Abdichtungsarbeiten
Fornsbach - Betreutes Wohnen mit Dorfladen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Stephan Zirkel                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                   69221Dossenheim Bauherr                      FWD Hausbau GmbH                        Ausführungort  Brückenstraße 2                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                 71540Murrhardt-Fornsbach                                   69221Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                  FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim AnsprechpartnerStephan Zirkel                                   0 62 21 / 87 50 136 Abgabedatum             04.08.2025 Ausführungsbeginn    01.09.2025 Ausführungsende       30.11.2022 _______________________________________________________________________________________                                                                             Bietereintrag                           Angebotsprüfung Angebotssumme netto                                        EUR ______________                EUR ______________ MwSt.                                                                  EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto                                       EUR ______________                EUR ______________ Nachlass _____ %                                                 EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass               EUR ______________                EUR ______________ _______________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Ort und Datum                                                                          Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben: 1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen. 2) Umlagen und Abzüge - Baustrom: 0,25 % - Bauwasser: 0,25 % - Bauwesen: 0,60 % - Baureinigung: 0,1 % 3) Bürgschaften - Gewährleistungsbürgschaft: 5 % - Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % 4) Die Zahlungen erfolgen gemäß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan 5) Einbehalt bis zur mängelfreien Fertigstellung: 15 % 6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen bis 31.12.2025: - Rechnungen, die vom 01. bis 15. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 20. des Monats vom AG gezahlt - Rechnungen, die vom 16. bis zum Ende eines Monats beim AG eingehen werden am 10. des Folgemonats vom AG gezahlt Ab dem 01.01.2026 gelten folgende neue Zahlungsbedingungen: - Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt. - Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt. 7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pläne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen 1. Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag abzuschließen ist, der die nachstehend aufgeführten wesentlichen Bestandteile enthalten wird. 2. Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein Pauschalfestpreis vereinbart werden. 3. Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der neusten Fassung. 4. Die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Vorschriften. 5. Vor Baubeginn ist eine Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft durch den ausführenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen. 6. Stellung einer Gewährleistungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers. 7. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg, neueste Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. 8. Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, etc. 9. Einhaltung der Wärme- und Schallschutzverordnungen. 10. Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien. 11. Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. 12. Die Vergütung der Bauwerksvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenerberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen. 13. Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt gemäß eines noch festzulegenden Zahlungsplans. 14. Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlußabrechnung einen Einbehalt von 5% der Vertragssumme vorzunehmen. 15. Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, daß Name, Anschrift, Telefon- und Fax-nummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. 16. Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht und vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben. ______________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusatzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusatzliche Vertragsbedingungen zur VOB 1. Vertragsgrundlage 1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: 1.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, 1.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten allgemeinen und zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, 1.1.3 alle Zeichnungen und Detailangaben, 1.1.4 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine Gültigkeit. 1.3 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. 1.5 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. 2. Art und Umfang der Leistung 2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. 2.2 Folgende Leistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: 2.2.1 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. 2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 2.2.3 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. 2.2.4 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, daß sie den Anforderungen gerecht werden. 2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. 2.2.6 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.. 2.2.7 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. 2.2.6 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen: - Maßnahmen zum Umweltschutz - Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit - Herstellen von Proben und Musterflächen. 2.3 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuführen. 3. Vergütung 3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. 3,2 Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere folgende Leistungen zu erfassen: 3.2.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1: 32.2 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. 3.2.3 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 3.2.4 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. 4. Ausführungsunterlagen 4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverzüglich bekanntzugeben. 4.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. 4.3 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen. 4.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig. 5. Stoffe und Bauteile 5.1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen. 5.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. 5.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. 5.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. 5.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. 6. Ausführung 6.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen. 6.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluß der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 6.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 6.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. 6.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlaßt werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 6.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muß sich darauf einstellen, daß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen. 6.7 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. 6.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.. 6.9 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, daß keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen. 6.10 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuführen. 7. Ausführungsfristen 7.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. 7.2 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zuvertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. 8. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, daß andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 9. Verteilung der Gefahr Siehe VOB/B. 10. Kündigung durch den AG Teilkündigungen sind zulässig. 11. Kündigung durch den AN Siehe VOB/B. 12. Haftung der Vertragsparteien 12.1 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen. 12.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 13. Vertragsstrafe 13.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlußzahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. 13.2 Soweit Termine gem. Ziffer 7.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für die neuen Termine. 13.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 13.1). 14. Abnahme 14.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen. 14.2 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. 15. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre. 16. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 17. Stundenlohnarbeit 17.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 17.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. 18. Zahlung Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlußrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 19. Sicherheitsleistung 19.1 Bei der Schlußzahlung wird als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlußzahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 19.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist. 19.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft ablösen. 20. Streitigkeiten Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. ______________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusatzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche technische Vertragsbedingungenm Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technischen Ausführungen aus der DIN 18 338 "Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten". Folgende technischen Vorschriften und Richtlinien sind Vertragsbestandteil: - DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten - DIN 18 337 Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser - DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten - DIN 18 339 Klempnerarbeiten - DIN 18 530 Dächer mit massiven Dachkonstruktionen - DIN 4095 Dränung zum Schutz baulicher Anlagen (Anforderungen an filterstabile Dränschichten auf Decken) - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (insbesondere Teil 7, Flugfeuerbeständigkeit von Bedachungen) Weitere Ausführungsgrundlagen sind: - Die "Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes" aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerkes e. V. Köln. Bei Wiedersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften. - Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen "Flachdachrichtlinien" - DDV Dachgärtnerrichtlinien - FLL Richtlinien für Dachbegrünungen sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Der AN hat den Ablauf der Arbeiten mit beauftragten Stahlbauern, Schlossern, Blechnern sowie Fenster- und Fassadenbauern abzustimmen. Erforderliche Ausführungs- und Anschlussdetails sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen, bzw. von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Die der Ausschreibung beigefügten Ausführungsdetails sind auf Übereinstimmung mit den gültigen technischen Vorschriften, Richtlinien und Vorschriften der Herstellerwerke zu überprüfen. Bedenken und Vorbehalte sind ggf. mit Abgabe des Angebotes zu erklären. Eine eigenverantwortliche bauphysikalische Überprüfung des vorgesehenen Dachaufbaues durch den Auftragnehmer ist vorzunehmen. Das gilt insbesondere für die Wahl des geeigneten Wärmedämmstoffes entsprechend den bauphysikalischen Forderungen an die Raumnutzung, der konstruktiven Eisbildung des Daches und seiner Beschichtung. Eventuelle Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Ausführungsart sind schriftlich und mit einem gesonderten und geeigneten Alternativ-Angebot spätestens vor Ausführung der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Die fachgerechte Detaillösung für: Dachrandausbildung, Wandanschlüsse und innenliegender Attikaanschluß, Dehnfugen, Dachentwässerung, Dachdurchführungen und Lichtkuppeln. Die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung gültigen Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe sind uneingeschränkt zu berücksichtigen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der AN haftet für alle entstandenen Schäden, insbesondere bei Beschädigungen von Sichtbeton und Sichtmauerwerk. Jegliche Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Schutz von Holzkonstruktionen und ev. Spanplatten, sowie der bereits provisorisch abgedichteten Bauwerksteile gegen Witterungseinflüsse ist während der Ausführung jederzeit sicherzustellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dehnfugen, außer über Bauwerksfugen, soweit im angebotenen Dachaufbau erforderlich, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Oberflächen von Kiesschutzschichten sind einzuebenen und abzuwalzen. Aufkantungen und Dachflächen ohne Bekiesung sind mit UV-beständigen Materialien zu schützen. Soweit Anschlussfugen nicht mit Spezialprofilen hergestellt werden können, ist grundsätzlich dauerelastisches, alterungs- und witterungsbeständiges 2-Komponenten-Material auf Polysulfid-Basis (THIOKOL o. glw.) zur Versiegelung der Fugen anzuwenden. Es darf nach dem Abbinden nicht klebeaktiv sein und keine Verfärbungen verursachen. Eine Fugenvorbehandlung nach Herstellervorschrift ist grundsätzlich erforderlich und in die Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Klemmprofile sind oberseitig auf Polysulfid-Basis zu verfugen, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Es ist sicherzustellen, dass der Anschluss an Abläufe nicht aus der Dichtungsebene herausragt. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, so muss vor Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung " nach besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist. Alle Leistungen umfassen die Lieferung und Montage der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist. Weitere ZTV: - Alle Belagschichten oberhalb der Dachhaut müssen ausblühfrei sein. - Alle Dachan- und -abschlüsse sind nach Dachdeckerrichtlinien herzustellen. Die Dachränder sind insbesondere wirksam gegen mechanische Einwirkungen zu schützen. - Die Dacheinläufe sind gut wartungsfrei z. B. in Gehwegen anzuordnen. Die Wurzelschutzfolie und die Rieselschutzvliese sind mindestens bis OK Bepflanzung oder Kiesrandstreifen hochgeführt, sonst nach Gartenbau. - Die Pflanzflächen enden jeweils b > 50 cm vor den Dachrändern und sind mit Randsteinen eingefasst. Die Randstreifen erhalten Kies 16/32 mm oder besser Gehwegplattenberandung - Auflast zur Windsogsicherung nach Flachdachrichtlinien oder Einzelnachweis nach DIN 1055 Teil 4. Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: 1. Die Einheitspreise müssen die Lieferung aller notwendigen Materialien, Rohstoffe und das Vorhalten von Geräten usw. beinhalten. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. 3. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. 4. Bituminöse Werkstoffe unter Wärmedämmschichten müssen bei Arbeitsunterbrechung zumindest mit einem Heißbitumen-Deckenanstrich (Verbrauch mind. 1,5 kg/m2) versehen werden. Bei Wiederaufnahme der nachfolgenden Beschichtung muß der Untergrund auf Dichtheit geprüft werden. 5. Das Einkleben und Eindichten von Verwahrungen und Durchführungen jeder Art im Leistungsbereich. Beleuchtungs- und Sicherungsmaßnahmen im Arbeitsbereich, Beschaffung eines geeigneten Lagers für die Verwahrung von Materialien, Hilfsmittel und Maßnahmen für die Ausführung der Arbeiten bei Feuchtigkeit und Frost, Mehraufwendungen bei zeitlich getrennter Ausführung der Dämm- und Isolierungsarbeiten. Transportleistungen für die Erbringung der angebotenen Arbeiten, auch für bauseits angelieferte Teile im Baustellenbereich. Auf die Bereitstellung von Feuerlöschern bei Arbeiten mit offener Flamme wird besonders hingewiesen. 6. Sollte zum Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten des AN der Baukran des beauftragten Rohbauers noch zur Verfügung stehen, so hat der AN dies eigenverantwortlich und auf seine Kosten mit dem Rohbauer abzustimmen. Die im Rahmen der Rohbauarbeiten vorhandenen Gerüste können mitbenutzt werden. Soweit für die Leistungen Dachabdichtungsarbeiten Erweiterungen, Ergänzungen, Umbauten etc. an den vorh. Gerüsten notwendig werden, sind diese Zusatzmaßnahmen entgegen 4.2.2 (DIN 18 334) Nebenleistungen des AN Dachabdichtungsarbeiten. 7. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen. 8. Baustellenbesichtigung und Planeinsicht: Die Kenntnis der Baustelle und der Planung ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebots erforderlich. 9. Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abfälle aller Art, sind kostenlos von der Baustelle zu entfernen. ______________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungenm
1 Abdichtungsarbeiten
1
Abdichtungsarbeiten
1. 1 Trocknen des Untergrundes Trocknen des Untergrundes auf besondere Anordnung des AG. Trocknung nach Wahl des AN. Flächen waagerecht. Untergrund Beton.
1. 1
Trocknen des Untergrundes
E
446,65
m2
1. 2 Untergr. reinigen, Schutt für AN Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung nach besonderer Anordnung des AG. Art/Umfang der Verschmutzung: Beton- und Mörtelreste Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
1. 2
Untergr. reinigen, Schutt für AN
446,65
m2
1. 3 Voranstrich aus Bitumenemulsion AQUADERE Stick Emulsions-VA Beton Gebrauchsfertige Emulsion auf Bitumenbasis, lösemittelfrei, als Haftbrücke auf die besenreine Stahlbetonfläche aufbringen und ablüften lassen. Verbrauch: ca. 0,3 kg/m². gewähltes Fabrikat: AQUADERE Stick o. glw. angeb. Fabrikat:
1. 3
Voranstrich aus Bitumenemulsion
121,48
m2
1. 4 Dampfsperre auf Rohbeton Dampfsperre SOPREMA Vapro vap kalt Kaltselbstklebende Dampfsperrbahn mit variabler Längsrandausbildung gemäß Stoffnorm DIN EN 13970 Selbstklebende Elastomerbitumen- Dampfsperrbahn durch Abziehen der unterseitigen Schutzfolien auf ebenem und trockenem Untergrund nach Herstellerangaben kalt verkleben. Nähte und Stöße dicht verschweißen. Die Nahtüberlappungsbreite beträgt 8 cm, optional 13 cm. Im Bereich von An- und Abschlüssen vollflächig 5 cm über die Oberkante der Wärmedämmung hochführen. Geprüfte Wasserdichtheit: 400 kPa über 24h. Scherwiderstand der Fügenaht: > 900 N Oberflächenausstattung: -Oberseite: Vlies -Unterseite: selbstklebendes Elastomerbitumen mit abziehbarer Schutzfolie -Trägereinlage:Aluminiumfolie/Glasgewebe Untergrund: Beton Fabrikat: SOPREMA Vapro vap o. glw. Artikelnummer: 1000 Vapro vapk angeb. Fabrikat:
1. 4
Dampfsperre auf Rohbeton
36,20
m2
1. 5 Hochziehen der Dampfsperre 30 - 50 cm Hochziehen der Dampfsperre der Vorposition bis 50 cm mechanische Fixierung in sep. Position
1. 5
Hochziehen der Dampfsperre 30 - 50 cm
38,61
m
1. 6 Zulage Dehnfuge Zulage Dehnfugenausbildung in der Dampfsperrschicht über Isokörben, Bauteilfugen etc. Die Position gilt für Boden und Wandflächen
1. 6
Zulage Dehnfuge
E
1,00
m
1. 7 Alsanabdichtung Abdichtung Boden- u. Wandanschlüsse der bodentiefen Fenster- und Türelemente im Erdgeschoß bzw. auf den Terrassen / Balkonen / Loggien / Laubengängen im OG und DG Höhe mind. 15 cm Untergrund Holz, Kunststoff, Beton, Mauerwerk, Stahl usw. Abwicklung 30-40 cm. HINWEIS: An den beiden Eingangselementen der Ladeneinheit ist die Hochwassersperre sep. abzudichten. Die Massen sind hier bereits zweifach angesetzt.
1. 7
Alsanabdichtung
278,91
m
1. 8 Fugenbahn / Notabdichtung Fugenabdichtung von Boden- u. Wandanschlüssen Balkon- / Terrassen- / Laubengang-Betonplatten mit Isokörben an aufgehende Wände incl. Voranstrich z. B. Elastomerbitumen-Bewegungsfugenband SOPRAJOINT WF o. glw. Artikelbezeichnung Deckschicht Oberseite: Elastomerbitumen Unterseite: Elastomerbitumen Ausstattung Oberseite: feines schweißbares Vlies Unterseite: leicht abflämmbare Polypropylenfolie und Aluminimumband Träger 1 Polyesterjersey (70 g/m²) Träger 2 Polyestervlies (50 g/m²) Lieferform 45.00 cm x 8.00 m;Dicke: 4.80 mm Untergrund Beton, Mauerwerk usw. Einbauort: - Wandanschlüsse Laubengang OG / DG - Wandanschlüsse Laubengangüberdachung - Wandanschlüsse Loggien OG WE 06+07 - Wandanschlüsse Loggien DG WE 10-16
1. 8
Fugenbahn / Notabdichtung
225,59
m
1. 9 Dachabdichtung zweilagig, auf Betondecke Zwischenlage: Zwischenlage auf EPS / PIR SOPRALENE Stick 30 PYE-KTG-KSP-3,0 DU/E1 nach Anwendungsnormen DIN SPEC 20000-201 und BA PYE-KTG-KSP-3,0 nach DIN SPEC 20000-202 sowie Stoffnormen DIN EN 13707 und DIN EN 13969, mit DUO-Längsrand (3 cm selbstklebend + 5 cm Schweißrand) Kaltselbstklebende Elastomerbitumen- Unterlagsbahn durch Abziehen der unterseitigen Schutzfolie auf die ausgeschriebene Polystyrolwärmedämmung nach Herstellerangaben verlegen, Nähte und Stöße dicht verschweißen. Oberflächenausstattung: -Oberseite: Kunststoff-Folie -Unterseite: kaltselbstklebendes Elastomerbitumen mit abziehbarer Schutzfolie Technische Kennwerte: Geprüfte Wasserdichtheit: 500 kPa über 24h. Dicke: 3,0 mm Kaltbiegeverhalten -30°C Wärmestandfestigkeit 100°C Maximale Zugkraft 1000 N/50 mm längs, 1000 N/50 mm quer Dehnung 3,5% längs, 3,5% quer gewähltes Fabrikat: SOPRALENE Stick 30 o- glw. Artikelnummer: 2004 S 30 PS angeb. Fabrikat: Oberlage: Oberlage SOPRALENE Flam 50 Schiefer PYE-KTP S5 DO/E1 nach Anwendungsnormen DIN SPEC 20000-201 und BA PYE-KTP S5 nach DIN SPEC 20000-202 sowie Stoffnormen DIN EN 13707 und DIN EN 13969. Elastomerbitumenschweißbahn als Oberlage vollflächig im Lagenversatz aufschweißen, Nähte und Stöße dicht verschweißen. Oberflächenausstattung: -Oberseite: mineralische Bestreuung Farbe: grau -Unterseite: Kunststoff-Folie Technische Kennwerte: Dicke: 5,2 mm Kaltbiegeverhalten -36°C Wärmestandfestigkeit 120°C Maximale Zugkraft 1200 N/50 mm längs, 1000 N/50 mm quer Dehnung 40% längs, 45% quer. Fabrikat: SOPRALENE Flam 50 Schiefer o. glw. Artikelnummer: 2304 SF 50 AR angeb. Fabrikat:
1. 9
Dachabdichtung zweilagig, auf Betondecke
E
1,00
m2
1. 10 wurzelfeste Dachabdichtung zweilagig, auf Wärmedämmung Zwischenlage: Zwischenlage auf EPS SOPRALENE Stick 30 PYE-KTG-KSP-3,0 DU/E1 nach Anwendungsnormen DIN SPEC 20000-201 und BA PYE-KTG-KSP-3,0 nach DIN SPEC 20000-202 sowie Stoffnormen DIN EN 13707 und DIN EN 13969, mit DUO-Längsrand (3 cm selbstklebend + 5 cm Schweißrand) Kaltselbstklebende Elastomerbitumen- Unterlagsbahn durch Abziehen der unterseitigen Schutzfolie auf die ausgeschriebene Polystyrolwärmedämmung nach Herstellerangaben verlegen, Nähte und Stöße dicht verschweißen. Oberflächenausstattung: -Oberseite: Kunststoff-Folie -Unterseite: kaltselbstklebendes Elastomerbitumen mit abziehbarer Schutzfolie Technische Kennwerte: Geprüfte Wasserdichtheit: 500 kPa über 24h. Dicke: 3,0 mm Kaltbiegeverhalten -30°C Wärmestandfestigkeit 100°C Maximale Zugkraft 1000 N/50 mm längs, 1000 N/50 mm quer Dehnung 3,5% längs, 3,5% quer gewähltes Fabrikat: SOPRALENE Stick 30 o. glw. Artikelnummer: 2004 S 30 PS angeb. Fabrikat: Wurzelschutz SOPRALENE Flam Jardin S5 PYE-PV 200 S5 DO/E1 nach Anwendungsnormen DIN SPEC 20000-201 und BA PYE-PV 200 S5 nach DIN SPEC 20000-202 sowie Stoffnormen DIN EN 13707 und DIN EN 13969. Elastomerbitumenschweißbahn als Oberlage, wurzel- und rhizomfest (gem. FLL-Verfahren) vollflächig im Lagenversatz aufschweißen, Nähte und Stöße dicht verschweißen. Oberflächenausstattung: -Oberseite: mineralische Bestreuung Farbe: Schiefer -Unterseite: Kunststoff-Folie Technische Kennwerte: Geprüfte Wasserdichtheit: 600 kPa über 24h. Kaltbiegeverhalten -36°C Wärmestandfestigkeit 120°C Maximale Zugkraft 1100 N/50 mm längs, 1000 N/50 mm quer Dehnung 40% längs, 45% quer gewähltes Fabrikat: SOPRALENE Flam Jardin S5 Schiefer o. glw. Artikelnummer: 2475 SFJardin5 angeb. Fabrikat: Einbauort: - Loggien - Laubengänge - Laubengangüberdachung
1. 10
wurzelfeste Dachabdichtung zweilagig, auf Wärmedämmung
410,45
m2
1. 11 Hochziehen der Abdichtung bis 50 cm Hochziehen der Abdichtung der Vorposition bis 50 cm incl. Ausführung waagerecht unter der Blechabdeckung der Attiken unter bauseitiger Holzplatte (nur Laubengangüberdachung)
1. 11
Hochziehen der Abdichtung bis 50 cm
264,97
m
1. 12 Zulage Dehnfuge Zulage Dehnfugenausbildung in der Dachabdichtung über Isokörben, Bauteilfugen etc. Die Position gilt für Boden und Wandflächen
1. 12
Zulage Dehnfuge
E
1,00
m
1. 13 Klemmleiste Lieferung und Montage einer Klemmleiste zum dichten Anschließen der Bitumendachbahnen an aufgehende Wände. Untergrund: Beton / Mauerwerk Mind. 5 Schraubpunkte je lfm incl. elastischer oberseitiger Verfugung der Klemmleiste Einbauort: - aufgehende Giebelwände / Drempelwände - aufgehende Wände Loggien / Laubengänge
1. 13
Klemmleiste
176,88
m
1. 14 Überhangblech Überhangblech aus Aluminiumblech, Blechdicke 1,0 mm, Zuschnitt bis 500 mm, Oberkante leicht abgeschrägt, 3 Kantungen (incl. Rückkantung unten), als unterer Abschluss zum Plattenbelag. Lieferung und Montage Ausführung im Bereich von Wände mit Wärmedämmverbundsystem
1. 14
Überhangblech
E
176,88
m
1. 15 Zulage Überhangblech Zulage Für Ecken und Enden der Vorposition Lieferung und Montage Ausführung im Bereich von Wände mit Wärmedämmverbundsystem
1. 15
Zulage Überhangblech
E
92,00
St
1. 16 Dämmschicht Boden, Typ: EPS - 040 - DAA - dh - B1- Dicke 20 bis 100 mm - Gefälledämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 20-100 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 040, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Loggien OG WE 06, 07 - Loggien DG WE 10-16 - Laubengänge OG / DG - Laubengangüberdachung
1. 16
Dämmschicht Boden, Typ: EPS - 040 - DAA - dh - B1- Dicke 20 bis 100 mm
374,25
m2
1. 17 Dämmschicht Boden, Typ: EPS - 040 - DAA - dh - B1- Dicke 100 + 30 bis 70 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 100 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 040, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. - Gefälledämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 30-70 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 040, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Die tatsächliche Gesamtdicke des Aufbaus hängt von der Gefälleeinteilung ab und kann sich in Teilbereichen noch ändern. Vom Auftragnehmer ist der Ausführungsplan zur Freigabe vorzulegen. Ebenso ist die Einhaltung der Vorgaben des Wärmeschutznachweises nach zu weisen. Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Loggien OG WE 08 + 09
1. 17
Dämmschicht Boden, Typ: EPS - 040 - DAA - dh - B1- Dicke 100 + 30 bis 70 mm
14,24
m2
1. 18 Dämmschicht Boden, Typ: EPS - 032 - DAA - dh - B1- Dicke 100 + 30 bis 70 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 100 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. - Gefälledämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 30-70 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Die tatsächliche Gesamtdicke des Aufbaus hängt von der Gefälleeinteilung ab und kann sich in Teilbereichen noch ändern. Vom Auftragnehmer ist der Ausführungsplan zur Freigabe vorzulegen. Ebenso ist die Einhaltung der Vorgaben des Wärmeschutznachweises nach zu weisen. Die erforderliche mittlere thermische Dicke beträgt 160 mm mit WLG 035.. Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Loggien OG WE 03 - 05
1. 18
Dämmschicht Boden, Typ: EPS - 032 - DAA - dh - B1- Dicke 100 + 30 bis 70 mm
21,96
m2
1. 19 Dämmschicht Boden Dachspitz, EPS, WLG 032 Dicke 300 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 300 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, ZWEI- oder MEHRLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - nicht ausgebaute Dachspitzböden BT A, B und C
1. 19
Dämmschicht Boden Dachspitz, EPS, WLG 032 Dicke 300 mm
E
505,61
m2
1. 20 Dämmschicht Wand Dachspitz, EPS, WLG 032 Dicke 100 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 100 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Einbauhöhe ca. 40 cm über Grunddämmung der Vorposition Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - aufgehende Wandflächen unausgebaute Dachspitzböden BT A, B und C am Drempel und jeweils 1 lfm an den Giebelwänden
1. 20
Dämmschicht Wand Dachspitz, EPS, WLG 032 Dicke 100 mm
E
127,14
m
1. 21 Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 60 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 60 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Einbauhöhe ca. 32-34 cm i. M. Abrechnung nach lfm Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - aufgehende Wandflächen der Stützen - Loggien OG WE 03, 07 - 09 - Loggien DG WE 10, 14 - 16
1. 21
Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 60 mm
E
6,20
m
1. 22 Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 180 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 180 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Einbauhöhe ca. 31-33 cm i. M. Abrechnung nach lfm Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - aufgehende Außenwandflächen Loggien OG und DG
1. 22
Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 180 mm
E
74,30
m
1. 23 Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 260 mm - Wärmedämmschicht aus EPS-Hartschaum, Dicke 260 mm, nach DIN EN 13164 EPS, 032, DAA, dh, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, in Platten, Verlegung unter Dachflächen, EINLAGIG, Kantenausbildung mit Stufenfalz, punkt- oder streifenweise kleben. Zulassung des IfB Berlin und Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten. Einbauhöhe ca. 20-25 cm i. M. Abrechnung nach lfm Erzeugnis: (Bietereintrag) Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - aufgehende Wandflächen Laubengänge OG und DG
1. 23
Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 260 mm
E
96,38
m
1. 24 Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 220 mm wie vor, jedoch: Einbauhöhe ca. 50 cm i. M. Abrechnung nach lfm Einbauort: - aufgehende Wandflächen Laubengangüberdachung
1. 24
Dämmschicht Wand, EPS, WLG 032 Dicke 220 mm
E
88,09
m
2 Entwässerung
2
Entwässerung
2. 1 Grumbach Attika-Notablauf DN 50 Fabrikat Grumbach Attika-Notablauf DN 50 aus PUR, einschl. angegossener Anschlussmanschette für Bitumen-Abdichtungsbahnen und Kiesfang aus PE mit sicherer Befestigung liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen. Artikelnummern: 3403 + 3491 incl. Edelstahlrohr DN 50; L= 25 cm Artikelnummer: 2631 Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Notüberläufe der Loggien OG und DG
2. 1
Grumbach Attika-Notablauf DN 50
14,00
St
2. 2 Grumbach Attika-Rechteck-Notablauf Fabrikat Grumbach Attika-Rechteck-Notablauf Baulänge 600 mm aus PUR, mit fixer Anstauhöhe einschl. angegossener Anschlussmanschette für Bitumen-Abdichtungsbahnen und Kiesfangleiste mit sicherer Befestigung liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen. Artikelnummern: 3427.6 + 5961 incl. Fassaden-Rohrblende aus Edelstahl Artikelnummer: 2463.600 Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Laubengangüberdachung
2. 2
Grumbach Attika-Rechteck-Notablauf
1,00
St
2. 3 Grumbach Attika Flachgully Balkon-Gully DN 100 Fabrikat Grumbach Attika Flachgully DN 100 aus PUR, mit Klebekragen für Bitumen-Abdichtungsbahnen und Kiesfangkorb aus PE mit sicherer Befestigung Artikelnummer: 3443 + 5973 incl. Aufstaz für Notentwässerung Artikelnummer: 3449.N incl. Edelstahlrohr DN 100; L= 25 cm Artikelnummer: 2634 liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Notentwässerung Laubengangüberdachung
2. 3
Grumbach Attika Flachgully Balkon-Gully DN 100
3,00
St
2. 4 LORO-X Dachablauf senkrecht DN 100 LORO-X Flachdachablauf, Serie O einteilig ohne Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 5,2 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Anschlussmanschette aus Bitumen/EPDM Verbund, Siebeinheit aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, Leistungsnachweis mit normgerechtem Prüfsystem mit 4,2m nicht belüfteter Fallleitung gemäß LX-Datenblatt LX884, aus Aluminium, lichtgrau beschichtet, DN 100 Artikelnummer: 17110.100A Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengangüberdachung RFR A6, A7, A8
2. 4
LORO-X Dachablauf senkrecht DN 100
3,00
St
2. 5 Zulage Deckelausschnitt Zulage für Ausschnitt im Siebeinsatz der Vorposition zur Einführung der Dachentwässerung des Ziegeldaches Einbauort: - Laubengänge DG und OG RFR A6, A7
2. 5
Zulage Deckelausschnitt
2,00
St
2. 6 LORO-Drainlet Dachdurchführung senkrecht DN 100 LORO-DRAINLET Regenwasserablauf-Grundeinheit für Verkehrsflächen als Rohrdurchführung, mit Klemmflansch, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, bestehend aus Ablaufkörper ohne Wärmedämmung, Losflansch, Dichtelement, DN 100 Artikelnummer: 21908.100X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang DG RFR A6, A8 - Laubengang DG RFR A6, A8
2. 6
LORO-Drainlet Dachdurchführung senkrecht DN 100
4,00
St
2. 7 LORO-X Ablauf Grundkörper senkrecht DN 70 LORO-X Grundkörper Serie V senkrecht DN 70 LORO-X Balkonablauf Grundkörper, Serie V, einteilig ohne Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, DN 70 Artikelnummer: 21210.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang OG RFR C8, C9 - Laubengang DG RFR C8, C9
2. 7
LORO-X Ablauf Grundkörper senkrecht DN 70
4,00
St
2. 8 LORO-X Aufsatzelement DN 70 LORO-X Aufsatzelement mit Klebeflansch und variablen Abkantflansch 300 mm Serie V-AK DN 70 LORO-X Balkonablauf Aufsatzelement für einteilige Ausführung, Serie V-AK für Balkonabdichtung aus Flüssigkunststoffen im Wandbereich für Balkonaufbau ohne Belag, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, bestehend aus: Aufsatzelement mit Klebeflansch und variablen Abkantflansch 300 mm lang, Dichtelement DN 100, aus Edelstahl, DN 70 Artikelnummer: 20461.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang OG RFR C8, C9 - Laubengang DG RFR C8, C9
2. 8
LORO-X Aufsatzelement DN 70
4,00
St
2. 9 LORO-X Siebeinheit DN 70 mit Rohrdurchführung LORO-X Siebeinheit quadratisch mit Rohrdurchführung Serie V DN 70 LORO-Siebeinheit für LORO Direktabläufe, bestehend aus Edelstahlsieb 150 x 150 mm mit Rohrdurchführung, Siebaufnahme und Entwässerungsring, DN 70 Artikelnummer: 20423.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang OG RFR C8, C9
2. 9
LORO-X Siebeinheit DN 70 mit Rohrdurchführung
2,00
St
2. 10 LORO-X Siebeinheit DN 70 ohne Rohrdurchführung LORO-X Siebeinheit quadratisch ohne Rohrdurchführung Serie V DN 70 LORO-Siebeinheit für LORO Direktabläufe, bestehend aus Edelstahlsieb 150 x 150 mm ohne Rohrdurchführung, Siebaufnahme und Entwässerungsring, DN 70 Artikelnummer: 20424.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang DG RFR C8, C9
2. 10
LORO-X Siebeinheit DN 70 ohne Rohrdurchführung
2,00
St
2. 11 LORO-X Ablauf Grundkörper senkrecht DN 100 LORO-X Grundkörper Serie V senkrecht DN 100 LORO-X Balkonablauf Grundkörper, Serie V, einteilig ohne Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, DN 100 Artikelnummer: 21210.100X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang OG RFR A7 - Laubengang DG RFR A7
2. 11
LORO-X Ablauf Grundkörper senkrecht DN 100
2,00
St
2. 12 LORO-X Aufsatzelement DN 100 LORO-X Aufsatzelement mit Klebeflansch und variablen Abkantflansch 300 mm Serie V-AK DN 100 LORO-X Balkonablauf Aufsatzelement für einteilige Ausführung, Serie V-AK für Balkonabdichtung aus Flüssigkunststoffen im Wandbereich für Balkonaufbau ohne Belag, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, bestehend aus: Aufsatzelement mit Klebeflansch und variablen Abkantflansch 300 mm lang, Dichtelement DN 100, aus Edelstahl, DN 100 Artikelnummer: 20461.100X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang OG RFR A7 - Laubengang DG RFR A7
2. 12
LORO-X Aufsatzelement DN 100
2,00
St
2. 13 LORO-X Siebeinheit DN 100 mit Rohrdurchführung LORO-X Siebeinheit quadratisch mit Rohrdurchführung Serie V DN 100 LORO-Siebeinheit für LORO Direktabläufe, bestehend aus Edelstahlsieb 150 x 150 mm mit Rohrdurchführung, Siebaufnahme und Entwässerungsring, DN 100 Artikelnummer: 20423.100X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: - Laubengang OG RFR A7 - Laubengang DG RFR A7
2. 13
LORO-X Siebeinheit DN 100 mit Rohrdurchführung
2,00
St
2. 14 LORO-X Balkondirekt senkrecht DN 70 LORO-X Balkondirektablauf, Serie H einteilig ohne Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, mit Anschlussmanschette aus Bitumen/EPDM Verbund, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Stahl feuerverzinkt, mit langlebiger Beschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination, Farbton: Rotbraun, bestehend aus Ablauftopf, Anschlussmanschette, Klemmring, Entwässerungsring, Siebaufnahme (für Aufbauhöhe 35 - 150 mm), Sieb für obere Balkone, DN 70 Artikelnummer: 16278.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: DG - Loggia WE 10 RFR C5 - Loggia WE 14 RFR C1 - Loggia WE 13 RFR C2 - Loggia WE 12 RFR C3 - Loggia WE 11 RFR C4 - Loggia WE 15 RFR C7 - Loggia We 16 RFR C8
2. 14
LORO-X Balkondirekt senkrecht DN 70
7,00
St
2. 15 LORO-X Balkondirekt senkrecht DN 70 LORO-X Balkondirektablauf, Serie H einteilig ohne Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, mit Anschlussmanschette aus Bitumen/EPDM Verbund, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Stahl feuerverzinkt, mit langlebiger Beschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination, Farbton: Rotbraun, bestehend aus Ablauftopf, Anschlussmanschette, Klemmring, Entwässerungsring, Siebaufnahme (für Aufbauhöhe 35 - 150 mm), Sieb für Rohrdurchführung für Balkongeschosse, DN 70 Artikelnummer: 16277.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: OG - Loggia WE 07 RFR C1 - Loggia WE 06 RFR C2 - Loggia WE 08 RFR C7 - Loggia WE 09 RFR C8
2. 15
LORO-X Balkondirekt senkrecht DN 70
4,00
St
2. 16 Zulage Kürzen der Grundeinheiten Zulage Kürzen der Grundeinheiten der beiden Vorpositionen Die Rohrstutzen sind vor dem Einbau UK bündig Betondecke zu kürzen Einbauort: DG - Loggia WE 10 RFR C5 - Loggia WE 14 RFR C1 - Loggia WE 13 RFR C2 - Loggia WE 12 RFR C3 - Loggia WE 11 RFR C4 - Loggia WE 15 RFR C7 - Loggia We 16 RFR C8 Einbauort: OG - Loggia WE 07 RFR C1 - Loggia WE 06 RFR C2
2. 16
Zulage Kürzen der Grundeinheiten
9,00
St
2. 17 LORO-X Balkondirekt waagerecht DN 70 LORO-X Balkondirekt 3 Grad für Balkongeschosse ohne Wärmedämmung DN 70 LORO-Balkondirektablauf mit Anschlussmanschette aus Bitumen/EPDM-Verbund, Serie H, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Stahl, feuervezinkt, langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination, Farbton: Rotbraun, Auslauf seitlich, ohne Wärmedämmung, einteilig, bestehend aus Ablauftopf, Anschlussmanschette, Klemmring, Entwässerungsring, Siebaufnahme (für Aufbauhöhe 35 - 155 mm), Sieb für Rohrdurchführung für Balkongeschosse, DN 70 Artikelnummer: 16222.070X Erzeugnis: (Bietereintrag) liefern und nach Flachdachrichtlinien bzw. Herstellervorschriften einbauen und eindichten. Einbauort: OG - Loggia WE 03 RFR C5 - Loggia WE 05 RFR C3 - Loggia WE 04 RFR C4
2. 17
LORO-X Balkondirekt waagerecht DN 70
3,00
St
2. 18 Entwässerungsrinne AquaDrain KRU als Stichkanal mit Ablaufelement Kastenrinne AquaDrain® KR, Rinnenkanal aus sendz. verzinktem Stahlblech mit nachträglicher, anthrazitmetallic-farbener Pulverbeschichtung für erhöhten Korrosionsschutz. Mit geschlitztem oder wahlweise ungeschlitztem Rinnenboden; variabel ablängbar; für die Abführung von Oberflächen- und Sickerwasser bzw. bei ungeschlitztem Rinnenboden als offener Stichkanal einsetzbar. Belastbarkeit: Begehbar durch Personen/Radlasten bis max. 150 kg. AquaDrain® KR Höhenverstellung ist für die geschlitzte Kastenrinne optional zusätzlich erhältlich. Nach Herstellervorgaben einbauen. Abmessungen: 40 x 150 x 1000 mm (H x B x L) Bauweise: KRU (ungeschlitzter Rinnenboden, für Stichkanäle) Variante: Rostauflage - GV: Gitterrost: Stahl feuerverzinkt Einbausituation: als offener Stichkanal Produkt: AquaDrain® KR/KRU Kastenrinne Einbaulänge: 95 cm Kastenrinne AquaDrain® KRU Ablaufelement Rinnenkanal aus sendz. verzinktem Stahlblech mit nachträglicher, anthrazitmetallic-farbener Pulverbeschichtung für erhöhten Korrosionsschutz. Mit ungeschlitztem Rinnenboden; variabel ablängbar; für die Abführung von Oberflächen- und Sickerwasser bzw. bei ungeschlitztem Rinnenboden als offener Stichkanal einsetzbar. Mit einer ca. 125mm eingerückten und tiefgezogenen Aussparung zur Aufnahme des mitgelieferten DN75 Schraubstutzen. Abmessungen: 40 x 150 x 1000 mm (H x B x L) Bauweise: KRU (ungeschlitzter Rinnenboden, für Stichkanäle) Variante: Rostauflage - GV: Gitterrost: Stahl feuerverzinkt Einbausituation: als offener Stichkanal Produkt: AquaDrain® KR/KRU Kastenrinne Einbaulänge: 100 cm AquaDrain® KR Endkappen, Material: Edelstahl geschliffen, Werkstoff-Nr. 1.4301, als vorderseitiger Abschluss der AquaDrain® KR Kastenrinne. Nach Herstellervorgaben einbauen. Produkt: AquaDrain® KR Endkappe Anzahl: 2 St AquaDrain® KR Längsverbinder zum Verbinden der AquaDrain® KR / KRU Kastenrinnen untereinander. Entfällt beim Einsatz der AquaDrain® KR Höhenverstellung. Nach Herstellervorgaben einbauen. Produkt: AquaDrain® KR Längsverbinder Anzahl: 1 St Hersteller: GUTJAHR Systemtechnik GmbH, 64404 Bickenbach Tel. 0 62 57/ 93 06-0 - Fax 0 62 57/ 1611 Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: OG - Loggia WE 05 RFR C3 - Loggia WE 04 RFR C4
2. 18
Entwässerungsrinne AquaDrain KRU als Stichkanal mit Ablaufelement
2,00
St
3 Beläge / Oberflächen / Zubehör
3
Beläge / Oberflächen / Zubehör
3. 1 JET TOP 90, gewölbt rechteckig Oberlicht als Dachausstieg JET TOP 90, rechteckig 2-schalig, opal gewölbte Lichtkuppel aus Acrylglas (PMMA) Die Lichtkuppelschalen sind durch Spezialverschraubungen spannungsfrei schwimmend gelagert, Mit PE-Dichtungen und VA-Scharnieren, Verriegelung von innen Tandemgas-Druckfeder Leiterhalterung und Anlegeleiter (senkrechte Höhe ca. 2,80 m) incl. Jet-GFK Aufsatzkranz 15 cm liefern und einbauen. Nenngröße: 100 x 150 cm
3. 1
JET TOP 90, gewölbt rechteckig
1,00
St
3. 2 Kiesleiste Kiesleiste KL 60/80 Winkelprofil aus stranggepresstem Aluminium mit Entwässerungsschlitzen über Eck, Höhe 60/80 mm, beidseitig verwendbar, mit integriertem Stoßverbinder liefern und nach Planangaben fluchtgerecht verlegen. incl. 2 Eckverbindungen Fabrikat: ZinCo Kiesleiste "KL 60/80" o. glw. Erzeugnis: (Vom Bieter einzutragen)
3. 2
Kiesleiste
E
1,00
m
3. 3 Kiesschüttung Gewaschener Rollkies der Körnung 16-32 mm liefern und einbauen. Höhe: 6 cm Kiesschüttung auf Laubengangdach
3. 3
Kiesschüttung
111,25
m2
3. 4 DELTA-TERRAXX als Schutz- und Dränbahn Schutz- und Dränbahn für extensive und intensive Dachbegrünungen und genutzte Dachflächen mit Pflaster- oder Plattenbelag lose verlegt auf horizontalen Flächen einbauen, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das filterstabile Geotextil muss nach oben bzw. zum Erdsubstrat ausgerichtet sein. Die Verlegehinweise des Bahnenherstellers sind zu beachten. Werkstoff: DELTA-TERRAXX zweischichtiges Schutz- und Dränsystem aus verrottungssicherer Noppenbahn und aufkaschiertem Filtervlies mit integriertem Selbstkleberand gemäß DIN EN 13252 für Anwendungen nach DIN 4095, DIN 18533 und DIN 18531. Material Noppenbahn: Polyethylen hoher Dichte (HDPE, regeneratfrei), Farbe Silbergrau Material Geotextil: Polypropylen (PP), Farbe grau Alterungsbeständigkeit EN 13438: 100 Jahre Noppenhöhe: ca. 9 mm Druckfestigkeit: 400 kN/m² Dränagekapazität nach DIN EN 12958 (20 kPa hart/weich): für Gradient 1 = ca. 3,1 l/s·m, für Gradient 0,02 (entspricht 2 % Deckengefälle) = ca. 0,32 l/s·m Hersteller: Dörken GmbH & Co. KG, 58311 Herdecke Erzeugnis: (Bietereintrag) Einbauort: - Loggien OG und DG - Laubengänge OG und DG - Laubengangüberdachung
3. 4
DELTA-TERRAXX als Schutz- und Dränbahn
360,53
m2
3. 5 Plattenbelag Loggien im Kiesbett Plattenbelag im Kiesbettkomplett liefern und einbauen gem. folgendem Aufbau: 1. Drainagematte (siehe Vorposition) 2. Kiesschüttung, Körnung 8/16 mm Höhe i.M. 70 mm 3. Plattenbelag aus Betonplatten 40x40x4 grau, stoßversetzt verlegt 4. Randstreifen aus Kies 16/32, Breite 4-8 cm 5. Abdeckung gegen Verschmutzung mit PE-Folie incl. spätere Entsorgung. Fabrikat Plattenbelag:
3. 5
Plattenbelag Loggien im Kiesbett
80,96
m2
3. 6 Plattenbelag Laubengänge im Kiesbett wie vor, jedoch: Kiesschüttung, Körnung 8/16 mm Höhe i.M. 60 mm
3. 6
Plattenbelag Laubengänge im Kiesbett
168,32
m2
3. 7 Zulage Plattenbelag Zulage Plattenbelag zu Vorposition Ausführung der Plattenbeläge in Fabr. Kronimus Fino feingestrahlt Farbe: 493 Fino fels
3. 7
Zulage Plattenbelag
249,28
m2
3. 8 Lieferung und Einbau von Stufenbelägen Lieferung und Einbau von Stufenbelägen Größe und Farbe individuell bestellbar bei Kronimus Referenz Angebotsnummer: 100131728 Objektnummer: 0101170 FWD Kundennummer: 1135996 Untergrund: Beton-Fertigteiltreppe Liefern und verkleben von Stufenbelägen passend zum Belag der Laubengänge Fabrikat: Kronimus Oberfläche: 493 Fino fels Größe 130 x 28 x 5 cm Sichtseiten 1 x 130 cm, 1 x 28 cm
3. 8
Lieferung und Einbau von Stufenbelägen
33,00
St
3. 9 Lieferung und Einbau von Stufenbelägen Wie vor, jedoch Antritt OG Größe 130 x 36 x 4 cm
3. 9
Lieferung und Einbau von Stufenbelägen
1,00
St
3. 10 Revisionsröste Revisionsröste in Terrassenplattengröße über Abläufen bzw. Notüberlauf incl. Höhen verstellbarem Rahmen: Rahmenhöhe 140-190 mm Rahmen als Kiesfang umlaufend und Gitter: Maschenweite Gitter 30 x 10 mm Material: verzinkt liefern und verlegen.
3. 10
Revisionsröste
E
1,00
St
3. 11 Entwässerungsrinne AquaDrain FLEX AquaDrain® FLEX Drainrost, flexibel ablängbar Mit 2 Schieberplatten, stufenlos höhenverstellbar. Flexibel ablängbar bis 400 mm. Mit Schmutzgitter zwischen Gitterrost und Rahmen zur Gewährleistung der dauerhaften Entwässerungsleistung. Belastbarkeit: begehbar durch Personen / Radlasten bis max. 150 kg bzw. bis 300 kg bei Einbau einer zusätzlichen Schieberplatte in der Mitte des Rostes. Nach Herstellervorgaben einbauen. Maße: 1.000 x 200 mm zzgl. entsprechende Anbaueinheiten 30 Einzelrinnen mit Einzellängen von 1,16 - 1,25 m Ausführung: FLEX-GV, feuerverzinkt Maschenweite 30/10 mm. je 2 x Endkappen FLEX für Röste 1.000 x 200 Längsseitig AquaDrain Lochwinkel Kunststoff 50/70/1.000 mm Höhe: FLEX-GV: 83-100 mm (Standard-Drehfüße) Hersteller: GUTJAHR Systemtechnik GmbH, 64404 Bickenbach Tel. 0 62 57/ 93 06-0 - Fax 0 62 57/ 1611 Erzeugnis: (Bietereintrag)
3. 11
Entwässerungsrinne AquaDrain FLEX
36,10
m
4 Stundenlohnarbeiten Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet. Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war. Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht vergütet.
4
Stundenlohnarbeiten Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet. Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war. Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht vergütet.
4. 1 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter:
4. 1
Facharbeiter
E
1,00
h
4. 2 Helfer Wie vor, jedoch für: Helfer
4. 2
Helfer
E
1,00
h
4. 3 Auszubildender Wie vor, jedoch für: Auszubildender:
4. 3
Auszubildender
E
1,00
h

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