Folierung
Flughafen Köln/Bonn
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Projektinformation Termial 1, Mitte, Ausbau und Ausstattung 3.OG Die geplante Maßnahme findet am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene 3 Mitte, innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Die zuvor als Konferenzzentrum genutzte Fläche soll zu einer modernen, flexibel nutzbaren Bürowelt für ca. 120 Mitarbeitende des Flughafens umgestaltet werden. Der Bereich soll in offene Bürozonen, Einzelarbeitsplätze, Besprechungsräume, Projektflächen, Coffeepoints und Sanitärbereiche gegliedert werden. Bevor der Innenausbau startet, wird die Fläche komplett entkernt und die Sanitärbereiche und der Estrich erneuert. Adresse der Baumaßnahme: Terminal 1, 3.OG Mitte Kennedystraße 51147 Köln Bauherr: Flughafen Köln / Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße 12 51147 Köln Ausführungszeitraum: 06.01.2027 - 13.01.2027 2. Allgemeine Festlegungen 2.1 Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn GmbH (BVB-Bau) Durch den AN sind die Vertragsbedingungen eigenständig unter folgendem Link abzurufen und zu sichten. Es wird davon ausgegangen, dass der AN mit Abgabe eines Angebots den Vertragsbedingungen zustimmt. https://www.koeln-bonn- airport.de/fileadmin/user_upload/pdf/Vertragsbedingung/Vertragsbedingun gen/BVB_Bau.pdf 2.2 Weitere technische Vorbemerkungen Allgemein Vor der Montage hat sich der AN mit dem Fachplaner in Verbindung zu setzen, um Einzelheiten über die Anordnung und Befestigung zu klären. Ist ein Aufmaßauftrag vereinbart, ist das Aufmaß zur Abrechnung bzw. Rechnungsstellung gemeinsam mit dem AG oder dessen Beauftragten durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind diese auf einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen. 2.3 Sonstiges Die Einheitspreise sind als Komplettleistungen anzubieten. In die EPs sind einzukalkulieren: Lieferung aller Materialien und Hilfsstoffe, sämtliche Lohnkosten, abnahmefertige Montage, incl. Gerüststellung wenn nicht als separate Position ausgeschrieben ist. Es wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht, sich vor Angebotsabgabe ein klares Bild der Örtlichkeiten zu machen. Preisnachforderungen aufgrund von Unkenntnis über die örtlichen Gegebenheiten, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsverzögerungen bei den Vorleistungen, werden vorsorglich ausgeschlossen. Lagermöglichkeiten für Materialien, Hilfsstoffe, etc., sind in einem für die Baustelle geschaffenen Baufeld unterzubringen bzw. müssen auf Grund der geringen Baustelleneinrichtung Just in Time geliefert werden. Die Verwaltung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien hat sich der Bieter an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu halten. Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung unaufgefordert gemäß den "Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn Vertragsbedingungen u. Informationen zur Bauabfallentsorgung" vorzulegen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Fabrikate und Materialien sind als Planungsgrundlagen zu werten. Durch den Bieter können gleichwertige Fabrikate und Materialien angeboten werden, sofern nicht anders beschreiben. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Materialien durch Detailzeichnungen, Muster und Systemprüfzeugnisse nachzuweisen. Unterlagen wie z.B. Technische Merkblätter müssen zur Angebotsabgabe vorliegen. 2.4 Qualitätssicherung Der Bauleitung ist als Unternehmerbescheinigung ein Übereinstimmungs- und Verwendbarkeitsnachweis über die eingebauten Produkte - in digitaler Form - vorzulegen. Der Bieter muss prüfbare Unterlagen vorlegen, aus denen die Eignung zur Ausführung obiger Leistungen hervorgeht (Fachfirmen-Nachweis). Mit der Annahme des Auftrags verpflichtet sich der AN zur Übernahme der Fachbauleitung. Als Qualifikation müssen alle betreffenden Monteure des Bieters über den Sachkundenachweis verfügen. 2.5 Zugangsberechtigung zur Baustelle, Lager und Arbeitsplätze, Unterkünfte / Baustelleneinrichtung Die Baustelle befindet sich, im 3. Obergeschoss des Terminals, und nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens. Ein Lastenaufzug im Kern 3 steht neben einer Treppenanlage für den Materialtransport zur Verfügung. Treppenhaus und Lastenaufzug enden auf der Ebene -1. Auf dieser Ebene erfolgt die Anlieferung und dort ist Baustelleneinrichtung vorzusehen. Lastenaufzug: Grundfläche des Förderkorbes: 1,80 x 1,20m Türhöhe 2,00m Ein Einrichten der Baustelleneinrichtungsfläche ist im Vorfeld mit dem AG sowie der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es bestehen Parkmöglichkeiten und Anliefermöglichkeiten im Parkhaus P1A. Parkberechtigungen werden zur Verfügung gestellt. Der Transfer von Materialanlieferungen, Werkzeug, Kleinmaterialien und Mitarbeitern des Auftragnehmers erfolgt über Aufzüge/Treppenräume aus dem Untergeschoss bis in die Ebenen. Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die entsprechenden Zuwegungen sind durch den AN sauber zu halten. Eine entsprechende Reinigung ist durch den AN im Zuge der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.6 Anschlüsse für Wasser und Energie Wasser: Für die Wasserentnahme wird eine Zapfstelle vom Flughafen Köln/Bonn zur Verfügung gestellt (ca. 2 Zoll). Alle notwendigen Verteiler und Leitungen sind Sache des Auftragnehmers (für alle Bereiche der Baustelle). Die Verbraucherkosten trägt der AG. Baustromversorgung: Die Baustromversorgung für die Baustelle erfolgt an einem vom Auftraggeber freigestellten Übergabepunkt. Die Unternehmer erhalten hier einen Anschluss bis 16 A auf der Etage. Dieser Anschluss wird für alle Gewerke bis Bauende vorhalten. Von diesem Übergabepunkt sollen alle Unternehmen eine Stromversorgung für den Eigenbedarf aufbauen. Die Aufwendungen für die Einrichtung der geeigneten Stromversorgung inkl. aller Verteileranlagen, Kupplungen, Leitungen, etc., die der Auftragnehmer für den Eigenbedarf benötigt, inklusive aller Anschlüsse zur Unterhaltung und Wartung sowie den Rückbau nach Beendigung der Baumaßnahme, ist Sache des Auftragnehmers. Die dafür anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen wird. Sämtliche Energiekosten trägt der Bauherr. Aus diesem Grund sind sie vom Auftragnehmer nicht bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen. 3.7 Achs- und Höhenpunkte Dem Auftragnehmer wird ein Höhenpunkt (NHN-bezogen) zur Verfügung gestellt. Alle weiteren, für die Ausführung der beauftragten Leistungen notwendigen Einmesspunkte, Messungen und Vermessungsarbeiten sind Sache des Auftragnehmers. 3.8 Telefonanschluss Der Auftragnehmer soll mobile Telefone benutzen. Ein gesonderter Anschluss wird beim Umbau / Erweiterung der Gebäude nicht zur Verfügung gestellt. 3.9 Lärmschutz Lärmintensive Arbeiten an den bestehenden Bauteilen sind auf Grund der Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes mit dem AG oder der Örtlichen Bauleitung frühzeitig abzustimmen. 3.10 Sicherheitskräfte Der Auftragnehmer benennt schriftlich nach den Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine Sicherheitsfachkraft. Die Person ist mindestens 10 Werktage vor Ausführungsbeginn der Vertraglichen Leistungen der Objektüberwachung/Bauleitung vorzustellen. Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn der Vertragsleistung bis zum Ende der Leistungen verantwortlich dafür zu sorgen, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten werden. Die Sicherheitsfachkraft ist in allen Belangen des Unfallschutzes den Mitarbeitern des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer weisungsbefugt. Die Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen verantwortlichen am Projekt beteiligten Bauleitern des Auftragnehmers an allen, vom Bauherrn oder seinen Vertretern einberufenen sicherheitstechnischen Besprechungen, teilzunehmen. 4.0 Sonstiges Innerhalb des gesamten Terminals gilt absolutes Rauchverbot ! Die Baustelle findet im Bestand statt, d. h. es werden Bauteile und Teilbereiche von Bauteilen auf der Baustelle verbleiben. Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass die verbleibenden Bauteile nicht beschädigt werden. Bei fahrlässigen Beschädigungen wird der Auftragnehmer mit den Beseitigungskosten belastet. Vom Auftraggeber werden nur Flucht und Rettungswege ausgeleuchtet. Die Erstellung der Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die eigene Arbeitsplatzbeleuchtung darf nur so aufgestellt / eingerichtet werden, dass keine Blendwirkung in Richtung Start- und Landebahn bzw. Vorfeld oder Himmel entsteht. Auf Grund der Passagierverkehres ist besonders darauf zu achten, dass keine leichtflüchtigen Materialien, wie zum Beispiel Verpackungsmaterialien etc. die Baustelle unkontrolliert verlassen. Wegen des sensiblen Umfeldes ist die Baustelle täglich nach Arbeitsende, besenrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien sind zu entsorgen. Wird dieser vertraglichen Verpflichtung vom Auftragnehmer nicht nachgekommen, so behält sich der Auftragnehmer vor, ohne weiter Ankündigung oder Abmahnung durch ein anderes Unternehmen die Baustelle besenrein aufzuräumen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Es wird auf die sicherheitstechnische Baustellenordnung des Flughafen Köln/Bonn verwiesen. Art und Umfang der Leistung: Die Leistung umfasst die Lieferung und fachgerechte Montage von Folierungen auf geeigneten Innenoberflächen (z.?B. Verglasungen, Türen, Trennwänden, Wand- und Möbelflächen) gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis. Die örtlichen Gegebenheiten, Untergründe und Maße sind vom ausführenden Unternehmen vor Ausführung zu prüfen; Abweichungen oder Bedenken sind dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Es sind ausschließlich für den vorgesehenen Einsatzzweck zugelassene Qualitätsfolien (z.?B. Sichtschutz-, Design-, Sicherheits- oder Splitterschutzfolien) mit ausreichender Beständigkeit, Haftung und Reinigungsfähigkeit zu verwenden. Die Verarbeitung hat nach den gültigen Herstellerangaben sowie den einschlägigen Normen, Richtlinien und berufsgenossenschaftlichen Informationen (u.?a. DIN 18008, EN 12600, DGUV-Information ?Glastüren, Glaswände?, ASR A1.7) zu erfolgen. Untergründe müssen tragfähig, sauber, trocken, staub-, fett- und silikonfrei sein. Erforderliche Vorarbeiten zur Herstellung eines foliengeeigneten Untergrundes (z.?B. Reinigung, Entfettung, Schleifen, Spachteln, Grundierung) sind im Zuge der Leistung zu berücksichtigen, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders geregelt. Großflächige Folierungen auf Verglasungen sind so auszuführen, dass keine unzulässige Beeinträchtigung der Glasstatik, des Isolierglases oder ggf. vorhandener bauaufsichtlicher Zulassungen (z.?B. bei Brandschutzverglasungen) erfolgt; etwaige Einschränkungen und Freigaben des Glasherstellers bzw. Systemanbieters sind zu beachten. Soweit Folierungen der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen dienen (z.?B. Splitterschutz, Durchlaufschutz, Kennzeichnung von Ganzglasflächen), ist eine hierfür geeignete, geprüfte Folie mit entsprechender Klassifizierung (z.?B. nach EN 12600) einzusetzen. Markierungen auf Glasflächen sind entsprechend den Arbeitsstättenregeln ASR A1.7 und den Vorgaben des Auftraggebers auszuführen. Ausführung: Die Folien sind blasenfrei, faltenfrei, ohne sichtbare Einschlüsse und mit sauber geschnittenen Kanten zu verlegen. Stoßfugen, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind gleichmäßig und dauerhaft haftend auszubilden. Sichtseiten, Stoßfugen und Übergänge sind aus dem üblichen Betrachtungsabstand im Alltagsgebrauch optisch einwandfrei zu halten. Reinigung und Pflege der folierten Flächen haben gemäß den Herstellervorgaben zu erfolgen; hierüber ist der Auftraggeber schriftlich zu informieren. Reinigungsmittel, die die Haftung oder Oberfläche der Folie beeinträchtigen können, sind zu vermeiden. Bemusterung: Vor Auftragsvergabe soll eine Bemusterung mit einer Auswahl der vorgesehenen Folien (Fabrikat, Farbton, Oberflächenstruktur, Transparenz, ggf. Sicherheitsklasse) erfolgen. Fabrikate und Ausführungsqualität sind mit dem Auftraggeber/Bauherrn abzustimmen. Die final festgelegten Folienqualitäten sind vor Bestellung mit dem Auftraggeber schriftlich freizugeben. Die Bemusterung sowie ggf. geforderte Musterflächen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter mit den vorstehenden allgemeinen und technischen Vorbemerkungen sowie den ergänzend geltenden Vertrags-, Ausführungs- und Sicherheitsbestimmungen einverstanden.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Folierung
1
Folierung
1.10 Sichtschutzfolierung Wolkenoptik Fokus- /Besprechungsräume/Telefonboxen Herstellen, Liefern und Montieren einer Sichtschutzfolierung an Glastrennwänden und Glastüren in Wolkenoptik laut Zeichnung und Beschreibung. Folie: Klare/ Matte Folie mit aufgedruckter Wolkengrafik, geeignet für die Beklebung von innenliegenden Glastrennwänden/ Glastüren. Maße: Höhe: ca. 1000mm Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Sichtschutzfolierung ist bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung des ausführenden Unternehmens. Ausführung: Bauseitige Glastrennwände und Glastüren sind mit einer nach oben und unten transluzent auslaufenden Sichtschutzfolie zu bekleben. Verlauf von weiß-matt hin zu transparent. In der Mitte mit dem höchsten Sichtschutz und an den äußeren Enden zu 99% ohne Sichtschutz. Ausführung in Einzelflächen je Glasfeld bzw. Türflügel, Zuschnitt und Anpassung an bestehende Rahmen-, Beschlag- und Fugenverläufe. Abrechnung über lfm, unabhängig von der Anzahl und Größe der Einzelfelder. Ausführung in folgenden Räumen: - Fokusräume - Besprechungsräume - Vorstandsbereich - Projektfläche - Multifunktionsraum - Telefonboxen Plan. Nr.: 2342_05_4026b_FOL Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung einer Werkplanung einzurechnen. Ebenfalls ist die Ausführung einer Musterfläche, zur Entscheidung der genauen Optik, wie Höhe und Breite der transluzent auslaufenden Fläche in den Angebotspreis einzukalkulieren. Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Farbe:
1.10
Sichtschutzfolierung Wolkenoptik Fokus- /Besprechungsräume/Telefonboxen
56,00
lfm
1.20 Raumbeschriftung Fokusräume Herstellen, Liefern und Montieren einer Raumbeschriftung an Glastüren laut Zeichnung und Beschreibung. Folie: Matte Folie in Anthrazit, RAL 7016 Maße: Breite: ca. 750mm Höhe: ca. 400mm Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Sichtschutzfolierung ist bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung des ausführenden Unternehmens. Ausführung: Bauseitige Glastüren sind mit einer Folienbeschriftung zu bekleben. Bestehend aus zwei Zeilen, in der ersten Zeile mit dem Begriff "Cockpit" und darunter einer fortlaufenden Buchstaben/ Zahl-Kombination. Die genauen Bezeichnungen sind noch mit dem Auftraggeber abzustimmen. Schriftart in Abstimmung mit dem Auftraggeber, kann zur Verfügung gestellt werden. Plan. Nr.: 2342_05_4026b_FOL Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung einer Werkplanung einzurechnen. Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Farbe:
1.20
Raumbeschriftung Fokusräume
9,00
St
1.30 Raumbeschriftung Besprechungsräume Herstellen, Liefern und Montieren einer Raumbeschriftung an Glastüren laut Zeichnung und Beschreibung. Folie: Matte Folie in Anthrazit, RAL 7016 Maße: Breite: ca. 500mm Höhe: ca. 250mm Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Sichtschutzfolierung ist bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung des ausführenden Unternehmens. Ausführung: Bauseitige Glastüren sind mit einer Folienbeschriftung zu bekleben. Bestehend aus einer Buchstabenkombination, aus 3 Buchstaben. Die genauen Bezeichnungen sind noch mit dem Auftraggeber abzustimmen. Schriftart in Abstimmung mit dem Auftraggeber, kann zur Verfügung gestellt werden. Plan. Nr.: 2342_05_4026b_FOL Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung einer Werkplanung einzurechnen. Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Farbe:
1.30
Raumbeschriftung Besprechungsräume
7,00
st
1.40 Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 0,95 m Herstellen, Liefern und Montieren eines Durchlaufschutzes an Glastüren laut Zeichnung und Beschreibung. Folie: Matte Folie in Weiß transluzent Maße: Breite: ca. 950mm Höhe: ca. 80mm / Streifen Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Folierung ist bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung des ausführenden Unternehmens. Ausführung: Bauseitige Glastüren sind mit einem Durchlaufschutz zu bekleben. Bestehend aus zwei Streifen mit einzelnen vertikalen Streifenelementen. Die einzelnen Streifenelemente sind ca. 20mm breit und jeweils an den Enden, gemäß Planzeichnung, halbrund abgerundet. Der obere Streifen befindet sich auf Augenhöhe bei ca. 120-160cm über der Oberkante Fertigfußboden und der untere Streifen bei ca. 40-70cm. Plan. Nr.: 2342_05_4100c_RRTuer_Folierung V2 Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung einer Werkplanung einzurechnen. Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Farbe:
1.40
Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 0,95 m
3,00
st
1.50 Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,30 m wie Pos. 01.0040, aber mit folgenden Änderungen: Maße: Breite: ca. 1300mm (2 Teile) Höhe: ca. 80mm / Streifen Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Farbe:
1.50
Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,30 m
2,00
st
1.60 Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,85 m wie Pos. 01.0040, aber mit folgenden Änderungen: Maße: Breite: ca. 1850mm (2 Teile) Höhe: ca. 80mm / Streifen Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Farbe:
1.60
Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,85 m
2,00
st
1.70 Durchlaufschutz Pavillion Herstellen, Liefern und Montieren eines Durchlaufschutzes an Glastüren und Glastrennwänden laut Zeichnung und Beschreibung. Folie: Matte Folie in Weiß transluzent oder Matt Anthrazit Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Folierung ist bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung des ausführenden Unternehmens. Ausführung: Bauseitige Glastüren und Glastrennwände rund um den Mittelkern zwischen WC-Anlage und Lichthof sind mit einem Durchlaufschutz zu bekleben. Bestehend aus zwei Streifen mit einzelnen vertikalen Streifenelementen. Die einzelnen Streifenelemente sind ca. 20mm breit und jeweils an den Enden, gemäß Planzeichnung, halbrund abgerundet. Der obere Streifen befindet sich auf Augenhöhe bei ca. 120-160cm über der Oberkante Fertigfußboden und der untere Streifen bei ca. 40-70cm. Prinzipansicht: Plan. Nr.: 2342_05_4100c_RRTuer_Folierung V2 Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung einer Werkplanung einzurechnen. Ebenfalls ist die Ausführung einer Musterfläche, zur Entscheidung der genauen Folie (Weiß transluzent oder Matt Anthrazit) in den Angebotspreis einzukalkulieren. Vom Bieter auszufüllen: Hersteller: Folie:
1.70
Durchlaufschutz Pavillion
24,50
lfm
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.10 Stundensätze Facharbeiter Facharbeiterstunden einschl. aller Nebenkosten wie Tagegeld, Auslösung etc. Zum besonderen Nachweis für Arbeiten auf besondere Anweisung des AG (Bauleitung). Stundenpositionen müssen vor Ausführung der Bauleitung mitgeteilt, angemeldet und von dieser genehmigt werden. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 3 AT nach Durchführung der Arbeiten vorzulegen.
2.10
Stundensätze Facharbeiter
10,00
h
2.20 Stundensätze Helfer Stundenlohnarbeiten wie zuvor beschrieben, jedoch für Helfer
2.20
Stundensätze Helfer
10,00
h