Bodenbeläge
Flughafenhotel Memmingen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1   Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE         VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil         der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher         Vertragsbestandteil. 1.2   Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich         geschuldete Leistung des Auftragnehmers. 1.3   Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung         mit Abladen sowie Lagern auf der Baustelle und Verarbeitung aller         notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl.         aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten,         Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen         Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die zur Erstellung der         Leistung notwendig sind. 1.4   Sind im Leistungsbeschrieb Markennamen oder Fabrikate angegeben,         sind diese grundsätzlich bindend, Alternativen sind nur zugelassen, wenn         Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu         ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat. 1.5   Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze         unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die         üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.         Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet         werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und         Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich         beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in         diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.         Besteht die Gefahr, daß der Auftragnehmer mit seiner Leistung durch         eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die Erbringung         von Überstunden oder Feiertagsschichten zur Terminsicherung         fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 1.6   Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, daß er über die zur         einwandfreien und fristgemäßen Erfüllung der angebotenen Leistung         erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke         und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt         ferner, daß er die Angebotsunterlagen als vollständig und ausreichend         ansieht. 1.7   Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen         Leistungen einsetzen, so hat er sich rechtzeitig vorher die Zustimmung         des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen, daß         mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der         über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, ständig während des         Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist. Für Baubesprechungen         die den Leistungsumfang  des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen         fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen. 1.8   Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn auch die         nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise         ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit. 1.9   Sämtliche Preise sind Nettopreise. 1.10   Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos. 1.11   Der AG erteilt den Zuschlag schriftlich und nach eigenem Ermessen. Der           Zuschlag ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur           Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet. 2. BESONDERE HINWEISE Es gelten die VOB, Teil B und C in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Insbesondere wird auf folgende Normen verwiesen:       - DIN 4102    Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen       - DIN 4108    Wärmeschutz im Hochbau       - DIN 4109    Schallschutz im Hochbau       - DIN 18164  Schaumkunststoffe als Dämmstoff für das Bauwesen       - DIN 18165  Faserdämmstoffe für das Bauwese       - DIN 18195  Bauwerksabdichtungen       - DIN 18201  Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze,                            Anwendung, Prüfung       - DIN 18202  Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke       - DIN 18299  Allgemeine Regeln für Bauarbeiten       - DIN 18336  Abdichtungsarbeiten       - DIN 18353  Estricharbeiten       - DIN 18354  Gußasphaltarbeiten       - DIN 18365  Bodenbelagsarbeiten       - DIN EN 649 Homogene und heterogene PVC-Bodenbeläge;                             Spezifikation       - DIN EN 650 Bodenbeläge aus PVC mit einem Rücken aus Jute oder                             PE-Vlies oder aus PE-Vlies mit einem Rücken aus PVC       - DIN EN 651 PVC-Bodenbeläge mit einer Schaumstoffschicht;                             Spezifikation       - DIN EN 652 PVC-Bodenbeläge mit einem Rücken auf Korkbasis;                             Spezifikation       - DIN EN 653 Geschäumte PVC-Bodenbeläge; Spezifikation       - DIN EN 654 PVC-Flexplatten       - DIN EN 655 Platten auf einem Rücken aus Preßkork mit einer                             PVC-Nutzschicht       - DIN EN 1307 Textile Bodenbeläge; Einstufung von Polteppichen       - Bezüglich der Nutzungsanforderung (Einteilung nach Klassen) gilt         DIN EN 685 - Elastische Bodenbeläge; Klassifizierung. Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen. Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung seiner Leistung eventuelle Vorleistungen anderer eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Eventuelle Bedenken sind noch vor Ausführung der Arbeiten rechtzeitig schriftlich vorzubringen. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers reguliert. Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muß kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigenen Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet. 3. ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungseinheiten der VOB, Teil C, in der jeweils neuesten gültigen Fassung. 4. STUNDENLOHNSÄTZE    Meister                                      /Std.  ..........    Techniker                                  /Std.  ..........    Lehrling im 3. Lehrjahr              /Std.  ..........    Lehrling im 2. Lehrjahr              /Std.  ..........    Lehrling im 1. Lehrjahr              /Std.  ..........    Vorarbeiter                                /Std.  ..........    Facharbeiter                              /Std.  ..........    Fachwerker                               /Std.  ..........    Helfer                                        /Std.  .......... 5. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage hierfür beträgt pauschal 0,35 % von der Abrechnungssumme. Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung gestellt, Umlage pauschal 0,65 % der Abrechnungssumme. Auszahlung der Abschlagszahlung nach Darstellung des Leistungsstandes zu 90 % der IST-Leistungssumme. Schlußzahlungen erfolgen erst nach mängelfreier Schlußabnahme zu 95 % der IST-Leistungssumme. Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme. Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft möglich. Die Gewährleistung richtet sich nach VOB/B § 13; die Gewährleistungsfrist beträgt jedoch 5 Jahre. Vertragsstrafe 0,1% je Werktag, auch auf Zwischentermine, max. 5% der Gesamt-Auftragssumme. 6. SONSTIGES Der Auftragnehmer versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft stets eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird. Er weist seine Mitarbeiter auf die Verpflichtung zum Mitführen eines amtlichen Ausweisdokumentes hin (Personalausweis oder Reisepaß). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber erstmals innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages und danach zusammen mit jeder Abschlagsrechnung sowie mit der Schlussrechnung jeweils    -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zum      Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EstG;    -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts über die      Erfüllung der Steuerpflicht nach dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen      Beschäftigung im Baugewerbe;    -eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der     Sozialversicherung über die Erfüllung der Zahlungspflichten zum     Gesamtsozialversicherungsbeitrag;    -einen Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die     abzuführenden Beiträge zur Unfallversicherung einzureichen. Reicht der Auftragnehmer die vorgenannten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Steuerbehörden entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Kammerbezirks, in dem die Werkleistung erbracht wird, festgelegt werden. Der Auftragnehmer sichert zu, seinerseits nur Subunternehmer einzusetzen, die sich ihm gegenüber zu rechtskonformem Verhalten verpflichtet haben. Diese allgemeinen Vorbemerkungen sind vom Bieter zu unterschreiben. Bei Auftragserteilung werden sie Vertragsbestandteil. Bei fehlender Unterschrift wird das Angebot nicht berücksichtigt. ....................................................   Ort, Datum ....................................................   Stempel, Unterschrift
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Kalkulations- und Abrechnungshinweise Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten und Räumen) sind in die Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für alle Arten von Gerüsten, unabhängig der Raumhöhen, die für die Bodenbelagsarbeiten benötigt werden, sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Lichte Geschosshöhen: UG = 3,095 m, EG = 4,88 m, 1 bis 6 OG = 2,82 mNotwendige Abstimmungen mit den TGA-Gewerken, in Zusammenarbeit mit der Bauleitung des AG (z. B. zur Festlegung von Ausparungen, Bohrungen, Durchführungen, Einbau von UP-Ständern u. dgl.) sind jederzeit auf Anfrage zu führen. Der damit verbundene Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht extra vergütet.Die LV-Positionen gelten auch für alle Kleinmengen. Für Kleinmengen wird ausdrücklich keine Zusatzvergütung geleistet.Bemusterungen auf Wunsch des AG (Fotos von Referenzobjekten, Technische Herstellerdokumente und kleine Handmuster) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und vor Beginn der Ausführung vorzulegen.Eine Technische Dokumentation ist mit der Fertigstellung in elektronischer Form im PDF-Format unter nachfolgender Gliederungsstruktur durch den AG zu übergeben. Die Kosten für diese Dokumentation sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet:               Inhaltsverzeichnis                Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung aller verwendeten Stoffe                Nachweis CE-Kennzeichnung                Leistungserklärungen                Konformitätserklärungen                Fachunternehmererklärung                Datenblätter aller verwendeten Stoffe und Materialien                Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen
Kalkulations- und Abrechnungshinweise
01 FHM Bodenbeläge
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FHM Bodenbeläge
01.01 Bodenbeläge
01.01
Bodenbeläge
01.02 Reinigung, Erstpflege, Schutzabdeckung
01.02
Reinigung, Erstpflege, Schutzabdeckung