WDVS
Flandernstraße in Münster
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Putz-/Stuckarbeiten, WDVS Neubau C
01
Putz-/Stuckarbeiten, WDVS Neubau C
01.01 WDVS
01.01
WDVS
01.02 WDVS mit Klinkerriemchen
01.02
WDVS mit Klinkerriemchen
02 Putz-/Stuckarbeiten, WDVS Haus A & B Sanierung
02
Putz-/Stuckarbeiten, WDVS Haus A & B Sanierung
ZTV Wärmedämmverbundsysteme Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wärmedämmverbundsysteme 1          Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,Deutsche Bauchemie e. V.,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.2            Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu verständigen.Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach GEG-Nachweis,Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf,Anschluss an integrierten und vorgesetzten Sonnenschutz,Anordnung von Brandschutzriegeln,statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung,Gefahr von Veralgung,Sockelausbildung,Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken,Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen.3      Ausführung und Konstruktion 3.1      Allgemeine Hinweise Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten demontiert werden, müssen vom AN provisorische Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden.Im Falle von Zugerscheinung durch "Kaminwirkung" bei Gerüsten mit Gerüstverkleidung hat der AN bei Erfordernis für temporäre Öffnungen in der Verkleidung zu sorgen.Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt werden, sind diese von grober Verschmutzung, die durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu Arbeitsende zu reinigen.3.2            Materialien Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699. Polystyrol-Hartschaumdämmungen sind nur in grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle Materialien sind systemintern aus dem Produktangebot nur eines Herstellers zu beziehen.Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls jedoch kunststoffbeschichtet ausgeführt werden.3.3            Untergrund Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit, Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung, Festigkeit der Oberfläche etc.3.4            Anschlüsse Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu beachten.3.5            Fugen Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse erfolgen nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im WDVS direkt oberhalb der Fugen im Untergrund des WDVS auszuführen.3.6            Oberputz/Beschichtung - WDVS Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Oberputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird.Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten einen abschließenden Deckenanstrich mit Silikonharzfarbe zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden.3.7            Deckendämmung Bei außenseitiger Deckendämmung, bei z. B. auskragenden Bauteilen oder Loggien, sind vorderseitig systemzugehörige Tropfkantenprofile mit mindestens 10 mm Überstand/Abkantung einzubauen. Als Deckendämmung sind ausschließlich nicht brennbare Baustoffe zulässig, Polystyroldämmung darf nicht zum Einsatz gebracht werden.3.8            Innendämmungen Soweit Innendämmungen an der Unterseite von Decken zur Ausführung gelangen, sind alle in die Decken einbindenden Bauteile (Stützen, Unterzüge, Wandköpfe etc.) bis zu einer Höhe von 1,00 m unterhalb der Decke allseitig flankierend zu dämmen, soweit nicht anderweitig anderslautend beschrieben.Die an den Außenecken sichtbaren Dämmstoffanschnitte sind zu überdecken, ausgenommen es handelt sich um durchgängig monolithische Dämmstoffe ohne andersartige Oberfläche. Soweit konstruktiv möglich, sollen die Anschnittsflächen von Dämmstoffen an Außenecken von Unterzügen nach unten und nicht seitlich angeordnet sein. Der AN stellt dem AG verschiedene Möglichkeiten der Ausführung von Außenecken (z. B. Über-Eck, Gehrung, Blechprofilabdeckung etc.) im Rahmen einer Bemusterung zur Auswahl vor.Soweit Befestigungsmittel von Innendämmungen nach Herstellerangaben in die Oberfläche bündig einsenkbar sind, ist diese Einsenkung auszuführen.3.9            Oberflächenvergütung - Anti-Graffiti WDVS-Oberflächen an öffentlich begehbaren Flächen erhalten bis 3,00 m Höhe, soweit nicht abweichend beschrieben, eine zum System des WDVS-Herstellers gehörige Anti-Graffiti-Beschichtung.3.10            Biozide Materialeinstellungen Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an Fassadenflächen auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht nur verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden, um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen.3.11            Sockel Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig grauem Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung (Panzergewebe) herzustellen.3.12            Bauphysik Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden.Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie z. B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von den Wänden zu trennen. In das WDVS einbindende oder dieses tangierende Bauteile sind mit dauerelastischen Materialien oder bewegungsaufnehmenden Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden Längenänderungen zwängungsfrei aufgenommen werden.Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet werden, sind nur eingesenkte Dübel mit wärmegedämmten Kopfscheiben zulässig.3.13            Brandschutz In WDVS mit brennbaren Dämmstoffen sind Brandschutzriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen (Mineralwolle A1, Flammpunkt > 1.000 °C) mindestens an folgenden Stellen einzubauen:im Gebäudeabschluss unterhalb Traufe/Attika,Aufklärung der Bewohner/Nutzer der Gebäude zu den Brandgefahren durch Aushänge und Flugblättern.Der AN wird nur so viele unverputzte Polystyrol-Dämmstoffflächen erstellen, wie es arbeitsablauftechnisch unverzichtbar ist, um ansatzfreie Armierungsputzflächen zu bekommen.Dämmstoffe aus Polystyrol dürfen vom AN nur in mindesterforderlicher Menge und stets nur unmittelbar vor ihrer Verarbeitung auf dem Gerüst zu lagern.Das Arbeitsgerüst ist vom AN arbeitstäglich komplett von Polystyrolresten abzufegen; alle übrigen brennbaren Stoffe sind von dem Gerüst und unter dem Gerüst arbeitstäglich zu entfernen.Der AN benennt dem AG bis spätestens 5 Tage vor Ausführungsbeginn den für den Brandschutz verantwortlichen Bauleiter namentlich.Gleichfalls sind Brandwände mit nicht brennbaren mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN erkundet hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter den zu verputzenden Außenwänden. Der Sockelbereich solcher Brandwandüberdeckungen ist mit feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer Schaumglasdämmung zu versehen.3.14            Statik/Windlasten Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt der AN nach Auftragserteilung selbstständig.
ZTV Wärmedämmverbundsysteme
02.01 WDVS
02.01
WDVS
02.02 WDVS mit Klinkerriemchen
02.02
WDVS mit Klinkerriemchen

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