Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Hinweise zur Bauausführung:
Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den erforderlichen Baustromanschluss (Anschlussart und Leistungsbedarf) anzugeben.
Begleitscheine sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise für die Entsorgung gefährlicher Stoffe sind vom Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich nach Abschluss der jeweiligen Entsorgungsmaßnahme dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe entsprechend zu organisieren und auf die jeweiligen Bauabschnitte sowie den Baufortschritt abzustimmen. Hieraus entstehende erforderliche Umsetzungen und Koordinierungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Auf dem gesamten Baustellengelände besteht die Pflicht zum Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Diese umfasst mindestens Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Warnweste und Schutzhelm. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm eingesetzten Beschäftigten sowie Nachunternehmer diese Vorgaben während der gesamten Ausführungszeit einhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Gewerkespezifische Vorbemerkungen 1. Allgemeines
Die Gerüst- und Sicherungsarbeiten sind entsprechend der VOB/C DIN 18451 „Gerüstarbeiten“, der DIN EN 12811, der DIN EN 1263 sowie den geltenden Arbeitsschutzvorschriften, DGUV-Regeln und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über die örtlichen Gegebenheiten, die Zugänglichkeit sowie die Anschlusspunkte für Gerüste und Absturzsicherungen zu informieren. Eventuelle Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Leistungsumfang
Die Einheitspreise umfassen sämtliche Nebenleistungen für eine betriebs- und gebrauchsfertige Ausführung. Hierzu gehören insbesondere:
An- und Abtransport aller Gerüst- und Netzbauteile,
Be- und Entladen,
Montage, Verankerung, Aussteifung und Demontage,
Vorhaltung während der ausgeschriebenen Grundstandzeit,
sämtliche Verbindungsmittel, Befestigungen und Kleinmaterialien,
Schutzmaßnahmen während der Montage und Demontage,
laufende Kontrolle und Wartung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
3. Treppenturm
Der Gerüsttreppenturm dient als sicherer Zugang zu den Dachflächen sowie als Rettungsweg während der gesamten Bauzeit.
Der Auftragnehmer hat den Treppenturm standsicher entsprechend den statischen und normativen Anforderungen zu errichten und während der gesamten Standzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Die erforderlichen Verankerungen am Bauwerk sind Bestandteil der Leistung.
4. Auffangnetze
Die Auffangnetze sind entsprechend DIN EN 1263-1 sowie der DGUV-Regel 101-011 fachgerecht zu montieren.
Vor der Montage ist sicherzustellen, dass der Bereich unterhalb der Netzfläche frei zugänglich ist und die erforderlichen Anschlag- und Befestigungspunkte geeignet sind.
Alle zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung einer normgerechten Absturzsicherung, einschließlich Randbefestigungen, Aussteifungen und Anpassungen an die Gebäudekonstruktion, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Schutznetze sind regelmäßig auf Beschädigungen und ordnungsgemäßen Sitz zu kontrollieren.
5. Seitliche Absturzsicherung
Die seitlichen Absturzsicherungen sind als zweiteilige Umwehrung entsprechend den Anforderungen der ASR A2.1 sowie der DGUV Vorschrift 38 herzustellen.
Da eine Aufstellung auf der Dachfläche nicht möglich ist, erfolgt die Befestigung an der vorhandenen Tragkonstruktion. Hierfür erforderliche Halterungen, Konsolen, Sonderbefestigungen und Aussteifungen sind Bestandteil der Leistung.
Die Absturzsicherung ist während der gesamten Standzeit funktionsfähig und standsicher zu erhalten.
6. Standzeiten
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die jeweilige Grundstandzeit gemäß Leistungsverzeichnis.
Verlängerungen der Vorhaltezeit werden ausschließlich über die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet.
7. Prüfungen
Vor der erstmaligen Nutzung sind sämtliche Gerüste, Treppentürme und Absturzsicherungen durch eine befähigte Person zu prüfen.
Die Prüfungen sowie die erforderlichen Kennzeichnungen nach den geltenden Vorschriften sind vom Auftragnehmer durchzuführen.
Während der Nutzung sind die vorgeschriebenen wiederkehrenden Sichtkontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
8. Schutz angrenzender Bauteile
Beschädigungen an der vorhandenen Gebäudekonstruktion sind zu vermeiden.
Entstandene Beschädigungen, die auf die Gerüst- oder Sicherungsarbeiten zurückzuführen sind, sind vom Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Befestigungspunkte fachgerecht zurückzubauen und die betroffenen Bereiche in den ursprünglichen Zustand zu versetzen
Gewerkespezifische Vorbemerkungen
02 Gerüstbau
02
Gerüstbau
02.__.0010 Gerüstreppenturm H=9m Gerüstreppenturm nach DIN EN 12811-1, als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze und als Baustellenrettungsweg.
Höhe 9m
inkl. Plattform 3x3m, freistehend am Gebäude verankert
einschließlich Außen- und Innengeländer mit entsprechender Halterung, Montage, Demontage sowie An- und Abtransport
Grundstandzeit 4 Wochen
02.__.0010
Gerüstreppenturm H=9m
1,00
Stk
02.__.0020 Verlängerungsmiete Treppenturm Verlängerungsmiete Treppenturm pro Woche
02.__.0020
Verlängerungsmiete Treppenturm
1,00
Wo
02.__.0030 Auffangnetz DIN 1263-1, H=9m Auffangnetz nach DIN 1263-1 und nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Einsatz von Schutznetzen DGUV 101-011 unter der Gesamtfläche
Einbauhöhe bis 9m über Gelände
Fläche unter dem Auffangnetz muss frei zugänglich sein
Montage, Demontage sowie An- und Abtransport
Grundstandzeit 4 Wochen
Zusatzmaßnahmen zu Erfüllung der Absturzsicherung sind mit einzukalkulieren
02.__.0030
Auffangnetz DIN 1263-1, H=9m
1.900,00
m²
02.__.0040 Verlängerungsmiete Auffangnetz Verlängerungsmiete Auffangnetz pro Woche
02.__.0040
Verlängerungsmiete Auffangnetz
1.900,00
m²/Wo
02.__.0050 Seitliche Absturzsicherung seitliche Absturzsicherung
zweiteilige Umwehrung bei Absturzkanten wie Traufe und Ortgang
gemäß ASR A2.1 und DGVU-Regel 38
Montieren, Demontieren sowie An und Abtransport.
Grundeinsatzzeit 4 Wochen
Kein Aufstellen auf der Dachfläche möglich, Befestigung an der Unterkonstruktion nötig
02.__.0050
Seitliche Absturzsicherung
130,00
lfm
02.__.0060 Verlängerungsmiete seitliche Absturzsicherung Verlängerungsmiete seitliche Absturzsicherung pro Woche
02.__.0060
Verlängerungsmiete seitliche Absturzsicherung
130,00
lfm/Wo