Untergrundvorbereitung
Flugplatz Holzdorf
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0. Vorbemerkungen Alle aus den folgenden 0. Vorbemerkungen Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Das Baufeld ist für die Gesamtbauzeit aus der Gesamtliegenschaft des Flugplatzbereiches der Bundeswehr ausgegliedert. Der Einlass zum Baufeld erfolgt über die Wache am Holzdorfer Tor. Vor Aufnahme der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer (AN), einschließlich aller Nachauftragnehmer (NAN) und Lieferanten, beim Auftraggeber anzumelden. Folgende Angaben werden erforderlich: Firmenname Firmensitz Status: Auftragnehmer / Nachauftragnehmer / Lieferant bei NAN oder Lieferant: geplante auszuführende Leistung Für den nicht ausgegliederten Flugplatzbereich besteht Melde- und Ausweispflicht. Falls durch den AN auftragsbedingt  Leistungen im Bereich der Bundeswehr ausgeführt werden müssen, sind durch den AN vor Beginn der Arbeiten für alle planmäßig einzusetzenden Arbeitskräfte, einschl. Nachauftragnehmer (NAN), Anträge auf Zutrittsberechtigungen/ Ausweisanträge beim Auftraggeber (AG) vorzulegen. Antragsformulare können persönlich oder digital angefordert werden. Folgende Angaben werden erforderlich: Name, Vorname Wohnsitz Personalausweis - Nr.: ggf. KFZ Kennzeichen Zu beachten ist, dass keine Personen eine Zutrittsberechtigung erhalten, die ihrer Herkunft nach aus einem Land mit besonderen Sicherheitsrisiko stammen (Staatenliste des BMWI). Dieses Zutrittsverbot schließt sowohl das ausgegliederte Baufeld als auch die Gesamtliegenschaft mit ein. Weiterhin sind die Vorbemerkungen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz, (sh. Vergabeunterlagen) zu beachten und zwingend einzuhalten. Öffnungszeiten Ausweisstelle Flugplatz Holzdorf (Wache): Montag bis Donnertag von 07:00 bis 15:30 Uhr Freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr Arbeitszeit für AN auf dem Baufeld: Montag bis Freitag von 06:30 bis 20:00 Uhr (Abweichungen sind rechtzeitig beim AG zu beantragen) Lieferzeiten: Lieferungen nach 16:00 Uhr sind beim zuständigen Wachpersonal frühzeitig anzumelden. Bei Nichtankündigung von Lieferungen erfolgt kein Einlass durch die Objektwache. An Wochenenden und Feiertagen sind Materiallieferungen ausgeschlossen. Auf dem Flugplatzgelände gilt grundsätzliches Fotografie- und Filmverbot. Für erforderliche Baudokumentationen muss eine Fotoerlaubnis beantragt werden. Der Aufenthalt des Firmenpersonals ist auf dessen Arbeitsbereich und den unmittelbaren Zuweg dorthin begrenzt. Der Aufenthalt in der militärischen Anlage außerhalb der täglichen Arbeitszeit ist untersagt. Für die Baustelle gilt, dass diese für die Bauzeit aus dem Flugplatzgelände ausgegliedert wird. Trotzdem kann eine ständige kontrollierte Überwachung erforderlich sein. Seitens des Auftraggebers wird diese durch ein zugelassenes Wachunternehmen abgesichert. Kontrollen sind hinzunehmen und Auflagen ist Folge zu leisten. Eine ständige kontrollierte Überwachung erfolgt für alle am Bau beteiligten Personen im ausgegrenzten Bereich nicht. Erforderlichen Arbeitszeiten sind unabhängig davon bis zum Donnerstag für die folgende Woche beim AG bekannt zu geben. Dies gilt besonders für Arbeiten, welche ggf. innerhalb des Flugplatzgeländes stattfinden müssen. Verstöße gegen die Melde- und Ausweispflicht können zum Kasernenverbot führen. Für die Auswirkungen auf die vertragliche Pflicht des AN ist dieser verantwortlich. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich auf dem Flugplatz Holzdorf, Fliegerhorstallee, 04916 Schönewalde (Brandenburg) der Flugplatz liegt an der B 187. Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass sämtliche Personen und Fahrzeuge an der Wache anzumelden sind. Die eventuellen Wartezeiten sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen bekannt. Lärmverursachende Arbeiten sind zeitlich vom AN mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen.- 0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage Der Neubau steht auf dem Flugplatzgelände. Auf dem Baufeld stehen Gebäude ähnlichen Typs. Das vorhandene Gebäude dient dem Zweck einer Wartungshalle für Luftfahrzeuge. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container, Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur zeitweisen oder dauerhaften Unterbringungen von Personal auf dem Baugelände ist dem Auftragnehmer untersagt. Dies gilt auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers, wie auch dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zur Baustelle auf dem vorbereitetem Baufeld (Schotter) zur Verfügung gestellt werden. Das Abstellen von Containern etc.  ist nur nach Genehmigung durch den AG auf zugewiesenen Flächen zulässig. Die zugewiesenen Flächen können sich auch außerhalb des Baufeldes befinden. In direkter Gebäudeumgebung befinden sich Zufahrtsstraßen. Diese dürfen nach Rücksprache mit dem AG mit Schwerverkehr befahren werden. Diese Flächen sind nicht zu  beschädigen oder in Mitleidenschaft zu ziehen. Aufgrund der Nähe zur Start- und Landebahn sowie zu den Rollwegen, sind die Verkehrsflächen und die Baustelle ständig von losen Bauteilen / Verpackungsmaterialien etc. frei zu halten. Leichte Materialien können durch Wind auf die Vorfelflächen geweht werden und dort zu Foreign Object Damage (FOD) an Luftfahrzeugen führen. Dies muss unter allen Umständen vermieden werden. Alle Materialien / Abfall etc. des AN müssen so gelagert werden, dass diese den Baustellenbereich nicht durch Witterungseinflüsse verlassen können (verschließbare Container etc.). Dies ist in der Preisbildung zu berücksichtigen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Zufahrt zur Baustelle und die Baustraßen sind für sämtlichen Verkehr auch anderer AN freizuhalten. Dies gilt auch für Gebäudezugänge sowie Flucht- und Rettungswege. Auf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu achten. Dies gilt besonders für das Freihalten der Flucht- und Rettungswege. Für die Müllbeseitigung (auch Restmüll als Hausmüll) ist jeder AN eigenverantwortlich. Eine wöchentliche Entsorgung ist zu berücksichtigen. Sollte die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle nicht gewährleistet sein, wird die BÜ eine Frist zu Beräumung ansetzen. Verläuft diese Frist fruchtlos, ist der AG berechtigt einen Dritten zu beauftragen, der diese wieder herstellt. Die entstehenden Kosten werden auf alle AN umgelegt. 0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen Der Transport von Material sowie der Zugang zur Baustelle erfolgt  ebenerdig über unbefestigte Straßen bis in das Baufeld. Im Baustellenbereich ist  eine Baustraße bzw.  eine befestigte Oberfläche vorhanden. Die Halle ist dann durch die Hallentoröffnungen bestückbar. 0.1.7  Medien Gem. BVB. 0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume Dem Auftragnehmer werden keine Räume für seine BE überlassen. Diese sind gesondert außerhalb des Gebäudes zu organisieren. 0.1.9 Bodenverhältnisse Siehe Baugrundgutachten 0.1.10 Hydrologische Werte Siehe Baugrundgutachten 0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften nicht bekannt 0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall nicht bekannt 0.1.13 Schutzgebiete nicht bekannt 0.1.14 Schutz von Vegetation Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten Vegetationsflächen durch den AN in Anspruch genommen werden, sind diese über die Bauzeit zu schützen und nach Beendigung der Baumaßnahme (BM) wieder kostenfrei für den AG in den Urzustand zurückzuversetzen. 0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld nicht bekannt 0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und Leitungen) nicht bekannt 0.1.17 Kampfmittel Es ist von einem kampfmittelfreiem Grundstück auszugehen. 0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat durch den AG bestellt. 0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht. Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit bzw. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauüberwachung unaufgefordert Tagesberichte, Prüfberichte des Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger Behörden mindestens in Kopie einzureichen. 0.1.20 Schadstoffbelastung Nicht bekannt. 0.1.21 Vorarbeiten durch AG Keine. 0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es ist von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung unter den AN über freizuhaltende Flächen, Arbeitsreihenfolgen etc. ist einzukalkulieren. Die Zugänge zur Baustelle und zu allen Räumen in den Gebäuden müssen auch den anderen an der Ausführung Beteiligten zur Verfügung stehen. Sie dürfen daher nur kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von Material, blockiert werden. 1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers und Arbeitnehmer Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen. Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist. Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste usw. Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet. Verkehrssprache auf der Baustelle ist "Deutsch". Der Ausschreibung liegt die "Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG" bei. Arbeitnehmer die sich längere Zeit in einem der auf dieser Liste stehenden Länder befunden haben, dort gebohren sind oder ihren Wohnsitz dort haben / hatten bzw. Beziehungen mit jemanden aus diesen Ländern unterhalten, kann der Zutritt zur Liegenschaft untersagt werden. Im Falle einer Beauftragung ist zu beachten, dass Personen, die einem Staat der beiliegenden Staatenliste angehören, keinen Zutritt auf die Liegenschaft haben. Dies ist bei der Personalplanung und der Kalkulation zu berücksichtigen.
0. Vorbemerkungen Alle aus den folgenden
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeits 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen / Arbeitszeiten Mit, durch den Bauablauf bedingten, mehrmaligen An- und Abfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten und Gebrauchsüberlassungen. Das Arbeiten auf der Baustelle ist Montag bis Freitag in den Zeiten von 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet. 0.2.2 Besondere Erschwernisse Nicht bekannt. 0.2.3 Kontaminierte Bereiche Nicht bekannt. 0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. 0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und Verkehrssicherung Kann eine Brandentstehung z.B. bei Dach- oder Schweißarbeiten nicht verhindert werden, müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden. Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine Schweißerlaubnis beantragen. Während aller Arbeiten mit offenem Feuer oder leicht enzündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter, sachkundig geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der, durch den AN aufgestellten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ggf. eine Brandwache zu stellen. 0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von Gerüsten Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im Arbeitsbereich stattfinden. Die Gerüstverankerungen sind auf die Arbeiten  abzustimmen. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste keine 0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche Dach- und Fassadenarbeiten ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt wird. Alle anderen Gerüste für die erforderlichen Arbeiten sind durch den AN bereitzustellen. Diese sind anhand der selbst gewählten Arbeitstechnologie in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen Seitens des AG nicht gefordert. 0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe nicht relevant 0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der Baustoffe Keine besonderen Anforderungen. 0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise Siehe Dokumentation. 0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle Anfallende Baustoffe werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu sammeln, zu laden und zu transportieren sowie der Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden. 0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden Böden Keine. 0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe Keine. 0.2.16 Arbeitskräfte durch AG Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen Keine. 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen Durch den AN erfolgt eine eigenständige gewerkeübergreifende Abstimmung (fachlich und terminlich) zur Ausführung von Leistungen, Übergabe von Daten und Datenblättern sowie besonderen Angaben / Hinweisen zur Ausführun sowie die Beistellung von Personal bei Einregulierungs- und Inbetriebnahmearbeiten . 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme Ist seitens des AG nicht geplant. 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung Keine 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und Zeichnungen Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeits
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von d 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in folgender Form zur Verfügung: - 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail / Downloadlink - 1-fach in Papierform Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch den AN benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von d
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / B 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / B
1 Dokumentation 1.1 Dokumentation währen 1 Dokumentation 1.1 Dokumentation während der Bauzeit Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen (Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.) einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der Eignung der einzubauenden Stoffe und der Abrechnung durch den AN gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem Einbau vorzulegen. Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter, Eignungsnachweise, Werkleiterbescheinigungen, Abnahme- zeugnisse hat der AN unaufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. 1.2 Dokumentation nach Bauzeit Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine vollständige Projektdokumentation durch den AN einzureichen. Diese Dokumentation hat mindestens zu enthalten: Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als Gesamtdokumentation,  2-fach in Ordnern + 1-fach als Übergabe digital auf CD-ROM o. ä. zusammengestellt und sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis (nach Angaben und Vorgaben AG). Die Papier und die digitale Fassung müssen die gleichen Inhallte besitzen. Dokumentation mit mind. folgendem Inhalt: - Materialnachweise - Produktionformationen / Datenblätter / Zertifikate /   Prüfzeugnisse / Zulassungen etc. - Lieferscheine, Wiegenoten etc. - Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine - Bedienungsanleitungen - Pflege- und Wartungshinweise - Prüfbücher - Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen - Bauaufsichtliche Zulassungen - Nachweise geforderter Eigenschaften (Einbruchsschutz,   Feuerwiderstand) - Werkplanungen - Farbtöne und Beschichtungen (Verzinkungen -   Dickenmessung) - Bestandspläne - Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte   Genehmigungen - Geräteverzeichnisse - Prüfberichte - Herstellererklärung - Gütenachweise Beton / Stahl - technische Abnahmen und Prüfungen - Einstellparameter, Grenz- und Sollwerte, Messprotokolle   technscher Anlagen - Einweisungsprotokolle Nutzer Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw. Errichtungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die werkvertragliche Bauleistung und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte Nutzbarkeit des fertiggestellten Werkes. Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine ordnungsgemäße Erstellung, Zusammenstellung und Übergabe der Dokumentation. Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden entstehen, die durchaus 10% der Auftragssumme überschreiten können. Diese Mehrkosten und Schäden ergeben sich beispielsweise aus betrieblichen Erschwernissen, erhöhten Bestandsrisiken, in der Folge eintretenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten sowie in einer nicht möglichen Übergabe des Werkes an den Nutzer. Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte Dokumentation liegt in der Unterschätzung des Dokumentationsaufwandes, die dem Bieter den wirtschaftlichen Anreiz, und dem Auftraggeber wirksame Durchgriffsmöglichkeiten nimmt. Dem AG ist daher sehr daran gelegen, dass der Bieter die Dokumentation rechtzeitig und vollständig vorlegt. Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation entsprechend dem Leistungsfortschritt behält sich der AG einen Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes bemißt sich entsprechend des doppelten Betrages der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation durch Dritte und beträgt maximal 3 % der Netto-Auftragssumme inkl. beauftragter Nachträge. Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen der Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen Projektverlauf notwendigen Fortschritts der Dokumentationsbearbeitung. Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP einzurechnen.
1 Dokumentation 1.1 Dokumentation währen
2 Baukurzbeschreibung Objektbeschreibung 2 Baukurzbeschreibung Objektbeschreibung Auf dem Flugplatz Holzdorf soll der Neubau einer Wartungs- und Instandsetzungshalle für den Schweren Transporthubschrauber CH 47 entstehen. Der Neubau  stellt  auf  der Liegenschaft einen Sonderbau dar und gliedert sich in zwei Gebäudeteile (Halle / Anbau). Die Grundkonstruktion der Halle besteht hauptsächlich aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Hallendach aus einem Stahlbindersystem. Die Wände des Anbaus werden je nach statischen Erfordernissen aus Mauerwerk     bzw.     Stahlbeton hergestellt.     Die Dachkonstruktion wird als Stahlbetondecke realisiert. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Dockplätze sowie den weiteren Raumbedarf an Lagern, Büro- und Sozialräumen führte zur einer klassischen Trennung in einen Hallenkörper mit 6 Dockplätzen sowie einem Anbau. Der nördlich ausgerichtete Anbau ist dreigeschossig und vor dem Hallenkörper angeordnet. Auf der Nordseite erfolgt die direkte Haupterschließung des  Gebäudes mit der fortführenden zentralen Erschließung des Hallenkörpers über den Anbau. Im Anbau, welcher als Lager-, Büro- und Sozialtrakt fungiert, sind erdgeschossig die Lager mit direkter Verbindung zur Halle, sonstige Lager und Trockenräume, Hausanschluss- und Technikräume, ein Aufenthaltsraum sowie ein Sanitärtrakt verortet. Das 1. Obergeschoss dient der Unterbringung der Büroräume und des Umkleide- und Sanitärtraktes für die zu berücksichtigenden Soldaten und Soldatinnen. Die Überbauung des 1.Obergeschosses mit dem  2.Obergeschoss erfolgt lediglich im nördlichen Gebäudebereich  des Anbaus und dient der Aufnahme weiterer notwendiger Technikräume für die Lüftungs-, Heizungs- und Kompressortechnik. Der Hallenkörper ist teilunterkellert und beherbergt Techniflächen sowie Installations- und Wartungsgänge. Gebäudekenndaten Gesamtausdehnung des Gebäudes Abmessung Erdgeschoss ca. 190,00 m x 60,00m Abmessungen der Halle ca. 190,00 x 45,00m Abmessung Anbau ca. 54,00 x 18,00m Dachformen Dachform Halle Pultdach, flach geneigt, Metalldachdeckung Dachform Anbau Flachdach, Warmdach, Dachabd. mit Kies Höhen Letzte nutzbare Ebene Aufenthaltsräume  ca. 8,0 0 m über OKG Firsthöhe Hallenkörper  ca. 24,00 m Traufhöhe Hallenkörper ca. 20,00 m Attikahöhe Anbau  ca. 13,00 m
2 Baukurzbeschreibung Objektbeschreibung
3.SiGeKo Die Baustelle unterliegt der Ba 3.SiGeKo Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Der Bauherr hat zur Koordinierung gem. Baustellenverordnung einen SiGeKo beauftragt. Spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle hat der Auftragnehmer dem zuständigen SiGeKo die für den SiGeKo erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Dies beinhaltet unter anderem die Weitergabe des vom Auftraggeber bestätigten Bauzeitenplanes. Des weiteren sind dem SiGeKo die vom AG genehmigten Nachunternehmer (Name des zuständigen Bauleitung, Telefon, Ort, Tätigkeiten, Ersthelfer ) mitzuteilen. Ferner ist der Auftragnehmer aufgefordert, dem SiGeKo die folgenden Angaben gem. BaustellV. schriftlich mitzuteilen: - Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf   der Baustelle - Voraussichtliche Anzahl der Arbeitgeber - Voraussichtliche Anzahl der Unternehmer ohne Beschäftigte - Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne   Beschäftigte - Alle Unternehmer mit Anschrift, Telefon und Faxnummer Unmittelbar nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor Baubeginn, hat der Auftragnehmer seine betriebliche Arbeitsschutzorganisation entsprechend dem gesetzlichen Regelwerk der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Dazu gehört u.a. folgende Dokumentationen - Arbeitsstättenverordnung  Unterkünfte - Arbeitsschutzgesetz  Gefährdungsanalysen - Gerätesicherheitsgesetz  Sachkundigenprüfung - Gefahrstoffverordnung - Sicherheitsdatenblätter - Nachweis der Pflichtenübertragung gem. BGV A 1 § 13 - Nachweis der MA  Unterweisung gem. BGV A 1 § 4 - Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. BGV A 1 §   19 - Nachweis der auf der Baustelle tätigen Ersthelfers gem. §§ 24   und 26 BGV A 1 - Nachweis des Alarmplanes gem. BGV A 4 § 25 Während der Bauanlaufbesprechung stellt der Auftragnehmer bzw. seine Nachunternehmer zwecks Abstimmung das Arbeitsschutzkonzept vor.  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit anderen Auftragnehmern abzustimmen (Austausch Telefonnummern, Information über Gefahrenschwerpunkte). Dieses ist zu dokumentieren und dem SiGeKo zeitnah zu übergeben. Über Änderungen im Bauablauf/Baustelleneinrichtungsplan hat der Auftragnehmer den SiGeKo zwecks Fortschreibung des   SiGe Planes fortlaufend zu informieren. 6 Tage nach Auftragsvergabe sind folgende Unterlagen beim AG einzureichen: - Name des verantwortlichen Aufsichtsführenden gem. § 4 BGV   C 22  "Bauarbeiten" und § 5 der BGV A 1 "Grundsätze der   Prävention" - Nachweis der erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur   Sicherstellung der Ersten Hilfe. - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. - Nachweis der baustellenbezogenen   Gefährdungsbeurteilungen Für die Koordination gem. BGV A 1  ist der AN eigenverantwortlich. Vor Aushubarbeiten, sind die Leitungsbestandspläne eigenständig zu besorgen. Ggf. müssen Suchschachtungen im Vorwege durchgeführt werden. Dabei sind die Leitungsschutzanweisungen der Leitungsbetreiber zu beachten. Die Nutzung des Gebäudes ist immer sicherzustellen. Dafür ist es erforderlich, dass es jederzeit gewährleistet ist, dass die Ein- und Ausgänge immer sicher zu nutzen sind. ( u.a. Fußgängerbrücken überfahrbarer Stahlplatten ) gewährleistet ist. Gerüste dürfen zu keinem Zeitpunkt die Ein- und Ausgänge versperren.
3.SiGeKo Die Baustelle unterliegt der Ba
4. Anlagen Sämtliche der Ausschreibung b 4. Anlagen Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Anlagen (Planunter- lagen, Zeichnungen, Berechnungen etc.) haben informativen Charakter und gelten nur für die Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage. Pläne 01_BODENSPIEGEL_UG 02_BODENSPIEGEL_EG 03_FUSSBODENAUFBAUTEN 04_GEBAEUDETRENNFUGE_UG 05_GEBAEUDETRENNFUGE_EG-1.OG Gutachten -
4. Anlagen Sämtliche der Ausschreibung b
5. Bauabschnitte Die Arbeiten werden in 5. Bauabschnitte Die Arbeiten werden in mehreren Arbeitsabschnitten ausgeführt. Die zusätzlichen An- und Abfahrten einschl. Einrichten  und Beräumen der Baustelle, sowie sämtliche Vorhaltungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Es sind 7 einzelne Bauabschnitte einzukalkulieren, gemäß den Titeln im LV. Innherhalb des Titels können einzelne Räume auch in einen anderen Arbeitsabschnitt fallen. Die Arbeitsabschnitte sind vor Ort mit dem AG/ BÜ abzustimmen.
5. Bauabschnitte Die Arbeiten werden in
01 Beschichtung Flure UG + EG / Handlager
01
Beschichtung Flure UG + EG / Handlager
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
02 Beschichtung Hallenbereich
02
Beschichtung Hallenbereich
Besondere Vorbemerkungen Die gesamte Hal Besondere Vorbemerkungen Die gesamte Halle wurde mit einer erhöhten Ebenheit ausgeführt. Dies bedeutet, dass die Oberfläche besonders eben und glatt hergestellt wurde. Dies ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Besondere Vorbemerkungen Die gesamte Hal
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
03 Torbereich
03
Torbereich
Besondere Vorbemerkungen Sämtliche Arbei Besondere Vorbemerkungen Sämtliche Arbeiten sind im Bereich der Torschienen mit auszuführen. Das gilt auch für den Bereich zwischen den Torschienen mit einer Breite von ca. 40-50cm, sowie für den Außenbereich. Sämtlicher Aufbau ist so auszuführen, dass dieser auch der freien Bewitterung und Sonneneinstrahlung standhält.
Besondere Vorbemerkungen Sämtliche Arbei
03.01 Vorbereitende Arbeiten
03.01
Vorbereitende Arbeiten
04 HA / Krypto / Tr. Lager
04
HA / Krypto / Tr. Lager
04.01 Vorbereitende Arbeiten
04.01
Vorbereitende Arbeiten
05 IT-Raum
05
IT-Raum
05.01 Vorbereitende Arbeiten
05.01
Vorbereitende Arbeiten
07 Treppenanlagen UG
07
Treppenanlagen UG
Besondere Vorbemerkungen Die folgenden A Besondere Vorbemerkungen Die folgenden Arbeiten beziehen sich nur auf die Treppenstufen (Sitz und Trittstufe) vom EG ins UG. Die Ausführung in Einzelflächen als Kleinflächen unter 0,5m² ist für sämtliche Arbeiten einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Besondere Vorbemerkungen Die folgenden A
07.01 Vorbereitende Arbeiten
07.01
Vorbereitende Arbeiten