Zimmer-Holzbauarbeiten
Flandernstraße in Münster
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Zimmer-/Holzbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zimmer-/Holzbauarbeiten 1          Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18334 Zimmer-/Holzbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher ZimmermeisterStudiengemeinschaft Holzleimbau e. V.BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,Deutsche Bauchemie e. V.,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,Holzbau Deutschland - Institut e. V.,Informationsverein Holz e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.2            Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung sowie bei Schrägdächern ein Abbundplan zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten,Abstimmung sämtlicher Detailpunkte unter Einbeziehung der tangierenden Leistungen anderer Gewerke,Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,Überprüfung der Verträglichkeit zu ggf. bereits vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen einschließlich Musterflächen,bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung erfragt bei Erfordernis der AN beim AG.Der AN klärt im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung vor Ausführungsbeginn, welche Hölzer sichtbar bleiben sollen. Alle sichtbar verbleibenden Hölzer sind gehobelt und mit gefasten Kanten vorzusehen.3      Ausführung und Konstruktion 3.1      Allgemeine Grundlagen Soweit vom AN bei Arbeitsausführung Schäden an hölzernen Bestandskonstruktionen festgestellt werden, die über das in der Beauftragung festgelegte Maß hinausgehen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Vor Beseitigung über den Auftrag hinausgehender Schäden an der Substanz wird der AN ein Aufmaß hierüber als Grundlage seines Vergütungsanspruchs erstellen und dem AG zur Freigabe vorlegen.Vor Stemm-, Bohr-, Nagel- und Schraubarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken oder Vorsatzschalen sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden auch an verdeckt liegenden Kabeln und Leitungen.Soweit Trennlagen und Unterlagen als konstruktiver Holzschutz für vom AN einzubauende Holzteile erforderlich werden, sind diese vom AN einzubauen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung erfolgt.Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen bzw. zu fasen.Holzverbindungen sind stets metallischen Verbindungsmitteln vorzuziehen. Der Einbau metallischer Verbindungsmittel in Hölzern im Außenbereich darf nur in konstruktiv unumgänglichen Ausnahmefällen erfolgen. Soweit metallische Verbindungsmittel ausnahmsweise zum Einsatz gelangen, sind diese in die Hölzer einzusenken und mit Holzeinsatzstücken unsichtbar zu überdecken. Ein sichtbares Verbleiben von Nagelplatten, Balkenschuhen etc. ist allenfalls in optisch untergeordneten Bereichen (nicht ausgebauten Dachböden, Ställen, etc.) zulässig.3.2            Stoffe/Materialien/Anforderungen 3.2.1            Holzschutz Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des konstruktiven und ggf. eines chemischen Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung. Konstruktiver Holzschutz ist dem chemischen stets vorzuziehen.Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen konstruktiven Holzschutz widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf die zu erwartende geringere Dauerhaftigkeit mitteilen.Auf chemischen Holzschutz in Innenräumen ist vollständig zu verzichten. Soweit der AN unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen durchführt, übergibt er dem AG unaufgefordert die Bescheinigungen überden Hersteller des Holzschutzmittels,die Aufwendungsmenge,die Art des Holzschutzmittels,das Überwachungszeichen,das Datum der Einbringung,und bringt diese an tragenden Konstruktionen an solcher Stelle vor Ort an, dass sie auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar sind.Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder gerissenen Teile sind entsprechend nachzubehandeln.Sich auf den Holzschutz beziehende europäische Normen und Regelwerke sollen, soweit baurechtlich zulässig, nur nachrangig nach den nationalen deutschen Regelwerken Anwendung finden. Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt der geringstmögliche chemische Holzschutz als vereinbart.Alle zum Aufbringen von Holzschutzmitteln erforderlichen Vorleistungen sind als Nebenleistungen vom AN vorzusehen.3.2.2            Wärmedämmungen Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen systembezogenen Maßnahmen an alle flankierenden und durchdringenden Bauteile anzuschließen.Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend festgelegt, ist als mindeste Qualität von Wärmedämmungen Steinwolle mit einem Flammpunkt von > 1.000 °C vorzusehen, Glaswolle ist nur bei ausdrücklichem Leistungsbeschrieb zulässig. "Mineralwolle" ist insofern in der Leistungsbeschreibung als Steinwolle zu verstehen.Sind ausgebaute Dachgeschosse zu dämmen und sind keine Detailzeichnungen vorhanden, so sind die Abseitenwände, die Schräge über diesen und der außenliegende Bereich der obersten Decke sowie die Gaubenfronten im vorderen Abschluss als Mindestumfang zu dämmen.Soweit Zwischensparrendämmungen hinterlüftet ausgeführt werden, sind bei der Bemessung von Lüftungsöffnungen die Querschnittsminderung durch Insektenschutzgitter und die Durchbiegung der Konstruktion zu beachten. Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung vorgegeben, sollen Konterlatten mindestens 38 mm hoch sein.Auf Ringbalken, Schräggurten, Firstpfetten etc. sind Wärmedämmungen zur Vermeidungen von Wärmebrücken einzubauen.Dämmungen in Steildächern sind, auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen, so einzubauen, dass das Abgleiten verhindert wird.Soweit ein Rieselschutz erforderlich ist, soll dieser nach technischer Möglichkeit als Vlies anstelle einer Folie ausgeführt werden.3.2.3      Dampfbremsen und Dampfsperren Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe:diffusionsoffen:0,50 m < sd,Dampfbremse:0,50 m < sd < 1.500 m,Dampfsperre:sd > 1.500 m.Dampfsperren und Dampfbremsen sind mit minimaler Anzahl von Durchdringungen herzustellen, die Anzahl und Art von Befestigungsmitteln sind hierauf abzustellen. Alle Anschlüsse an flankierende Bauteile sind abzudichten, ggf. sind auch die Durchdringungen von Befestigungsmitteln einzudichten. Soweit Dampfsperren von Installationen, Schalterdosen, Kabeln etc. durchdrungen werden, sind diese nach Herstellervorgabe wind- und dampfdicht an die Dampfsperren anzuschließen.Soweit nicht nur Teilbereiche, sondern gesamte Ausbauten vom AN mit einer Dampfsperre versehen werden, weist der AN die Luftdichtigkeit seiner Ausführungen durch Blower-Door-Tests, als Bestandteil seiner zu erbringenden Leistung, rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten zur raumseitigen Bekleidung der Dampfsperren nach. Der AN ist zahlungspflichtig.Befestigungselemente, die Flächendichtungen im Ausnahmefall durchdringen, sind abzudichten. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.Der AN führt alle Anschlüsse an Fenster- und Fassadenelemente aus bzw. prüft bauseitig vorhandene Anschlüsse auf Dichtigkeit, sodass er alleinig für die Dichtigkeit der von ihm erstellen Leistungen verantwortlich ist.3.2.4            Dachstühle ausgebauter Dachräume Sparren von Dachstühlen ausgebauter Dachräume sind ausschließlich mit kammergetrockneten Hölzern oder Leimhölzern auszuführen. Soweit die Durchbiegungsbemessung nicht < L/300 beträgt, weist der AN den AG hierauf hin und lässt sich das mögliche Auftreten von Rissen in Dachschrägenbekleidungen vom AG schriftlich bestätigen.
ZTV Zimmer-/Holzbauarbeiten
01 Dachkonstruktion
01
Dachkonstruktion
HOLZ
HOLZ
01.__.__._.0010 BSH, Fichte, GL24c Si, Firstpfette Brettschichtholz (BSH) nach EN 14080, als sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc., Abbund gesondert. Holz:     Fichte Festigkeitsklasse:GL24c Stapelsortierung:kombiniert Holzfeuchte:9-14% Oberfläche:gehobelt, Sichtqualität Verleimung:Melaminharz oder gleichwertig Querschnitte:bis 32/16cm, Einzellängen:bis ca. 10 m
01.__.__._.0010
BSH, Fichte, GL24c Si, Firstpfette
37,00
m
01.__.__._.0020 KVH, Fichte C24 Si, Fußpfette Konstruktionsvollholz nach DIN 1052, als sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc., Abbund gesondert. Ausführung:keilgezinktes Vollholz nach EN 15497 Holz:     Fichte Oberfläche:gehobelt, gefast sichtfähig (si) Holzfeuchte:<15% (+max. 3%) Festigkeitsklasse:C24 Querschnitte:                   bis 12/12cm,
01.__.__._.0020
KVH, Fichte C24 Si, Fußpfette
73,00
m
01.__.__._.0030 KVH, Fichte C24 Sparren Konstruktionsvollholz nach DIN 1052, als sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc., Abbund gesondert. Ausführung:keilgezinktes Vollholz nach EN 15497 Holz:     Fichte Oberfläche:gehobelt, gefast sichtfähig (si) Holzfeuchte:<15% (+max. 3%) Festigkeitsklasse:C24 Querschnitte:                   bis 8/24cm,
01.__.__._.0030
KVH, Fichte C24 Sparren
13,00
m3
01.__.__._.0040 Abbund Firstbohlen, Grat-/Kehlsparren Abbund Firstbohlen,Grat- und Kehlsparren. Leistungsbestandteile SchrägschnitteQuerschnittprofilierungengehobelte FasenAbgratungenQuerschnitte:bis 20x24 cmDachhöhe:bis ca. 7,00 mDachneigung:bis 45°
01.__.__._.0040
Abbund Firstbohlen, Grat-/Kehlsparren
575,00
m
01.__.__._.0050 Abbund Dachgaube, B=7,50m Abbund Bauholz für Dachgaube im Zuge der Errichtung des Dachstuhls. Leistungsbestandteile Abbund, AufrichtenBeplankung Dach- und Seitenflächen mit Holzschalung d= 24 mmNotabdichtung Bitumendachpappe, besandet, genageltGaubenform:Flach-/SchleppdachgaubeGaubenbreite:bis ca. 7,50 mGaubentiefe:bis ca. 2,80 mGaubenhöhe:bis ca. 2,00 m
01.__.__._.0050
Abbund Dachgaube, B=7,50m
2,00
St
01.__.__._.0060 Abbund Dachgaube, B=5,30m Abbund Bauholz für Dachgaube im Zuge der Errichtung des Dachstuhls. Leistungsbestandteile Abbund, AufrichtenBeplankung Dach- und Seitenflächen mit Holzschalung d= 24 mmNotabdichtung Bitumendachpappe, besandet, genageltGaubenform:Flach-/SchleppdachgaubeGaubenbreite:bis ca. 5,30 mGaubentiefe:bis ca. 2,80 mGaubenhöhe:bis ca. 2,00 m
01.__.__._.0060
Abbund Dachgaube, B=5,30m
1,00
St
01.__.__._.0070 Windrispenband, feuerverzinkt, 40x2mm Windrispenband, Stahlblech, feuerverzinkt zur Aussteifung der Dachkonstruktion und Wandscheiben einschl. Verankerung nach EC 5.
01.__.__._.0070
Windrispenband, feuerverzinkt, 40x2mm
120,00
m
01.__.__._.0080 Stahl-Befestigungsmittel, feuerverzinkt Befestigungsmittel aus verzinktem Stahl für den gesamten Abbund, wie z. B. Dübel, Schrauben, Anschlussbleche, Formteile, Ankerschienen, Gewindestangen etc.
01.__.__._.0080
Stahl-Befestigungsmittel, feuerverzinkt
400,00
kg
01.__.__._.0090 Dachschalung, Holzwerkstoffplatte, OSB, d=22mm, 2 lagige Bitumendachbahn Dachschalung aus Holzwerkstoffplatten, mit umlaufender Nut und Feder, auf vorhandene Balkenlage. Plattentyp:OSB/3 nach DIN EN 300 Formaldehydklasse:E1 nach DIN EN 13986 Plattendicke:22 mm Als Abdichtungs ist oberseitig eine 2 lagige Bitumendachbahn fachgerecht einzubauen
01.__.__._.0090
Dachschalung, Holzwerkstoffplatte, OSB, d=22mm, 2 lagige Bitumendachbahn
46,00
m2

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen