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Menge
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG und ERLÄUTERUNG zum BAUVORHABEN BAUBESCHREIBUNG und ERLÄUTERUNG zum BAUVORHABEN
Neubau eines Funktionsgebäudes – bestehend aus Hallen-, Lager- und Verwaltungsbereich – auf dem NATO-Flugplatz Lechfeld
Die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Staatliche Bauamt Augsburg, beabsichtigt auf der Bundeswehr-Liegenschaft "NATO-Flugplatz Lechfeld" ein Funktionsgebäude, bestehend aus Hallen-, Lager- und Verwaltungsbereich, neu zu errichten.
Die Maßnahme ist VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft.
Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Bauunterlage (EW-Bau) sowie der Ausführungsauftrag liegen dem Staatlichen Bauamt Augsburg vor.
Das Staatliche Bauamt Augsburg hat die Werkplanung (LPH 5) selbst übernommen. Die Ausschreibung und Bauleitung (LPH 6-9) wurden an ein Architekturbüro vergeben.
1. Lage und Erschließung
Die Baumaßnahme wird auf dem NATO-Flugplatz Lechfeld realisiert.
Das Baufeld liegt im Südwesten der Kaserne, in der Nähe der Südwache.
Aufgrund der Randlage kann das betroffene Baufeld für die Dauer der Arbeiten aus dem Kasernengelände ausgezäunt werden. Hierdurch entfallen die sonst notwendigen Sicherheitsüberprüfungen (Ü2-Sabotageschutz) im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Es handelt sich jedoch weiterhin um ein militärisches Gelände.
Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über ein abschließbares, 2-flügliges Tor im Zaun vor der Südwache, welches über die Staatsstraße St 2027 und die Ludger-Hölker-Straße, aus südlicher Richtung, erreicht wird, siehe hierzu den Lageplan „Zufahrt zum Baufeld“.
Der Zugang durch das Tor erfolgt ohne bundeswehrtypische Zutrittsbeschränkungen.
Von dort aus gelangt man über eine asphaltierte Baustraße in ca. 500 m Entfernung zum Baufeld.
2. Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Der rechteckige Gebäudekomplex – bestehend aus Hallen-, Lager- und Verwaltungsbereich – nimmt eine Fläche von ca. 51 m x 96,5 m ein.
Die Höhen der einzelnen Gebäudeteile (Module) (nicht unterkellert) betragen:
- Modul 1 (M1) - Verwaltungsbereich: 3 Geschosse plus Lüftungszentrale, ca. 15,00 m
- Modul 2 (M2) - Lagerbereich: 1 Geschoss, ca. 6,60 m
- Modul 3 (M3) - Halle: 1 Geschoss plus Lüftungszentrale, ca. 20,20 m
Zusätzlich soll ein Nebengebäude für die Unterbringung von Fahrrädern und Mülltonnen auf dem Baufeld errichtet werden. Des Weiteren wird im Zuge des Neubaus das vorhandene Trafogebäude abgerissen und durch ein Neues ersetzt.
Um das Gebäude sind Verkehrsflächen, ein Vorfeld (nördlich des Neubaus), ein Parkplatz (westlich des Neubaus inkl. zwei rollstuhlgerechter Parkplätze) und eine Zaunanlage mit mehreren Zugängen geplant.
Modul 1 und 2 sind ein Massivbau mit Stahlbetondecken und Mauerwerkswänden (Lochfassade). Wo statisch erforderlich kommen Stahlbeton-Bauteile (Fenstersturz, Attika, Treppen, Stützen im Modul 2, Unterzüge im Modul 2, etc.) zum Einsatz.
Im Modul 3 werden Stahlbeton-Fertigteil-Stützen verbaut. Die Dachkonstruktion wird aus Stahl (Stahlträger und Trapezblech) gefertigt. Im Dach sind zwei Lichtbänder eingeplant. Die Außenwände der Halle sind im unteren Bereich massiv – zum Teil aus Mauerwerk und zum Teil aus Stahlbeton. Darüber sind die Außenwände aus Profilbaugläsern. Auf der Nordseite gibt es zwei große Hangartore. Auf der Südseite ein kleineres Tor. Im massiven Sockelbereich sind Fenster und Türen (Lochfassade) eingeplant.
Die beiden Lüftungszentralen – je eine auf dem Dach des Moduls 1 und dem Dach des Moduls 3 – sind Stahlkonstruktionen mit Sandwichpaneelen.
3. Zutritt zum Baugelände – Staatenliste
Unabhängig von den oben erwähnten, erleichterten Zutrittsregelungen findet die Staatenliste in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Das heißt, dass Personal mit Staatsangehörigkeit gemäß der Staatenliste nicht eingesetzt werden darf. Sie haben keinen Zutritt zur Baustelle und dürfen auch das ausgezäunte Gelände nicht betreten. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Lieferanten.
Dem Auftraggeber ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Liste der für die Baumaßnahme vorgesehenen Personen inkl. jeweils der Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes, der Staatsangehörigkeit, der Personalausweisnummer sowie der Wohnanschrift zu übermitteln. Bei eventuellen Änderungen oder Ergänzungen sind jeweils rechtzeitig (vor Einsatz des neuen Personals vor Ort) aktualisierte Listen zu übersenden.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer, vor Beauftragung auf Anforderung des Auftraggebers, dem Auftraggeber die Umsetzung und Einhaltung der Staatenliste (für die gesamte Bauzeit) schriftlich bestätigen.
Die Einhaltung der Staatenliste auf der Baustelle wird unangekündigt durch die Bundeswehr und / oder dem Auftraggeber kontrolliert.
4. Organisatorisches
Der Aufenthalt auf dem Baufeld ist auf die tägliche Rahmendienstzeit der Liegenschaft begrenzt. Diese ist montags bis donnerstags von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr und freitags von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Abweichungen von dieser Regelung (Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen) sind schriftlich mit mindestens 5 Tagen Vorlauf über das Bauamt zu beantragen. Die Anträge bedürfen der Genehmigung durch die Sicherheitsorgane der Liegenschaft.
Parkplätze für private PKW / Firmenfahrzeuge können auf dem Baufeld in begrenzter Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Parkflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Ein Abstellen von Privatfahrzeugen außerhalb der aufgeführten Arbeitszeiten ist untersagt.
Sämtliche Zufahrtsstraßen müssen während der Bauzeit freigehalten werden und dürfen nicht als Parkplatz oder Lagerfläche genutzt werden.
Die zugewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) sind umgehend nach Fertigstellung der Leistung zu räumen.
Während der gesamten Bauzeit sind unnötige Lärm-, Staub- und Schmutzentwicklungen sowie Geruchsbelästigungen zu vermeiden.
5. Errichtung von Luftfahrthindernissen
Bei einer möglichen Errichtung von Luftfahrthindernissen, wie z.B. Baukränen, Bauhilfsmitteln, Masten, o.ä. muss ein Antrag bei der Leitung der Kommandantur gestellt werden.
Der Antrag für die Errichtung eines Luftfahrthindernisses muss dabei mindestens 21 Tage vorher angezeigt werden.
Die Antragsunterlagen sind entsprechend rechtzeitig im Voraus über die Bauleitung bzw. das Bauamt anzufordern und einzureichen.
Die Kosten für die Erstellung des Antrags / von Anträgen zur Errichtung von Luftfahrthindernissen sind auf die entsprechenden Einheitspreise der betreffenden Positionen umzulegen.
6. Baustrom und Bauwasser
Ein Baustromverteiler sowie ein Bauwasseranschluss werden im Außenbereich der Baumaßnahme bauseits zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten, jedoch nur für die Leistungserbringung, trägt der AG.
7. Sicherheit
Alle gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle genauestens einzuhalten und zu befolgen. Besonders das Tragen der persönlichen Schutzkleidung, wie z.B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, usw. ist während der gesamten Bauzeit gefordert.
Den Anweisungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Sonstiges:
- Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Leistung für die Sauberhaltung des Bauwerkes und seiner Umgebung zu sorgen.
Die Baustelle ist täglich zu reinigen und der eigene Abfall ist entsprechend dem derzeit gültigen Müllgesetz zu entsorgen. Dabei ist auf die Müllvermeidung und Mülltrennung größte Sorgfalt zu verwenden.
- Übernachtungen einer Baustellenbelegschaft auf dem Baugelände können nicht genehmigt werden.
- Auf dem gesamten Baugelände besteht ein Alkoholverbot. Des Weiteren besteht im Gebäude ein Rauch- und Essensverbot.
- Fotografieren ist nur im Rahmen der baulichen Dokumentation und nur innerhalb des ausgezäunten Bereichs erlaubt. Aufnahmen in Richtung des Flugplatzes, vom Flugplatz generell oder von Luftfahrzeugen und Militärgerät sind ausdrücklich und grundsätzlich verboten. Dies wird unangekündigt durch die Bundeswehr kontrolliert.
- Es dürfen keine gesundheitsgefährdenden Baustoffe verwendet werden.
- An den nach Aufforderung durch die Bauleitung stattfindenden Baubesprechungen hat eine Person teilzunehmen, die während der Besprechung rechtlich verbindliche Auskünfte und Zusagen machen kann.
- Materiallagerung in Absprache mit der örtlichen Bauleitung.
- Eine frostfreie Materiallagerung im Gebäude kann nicht gewährleistet werden.
- Auf die vorhandenen und sich in Betrieb befindenden Bestandsgebäude – das Heizhaus (Geb. 101) und das Trafogebäude (Geb. 109) – ist besondere Rücksicht zu nehmen.
BAUBESCHREIBUNG und ERLÄUTERUNG zum BAUVORHABEN
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Baustelleneinrichtung
Bei der Baustelleneinrichtung ist auf die besondere Lage und Art des Baugrundstückes sowie die terminlichen Vorgaben Rücksicht zu nehmen.Standflächen für Aufstellung Container, Kräne und Lagermöglichkeiten Material sind auf dem Baufeld vorhanden. Baustellenverteiler sind an den Bereichen wie im Baustelleneinrichtungsplan eingezeichnet vorgesehen.
Die grün hinterlegten Flächen im Baustelleneinrichtungsplan kennzeichnen Bereiche in denen Kanal- und Leitungstrassen verlegt werden.
Diese Bereiche sind von Belegungen frei zu halten, da die Arbeiten Kanal- und Leitungstrassen parallel zu den Hochbauarbeiten durchgeführt werden.
Baustelleneinrichtung für das eigenes Gewerk (z. B. Container für Lager, Sozialräume, Schuttentsorgung), wenn nicht in nachfolgenden Positionen beschrieben, sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
Hebezeuge und Kräne für das eigene Gewerk sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
2. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung und vor Start des eigenen Gewerks auf Basis des Baustelleneinrichtungsplanes mit der Objektüberwachung die Lagerflächen, Transportwege, Standorte für das Gewerk notwendige Aufzüge, Hebegeräte, Mannschafts-, Sanitär- und Gerätecontainer, Entsorgungscontainer etc. abzustimmen.
3.Die Fliesenlegearbeiten sollen ausgeführt werden
vom 02.02.2026 - 30.04.2026.
4. Der eigene Abfall ist entsprechend dem derzeit gültigen Müllgesetz zu entsorgen. Dabei ist auf die Müllvermeidung und Mülltrennung größte Sorgfalt zu verwenden.
5. Der Zugang zur Baustelle ist nach Arbeitsende im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß zu verhindern. Das Baustellentor ist abzuschließen. Dafür notwendige Schlüssel werden dem Auftragnehmer, vor Beginn vor Ort, vom Auftraggeber übergeben.
Der AN hat die An- und Abfahrt von Baufahrzeugen eigenverantwortlich zu organisieren. Die Baustellenzufahrt muss durchwegs freigehalten werden.
Die laufende Beseitigung von Verschmutzungen aller Art ist während der Arbeiten täglich vorzunehmen. Bei Unterlassung wird die Reinigung durch den AG auf Kosten des AN veranlasst.
Die vom AG zur Verfügung gestellten und vom AN genutzten Flächen müssen nach Fertigstellung der Leistungen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dies gilt auch für Gründungen der Baustelleneinrichtung.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Schächten und dergleichen beim Auftraggeber zu unterrichten. Sofern Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
7. Der Auftragnehmer erhält für die Leistungserbringung erforderlichen aktuellen Plansatz der Ausführungs- und Detailpläne in digitaler Form (im PDF-Format). Diese dienen dem Auftragnehmer auch zur Erstellung der Ausführungs-, Detail- und Aufmaßpläne. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die benötigten Pläne und Angaben rechtzeitig anzufordern und zu prüfen.
8. Für die Baumaßnahme ist vor Baubeginn ein Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Bauzeit dem Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung zur Verfügung steht. Das Führungspersonal (Bauleiter und Polier) des AN muss in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtig sein. Für wöchentliche Koordinationsgespräche bzw. auf Anforderung des AG muss ein bevollmächtigter Vertreter des AN zur Verfügung stehen.
9. Ein Bautagebuch, getrennt für jeden Arbeitstag, ist zu führen und spätestens einmal wöchentlich zur Unterschrift der Objektüberwachung vorzulegen.
Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies sind insbesondere:
- Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit
- Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit)
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
- eingesetzte Nachunternehmer / andere Unternehmer
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte, sowie deren Zu- und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen
- Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen)
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse
10. Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind 1-mal wöchentlich einzureichen.
11. Schadstoffarmes Bauen
Es dürfen beim Bauvorhaben nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe verwendet werden. Das Niveau Q3 muß eingehalten werden und ist im Angebot zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat zu Beginn der Arbeiten die geplanten Produkte in der Deklarationsliste_Anlage 4 darzulegen, die Übereinstimmung mit den Materialanforderungen durch Produktdatenblätter nachzuweisen und die spätere Verwendung zu dokumentieren (siehe dazu Formblatt 2140.H).
Die gewerkespezifischen Anforderungen an die Produkte sind der Anlage Materialanforderungskatalog zu entnehmen.
Alle Produkt müssen die Anforderungen nach Anlage
Materialanforderungskatalog “Schadstoffarmes Bauen” (QN 3)
Stand 13.09.2019erfüllen.
In den einzelnen Positionen erfolgt dazu kein besonderer Hinweis.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01.01 Vorbereitenden Arbeiten
01.01
Vorbereitenden Arbeiten
01.02 Abdichtung
01.02
Abdichtung
01.03 Wandbekleidungen
01.03
Wandbekleidungen
01.04 Bodenbeläge
01.04
Bodenbeläge
01.05 Treppenbeläge
01.05
Treppenbeläge
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
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