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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung und Erläuterung zum Bauvorhaben NATO-Flugplatz Gebäude 284:
1. Lage und Erschließung:
ie Baumaßnahme befindet sich auf dem Gelände des NATO-Flugplatzes Lechfeld, direkt an der B 17. Die Baumaßnahme liegt in nördlicher Richtung in ca. 2.500 m Entfernung von der Hauptwache (Eingang Lechfeldkaserne).
2. Zutritt:
Der Zutritt erfolgt nach Vorlage des Personalausweises in Abstimmung mit der zuständigen Stelle vor Ort (‚Passwechsel'). Die Anzahl und Namen der für die Baumaßnahme vorgesehenen Mitarbeiter sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich und mit Unterschrift aller Mitarbeiter mit der vorgesehenen Zutrittsgenehmigung mitzuteilen!
Es gibt bestimmte Zutrittsvoraussetzungen.
3. Kranstellung:
Die Gebäude befinden sich in der Nähe des Militärflugplatzes Lechfeld. Bei Kranstellung ist demgemäß vom AN eine Genehmigung bei der Militärischen Luftfahrtbehörde einzuholen.
4. Verbot Bild- und Videoaufnahmen:
Innerhalb des Sicherheitsbereiches, wie auch im gesamten Kasernengelände, gilt ein Verbot für das Mitführen bzw. Benutzen von Fotoapparaten bzw. Filmkameras. Ebenso ist das Filmen und Fotografieren mit dem Handy bzw. Smartphone strengstens untersagt.
5. Objekt- und Massnahmenbeschreibung:
Bei dem Gebäude 284 handelt es sich um ein Aufenthaltsgebäude. Das Gebäude besteht aus einem quadratischen, eingeschossigen Hauptkörper (ca. 41x41m) mit einem offenen Innenhof (ca. 12x14m) und anschliessenden eingeschossigen Eingangsgebäude. Der Gebäudegrundriss ähnelt von oben gesehen einer 9. Das Gebäude ist während der gesamten Zeit in Betrieb. Hierauf sind sämtliche Arbeiten abzustimmen; eine Gefährdung der Nutzer ist in jedem Fall auszuschliessen.
6. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen:
emäß Paragraph 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (Baustellenkoordinators) zwingend vorgeschrieben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom AG gestellt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Besonders das Tragen der persönlichen Schutzkleidung, wie z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe usw. kann während der gesamten Bauzeit gefordert werden. Ein aktueller Sicherheits- und Gesundheitsplan wird frei zugänglich auf der Baustelle aufgehängt. Jeder AN ist verpflichtet sich mit diesen Unterlagen vertraut zu machen. Vor Beginn der Arbeiten findet eine Einweisung durch den SiGeKo statt. Der Zeitaufwand für die Einweisungen wird nicht gesondert vergütet.
7. Gesundheitsschädigende und gesundheitsgefährdende Stoffe:
Bei einer Voruntersuchung wurden an den Dachflächen des Gebäudes 284 Asbest und KMF nachgewiesen. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind daher einzuplanen. So ist z.B. bei den Abbrucharbeiten des alten Dachaufbaus mit besonderen Schutzmaßnahmen zu rechnen. Die Vorgaben der TRGS 519 (05), TRGS 524 (01) und DGUV Regel 101-004 (02) sind zu beachten und einzuhalten.
8. Allgemeiner Hinweis:
Es besteht Alkohol-, Rauch- und Essensverbot im Gebäude, sowie absolutes Alkoholverbot auf dem kompletten Gelände.
9. Materialtransport:
er Materialtransport hat von außen und nur in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zu erfolgen. Auf vorhandene militärische Einrichtungen ist besondere Vorsicht zu geben.
10. Baustelleneinrichtung:
ei der Baustelleneinrichtung ist auf die besondere Lage und Art des Baugrundstückes sowie die terminlichen Vorgaben Rücksicht zu nehmen. Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung, die zur Durchführung der Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses notwendig sind, sind in die einzelnen Positionen mit einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Dies betrifft das Anfahren, Aufbauen, Umsetzen, Vorhalten, Verteilung auf der Baustelle und wieder Entfernen über die gesamte Bauzeit, insbesondere:
- Geräte und Maschinen, sowie Förderanlagen jeglicher Art
Dem Bieter ist grundsätzlich freigestellt, ob ein Kran oder mobiles Hebezeug eingesetzt wird, sofern dies vorab mit der Bauleitung des AG abgestimmt wurde. Die Kosten für das Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abtransportieren von Hubgeräten sind auf die entsprechenden Einheitspreise der betreffenden Positionen umzulegen.
Unterkunft für eigenes Personal einschließlich Heizung und Beleuchtung sowie Reinigung nach den Arbeitsstättenrichtlinien
Beseitigung und Abtransport des gesamten eigenen Bauschutts und Verpackungsmaterials. Die Entsorgung hat nach dem derzeit gültigen Abfallgesetz (Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu erfolgen. Dabei ist auf Müllvermeidung und Mülltrennung größte Sorgfalt zu verwenden.
Schützen der während der Bauzeit verbleibenden Bauteile
Die Baustelleneinrichtung gilt für die gesamte Bauzeit
11. Sicherheit und Ordnung:
er Auftragnehmer hat offene Baucontainer, Fahrzeuge, Hindernisse etc., welche in den Straßenraum und Zufahrtsbereiche innerhalb der Baustelle ragen, mit Blitzlichtern abzugrenzen. Dem Auftragnehmer obliegt die Pflege von Ein-, Aus- und Zufahrten, einschließlich angrenzender Flächen zu der Baustelle während seiner gesamten Bauzeit. Pflege und Reinigung sowie die Beseitigung von Verunreinigung aus den Arbeiten seines Gewerkes sind einzukalkulieren. Die Baustelle ist täglich zu reinigen und der eigene Abfall zu entfernen. Baugeräte und Materialien dürfen generell nur innerhalb der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche oder innerhalb des abgesperrten Baubereichs gelagert werden. Grundsätzlich ist der Wegeplan der Bauleitung verbindlich, der die Zu- und Abgänge zur Baustelle festlegt. Eine frostfreie Materiallagerung im Gebäude kann nicht gewährleistet werden.
12. Bauwasser, Baustrom:
auwasser, Baustrom werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Einrichtung von Unterkünften: Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
13. Parken:
arkplätze stehen im Bereich der Baustelle grundsätzlich nur in sehr beschränkter Anzahl zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Beschäftigten des Auftragnehmers auf dem Baugelände oder in unmittelbarer Nähe kein Parkplatz für private PKW zur Verfügung gestellt werden kann.
14. Behinderung des Verkehrs:
er AN hat dafür zu sorgen, dass die von ihm, gegebenenfalls auch von seinen Nachunternehmern oder Zulieferern benutzten Straßen und Plätze freigehalten werden und der Verkehr nicht behindert wird.
15. Vorarbeiter:
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.
16. Baustellenbesprechungen:
er Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
17. Bautagesberichte:
Vom AN sind Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich vorzulegen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
ies sind insbesondere:
Wetter, Temperaturen
Anzahl, Qualifikation und Name der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen)
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse
18. Arbeitszeiten:
egelarbeitszeiten sind Mo. - Fr. von 7.00 - 18.00 Uhr.
rbeiten werktags nach 18.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur in Ausnahme, nach gesonderter Beantragung und nach Freigabe durch die zuständigen Stellen erlaubt. Entsprechende Vorlaufzeiten sind zu beachten!
19. Entsorgung:
Die Entsorgung hat nach dem derzeit gültigen Müllgesetz bzw. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu erfolgen. Dabei ist auf die Müllvermeidung und Mülltrennung größte Sorgfalt zu verwenden. Kontaminierte Materialien sind an der Ausbaustelle in geeignete bzw. zugelassene Behältnisse zu überführen. Die Bereitstellung der Behältnisse ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Ein offener Transport von Gefahrstoffen ist auch innerhalb der Baustelle nicht gestattet. Das zu entsorgende Material ist durchgehend gegen Austrag durch Wind oder Niederschläge zu sichern. Ebenso sind die Container gegen Eintrag von Niederschlagswasser zu sichern. Die Sicherung wird nicht separat vergütet und ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Alle Abfälle zur Verwertung und Beseitigung gehen mit dem Verlassen der Baustelle in das Eigentum des AN über. In den Transport einzurechnen, ist die Erstellung von Entsorgungsnachweisen und die dafür anfallenden Gebühren sowie die Durchführung des Begleitscheinverfahrens incl. aller damit in Zusammenhang entstehenden Kosten. Für sämtliche Entsorgungsvorgänge sind vom AN Beseitigungs- bzw. Verwertungsnachweise zu liefern, aus denen eindeutig Materialart, Materialherkunft und Entsorgungsort hervorgehen. Ohne Vorlage eines gültigen Beseitigungs-/ Verwertungsnachweises erfolgt keine Vergütung der Entsorgung!
20. Ökologische Baubegleitung - Fledermäuse
Eine Fledermauskolonie nutzt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Spalten unter der Attika des zu sanierenden Daches. Um eine Tötung oder Verletzung der Tiere zu vermeiden, muss am Gebäude die Abnahme der Attika mit einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden.
Schutzmaßnahmen
Im obersten Bereich des Gerüsts soll komplett auf Gerüstplanen und Schutznetze verzichtet werden, so dass die Tiere die Möglichkeit haben bis zum Zeitpunkt der Enfernung in das Quartier ein- und auszufliegen.
- Um eine Verletzung oder Tötung der Fledermäuse unter der Attika zu vermeiden, erfolgt die vorsichtige Entfernung der Attika mit ökologischer Baubegleitung. Tiere, die sich unter der Attika befinden, werden von der ökologische Baubegleitung geborgen, eventuell versorgt und nach Abschluss der Arbeiten wieder freigelassen.
Baubeschreibung
Sicherheitsanforderung Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Gelände des NATO-Flugplatzes Lechfeld.
Daher kann die Durchführung der Arbeiten NUR DURCH SICHERHEITSÜBERPRÜFTES PERSONAL erfolgen.
Für die Durchführung der Arbeiten ist für jeden Mitarbeiter, der auf der Baustelle tätig ist, eine gültige Sicherheitsüberprüfung SÜ2 erforderlich.
Die Sicherheitsüberprüfungen müssen zur Angebotsabgabe dem Biechnen.
Sicherheitsanforderung
Technischen Vorbemerkungen 1. Für die Ausführung der Arbeiten ist die VOB Teil B, DIN 1961 und die Allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB Teil C, mit allen darin aufgeführten Normen, gültig.
Technischen Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
02 Abbrucharbeiten mit Entsorgung
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Abbrucharbeiten mit Entsorgung
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
02.02 Entsorgung
02.02
Entsorgung
03 Dacharbeiten
03
Dacharbeiten
03.01 Dacharbeiten
03.01
Dacharbeiten
04 Spenglerarbeiten
04
Spenglerarbeiten
04.01 Spenglerarbeiten
04.01
Spenglerarbeiten
05 Sicherungseinrichtungen
05
Sicherungseinrichtungen
05.01 Sicherungseinrichtungen
05.01
Sicherungseinrichtungen
06 Angehängte Sundenlohnarbeiten
06
Angehängte Sundenlohnarbeiten
06.01 Angehängte Stundenlohnarbeiten
06.01
Angehängte Stundenlohnarbeiten
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