvertreter muss während der Ausführung
stets erreichbar sein.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
1. Normen und Vorschriften
1.1
Die Betoninstandsetzungsarbeiten erfolgen gemäß den
einschlägigen Normen und Richtlinien, insbesondere:
DIN EN 1504 "Produkte und Systeme für den Schutz und die
Instandsetzung von Betontragwerken"
DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen" (Instandsetzungs-Richtlinie RL StB)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT): Instandhaltung von
Betonbauwerken (TR Instandhaltung
ZTV-ING "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauten"
Relevante Vorschriften des Auftraggebers
1.2
Die Arbeiten sind von Fachpersonal mit nachgewiesener
Qualifikation und Erfahrung in der Betonsanierung auszuführen.
2. Bestandsaufnahme und Schadensanalyse
2.1
Vor Beginn der Arbeiten ist eine umfassende Schadensanalyse
durchzuführen, u. a. durch:
Visuelle Begutachtung und Kartierung der Schäden
Bestimmung der Carbonatisierungstiefe
Haftzugprüfung zur Beurteilung der Untergrundfestigkeit
Weitere Prüfverfahren nach Notwendigkeit
3. Untergrundvorbereitung
3.1
Der geschädigte Beton ist so weit zu entfernen, bis ein
tragfähiger Untergrund erreicht ist. Dies kann erfolgen durch:
Meißeln, Fräsen
Sand- oder Kugelstrahlen zur Reinigung
3.2
Die freigelegte Bewehrung ist von Rost zu befreien und mit
einem geeigneten Korrosionsschutzsystem zu behandeln.
4. Betonersatz und Reprofilierung
4.1
Die Reprofilierung erfolgt mit einem für den jeweiligen
Einsatzzweck geeigneten Mörtel oder Betonersatzsystem.
4.2
Die Verarbeitung erfolgt nach den Herstellervorgaben
hinsichtlich Schichtdicke, Verarbeitungstemperatur und
Aushärtungszeit.
6. Qualitätssicherung und Dokumentation
6.1
Während und nach der Sanierung sind Qualitätsprüfungen
durchzuführen, u. a.:
Haftzugprüfung der Reprofilierungsbereiche
Kontrolle der Schichtdicken
Sichtprüfung auf Risse oder Hohlstellen
6.2
Die durchgeführten Arbeiten sind lückenlos zu dokumentieren
und dem Auftraggeber zur Abnahme vorzulegen.
1. Normen und Vorschriften
Zur Kalkulation der Leistungspositionen sind folgende Unterlagen / Pläne
zu beachten.
Grundriss UG
Plansatz zur Mengenermittlung
Zur Kalkulation der Leistungspositionen sind folgende Unterlagen / Pläne
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Gebäudekomplex
Fehrbelliner Platz 1, gelten folgende Vorgaben zur zeitlichen
Einschränkung bei der Ausführung lärmintensiver Leistungen:
Im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr - 14:00 Uhr dürfen keine
lärmeintensiven Leistungen erbracht werden.
Unvermeidbare Ausnahmen hiervon, sind rechtzeitig und
einvernehmlich mit der AG Bauleitung abzustimmen.
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Gebäudekomplex
siehe Hinweistext Titel 02
siehe Hinweistext Titel 02
Beschäftigungsbedingungen
Der Auftragnehmer sowie Nachunternehmer dürfen auf der Baustelle
nur Arbeitnehmer beschäftigen, die:
ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet sind,
im Falle ausländischer Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen
Arbeitserlaubnis gemäß §§ 284 ff. SGB III sind,
nicht als Leiharbeitnehmer ohne erforderliche Genehmigung nach
§§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingesetzt werden.
Personalkontrollen
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen zur Einhaltung der
vorgenannten Vorschriften durchzuführen. Dazu gehören auch
Personenkontrollen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Beschäftigten
jederzeit ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass,
Passersatz oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis) auf der
Baustelle mitführen.
Zutrittsregelungen und Sicherheitsüberprüfung
Der Zutritt zur Baustelle ist nur mit einem vom Auftraggeber oder
Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweis bzw. einer
Zugangschipkarte gestattet.
Der Auftragnehmer hat eine Liste aller eingesetzten Beschäftigten mit
vollständigen Personalangaben (Name, Vorname, Geburtsdatum,
Wohnsitz, Ausweisnummer) vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber zu
übergeben.
Für die beim Bauvorhaben eingesetzten Fahrzeuge sind zusätzlich das
polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben.
Privatfahrzeuge der Beschäftigten des Auftragnehmers erhalten keine
Zufahrtsgenehmigung.
Nicht mehr benötigte Zutrittsausweise sind unverzüglich
zurückzugeben.
Verpflichtung zur Zuverlässigkeitsprüfung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach
Auftragserteilung alle für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeiter
einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu
unterziehen und die eingesetzten Fahrzeuge beim Nutzer anzumelden.
Beschäftigungsbedingungen
Die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in mehreren, zeitlich
gestaffelten Bauabschnitten unterschiedlicher Größe.
Mehraufwendungen für den AN, die aus der vorgenannten
abschnittsweisen Ausführung resultieren, sind bei der Bildung der EP
zu berücksichtigen.
Die Lage, Größe, Reihenfolge der Bauabschnitte werden in
Abstimmung mit dem AN, der AG-Bauleitung und dem Nutzer
festgelegt.
Die Ausführung der Leistungen muss unter Beachtung der
Aufrechterhaltung des Archivbetriebes erfolgen.
Die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in mehreren, zeitlich
01 Baustelleneinrichtung/ Schutzmaßnahmen
01
Baustelleneinrichtung/ Schutzmaßnahmen
1 Hinweis Zwischenlagerflächen UG
[1]
Hinweis Zwischenlagerflächen UG
E
01.__. 10 Materialcontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen Materialcontainer zur Durchführung der in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen liefern,
aufbauen, für die gesamte Bauzeit bis zur
Gesamtfertigstellung vorhalten und auf Anweisung der
Bauleitung abfahren.
Größe: L/B 6,00/2,50 m
01.__. 10
Materialcontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen
1,00
psch
01.__. 20 Mannschaftscontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen Mannschftscontainer zur Durchführung der in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen liefern,
aufbauen, für die gesamte Bauzeit bis zur
Gesamtfertigstellung vorhalten und auf Anweisung der
Bauleitung abfahren.
Größe: L/B 6,00/2,50 m
01.__. 20
Mannschaftscontainer, aufbauen, vorhalten und abbauen
1,00
psch
01.__. 30 Schutz verbleibender fester Einbauten, PE-Folie Schutzmaßnahmen an verbleibenden festen Einbauten durch
staubdichte Einhausung mit PE-Folien, Dicke 1,0 mm.
Die Folien montieren, für die Bauzeit vorhalten und
nach Aufforderung entfernen und abfahren.
01.__. 30
Schutz verbleibender fester Einbauten, PE-Folie
250,00
m2
01.__. 40 Staubschutzwände als Folienwände Staubschutzwände als Folienwände auf
Holzunterkonstruktionen mit reißfester Folie,
Gitterfolie oder ähnlichem bespannt.
An und Abschlüsse an den Bestand sind absolut
staubdicht auszuführen.
01.__. 40
Staubschutzwände als Folienwände
150,00
m2
02 Betonerhaltungsarbeiten
02
Betonerhaltungsarbeiten
Die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf dem
Instandsetzungs-
konzept des Büros CRP vom 21.12.2023 entnommen.
Die Hinweise und Vorgaben sind bei der Bildung der
Einheitspreise zu berücksichtigen.
1. Allgemein
Die zu sanierenden Tragwerkskonstruktionen befinden
sich im Untergeschoss, unterhalb des Posthofes und des
Innenhofes.
Die Decke des Untergeschosses ist in den
Anschlussbereich an die Außenwände zum Post-/Innenhof
im EG mit einem umlaufenden Lichtband in Form einer
Obergarde ausgebildet.
Die Gründung des Gebäudes erfolgte auf Einzel- bzw.
Streifenfundamenten.
In der Regel handelt es sich bei den zu sanierenden
Bauteilen um Flachdecken, Unterzüge und Stützen aus
Stahlbeton.
Die Betondruckfestigkeit wurde quantitativ und
qualitativ untersucht. Im Ergebnis der Prüfung wurden
Festigkeiten zwischen 30,5 //mm2 und 38,2 N/mm2
festgestellt. Nach DIN EN 206 entspricht das
Betongüteklasse C 20/25.
Aufgrund der geringen Betongüte weist der Beton ein
hohe Kapillarität und somit ein starkes
Wasseraufnahmevermögen auf.
Die festgestellten Chloridbelastungen der Bauteile
wurde untersucht und liegt mit den bestimmten
Maximalwerten in der Regel unterhalb der kritischen
Belastung.
Die vorhandene Betonschadstellen aus der
Erstherstellung und Nutzung, wie Kiesnester,
freiliegende Bewehrung, Rissbildungen,
Feuchtigkeitsschäden und nicht fachgerecht hergestellte
bzw. verschlossene Durchdringungen sind instand zu
setzen.
Zuvor ist eine Baustellenbesichtigung inkl.
Schadensfestellung durchzuführen.
Grundsätzliches Vorgehen von Schadensfeststellung
ggf. Rückbau von Bekleidungen und Putz
Untersuchen der Betonflächen nach:
Rissbildungen mit Rissbreiten größer 0,3 mm bei
Außenbauteilen, 0,4 mm bei Innenbauteilen
Kiesnestern, Hohlstellen, Ausbrüchen, Fehlstellen
Bereichen mit fehlender Betondeckung und damit
freiliegender Bewehrung.
Kennzeichnung der festgestellten Schadstellen am
Bauteil
Kennzeichnung der Schadstellen in Grundrissplänen
Übergabe der Dokumentation an Bauherr, Statiker und
Objektplaner
2. bekannte Schadensanalysen/ Schadensbilder
Die Schadensbilder reichen von sehr stark geschädigt
bis geringfügig geschädigt.
Im Wesentlichen:
Feuchtebelastungen der zu sanierenden Bauteile variert
sehr stark
Feuchtigkeitsschäden (Verfärbungen, Korrisionsschäden
und Ausblühungen) durch nicht fachgerechter Abdichtung
in den Bereichen von Gebäudeanschlüssen, Dehnfugen, der
Gussasphalttragschicht der Hofkellerdecke von Post- und
Innenhof und der Deckendurchdringungen
großflächige Betonabplatzungen einschl. freiliegender
korrodierter Bewehrung
diffusionsdichte Beschichtungen an Tragkonstruktionen
3. Schadensbilder
Die geschädigten Bereiche sind entsprechend den
Instandsetzungsprinzipien und Maßnahmen nach der
TR Instandhaltung (TH IH, DIBt) zu bearbeiten
Zur Schadensbehebung sind beispielhaft folgene
Arbeitschritte durchzuführen :
Allgemein:
Entfernen aller lose, haufwerksporig und hohliegenden
Teilen ggf. Rückbau von Bekleidungen
Aufweitung und Säubern des betreffenden Bereichs
Instandsetzungsmaßnahmen gemäß den unten
aufgeführten Schadensbildern
Schleifen der angrenzenden Bauteiloberflächen
Wiederherstellung der Oberfläche
Oberflächenabschluss Anstrich Dispersionsfarbe
3.1 Sanierung Schadensbild Rissbildung Wand
Bohrlöcher beidseits versetzt zum Rissverlauf in einem
Winkel von 45° bohren
Bohrlöcher reinigen und Packer setzen (Packerabstand =
halbe Bauteildicke),
ggf.Risszone verdämmen
Injektionsharz als Reaktionsharz mittels regelbarer
Injektionspumpe und Manometer nacheinander einbringen,
wobei der nächste Packer als Entlüftung und
Kontrollöffnung dient.
Ausbau Packer nach Aushärtung
ggf. Verdämmung entfernen
überschüssiges Harz entfernen
3.2 Sanierung Schadensbild Rissbildung Decken
Klebepacker auf den Riss setzen (Packerabstand >
Bauteildicke)
ggf.Risszone verdämmen
Injektionsharz als Reaktionsharz mittels regelbarer
Injektionspumpe und Manometer nacheinander einbringen,
wobei der nächste Packer als Entlüftung und
Kontrollöffnung dient.
Ausbau Packer nach Aushärtung
ggf. Verdämmung entfernen
überschüssiges Harz entfernen
3.3. Sanierung Schadensbild Kiesnester und Fehlstellen
Entfernen von losen, haufwerksporigen und hohlliegenden
Betonteilen durch Stemmen bis zum korrosionsfreien
Bereich des Stahles
Rückbau von alten Einbauteilen im Bereich von
ehemaligen Durchdringungen
HINWEIS: Bei Abrostungsgraden von mehr als 5 % bzw.
durchtrennten Bewehrungsstählen ist der ursprüngliche
Bewehrungsgehalt, unter Beachtung der notwendigen
Übergreifungslängen, wiederherzustellen.
Strahlen mit festem Strahlmittel der Betonschadstelle
und freigelegten Bewehrung bis zu einem
Normreinheitsgrad Sa 2 1/2 nach DIN EN ISO 12944-4
Soweit erforderlich : Schließen von Lunkern und anderen
Öffnungen mit Reparaturmörtel
Aufbringen von Korrosionschutz,Cloridsperren und
Haftbrücken
Reprofilierung von Schadstellen mit einem
kunststoffmodifiziertem Instandsetzungsmörtel PCCII
bzw. RM
Verschluss von ehemaligen Durchdringungen mit einem
schwindarmen Vergussbeton
Festlegung von Altbetonklasse und Materialwahl nach
Bestimmung der Oberflächenzugfestigkeiten am
vorbereiteten Betonuntergrund (3 Einzelprüfungen je
Bauteil).
3.4. Sanierung Schadensbild freiliegende Bewehrung
Beton im Bereich der Schadstellen und darüber hinaus
bis zum korrosionsfreien Bereich des Stahles durch
Stemmen entfernen.
HINWEIS: Tritt Korrosion nur an der Betonoberfläche
zugewandten Umfangshälfte der Bewehrung auf, ist der
Altbeton nur seitlich in ausreichendem Umfang zu
entfernen.
Strahlen mit festem Strahlmittel zur Aufrauen der
Betonoberfläche in Teilflächen mit freiliegender
Bewehrung bis auf das Größtkorn und freigelegte
Bewehrung bis zu einem Normreinheitsgrad Sa 2 !4 nach
DIN EN ISO 12944-4
Soweit erforderlich : Schließen von Lunkeren und
anderen Öffnungen mit Reparaturmörtel
Aufbringen von Korrosionschutz,Cloridsperren und
Haftbrücken
Vollflächige Reprofilierung der vorbereiteten
Teilflächen mit kunststoffmodifizierten
Instandsetzungsmörtel im Spritzverfahren oder im
Handauftrag (SRM bzw.RM)
Erhöhung der Betondeckung um ca. 20 mm, 1-2 lagiger
Auftrag, mit Gitterbrett abgezogen
Festlegung von Altbetonklasse und Materialwahl nach
Bestimmung der Oberflächenzugfestigkeiten am
vorbereiteten Betonuntergrund (3 Einzelprüfungen)
Bei Bedarf Ausführung einer Kratz- und
Ausgleichspachtelung
3.5. Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen mit
geringer Betonüberdeckung und Betonschadstellen
Strahlen mit festem Strahlmittel zur Aufrauen der
Betonoberfläche
Durchführung der Schadensfeststellung s. Pkt.1. "
Grundsätzliches Vorgehen.."
kraftschlüssiges Verbinden von Rissen größer 0,3 mm an
Außenbauteilen und von größer 0,4 mm an Innenbauteilen,
durch Injektion mit einem EP-Harz
Entfernen von losen und hohlliegenden Betonteilen durch
Stemmen
flächiger Rückbau des karbonatisierten Betons in den
dauerhaft feuchtebelasteten Wandsockelbereichen im
Untergeschoss bis mindestens 10 mm hinter und 20 mm
neben der Bewehrung
in Abstimmung mit derTWPL weitere Ausführung im
Pilgerschrittver fahren bzw. Durchführung von
Abstützungsmaßnahmen.
Entfernen von losen und hohlliegenden Betonteilen durch
Stemmen
flächiger Rückbau des karbonatisierten Betons in den
geschädigten Deckenbereichen im Untergeschoss bis
mindestens 20 mm hinter und 30 mm neben der Bewehrung
bei Abrostungsgraden von mehr als 5 % ist der
ursprüngliche Bewehrungsgehalt wiederherzustellen
(Zulage von Bewehrungsstahl unter Beachtung der
erforderlichen Verankerungslängen),
Betonschadstelle und freigelegte Bewehrung durch
Strahlen mit festem Strahlmittel bis zu einem
Normreinheitsgrad Sa 2 1/2 nach DIN EN ISO 12944-4
vorbereiten
Soweit erforderlich : Schließen von Lunkeren und
anderen Öffnungen mit Reparaturmörtel
Aufbringen von Korrosionschutz,Cloridsperren und
Haftbrücken
Vollflächige Reprofilierung mit einem
kunststoffmodifiziertem Instandsetzungsmörtel im
Spritzverfahren (SPCC bzw. SRM, Altbetonklasse A3)
Erhöhung der Betondeckung um ca. 25 bzw. 30 mm gemäß
Regeldetail, 1-2 lagiger Auftrag, mit Gitterbrett
abgezogen
bei Bedarf: Auftrag einer Kratz- und
Ausgleichspachtelung
3.6. Statische Instandsetzung der geschädigten
Stahlbetontragglieder
Tragglieder deren Schadensumfang eine Beeinträchtigung
ihrer Tragfähigkeit erwarten lässt.
Stahlbetoninstandsetzung entsprechend der Ausführungen
im Abschnitt 3.5
In Abstimmung mit der Tragwerksplanung Einbau
entsprechender Bewehrungseinlagen zur Verstärkung der
standsicherheitsgefährdeten Stahlbetonbauteile. ggf.
neue statische Ertüchtigung durch neue, unterstützende
Stahlkonstruktionen
Ausbau der vorhandenen Behelfsabstützungen erst nach
vollständiger Ausführung der statischen
Verstärkungsmaßnahmen möglich!
Gemäß TR Instandhaltung kann im Altbeton ein erhöhter
Chloridgehalt verbleiben, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
Bei großen Chlorideindringtiefen ist der Beton bis
mindestens 30 mm hinter die Bewehrung zu entfernen.
Der verbleibende Altbeton darf 1,5 M.-%/Zement nicht
überschreiten.
Bei kleinen Chlorideindringtiefen muss der Abstand der
Front des kritischen korrosionsauslösenden
Chloridgehaltes zur Bewehrungsoberfläche mindestens 10
mm betragen.
Der verbleibende Altbeton darf 1,5 M.-%/Zement nicht
überschreiten.
3.7 Bauzustände
Bauzustände
Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren
Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und
Montagezustände, die er zur Erbringung seiner
Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen
des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten
auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen
für Belastungen während des Transports oder der
Montage. Ausgenommen hiervon sind die im LV ausgewiesen
Positionen für temporäre Unterstützungen und
Abfangungen.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf dem
02.__. 10 Betonflächen untersuchen Die gesamten Betonoberflächen nach Augenschein und
durch Abklopfen mit einem Rückprall-Hammer auf
Hohlstellen, sowie auf vorhandene oder in der
Entstehung begriffene Schäden zu untersuchen, alle
instandsetzungsbedürftigen Teilflächen sind zu
markieren.
Rissbildungen mit Rissbreiten größer 0,3 mm bei
Außenbauteilen, 0,4 mm bei Innenbauteilen
Kiesnestern, Hohlstellen, Ausbrüchen, Fehlstellen und
Rissen
Bereichen mit fehlender Betondeckung und damit
freiliegender Bewehrung.
Kennzeichnung der festgestellten Schadstellen am
Bauteil mit Markierungsspray
Die Schadensdokumentation ist Inhalt der Folgeposition
02.__. 10
Betonflächen untersuchen
900,00
m2
02.__. 20 Schadensdokumentation Protokollierung gekennzeichneter Schäden der
Vorposition an den Bauteilen Stütze, Wand, Decke,
Unterzug:
Kennzeichnung der Schadstellen in Grundrissplänen und
systematisieren nach Schadensbildern und
Schädigungsgrad. Die Systematisierung muss unter
Bezugnahme der betreffenden LV-Positionen erfolgen.
Übergabe als ein zusammengeführtes Dokument (digital)
an Bauherr, Statiker und Objektplaner.
02.__. 20
Schadensdokumentation
1,00
psch
02.__. 30 Reinigung der Untergründe Reinigung der Untergründe von groben Verschmutzungen,
Mörtelresten, Farbresten, Öle, etc. im Bereich der zu
sanierenden Flächen
02.__. 30
Reinigung der Untergründe
200,00
m²
02.__. 40 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm Lose und geschädigte Bereiche bis auf festes
Betongefüge abstemmen sowie Grate und Schalkanten
entfernen.
Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern
2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein
freizulegen.
Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung
zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der
Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl
treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45
Grad abzuschrägen.
Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer
zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der
Einzelschadstellenflächen.
Ausführung bis 0,25 m2
Stemmtiefe: bis 5 cm
02.__. 40
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm
20,00
m²
02.__. 50 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 0,5m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 50
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm
20,00
m²
02.__. 60 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 0,75m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 60
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm
20,00
m²
02.__. 70 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 1,0m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 70
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm
20,00
m²
02.__. 80 Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung ab 1,0m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 80
Decke- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm
150,00
m²
02.__. 90 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 90
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2
W
10,00
m²
02.__. 100 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 100
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2
W
10,00
m²
02.__. 110 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 110
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2
W
10,00
m²
02.__. 120 Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 120
Decke- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2
W
10,00
m²
02.__. 130 Decke- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 130
Decke- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2
W
10,00
m²
02.__. 140 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm Standard- Unterzug L/B/H : ca. 5,40/0,40/0,50
Lose und geschädigte Bereiche entlang des Unterzuges
ggf. dreiseitig bis auf festes Betongefüge abstemmen
sowie Grate und Schalkanten entfernen.
Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern
2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein
freizulegen.
Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung
zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der
Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl
treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45
Grad abzuschrägen.
Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer
zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der
Einzelschadstellenflächen.
Ausführung bis eine Länge bis 1,0m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 140
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm
13,50
m
02.__. 150 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 1,5m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 150
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm
34,50
m
02.__. 160 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 2,0m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 160
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm
45,00
m
02.__. 170 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 2,5m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 170
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm
13,50
m
02.__. 180 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 3,0m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 180
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm
9,00
m
02.__. 190 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 3,5m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 190
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm
30,00
m
02.__. 200 Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamtlänge T=
5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung über Gesamtlänge ca. 5,40m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 200
Unterzug- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamtlänge T=
5cm
210,00
m
02.__. 210 Unterzug- Mehrtiefe Stemmen im Pilgerschrittverfahren -
Nachrücksprache TWPL! Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
im Pilgerschrittverfahren - Nachrücksprache TWPL!
pro cm Mehrtiefe
02.__. 210
Unterzug- Mehrtiefe Stemmen im Pilgerschrittverfahren -
Nachrücksprache TWPL!
5,00
m
02.__. 220 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm Stütze L/B/H : ca. 0,40/0,40/3,00
Lose und geschädigte Bereiche entlang der Stütze ggf.
allseitig bis auf festes Betongefüge abstemmen sowie
Grate und Schalkanten entfernen.
Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern
2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein
freizulegen.
Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung
zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der
Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl
treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45
Grad abzuschrägen.
Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer
zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der
Einzelschadstellenflächen.
Ausführung bis eine Länge bis 1,0m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 220
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 230 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 1,5m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 230
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,5 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 240 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 2,0m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 240
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,0 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 250 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 2,5m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 250
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 2,5 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 260 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 3,0m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 260
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,0 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 270 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung bis eine Länge bis 3,5m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 270
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 3,5 m T= 5cm
5,00
m
02.__. 280 Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamthöhe T= 5cm wie Vorposition jedoch:
Ausführung über Gesamthöhe ca. 5,40m
Stemmtiefe bis 5 cm
02.__. 280
Stütze- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche, Gesamthöhe T= 5cm
5,00
m
02.__. 290 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm Lose und geschädigte Bereiche bis auf festes
Betongefüge abstemmen sowie Grate und Schalkanten
entfernen.
Korrodierte Bewehrung ist umlaufend und an den Rändern
2 cm in den nicht korrodierten Bereich hinein
freizulegen.
Die Stemmarbeiten sind möglichst auf die Betondeckung
zu begrenzen ohne die Bewehrung zu schädigen. Der
Meißel darf nicht unmittelbar auf den Bewehrungsstahl
treffen. Die Schadstellenränder sind im Winkel von 45
Grad abzuschrägen.
Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes auf einer
zugelassenen Deponie ist einzukalkulieren.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der
Einzelschadstellenflächen.
Ausführung bis 0,25 m2
Stemmtiefe: bis 5 cm
02.__. 290
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,25 m2, T= 5cm
5,00
m²
02.__. 300 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 0,5m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 300
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,5 m2, T= 5cm
5,00
m²
02.__. 310 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 0,75m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 310
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 0,75 m2, T= 5cm
5,00
m²
02.__. 320 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 1,0m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 320
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche bis 1,0 m2, T= 5cm
5,00
m²
02.__. 330 Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm wie Vorposition, jedoch:
Ausführung ab 1,0m2
Stemmtiefe : bis 5 cm
02.__. 330
Wand- Abstemmen loser und geschädigter Bereiche ab 1,0 m2, T= 5cm
5,00
m²
02.__. 340 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 340
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,25 m2
W
2,00
m²
02.__. 350 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 350
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,5 m2
W
2,00
m²
02.__. 360 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 360
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 0,75 m2
W
2,00
m²
02.__. 370 Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 370
Wand- Mehrtiefe Stemmen bis 1,0 m2
W
2,00
m²
02.__. 380 Wand- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2 Mehrkosten für das beschriebene Abstemmen von losen
und beschädigten Betonteilen bei Mehrtiefen der
Schadstellen.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 380
Wand- Mehrtiefe Stemmen ab 1,0 m2
W
2,00
m²
02.__. 390 Decke- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem
Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme,
lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende
Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere,
ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche
verbleibt.
Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser
mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die
der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch
1,5 N / mm2.
Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten.
Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen
Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die
fachgerechte Entsorgung des Strahlguts.
02.__. 390
Decke- Untergrundvorbehandlung
135,00
m²
02.__. 400 Unterzug- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem
Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme,
lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende
Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere,
ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche
verbleibt.
Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser
mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die
der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch
1,5 N / mm2.
Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten.
Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen
Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die
fachgerechte Entsorgung des Strahlguts.
Standard- Unterzug L/B/H : ca. 5,40/0,40/0,50
02.__. 400
Unterzug- Untergrundvorbehandlung
150,00
m²
02.__. 410 Stütze- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem
Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme,
lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende
Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere,
ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche
verbleibt.
Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser
mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die
der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch
1,5 N / mm2.
Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten.
Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen
Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die
fachgerechte Entsorgung des Strahlguts.
Stützen 3 - seitig ca. 40 x 50 x 40 cm
02.__. 410
Stütze- Untergrundvorbehandlung
21,50
m²
02.__. 420 Wand- Untergrundvorbehandlung Die gesamten Betonflächen durch Strahlen mit festem
Strahlgut so behandeln, dass vorhandene Zementschlämme,
lose Teile, Altanstriche und sonstige trennend wirkende
Stoffe etc. entfernt werden und eine saubere,
ausreichende raue und tragfähige Betonoberfläche
verbleibt.
Nach der Vorbereitung des Untergrundes muss dieser
mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die
der weitere Systemaufbau erfordert, mindestens jedoch
1,5 N / mm2.
Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten.
Im Preis enthalten sind alle hierfür erforderlichen
Nachbearbeitungen, Nebenleistungen sowie die
fachgerechte Entsorgung des Strahlguts.
02.__. 420
Wand- Untergrundvorbehandlung
50,00
m²
02.__. 430 Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 0,5 m Freigelegte Bewehrungsstähle durch Sandstrahlen
entrosten (Reinheitsgrad Sa 2 1/2 nach u.a. DIN EN ISO
12944-4) einschließlich Entstauben durch Abblasen mit
ölfreier Druckluft und fachgerechter Entsorgung des
anfallenden Strahlgutes.
Die Bewehrungsstäbe (alle Durchmesser) werden nach
ihrer Einzellänge klassifiziert und nach ihrer Anzahl
aufgemessen und abgerechnet. Doppelstäbe werden als
eine Stab abgerechnet.
Das Aufmaß und die Abrechnung erfolgt über die Summe
der Einzellängen.
Ausführung bis 0,5m
02.__. 430
Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 0,5 m
20,00
St
02.__. 440 Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 1 m wie Vorposition,jedoch:
Ausführung bis 1,0m
02.__. 440
Bewehrungsstähle entrosten,Länge bis 1 m
20,00
St
02.__. 450 Bewehrungsstähle entrosten, Länge > 1,0m wie Vorposition,jedoch:
Ausführung ab 1,0m
02.__. 450
Bewehrungsstähle entrosten, Länge > 1,0m
157,50
m
02.__. 460 Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 0,5 m Aufbringen einer zementgebundenen, mineralischen
Korrosionsschutzbeschichtung in zwei Arbeitsgängen auf
die freigelegten und entrosteten Bewehrungsstähle.
Dieser Arbeitsschritt hat unmittelbar nach dem
Entrosten zu erfolgen. Zwischen der 1. und 2. Lage ist
eine ausreichende Überarbeitungszeit entsprechend den
Angaben des Produktherstellers einzuhalten.
Ausführung entsprechend den Verarbeitungsvorschriften
des Produktherstellers und den technischen
Vorbemerkungen.
Ausführung bis 0,5m
Angebotenes Produkt:
Bieterangabe
02.__. 460
Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 0,5 m
1,00
St
02.__. 470 Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 1 m wie Vorposition,jedoch:
Ausführung bis 1,0m
02.__. 470
Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge bis 1 m
1,00
St
02.__. 480 Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge >1,0m wie Vorposition,jedoch:
Ausführung ab 1,0m
02.__. 480
Korrosionsschutz auf freiliegende Bewehrungsstähle, Länge >1,0m
157,50
m
02.__. 490 Abtrennen statisch nicht wirksamer Bewehrungsstähle Abtrennen von statisch nicht wirksamen
Bewehrungsstählen nach erteilter Genehmigung durch den
Tragwerksplaner.
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach Anzahl der
Schnittstellen.
Durchmesser : bis 28 mm
02.__. 490
Abtrennen statisch nicht wirksamer Bewehrungsstähle
50,00
St
02.__. 500 Bewehrungsstähle erneuern / ergänzen Liefern, schneiden, biegen und verlegen von statisch
erforderlichen Bewehrungsstählen (BSt 500 S)
verschiedener Durchmesser nach Angaben des
Tragwerkplaners.
Eine Abnahme muss vor dem Reprofilieren durch den
Tragwerksplaner erfolgen.
Durchmesser : 6 mm 28 mm
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach Gewicht.
02.__. 500
Bewehrungsstähle erneuern / ergänzen
5,00
kg
02.__. 510 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,25 m2 Reprofilieren der Fehl- und Schadstellen mit einem
zementgebundenen Betonersatzsystem (PCC II) wie in den
technischen Vorbemerkungen beschrieben.
Ausbruchstellen nach vorherigem Vornässen und Abwarten
bis zum mattfeuchten Aussehen des Altbetonuntergrundes
satt einschlämmen und schließen. Frisch in Frisch einen
zementgebundenen Betonersatzmörtel, je nach
Ausbruchstiefe und Herstelleranweisung mehrlagig,
einarbeiten.
Reparaturmörtel zu angrenzenden Betonflächen
planziehen. Eventuelle Hilfschalungen sind
Einheitspreis einzukalkulieren.
Nachbehandlung (geeignete Maßnahmen zum Schutz vor zu
schnellem Feuchtigkeitsentzug) unmittelbar nach der
Oberflächenbearbeitung.
Die Leistung versteht sich einschließlich dem
Aufbringen einer Systemzugehörigen Haftbrücke.
Auführung gemäß den technischen Vorbemerkungen und den
Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers.
Schichtdicke bis 5 cm
Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der
Einzelschadstellenflächen.
Ausführung bis 0,25 m2
angebotenes Produkt:
Bieterangabe
02.__. 510
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,25 m2
10,00
St
02.__. 520 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,5 m2 wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 0,5 m2
02.__. 520
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,5 m2
10,00
St
02.__. 530 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,75 m2 wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 0,75 m2
02.__. 530
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 0,75 m2
10,00
St
02.__. 540 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0 m2 wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 1,0 m2
02.__. 540
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0 m2
10,00
St
02.__. 550 Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen ab 1,0 m2 wie Vorposition, jedoch:
Ausführung ab 1,0 m2
02.__. 550
Decken- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen ab 1,0 m2
3,00
m²
02.__. 560 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0m Reprofilieren der Fehl- und Schadstellen mit einem
zementgebundenen Betonersatzsystem (PCC II) wie in den
technischen Vorbemerkungen beschrieben.
Ausbruchstellen nach vorherigem Vornässen und Abwarten
bis zum mattfeuchten Aussehen des Altbetonuntergrundes
satt einschlämmen und schließen. Frisch in Frisch einen
zementgebundenen Betonersatzmörtel, je nach
Ausbruchstiefe und Herstelleranweisung mehrlagig,
einarbeiten. Reparaturmörtel zu angrenzenden
Betonflächen planziehen. Eventuelle Hilfschalungen sind
Einheitspreis einzukalkulieren.
Nachbehandlung (geeignete Maßnahmen zum Schutz vor zu
schnellem Feuchtigkeitsentzug) unmittelbar nach der
Oberflächenbearbeitung.
Die Leistung versteht sich einschließlich dem
Aufbringen einer Systemzugehörigen Haftbrücke.
Auführung gemäß den technischen Vorbemerkungen und den
Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers.
Schichtdicke bis 5 cm
Aufmaß und Abrechnung erfolgt über die Summe der
Einzelschadstellenflächen.
Ausführung bis 1,0m
angebotenes Produkt:
Bieterangabe
02.__. 560
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,0m
13,50
m
02.__. 570 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,5m wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 1,5 m
02.__. 570
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 1,5m
30,00
m
02.__. 580 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,0m wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 2,0 m
02.__. 580
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,0m
35,00
m
02.__. 590 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,5m wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 2,5 m
02.__. 590
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 2,5m
13,50
m
02.__. 600 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,0m wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 3,0 m
02.__. 600
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,0m
9,00
m
02.__. 610 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,5m wie Vorposition, jedoch:
Ausführung bis 3,5 m
02.__. 610
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen bis 3,5m
20,00
m
02.__. 620 Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen Gesamtlänge wie Vorposition, jedoch:
Ausführung über Gesamtlänge ca. 5,40m
02.__. 620
Unterzug- Reprofilierung der Fehl- und Schadstellen Gesamtlänge
250,00
m
02.__. 630 Mehrstärke Reprofilierung Mehrkosten für das in den Vorpositionen beschriebene
Reprofilieren von Fehlstellen bei Mehrstärke des
aufzubringenden Instandsetzungsmörtels.
pro cm Mehrtiefe
02.__. 630
Mehrstärke Reprofilierung
50,00
m²
02.__. 640 Anbringen von Kantenschalung Anbringen von Hilfsschalungen einschließlich der
erforderlichen Dreikantleisten an die Bauteilkanten vor
dem Reprofilieren, um eine lotrechte und fluchtrechte
Aufmörtelung zu erzielen.
Die Schalung ist nach Beendigung der Arbeiten wieder zu
entfernen.
Aufmaß und Abrechnung erfolgen pro m einseitige
Schalung.
Abwicklung: bis 30 cm
02.__. 640
Anbringen von Kantenschalung
30,00
m
02.__. 650 Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad leicht Betonerhaltungsarbeiten an Deckenuntersichten in
Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in
Kleinstflächen
wie folgt:
Schadstellen und freigelegte Stähle durch Sandstrahlen
vorbereiten.
Aufrauhen der Oberflächen bis zum Reinheitsgrad n. DIN
EN ISO 12944-4
Reprofilierung im Spritzverfahren oder im Handauftrag,
Erhöhung der Betondeckung um ca. 20 mm
Oberflächen mit Gitterbrett abziehen
Kratz- und Ausgleichsspachtelung
Schadensgrad: leicht
02.__. 650
Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad leicht
3,00
m2
02.__. 660 Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad mittel Betonerhaltungsarbeiten an Deckenuntersichten in
Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in
Kleinstflächen
wie vor beschrieben
Schadensgrad: mittel
02.__. 660
Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad mittel
4,00
m²
02.__. 670 Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad hoch Betonerhaltungsarbeiten an Deckenuntersichten in
Teilflächen unterschiedlicher Größe, auch in
Kleinstflächen
wie vor beschrieben
Schadensgrad: hoch
02.__. 670
Decken- Betonerhaltungsarbeiten an Untersichten, Schadensgrad hoch
3,00
m²
02.__. 680 Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad leicht Betonerhaltungsarbeiten an Unterzügen
Querschnitt i. M. ca. 40/50 cm
wie folgt:
Schadstellen und freigelegte Stähle durch Sandstrahlen
vorbereiten.
Aufrauhen der Oberflächen bis zum Reinheitsgrad n. DIN
EN ISO 12944-4
Reprofilierung im Spritzverfahren oder im Handauftrag,
Erhöhung der Betondeckung um ca. 20 mm
Oberflächen mit Gitterbrett abziehen
Kratz- und Ausgleichsspachtelung
Schadensgrad: leicht
02.__. 680
Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad leicht
5,00
m
02.__. 690 Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel Betonerhaltungsarbeiten an Unterzügen wie vor
beschrieben.
Schadensgrad: mittel
02.__. 690
Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel
W
2,00
m
02.__. 700 Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten,Schadensgrad hoch Betonerhaltungsarbeiten an Unterzügen wie vor
beschrieben.
Schadensgrad: hoch
02.__. 700
Unterzüge- Betonerhaltungsarbeiten,Schadensgrad hoch
W
5,00
m
02.__. 710 Stützen- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel Betonerhaltungsarbeiten an Stützen in Teilflächen
unterschiedlicher Größe, auch in Kleinstflächen
wie vor beschrieben
Schadensgrad: mittel
02.__. 710
Stützen- Betonerhaltungsarbeiten, Schadensgrad mittel
4,00
m
02.__. 720 Decke- Risse verpressen Risse in Betonflächen entsprechend den technischen
Vorbemerkungen mit einem geeigneten mineralischen
Verpreßgut verpressen.
angebotenes Fabrikat / Produkt:
Bieterangabe
02.__. 720
Decke- Risse verpressen
29,00
m
02.__. 730 Decke- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz wie Vorposition,jedoch:
mit epoxidharzhaltigem Verpressgut als Zulage
02.__. 730
Decke- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
10,00
m
02.__. 740 Unterzug- Risse verpressen Risse in Betonflächen entsprechend den technischen
Vorbemerkungen mit einem geeigneten mineralischen
Verpreßgut verpressen.
angebotenes Fabrikat / Produkt:
Bieterangabe
02.__. 740
Unterzug- Risse verpressen
20,00
m
02.__. 750 Unterzug- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz wie Vorposition,jedoch:
mit epoxidharzhaltigem Verpressgut als Zulage
02.__. 750
Unterzug- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
2,00
m
02.__. 760 Stütze- Risse verpressen Rissverpressung als kraftschlüssige Injektion wie
folgt:
Herstellen von Bohrlöchern
Setzen von Packern
Hochdruckverpressung EP-Harz (EP-I)
02.__. 760
Stütze- Risse verpressen
7,50
m
02.__. 770 Stütze- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz Rissverpressung als kraftschlüssige Injektion wie
folgt:
Herstellen von Bohrlöchern
Setzen von Packern
Hochdruckverpressung EP-Harz (EP-I)
02.__. 770
Stütze- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
6,00
m
02.__. 780 Wand- Risse verpressen Risse in Betonflächen entsprechend den technischen
Vorbemerkungen mit einem geeigneten mineralischen
Verpreßgut verpressen.
angebotenes Fabrikat / Produkt:
Bieterangabe
02.__. 780
Wand- Risse verpressen
5,00
m
02.__. 790 Wand- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz wie Vorposition,jedoch:
mit epoxidharzhaltigem Verpressgut als Zulage
02.__. 790
Wand- Risse verpressen, Zulage Epoxidharz
7,00
m
02.__. 800 Decke- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems
entsprechend den technischen Vorbemerkungen als
Beschichtung mit Dispersionsfarbe
Angebotenes Farbrikat / Produkt :
Bieterangabe
02.__. 800
Decke- Aufbringung Oberflächenschutz
178,00
m²
02.__. 810 Unterzug- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems
entsprechend den technischen Vorbemerkungen als
Beschichtung mit Dispersionsfarbe
Angebotenes Farbrikat / Produkt :
Bieterangabe
02.__. 810
Unterzug- Aufbringung Oberflächenschutz
247,50
m²
02.__. 820 Stütze- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems
entsprechend den technischen Vorbemerkungen als
Beschichtung mit Dispersionsfarbe
Angebotenes Farbrikat / Produkt :
Bieterangabe
02.__. 820
Stütze- Aufbringung Oberflächenschutz
21,00
m²
02.__. 830 Wand- Aufbringung Oberflächenschutz Flächiger Auftrag eines Oberflächenschutzsystems
entsprechend den technischen Vorbemerkungen als
Beschichtung mit deckender Dispersionsfarbe im Bereich
der sanierten Flächen
Angebotenes Farbrikat / Produkt :
Bieterangabe
02.__. 830
Wand- Aufbringung Oberflächenschutz
100,00
l
02.__. 840 Prüfung Betonqualität Zur Überprüfung des Zustandes des
Stahlbetonfassadenkonstruktion in Vorbereitung der
Montagearbeiten zur Erstellung der vorgehängten
Fassadenkonstruktion ist eine Rückprallhärteprüfung mit
einem Rückprallhammer ( Schmidt-Hammer) durchzuführen.
einschl. Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
Ausführung vom bauseits erstellten Gerüst in Abstimmung
mit der Bauleitung und dem beauftragten Statiker
Abrechnung je untersuchte Stelle
02.__. 840
Prüfung Betonqualität
2,00
St
03 Putzarbeiten
03
Putzarbeiten
03.__. 10 Kalkzementputz, einlagig d = 1,5 cm
herstellen Q 2 Herstellen eines Innenwandputzes aus Kalkzement auf
Mauerwerks- und Stahlbetonwändenwänden, nach Angaben
der Architektenpläne.
Inhalt der Position ist:
Herstellen von Innenwandputz als Kalkputz, 1-lagig mit
einer Stärke von d = 1,5 cm, auf alten und neuen
Mauerwerkswänden Kalksandsteinen und Betonwänden in
unterschiedlichen Formaten und Festigkeiten in
Teilflächen unterschiedlicher Größe, einschl. aller
vorbereitenden Arbeiten, wie Haftgrundierung, Unterputz
etc und.einschl. Spritzbewurf, Schützen der Flächen und
säubern der Flächen.
Oberfläche an die vorhandenen Bestandsputzflächen
absatzfrei und oberflächenbündig anpassen.
Oberfläche abgezogen und glatt in Q2.
Putzstärke = bis ca. 1,5 cm
Wandhöhe = bis ca. 4,00 cm
Das Anarbeiten an Rohre, Schalter, Dosen, Fenster und
Türen etc. sowie das Freilegen der überputzten Dosen
ist Inhalt dieser Position. Bei großen Wandflächen sind
den Erfordernissen entsprechend die Flächen durch
Einschneiden zu trennen. Unterschiedliche Bauteile sind
grundsätzlich durch Kellenschnitte zu trennen.
Ausführung in zeitlich versetzten Ausführungsterminen
ab 5,00 m2 Einzelflächen in allen Geschossen.
03.__. 10
Kalkzementputz, einlagig d = 1,5 cm
herstellen Q 2
80,00
m2
03.__. 20 Leibungs-Kalkzementputz 3-seitig, einlagig, d = 1,5 cm Leibungen Türen und Wanddurchbrüche innenseitig
3-seitig umlaufend anputzen, einschl. Einputzen der
Türzargen, einschl. übergangslosem Anschluss an
bestehende Eckschutzprofile.
Oberfläche: Q3, abgezogen
Kalkzementputz, d = 1,5 cm einlagig
Leibungstiefe bis 25 cm
Arbeitshöhe bis ca. 3,00 m
03.__. 20
Leibungs-Kalkzementputz 3-seitig, einlagig, d = 1,5 cm
40,00
m
03.__. 30 Zulage Kalkzementputz an Durchführungen anputzen, Ø = 10
cm Zulage zu den Vorpositionen für das Anputzen von
Durchführungen mit Kalkzementputz auf Mauerwerkswänden
Inhalt der Position ist:
Zulage zu den Vorpositionen für das bündige und saubere
Anputzen von Durchführungen für Installationen mit
Kalkzementputz auf alten und neuen Mauerwerkswänden aus
Ziegel oder Kalksandsteinen
bis d = ca. 10 cm,
einschl. aller vorbereitenden Arbeiten, wie
Haftgrundierung, Unterputz etc. und einschl.
Spritzbewurf, Schützen der Flächen und säubern der
Flächen.
Oberfläche abgezogen und glatt in Q3.
Putzstärke = bis ca. 3 cm
Wandhöhe = bis ca. 400 cm
Ausführung nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
03.__. 30
Zulage Kalkzementputz an Durchführungen anputzen, Ø = 10
cm
25,00
St
03.__. 40 Gittergewebeeinlage, b = 10 cm Lieferung und Einbringung von Gittergewebeeinlagen in
zuvor beschriebenen Putzflächen.
Inhalt der Position ist:
Innenputz-Glasfasergittergewebe zur Reduzierung von
Putzrissen im Zuge der Putzarbeiten als Einlage bei
Materialübergängen z.B. MW - Stahlbeton etc., zum
Überspannen von Decken- und Wandfugen, u.ä. liefern und
einbauen.
Glasfasergittergewebe
Maschenweite ca. 5 x 5 mm
Flächengewicht ca. 75 g/m2
Alkalibeständig
Breite bis 10 cm
Ausführung nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
03.__. 40
Gittergewebeeinlage, b = 10 cm
15,00
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche
Anordnung der Bauleitung durchgeführt werden.
2. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spät. am
darauf folgenden Tag der Ausführung der Arbeiten zur
Unterschrift vorzulegen.
3. Polierstunden werden nicht anerkannt.
4. Jeglicher Aufwand für Anfahrten, Wegezeiten,
Kilometergeld, Auslösung u. ä. wird nicht besonders
vergütet.
1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche
04.__. 10 Lohnstunden Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters für unvorhergesehene
Arbeiten nur auf besondere Anordnung der Bauleitung und
zum Nachweis.
04.__. 10
Lohnstunden Facharbeiter
5,00
h
04.__. 20 Lohnstunden Helfer Stunden eines Helfers für unvorhergesehene Arbeiten nur
auf besondere Anordnung der Bauleitung und zum
Nachweis.
04.__. 20
Lohnstunden Helfer
5,00
h
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