Leichtmetallelemente
Fornsbach - Betreutes Wohnen mit Dorfladen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Stephan Zirkel                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                   69221Dossenheim Bauherr                      FWD Hausbau GmbH                        Ausführungort  Brückenstraße 2                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                 71540Murrhardt-Fornsbach                                   69221Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                  FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim AnsprechpartnerStephan Zirkel                                   0 62 21 / 87 50 136 Abgabedatum             15.07.2025 Ausführungsbeginn    25.08.2025 Ausführungsende       00:00:00 _______________________________________________________________________________________                                                                             Bietereintrag                           Angebotsprüfung Angebotssumme netto                                        EUR ______________                EUR ______________ MwSt.                                                                  EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto                                       EUR ______________                EUR ______________ Nachlass _____ %                                                 EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass               EUR ______________                EUR ______________ _______________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Ort und Datum                                                                          Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben: 1) Der Bauwerkvertrag wird netto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls netto auszustellen. 2) Umlagen und Abzüge (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme): - Baustrom / Bauwasser: 0,50 % - Bauwesen: 0,60 % - Baureinigung 0,10 % 3) Bürgschaften (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme): - Gewährleistungsbürgschaft: 5 % - Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % 4) Die Zahlungen erfolgen gemäß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan 5) Einbehalt bis zur mängelfreien Fertigstellung: 15 % 6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen: - Rechnungen, die vom 01. bis 15. eines Monats beim AG eingehen, werden am 20. des Monats vom AG gezahlt - Rechnungen, die vom 16. bis zum Ende eines Monats beim AG eingehen werden am 10. des Folgemonats vom AG gezahlt Ab dem 01.01.2026 gelten folgende neue Zahlungsbedingungen: - Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt. - Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt. 7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pläne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag unter den nachstehend aufgeführten, wesentlichen Bedingungen abzuschließen ist. 1. Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen. 2. Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß eines noch festzulegenden Zahlungsplans. 3. Vor Baubeginn ist eine Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft durch den ausführenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen. 4. Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlußabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Vertragssumme vorzunehmen. Dieser Einbehalt kann durch die Vorlage einer Gewährleistungs-Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abgelöst werden. 5. Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 6. Bestimmungen der VOB, Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung. 7. Alle allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien. 8. Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung. 9. Die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terimnvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen. 10. Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal. 11. Einhaltung der Wärme- und Schallschutzverordnungen. 12. Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien. 13. Den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. 14. Vorschriften, Richtlnien und Empfehlungen der Fachverbände 15. Auflagen des TÜV. 16. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit. 17. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. 18. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführenden Unternehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung. 19. Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, daß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. 20. Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. 21. Sofern der Unternehmer über besondere Einrichtungen für das Herstellen und Versetzen von großformatigen, vorgefertigten Bauteilen verfügt, die zur Ausführung ministeriell bzw. von der Baubehörde genehmigt und erprobt sind und die vorgesehene Planung eine Ausführung nach diesem System zuläßt und sich daraus Kostenersparnisse für den Auftraggeber ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebots unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses LVZ gebeten. In der Gegenüberstellung sind evtl. Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie Prüfstatikers mit einzubeziehen und wegfallende Leistungen der sonstigen Gewerke im Detail genau anzugeben bzw. Pauschalen anzubieten. Typengenehmigung mit Prüfungszeugnissen anerkannter Institute betr. Statik, Schall- und Wärmeschutz sind dem Auftraggeber nachzuweisen. 22. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB 1. Vertragsgrundlage 1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: 1.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, 1.1.2die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten allgemeinen und zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, 1.1.3 alle Zeichnungen und Detailangaben, 1.1.4 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 1.2Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. 2. Art und Umfang der Leistung 2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. 2.2 Folgende Leistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: 2.2.1Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. 2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 2.2.3 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen 2.2.4Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, daß sie den Anforderungen gerecht werden. 2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. 2.2.6Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.. 2.2.7 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. 2.2.8 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen: - Maßnahmen zum Umweltschutz - Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit - Herstellen von Proben und Musterflächen. 2.3 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuführen. 2.4 Für den Wasseranschluß und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Stromanschluß. 3. Vergütung 3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. 4. Ausführungsunterlagen 4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverzüglich bekanntzugeben. 4.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. 4.3 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen. 4.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig. 5. Stoffe und Bauteile 5.1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen. 5.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. 5.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. 5.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. 5.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. 6. Ausführung 6.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen. 6.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluß der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 6.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 6.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. 6.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlaßt werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 6.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muß sich darauf einstellen, daß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen. 6.7 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. 6.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.. 6.9 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, daß keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen. 7. Ausführungsfristen 7.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. 7.2 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. 8. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, daß andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 9. Verteilung der Gefahr Siehe VOB/B. 10. Kündigung durch den AG Teilkündigungen sind zulässig. 11. Kündigung durch den AN Siehe VOB/B. 12. Haftung der Vertragsparteien 12.1 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen. 12.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 13. Vertragsstrafe 13.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlußzahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. 13.2 Soweit Termine gem. Ziffer 7.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für die neuen Termine. 13.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 13.1). 14. Abnahme 14.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen. 14.2 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. 15. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre. 16. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 17. Stundenlohnarbeit 17.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durch-führung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 17.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie geltengegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. 18. Zahlung 18.1 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlußrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 19. Sicherheitsleistung 19.1 Bei der Schlußzahlung wird als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlußzahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 19.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist. 19.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft ablösen. 20. Streitigkeiten Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALUMINIUMFENSTER ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALUMINIUMFENSTER ALU-FENSTER, ALU-TÜREN, FASSADENBAU UND VERGLASUNGSARBEITEN 1.0 ALLGEMEINES 1.1 Grundlagen der Leistungen Voraussetzung für die Ausführung, Lieferung und Abrechnung sind diese Technischen Vertragsbedingungen, und zusätzlich neben den sonstigen Bedingungen: 1.1.1 Die Auftragserteilung mit sämtlichen Planunterlagen des Auftraggebers, wie Ansichtszeichnungen, Grundrissen, Schnitten und allen erforderlichen Schemadetails. 1.1.2 Das Leistungsverzeichnis mit allen Angaben und Unterlagen, wenn nicht Bestandteil der Auftragserteilung 1.1.3 Zusätzlich "Technische Lieferbedingungen und Hinweise" der Vorlieferanten 1.1.4 Die allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB Teil C neuester Stand einschließlich Ergänzungen. Bei Widersprüchen in der Art und Umfang der Leistungen des Vertrages gelten die obengenannten Vertragsteile nacheinander. 1.2 Angaben zur Leistung 1.2.1 Die in der Ausschreibung , dem Leistungsverzeichnis, den Planungs- und Kalkulationsunterlagen des Auftaggebers angegebenen und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen. 1.2.2Sollten irgendwelche Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung bestehen, so müssen diese vom Bieter vor Angebotsabgabe geklärt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, auch vor einer Auftragserteilung vom Bieter Zeichnungen über alle wesentlichen Details unentgeltlich zu verlangen. 1.2.3 Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie Maueranschlüsse, Glasmaße, Angaben über größtmögliche Flügelgrößen und zulässige Gewichte bzw. Fenster - und Türhöhen und dergleichen, sind vom Bieter alleinverantwortlich zu ermitteln. 1.2.4 Bei auftretenden Zweifeln und in allen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich, zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und gegebenenfalls statische Berechnungen durch den Statiker prüfen zu lassen. 1.2.5 Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich (VOB - Teil B - § 4). 1.2.6 Ausführungszeichnungen sind vor Arbeitsbeginn mindestens in zweifacher Ausfertigung dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung der Freigabe der Konstruktion erfolgen. Für die eingetragenen Maße ist der Auftragnehmer voll verantwortlich. Anhand eines Musterelementes, welches im Bedarfsfalle vor der Serienfertigung bereitzustellen ist, sind die vorgesehenen Eigenschaften und Funktionsfähigkeiten nachzuweisen. Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vereinbarung. 1.2.7 Nebenleistungen des Auftragnehmers ohne besondere Vergütung sind ferner zusätzlich: - Maßaufnahme, Anfertigung der erforderlichen Genehmigungs- und Ausführungszeichnungen einschließlich eventuell erforderlicher Ankerpläne, sowie Abrechnung der Arbeiten. - Beförderung aller Stoffe und Bauteile bis zu den Einbaustellen. 1.2.8 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen. Nachforderungen, die auf mangelhafter Information beruhen, werden nicht anerkannt. 1.2.9 Ortsbesichtigung und Planeinsicht nach telefonischer Vereinbarung mit der örtlichen Bauleitung. 1.3 Normen, Richtlinien, Empfehlungen Bei der Anwendung der "Technischen Vertragsbedingungen" sind die einschlägigen Vorschriften nach VOB, die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und entsprechende Ergänzungen der Genehmigungsbehörden, sowie die einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen des System-Profiherstellers zu beachten. Alle nicht in den Normen angegebenen Arbeiten des Metallbaus sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Zu beachten sind die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften, des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Frankfurt; des Instituts für Fenstertechnik, Rosenheim sowie des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar. 1.4 Gütesicherung Die Aluminium- und Metall-Konstruktionen müssen nach RAL-Grundsätzen bestimmte Qualitätseigenschaften aufweisen. Die Bestimmungen für Aluminium-Fenster sind nach RAL-RG 636/1 von den Gütergemeinschaften mit Sitz in Frankfurt und Essen aufgestellt. Die Konstruktionen müssen unter der Verwendung von Originalteilen systemgeprüft sein und den RAL-Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften entsprechen oder die Voraussetzung für gütegeprüfte Fenster erfüllen. 2.0 WERKSTOFFE Die zu liefernden Werkstoffe sind gemäß nachfolgenden Normen einzusetzen und müssen grundsätzlich neu und ungebraucht sein. 2.1 Aluminium Für die Fertigung von Fenstern, Türen und Fassaden sind im Normalfall Strangpressprofile aus der Legierung Al Mg Si 0,5, F 22, in Eloxalqualität, nach DIN 1725, Blatt 1, zu verwenden. Die Präzisionsprofile haben DIN 17615, Teil 1 - Technische Lieferbedingungen - und DIN 17616, Teil 3 - zulässige Abweichungen - zu entsprechen. Lieferung von Blechen und Bändern erfolgt nach DIN 1745, Blatt 2 und 3. Der Bieter hat die Materialien einer Prüfung auf Maßhaltigkeit und Oberflächengüte zu unterziehen. 2.2 Stahl Werden Stahlteile für tragende Bauglieder und Verankerungskonstruktionen eingesetzt, so gelten DIN 1050, DIN 4100 und DIN 4114. Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken (Feuerverzinkung, Flammspritzverzinkung). Schweißstellen verzinkter Teile sind mit Kaltzinkpaste gegen Korrosion zu schützen. Flächen, die nach dem Einbau sichtbar und zugänglich bleiben, sind ebenfalls gegen Korrosion zu schützen (DIN 18360). Schrauben, Bolzen, Niete und andere Verblendungselemente müssen ausreichend korrosionsgeschützt un in Verbindung mit Aluminium aus rost- und säurebeständigem Stahl sein. Für statisch weniger beanspruchte Verbindungselemente können auch Teile aus Aluminium eingesetzt werden. 2.3 Beschläge Es sind nur RAL-geprüfte unf für die Systemkonstruktion zugelassene Qualitätsbeschläge zu verwenden. Die Beschläge und verwandten Bauteile sind für die zu erwartenden Belastungen ausreichend zu dimensionieren und gegen Korrosion zu schützen. Die Beschläge sind vom Bieter, gemäß den normal zu erwartenden Beanspruchungen und gemäß den zulässigen Flügelgrößen, auszuwählen. Der Beschlag soll leicht und ohne großen Kraftaufwand in allen Funktionen zu bedienen sein. Um eine einwandfreie Betätigung der Beschläge unterschiedlicher Öffnungsarten einschließlich Sicherungen und Fehlbedienungssperren zu gewährleisten, sind alle beweglichen Beschlagteile mit säurefreiem Fett einzufetten. Schraubverbindungen sind gegen selbständiges Lösen zu sichern. 2.4 Glas Es sind die Richtlinien und Vorschriften der Glashersteller bei der Dimensionierung und Verarbeitung zu beachten. Die Auswahl des Glases hat der Bieter in Abhängigkeit mit dem angebotenen Profil und dem Randverbund unter Berücksichtigung des im Leistungsverzeichnis angegebenen, erforderlichen Uw-Wertes zu treffen. Weiterhin sind evtl. Forderungen hinsichtlich des Schallschutzes zu beachten. 2.5 Verglasung Die Verglasung ist sach- und fachgerecht nach DIN 18361 - Verglasungsarbeiten -, nach VOB und den Informationsschriften des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, durchzuführen. Bei der Abdichtung von Isolierglasscheiben ist darauf zu achten, daß bestimmte Anforderungen, die an den Glasfalz bezüglich der Abmessungen gestellt werden, einzuhalten sind (DIN 18545). 2.5.1 Verglasung mit Dichtstoffen Zur Anwendung kommen Dichtstoffe, die alterungs- und witterungsbeständig sein sollen. Sie sind, je nach Beanspruchung, plastisch oder dauerelastisch und müssen in den Eigenschaften und dem Verwendungszweck den Anforderungen nach DIN 18540, Blatt 3, entsprechen. Die Dichtungsmittel für Verglasung und Abdichtung sind Einkomponenten-Dichtstoffe, die sofort verarbeitungsfähig sind, oder Zweikomponenenten-Dichtstoffe, die kurz vor der Verarbeitung gemischt werden. Die Naßverglasung ist gemäß der "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim, durchzuführen. 2.5.2 Druckverglasung - Auf die Verträglichkeit der Dichtprofile muß geachtet werden. 2.5.3 Klotzung Glasscheiben, Panells und Füllungen sind nach den "Klotzungsrichtlinien für ebene Glasscheiben" der technischen Beratungsstelle im Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, zur verklotzen. Je nach Flügelart und Einbaufalz ist mit imprägnierten und getränkten Hartholzklötzchen von mindestens 10 cm Länge zu arbeiten oder durch Klötzchen aus gleichwertigem Material eine einwandfreie und fachgerechte Verklotzung durchzuführen. Es ist für eine ebene Klotzunterlage (Klotzbrücke) zu sorgen Der Abstand der Klötze muß eine Klotzlänge betragen. 2.6 Verschiedene Stoffe Werden verschiedene Werkstoffe miteinander kombiniert, so muß durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein, daß keine Korrosion oder andere ungünstige Eigenschaften auftreten. Bei Dehnfugenausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Dilatation geräuschlos vor sich gehen kann und Fugen mit geeigneten Dichtstoffen abgedichtet werden. 3.0 KONSTRUKTION 3.1 Aluminiumprofilsysteme Die angebotenen Profilsysteme müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Konstruktionen müssen die am Bauwerk auftretenden Rohbautoleranzen, Verformungen innerhalb des Baukörpers, sowie auftretenden Längenänderungen an Wandanschlüssen bzw. Dehnungsstößen ohne Beeinträchtigung der Funktion aufnehmen. Je nach Erfordernissen sind die Profilabmessungen der Blendrahmen, Flügel, Pfosten und Kämpfer entsprechen DIN 18056 - Fensterwände - zu bestimmen. Diese zulässigen Angaben und Werte in Abhängigkeit de Belastbarkeit der Beschläge dürfen nicht überschritten werden. Es dürfen nur systemgeprüfte Konstruktionen angeboten werden. Bei den festverbundenen Profilen für die Fenster- und Türanlagen werden nur Dämmzonen aus glasfaserverstärktem Polyamid zugelassen. Der Verbund zwischen der Außen- und Innenschale muß vom Systemhersteller eingebracht worden sein. Selbsteingerollte Profilkonstruktionen sind nicht zugelassen und werden im Angebot nicht berücksichtigt. Der Bieter trifft die Auswahl der für seinen speziellen Fall vorgesehenen Konstruktionen eigenverantwortlich. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Fenstergrößen, Öffnungsart, Fenstereinbauhöhe, Beschlagart, gefahrloser Bedienung und Reinigung, wärme- und schalldämmenden Eigenschaften, dem Sicherheitsbedürfnis, Glasdicke, Verglasungsart, etc.. Die zu öffnenden Teile des Fensters müssen den Anforderungen der EN 107 "Prüfverfahren für Fenster - mechanische Prüfung" und den RAL-Güterbestimmungen RAL RG 716/1, Abschnitt V 4 (77), entsprechen. 3.2 Verbindungsarten Bei der Verwendung von Gehrungen, T- und Stoßverbindungen bzw. Winkelverbindungen sind durch Schrauben - Kleben, Einsicken-Kleben für eloxierte oder pulverbeschichtete Profile entsprechende Zweikomponentenkleber zu verwenden. Bei Gehrungen sind die Schnittflächen mit Kleber abzudichten. Bei T-Stoßverbindungen sind die Klink-Schnitte mit Kleber abzudichten und Systemnute mit Versiegelungsmasse wasserdicht zu versiegeln. Senkrechte Sprossenprofile sind oben und unten, wenn sie auf Stoß verarbeitet sind, gegen den Baukörper vollflächig abzudichten. Bei den obengenannten und auch geschweißten Verbindungen ist eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit im gesamten Profilbereich auf Zeit gesehen bei den zu erwartenden Beanspruchungen und die Dichtigkeit gegenüber eventuell anfallendem Regen- und Tauwasser zu gewährleisten. 3.3 Dichtsysteme Die Abdichtung zwischen Flügel und Rahmen ist außerhalb der Bewitterungszone zu legen und soll umlaufend nicht unterbrochen sein. Es ist eine zum System gehörenden Mitteldichung aus APTK mit entsprechend angeordneter Vorkammer einzusetzen. Die Mitteldichtung muß auswechselbar und dicht in den Gehrungen sein. Siehe auch Punkt 2.5.2. Vorzugsweise müssen auch hier wieder vulkanisierte Rahmen aus APTK zum Einsatz gelangen. Um einen metallischen Anschlag zu verhindern, ist eine innere Anschlagdichtung , ebenfalls ausch APTK o. ä., zu verwenden. 3.4 Statik Die Aluminiumbauelemente sollen nichttragend sein und müssen die Kräfte, die durch Eigengewicht und Windbelastung auftreten, an den Baukörper ableiten. Für die Berechnungen und Ausführungen sind die DIN 1055, DIN 4113, DIN 4114, DIN 18055, DIN 18056 sowie "Richtlinien für die Ausschreibung und Lieferung von Alumniniumfenstern und Fassaden" des Betallbauverbandes maßgebend. Dabei sind die "Verglasungsvorschriften" der Glasindustrie, insbesondere in Bezug auf die maximale Durchbiegung der Glaskanten zu berücksichtigen. Die Standfestigkeit der thermisch getrennten Tragprofile ist im Bedarfsfall nach der lfBt-Richtlinie nachzuweisen. Abweichende Forderungen sind in den zusätzlichen Angaben zum Objekt defniniert. Bei der Lastannahme zur statischen Berechnung von Fenster- und Fassadenkonstruktionen muß berücksichtigt werden, daß alle auf die Bauteile einwirkenden Kräfte aufgenommen und an das Tragwerk des Baukörpers abgegeben werden können. Davon sind auch Verbindungselemente aus Aluminium betroffen. Ein Toleranzausgleich zum Baukörper muß gewährleistet sein. Fenster- oder Türelemente mit beweglichen Flügeln, zum Beispiel Schiebeflügel, sind in der ungünstigsten Stellung als leicht geöffnet anzunehmen. 3.4.1 Zusätzlich vertikale Lasten Treten zusätzliche Belastungen, z.B. durch Sonnenschutzanlagen, Außenbefahranlagen, Gerüstanker, Reklameanlagen auf, so sind diese im Leistungsverzeichnis angegeben. 3.5 Beanspruchung 3.5.1 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz Die Aluminiumkonstruktionen müssen hinsichtlich des Wärmeschutzes den erhöhten Anforderungen nach DIN 4108 sowie der EnEV, letzte Fassung, entsprechen. Werden wärmegedämmte Konstruktionen eingebaut, so müssen am Bauanschluß entsprechende Maßnahmen durch Ausfüllen von Hohlräumen mit Isolationsmaterial etc. getroffen werden. Diese Anschlüsse müssen zumindest dem Wärmdedurchgang der Konstruktion entsprechen. Es ist darauf zu achten, daß beim Einbau von Außenwandverkleidungen keine thermischen Brücken entspehen. Baukörperanschlüsse müssen zusätzlcih mit beständigen Dichtbahnen aus APTK o.ä. fachgerecht abgedichtet werden. Dabei ist zu beachten, daß die Stoßstellen überlappend absolut dicht verschweißt oder kaltvulkanisiert werden. 3.5.2 Schallschutz Der Schallschutz hat den Anforderungen der DlN 4109 - Schallschutz im Hochbau - , den "Ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4109" sowie den VDI-Richtlinien 2719 - Schalldämmung von Fenstern- zu entsprechen. Mindestens aber ist ein Wert von 32 dB im eingebauten Zustand einzuhalten. Besondere Maßnahmen für höhere Anforderungen sind zu beachten und ggf. durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Etwaige erhöhte Schallschutzwerte sind in den Positionen angegebenen. Die Dezibelwerte geben das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß an und müssen im eingebauten, betriebsfertigen Zustand erreicht werden. 3.5.3 Brandschutz Es gelten die Festlegungen der DIN 4102 sowie die Landesverordnung über den vorbeugenden Brandschutz. Sämtlichen Dämm-Materialien haben, wenn nichts anderes bei der Konstruktionsbescheibung festgelegt, der Baustoffklasse A2 zu entsprechen. Werden an die Abschlüsse Brandschutzanforderungen gestellt, so dürfen nur solche Türen, Tore usw. angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Türen), und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde, den Eignungsnachweis erbringen. Das Gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau, einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. Alle Abschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, oder den Prüfnachweis eines zugelassenen Prüfinstituts besitzen. Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muß für dieses Spezialgebiet bestellt sein. Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen. Türen müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen. Türen müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nichttragendes Federband vorzusehen und in die Einheitspreise einzurechnen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist. Der Eignungsnachweis muß sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. 3.5.4 Funktionsprüfungen Durch Funktionsprüfungen müssen nach DIN 18055, Blatt 2, bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Fugendurchlaßkoeffizient a maximal zulässig für Fenster mit umlaufenden, auswechselbaren Dichtprofilen aus APTK oder Neoprene. a = 1,0 x 100n x m³ / h x m x (kN / m²)n Schlagregensicherheit ist nach der im Leistungsverzeichnis angegebenen Beanspruchungsgruppe einzuhalten. Sie ist abhängig von der geographischen Lage, der Windbelastung, der Gebäudeform und der Höhe über dem Gelände festgelegt. 4.0 OBERFLÄCHENSCHUTZ Die Konstruktionen müssen gegen übliche atmosphärische Einflüsse oberflächengeschützt sein. Der Bieter hat den gemäß Leistungsverzeichnis vorgegebenen Oberflächenschutz vorzusehen. 4.1 Eine anodische Oxidation, (Eloxieren) ist für Aluminium nach DIN 17611 und DIN 17612 durchzuführen. Die Oberflächenbehandlung nach E 0 - E 6 und der Farbton sind der Ausschreibung zu entnehmen oder besonders zu vereinbaren. Die Überprüfung der Schichtdicke und Nachverdichtung ist nach DIN 50946 und 50949 durchzuführen. Wird eine lichtechte Farbeloxierung nach dem sogenannten Einstufen- oder Zweistufen-Anodisationsverfahren verlangt, so sind von der Ausführung die Grenzen der Farbaweichung mit einem Hell-/Dunkelmuster für das Objekt festzulegen. Diese Farbmuster sind Vertragsbestandteil. 4.2 Bei einer Farbbeschichtung der Aluminiumteile als Oberflächenschutz hat der Verarbeiter die "Verarbeitungsrichtlinien für kunststroffbeschichtete Profile" zu beachten. Die Vorbehandlung, wie auch der Oberflächenschutz bei Profilen und Blechen oder anderen Bauteilen in Aluminium sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen, da davon weitgehend die Beständigkeit abhängt. 4.2.1 Verfahren Die farbige Oberfläche wird im elektrostatischen Pulverbeschichtungsverfahren (EPS) aufgebracht. Nach sorgfältiger Vorbehandlung der rohen Profile, wie unten beschreiben, unter ausschließlicher Verwendung von Polyester, System Syntha-Pulvin 34 NE oder gleichwertig. 4.2.2 Vorgeschriebener Arbeitsablauf: I. Vorbehandlung der rohen Teile durch chromatieren nach DIN 50939 unter Verwendung von ALUDINE 401 im Spritzverfahren. Alle Rückstände müssen vor dem Trocknen entfernt sein, die behandelten Oberflächen müßten eine irisierende Chromatschicht aufweisen. II. Beschichtung nach erfolgter Vorbehandlung im EPS-Verfahren ausschließlich mit Polyester-Pulver des Systems Syntha-Pulvin 34 NE oder gleichwertig, Außenqualität. Die Schichtstärke soll mindestens 60 u betragen. Die Pulverschicht ist bei Temperaturen von 180 - 200°C einwandfrei auszuhärten. 4.2.3 Eigenschaften und Gütesicherung der Beschichtung Von der ausführenden Beschichtungsfirma sind folgende Prüfwerte nachzuweisen und auf Verlangen durch Kontrollbereichte und Muster zu belegen (alle Werte für glatte, nicht strukturierte Oberflächen). a) Glanzgrad, gemessen mit Digital-Reflektometer bei 60° Meßgeometrie nach DIN 67530, Reflektometerwert ca. 60. b) Haftfestigkeit nach DIN 51151 GT 0. Dornbelegprobe nach DIN 53251 mindestens 5 mm Erichsentlieferung nach DIN 53156 mindestens 5 mm Lichtechtheit nach DIN 44003 mindestens Wert 7 oder größer Salzsprühtest ASTM B 117, 150 Stunden ohne Befund. Buchholzhärte nach DIN 53153 mindestens 95 Machu-Test, 48 Stunden ohne Veränderung 4.3 Der Schutz dekoraiver Bauteile muß nach VOB bis zu Abnahme seinen Leistungen. Zum vorübergehenden Schutz der Aluminium-Bauteile während der Bauzeit bis zur Endabnahme, sind diese mit geeigneten Mitteln, wie Schutzöl, Klebefolie, Klebebänder, Abziehlack, die sich ohne Rückstände entfernen lassen, zu versehen. Die Richtlinien der Herstellerfirma sind zu beachten. Beim Zusammenbau mit anderen Werkstoffen ist darauf zu achten, daß die Aluminiumelemente mit geeignetem Oberflächenschutz beziehungsweise Isolationsmitteln versehen sind, um Beschädigungen aufgrund von Kontaktkorrosion usw., auch bei höheren Beanspruchungen, zu vermeiden. 5.0 MONTAGE 5.1 Bei der Montage am Bau sind angrenzende Bauteile, insbesondere Sichtbetonoberflächen, vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Ausbesserungs- oder Ersatzkosten gehen zu Lasten des Schädigers. Für daseventuelle Einsetzen bauseitiger Ankerteile sind der Bauleitung rechtzeitig die erforderlichen Ankerpläne zur Verfügung zu stellen. 5.2 Dehnfugen Beim Zusammenbau mehrerer Elemente ist darauf zu achten, daß mindestens alle 4 m bei temperaturbedingten Längenänderungen eine geräuschfreie Bewegungs- und Gleitmöglichkeit, mit Hilfe entsprechender Dehnfugenprofile, stattfinden kann. Zur Vermeidung von Undichtigkeiten, Kontaktkorrosion, auch bei direkt miteinander verbundenen Bauteilen, sind die Dehnfugen bzw. sonstige Fugen durch geeignete Dichtungsmaterialien abzudichten. 5.3 Es ist darauf zu achten, daß durch die Befestigung und Verankerung der Bauelemente, die auftretenden Kräfte sicher auf den Baukörper übertragen werden. 5.4 Fensterelemente mit beweglichen Flügeln sind so zu verankern, daß die von Auflagern und Bändern auftretenden Kräfte auf den Baukörper übertragen werden. 5.5 Treten größere Hohlräume auf, z.B. bei Wandanshclüssen oder auch Konstruktionsstößen auf, so sind diese mit wasserabweisenden, porengeschlossenen runden, elastischen Fugenfüllern abzudichten. Zum Abdichten von äußeren Fugen und Wandanschlüssen sollten dauerelastische Dichtungsmassen verwendet werden. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind zu beachten. 5.6 Anschlüsse 5.6.1 Die Anschlüsse sind grundsätzlich wind-, wasser- und dampfdicht, sowie schall- und wärmegeschützt auszuführen. Für Wind-, Wasser- und Dampfdichtigkeit sind geeignete Maßnahmen innerhalb der Fenster-/Fassadenkonstruktionen sowie für deren Anschüsse untereinander und zum Rohbau vorzusehen. 5.6.2 Bei Anschlußkonstruktionen mit bauseits anschließenden Fußboden/Terrassen oder Erdberührung ist durch den Bieter sicherzustellen, dass eine bauseitige Abdichtung mit Flüssigkunststoff (Kemperol usw.) ausgeführt werden kann. Das heißt, es dürfen keine scharfkantigen Versätze, Hohlstellen, freiliegender Montageschaum, vorstehende Schrauben und dergleichen vorhanden sein. Alternativ kann eine Abdeckfolie ausgeführt werden, die bauseits im Zuge der Fußboden-/Terrassen-/Dachabdichtung mit eingebunden wird. Die Materialverträglichkeit ist vom Bieter sicherzustellen. Hier besteht Koordinationspflicht seitens des Bieters. In beiden Fällen ist die Dichtigkeit der Konstruktion bis OK Schwelle zu garantieren. 5.6.3 Folienabdichtungen an den Baukörper sind grundsätzlich mit Kleber nach Werksvorschrift vorzunehmen und zusätzlich mechanisch durch Anpressleisten zu sichern. 5.6.4 Sämtliche Anschlußquerschnitte sind satt mit Mineralwolle auszustopfen. 5.6.5 Sämtliche Anschlußbleche für obere, seitliche und untere Fassadenanschlüsse an benachbarte Bauteile sind in Aluminium eloxiert E6-EV1 auszuführen. 5.6.6 Abschlußschienen im Fußbodenbereich von Türen sind in Edelstahl auszuführen. 5.6.7 Die unter 5.6.1 - 5.6.6 beschriebenen Anschlüsse sind in die Einheitspreise einzurechnen. 5.7 Dichtfolien Die Folien bestehen aus Butylkautschuken, z.B. Repanol. Diese haben den Güteanforderungen der DIN 16 935 zu entsprechen. Das Material ist zusätzlich zur Befestigung mit den Ankermitteln satt an die Oberfläche der anzuschließenden Rohbauteile anzukleben. Nahtverklebung, Auswahl der Kleber, Vorbehandlung der Haftflächen usw. sind entsprechend den Anweisungen der Folienhersteller auszuführen. Als Mindestforderung wird gestellt, daß diese Stöße mind. 100 mm überdeckt zu verkleben sind. Der Arbeitnehmer hat sich mit der auszuführenden Firma für die anschließenden Dichtbahnen abzustimmen, ob die Verträglichkeit zwischen seiner Dichtfolie und den anschließenden Dichtbahnen sowie dem zu verwendeten Kleber gegeben ist. 5.8 Reinigung 5.8.1 Der Auftragnehmer muß die Elemente von Verschmutzung, die von ihm während der Herstellung oder Montage verursacht werden, reinigen. 5.8.2 Alle von den Arbeitend des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen und Rückstände auf der Baustelle müssen vom Auftragnehmer beseitigt werden. 5.8.3 Nach Beendigung der Montagearbeiten sind die gesamten Leistungen nochmals auf einwandfreie Funkton, vor allem leichte Gängigkeit der Flügel und sichere Betriebsfährigkeit zu prüfen und der Bauleitung die Abnahmebereitschaft zu melden. 6.0 GERÜSTE UND HEBEZEUGE Gerüste werden bauseits nicht gestellt, Der Auftragnehmer hat Gerüststellungen, die für seine Leistungen erforderlich werden, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Entsprechendes gilt für Hebezeuge. 7.0 PRÜFZEUGNISSE, ZERTIFIKATE Die an verschiedene Türen, Zargen, Fugen und Oberflächen gestellten Anforderungen, hinsichtlich z. B. Schall- und Brandschutz, sind vom AN durch Vorlage von Prüfzeugnissen nachzuweisen. 8.0 MAßANGABEN Die Maßangaben des LV sind in Zentimeter und entsprechen der lichten Rohbauöffnung gemäß Werkplanung. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALUMINIUMFENSTER
BESCHREIBUNG BESCHREIBUNG Alle unten aufgeführten Fenster- und Außentürelemente sind grundsätzlich wie folgt auszuführen: Profil: Aluminium-Profil System Schücco, Wicona, Heroal oder gleichwertig, Farbe: einbrennlackiert RAL 7048 Perlmausgrau Wärmeschutz: Uw = 0,74 W/m²K Ug = 0,5 Uf = 0,8 Beschläge: siehe Position Fensterbänke: Aluminium natur RAL 7048 Perlmausgrau Schlagregendichte Bordprofile aus Kunststoff mit Dehnungsausgleich (farblich passend), z. B. Fabr. Gutmann Gleitabschluss KF o. gl. Ausladung: entsprechend Lage des Fensters und Stärke Außenputz (VWS), so daß ca. 4 cm Überstand gewährleistet sind (Dämmstoffstärke: 26 cm) Fußbodenaufbau: siehe Einzelposition Montage: In Fassade mit Vollwärmeschutz. Notwendige Aufdoppelungen links und rechts sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Ebenso ein Sockelblech an den Außentüren und Fensterelementen zur Anbringung einer Abdichtung durch den Dachdecker.
BESCHREIBUNG
1 Briefkastenanlage
1
Briefkastenanlage
1. 1 Briefkastenanlage Briefkastenanlage Fabr. RENZ gem. Beschreibung in der Anlage Material: RAL-Farbton (RAL 7048 Perlmausgrau) - 1 Stück Installationskasten 280 x 660 x 100 mm - 18 Briefkästen Format 260 x 110 x 385 mm - 1 Aussparung für Kamera-Türlautsprecher Modul - 1 Schlüsselschalter (Funktionsmodul mit Schalter ohne Zylinder) - 17 Klingeltaster - 1 Lichttaster Einbau der Anlage in bauseitige Stahlrahmenkonstruktion incl. Abstandshülsen an den Befestigungspunkten. ________                                         _________ Hersteller                                          Typ
1. 1
Briefkastenanlage
E
1,00
St
2 Elemente Einkaufsladen
2
Elemente Einkaufsladen
2. 1 Haupteingang Haupteingangselement mit Tür und Seitenteil Elementgröße: 1,80 x 2,97 m - Bodeneinstand: Rahmenverbreiterung zum Andichten h=0,30 m - Rahmenverbreiterung: 10 cm oben für Drehtürantrieb über das gesamte Element - Einbau: 3 cm zurück versetzt innerhalb der Rohbauöffnung - Verglasung: 3-fach siehe Vorbeschreibung - U-Wert des Elements: 0,74 W/m2K - Farbe: siehe Vorbeschreibung Türflügel: Elementgröße: 1,30 x 2,57 m - Drehflügel: lichter Durchgang > 1,20 m, nach außen öffnend - Beschlag: innenseitig Drücker - Griffstange außenseitig: Edelstahl abgekröpft, l=2,30 m, 3-4 Befestigungspunkte - Schließung: ohne Riegel, nur Falle - Drückerhöhe: 850 mm ü. FFB - E-Tür-Öffner (siehe Drehtürantrieb) Seitenelement: Elementgröße: 0,50 x 2,57 m
2. 1
Haupteingang
1,00
St
2. 2 Drehtürantrieb GEZE Slimdrive EMD für Einkaufsläden GEZE-Drehtür-Automatik Slimdrive EMD, einflügelig, für bauseitige Anschlagtüren, als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb für Innen- und Außentüren, in 70 mm Bauhöhe. Geprüft und zertifiziert nach DIN 18650 / EN 16005, mit Montageplattensatz. Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 nach DIN EN 954-1 und Performance Level „d“ nach DIN EN ISO 13849-1). Ausführung: - drückend, Kopfmontage auf der Bandgegenseite mit Gleitschiene Funktionen: Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht “Ladenschluss“ nur in Verbindung mit externem Programmschalter Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß DIN 18650 / EN 16005, Hinderniserkennung und Reversierung, Diagnosefunktion und Fehlerspeicher, sämtliche Einstellungen über Display-Programmschalter möglich Technische Merkmale: Abmessungen: 70 x 120 x 650 mm (HxTxB), Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz, Türbreite: Max. 1.400 mm, Türgewicht: Max. 180 kg, Türöffnungswinkel: ca. 110°, Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar, Elektrischer Endschlag einstellbar, Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden Bahngesteuertes Öffnen und Schließen Anschlussmöglichkeiten: Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren, Not-Stopp-Schalter, Programmschalter, Motorschloss, Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1.200 mA Elektroverkabelung bauseits durch Elektrofirma nach GEZE-Kabelplan, Inbetriebnahme durch Werksmonteure bzw. Servicepartner. Leichtmetallabdeckhaube im Farbton des Elements (RAL 7048 Perlmausgrau) ______________________________________________________________________________ A5000—E Elektrischer Kompakt-Türöffner in Arbeitsstromausführung, mit Signalprozessor und Stromsparmodus, für den Einsatz an Rauchschutztüren zugelassen, universal DIN rechts / links einsetzbar mit 3 mm verstellbarer Radiusfalle, Falleneingrifftiefe: 6 mm mit bipolarer EMV-Schutzdiode, Haltekraft: 5000 N Nennspannung Dauerbetrieb: 8 - 24 V AC/DC Stromaufnahme: 200 mA (bei 8 – 11 V) Stromaufnahme: 50 mA (bei 12 – 24 V) Abmessungen: 15,8 x 59,5 x 25,5 mm (B x H x T) Ohne Schließblech ______________________________________________________________________________ Absicherung GEZE Sensorleisten-Kit, in schmaler filigraner Leiste, Schutzart IP 52, geprüft nach DIN 18650 / EN 16005, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungs und Schließrichtung. Mit integrierter Wandausblendung (Kit enthält 2 Sensorleisten zur Absicherung beider Flügelseiten) Türflügelbreite: > 1.200 mm GC 338 Sensorleisten-Kit für Innen- und Außentüren und alle Bodenverhältnisse (z.B.Reinstreifenmatte, Metallschiene, dunkle und absorbierende Böden, glänzende und nasse Fliesen, Gitterroste) Ausführung: - analog Elementfarbe Die Nebenschließkantenabsicherung im Bereich der Türbänder erfolgt aufgrund der durchgeführten Sicherheitsanalyse bauseitig oder durch den Türhersteller. ______________________________________________________________________________ GEZE Flächentaster innen, LS990, Schutzart IP 30, UP Abmessungen: 81 x 223 x 51 mm weiß optionales Funksendemodul Codetastatur außen. ______________________________________________________________________________ Öffnungsbegrenzung GEZE Integrierter Öffnungsbegrenzer, vor Ort in die Gleitschiene. ______________________________________________________________________________ Bedienung GEZE Mechanischer Programmschalter für Einstellung der Betriebsart, mit Schlüssel, Fehleranzeige über LED, Schutzart IP 40, passend zu Schalterprogrammen mit 55 x 55 mm Schalteinsatz Betriebsarten: Off, Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverriegelung - UP
2. 2
Drehtürantrieb GEZE Slimdrive EMD für Einkaufsläden
1,00
St
2. 3 Hintereingang Türelement Hintereingang Elementgröße: 1,16 x 2,23 m - Bodeneinstand: Rahmenverbreiterung zum Andichten h=0,15 m - Einbau: Außenkante bündig mit der Rohbauöffnung - U-Wert des Elements: 0,74 W/m2K - Farbe: siehe Vorbeschreibung Türflügel: Elementgröße: 1,16 x 2,08 m - Drehflügel: nach innen öffnend - Beschlag: innen Drücker, außen feststehender Rundknauf, abgekröpft, Edelstahl - PZ-Schließung mit Riegel und Falle - Drückerhöhe: 1.050 mm ü. FFB - Paneelfüllung: Alu-Sandwich-Element in Türfarbe gem. Vorbeschreibung
2. 3
Hintereingang
1,00
St
2. 4 Leichtmetallbau-Fluchtfenster 2 flügelig Fluchtfensterelement 2-flügelig mit Stulp Elementgröße: 1,80 x 2,27 m, Teilung 50 / 50 % - Drehflügel: nach innend öffnend - Beschlag: innenseitig Drehgriff - Standflügel: nach innen öffnend, gemeinsam mit Drehflügel - Beschlag: ohne - Verglasung: 3-fach, siehe Vorbeschreibung - Einbau: Außenkante bündig mit der Rohbauöffnung - U-Wert des Elements: 0,74 W /m2K - Farbe: siehe Vorbeschreibung - trittfeste Aluminium-Fensterbank außen; Farbe siehe Vorbeschreibung - Alu-Fensterbankhalter Fabr. Knelsen T-AFBH begehbar o. glw.:             angebotenes Fabrikat: _____________ - selbstklebendes, nachleuchtendes Piktogramm am Öffnungsflügel innen- und außenseitig aufgeklebt (20 x 20 cm): - selbstklebendes Piktogramm am Öffnungsflügel innenseitig DN 100 mm:
2. 4
Leichtmetallbau-Fluchtfenster 2 flügelig
1,00
St
2. 5 Leichtmetallbau-Fenster Festverglasung Fensterelement mit Festverglasung Elementgröße: 1,80 x 2,27 m - Verglasung: 3-fach, siehe Vorbeschreibung - Aluminium-Fensterbank außen - Einbau Außenkante bündig mit der Rohbauöffnung - U-Wert des Elements: 0,74 W/m2K - Farbe: siehe Vorbeschreibung
2. 5
Leichtmetallbau-Fenster Festverglasung
3,00
St
2. 6 ASSA ABLOY Türschließer DC700 Türschließer Obenliegender Türschließer mit Cam-Motion® Technologie ohne Gleitschiene EN-Größe 3-6, für Türbreite bis 1400mm geprüft nach DIN EN 1154 erfüllt die Anforderung nach DIN SPEC 1104 durch stark abfallendes Öffnungsmoment mit CE-Kennzeichnung mit Montageplatte für Feuer- und Rauchschutztüren verwendbar max. Höhenausgleich stufenlos 14mm Schließkraft stufenlos einstellbar Schließgeschwindigkeit, Endschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos von vorne einstellbar DIN links und DIN rechts verwendbar Band- und Bandgegenseite in Normal- und Kopfmontage Maße: (B x H x T) 270 x 64 x 57 mm Bestell-Nr. (silber): ASSA ABLOY DC700-----DEV1 incl. Standardgleitschiene G193 für Türschließermodelle DC700 Bestell-Nr. (silber): ASSA ABLOY DCG193-----EV1
2. 6
ASSA ABLOY Türschließer DC700
E
1,00
St
2. 7 Türschließer DORMA TS 93 G Türschließer Typ DORMA TS 93 G, EN 5-7, DIN 18040 konform Gleitschienen-Türschließer nach EN 1154, mit CE-Kennzeichnung, im Contur Design, mit stark abfallendem Öffnungsmoment. Sturzmontage auf der Bandgegenseite drückend. Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung sowie Schließverzögerung über Ventil komfortabel von vorne einstellbar. Montagekonsole mit universellem Lochgruppensystem. DIN-L und DIN-R verwendbar. Gleitschiene höhenverstellbar. Incl. Öffnungsbegrenzung zur Integration in die Standard-Gleitschiene Farbe: analog Elementfarbe Angeb. Fabr. ____________________________
2. 7
Türschließer DORMA TS 93 G
E
1,00
St
2. 8 Freilauftürschließer DORMA TS 99 Alternativ Freilauftürschließer Typ DORMA TS 99 Angeb. Fabr. ____________________________
2. 8
Freilauftürschließer DORMA TS 99
E
1,00
St
3 Hochwasserschutz Einkaufsladen
3
Hochwasserschutz Einkaufsladen
PREFA Hochwasserschutz Mobiler Hochwasserschutz bestehend aus: • Seitenteile (U- oder h-Profil) inkl. Grundprofildichtung, Abdeckung (gerade oder abgewinkelt) mit Sicherheitsschraube. • Dammbalken inkl. jeweils zwei durchlaufenden Dammbalkendichtung aus EPDM • Bodendichtung (für temporären Einsatz aus Moosgummi oder als Dauerbodendichtung) • Vertikale Spannstücke (mit Sterngriff oder mit Sechskantschraube) mit Gelenkfuß und Spannschraube aus Edelstahl. • Niederhalter inkl. Spannstück (Einsatz als zusätzliche Niederspannvorrichtung bei Spannweiten >3m, abhängig der Stauhöhe) • Bodenhülse zur Aufnahme des Rundprofiles inkl. Deckel aus Aluminium oder Nirosta • Rundprofil inkl. Grundprofildichtung, zur Montage ohne Werkzeug mittels Bajonettverschluß und O–Ring, zur Dichtung gegen die Bodenhülse. • Abstützung für Rundprofil (als zusätzliche statische Maßnahme im Einsatzfall), als nachträgliche Montage. Dieses wird in die standardmäßige vorgesehene Nut des Rundprofiles eingeschoben und mittels M8 Schraube fixiert. • Hebehilfe (zum Aushebeln des Alu- oder Nirostadeckels) • Dammbalkenhaken (zum Aushebeln des Dammbalkens) • Wandhalterung (zur Aufbewahrung der Dammbalken und Rundprofile bei Nichtgebrauch) Lagerabdeckung (als Ergänzung zur Wandhalterung zum Schutz der Dammbalken und Rundprofile)
PREFA Hochwasserschutz
3. 1 Hochwasserschutz Haupteingang Ladeneinheit Mobiler Hochwasserschutz System HWS 25 gem. Detail DP - 12 Liefern und montieren eines Hochwasserschutzes, wie in der Hauptposition beschrieben. Mauerlichte: 1.800 mm Stauhöhe: > 200 mm Montageart: auf der Rohwand Grundprofilhöhe 750 mm Anzahl Dammbalken: 2 Stück Inklusive der erforderlichen, vom Systemhersteller vorgegebenen, Befestigungs- und Abdichtungsmaterialien. z.B. PREFA System HWS25/200 oder Gleichwertiges. Angebotenes Fabrikat:___________ Türschwelle: - T-Profil T250/80 aus Edelstahl V2A als unterer Anschlag - Breite: von Grundprofil zu Grundprofil ca. 182-185 cm - Hinterlegung zum Türelement druckfeste Dämmung 3-4 cm - Verschraubung auf dem Türelement
3. 1
Hochwasserschutz Haupteingang Ladeneinheit
1,00
St
3. 2 Hochwasserschutz Hintereingang Ladeneinheit Mobiler Hochwasserschutz System HWS 25 gem. Detail DP - 12 Liefern und montieren eines Hochwasserschutzes, wie in der Hauptposition beschrieben. Mauerlichte: 1.160 mm Stauhöhe: > 200 mm Montageart: auf der Rohwand Grundprofilhöhe 750 mm Anzahl Dammbalken: 2 Stück Inklusive der erforderlichen, vom Systemhersteller vorgegebenen, Befestigungs- und Abdichtungsmaterialien. z.B. PREFA System HWS25/200 oder Gleichwertiges. Angebotenes Fabrikat:___________ Türschwelle: - L-Profil L250/50 aus Edelstahl V2A als unterer Anschlag - Breite: von Grundprofil zu Grundprofil ca. 112-115 cm - Verschraubung auf dem Türelement und Iso-Kimm Stein
3. 2
Hochwasserschutz Hintereingang Ladeneinheit
1,00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.000001 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter:
04.000001
Facharbeiter
E
1,00
h
04.000002 Helfer Wie vor, jedoch für: Helfer
04.000002
Helfer
E
1,00
h
04.000003 Auszubildender Wie vor, jedoch für: Auszubildender:
04.000003
Auszubildender
E
1,00
h
05 Nebenraumtüren
05
Nebenraumtüren
05.000010 Nebenraumtüren Nebenraumtüren analog Pos. 2.3, jedoch: Elementgröße 1,16 x 2,25 m ohne Bodeneinstand, nur Flachschwelle Drückerhöhe: 850 mm ü. FFB Verglasung: 2-fach, satiniert
05.000010
Nebenraumtüren
2,00
St
05.000020 Müllraumtür wie Vorposition, jedoch: Elementgröße 1,80 x 2,24 m 2-Flügelig, Stehflügel / Standflügel ca. 2/3 zu 1/3 Standflügel mit verdecktem Triebriegel und Bodenhülse
05.000020
Müllraumtür
1,00
St

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